Lippe [Lipp], Philipp Freiherr von der, genannt Hoen

Lippe [Lipp], Philipp Freiherr von der, genannt Hoen; Obrist [ -März 1626 Stendal] Philipp Freiherr von der Lippe [Lipp], genannt Hoen [ -März 1626 Stendal], war 1620 Obristleutnant[1] der pfälzischen Werbetruppen und lag in Waldsassen[2] und Albenreuth.[3] 1621 erscheint er als Obristwachtmeister[4] im Fuß-Regiment[5] Philipp Reinhard von Solms.[6] 1622 führte er Mansfelds[7] (Gelbes ?) Regiment zu Fuß.[8]

1625/1626 stand er als Obrist[9] unter dem Befehl des Herzogs Johann Ernst von Sachsen-Weimar in dänischen Diensten.[10] In der Hannoverschen[11] Chronik heißt es: „Diesen Tag [27.10.1625; BW] sein 10 Fahnen[12] Königsches Volk[13] unterm Herzog von Weimar von Höringhausen[14] her ankommen um 8 Uhr des Morgens, haben eine Stunde oder etliche gehalten zwischen den Garten im Fahrwege nach der Neustadt. Gegen Mittag, als der von Schlammersdorff[15] vom Rahthause wiederkommen, sein sie über die Neustadt marchiret und haben sich auf den Brand vor dem Leinthor begeben, haben 4 kleine Feldstücke[16] mit sich geführet, die sie auf den Steinweg nach der Ihmenbrücke gepflanzet, dieselben unter die Tillischen[17] nach dem Linderberge[18] abgefeuret, aber keinen sonderlichen Schaden gethan, es haben sich aber gleichwohl die Tillischen Truppen auseinander geben, und ist ein Reuter mit einem rohten Mantel im andern Schuß gestürzet, die Kugeln haben sich meistentheils über den Berg geschlagen und sollen unter dem Tillischen Volke, so hinter dem Berge gehalten, Schaden gethan haben.

Gegen den Abend hat Tilly sich nach Ricklingen[19] begeben und auf Wrampen Hofe quartiert, die meiste Armee aber ist weiter hinauf nach der Nordmühle marchiret und des Orts, haben in und hinter dem Ricklinger Holze und hinter der Nordmühle ein Feldlager geschlagen, und hat sichs diesen Tag zu einer gefährlichen Meutination[20] und Aufruhr angelassen. Von den 10 Königschen Fahnen sein diesen Abend mit dem Thorschließen 3 Fahnen, viertehalb hundert stark, unter dem Obrist Lippen in die Stadt genommen, zwar wider E. E. Raht und der meisten Bürger willen, und haben die Nacht auf dem Walle unter dem blauen Himmel auf dem Walle beym Baginen-Thurm gelegen“.[21]

„Den 31. Oct. [1625] Montages früh Morgens ist Obrister Lippe ohngefehr mit 100 Königschen Musquetirern[22] und 2 kleinen Feldstücken durch die Aegidien Masch nach dem Schnellen Graben zu gerücket, wie dann auch durch die Ohe (darin die Königsche unterschiedliche Reduten[23] vor die Koppel bey dem Eylecken Wehre des äußersten Mühlenstrandes und sonst auf die Pässe gemacht) etliche Musketirer nach dem Schnellen Graben sich verfüget, die Tillische daselbst angefallen, mit denselben scharmutziret[24] und die Feldstücke darunter gehen lassen. Es sollen bey die 50 Tillische geblieben sein, auf der Königschen Seiten sein 8 verwundet und einer todt herein gebracht. Darauf ist das Tillische gantze Feldlager,[25] so zwischen Ricklingen und Pattensen[26] gewesen, also fort aufgebrochen und nach Wettbergen[27] hinauf eilends marchiret. Er selbst Tilly soll in der Nacht mit Artillerie aufgebrochen und voran marchiret sein und zu Ricklingen, Coldingen,[28] Pattensen und der Oerter Besatzung gelassen haben“.[29]

„Den 3. Nov. ist das alte Rondehl,[30] welches eine runde Form hatte, über der Neustadt zu bessern und weiter heraus nach dem Knesen Kempe und der Neustadt zu legen, weil die Stadt damit nicht verwahret gewesen, ausgestochen worden. Auf des General Hertzog von Weimar Anreitzen und des Obristen Lippen Anordnung, mit Bedräuung, daß sonst ein Hornwerk[31] müßte auf den Knesen Kampe geleget werden. Welcher auch, wenn Tilly dieses Orts länger verblieben wäre, die Neustadt abzubrennen und schlicht zu machen vorhabens gewesen. Folgende Tage ist ein Gerüst über die Leine gemachet, die Erde zu behuf des Rondehls von der Neustädter Seite, da sie in die Leine gebauet, herüber zu schieben. Den 4. Nov., Freytags, sein 20 Wagen mit Proviant, Brodt, Hering, Stockfisch,[32] Butter, Käse und anderer Nohtdurft vom Könige[33] herein gesandt vor die Einquartierten des Obristen Lippen Volk“.[34]

„Dieses [die dän. Einquartierung; BW] ist dem Raht und der Gemeinde Nachmittags vorgebracht und darüber deliberiret. Man erinnerte sich der Capitulation und hätte man sich über den Obrist Lippen als Commendanten hierin sich nicht zu beklagen. Und obwohl der Feind sich stärkete, auch Dielen[35] zusammen führen ließe, daß man nicht wissen könnte, was Gott über diese Stadt noch verhängen würde, so wäre doch die Einquartierung beschwerlich, es wäre nicht Proviant genug für die albereit Anwesende, viel weniger für mehre. Sollte mans abschlagen, möchte man dazu compelliret[36] werden, weil Königl. Armee in vicinia[37] herum liege“.[38]

„Den 21. Nov. Als der Herr General Hertzog von Weimar ein Schreiben gestern den 20. Nov. anhero gesandt, sich nochmahlen wegen der Einquartierung zu bereden, ist Raht und Gemeinde wieder convociret[39] um 7 Uhren, und hat der Herr Bürgermeister solches angezeigt und daß I. F. G. selbst wieder anhero kommen wollten. 2do, daß dem Obristen Lippen angedeutet, mit dem vorgenommenen Gebäu an der Festung einzuhalten. Darauf weiters deliberiret, daß es bedenklich, weiter Einquartierung einzunehmen aus vorige Tage erwehnten Motiven, es wäre der Capitulation zugegen, man befünde auch Ungleichheit von den Einquartierten, man hätte gewilliget 300 Mann, nun wären 4 Capitaine[40] und mehr Officirer. Wann sie hinaus streufen würden, würde man den Feind irritiren zur Belagerung dieser Stadt etc“.[41]

