Lodron [Ladron, Latron, Latroe, Fladeron, Catron], Hieronym Graf (II); kaiserlicher Obrist, Generalwachtmeister [um 1615-Concesio 1657]
In der Chronistik der Reichsstadt Schweinfurt[1] sind auch die umfangreichen Proviantforderungen der kaiserlichen Armee 1646 festgehalten: „Der General-Commißär[2] Wenzel, Freyherr von Zaradecky[3] und der General-Proviantmeister-Lieutenant[4] Weger[5] kamen den 18. März hieher und begehrten von der Stadt für den Erzherzog[6]auf die Osterfeyertage: Zehen Fuder Wein, 200 Mltr. Haber, 20 Kälber, 6 Ochsen, 200 Lämmer, 100 alte Hühner, 1 Zentner Schmalzbutter, 1 Zentner frische Butter, mehrere Schock-Eyer, Wildpret, Auerhähne, Haselhühner,[7] Gewürz und Confect.[8] Zaradecky ließ sich auch verlauten, er wolle 1000 Mltr.[9] Korn kaufen. Die Stadt sollte indeß 100 Mltr. hergeben, daß es gemahlen würde; der Rath entschuldigte sich aber, daß er kein Körnlein Getreide und auch kein Geld habe, solches einzukaufen; dabey er es bewenden ließ. Zaradecky reiste am 19. d. mit dem Beierlein[10] nach Würzburg;[11] verlangte aber doch für sich und Weger ein Quartier hier, weil er oft hin und wieder reisen müße; es wurde aber so abgewendet, daß er damit zufrieden war.
Abends gar spät kam Zaradecky von Würzburg wieder zurück, welchem ein Verzeichnis der Sachen, die die Stadt hergeben wollte, übergeben wurde, womit er wohl zufrieden war und es bey dem Erzherzoge zu rühmen versprochen hatte. Zaradecky reiste am 20. d. wieder zum Erzherzoge, der Rath verehrte ihm 1 Fuder[12] Wein und 6 Mltr. Haber; dem Weger 4 ½ Eymer.[13] Noch am nämlichen Tage kamen 4 Schelche,[14] um die (abgenöthigte) Verehrung[15] abzuholen, als: 5 Fuder Wein, davon 30 Eymer dem Erzherzoge, der andere dem Grafen Hatzfeld,[16] Grafen von Schwarzenberg,[17] D. Kaltschmidt[18] und Springer[19] gehörte, 10 Mltr. Haber, 6 Kälber, 4 indianische Hennen,[20] 4 Kapaunen,[21] 1 Faß mit Obst, 2 Fässer mit weißem Mehle, 36 alte Hühner, 2 indianische Hähne,[22] 19 Paar junge Tauben.
Dem Generalquartiermeister Weger wurde, weil er darum ansuchte, ein Quartier gegeben; er kaufte viel Getreide ein, das Mltr Korn um 20 Bzn.,[23] er ließe es in der Mühle mahlen und zu Wasser und Land wegführen, späterhin gab er 24 Bzn. für das Mltr. Korn.
