Lippe-Brake, Otto IV. Graf zur [21.12.1589 – 18.11.1657 Blomberg] Otto IV. Graf zur Lippe-Brake hatte unter dem Söldnerführer Ernst von Mansfeld[1] im Böhmischen Krieg gedient. Dafür waren später seine Güter beschlagnahmt worden. Noch im November 1621 hatte er „Besuch“ von Christian von Braunschweig gehabt.[2]
Der ligistische Generalleutnant Tilly hatte zwar Simon VII. Graf zur Lippe und Otto zur Lippe-Brake die Verschonung der Grafschaft zugesagt,[3] doch hatte Simon VII. schon ein halbes Jahr zuvor, nachdem im Dezember 1622 die ersten gewaltsamen Einquartierungen erfolgten, Schwalenberg,[4] Blomberg,[5] Barntrup,[6] Horn,[7] Alverdissen[8] und auch Salzuflen[9] von Anholt, Tillys Stellvertreter, belagert worden waren, ein Schreiben an Salzuflen gerichtet.[10] Er ermahnte den Magistrat, „bei den anstehenden weiteren Einquartierungen den Wünschen der Belagerer freiwillig nachzukommen, um den entstehenden Schaden möglichst gering zu halten. So sollten vor allem die Schlüssel zu den Toren bereit gehalten und die Ratsleute von dem gräflichen Befehl informiert werden. Auch sollte dieses der umliegenden Landbevölkerung auf das Deutlichste eingeschärft werden. Man hatte inzwischen einfach die Erfahrung gemacht, daß der Schaden umso geringer ausfiel, je weniger Widerstand geleistet wurde. An die Stadt erging vor jeder Einquartierung eine Ordinanz, d. h. eine genaue Aufstellung von Lebensmitteln und Getreide, die bereit zu stehen hatten. Ebenso wurde eine detaillierte Auflistung des zu zahlenden Soldes je nach Rang der einquartierten Personen dem Magistrat der Stadt übergeben. Aber die Soldaten und die Offiziere der einquartierten Truppen begnügten sich nicht mit den angeforderten und auch gelieferten Sachen, so daß für die Bevölkerung enorme Kosten durch extra Aufwendungen wie z. B. teure Fischgerichte, Desserts und Weinlieferungen entstanden. Bei der obengenannten Einquartierung im März 1623 erregten aber nicht die Kosten der Verpflegung die Gemüter der Salzufler Bürger, sondern vielmehr die Tatsache, daß die katholischen Belagerer sich Mönche mitgebracht hatten, die in Salzuflen Predigten hielten und Messen lasen. In Salzuflen war schon 1530 die Reformation durchgesetzt worden, und war zu diesem Zeitpunkt bereits evangelisch-reformiert“.[11] Auch hatten Tillys Truppen im Sommer 1623 Krankheiten eingeschleppt. So berichtet der Blomberger Pfarrer in seiner „Relatio historica“,[12] dass viele Lipper an „Haupt-Bauchwehe,[13] Blutgang[14] und Leibesfluß“[15] erkrankt und daran gestorben seien.[16] Anscheinend galt die „Rote Ruhr“, die die Truppen seit dem Böhmischen Feldzug durch die Lande trug, als typische Soldatenkrankheit.
Am 30. Oktober 1626 heiratete Otto IV. Margarethe von Nassau-Dillenburg [6.9.1606 in Beilstein[17] – 1661], Tochter von Georg von Nassau-Dillenburg, mit der er 12 Kinder hatte.
„Über weitere Restitutionsbestrebungen in Lippe geben verschiedene Briefe des zum Franziskanerorden gehörigen Paderborner Weihbischofs Johann Pelking an den Bischof von Osnabrück Franz Wilhelm von Wartenberg interessanten Aufschluß. Während letzterer die Oberleitung der Restitutionsangelegenheiten in Westfalen in Händen hatte, war jener auch persönlich in Lippe tätig, um die früheren Klostergüter von Blomberg und Schieder[18] für die katholische Kirche wiederzugewinnen. Er stieß aber überall bei Beamten und Bauern auf energischen Widerstand, so daß alle seine Bemühungen erfolglos blieben. Ihre Partei hatte es aber nicht nur auf die geistlichen Güter, sondern auf noch weit mehr abgesehen. Man erinnerte den Kaiser daran, daß die Grafen Otto und Philipp zur Lippe die Waffen gegen ihn getragen hatten. Man scheint ihm sogar gesagt zu haben, daß Graf Otto an der Schlacht bei Prag teilgenommen und den Pfalzgrafen noch weiter begleitet habe, weshalb er mit diesem der Reichsacht verfallen sei. Über den Erfolg solcher Hetzereien berichtete Pelking am 12. Februar 1628 aus Prag an den Bischof von Osnabrück: … Mittitur enim dominus Dr. Hyen generaliter a Caesare, ut e toto Westfalico circulo Calvinismum eliminet, rebelles Caesari citra ullum (!) personarum aut status acceptionum (!) vel respectum bonorum confiscatione puniat (: vae duobus comitibus Lippiae !:) …[19]
Also der Calvinismus sollte im ganzen westfälischen Kreis ausgerottet und die rebellischen Grafen zu Lippe mit Konfiskation ihrer Güter bestraft werden ! Infolge dieser Mitteilung empfahl der Bischof von Osnabrück dem Kurfürsten von Köln, sein Interesse als Bischof von Paderborn und Lehnsherr von Lippstadt[20] und Lipperode[21] wahrzunehmen. Er hat gehört, daß Graf Otto zur Lippe, welcher jenen Teil der Grafschaft besitze[22] und ‚Wider Caesarem gedienet‘, sich nach Prag begeben habe, ohne Zweifel, um ‚das Wetter zu divertieren‘ und die Strafe abzubitten oder einen Vergleich zu schließen. Er rät, dahin zu wirken, daß Graf Otto nur gegen gewisse Konzessionen an den Kurfürsten Pardon erlangt. Der Kurfürst erwiderte darauf, daß der Herzog von Cleve die eine Hälfte von Lippstadt besitze und Lippe nur die Wiedereinlösung zu prätendiren habe, was von den Clevischen auch noch bestritten werde. Weil aber der andere Teil zur Grafschaft Lippe gehöre und diese ein paderbornisches Lehen sei und ein kaiserlicher Kommissarius jetzt den Auftrag erhalten habe, zwei Dritteile der Grafschaft zu konfiszieren, so habe er seinen paderbornischen Räten befohlen, bei jenem sein Interesse wahrzunehmen.
Der Bischof von Osnabrück erklärte es darauf für besser, als Lehnsherr direkt mit dem Grafen zu verhandeln. Mittlerweile hatte der Kurfürst von Köln entdeckt, daß Lippstadt und Lipperode gar kein paderbornisches Lehen seien, wohl aber Lemgo,[23] Detmold,[24] Horn,[25] Falkenberg[26] und Lage,[27] und will sich nun wegen dieser Landesteile an den Kaiser und an Tilly wenden.