„Den 23. Nov. ist 1. wegen der scharfen Inhibition[42] consultiret, es käme E. E. Raht fremd vor, daß sie angezogener maßen bey Ilmo angegeben wären, sie hätten es nicht auf die Bahn gebracht, sondern wären vom Obristen Lippen darzu gefodert mit dem Bedräuen, daß sonst ein Hornwerk müßte gelegt werden“.[43]

„Den 3. Dec. hat General Hertzog von Weimar nochmahls anhalten lassen um die Reuter-Einquartierung durch den Obristen Lippen, zu welchem damals gesandt D.[44] Büntingius Consul,[45] Ludolf Borenwald, Otto Weccius, Hermannus Westenholtz und Engelbertus Höyer Secretarius, um Abschaffung der Einquartierung der Reuter zu reden. Gegen dieselben Obrist Lippe sich also resolviret, daß der Herr General sehr alteriret,[46] weil man die angemuhtete Einquartierung ausgeschlagen. Wenn man sich dieserwegen eines gewissen würde resolviren, wollte er sich darauf auch erklären, würde man aber sich darzu nicht verstehen, so würde die gantze Armee an andere Oerter verrücken müssen, und würde es dann hier gehen, wie zu Hameln.[47] Hat gebeten, durch Gott, die Einquartierung geschehen zu lassen, aufs wenigste 2 Compagnien[48] Reuter und sein Regimenter Soldaten, so 1500 stark, darunter aber 600 Kranke[49] wären. Weil dieselbe mehrentheils draußen, und er herein wäre, und seine Soldaten nicht an einem Ort hätte, könnten sie nicht eingehalten und gezwungen werden, den Leuten Schaden zu thun, dann sie keine Furcht hätten etc.

Den 5. Dec., Montags, ist dieserwegen Raht und Gemeinde convociret, und ist der General aus seinem Quartier vom Langenhagen[50] selbst herein gekommen, neben einem Nobili von Königl. Majestät mit einem Schreiben abgefertiget, welches der Obriste Lippe dem Bürgermeister angezeiget und darnebenst Dn. Consulem per Deum gebeten um Beforderung der Einquartierung, und hätte der Obriste Lippe gesagt, so fern die Einquartierung abgeschlagen werden sollte, auf den Event den Königl. Soldaten angedeutet werden sollte, sich auf einen Trommelschlag fertig zu halten, hätte auch auf solchen Event mit 50 Wagen ihn zu versehen angehalten.

Consul hat sich gegen Obristen Lippe erkläret, weil Raht und Gemeinde convociret wären, sollte mit denselben, wann das Schreiben eingeliefert, geredet werden. Immittelst man hievon deliberiret, ist ein Königscher Abgesandter aufs Rahthaus in die Audientz kommen und hat dem Herrn Bürgermeister das Königliche Schreiben sub dato 2. Dec. übergeben und mündlich dabey sollicitiret, daß Königl. Majestät darin begehrten, zu dem Fußvolke noch 2 Compagnien Reuter einzunehmen auf Königl. Majestät Besoldung und Hereinschaffung Proviants, Habern und anderer Nohtdurft.

Den 5. Dec. ist auf voriges nochmahliges Ansuchen der Reuter-Einquartierung vom Raht und der Gemeinde aus hiebevor allegirten Motiven einhellig geschlossen, daß es nicht rahtsam sey, Reuter einzunehmen, derowegen schriftlich oder durch Abgeordnete mündlich davor zu bitten“.[51]

„Den 24. Dec. ist des Obrist Lippen Regiment allhie gantz aufgebrochen, und sein von den 3 Fahnen, so herein quartieret gewesen den 27. Oct., nur 2 reducirte Fahnen (weil die Soldaten in so geringer Zeit sehr verstorben) wieder hinausgezogen“.[52]

„Hierzwischen hat der König in Dennemark seine gantze Infanterie reformiret, dieweilen viele davon verstorben gewesen (immaßen dann in Hannover[53] von des Obristen Lippen 3 Compagnien nur 2 Compagnien den 24. Dec. gemacht worden) und hat jede Compagnie auf 300 Mann reformirt“.[54]

1626 war Philipp von der Lippe an den Zügen des dänischen Generals Fuchs von Bimbach[55] in der Altmark[56] beteiligt. „Der König richtete daher am 1. Februar ein Schreiben an den Kurfürsten von Brandenburg:[57] er sähe sich genöthigt, die Städte Gardelegen,[58] Salzwedel,[59] Stendal[60] und Tangermünde[61] zu besetzen, damit sie nicht vom Feinde besetzt würden; der Kurfürst möchte also jene Städte anweisen, die Besatzung willig aufzunehmen, es werde dafür Sorge getragen werden, daß ihnen dieselbe nicht zu schwer falle. Da der Kurfürst in Preußen war, so erfolgte auf dieses Schreiben keine Antwort, bei der Nähe des Feindes wurde aber die schleunige Besetzung der Altmark für nöthig erachtet. Nur Gardelegen empfing keine dänischen Truppen; dort war bereits am 2. Februar 1626 eine Compagnie Brandenburger unter dem Capitain[62] Martin von Schwedt[63] eingerückt, welche unter Beihülfe der Bürger und Bauern die Wälle ausbeßerte, die Obstbäume von denselben entfernte und die Zäune, Hopfenstangen und sonstigen Deckungsmittel bis auf 300 Schritt vom Graben beseitigte. Diese Garnison[64] ersparte der Stadt Gardelegen die bitteren Erfahrungen, welche die übrigen Theile der Altmark mit den dänischen Truppen machen mußten.

