König, Hans Philipp; Kapitän [ – ] Hans Philipp König [ – ] stand als Kapitän[1] des Landesausschusses[2] in württembergischen Diensten.
Der Markgröninger[3] Dekan Wendel Bilfinger, der zu Beginn der Belagerung durch die Kaiserlichen auf die Festung Hohenasperg,[4] die größte und stärkste Festung im Herzogtum Württemberg, geflüchtet war, berichtet in seinen Tagebuchaufzeichnungen unter dem 6.11.1634: „Eod. haben Capitein König und Apothecker von Waiblingen[5] einen wagen mit heu vom dorff herauffer füeren lassen, der ist under der eussern newen porten vom wachtfeuer angezündet worden, und gantz verbronnen“.[6]
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[1] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnetDer monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich, ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.
[2] Landmiliz: „die um die Zeit des Dreißigjährigen Kriegs u. später in Deutschland ziemlich allgemein, am frühesten wohl in Hessen u. Sachsen-Gotha noch während des Dreißigjährigen Kriegs organisirte Wehranstalt, welche neben dem stehenden Heere bestand; die Unteroffiziere u. Soldaten waren im Frieden Gewerbtreibende in ihrer Heimath u. wurden nur sehr selten im Frieden zu Übungen u. im Kriege einberufen; zu Ober- u. Unteroffizieren nahm man meist aus dem stehenden Heere verabschiedete Leute“ [PIERER Bd. 10, S. 83].
[3] Markgröningen [LK Ludwigsburg]; HHSD VI, S. 513f.
[4] Asperg [LK Ludwigsburg]; HHSD VI, S. 29ff. Vgl. SAUER, Der Hohenasperg.
[5] Waiblingen [Rems-Murr-Kr.]; HHSD VI, S. 840ff.
[6] BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 222.