Von Staffelstein[24] kam am 26. März des Erzherzogs Futtermeister mit 14 Wägen hieher und brachte eine Ordre vom Zaradecky mit, daß die Stadt für den Hofstab[25] des Erzherzogs wöchentlich folgendes liefern soll: 3 Ochsen, 8 Kälber, 12 Castraun,[26] (Kapaunen ?) 4 Säuglämmer, 1 gemästetes Schwein,4 indianische Hennen, 40 Stück altes Geflügel, 12 junge Tauben, 1 ½ Zentner Schmalz und Butter, 500 Eyer, 1 Eymer Weinessig, 1 Mltr. Kochgerste,[27] 1 Mltr. Erbsen, 1 Scheibe[28] Salz, 30 Pf. Holländischer Käs, 1000 Pf. Brod, 60 Striche[29] Haber, 30 Eymer Wein, 100 fl. an Geld für rauhes Futter,[30] Oel und Gewürz. Hieran lieferte die Stadt: 6 Eymer 44er, 25 Eymer 45er Wein, 19 Mltr. Haber, 6 Mltr. Korn, 1200 Pf. Brod, 2 Mltr. Weizenmehl, 4 Saugkälber, 1 Schwein, 2 indianische Hühner, 1 dergleichen Hahn, 1 Hahn, 20 alte Hühner, 10 Paar Tauben, 1 Sack mit Kochgerste, 1 Mltr. Erbsen, 4 Schock Eyer, 1 Scheibe Salz, 2 Holländische Käse, 1 Eymer Essig. Auch wurden dem Oberstallmeister des Erzherzogs 3 Eymer und dem Futtermeister 2 Eymer Wein verehrt. Mit diesen ihnen gelieferten Lebensmitteln fuhren sie am 28 d. weg, und ihre Zehrung, die 50 Thaler kostete, mußte die Stadt bezahlen.
Nach der Aussage der Bedienten war obgedachte Forderung nur der fünfte Theil der Nothdurft zur wöchentlichen Haushaltung des Hofstabs, die andern vier Theile müßten andere Städte herbeyschaffen. Welches auch glaublich war, weil nach ihrem Berichte tägliche 600 Personen an 40 Tafeln[31] bey dem Erzherzoge gespeiset wurden“.[32]
„1646 den 1. Marti ist die Keiserliche Armee ins Frankenland kommen und hat der Freiherr von Enckefurt[33] sein Hauptquartier zu Staffelstein[34] bekommen, deme auch Königsberg[35] zum Hülffs-Quartier assigniret und daher ein Furirer[36] zur Salvaguardie[37] anhero geleget worden. Ob nun wohl diese, Stadt und Amt, auch nach Schweinfurt dem Graffen Latron Beytrag thun müssen, haben sie dennoch auch gen Staffelstein 10 Wochen lang, vom 4. Marty biß auf den 4. May, ihre Contributiones[38] an Vieh, Victualien[39] und anderm liefern müssen. Auff die Latronische Salvaguard wurden [zusätzlich] vom 9. Marty biß 18. April 104 Gulden[40] aufgewendet“.[41]
Im April 1646 berichtete Lodron Melchior von Hatzfeldt über seine Auseinandersetzungen mit den Bürgermeistern und dem Rat von Schweinfurt wegen des Unterhalts seiner Truppen.[42]
„Zaradecky schickte am 8. Mai an Schreiben an E. Rath, worin er von der Stadt 2000 Mltr. Korn, 200 Mltr. Haber und 100 Eymer alten Wein verlangte, welches Alles bezahlt werden sollte, wenn das Kaiserliche Geld zu Nürnberg[43] würde verwechselt seyn. Die Stadt sollte auch die alte Lieferung an Lebensmitteln nach Staffelstein um ein Gutes verbessern. Der Rath aber entschuldigte sich mit der Unmöglichkeit, da besonders Weger bereits 4000 Mltr. Getreide aus Schweinfurt geführt hätte; doch erbot man sich, 10,000 Pf. Brod und 50 Eymer Bier herzugeben. Beierlein ließ am 11. Mai E. Rath ansagen: Zaradecky habe an den General-Proviantmeister Weger geschrieben und verlange 3000 Mltr. Getreide; ferner solle Weger für die Kaiserlichen Völker 400,000 Pf. Brod in hiesiger Stadt backen laßen; auch müße die vorige Lieferung doppelt gegeben werden. Weil man nun immerfort eine Menge Getreides von der Stadt verlangte, so wurde noch an dem nämlichen Tage der Anfang zur Besichtigung des Getreides gemacht, und nicht nur von dem Rathe, sondern auch von den Soldaten[44] Deputirte genommen, die alles aufschreiben sollten, damit die Unmöglichkeit an den Tag käme. Die vermögenden Bürger wurden am 13. Mai auf das Rathhaus gefordert, und dringend gebeten, Geld herzuleihen; weil die Stadt zu viele und außerordentliche Ausgaben hätte.