Am 6. Febr. war der General Fuchs bereits in Beetzendorf[65] und richtete von hier aus an den Rath von Salzwedel die Aufforderung, ihm die Stadt offen zu halten und ihn nicht in die unangenehme Nothwendigkeit zu setzen, ‚daß er den Paß selbst eröffnen müße‘.[66]

Die Antwort des Raths lautete ohne Zweifel ablehnend; aber Salzwedel war unentbehrlich zur Sicherung der Operationsbasis, und so erschienen am 15. Februar 600 Mann Infanterie unter dem Oberst Wilhelm von Lohausen,[67] denen bald darauf Artillerie mit 6 Geschützen (‚Mörsern‘[68]) folgte. Von einem Widerstande wird nichts berichtet; die Bürgermeister suchten allerdings dem Obersten darzuthun, daß die Stadt bei ihrer Landesherrschaft in Ungnade und Ungemach gerathen könne, weil sie eine Besatzung niedersächsischer Kreistruppen aufgenommen habe. Aber auf den Bericht, den Lohausen deshalb an den König schickte, erklärte dieser dem Rathe, daß er die Entschuldigung der Stadt beim Kurfürsten übernehmen wolle, welchem er schon früher geschrieben habe, daß er sich der Städte in der Nähe des Erzstifts Magdeburg versichern müße.

Inzwischen hatte der König einen Trompeter[69] mit einem zweiten Schreiben nach Berlin gesandt, welcher am 13. Februar daselbst anlangte. Hierauf antworteten der Kanzler[70] und die zurückgebliebenen geheimen Räthe am folgenden Tage mit der Bitte, daß augenblicklich Ordre zum Verlaßen der brandenburgischen Lande an den General Fuchs und den Grafen Mansfeld[71] erlassen werden möge, welche mit ihren Armeen ‚ohne einige Begrüßung des Kurfürsten ins Land gezogen seien‘, und deren Anwesenheit nicht bloß eine Aussaugung des Landes, sondern auch einen Angriff der Kaiserlichen befürchten laße. Zugleich wurde Klage geführt über das wüste Treiben von Mansfelds Soldateska.

Das Verlangen der kurfürstlichen Räte blieb natürlich erfolglos. Vielmehr überrumpelte Fuchs und sein Oberster Lindstow[72] am Abend des 17. Februar an der Spitze eines Infanterie- und eines Cavallerie-Regiments die wichtige Position Tangermünde, deren Bürgerschaft Anfangs die Vertheidigung versuchte, und am 19. Februar, dem ersten Fastensonntage, erschien er auch vor den Thoren Stendals und begehrte die Aufnahme einer Besatzung. Der Rath und die Bürgerschaft weigerten sich dessen, fuhren ihre Geschütze auf die Wälle und hielten hier und auf ihren Thorthürmen starke Wache. Am folgenden Tag erschien der General abermals in Begleitung des Obersten Lippe und einiger Kriegsvölker in der Nähe des Uenglinger Thores beim Georgenhospital und ließ die Bürgermeister zur Unterhandlung auffordern. Darauf begaben sich M. Andreas Bunc aus dem neuen und Karl Flick aus dem alten Rathe unter Begleitung bewaffneter Bürger vor die Stadt, lehnten aber die Aufnahme von Einquartierung abermals ab. Am 21. Februar ließ hierauf Fuchs einen Theil seiner Truppen, welche noch im Anmarsch waren, an der Gardeleger Straße bei der sogenannten Lehmkuhle Stellung nehmen und Artillerie auffahren; es ward aber nur ein Kanonenschuß abgefeuert, dessen Kugel das Dach eines Hauses an der Jacobikirche durchschlug, ohne großen Schaden anzurichten. Hierauf zogen sich die Truppen nach den nächsten Dörfern zurück, die Bürger aber entfernten am nächsten Tag die Zäune um das Georgenhospital und dessen Friedhof, um den Dänen bei ihrer Rückkehr dieses Deckungsmittel zu entziehen. Diese setzten wenige Stunden nachher, Nachts 11 Uhr, vier Windmühlen vor dem Uenglinger und eine vor dem Tangermünder Thore durch angehängte Pechkränze[73] in Brand. Als der Schein der Flammen ihre Abtheilungen sichtbar machte, feuerten die wachthabenden Bürger auf den Wällen die Kanonen auf sie ab; der Rath aber befahl die Einstellung des Feuers aus Besorgnis vor dem Unheil, welches der Stadt daraus erwachsen könne. Aus demselben Grunde entschloß man sich auch, eine Besatzung von 3 Compagnien aufzunehmen, welche am 28. Februar unter dem Obersten Lippe und den Hauptleuten[74] Protze[75] und Mohr[76] einrückten. Der Oberst Lippe starb im März und wurde in der Marienkirche bestattet, wo sein Grabmal noch vorhanden ist“.[77] Möglicherweise verstarb Philipp von der Lippe an der im Feldlager und in Tangermünde grassierenden Roten Ruhr.[78]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[2] Waldsassen [LK Tirschenreuth]; HHSD VII, S. 785ff.

[3] Albenreuth [LK Tirschenreuth]. REITZENSTEIN, Der Feldzug 1621, S. 34.

[4] Obristwachtmeister [schwed. major, dän. oberst sergent]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.

[5] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[6] REITZENSTEIN, Der Feldzug 1621, S. 34. – Philipp Reinhard I. Graf zu Solms-(Hohensolms) in Lich [24.7.1593 Cleeberg-18.4.1635 Frankfurt/M.], dänischer, dann schwedischer Obrist, Hofrat, Generalkriegspräsident.

[7] Ernst Graf v. Mansfeld [1580 Luxemburg- 30.11.1626 Rakovica bei Sarajewo], Söldnerführer. Vgl. KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld.

[8] REITZENSTEIN, Der Feldzug 1622 2. Heft, S. 112.

[9] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[10] Johann Ernst der Jüngere v. Sachsen-Weimar [21.2.1594 Altenburg-6.12.1626 Markt St. Martin], mansfeldischer Obrist.

[11] Hannover; HHSD II, S. 197ff.

[12] Fähnlein: militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10 – 15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.

[13] dänische Armee: Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.

[14] Herrenhausen [Stadt Hannover]; HHSD II, S. 223ff.

[15] Balthasar Jakob v. Schlammersdorff [Schlammerstorff] auf Plankenfels u. Hopfenohe [ – 10.12.1637 Metz], dänischer, dann schwedischer Generalmajor.

