Kolb von Kager [Reindorf, Rhaindorf], Hans [Johann] Jakob; genannt „der junge Kolb“ [Kolp, Colb]; Obrist [1604-1670] Hans Jakob[1] Kolb von Kager[2] war der Sohn (Neffe ?) des Andreas Kolb von Reindorf.
Der Benediktiner-Abt von St. Georgen im Schwarzwald,[3] Georg Gaisser [1595-1655],[4] erwähnt ihn 1637 als Rittmeister in seinem Tagebuch: „14.[11.1637; BW] Besuch von dem adeligen Schneider von Sulz auf Klingenberg, Fähnrich[5] im Gayling’schen Regiment,[6] mit seinem Schwager (affine) Joh. Kaspar von Waldkirch[7] mit dem Ersuchen, ich solle die Kirnacher[8] Bauern und meine Untertanen zur Entschädigung für die Tötung eines Reiters veranlassen, wofür der Reitermeister Kolb um 1 Pferd bittet“.[9]
Er war kurbayerischer Obristleutnant[10] und führte 1643 das Arkebusier-Regiment[11] „Jung-Kolb“,[12] das Johann von Werths[13] Leibregiment[14] war.
1644 wurde er zum Obristen[15] befördert und erhielt das Kürassierregiment[16] Kürnreiter.
„Marschall Turenne war am 26. März [1645; BW] mit 8000 Mann, größtenteils Deutschen, auf einer Schiffbrücke bei Speyer[17] über den Rhein gegangen und hatte, da [Franz v.; BW] Mercy ohne ausdrücklichen Befehl des Kurfürsten[18] ein Treffen scheute, sich mehrerer Orte in Franken und Schwaben bemächtigt; Ende April nahm er sein Hauptquartier zu Mergentheim.[19] Da er der kurbayerischen Armee somit ihre Musterplätze und Unterhaltsmittel weitgehend entzog, erbat und erhielt Mercy von Maximilian den Befehl zum Angriff. Er sammelte seine Truppen um Feuchtwangen[20] und beabsichtigte, wie seinerzeit bei Tuttlingen[21] die Gegner unvermutet zu überfallen. Am Abend des 4. Mai marschierten die Bayern ohne Trommelschlag in tiefer Stille von Feuchtwangen ab, kampierten nachts in freiem Felde, brachen am 5. mit anbrechendem Tag wieder auf und stießen beim Dorfe Herbsthausen[22] unweit Mergentheim auf die Feldwachen des Feindes.
Marschall Turenne hatte rechtzeitig seine Truppen alarmieren lassen und Zeit gefunden, mit dem Hauptteil seiner Armee eine Schlachtordnung zu formieren, so daß den Bayern die angestrebte Überraschung nicht völlig gelang. Er selbst stand mit dem Fußvolk auf dem rechten Flügel, angelehnt an ein Wäldchen und vor der Front durch tiefe Gräben gedeckt, während Generalmajor von Rosen mit der weimarschen Kavallerie, die den linken Flügel bildete, auf einer Anhöhe Stellung genommen hatte. Unter dem Losungswort ‚Sancta Maria‘ rückte die bayerische Infanterie unter dem Kommando des Feldzeugmeisters[23] von Reuschenberg[24] auf dem linken bayerischen Flügel, welchen Jan von Werth befehligte, gegen Turennes Infanterie vor, – die Geländeverhältnisse erlaubten keine Kavallerieattacke – warf den Gegner mit Ungestüm über den Haufen und drang bis zum Dorfe Herbsthausen vor. Mit minderem Erfolg focht der rechte kurbayerische Flügel unter Sperreuter[25] und Gayling, der beim Vorrücken durch Rosens Reiter zum Weichen gebracht wurde; in diesem Moment eilte der Obrist Hans Jakob Kolb, der mit drei Reiterkompanien ’noch dahinden gewest und in dieser Occasion einen sondern Ruhm verdient‘,[26] ihm zur Hilfe, verstärkt durch etliche Regimenter, die Jan von Werth geistesgegenwärtig vom linken Flügel heranführte. Unter dem Anprall der bayerischen Reiterei wandten sich auch die weimarischen Regimenter zur Flucht, nachdem das Gefecht nur etwa eine Stunde gedauert hatte. Auf der Verfolgung wurde Rosen gefangen, Turenne, der vergeblich versucht hatte, mit der Infanterie im Dorfe Herbsthausen den Kampf zu erneuern, jagte nach Mergentheim zurück, mit zwei Reiterregimentern, die zu spät zur Schlacht gekommen waren, einen geordneten Rückzug zu decken. Beide Regimenter – sein Leibregiment und das des Obristen Tracy – wurden von der bayerischen Avantgarde angegriffen, in die Flucht geschlagen ‚und mehrerntheils ruinirt‘. Mercy ließ sammeln, sandte die Reiterei zur Verfolgung aus und rückte gegen Mergentheim, wo sich die Besatzung des festen Schlosses in Stärke von 200 Mann sogleich ergab.