Der Rath schickte den D. Höfel[45] am 15. d. zum Erzherzoge nach Staffelstein, um ihm der Stadt schweres Anliegen zu klagen. Von Zaradecky kam am 18. Mai ein neues Schreiben an den Rath, in welchem er von der Stadt 2000 Mltr. Korn, und um die Bezahlung 100,000 Hufnägel, 2000 Hufeisen, 2 Stücke Zwillich,[46] 400 Paar Stränge[47] zur Kaiserl. Artillerie,[48] verlangte. Die Eisenhändler und Schmidte mussten nun Alles hergeben, was sie davon hatten, und man brachte 16,000 Hufnägel, 470 Hufeisen und 51 Paar Stränge zusammen, welches an Geld 85 Thlr.,[49] 58 kr. betrug; allein von der Bezahlung wollte hernach Niemand wissen.
Das Kaiserliche Hauptquartier brach am 18. Mai von Staffelstein auf nach Seßlach,[50] den 21. kam es nach Mellerichstadt,[51] den 25. nach Nüdlingen,[52] den 26. nach Elfershausen,[53] wo es einen Rasttag hatte, den 28. nach Rieneck,[54] den 29. nach Saalmünster.[55] D. Höfel kam den 21. Mai von Staffelstein wieder. Er hatte bey dem Erzherzog zweymal Audienz; der General Hatzfeld ließ ihn nicht vor sich. Der Erzherzog hatte, weil Zaradecky bey ihm anhielte, ein Schreiben an Lodron und Beierlein ausfertigen laßen, daß die Stadt über 500 kranke Soldaten[56] einnehmen, verpflegen und mit Arzneyen versehen solle. Auf inständiges flehentliches Bitten D. Höfels versprach der Erzherzog die Stadt zu verschonen und die Kranken auf die Dörfer zu legen. Nichts destoweniger kam den 21. Mai ein Schreiben, daß die Stadt gedachte Soldaten in ihre Dörfer nehmen und sie 14 Tage lang obgedachter Maßen verpflegen sollte. Es blieb aber auch nicht bey den zu der Stadt gehörigen Dörfern, sondern täglich kamen welche in die Stadt, die man in das Waisenhaus und in die Bürgerscheune legte.
Zaradecky schrieb am 23. Mai wieder an den Rath und begehrte eine neue Lieferung, auch forderte er das obenbenannte Eisenwerk noch einmal und befahl Kranke einzunehmen. Er drohte zugleich, wenn die Stadt das Eine oder das Andere nicht eingehen würde, sollte sie mit militärischer Gewalt dazu gezwungen werden.Weil nun das Fordern kein Ende nehmen wollte, schickte der Rath den Stadtschreiber zum Erzherzoge, welcher bald wieder zurückkam und folgendes mitbrachte: 1) Daß die Stadt nur 45 Kranke einnehmen, und jedem täglich 1 ½ Pf. Fleisch, 1 Maaß Wein oder 2 Maaß Bier geben sollte. 2) Wurde die begehrte Lieferung abgewendet. 3) Das geforderte Eisenwerk mußte die Stadt bezahlen.
Maximilian Eberle,[57] Erzherzoglicher Hofcommißär,[58] kam mit einem Paße vom Erzherzoge d. dato Groß-Rodenbach[59] 24. Jun. auf Schweinfurt, Hammelburg,[60] Schmalkalden[61] und Stuft Fulda gerichtet hieher und begehrte durch ein Schreiben von Zahradecky von der hiesigen Stadt für den Hofstab, weil die Armee wieder zurück und hier vorbey marschiren würde, 100 Eymer Wein, 10 Ochsen und andere Lebensmittel.