[16] Feldgeschütz: Im April 1629 gelang es der königlichen Gießerei Stockholm, den ersten Dreipfünder herzustellen, der mit 123 kg sehr beweglich war. Wenig später wurde das Gewicht sogar auf nur 116 kg reduziert. Der Name Regimentstücke für diese neue Feldartillerie blieb erhalten. Durch Gustav II. Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Die Regimentsstücke waren meist 3-Pfünder-Kanonen. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock. d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht. [wikipedia]

[17] Johann ‘t Serclaes Graf v. Tilly [Feb. 1559 Schloss Tilly, Gemeinde Villers-la-Ville/Villers; Herzogtum Brabant-30.4.1632 Ingolstadt], ligistischer Feldmarschall. Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.

[18] Linden [Stadt Hannover]; HHSD II, S. 298f.

[19] Ricklingen, heute 9. Stadtbezirk von Hannover.

[20] Meuterei, meutination, meutation: Meuterei. Meutereien waren schon kurz vor dem eigentlichen Dreißigjährigen Krieg eine ständige Begleiterscheinung innerhalb der Heere. Der hessen-kasselische Obrist Widmarckter schildert die z. T. drakonische Niederschlagung mehrerer Meutereien (1617) in Frankreich; GRÄF, Söldnerleben, S. 116f.: „20. Hatt Brearts Compagnia im Furüberzihen für Grand [bei Sauvigny; BW] meinem Quartir meutiniren wollen, aber durch meine Gegenwart abgeschreckt worden. 21. Montaults Compagnia so auß Anregung Brearts Soldaten meutiniren wollen. Darzu ich kommen und zum Theill mitt harten, zum Theill mitt gutten Worten zu Frieden gesprochen. Darauf ihn Brearts und Effern Quartir geritten, die Soldaten fur mich gefordert, ihnen Fehler verwiesen und nach vorhergangener Demütigung, verzihen und also an dem Ort diese beyden Mutinationen gestillet. Alß ich aber von dannen in mein Quartir nach Andelot reitten wollen, treffe ich hart fur Brearts Quartir im freien Földe deß Obristen Fendlein in Schlachtordnung ahn, so gleichfallß meutiniren wollen. [fol. 204v] Auf welche ich so balde mitt bloßem Degen geeilet, in die Schlachtordnung geritten und manchen gutten Streich fließen laaßen und die Anfänger dieser Meutination begehret, deren sie mir auch endlich 2 volgen lassen. Hab solche dem Provos gelieffert und befohlen, mitt ihnen nach dem Quartir Andelot zu eylen, dahin ich mich gleichfalß verfüget. Beyde arme Sünder von dem Flecken führen lassen und, weill damals mein Scharfrichter entlauffen, dem einen dass Leben geschenkt, wofern er den andern erwürgete. So er acceptiret, sich an seinen Gesellen gemacht und nach großem Wiederstand sein Meister worden, auf der Erde erwürget und volgents stranguliret. Den toden Cörper hab ich ahn einen Hügell setzen und einen Brieff Meutinirer an die Brust hefften lassen, damit er von den Soldaten und Regiment gesehen wurde“. Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch (unter 1619); GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 106f.: „Den 25. Dito [1619]. Donnerstag Morgens sein abermahlen alle Fahnen auff bemeltes Feld Commandiert und Gemustert worden. Alß nun ein Soldat von Erazheimb Gebürtig / ein armer Tropff und Baursmann / umb fl. 7. deß Monats nicht Dienen / sondern fl. 8. haben wollte / hat sich der Herr Obriste [Johann Fuchs; BW] über ihn so hefftig Erzürnt / daß Er andern zu einem Exempel solchen den Scharpffrichter (nicht daß er ihne ohne weitern Befelch Hinrichten solle) in seinen Handen zugeben Befohlen: Demnach aber der Profos Caspar Tenger von Rothweil mit dem armen Tropffen zugeschwind fortgefahren / ihne zwar nochmalen erinnert die benannte Besoldung ohne widerred anzunemmen / oder ihme für einen Steckenknecht Zudienen / Er aber solches nicht thun / sondern ehender Sterben wolte / hat der Profos denselbigen / ohne weitere Ordre deß Obristen / welcher schon Perdon zugesagt hat / an einen Baum am Heggelbacher Weg Auffhencken lassen. Warüber aber der Obriste und Soldaten übel zufriden gewesen / und deßwegen diser Profos sich mit Leib und Leben dem Regiment Verschreiben miessen“. LAHRKAMP, Werth, S. 71f.: „Aber auch Werths Reiterregimenter litten Not und wurden schwierig; ein Symptom war, daß am 8. März [1637; BW] im Regiment Gayling [von Altheim] eine ernsthafte Meuterei ausbrach. Die Reiter lagen in Quartieren im Amte Ahrweiler, in Bodendorf und um Breisig. Der Tumult entstand in der Kompanie des Rittmeisters Ley, der einen Plünderer hatte verhaften lassen. Seine Kameraden rotteten sich zusammen und suchten ihn mit Gewalt zu befreien. Als der Regimentsführer, der Obristleutnant von Cronenburg, der für den verwundeten Gayling das Kommando führte, energisch einschritt und einen Reiter insultierte, wurde er mit etlichen Schüssen niedergestreckt. Seine Leibkompanie geriet mit den Meuterern ins Feuergefecht, wobei es auf beiden Seiten Tote und Verwundete gab. Am 12. März umstellten Reiter der Regimenter Werth und Lothringen, die eiligst aufgeboten waren, mit 600 Musketieren das meuternde Regiment. Mit Strenge wurde durchgegriffen: sechs Reiter wurden im Angesicht ihrer entwaffneten Kameraden gehenkt; einer sprang aus Verzweiflung in den Rhein und ertrank, sechs wurden arretiert. Vorher waren bereits fünf Mann gefallen, drei weitere desertiert.“ Vgl. auch die Schilderung einer Meuterei und ihrer Niederschlagung (Mai 1642) unter dem Regiment Wolf von der Lippe; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 222f.  