Kovácz, Peter; Obrist [ – ] Der Ungar Peter Kovácz stand 1634 als Obrist[1] in kaiserlichen Diensten. Zwischen dem 16.10. und dem 18.11.1634 gingen drei Briefe Ferdinands II.[2] aus Wiener Neustadt[3] an Rudolf Graf Colloredo:[4] Palatin[5] Esterházy[6] habe mitgeteilt, dass Kovácz mit mehr als 1.000 Reitern bereits in Schlesien eingetroffen sei. Diese Reiter stellten zwei Bedingungen: erstens, nicht rottenweise anderen Nationalitäten zugeteilt zu werden, sondern geschlossen kämpfen zu dürfen, zweitens, gute Chancen für Angriffe auf den Feind und für dessen Beunruhigung zu erhalten. Er wünsche, dass Colloredo beide Bedingungen der Ungarn[7] erfülle.[8] Ferdinand II. hatte sich am 11.11.1634 aus Wiener Neustadt wieder an Colloredo gewandt: Er habe Colloredos Kommando 1.000 Reiter aus Ungarn zugeteilt. Diese unter dem Befehl von Kovácz stehende Truppe sei bereits über Jablunkau[9] nach Böhmen unterwegs. Er habe die Fürstin von Teschen[10] um Durchzugserlaubnis ersucht und Obristfeldwachtmeister[11] Wangler[12] sowie den Oberkommissar[13] Karl Montani[14] aufgefordert, ihnen Pässe auszustellen und tüchtige Bevollmächtigte zu bestimmen. Colloredo möge Wangler und den Bevollmächtigten rechtzeitig die Richtung des von den ungarischen Dragonern[15] genommenen Weges bekanntgeben und vor allem darauf achten, dass das Königreich Böhmen beim Durchmarsch so wenig wie möglich Schaden nehme.[16] Am 27.11.1634 erging ein neues Schreiben aus Wien Neustadt an Colloredo, er solle den gegenwärtigen Aufenthalt von Kovácz ermitteln und ihm diesen Brief übergeben. Weiter solle er die Meinung des Palatins über die ungarische Reiterei einholen und ihm Bericht erstatten.[17] Caretto[18] wandte sich am 3.1.1635 aus Laun[19] an Piccolomini:[20] Gallas[21] habe ihn angewiesen, die unter dem Kommando von Kovácz stehenden 15 ungarischen Kompanien[22] auf den Weg zu bringen; sie seien gute und tüchtige, aber wenig disziplinierte Soldaten. Er wolle sie auf einen nach Möglichkeit Böhmen vermeidenden Weg nach Schweinfurt[23] schicken.[24] Der Schweinfurter Überlieferung nach sind allerdings keine ungarischen Reiter in der Reichsstadt aufgetaucht.
[1] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[2] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.
[3] Wiener Neustadt; HHSÖ I, S. 614ff.
[4] Rudolf [Rudolfo] Graf Colloredo [Coloredo, Coloreto, Coleredo, Colredo, Kolloredo]-Waldsee [Wallsee] [2.11.1585 Budweis-24.2.1657 Prag], kaiserlicher Feldmarschall.
[5] Palatin: im Königreich Ungarn in den Jahren 1350 bis 1848 der vom König vorgeschlagene und vom Reichstag gewählte königliche Stellvertreter und gleichzeitig der oberste Richter des Landes.
[6] Miklós [Nikolaus] Graf Esterházy de Galanta [8.4.1582 Galántha (bei Pressburg-11.9.1645 Großhöflein (Burgenland)], Palatin v. Ungarn.