Bald darauf berichtete der Bischof von Osnabrück an den Kurfürsten, daß der kaiserliche Kommissarius Dr. v. Hyen in Minden[28] sehr stark prozediere: ‚Wen er erdapfen kann, muß in Eisen und Gefengnuß oder arrest‘. Über sein von Pelking bereits angekündigtes Verfahren gegen die lippischen Grafen berichtete Dr. Wilhelm Sobbe aus Brake[29] dem nach Prag abgereisten Grafen Otto folgendermaßen: [..] ‚Ew. Gr. Gn. mag hiemit underthänig ohnberichtet nit laßen, westgestalt getrigs Thags morgens zwischen 6 und sieben Uhren ein Kayserlicher Commissarius, Johan von Hyen genant, mit ohngefehr siebentzig Mußquetieren und zehen Reutern ohnverwarneter Sachen dies Ew. Gr. Gn. Hauß in großer Stille occupirt, erstlich die untern beeden Pforten mit Abnembung der Schlüßel, und palden darauff den obern Platz mit Soldaten besetzt und vorgeben, daß er an Ew. Gr. Gn. und dero Herrn Bruder Graf Philipsen kaiserliche Werbung hette, weiln aber deren keiner zur Stelle wehre, wolte er gebetten haben, ihnen bei Ew. Gr. Gn. Gemahlinen, meiner gnedigen Frawen, umb bei Deroselben sein Commission abzuelegen, anzumelden. Welchs wie geschehen und er auff die Schul geführet, hat er mit weinigem vorpracht, daß er von dero Röm. Kayß. Mayt. unseren allergnedigsten Herrn, committirt, das in diesem Westphälischen Krayße aller deren, so in vorgeschwebten Kriegen wieder Ihre Majestät gedient, Gueter annotiren und confisciren solte, und alß Ew. Gr. Gn. und Dero Herr Bruder sich mit darunter befunden, wehre er hie angelangt, sein habenden Befelch zu exequiren, und darauff sofort begehrt, ihnen einen Notarium auß der Statt holen zu laßen, damit er selbigen Thags sich expediren und wieder wegkohmen kondte. Es hat aber Ew. Gr. Gn. Gemahlin und mein weinig Persohn, nit so eilig zu verfahren, sondern biß es dem Herrn Drosten, welcher in Ew. Gr. Gn. Absein daß Commando hette, notificirt und derselbe anhero gelangt, einzuehalten gebetten, welchs zue thuen anfangs sehr difficultirt, doch endtlich sich erbitten laßen, mit diesem Beding, die semptliche Ew. Gr. Gn. Beampte inmittelst anhero zu verschreiben, damit er alles hie in loco zugleich verrichten und sich nit zu lang auffhalten mügte. Ist derowegen, umb größere Unkosten, so auff eins jeden Ampts annotation wolten gangen sein, zue vorkohmen, darinnen gewillfahret, und wie der Herr Drost gegen Abends anhero kohmen, haben wir uns insgesampt zue ihnen, Commissario verfuigt und unter andern durch diese motiven, mit vorhabender execution einzuehalten, zue bereden vermeint, alldiweilen seine Commissio uff diesen gantzen Krayß dirigirt und er noch ein Zeit lang mit andern genug zu schaffen haben würde, und wir in guter Zuversicht stunden, Ihre Kays. Maytt. würden Ew. Gr. Gn. so woll als andere, die sich weit mehr bei diesem Kriegswesen eingewirckt, allergnedigst pardoniren, noch ein geringe Zeit die execution zu differiren und inzwischen anderer Orten sein Befelch zu verrichten. Solten dan Ew. Gr. Gn: je kein andere Ordinantz bei Ih. Kayß. Mytt. außbringen können, stände ihnen allzeit bevor, dasjenige, was er jetzt vorhette, ins Werk zu richten. Er hat sich aber keineswegs darzue verstehen wollen, mit Vorgeben, Er mußte dasjenige, was Jh. Kayß. Mytt. ihmen anbefohlen, jetzo exequiren. Köndten Ew. Gr. Gn. ethwaß anders erhalten, thäte Ihro von Hertzen er gönnen, und würde diese seine Verrichtung damit cassirt. Haben demnach, was nit zu endern sein wollen, geschehen laßen müßen. Darauff er heute fruehe adhibito Notario die possession dieses Hauses mit Angreiffung der Klincken an beeden unthersten, auch der obern Pforten und Annembung der Schlüßel apprehendirt, folgents auff Ew. Gr. Gn. Gemach, der Rüstkammer und dar die Bücher stehen, die Kleider (jedoch nit speciatim oder stückweis, sondern insgesamt) inventirt, und wie er kein Kleinodien oder Silbergeschirr darunter funden, hat er solchs gefurtert und angezogen, weiln Ew. Gr. Gn. Herr Vater christmilter Gedechtnuß ein so vornehmer Herr gewesen und statlich Hoff gehalten, muste und wurde auch Silbergeschirr vorhanden sein, worauff ihmen geandtwortet, es wehre deßen zwar ein ziemblicher Vorrat hie gewesen, es hetten aber die abgetheilte Herrn das ihrige zue Abrichtung vätterlicher Schulden uff die Müntz geschicket und zue Geld schlagen laßen. Darauff er weiter begehrt, das Ew. Gr. Gn. Gemahlin daß Ihrige darstellen mügte, welche dan etzliche weinig Stück praesentiren laßen, so vom Herrn Notario uffgeschrieben, gleichwoll, das sie Ew. Gr. Gn. Gemahlinnen zuegehörten, dabei erwehnet und annotirt worden. Wie dieses geschehn, seint wir die kleine Treppen herunter über das alte Frawenzimmer und Schule wieder in den Platz kohmen, und durch den alten Saal uff Ew. Gr. Gn. Herrn Bruders Graff Philipsen Gemach unß verfuigt, und alda mit der inventation ebenermaßen wie vorhin verfahren. Nach Verrichtung dieses allen hat ihmen der Kornschreiber daß inventarium über das Viehe darreichen müßen. Darauff von den sämptlichen Drosten und Beampten, nemblich Wulffen, Offeln, Jegern, Wippermann, Waterbecken die Handtpflicht genomben, und hinfüro Niemandsen anderm dan Ih. Kayß. Mytt. und wem es die weiter befehlen würden, die intraden, Renten pp. einzunemben und zu berechnen, denselben anbefohlen, endtlich die Hausschlüßel Kapmejern wieder eingeandtwortet und das Hauß trewlich behuiff Ih. Kayß. Mytt. zu versehen und die Schlüßel ohn dero special Befelch Niemandt wieder folgen zu laßen ermanet, und alß wir vermeint, es solte alles hiemit gethan und geendet sein, hat er zueletzt Ih. Gn. Graff Philipsen vier Pferdte (welche selbigen Thags nacher Hadamar[30] zur convoy Ew. Gr. Gn. Fraw Mutter geschickt werden sollen) begehrt, auch weiln sowoll Ew. Gr. Gn. Gemahlin alß unser andern Bitten und Flehen nit helffen wollen, dieselben weg- und mitgenomben. Ist gleichwoll dem Instrument solchs mit einverleibt, auch dabei Erbieten geschehen, wan Ew. Gr. Gn. ein anders auswirkten, daß sie alstan restituirt werden solten. Ist sonsten der Commissar in Graff Ernsten Gemach und die Soldaten im Kruege gespeiset worden, ist auch alles ohn sonderliche insolentz zuegangen, und heut umb zwo Uhren der Commissarius wieder nach Flotho[31] verrücket’.[…] In gleicher Weise wurden auch die Güter des Grafen Philipp mit Beschlag belegt.