Vgl. WASSENBERG, Florus, S. 563ff., über die Meuterei französischer Truppen in Breisach (März 1644) wegen des seit 8 Monaten ausgebliebenen Solds. Johann Heinrich (Freiherr) von Bartels ist bekannt geworden durch den hart bestraften Aufruhr in seinem Regiment im Winter 1648/49 in Hilpoltstein. Nach Grimmelshausens Darstellung, der 19 Hinrichtungen erwähnt, waren La Pierre und Elter, unter dem Grimmelshausen Regimentsschreiber war, mit der Niederschlagung der Meuterei beauftragt; Kelletat, Grimmelshausen. Simplicianische Schriften, S. 212. Einer der Meuterer ging als „Oliver“ durch Grimmelshausen in die Literatur ein. Das Dragonerregiment Bartels hatte 1647 übrigens nur einen Ausländeranteil von 9, 6 %; KAPSER, Militärorganisation, S. 67; bzw. S. 64ff. Das Theatrum Europaeum Bd. 6, S. 778, berichtet: „Bey vorhabender Exauctoration / hat sich unterdeß Herrn Obristen Barthels Tragoner-Regiment (so vor diesem Herr Obrister Creutz gehabt / und in der Abdanckung nicht begriffen) als welches mit der 3. Monatlichen Bezahlung nicht zu frieden seyn wollen / ein unvermutheter Auffstand ereygnet / daß der Obrist und Obrister Lieutenant von ihnen entreitten müssen; darauff die Rebellen sich in das Schloß Hilpoldstein retiriret: Weilen nun des Herrn Generals und Feldmarschallen von Enckefort [Adrian v. Enckevort (1603-1663); BW] Excell. in continenti etliche hundert Mann zu Roß und Fuß auff sie außcommandirt / diese auch das Schloß umbsetzt / und Stücke auffgeführt, haben sich die Empörte Mittwochs den .. April gutwillig ergeben. Darauff hat man das Regiment im freyen Feld zusammen geführt / disarmirt / von newem schweren / etliche Rädelsführer gefangen nehmen und aufhencken lassen. Als solches geschehen / ist mehrgedachtes Tragoner-Regiment / biß auff weitere Ordre / hinwiederumb auß einander gelegt / und folgenden Freytags das commandirte Volck nach Amberg / auch in andere dero Quartiere zurück gezogen. Sonsten ist unterm Dato 22. Aprilis st: vet. Nachricht eingelangt / daß / nach dem die Rebellen von mehrbenanntem Barthlischen Tragoner-Regiment durch Gewalt wiederumb zum Gehorsamb gebracht / geviertheilt / 14. Reuter / theils gehenckt und enthauptet / viel unredlich gemacht / und ohne Abschied fortweg gejagt worden“. Im „Springinsfeld“ (KELLETAT, Grimmelshausen. Simplicianische Schriften, S. 212f.), heißt es: „Unter währendem Stillstand wurde unser Regiment nach Hilpoldstein, Heideck und selbiger Orten herum gelegt, da sich ein artliches Spiel unter uns zugetragen. Denn es fand sich ein Korporal, der wollte Obrister sein, nicht weiß ich, was ihn für eine Narrheit dazu angetrieben; ein Musterschreiber, so allererst aus der Schul entlaufen, war sein Secretarius, und also hatten auch andere von seinen Kreaturen andere Officia und Ämter; viel neigten sich zu ihm, sonderlich junge ohnerfahrne Leut, und jagten die höchsten Offizier zum Teil von sich, oder nahmen ihnen sonst ihr Kommando und billige Gewalt; meinesgleichen aber von Unteroffizieren ließen sie gleichwohl gleichsam wie neutrale Leut in ihren Quartieren noch passieren; und sie hätten auch ein Großes ausgerichtet, wenn ihr Vorhaben zu einer anderen Zeit, nämlich in Kriegsnöten, wenn der Feind in der Nähe, und man unserer beiseits nötig gewesen, ins Werk gesetzt worden wäre; denn unser Regiment war damals eins von den stärksten und vermochte eitel geübte, wohlmontierte Soldaten, die entweder alt und erfahren, oder junge Wagehälse waren, welche alle gleichsam im Krieg auferzogen worden; als dieser von seiner Torheit auf gütlichs Ermahnen nicht abstehen wollte, kam Lapier und der Obriste Elter mit kommandierten Völkern, welche zu Hilpoldstein ohne alle Mühe und Blutvergießen Meister wurden, den neuen Obristen vierteilen, oder besser zu sagen, fünfteilen (denn der Kopf kam auch sonder) und an vier Straßen auf Räder legen, 18 ansehnliche Kerl aber von seinen Prinzipal-Anhängern zum Teil köpfen, und zum Teil an ihre allerbesten Hälse aufhängen, dem Regiment aber die Musketen abnehmen, und uns alle auf ein neues dem Feldherrn wieder schwören ließen“. „Das blutigste Schauspiel dieser Art aber, welches 14 Tage lang die Umgebung mit neuen Kriegsunruhen ängstigte, spielte sich im Juli 1650 in Anhalt ab. Durch unklare Nachrichten über die Absichten der Schweden aufgebracht, nahmen die unter dem Befehle des Oberst-Lieutenants Israel Isaaksohn, welcher als ein habsüchtiger und roher Mensch bekannt war, hier einquartierten Reiter ihre Offiziere plötzlich gefangen und forderten stürmisch Sold und Abschied. Nur mit genauer Not entging Isaaksohn dem Tode; da er nachwies, dass der das nötige Geld zur Ablöhnung noch nicht zur Hand habe, wurde er entlassen unter der Bedingung, dass er ihnen dasselbe in Erfurt verschaffe. Er begab sich aber sofort zu den Truppen, welche mittlerweile von Süden zur Unterdrückung der Rebellion in Bewegung gesetzt waren, liess die Aufrührer, deren Anzahl noch etwa 450 Mann betrug, umzingeln und an 33 Rädelsführern trotz seines gegebenen Wortes und trotz des Wehegeschreis der Soldatenweiber erbarmungslos das Todesurteil vollstrecken“. LORENTZEN, Schwedische Armee, S. 188f. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Vgl. die Schilderung einer Meuterei und ihrer Niederschlagung (Mai 1642) unter dem Regiment Rabe Wolf von der Lippe; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 222.

[21] JÜRGENS, Chronik, S. 385. Jürgens datiert nach dem alten Stil.

