Hoyer, Hermann; Hauptmann [ – ] Hoyer war 1635 Hauptmann unter Alexander II. von Velen.
„Die Landstände hatten am 7. Februar 1635 den Obristwachtmeister Hans Sigismund von Wulff zu Füchteln zum Stadtkommandanten in Rheine[1] ernannt, das in Velens Abwesenheit durch Stifts- und Stadtsoldaten erobert worden war. Wulff kommandierte 400 Mann und vereinbarte mit dem hessischen Obrist Rabenhaupt in Burgsteinfurt,[2] daß die Bürger in Rheine und Burgsteinfurt ungehindert Handel treiben dürften. Velen wollte ihm ohne Angabe von Gründen das Kommando entziehen, als er am 21. Mai 1635 die Festung Rheine inspizierte. Nachdem Wulff beim abendlichen Gastmahl die ihm anvertrauten Stadtschlüssel nicht sofort hatte ausliefern wollen, befahl Velen (‚mitten in der Nacht‘) seine Exekution durch die Hauptleute Georg Rave und Hermann Hoyer. Wulff wurde durch Schüsse wie auch Degenstiche so schwer verletzt, daß er am 22. Mai morgens verstarb. Ein von Velen am 30. Mai einberufenes Kriegsgericht aus Angehörigen seiner Regimenter, das in Telgte stattfand, gab Velen – wie zu erwarten war – nachträglich recht. Doch Wulffs junge Witwe Margarete und Domdechant Bernhard von Mallinckrodt, der sich ihrer annimmt, erheben gegen den General heftige Anklagen. Auch dem Kurfürsten erscheint Velens Handlungsweise nicht angemessen.
Die Gilden sind empört über die ‚Niedermachung‘ Wulffs, an der die Hauptleute Rave und Nacke beteiligt waren. Der Rat warnt die Bürgerschaft vor der Verbreitung von Pasquillen, die Velen ‚betadlen und diffamiren‘; man soll sie ‚cassieren‘, zerreißen oder dem Rat ausliefern (25. und 16. Mai). Hauptmann Rave habe berichtet, daß Velen den Kompanien seine eigenen Feldzeichen anstatt der Landschaftsfähnlein gegeben habe, was den Argwohn erwecke, daß die ‚Dependenz‘ aller Soldateska den fürstlichen Räten weggenommen werden solle. Vor der Stadt liegen die soeben aus Rheine zurückgekehrten Söldner der Hauptleute Rave, Nacke und Münster (?), die Einlaß erbitten. Die Gilden erklären, daß sich die Kriegslage geändert, die Besatzung Osnabrücks[3] nach der Weser abmarschiert sei und besonders die Tötung Wulffs in der gesamten Bürgerschaft große ‚Alteration‘ erregt habe. Sie begehren daher Aufschub der Einquartierung, doch hält der Rat dagegen, daß sein Wort ‚ohne Verletzung von Ehre und Reputation‘ nicht mehr zurückgenommen werden könne“.[4]
[1] Rheine [LK Steinfurt]; HHSD III, S. 637f.
[2] Burgsteinfurt [LK Steinfurt]; HHSD III, S. 135ff.
[3] Osnabrück; HHSD II, S. 364ff.
[4] LAHRKAMP, Münsters Rolle, S. 70f.