Graf Otto hatte schon gegen Ende des Jahres 1627 erfahren, was gegen ihn im Werke war, und suchte den Plänen der geistlichen Herren und des kaiserlichen Commissarius zuvorzukommen. Er wandte sich an Tilly als ’seinen Schutzherrn und sonderlichen Patron‘ mit der Bitte, für ihn zu intercedieren. Dieser riet ihm in freundlicher Weise, erst abzuwarten, was für Beschuldigungen gegen ihn erhoben würden, empfahl ihm aber zugleich, selbst zum Kaiser nach Prag zu reisen. Auf weiteres Bitten des Grafen Otto bestätigte er diesem in einem an den Kaiser gerichteten Schreiben, daß er, so lange die kaiserlichen Truppen in jenen Gegenden gestanden, diesen gegenüber in jeder Weise seine Schuldigkeit getan und nichts andres als ‚die allerunterthängste und treuste Devotion‘ gegen Kais. Majestät habe verspüren lassen. Mit diesem Schreiben begab sich Graf Otto nach Prag, um sich persönlich beim Kaiser zu entschuldigen.
Über die Gründe, die er dafür vorbrachte, gibt ein an den Kaiser gerichtetes Memorial nähere Auskunft. Er gab an, daß er sich zwar nach dem Tode des Kaisers Matthias, aber noch ehe Ferdinand zum Römischen König gewählt worden, sich habe überreden lassen bei den böhmischen Ständen Dienst zu nehmen, aber keineswegs in der Absicht, gegen den Kaiser und sein Haus zu dienen, sondern sich als junger Cavalier in etwas zu versuchen und qualifiziert zu machen, damit er künftig andern Potentaten desto besser dienen könnte, da ihm und seinen abgeteilten Brüdern von seinem Vater nur wenige und hochbeschwerte Güter hinterlassen seien. – – Eine ähnliche Verteidigungsstrategie hatte übrigens auch Christian II. von Anhalt Ferdinand II. gegenüber benutzt. Er habe am Böhmischen Krieg nur als Aventurirer v[nd] junger Soldat teilgenommen, um dem Kaiser einst bessere Dienste leisten zu können.[32] – – Er habe auch gehofft, daß die Unruhen durch die Kur- und anderen Fürsten bald beigelegt wurden, und da diese ihn nicht abgemahnt, sondern durch ihr Gebiet hätten ziehen lassen, nicht gemeint etwas Übles zu tun. Als er aber gemerkt, daß die Sache zu großen Weitläufigkeiten geraten würde, habe er seinen Abschied genommen zu der Zeit, wo die Böhmen noch ein starkes Heer gehabt hätten, und sich schon geraume Zeit vor der Schlacht am weißen Berge in aller Stille zu Hause aufgehalten. Dann aber habe er, besonders in dem Kriege gegen den König [Christian IV.; BW] von Dänemark, mit Hintansetzung aller seiner Wohlfahrt und unangesehen der großen Gefahr alles getan, was zur Unterstützung der kaiserlichen Heere dienlich gewesen wäre. Schließlich bat er den Kaiser, wenn er ihn beleidigt habe, dies seiner Jugend zuzuschreiben, und versprach ihm in Zukunft bereitwilligst alle gewünschten Dienste zu leisten.
Schon am 4. Mai n. St., also noch ehe der Kommissarius Brake in Besitz genommen hatte, wurde die Einstellung des Verfahrens gegen den Grafen durch folgendes Dekret angeordnet: Der Röm. Kay. auch zu Hungarn und Böhaim Königl. Maytt., unserem allergnedigsten Herrn, ist in Untterthenigkhait referirt und fürgebracht worden, waß bei deroselben Herr Otto, Graff und Herr zu der Lippe, über den Ihme jüngsthin erthailten Beschaid weitter zue seiner exculpation in Gehorsamb eingewendet, auch underthenigist gesucht und gebetten hat. Wie sich nun höchstgedachte Ihre Kays. Maytt. nachmahls ainiger uff Ihme geworffener Kay. Ungnad nicht wißen zu erinnern, also haben Sye daßyenige, worinnen Er angeben worden, neben denen schrifftlichen Documenten und ansehlichen attestationen, welche Er darauf zur Ablainung geschehener Beschuldigungen producirt und angezogen, trefflich erwegen lassen und befunden, daß ehegedachter Graff den anfenglich angetrettenen ungerathenen Weg uff besser Erkhendtnus der Sachen alsbaldt verlaßen und sich von selbiger Zeit an bißhero nach Außweißung erstberürter ansehenlichen Zeugnuß und commendation dergestalt bezaiget und erwisen, wie es einem getreuen Vasallen und Lehemann Ihrer Maytt. Und des Heil. Reichs geziemt und gebüren thuet. Alß haben auch mehrhöchstermelte Ihre Kay. Maytt. besagten Graffen Otten zu der Lippe die gebettene Kay. Gnadt und Nachsehung deßjenigen, dardurch die offension verursacht sein möchte, auß den angezogenen Uhrsachen, sonderlich aber angedeuter Commendation und Bezaigung seiner threue gelaisten Diensten, widerfahren, auch zu deßen Versicherung, dise Dero kay. Urkhundert untter Dero aufgetrukhten secret Innsigel erthailen laßen, deme Sye dan mit Gnaden gewogen seind. Signatum zu Prag, den 4. May, Anno sechszehenhundert acht und zwantzig.
Hyen sträubte sich zwar noch einige Zeit, dem kaiserlichen Befehl Folge zu leisten, er schrieb auch nach Wien, daß Graf Otto durch falsche Darstellung des Sachverhalts Verzeihung erhalten habe, ließ aber doch schließlich durch seinen Sekretär die förmliche Rückgabe der Güter des Grafen Otto vollziehen. Auch bei seiner späteren Anwesenheit in Wien vermochte er nichts mehr daran zu ändern.
Es mag hier noch besonders darauf hingewiesen werden, daß Tilly, obwohl er nach einem bereits erwähnten Briefe des Bischofs von Osnabrück für seine Offiziere Belohnungen aus den konfiszierten Gütern verlangt zu haben scheint und seine Freunde auch ihm selbst eine solche für die seine unzweifelhaften großen Verdienste um die Katholiken verschaffen wollten, an den Machinationen gegen die lippischen Grafen nicht nur keinen Anteil genommen, sondern sogar durch sein Zeugnis wesentlich dazu beigetragen hat, daß das Verfahren gegen den Grafen Otto eingestellt wurde“.[33]
„Die Verhandlungen in Wien waren im Mai 1636 noch nicht beendigt. Der dortige lippische Agent erkundigte sich nämlich um diese Zeit erst noch, ob Simon Ludwig persönlich am Kriege gegen die Kaiserlichen, insbesondere an der Belagerung von Minden teilgenommen habe. Er wollte dies gern wissen, um nötigenfalls solchen Behauptungen entgegentreten zu können.