[7] Ungarn: Schriftlich erwähnt werden „hussarones“ (ursprünglich Grenzsoldaten in den ungarischen Festungen) erstmals 1481 in einem lateinischen Schreiben des Ungarnkönigs Matthias Corvinus (1443-1490). Die Husaren hatten sich bereits zu schwer gepanzerten Reitern entwickelt. Sie trugen Helme im türkischen Stil (Zischäggen), Brust- und Armpanzer, mit Eisenblech beschlagene Schilde (bezeichnet als „Tartschen“), schwere Säbel (Sarrass), Streitkolben und Lanzen, außerdem einen Panzerstecher (hegyestőr, „Pikenschwert“). Falls die Lanze beim ersten Ansturm brach, wurde dieses drei- oder vierkantige Schwert mit einer etwa 150 cm langen Klinge auf den Oberschenkel gesetzt und als Stoßwaffe benutzt. Die von ihnen gestellten Bedingungen für ihren Einsatz waren u. a., landsmannschaftlich geschlossen kämpfen zu dürfen u. gute Aussichten auf Angriffe auf den Feind zu bekommen; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1030, S. 326. Zur zeitgenössischen Einschätzung vgl. REISNER, Aber auch wie voriges tags, S. 456f. (1619): „Es ist zwar ein außerlesen schön ungerisches Kriegsvolckh, aber auch außerlesene Freybeutter; so mit stelen und rauben niemand verschonen; lassen nichts liegen, ziehen die leutt – freund oder feind – ganz nacket auß oder hawens wol gar nieder“. Eine ganz ähnliche Klage findet sich auch in dem Wiener Bericht vom 27. Oktober [1619]: „Die Hungern haußen gar übel auch bei den Evangelischen sine omni discretione, hauen alles nieder, plündern und verbrennen alles, so erbärmlich ist; wann sie alßo procediren, möchte waß anderst drauß entstehen“. Der Marktredwitzer Chronist Leopold (1635); BRAUN, Leopold, S. 54f. „Den 6. Febr[uar] hat ein edler, hochweiser Rat der Stadt Eger hie[r]her(o) berichtet, (wie) daß etliche Regimenter Ungarn aus Böheim(b) auf sie in (den) Anzug [seien] und fürters in das Reich marschieren wollten. Weil es (dann) ein böses und loses Volk, das sich auch von niemand kommandieren, vielweniger durch Kommiss[are] führen ließen, als(o) wäre ihr Rat: Wir sollten uns beizeiten mit Weib und Kindern, Vieh und [den] besten Sachen [und dem], was wir [sonst] noch hätten in Sicherheit begeben, denn [= weil] sie aller Orten sehr übel hauseten und sie uns vor solcher Gewalt nit schützen könnten“.
Der katholische irische Feldkaplan Thomas Carve [1590 – 1672 ?] berichtet; CARVE, Reyßbüchlein Bd. 2, S. 159f.: „Den 17. Octobris [1639; BW], ward ein Vngarischer Graff mit 500 Pferden / von Prag auff Prandis [Brandýs nad Labem] zu / allda die Schweden sich auffhielten / vmb Kundschafft einzuholen / außcommandirt. Dieser ist bald nach seinẽ Außzug von den Schwedischen Partheyen vmbgeben vnnd ertapffet / vnnd weilen in dem Außreissen / sein Pferdt vnter ihme gestrauchlet / gefangen worden; Obwohl nun er der Gefängnuß sich zu entledigen vermeyndt / gleichwohl gesehen dass solches durch kein anderes Mittel / alß mit gewehrter Handt geschehen könne / hat er sich allermassen ritterlich gewehret / auch der Schwedischen viele mit seiner eygenen Handt niedergemacht / biß endtlich er also verwundet / vnnd mit sieben tödtlichen Wunden verletzt / heroisch auff der Walstatt todt blieben. Sein todten Leichnamb haben nichts desto weniger die Vngaren dem Feindt entzogen / vñ mit sich nacher Prag gebracht vnangesehen irer etliche hundert das Leben darüber eingebusset / allda selbiger nach Standtsgebühr / mit grossen Ehren zur Erden bestattet worden“.
[8] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1030, S. 326.
[9] Jablunkau [Jablunkov, poln. Jabłonków, Bez. Friedek-Mistek], HHSBöhm, S. 221f.
[10] Elizabeth Lukretia Fürstin v. Teschen [tschechisch Alžběta Lukrécie Těšínská, polnisch Elżbieta Lukrecja Cieszyńska] [1.6.1599-19.5.1653], seit 1625 Herzogin von Teschen. Mit ihrem Tod 1653 erlosch der Teschener Zweig der Schlesischen Piasten. Das Herzogtum Teschen fiel deshalb als erledigtes Lehen an die Krone Böhmen.
[11] General(feld)wachtmeister (schwed. Generalmajor): Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer. In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.
[12] Johann der Ältere Freiherr v. Wangler [Wangeler, Wagler] [1561-1639], kaiserlicher Generalfeldwachtmeister.
[13] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen), zur Kontrolle der Kriegskommissare und übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.
[14] Karl Stredele v. Montani auf Wispers [ – ], Reichshofrat, schlesischer Kammerrat, kaiserlicher Generalkommissar in Schlesien.
[15] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[16] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1060, S. 333.
[17] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1088, S. 340.
[18] Francesco [Antonio] Caretto [Carretto, Carretti, Caretti, Claretti], marchese di Grana [Marquis de Grande, Marqui de Grane, Gran, Grane v. Corretto, Coretto u. Grane] de Savona e Caretto, conte di Millesimo [1594/1590/1592-9.11.1651/1652], kaiserlicher Feldmarschall.
[19] Laun [Louny]; HHSBöhm, S. 319f.
[20] Ottavio Fürst Piccolomini-Pieri d’Aragona, Herzog v. Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).
[21] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[22] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[23] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.
[24] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1120, S. 352.