Der Rath erboth sich, etwas an Wein und Bier zu liefern; aber an Ochsen habe er Mangel. Dem Zaradecky wurden indessen 100 Dukaten[62] geschickt. Bald hernach forderte eine dergleichen Lieferung der Bocca major.[63] Der Hofcommißär kam den 28. Jun. von obengenannten Orten wieder hieher und verlangte die geforderten Sachen inständig. Weil man aber vernommen hatte, daß die Kaiserl. Armee nicht heraufziehen würde, wollte man sich zu nichts verstehen; doch sezte man hinzu: Wenn die Kaiserl. Armee heraufmarschiren würde, wollte die Stadt das Ihrige nach Vermögen thun. Er beharrte aber vest auf seine Forderung und blieb mit seinen Reutern, auf Kosten der Stadt, hier liegen.
[In diesem Juli benachrichtigte Lodron Melchior von Hatzfeldt von einer Lieferung von Pulver nach Würzburg.[64] E. Rath schickte nun am 1. Jul. einen Bothen zum Zaradecky, um von ihm Hülfe und Abwendung zu erhalten; welches dem Hofcommißär sehr verdroß, weil dieß hinter seinem Wissen geschehen war. Indessen kam wieder ein Schreiben von Zaradecky, welcher sehr beweglich schrieb: Die Stadt sollte noch ein Uebriges thun, weil der Hofstab Noth litte. Der Rath bewilligte hierauf 50 Eymer Wein. Der von der Stadt abgeschickte Bote wurde am 4. Jul. von den Schweden[65] gefangen, der Brief an Zaradecky ihm abgenommen und er wieder entlassen, und so kam er am 10 Jul. ohne Verrichtung hieher. Man mußte also in die Forderung des Hofcommißärs willigen. […]
Von dem Erzherzoge kam den 11. Jul. ein Schreiben an den Rath, daß er den Magazin-Zehent[66] liefern sollte. Oberst[67] Königseck[68] hatte scharfen Befehl, denselben einzutreiben. Die Stadt lieferte den 14. Jul., weil der Commandant so stark in sie drang, für den Hofstab des Erzherzogs 70 Eymer Wein nach Hammelburg, von da er weiter geführt wurde.
Auf Begehren des Commandanten Lodrons mußte der Scharfrichter[69] am 22. Jul. die Hunde, die durch ihr Bellen zur Nachzeit ihn in seiner Ruhe störten, todtschlagen.
Zaradecky schickte den 25. Jul. wieder ein Schreiben an den Rath, in welchem er meldete: an den jüngst begehrten 100 Eymern Wein sey ein Rückstand geblieben, er bäte daher, denselben zu ergänzen; obgleich der lezthin geschickte noch nicht angekommen wäre. Die Stadt lieferte daher wieder etwas Wein. Die Hessen[70] nahmen 60 mit Proviant beladene Wägen, die von Lauterbach[71] in dass Kaiserliche Lager fahren wollten, weg, darunter war auch der von der Stadt den 14. Jul. nach Hammelburg geschickte Wein“.[72]
„Zaradecky, der Generalauditor[73] Graß,[74] der Commißär[75] Daler[76] und der Oberste Ramßdorf[77] kamen am 22. d. mit etlichen 100 Pferden hier an. Die Pferde nach Obbach,[78] Euerbach und Niederweren[79] gelegt. Zaradecky forderte am folgenden Tage von der Stadt, doch um die Bezahlung, eine große Menge Sättel, Räder, Schienen, Hufeisen und Hufnägel“.[80]
„Den 5. September [1646; BW] hat der Keiserliche General-Commissarius Wentzel Franciscus Zaradek Ordre ertheilet, vermöge welcher 150 Mann zu Fuß, von 1000 Mann Latronischen Volcks in Schweinfurt, ohne die prima plana[81] samt 30 Kranken, den beiden Ämtern Königsberg und Heldburg[82] zu unterhalten asgnirt[83] worden. Und über dies sind auch auf 2 Königseckische Compagnien[84] zu Pferd so in Schweinfurt logiret, assignationes gemacht worden. Worauf auf gepflogene Handlung zu Rügheim,[85] die beiden Ämter 150 Thaler auf Abschlag und zwar auf den Monat September, dem Latronischen Hauptmann Georg Khenitzen[86] den 1. October ausgezahlet, an welcher post Königsberg einsweilen 75 Thaler zahlen sollen, biß künftig eine gleiche Austheilung gemacht und das übrige abgezogen werde. Aber Graff Latron hat diesen nicht annehmen wollen, sondern 320 Thaler an Geld, 30 Malter Frucht[87] und viel Viehe gefordert oder 550 Thaler Monatlich von beeden Ämtern haben wollen. Weil man nun solche große Summe zu geben verweigert, ist im October die Execution[88] angangen, und 55 stück Vieh genommen worden“.[89]
Am 29.8./8.9.1646 war der kranke Fernemont[90] in Schweinfurt eingetroffen: „Beyde Armeen hatten viele Kranken bey sich, worunter auch der General-Feldzeugmeister[91] Baron de Fernemont war, welchem der Rath ein gutes Quartier gab und ihm etliche Mal Wein, Fische und Haber verehrte. Er reiste den 17. Sept. mit dem größten Danke ab.