Noch einmal hatten die Bayern einen großen Erfolg errungen; Turennes Armee bestand nicht mehr. Neben Rosen waren der französische Maréchal-de-Camp Schmidtberg und die Generalmajore de Bussy-Lameth und Marquis du Passage gefangen, dazu 183 Offiziere und etwa 2500 ‚gemeine Reuter und Fußknecht‘; sechs Geschütze sowie 59 Standarten und Fahnen wurden erbeutet. Die ohne allen Zusammenhalt an Rhein und Main flüchtenden Trümmer der Armee wurden auf der Verfolgung ereilt und gefangen, andere gerieten auf einzelne, ohne Kunde der Niederlage marschierende kaiserliche oder bayerische Regimenter und wurden niedergemacht, so Turennes zu Schwäbisch-Hall[27] gelegene Garnison, die nicht am Treffen teilgenommen hatte, bei Sindringen[28] am Kocher, wo sie durch den Dragonerobristen[29] Creutz überfallen wurde. Die moralische Wirkung des Sieges war groß; zumal Werth hatte durch sein rechtzeitiges Eingreifen entscheidend zum Erfolg beigetragen. Von Mercys Armee waren 300 Mann gefallen, darunter der Obrist Beauvau[30] und drei Hauptleute. Die Gefangenen wurden in bayerische Regimenter eingereiht. Feldmarschall Mercy schrieb dem Kurfürsten, sie würden wohl gut tun müssen, ‚denn, wenn sie ausreißen sollten, will ich von ihnen brav aufhängen, auch selbige, wann es vonnöten, schon vorausschicken und totschlagen lassen‘ „.[31]
Kolb war als Überbringer der Siegesnachricht nach München gegangen und hatte eine goldene Ehrenkette empfangen,[32] was nach heutigen Maßstäben einem Orden entsprach.
Am 13.9.1646 wurde sein Regiment, das sich auf dem Marsch von Ingolstadt[33] nach München befand, von Königsmarck im Schlaf überfallen. Ein Teil der Soldaten wurde getötet und 200 Mann gerieten in Gefangenschaft.[34]
In dem 1647 erneut aufgelegten „Florus“ des Historiographen und Habsburg-Anhängers Wassenberg[35] heißt es in seinem anlässlich der Belagerung Augsburgs[36] 1646: „Von Rain giengen der Bundesgenossen beyde Kriegsherren auff Augspurg / welche anfangs schlecht besetzt vnnd versehen gewesen / bekam aber bald vnterschiedlichen Succurs / erstlich vnter dem Oberst. Leutenant Pissinger [Bissingen; BW] in die 400. Reuter vnnd Tragoner / welcher alsobald vff ein Schwedische Parthey in gegenwarth deß Schwedischen Assistenz Raths Herrn Alexander Eßkhens [Erskein; BW] / (welcher in die Stadt kommen / in Meynung selbe durch gütliche Handlung in Schwedischen Gehorsamb zu bringen) außgefallen / selbige geschlagen / vnd ohne waß tod blieben / in 36. Reuter eingebracht. Den 8. 18. September seynd die Obersten Creutz vnd junge Kolb mit dem Rest von 800 Reutern / vnd Tragonern (davon der General Leuten. Königsmarck bei Schwabenhausen[37] / auff 250. Theils nidergemacht / theils gefangen / neben 1. Oberst. Leuten. 1. Rittmeister / 3. Hauptmänner / etlichen Leut. vnd Fendrichen davon gebracht zu Verstärckung in die Stadt kommen“.[38]
1647 stand Kolbs Regiment in der Oberen Pfalz.[39] An der Meuterei Werths war er jedenfalls nicht beteiligt. „Bei den in der Oberpfalz liegenden Rgt. scheint der Schritt Werths einige Verwirrung angerichtet zu haben, da ein Bericht des Magistrats Lauterhofen[40] von der ‚Werthschen Confusion‘ spricht. Am 9. Juli lagerten die 3 Rgt. Kolb, Württemberg [Ulrich v. Württemberg in Neuenbürg; BW] und Coselkhe [Wilhelm Coselky v. Herschowitz; BW] sowie die 2 Rgt. zu Fuß Elter und Beltin um Amberg;[41] sie marschierten am 10. gegen Neumarkt[42] ab und am 13. zurück, dann von Amberg wieder in ihre alten Quartiere, aus denen sie vor dem 9. nach Amberg gekommen waren. Zweifellos steht dieses planlose Hin- und Hermarschieren im Zusammenhang mit der Aufforderung Werths zum Übertritt in die kaiserlichen Dienste. Das Rgt. Jungkolb scheint sich als nicht zuverlässig erwiesen zu haben, da es aufgelöst und auf die anderen Rgt. verteilt wurde. Sein Oberst war jedenfalls daran nicht beteiligt, da er noch 1649 als Oberst in bayerischen Diensten stand“.