[22] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[23] Redoute, Reduiten: Redoute bezeichnet im Festungsbau eine geschlossene Feldschanze, die nach allen Seiten von gleich starken Brustwehren umgeben ist und ausschließlich vorspringende Winkel aufweist. Die Redoute war meist auch mit Hindernissen für Artillerie und Infanterie versehen. Die einfachste Redoute bestand aus einer vierseitigen Form und ergab bei einem Schräganschlag von 30° einen “unbestrichenen Raum” von 30° vor dem ausspringenden Winkel. Günstiger und nur wenig schwieriger zu errichten waren die späteren fünf- und sechsseitigen Redouten, die bei einem Polygonwinkel von 108° und 120° bei Schräganschlag einen unbestrichenen Raum von 12° und 0° ergaben. Diese Bauweise war bereits im 19. Jahrhundert obsolet. Die so genannte Halbredoute war eine in der Kehle offenes oder halbgeschlossenes Werk, dessen Grundriss eine Frontlinie und zwei Flanken zeigt. Die Halbredoute wurde früher bei Feldbefestigungen, aber auch im Festungsbau, eingesetzt, insbesondere als Teil einer größeren Festungsanlage (in “zurückspringender Lage”) [wikipedia].

[24] Scharmützel [schwed. skärmytsling, dän. skirmish: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“: Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.

[25] Feldlager: „Den Offizieren und insbesondere den Obristen fehlte es in ihren wetterfesten, zum Teil gefütterten und mit Öfen beheizbaren Zelten auch während der Feldzüge nicht an Bequemlichkeit. Durch zumeist senkrechte Wände boten sie ausreichend Platz. Die dichte Webart und das Aufbringen von Wachs machten den dicken Stoff wasserdicht. Eine zweite Stofflage im Inneren war oftmals kunstvoll bestickt“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 99. Einfache Soldaten bauten je nach Jahreszeit ihre Zelte aus Brettern, Türen, Dielen, Getreidegarben, Stroh und Laub, stabilisiert mit Spießen und mit Tüchern verhängt, während Offiziere fertige wetterfeste Zelte, die zum Teil gefüttert waren, mit sich führten. LANGER, Hortus, Abb. 62. Zum Feldlager mit Holzhäusern für Offiere und den Hütten und Zelten für die Gemeinen vgl. WAGNER, Tracht, S. 230. Der Salemer Mönch Bürster hat die Beschreibung eines französischen Lagers hinterlassen: „Ein groß Wunder war zu sehen, wie es von Rückenbach bis Mimmenhausen hinunder nit ist zu schreiben noch zu malen, wie die Berg aussehen. Schier ein Hütten an der andern, von weitem sehe es wie eine große Stadt so abgebränt. Ueber die Aach waren hin und wieder Steg und Brücken, daß sie frei von und zu allen Orten könnten reiten; die Hütten machten sie schön aneinander, in Mitten aber hin und wieder zu reiten große Straßen und Plätz gleich wie in großen Städten; etliche machten’s von Stroh, Gras und Heu, andere aus Mayen, darum sie großen Schaden thaten an den jungen Büchlein, andere mit Hanf und Früchten insonders mit Roggen, denn es eben in der Erndt und in 8 Tagen der Liechtenberg sollte werden geschnitten … andere von Thüren, Tafeln und Brettern, so sie aller Orten, insonders aber im Gotteshaus abgebrochen etc. etc.“ GONZENBACH, Erlach, Bd. 2, S. 287, Anm.; LAHRKANP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198. Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (A): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. Die Feldlager waren entsprechend dem Tross kaum noch kontrollierbar. Die Beute- und Solidargemeinschaft der Soldatenfamilien bot einen gewissen Schutz, solange man kranke und verwundete Soldaten nicht in den Städten zurückließ und deren Frauen und Kinder fortschickte, die ums Überleben kämpfen mussten. Zudem gab es angesichts der schlechten hygienischen Bedingungen die üblichen Lagerseuchen, so dass wohl 20 % der Soldaten als Kombattanten ausfielen. Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER, ” … und ist der jammer nit zu beschreiben”, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi; STOLCH; WÖLLPER, Schweden, S. 77ff.

[26] Pattensen [Region Hannover]; HHSD II, S. 376f.

[27] Wettbergen, heute Stadtteil von Ricklingen (9. Stadtbezirk von Hannover).

[28] Koldingen, heute Ortsteil von Pattensen [Region Hannover]; HHSD II, S. 273f.

[29] JÜRGENS, Chronik, S. 387.

[30] Rondell: Ein besonders massives Artilleriewerk mit gerundetem Grundriss, das so hoch oder nur unwesentlich höher als der angrenzende Wall ist.

[31] Hornwerk: hornförmige Befestigungsanlage. Als Hornwerk wird eine in den Graben vorgeschobene bastionierte Front bezeichnet, die zu den Außenwerken einer frühneuzeitlichen Festung zählte. Es bestand aus zwei mit einer Kurtine verbundenen Halbbastionen, die durch lange Flanken eingefasst wurden. Der Kurtine konnte ein Ravelin vorgelegt sein. Vom Hornwerk zu unterscheiden ist das Kronwerk, welches sich aus mindestens zwei bastionierten Fronten zusammensetzte. Hornwerke kamen im späten 16. Jahrhundert als Element der altniederländischen Befestigungsmanier auf und wurden üblicherweise an besonders gefährdeten Abschnitten vor einer Bastion oder einem Ravelin errichtet. Die Bestreichung ihrer Flügel erfolgte dabei von den Bastionsfacen aus. Das Hornwerk bildete auch eine der Grundformen von Feldbefestigungen und Brückenköpfen.

[32] Stockfisch: durch Trocknung haltbar gemachter Fisch, vor allem Kabeljau (Dorsch), auch Seelachs, Schellfisch, Plötze und Leng. Stockfisch war eine beliebte Fastenspeise und diente der massenhaften Versorgung von Soldatenheeren.

[33] Christian IV. König v. Dänemark [12.4.1577 Schloss Frederiksborg-18.2.1648 Schloss Rosenborg/Kopenhagen]. Vgl. HEIBERG, Christian 4; FINDEISEN, Christian IV.

[34] JÜRGENS, Chronik, S. 388.

[35] Diele: ein 12-35 mm starkes Brett für Verschalungen, Bohle.

[36] gezwungen.