Graf Otto, der auch sonst die schwierige Lage Simon Ludwigs ausnutzte, ‚ein eigen dominat zu errichten‘, ging auch hier seine eigenen Wege. Er wandte sich selbst mit einem Entschuldigungsschreiben an den Kaiser. Nicht mit Unrecht sagte er darin, daß er nur gezwungen die Schweden unterstützt habe; wenn Kais. Maj. nicht wollten, daß er anderen etwas gäbe, so müßten sie ihn auch davor schützen. Aber es war zum mindesten wenig freundlich gegen Simon Ludwig, wenn er sagte, ‚was die Detmoldischen anginge, die würden ihre Sache selbst zu verteidigen wissen, in deren consilia käme er nicht in (!)‘. Gerade das war ja so tadelnswert, daß er sich schlau den gemeinsamen Beratungen entzog, um im Fall des Mißlingens die Verantwortung von sich ablehnen zu können. Viel besser hätte es ihm als dem ältesten Vertreter des lippischen Hauses angestanden, seinem Neffen Simon Ludwig, der in jugendlichem Eifer für die gute Sache vielleicht nicht immer die rechte Vorsicht zeigte, mit seinem Rat beizustehen und ihn von gefährlichen Unternehmungen zurückzuhalten.[34]
Abgesehen von anderen kurzen Einquartierungen war nun dem Herzog [Georg] von Lüneburg vom Kaiser gestattet worden für den Winter Truppen nach Lippe zu legen, und es waren auch bereits im Januar 1636 trotz aller Weigerungen Lemgos Truppen desselben in die Stadt gelegt worden. Trotzdem erschien noch im Laufe desselben Monats der kaiserliche General Graf von Lobkowitz mit 6 Regimentern in Lippe und verlangte vom Grafen Simon Ludwig, daß Lemgo zum Schutz gegen feindliche Machinationen wieder kaiserliche Besatzung einnehmen sollte. Ein Obrist reiste infolgedessen mit dem Gräflichen Rat Dr. Benten nach Lemgo oder vielmehr zunächst nach Brake, um die Angelegenheit, die doch für den Grafen Otto wegen der nahen Nachbarschaft Lemgos von besonderer Bedeutung war, erst mit diesem zu beraten. Da aber Graf Otto gerade bei der Mahlzeit war, wagten sie ihn nicht zu stören, sondern ließen ihn nur bitten, einen seiner Räte nach Lemgo zu schicken. In Lemgo wurden sie natürlich auch erst nach einigen Schwierigkeiten eingelassen. Der Oberst teilte darauf den Zweck seines Kommens den Bürgermeistern mit und drohte ihnen, daß sein General, wenn die die Einnahme der Truppen verweigerten, Mittel in Händen hätte, sein Vorhaben mit Gewalt durchzusetzen und daß sie dann allen etwa daraus entstehenden Schaden auf Heller und Pfennig ersetzen müßten. Sie baten um Zeit, die Sache mit den Ihrigen zu bereden. Unterdessen kam auch Dr. Sobbe, der Rat des Grafen Otto, in das Gasthaus zur Rose, wo die Verhandlungen stattfanden, ließ sich aber nicht einmal dazu bewegen, ins Zimmer zu kommen, sondern erklärte gleich draußen, daß sein Herr, wenn es sich um die Einquartierung in Lemgo handle, nichts damit zu tun haben wolle“.[35]
„In der Nacht zum 5. August [1636] machte auch eine starke Abteilung von Nieheim[36] aus einen Einfall in Blomberg, um den ihrer Meinung nach dort anwesenden Rittmeister Simon Moritz v. Donop aufzuheben. Von Gronemeiers Hofe nahmen sie zwei Holzleitern mit und überstiegen damit die Mauer zwischen dem gräflichen Hause und der Amtsstube ‚wo eben der Wall vom Hause an die Mauer langt und von außen die Mauer mit Iben bewachsen‘. Darauf schlichen sie zur Niederpforte und erbrachen sie, um die Reiterei einzulassen. Mit großer ‚furie‘ besetzten sie jetzt die Straßen, und als infolge des Lärms die Bürger aus dem Schlaf erwachten, wurden sie durch Schießen, Hauen und Stechen so in Schrecken gesetzt, daß keiner dem anderen zu Hilfe zu kommen wagte und die Häuser nach Belieben geplündert werden konnten. Die kurz vorher als Salvegarde in die Stadt gelegten 4 Soldaten retteten zunächst sich selbst und überließen es sogar ihrem Wirt, ihre Habe in Sicherheit zu bringen. Der gesuchte Rittmeister v. Donop hatte schon zwei Tage vorher die Stadt verlassen, sein Schwiegervater v. Kerßenbrock aber und seine Schwägerin, die auf dem gräflichen Hause wohnten, wurden ‚übel und unchristlich traktiert‘, Kisten und Kasten wurden erbrochen und Kleider und Schmucksachen mitgenommen. Von der Burg wurden 4 der Gräfin von Brake gehörige Kutschpferde und 36 Bauernpferde, die zufällig dort standen, weggeführt und auch aus der Stadt hauptsächlich Pferde geraubt. In dem Tumult kam eine Frau ums Leben, andere wurden schwer verletzt.
Graf Otto zog den von ihm aufs Haus gesetzten Korporal zur Rechenschaft. Dieser entschuldigte sich aber damit, daß alle seine Vorschläge, das ‚altfränkische‘ Haus in besseren Verteidigungszustand zu setzen und besonders auch gewisse Türen ‚mit Holz oder Mist zu dämpfen‘ vom Junker v. Kerßenbrock in den Wind geschlagen seien, daß auch bei der vom Rittmeister v. Donop dort gehaltenen Kindstaufe alles hätte offen gehalten werden müssen und er nicht imstande gewesen wäre mit seinen drei Soldaten den feindlichen Angriff abzuwehren. Er beklagte sich auch noch über schlechte Behandlung von seiten Kerßenbrocks, der die ganze Burgwache für ehrlose Schelme und Diebe ausgerufen habe und ihn ‚für einen Cujon oder Sclaven tractire‘.
Wenn schon der Korporal von Blomberg seine Schuld bestritt, so war doch die Schloßwache von Brake offenbar ganz unschuldig an dem Überfall. Trotzdem ließ sie Graf Otto seinen Verlust entgelten, indem er wegen der schlechten Zeiten den wöchentlichen Sold von 1 Tlr. (36 Gr.) auf 24 Groschen herabsetzte. Sie richteten daher ein untertäniges Bittgesuch an den Grafen, worin sie erklärten, daß es ihnen unmöglich wäre sich mit 24 Groschen 7 ganze Tage lang ohne Hunger, Durst und zerrissene Hosen durchzubringen, zumal da etliche von ihnen als Lemgoer Bürger für die dort alle drei Tage umgehende Wache zu sorgen und Kontributionen zu zahlen hätten. Da der Pestilenz[37] immer Teurung zu folgen pflege, werde gewiß der Preis des Scheffels Roggen bald auf einen Taler steigen und es sei ihnen dann ganz unmöglich, das trockene Brot, geschweige denn an anderer nötiger ‚Essenspeise‘ etwas zu bezahlen; sie bäten daher, sie ‚in voriges Gnadenbuch mit Erhebung des wöchentlichen Talers wieder einschreiben zu lassen‘.[38]
Zu all diesen Kriegsbeschwerden kam außer der bereits erwähnten Pestilenz und Teurung auch noch eine große Feuersbrunst, durch welche Barntrup,[39] die kleinste der lippischen Städte, am 1. November zum größten Teil zerstört wurde. Bürgermeister und Rat berichteten darüber an den Grafen Otto:
Hochgeborner Graff ! E. hochg. G. sein unsere untterthenige Dienste jederzeit zuvor, gnediger Graff und Herr ! E. hochg. G. sollen wir armen Leute in aller Untteerthenigkeit nicht verhalten, waßmaßen vorgestern Dingstags um Mittagh eine solche große Fewerbrunst entstanden, das in einer Stunde 70 Wonheuser, it. Leibzuchtheuser undt Hinterheuser an die 10, die Kirche, das Wedemhauß,[40] die Küsterey undt Scholhauß, wie dan auch das Rathhauß, it. Jungker Philip von Kerßenbrock ein lang groß Kornhauß zusampt den Pfortten verbrannt undt alles, was drinnen gewesen, im Fewer geblieben, das also eine solche große Armuth in dieser Gemeinde ist, das es nicht zu sagen, und hat die Stadt vom Blomberg gestern Broth hereingeschicket, das die armen Leuthe zu eßen bekommen. Es stehen annoch uff der unttersten Straße nach dem Knicke 33 Heuser, da sein die armen Leute zusammen hinein gerücket. Wir seindt von dem lieben Gott hoch gestraffet, da wir alle drey Plagen erlitten, da erstlich nunmehr an die 200 Personen an der Pest gestorben, newlich zwey gantze Tage außgeraubet undt fast alle unser Vihe genomben, jetz aber der Brandt das grauß gemacht, undt ist noch am meisten zu betrawren, das die Kirche sogar in die Asche gelegt undt wir jetz keinen Platz haben, da wir Gottes Wort hören mugen, tragen dennoch untterthenige Zuversicht, E. hochg. G. werden sich unser erbarmen, die hüffliche Handt bieten, das zuvor das Gotteshauß in Tach mucht wieder kommen, undt dem Pastor ein Heußlein gebauwet, da er mit seinem armen kleinen Kinde sich behelffen muge. Dieweilen auch hieselbst jetz gar weinigh Knaben sein, so zur Schule gehn und dieselbe woll einer alß der Küster, welcher mit der Kirche nicht viel Mühe hatt, informiren köntte, so stellen wir solchs E. hochg. Gn. untterthenig anheimb, wie es damith solle gehalten werden, dan sie beide, der Schulmeister undt Küster, nicht woll jetz können unterhalten werden. Wan ihrer einer nun köntte in einen beßern Orth befürdert werden, da sie zu leben hetten, wer woll guth. E. hochg. G. werden in diesem die gnedige Anordnung machen, wie es am besten sein wirdt. Man sagt, das ein Man, aus dem Dorf Brake bürtig, genant Töns, ein Schneider, so hieselbst sich befreiet undt niedergesetzt undt in einem Hause zur Heur sitzet, sei mit seinem Weibe nach dem Garten gangen, das Fewer zugescharret undt seine zwey kleinen Kinder im Hause alleine gelaßen, welche zweien Kinder das Fewer wieder loßgescharret undt ins Stroh und Flachs in eine Kammer gebracht, davon das Hauß erstlich angangen, undt weiln der Windt eben starck und keine Rettung gewesen, so furth über gantz Barnturff geweiet undt in so geringer Frist alles verbrannt. Gott der Allmechtige mag unß armen, armen Leuten wieder helffen. Womit E. hochg. G. Gottes Schutz zu hochgr. Wolstande, friedfertiger Regierung undt gesundem langen Lebende gefristlich (?) undt uns in deroselben beharliche Gnad. untterthenig emfhelende Barnt. Am 3. Novemb. Ao. 1636. E. hochg. Gn. untterthenige gehorsame u. pflichtschuldige Bürgermeister undt Rath daselbst“.[41]
Nach dem Tode ihres Mannes Simon Ludwig am 8. August 1636 übernahm Catherina von Waldeck unter dem Beistand ihres Vaters die Vormundschaft über den vierjährigen Simon Philipp, den knapp drei Jahre alten Hermann Otto; der dritte, Ludwig Christian, war sechseinhalb Wochen nach dem Tod ihres Mannes geboren, und die Regierung des Landes. „Sie glaubte sich als Mutter und nach Observanz des gräflichen Hauses dazu berechtigt, und es wurde auch anfangs von Niemand Widerspruch dagegen erhoben. Die älteste Gräfin-Witwe bat zwar in einem Schreiben vom 4. September die Ritterschaft und Stände, dem Grafen Otto die Vormundschaft zu übertragen; aber dieser Wunsch blieb unberücksichtigt, und Graf Otto wird wohl auch selbst keine große Neigung gehabt haben, dies Amt zu übernehmen, aus denselben Gründen, die ihn früher veranlaßt hatten, sich von der Vormundschaft für Simon Ludwig zurückzuziehen. Die Gräfin Katharina wurde auch durch ein Reichskammergerichtsmandant vom 9. Febr. 1637 als Vormünderin anerkannt. Mittlerweile aber waren die drei jüngeren Brüder des verstorbenen Grafen, Johann Bernhard, Otto Heinrich und Hermann Adolf, von ihrer Studienreise zurückgekehrt, und da über ihre Abfindung und zukünftige Stellung noch gar nichts festgesetzt war, so hielten sie die Gelegenheit für günstig, möglichst viel für sich herauszuschlagen. Durch die Teilung des Landes nach dem Tode Simons VI. war ein schlimmes Beispiel gegeben, und das Streben des Grafen Otto nach einer selbständigen Herrschaft hatte so guten Erfolg, daß es gar nicht zu verwundern war, wenn sie ähnliche Ziele ins Auge faßten“.[42]
„Am 29. März wurde Lemgo wirklich von den Schweden unter General King eingeschlossen und hart belagert. Es muß bald schlimm um die Belagerten gestanden haben, denn am 2. April schrieb der kaiserliche General v. Vehlen [Velen; BW] an den Grafen Johann Bernhard, daß die Besatzung Lemgo verlassen sollte, wenn die Belagerung aufgehoben würde. Wider alles Erwarten hatte aber King schon an demselben Tage die Belagerung aufgehoben, weil er gehört hatte, daß von Hameln[43] her ein starkes kaiserliches Heer zum Entsatz heranrückte. Schon nach dieser kaum fünftätigen Belagerung klagten die Lemgoer in offenbar übertriebenen Ausdrücken über so großen Mangel, daß ’nicht ein Stück Brot für die kleinen Kinder, geschweige denn für die Einquartierten übrig geblieben wäre‘.
Ebenso wie Lemgo war jedenfalls die Umgegend durch die Belagerung [Ende März/Anfang April] geschädigt, besonders auch Schloß Brake, wo General King sich in Abwesenheit des Grafen Otto einquartiert hatte. Trotz des von Oxenstierna für das Schloß ausgestellten Schutzbriefes mußten hier alle Vorräte an Viktualien und Fourage herausgegeben werden. Als der Amtmann Waterbeck sich darüber beklagte, wurde ihm erwidert, das ginge im Kriege nicht anders zu, und man möchte sich nur nicht einbilden, daß hier auf dem Schlosse etwas bleiben sollte. Offiziere und Reiter sagten auch, Graf Otto hätte sich vor kurzem in Bückeburg[44] bei seiner Durchlaucht so überaus arm gestellt und vorgegeben, er müsse wegen Mangel an Lebensmitteln aus dem Lande ziehen; jetzt aber fänden sie das Haus mit allerhand Notturft dermaßen gespickt, daß sie dergleichen auf vielen Meilen Weges sich nicht getrauten zu finden. Daß sie damit nicht Unrecht hatten, beweist ein Verzeichnis all der schönen Sachen, die in die Küche für den Generalleutnant King und seinen Stab geliefert worden waren. Zum Dank für die gute Bewirtung nahm King auch noch 10 Kutsch- und Wagenpferde nach Minden mit.
Die Reise des Grafen Otto war natürlich aus ganz anderen Gründen geschehen. Mitte Februar hatte er sich zunächst zum kaiserlichen Feldmarschall Grafen [Johann; BW] v. Götz nach Dortmund[45] begeben, um sich über Kriegsschäden und vor allem auch, wie immer, über vermeintliche Übervorteilung durch die Detmolder Regierung zu beklagen. Er muß sich auch wohl beim Grafen Götz in Gunst zu setzen gewußt haben, und um ihn noch mehr für sich gewinnen, reiste er mit geheimen Aufträgen desselben nach Hamburg[46] und Pinneberg.[47] Da diese Auftrage nur im Concept eines Schreibens des Grafen Otto an Götz in einer für die beiden allein verständlichen Weise angedeutet werden, so läßt sich nichts Bestimmtes darüber sagen, es scheint sich jedoch um die Herüberziehung gewisser Bundesgenossen der Schweden auf die Seite der Kaiserlichen gehandelt zu haben“.[48] Möglicherweise hat jedoch Götz einen Wechsel ins schwedische Lager ventilieren lassen.