Der Generalauditeur Graß blieb hier und ließ bey E. Rath anfragen: Ob Madenhausen[92] von der Stadt nicht verkauft würde ? Hatzfeld habe Lust darzu, er wolle das nämliche Geld dafür geben, um welches es die Stadt gekauft hätte. Ferner, ob der Hof zu Waigoldshausen[93] nicht feil wäre ? dazu sey er ein Liebhaber. Endlich brachte er eine Götzische[94] Obligation[95] hervor, die er an sich gehandelt hatte, und wollte die Bezahlung dafür haben. Wegen des lezten Punctes ließ sich die Stadt gar nicht ein, weil die abgedrungene Obligation cassirt worden war, (s. 27. Sept. 1637) wegen der zwey ersten Puncte, hieß es, wolle man sich darüber berathschlagen.
Die Königseckischen, die mit dem Erzherzoge fortmarschirt waren, kamen wieder zurück, weil sie aber keine Ordre aufzuweisen hatten, dass sie hier einquartiert werden sollten, nahm man sie nicht in die Stadt; aber sie quartierten sich selbst ein, und zwar in die Häuser der Rathsherren. Am 31. d. wiesen sie eine Ordre von Zaradecky vor und nun bekamen sie Quartier.
[Im September war Leopold Wilhelm in Geldersheim eingetroffen, so Lodron an Melchior von Hatzfeld[96]; BW]
Der Erzherzog schickte den 7. Sept. ein Schreiben an den Rath, worin er die Stadt von der Verpflegung[97] der Völker und den Stabsgeldern, ausser dem Commandanten Gelde, befreyte und Lodron und die Königseckischen an die Sächsischen Fürsten gewiesen wurden.
Der Bischof von Würzburg[98]erklärte sich jetzt neutral; nun mußte er viel Getreide nach Dinkelsbühl[99] an die Schweden liefern“.[100]
„Unsere Reuter, die vorher oft ausgeritten waren, und viel Vieh aus den Sächsischen Ländern mitbrachten; weil die Sächsischen Fürsten sich weigerten, ihnen die Verpflegung zu geben, ritten am 13. Dec. wieder aus, und brachten 140 Schaafe und 18 Stück Rindvieh mit, die sie den Hammelburgern vor ihrer Stadt genommen hatten.
Lodron verlangte den 24. d. von dem Rathe für seine Pferde raues und glattes Futter,[101] wobey er äußerte, wenn man es ihm abschlüge, wollte er selbst aus den Scheunen holen. Um nun andere Ungelegenheiten zu verhüten, verwilligte ihm der Rath monatlich 2 Fuhren Heu und 2 Malter Haber“.[102]
Aus Königsberg[103] wird berichtet: „Den 23. October [1646; BW] ist der Königseckische[104] Obristwachtmeister[105] Westphal[106] in Unfind[107] eingefallen, hat das Vieh genommen und auf 65 Gulden Schaden gethan. Über diese Ungeleichheit und ungerechte Proceduren haben sich die Sächsischen Fürsten bey dem Ertzherzogen [Leopold] beschweret, worauf der Ertzherzog an den Latron Befehl ergehen lassen, in Schweinfurt eine Conferenz zu halten und eine gleichheit zu treffen.