[43] Kolb hatte für seine Loyalität nach der Flucht Werths in kaiserliche Lager dessen Regiment erhalten.[44]
Am letzten Feldzug 1647/48 war Kolb beteiligt. Am Lech blieb vorerst im März 1648 nur Kolb mit seinem Regiment zur weiteren Beobachtung des Gegners zurück. An der Schlacht bei Zusmarshausen[45] am 17.8.1648 nahm er teil. Über das Treffen berichtete der bayerische Feldmarschall Jost Maximilian von Gronsfeld am 18.5. – an diesem Tag informierte der Kurfürst seinen kaiserlichen Schwager; dabei hatte Maximilian wieder einen möglichen neuen Waffenstillstand angedeutet;[46] überschritten Wrangel und Turenne die Schmutter und rückten nach Augsburg vor – aus seinem Feldlager vor Augsburg: „Es ist hart hergangen und hat das angreiffen des feindts und disseitige defension der Schmutter sine intervallo in die neun geschlagene stunde gewehret, in welcher occasion der Druckmüller, I. F. Gn. von Württemberg [Ulrich v. Württemberg in Neuenbürg; BW], Fleckenstein, und der Junge Kolb, wie auch alle andern, so darzue commendirt worden, sonderlich sich tapfer und wohl verhalten und competirt,[47] und danke ich Gott, daß die beede armaden glückhlich anhero gebracht, so wohl nicht daß ansehen gehabt, wie der graf Holzappel todt bliben“.[48]
[1] Bei KODRITZKI, Seitenwechsel, fälschlich als Andreas geführt.
[2] Kager [LK Cham].
[3] St. Georgen im Schwarzwald [LK Schwarzwald-Baar-Kreis].
[4] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 93f. Vgl. auch SCHULZ, Strafgericht.
[5] Fähnrich (Kornett): Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.
[6] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 ((offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[7] Waldkirch [LK Emmendingen].
[8] Unterkirnach [Schwarzwald-Baar-Kreis].
[9] STEMMLER, Tagebuch 2. Bd., S. 689.
[10] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[11] Arkebusier: Leichter, mit einer Arkebuse bewaffneter Reiter, eigentlich berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß). Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr, eine Waffe für bis zu über 100 g schwere Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Sie erhielt ihren Namen vom hakenförmigen Hahn der Luntenklemme, der das Pulver in der Zündpfanne entzündete. Gerüstet war der Arkebusier mit einem Kürass aus schussfreiem Brust- und Rückenstück (dieses wurde mit 11 Rt. veranschlagt) oder auch nur dem Bruststück. Seitenwehr war ein kurzer Haudegen, in den Sattelhalftern führte er 1 – 2 Pistolen. Er wurde zumeist in kleineren Gefechten oder für Kommandounternehmen eingesetzt. In den Schlachten sollten sie die Flanken der eigenen angreifenden Kürassiere decken und in die von ihnen geschlagenen Lücken eindringen. Er erhielt als Verpflegung die Hälfte dessen, was dem Kürassier zustand, zudem auch weniger Sold. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 464 ff. Des öfteren wurden Arkebusierregimenter, wenn die Mittel vorhanden waren, in Kürassierregimenter umgewandelt.