„Auch schon vor der Belagerung Lemgos hatte der Amtmann Waterbeck aufs eifrigste die Interessen des abwesenden Graf Otto wahrgenommen. Am 21. Februar schrieb er an diesen über allerlei Geldgeschäfte nach Dortmund und teilte ihm auch mit, daß vorgestern der frühere Bürgermeister Grote und gestern Bürgermeister Flörike und Clausing von Lemgo zu ihm gekommen wären und flehentlich gebeten hätten, daß Graf Otto der Stadt wegen ihres höchst beschwerlichen Zustandes noch etwas Frist zur Bezahlung der geliehenen Gelder gewähren und sie mit dem angedrohten Arrest in Gnaden verschonen möge. Ohne die Antwort des Grafen abzuwarten, ließ er Grote und mehrere vornehme Bürger, die wohl die Schuldverschreibung ausgestellt hatten, durch gräfliche Soldaten ‚mit brennenden Lunten‘ abholen und nach Brake in Arrest abführen. Die kaiserlichen Offiziere in Lemgo waren darüber aufs höchste entrüstet; der Oberst v. d. Recke erschien selbst vor dem Schlosse zu Brake und ließ den Amtmann herauskommen, um ihm über sein rücksichtsloses Verfahren Vorhaltungen zu machen. Er stellte ihm die Not der Bürgerschaft vor; ihm selbst wäre deshalb alle und jede Exekution rückständiger Forderungen untersagt; er müsse es als eine absichtliche Schädigung der kaiserlichen Truppen ansehen, wenn gerade diejenigen, die noch am besten imstande wären, für den Unterhalt derselben zu sorgen, durch Arrest daran gehindert würden: Feldmarschall Götz werde sicherlich die gute Meinung, die er zu Graf Otto gefaßt, verlieren, und es wäre doch auch schlimm, wenn die Untertanen, die bei ihren Herren Zuflucht in der Not suchten, von diesen härter als von Fremden behandelt würden. Auf diese und ähnliche sehr verständige Gründe wußte Waterbeck natürlich wenig zu erwidern, gab aber doch die Arrestanten noch nicht frei, sondern besprach die Sache erst mit dem Oberstleutnant v. d. Wahl, einem Verwandten[49] des bereits erwähnten Generals und Freunde des Grafen Otto. Der Oberstleutnant ließ darauf durch den Amtmann ein Schreiben an den Grafen Otto übersenden. Am nächsten Tag schickte der Oberst einen Kapitän und Kaplan zu Waterbeck, die noch heftiger als er selbst die Freilassung der Arrestanten verlangten. Endlich ließ er dem Amtmann nochmals durch einen Beamten sein Verlangen mitteilen und zwar immer noch in solcher Weise, daß der Amtmann an Graf Otto berichtete, der Oberst sei ein sehr diskreter und bescheidener Kavalier und habe alles mit solcher Höflichkeit begehrt, daß er fast nicht wüßte, wie man solchem Herrn etwas abschlagen sollte. Weniger höflich waren die anderen Offiziere, welche die Brakischen Beamten Schelme und Eselsköpfe nannten. Von den Lemgoer Bürgern schreibt der Amtmann nur, daß es viel Unruhe bei ihnen gegeben habe; sie dürften sich wohl noch weniger respektvoller Ausdrücke über ihn bedient haben. Vom Grafen Otto kam endlich der Bescheid, daß man es machen solle, wie der Oberstleutnant v. d. Wahl geraten hatte. Die Arrestanten wurden demnach freigegeben gegen einen Revers, daß die Schuld nach einer gewissen Frist getilgt werden sollte.
Wie wenig man in Brake das Gemeinwohl im Auge hatte, zeigt auch folgendes Beispiel: Da infolge der allgemeinen Verwilderung des Landes die Wölfe überhand genommen hatten, ordnete Graf Johann Bernhard eine Wolfsjagd an und ersuchte durch ein Schreiben die Regierung von Brake, auch Untertanen ihres Amtes Blomberg zu diesem Zweck nach Horn zu schicken. Der Amtmann Waterbeck unterließ jedoch die Bestellung der Leute, weil ‚dergleichen sonst niemals vorgekommen wäre‘ „.[50]
„Nachdem die Schweden am 2. April die Belagerung von Lemgo aufgegeben hatten, dachten die Kaiserlichen natürlich nicht mehr daran, die Stadt zu verlassen, schon aus dem Grunde, weil die Lemgoer selbst gar nicht damit einverstanden waren, daß sie durch die Niederreißung ihrer Wälle des vermeintlichen Schutzes ihrer alten Freiheiten beraubt werden sollten. Wenn man es aber auch gewollt hätte, so wären doch aus dem verödeten Lande gar nicht die nötigen Arbeiter aufzutreiben gewesen, um in 3 Wochen die Festungswerke zu beseitigen. Da infolgedessen die mit schweren Kosten unterhaltene Kompagnie von 300 Mann überflüssig erschien, beschloß man, sie wieder abzuschaffen und nur 100 Mann davon zu beizubehalten.