[37] in der Nachbarschaft, Nähe.

[38] JÜRGENS, Chronik, S. 390.

[39] convocieret: einberufen.

[40] Kapitän [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich, ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.

[41] JÜRGENS, Chronik, S. 392.

[42] Inhibition: Verbotsverfügung, Einhaltsgebot.

[43] JÜRGENS, Chronik, S. 394.

[44] Domini: Herren.

[45] Consul: Ratsherr

[46] alteriert: verärgert, bestürzt.

[47] Hameln [LK Hameln-Pyrmont]; HHSD II, S. 192ff.

[48] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke und Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[49] Krankenversorgung: Kranke und verwundete Soldaten blieben zumeist in Städten und Orten zurück und fielen diesen zur Last – sofern sie keine Familie als Schutzgemeinschaft im Lager besaßen – , obgleich man dort zum Teil die Aufnahme der Kranken aus Furcht vor der Ausbreitung von Seuchen und vor den Kosten verweigerte. Johann Ernst von Sachsen-Weimar war einiger der wenigen, denen das Wohl der Soldaten am Herzen lag. LANGER, Heeresfinanzierung, S. 296: „Derselbe Fürst [Johann Ernst v. Sachsen-Weimar] und Heerführer sandte im Herbst des Jahres 1625 an seinen Kriegsherrn, König Christian IV. von Dänemark, ein Memorial, das die Unterbringung und Versorgung von 4.000 kranken Soldaten betraf. Die Finanzierung oblag der Kriegskasse. Johann Ernst schlug vor, je zehn Kranke einer Pflegerin gegen einen Wochenlohn von einem Gulden anzuvertrauen. Es mußten also vierhundert ‚Weiber‘ gewonnen werden, dazu noch drei bis vier Ärzte, ein Apotheker und ‚etliche Prediger‘, letztere für ein Monatsentgelt von 25 Gulden. Die Verpflegung sollten umherfahrende Marketender liefern gegen Barzahlung, die aus dem Pflegegeld abgezweigt wurde. Nach diesen Angaben war bei gleichbleibender Krankenzahl eine wöchentliche Ausgabe von weit über 400 Gulden nötig. Es scheint allerdings, daß ein solcher Aufwand mit untauglichen Söldnern eher selten war“. Verwundete erhielten z. B. im Neumarkter (Oberpfalz) Lazarett 1647: ein gemeiner Soldat wöchentlich 1 fl. 30 kr.: ein Feldwebel oder Korporal täglich 18 kr.; RIED, Neumarkt, S. 106. Finanziert wurden die Spitalkosten über die erhobenen Kontributionen. Daher liegen die Kosten für die medizinische Notversorgung, für das Feldspital (ein studierter Arzt erhielt etwa 260 fl., der „Chirurgus“ 60 fl. monatlich), in der Hauptkostenrechnung nur bei 1 %. Allerdings sorgten die kranken Soldaten in den Städten auch für Unruhe; Aus dem Memorial der Paderborner Regierungskanzlei, 26.9.1636, für den kaiserlichen Obristen Wilhelm v. Westphalen; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 175: „Alhie verbliebene krancke soldaten und sonderlich von Rabischen [kaiserlicher Obrist Johann Raab; BW] regiment stellen sich fast mutwillig an, in deme dieselbe nicht allein ihr logament ruiniren, alles darin verbrennen, und [solchen fast groß = gestrichen] solche feur anlegen, daz auch die benachbarte [Nachbarn; BW] ja die gantze stadt daruber in gefahr kommen sollte, sondern sich auch so weit verkünnen, daz sie nicht schewen den burger die schweine abzunehmen und zu schlachten“. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Teil, S. 615: „Der Erzherzog [Leopold Wilhelm; BW] hatte, weil Zaradecky bey ihm anhielte, ein Schreiben an Lodron und Beierlein ausfertigen laßen, daß die Stadt über 500 kranke Soldaten einnehmen, verpflegen und mit Arzneyen versehen solle. Auf inständiges flehentliches Bitten D. Höfels versprach der Erzherzog die Stadt zu verschonen und die Kranken auf die Dörfer zu legen. Nichts destoweniger kam den 21. Mai ein Schreiben, daß die Stadt gedachte Soldaten in ihre Dörfer nehmen und sie 14 Tage lang obgedachter Maßen verpflegen sollte. Es blieb aber auch nicht bey den zu der Stadt gehörigen Dörfern, sondern täglich kamen welche in die Stadt, die man in das Waisenhaus und in die Bürgerscheune legte“. Aus Heilbronn wird anlässlich der Belagerung im Dezember 1631 über die einquartierten Lothringer berichtet; JÄGER, Geschichte der Stadt Heilbronn, 2. Bd., S. 206: „Die Bürger der Stadt verweigern dem General Oßa nicht nur die Hülfe, sondern schleppen auch in der höchsten Erbitterung die mit der ungar’schen Krankheit behafteten Soldaten der Besazung aus den Häusern, und werfen sie auf den Mist“. Der Jesuit Jeremias Drexel, der Maximilian I. auf dessen böhmischen Feldzug 1620 begleitete, nannte die Spitäler bezeichnenderweise „Krankenställe; RIEZLER, Kriegstagebücher, S. 88.

[50] Langenhagen [Region Hannover].; HHSD II, S. 281f.

[51] JÜRGENS, Chronik, S. 397.

[52] JÜRGENS, Chronik, S. 398.

[53] Hannover; HHSD II, S. 197ff.

[54] JÜRGENS, Chronik, S. 402.

[55] Johann Philipp Freiherr Fuchs v. Bimbach zu Möhren [1567-27.8.1626 Lutter am Barenberge], dänischer General.

[56] Altmark: Die Altmark ist eine Region im Norden des Landes Sachsen-Anhalt. Die historische Kulturlandschaft erstreckt sich vom Drawehn im Westen bis an die Elbe im Osten, grenzt südlich an die Magdeburger Börde und nördlich an das Wendland. Der Name Altmark erscheint erstmals 1304 – Antiqua Marchia (Alte Mark) – und bezieht sich auf ihre Bedeutung als westelbisches Ausgangsgebiet bei der Einrichtung der Mark Brandenburg. Darauf beziehen sich auch blumige Charakterisierungen als „Wiege Brandenburgs“ oder gar „Wiege Preußens“. Als Ganzes gehörte sie seit der Gründung der Mark Brandenburg zu dieser Markgrafschaft und dem daraus hervorgegangenen preußischen Staat. Die Altmark wird heute in den Altmarkkreis Salzwedel und den Landkreis Stendal untergliedert. Erst seit der Landkreis Stendal auch östlich der Elbe gelegene Gebiete umfasst, werden diese, historisch zu Jerichower Land und Prignitz gehörend, gelegentlich mit zur Altmark gezählt [nach Wikipedia].