[12] Jung-Kolb, bayr. Arkebusierregiment (im Juli 1647 813 Mann – Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Älteres Archiv 2953, fol. 111-111′; fol. 85-86 – , im Febr. 1648 989 Mann – fol. 154 – ; am 10.9.1650 abgedankt; HEILMANN, Kriegsgeschichte Bd. 2, S. 930.
[13] Vgl. LAHRKAMP, Werth.
[14] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17.Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen.
[15] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[16] Kürassier: Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment – und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtliche Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold. Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.
[17] Speyer; HHSD V, S. 350ff.
[18] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.
[19] (Bad) Mergentheim [Main-Tauber-Kr.]; HHSD VI, S. 41ff.
[20] Feuchtwangen [LK Feuchtwangen]; HHSD VII, S. 196f.
[21] Tuttlingen [LK Tuttlingen]; HHSD VI, S. 806f. Schlacht bei Tuttlingen am 24.11.1643: Die kaiserlich-kurbayerischen Truppen unter den Feldmarschällen Melchior von Hatzfeldt, Franz von Mercy und Johann von Werth besiegen die französisch-weimarische Armee unter Generalleutnant Josias von Rantzau, der in Gefangenschaft gerät. Vgl. auch die bayerische „Relation über den Überfall von Tuttlingen und die Rückeroberung von Rottweil“ bei HEILMANN, Feldzüge, S. 61-73.
[22] Herbsthausen [Bad Mergentheim, Main-Tauber-Kreis]; HHSD VI, S. 330.
[23] Generalfeldzeugmeister: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt: Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“ [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.
[24] Vgl. REUSCHENBERG, „Jesus Maria und kein Quartier !“; EHRENPREIS, Feldmarschall Johann von Reuschenberg.
[25] Vgl. LEISTIKOW, Sperreuter.
[26] Vgl. KODRITZKI, Seitenwechsel, S. 116.
[27] Schwäbisch Hall [LK Schwäbisch Hall]; HHSD VI, S. 723ff.
[28] Sindringen [Forchtenberg; Hohenlohekr.]; HHSD VI, S. 744.
[29] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. Der Dragoner war ein berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.
[30] Dieser erscheint am 14.9.1646 vergeblich vor Augsburg, um die Aufnahme französischer Völker zu erreichen. HEILMANN, Kriegsgeschichte Bd. 2, S. 712.
[31] LAHRKAMP, Werth, S. 153ff.
[32] LAHRKAMP, Werth, S. 154, Anm. 57.
[33] Ingolstadt; HHSD VII, S. 326ff.
[34] HEILMANN, Kriegsgeschichte Bd. 2, S. 710.
[35] Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.
[36] Augsburg; HHSD VII, S. 44ff.
[37] Schwabhausen [LK Dachau]. ?
[38] WASSENBERG, Florus, S. 698.
[39] LAHRKAMP, Werth, S. 173.
[40] Lauterhofen [LK Neumarkt]; HHSD VII, S. 397f.
[41] Amberg; HHSD VII, S. 20ff.
[42] Neumarkt i. d. OPf.; HHSD VII, S. 505f.
[43] HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 248.
[44] Nach RIEZLER, Meuterei II, S. 218.
[45] Zusmarshausen [LK Augsburg]; HHSD VII, S. 849f. 17.5.1648: Die französisch-schwedischen Truppen unter Turenne und Wrangel schlagen die Kaiserlich-Kurbayerischen unter Holzappel, der dabei fällt, und Gronsfeld. Vgl. HÖFER, Ende, S. 175ff.
[46] Österreichisches Staatsarchiv Wien Alte Feldakten 1648/5/10 (Ausfertigung): Maximilian I. an Ferdinand III., München, 1648 V 18.
[47] competiren: kämpfen; zustehen.
[48] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Älteres Archiv 2961, fol. 542 (Ausfertigung): Jost Maximilian von Gronsfeld an Maximilian I., 1648 V 18.
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