Am 22. September erschienen von neuem schwedische und kurpfälzische Truppen vor Lemgo und belagerten es bis zum 6. Oktober, aber auch diesmal zogen sie unverrichteter Sache wieder ab, wahrscheinlich weil wiederum kaiserliche Truppen [unter Hatzfeldt] zum Entsatz heranrückten. Schloß Brake hatte wieder in Abwesenheit des Grafen Otto dem Anführer der Schweden nicht nur Quartier und Unterhalt geboten, sondern auch im übrigen den Belagerern als Stützpunkt ihres Unternehmens gedient. Nach dem Abzug derselben schickte daher der Kommandant von Lemgo auf Anordnung des Generals einen Kapitän nach Brake mit der Forderung, daß ihm alle auf Schloß Brake befindlichen Geschütze, Haken und Munition und was sonst dazu gehöre, ausgeliefert und in Lemgo zur Verwahrung niedergelegt werden sollten. Ferner sollten die um das Schloß herumstehenden Eichen niedergehauen, ebenso aber auch die westlich vor Lemgo gelegene Kirche zu St. Johann, deren Turm bereits bis auf die Mauern abgebrannt war, niedergerissen werden, damit in Zukunft etwaige Belagerer keinen Schutz dahinter finden könnten. Endlich verlangte man noch, daß zur Absicherung des Schlosses vor einer Besetzung durch die Schweden 50 Mann eingenommen würden, gab sich aber schließlich damit zufrieden, wenn der Wachtmeister von Brake an Eidesstatt geloben wolle, in Zukunft keine Schweden gutwillig aufzunehmen und es nötigenfalls aufs äußerste zu verteidigen. Der Amtmann suchte den Abbruch der schönen Kirche zu verhindern, indem er erklärte, daß er der verlaufenen Bauern nicht mächtig werden könne. Sei es nun, daß schließlich doch die nötigen Arbeiter aufgetrieben wurden oder daß die Soldaten dabei helfen mußten, schon nach wenigen Wochen meldete der Amtmann seinem Herrn, daß die Kirche mehrenteils umgerissen und etwa 20 Eichen umgehauen wären. Ein geringer Vorrat von Geschützen, Haken und Munition war auf dem Schloß verblieben“.[51]
Im November 1638 schrieb Graf Otto IV. an Melchior von Hatzfeldt wegen der Entsendung des Matthias Sell nach Münster zu Verhandlungen mit Hatzfeldt wegen der Abstellung von Beschwerden und der Einquartierung in Schloss Brake. Er bat Hatzfeldt um einen Befehl an den Kommandanten von Lemgo, Kurt Koch, wegen der Befreiung seiner Untertanen von Hand- und Spanndiensten. Zugleich beschwerte er sich über die Beschädigungen an Kirchen und Mühlen.[52] Hatzfeldt nahm im Januar 1639 zu diesen Beschwerden Stellung. Zudem ging es um die Geschütze auf Schloss Brake und den Abbruch der Kirche St. Johann.[53] Otto IV. wandte sich im Februar wieder an Hatzfeldt wegen der Unterstützung des Feldmarschalls Johann von Götz während der Belagerung des von Schweden besetzten Lemgo. Zugleich klagte er bei Hatzfeldt wieder über die Zerstörung seiner Güter und Besitzungen.[54]
Im Januar 1640 befürwortete Graf Ernst Christoph von Rietberg gegenüber Melchior von Hatzfeldt die Bitte Ottos IV. um die Schonung seiner Güter.[55]
„Die Kontributionen, die im Jahre 1640 für die Kaiserlichen auf monatlich 3500 Tlr., für die Schweden auf 800 bis 1000 Tlr. festgesetzt waren, und zu denen bisweilen noch recht hohe Exekutionskosten hinzukamen, wurden bei der traurigen Finanzlage immer beschwerlicher. Da die Lemgoer sich besonders durch die Einquartierung und das zu leistende Servis benachteiligt glaubten, setzten sie nach langen Verhandlungen mit der Detmolder Regierung durch, daß die Hälfte ihres Anteils an der Kontribution ihnen erlassen und auf die übrigen Städte und alle Ämter, auch die des Grafen Otto, verteilt werden sollte. Dagegen protestierte nicht nur Graf Otto, sondern auch die Städte, vor allem Horn, welches nachzuweisen suchte, daß Lemgo nicht nur keinen Vorzug vor den andern Städten verdiene, sondern daß gerade diese Stadt durch ihr Widerstreben gegen die Demolierung ihrer Wälle schuld daran sei, daß dem ganzen Lande solche Lasten aufgebürdet würden“.[56] Im September dieses Jahres bat Otto IV. Hatzfeldt um eine Salvaguardia des Erzherzogs Leopold Wilhelm. Im Dezember ging wieder ein Bericht des Grafen über den Zustand der Grafschaft Lippe an Hatzfeldt.[57] Auch im Januar 1641 beklagte Otto IV. sich über die Beschädigung der gräflichen Besitzungen während der Belagerung von Höxter.[58] Er ersuchte um Minderung der Kontribution und beschwerte sich über das Verhalten des Obristen Oer von Palsterkamp.[59]
Otto IV. forderte im Februar 1642 bei Hatzfeldt die Nichteinmischung des Kommandanten von Lemgo in lippischen Erbstreitigkeiten. Er bat um die Befreiung von Servis- und Verehrungsgeldern und berichtete ihm von seinem Streit mit dem korrupten Generalkommissar von der Düssen.[60] Im April beschwerte Otto IV. sich bei Johann Ludwig von Nassau-Hadamar und in Abschrift auch bei Hatzfeldt über die von Gräfin Catherina zur Lippe-Detmold auf Befehl Düssens veranlasste Kontributionserhebung.[61] Auch bei Graf Ludwig Heinrich von Nassau-Dillenburg hatte er sich im August wieder über die unrechtmäßige Kontributionserhebung durch Düssen beschwert, wie er Hatzfeldt mitteilte.[62]
„Die schon wiederholt in Erwägung gezogene Neutralität Lemgos wurde seit Beginn des Jahres 1643 immer dringender vom ganzen Lande gefordert, und da auch Lemgo selbst die Last der Einquartierung kaum noch ertragen konnte, wurden von der Detmolder Regierung zusammen mit den Vertretern Lemgos die größten Anstrengungen gemacht, um davon befreit zu werden.
Aber alles war vergebens. Die Kaiserlichen machten die Räumung abhängig von der Zusicherung der Schweden, die Stadt nicht besetzen zu wollen, und es sollten nicht nur den Generälen für ihre Einwilligung größere Summen gezahlt, sondern auch ihren Frauen und den Vermittlern ‚Verehrungen‘ gemacht werden. Die Schweden verlangten dergleichen erst recht, und wenn man endlich die Zustimmung beider Parteien erlangt hatte, befürchtete man doch, daß der Vertrag unter Umständen nicht gehalten werden könnte. Man hatte auch keine Gewißheit, ob die Hessen den Vertrag respektieren würden, da diese zu gleicher Zeit die Räumung von Höxter verlangten. Endlich fehlte es am Wichtigsten, nämlich an dem Gelde, um die versprochenen Summen zu bezahlen, oder die Detmolder Regierung und Graf Otto, die Ritterschaft und die Stände stritten sich darum, wer und wie viel ein jeder bezahlen sollte. Kurz, die Neutralität Lemgos kam nicht zustande, und es lohnt daher überhaupt nicht die Mühe, die darüber geführten Verhandlungen im einzelnen zu verfolgen“.[63]