[57] Georg Wilhelm Kurfürst v. Brandenburg [13.11.1595 Kölln-1.12.1640 Königsberg].

[58] Gardelegen [Altmarkkreis Salzwedel]; HHSD XI, S. 130ff.

[59] Salzwedel [Altmarkkreis Salzwedel]; HHSD XI, S. 404ff.

[60] Stendal [LK Stendal]; HHSD XI, S. 447ff.

[61] Tangermünde [LK Stendal]; HHSD XI, S. 458ff.

[62] Kapitän [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich, ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.

[63] Martin v. Schwedt [ – ], kurbrandenburgischer Hauptmann.

[64] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[65] Beetzendorf [Altmarkkreis Salzwedel].

[66] „Das Schreiben des General Fuchs lautet: ‚Meinen freundlichen Gruß und willige Dienste zuvor. – Insonders lieb und gute Freunde, Euch mag ich nicht verwalten, was S. Kön. Maj. zur Dennemarck-Norwegen mir gnädigst auftragen, mit einer Anzahl Volcks durch die Alte Marck zu reisen; Mir aber ein offen Paß aus dem Lande Lüneburg zu haben nöthig, als habe ich euch deswegen freundlich ersuchen wollen, euch rund und offen zu erklären, ob ihr mir mit meinem Volck auch Partheyen und Zufuhren, so mir aus dem Lande zu Lüneburgk geschehen, sonderlich die meinen Paß Zettul haben, wollet frey und sicher durch hin und wieder passiren laßen. Im Fall ihr aber mir’s werdet wegern, habt ihr leichtlich zu erachten, daß ich den Paß selbst eröffnen muß, welches ich viel lieber überhoben sein will; auch das etwas unggleiches daraus entstehen sollte, wenn mir der Paß gesperret würde, für männiglich entschuldigt sein will. Bin auch ewrer schriftlichen Wiederantwort alsbald und unverzüglichen, wo ich anzutreffen, welches ihr im Kloster Dambecke zu erfahren habt, erwartend. Wollte ich euch erheischender Nothurfft nach nicht verhalten. Datum Betzendorff den 6. Februarij A. 1626“.

[67] Wilhelm v. Kalkum [Calcheim, Calchum], genannt Lohausen [Lohehausen] [Aschermittwoch 1584 auf Lohausen-30.1.1640 Rostock], schwedischer u. mecklenburgischer Generalmajor.

[68] Mörser, Mortier (frz.): Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) und mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll).

[69] Trompeter: Eigener, mit 12 fl. monatlich – teilweise wurden in besetzten Städten 12 Rt. (18 fl.) herausgepresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15); Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 461 – der Trommelschläger recht gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.

[70] Adam Graf zu Schwarzenberg [26.8.1583 Gimborn (Bergisches Land)-14.3.1641 Spandau], kurbrandenburgischer Geheimer Rat. Vgl. KOBER, Eine Karriere im Krieg.

[71] Ernst Graf v. Mansfeld [1580 Luxemburg- 30.11.1626 Rakovica bei Sarajewo], Söldnerführer. Vgl. KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld.

[72] Nikolaus [Claus] v. Linstow-Bellin [Linstau, Linsdorp, Lindstow] [ – ], mansfeldischer Obristleutnant, dann dänischer Obrist.

[73] Pechkranz: üblicher Brandsatz, der bei Belagerungen eingesetzt wurde, um kostengünstig Dächer, Vorratslager, Pulverkammern etc. in Brand zu setzen. Größere Pechkränze bestanden meist aus einem hölzernen Kern, um den mit Pech getränkter Schnüre gewickelt wurden. Das Durchschnittsgewicht betrug ca. 2,5 Kilogramm, während kleinere Brandsätze aus verflochtenen Schnüren bestanden und etwa 500 Gramm wogen. Vgl. dazu die Anleitung im ARMAMENTARIUM PRINCIPALE, S. 56: „Item nimb alte Seyl oder Fischer Netze / wesch die auß Laugen / vnd seuds wie man Garn seudt / in Eschen / laß wol dürr werden / darnach flichts zusammen / vnd mach Kräntz darauß / thu es in die Bechpfannen / die gerecht sey / schwembs wol in Hartze vnd Bech dieser Ring brent einer zwo Stunde“. Vgl. den Bericht über die Belagerung Nördlingens (1634) durch die Kaiserlichen; KESSLER, Belagerung, S. 53: „Darnach sind viele, viele Soldaten, als (und zwar) Musketiere durch hinausgeworfene Stroh- und Pechkränzen ruiniert worden, als sie auf die Mauer steigen wollten“.

[74] Hauptmann [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. In besetzten Territorien wurde nach der Verpflegungsordnung Wallensteins (1629) 200 Rt. monatlich verlangt; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[75] N Protze [ – ], dänischer Hauptmann.

[76] N Mohr [ – ], dänischer Hauptmann.

[77] GÖTZE, Urkundliche Geschichte der Stadt Stendal, S. 432ff.

[78] Rote Ruhr oder blutige Ruhr: Ruhr, die im Gegensatz zur weißen Ruhr mit der Ausscheidung von Blut einhergeht. Die Rote Ruhr galt in den Feldlagern als die Kriegskrankheit schlechthin. Die Infektion erfolgte über kontaminierte Lebensmittel und Getränke wie Wasser und Milch sowie über die Hände. Die Inkubationszeit betrug zwischen einem und sieben Tagen. Die bakterielle Ruhr infolge der Entzündung der Dickdarmschleimhaut führte zu akuten Durchfällen, Koliken und ständigem schmerzhaftem Stuhlgang. Die Dauer der Erkrankung betrug, von chronischen Verläufen abgesehen, in der Regel nicht mehr als 14 Tage.

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