„Aber nicht nur die gemeinen Soldaten, sondern auch die Offiziere machten es, wie Graf Otto in einem Beschwerdeschreiben an den Feldzugmeister v. Vehlen [Velen] sagt, ‚je länger je gröber‘. Rittmeister Alefeld aus Lemgo nämlich, dem von Graf Otto, wie jener behauptete, ein Knecht zum Kriegsdienst überlassen und dann wieder entzogen war, hatte sich gegen ihn und ’seinen Edelmann‘ v. Offen ungebührlich betragen. Als nun Graf Otto seinem Obristwachtmeister Witte davon Anzeige machte, ritt Alefeld sofort, nachdem er davon Mitteilung erhalten, mit 18 Reitern nach dem Dorfe Brake, wo Graf Otto gerade dem Gottesdienst beiwohnte. Er ließ sogleich den Kontributionsschreiber aus der Kirche holen und verlangte, daß er eine Tonne Mindener Bier für seine Reiter holen lassen sollte, bis Graf Otto aus der Kirche käme. Die Reiter trieben unterdessen allerlei Mutwillen und schlugen etliche Leute. Als Graf Otto aus der Kirche kam, ritt Alefeld auf ihn zu, saß zwar vor ihm ab, ließ aber sofort etliche Reiter hinter, vor und neben ihn und seine Angehörigen reiten und sie wie Gefangene unter allerlei ‚unnützen Worten‘ nach dem Schlosse begleiten. Unterwegs wußte es Graf Otto so einzurichten, daß seine Gemahlin, Kinder und Gesinde den Reitern vorauskamen. Als aber Alefeld dies merkte, schickte er sofort einige Reiter nach, um Offen zu holen, daß er sich zu Fuß oder zu Pferd mit ihm raufen sollte. Diese ritten mit gespannten Hahnen zwischen den Frauen, Kindern und Mägden auf Offen los, und einer faßte ihn am Arm, um ihn zurückzubringen. Offen erklärte, daß er erst einen Degen holen müsse, worauf sie ihn unter Schimpf- und Drohworten gehen ließen. Als Graf Otto den Rittmeister darüber zur Rede stellte, erwiderte er, Graf Otto habe geschrieben, daß er mit ihm und Offen ‚Abtrag‘ machen solle; er kenne keinen anderen Abtrag als mit Degen und Pistolen und sei deshalb da, um mit Offen zu raufen. Auf dem Schlosse angekommen, ließ Graf Otto das Tor versperren und verbot Offen, der sich schon fertig gemacht hatte, hinauszugehen. Alefeld setzte sich darauf in den Krug und trank, während seine Leute draußen allerlei Unfug verübten. Eer ließ auch Offen noch einigemale auffordern, herunterzugekommen, um mit ihm ‚zu raufen oder zu saufen‘; aber Graf Otto trug mit Recht Bedenken, unter solchen Umständen das Leben Offens aufs Spiel zu setzen. Alefeld blieb dann noch die ganze Nacht mit seinen Leuten im Dorfe, dessen Bewohner nicht nur reichlich zu essen und zu trinken heranschaffen mußten, sondern auch auf alle Weise belästigt wurden. Als er aber von seinen Vorgesetzten deswegen zur Rechenschaft gezogen wurde, behauptete er nicht nur völlig unschuldig zu sein, sondern beklagte sich noch obendrein über den Grafen Otto, der den angeworbenen Knecht ihm vorenthalten habe; sein Verhalten in Brake überging er klugerweise ganz mit Stillschweigen“.[64]
Der Schaden der brakischen Ämter wurde 1646 auf 43904 Tlr., der des übrigen Landes auf 63856 Tlr. berechnet. „Wenn nun auch die Ämter des Grafen Otto beim Durchzug [Carl Gustav; BW] Wrangels wie bei der Belagerung Lemgos besonders stark gelitten haben mochten, so war doch jedenfalls die Art und Weise nicht zu billigen, wie er auch jetzt wieder alle Lasten auf das Ganze abzuwälzen versuchte, während er sich sonst ganz und gar nicht darum kümmerte und auch die Oberherrschaft von Detmold immer weniger anerkennen wollte. Der Administrator schrieb ihm in Bezug hierauf einmal in sehr bestimmten Tone, daß er in Detmold an Stelle des regierenden Herrn vom Kaiser verordnet und Graf Otto als abgeteilter Herr nicht berechtigt sei, ihm Gesetze zu geben, er selbst dagegen allerdings in geistlichen und weltlichen, Zivil- und Kriminalsachen der brakischen Ämter mitzusprechen habe. Mit Recht war auch der Oberamtmann Mai [Mey; BW] entrüstet über das Verhalten der brakischen Bauern. Diese waren beim Herannahen der Schweden mit ihrem Vieh und sonstiger Habe nach dem Schlosse Sternberg[65] geflüchtet und hatten dort lange Zeit die größte Gastfreundschaft und den Schutz der von den Amtseingesessenen unterhaltenen Wache genossen. Wie sich denken läßt, war auch viel ruiniert, und beim Abzug hatten sie den ekelhaftesten Schmutz zurückgelassen. Als nun von einigen derselben eine geringe Entschädigung eingetrieben wurde, beklagten sie sich bei ihrem Amtmann und verlangten die Rückerstattung des bezahlten Geldes. Oberamtmann Mai wies dies ‚unverschamte Anmuhten‘ ganz energisch zurück“.[66]
Im Dezember 1649 beklagte Graf Otto sich bei Hatzfeldt über nicht abgedankte Truppen und über Herrn von Efferen.[67]
[1] Vgl. KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld.
[2] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 20.
[3] Staatsarchiv Detmold L 56 Nr. 10 (Ausfertigung): Tilly an Simon VII. Graf zur Lippe u. Otto zur Lippe-Brake, 1623 IX 21.
[4] Schwalenberg [LK Detmold]; HHSD III, S. 676.
[5] Blomberg [LK Detmold]; HHSD III, S. 86f.
[6] Barntrup [LK Lemgo]; HHSD III, S. 55.
[7] Horn [LK Detmold]; HHSD III, S. 341f.
[8] Alverdissen [LK Lemgo]; HHSD III, S. 22.
[9] Bad Salzuflen [LK Lemgo]; HHSD III, S. 48.
[10] Stadtarchiv Salzuflen (1623 III 20).
[11] MIRBACH, Bey diesem elenden Kriegswesen, S. 86.
[12] Piderit, Relatio historica, in: Blätter für lippische Heimatkunde 2-7, 1900-1902.
[13] Haupt-Bauchwehe: gemeint ist wahrscheinlich Bauchruhr: Durchfall.
[14] Blutgang: Ruhr.
[15] Gemeint ist wahrscheinlich Leberfluß: Ruhr ohne Fieber.
[16] PIDERIT, Der Dreißigjährige Krieg Nr. 9, S. 70.
[17] Beilstein, heute Ortsteil von Greifenstein [Lahn-Dill-Kreis].
[18] Schieder; HHSD III, S. 666ff.
[19] FORST, Korrespondenz, S. 197.
[20] Lippstadt; HHSD III, S. 474f.
[21] Lipperode; HHSD III, S. 472f.
[22] Die Grafschaft gehörte Graf Philipp.
[23] Lemgo; HHSD III, S. 452ff.
[24] Detmold; HHSD III, S. 156ff.
[25] Horn [LK Detmold]; HHSD III, S. 341f.
[26] Falkenberg; HHSD III, S. 223.
[27] Lage; HHSD III, S. 441.
[28] Minden; HHSD III, S. 517ff.
[29] Brake i. L.; HHSD III, S. 112.
[30] Hadamar; HHSD IV, S. 194f.
[31] Vlotho; HHSD III, S. 738f.
[32] ARETIN, Tagebuch Bd. 3, 8.
[33] STEGMANN, S. 68ff.: Bericht Dr. Wilhelm Stobbes an den nach Prag gereisten Otto, Brake, 1628 V 06, über das Vorgehen Hyes.
[34] STEGMANN, Lippe, S. 104f.
[35] STEGMANN, Lippe, S. 106f.
[36] Nieheim; HHSD III, S. 566.
[37] Nach MIRBACH, Bey diesem elenden Kriegswesen, S. 90, sollen 1636 rund ein Drittel der Einwohner an der Pest gestorben sein.
[38] STEGMANN, Lippe, S. 108ff.
[39] Barntrup [LK Lemgo]; HHSD III, S. 55.
[40] Pfarrhaus.
[41] STEGMANN, Lippe, S. 111f.
[42] STEGMANN, Lippe, S. 114.
[43] Hameln; HHSD II, S. 192ff.
[44] Bückeburg; HHSD II, S. 80ff.
[45] Dortmund; HHSD III, S. 166ff.
[46] Hamburg; HHSD I, S. 83ff.
[47] Pinneberg; HHSD I, S. 206f.
[48] STEGMANN, Lippe, S. 120.
[49] Es handelt sich dabei um den Bruder Johann Joachim v. Wahl.
[50] STEGMANN, Lippe, S. 119ff.
[51] STEGMANN, Lippe, S. 121f.
[52] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 70.
[53] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 70.
[54] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 70.
[55] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 199.
[56] STEGMANN, Lippe, S. 131f.
[57] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 70.
[58] Höxter [LK Höxter]; HHSD III, S. 346ff.
[59] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 70.
[60] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 70.
[61] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 70.
[62] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 70.
[63] STEGMANN, Lippe, S. 140f.
[64] STEGMANN, Lippe, S. 143f.
[65] Sternberg; HHSD III, S. 703f.
[66] STEGMANN, Lippe, S. 147.
[67] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 70.