Endlich hat Herzog Ernst[108] Monatlich 300 Thaler wegen beider Ämter zu geben bewilliget. Worauf biß zu Ausgang des Monats Februar 1647 Graff Ladron 1500 Reichsthaler empfangen, woran Königsberg das Amt 271 Gulden und die Stadt 85 Gulden auf die halbe Ladronische Compagnie vom 27. August biß 1. October geben und über dieses die Stadt 79 Gulden an Zehrung und Bottenlohn auf anderweitige Ladronische Anweisung, von dem 27. September 1646 biß in Marty 1647 gezahlet“.[109]
Im Oktober 1646 meldete Lodron Melchior von Hatzfeldt die Besetzung des hessen-darmstädtischen Schlosses Romrod[110] und Alsfelds[111] durch hessen-kasselische Truppen am 5.10.[112] Im November dieses Jahres teilte er Hatzfeldt die Eroberung von Herbstein[113] und Besetzung von Fulda[114] durch Lewenhaupt[115] mit, indem er die unmittelbare Gefahr für Schweinfurt hervor hob.[116] Im Dezember berichtete er ihm vom Marsch schwedischer Einheiten über Coburg[117] an die Donau.[118]
„Unsere Reuter machten am 11. Jan. [1647; BW] Nachts um 10 Uhr wieder einen Streifzug und kamen nach Mitternacht in das Dorf Rügheim, plünderten es aus, kamen am folgenden Tag wieder hieher und brachten 35 Stück Rindvieh, Kälber, Schweine und allerhand Federvieh, auch Korn, Mehl u. s. w. mit, sie hatten selbst die Betten aufgeschnitten und die Federn ausgeschüttelt. – Nun stand aber Rügheim nicht unter Sachsen allein, sondern es waren siebenerley Herrschaften da. Deßwegen kam Veit Ulrich Truchses von Wetzhausen[119] den 14. hieher und beklagte sich wegen seiner misshandelten Unterthanen daselbst beym Lodron, auch die andern Ganerben[120] thaten dieß. Aber ! – “[121] „1647 den 12. Januar ist Rügheim durch die Ladronischen Soldaten geplündert und der Schaden auf 600 Reichsthaler geschätzet worden“.[122]
Am 29.1.1647 hatte Lodron seinen Schwager Matthias Gallas informiert: Laut Bericht des Würzburger Gesandten[123] sei Lewenhaupt mit 600 Reitern am Vortag bei Meiningen[124] zu Obrist Christoph von Kannenberg[125] gestoßen, habe jedoch Infanterie und Artillerie wieder zurück nach Erfurt[126] und Leipzig[127] kommandiert. Angeblich wolle er sich im Ringgau[128] mit den französischen Streitkräften verbinden, während andere Nachrichten besagten, dass er an die Saale ziehen wolle. Der Würzburger Gesandte habe ihm versichert, dass Lewenhaupt nicht mehr als 600 und Kannenberg 400-500 Reiter bei sich hätten.[129]
„Der Commandant Lodron beorderte den Commißär Heimbeck,[130] zur Armee zu gehen, und die Verpflegung seines Regiments[131] auszumitteln.
Graf Lodron, der mit dem Generalauditeur Graß den 15. Februar zur Armee sich begeben hatte, kam den 4. März wieder hier an. Weil er nun daselbst nicht allein von der Stadt manche Unwahrheiten ausgesprengt, sondern auch die Gefahr wegen der Nähe des Feindes groß gemacht hatte, erhielt er vom General Holzapfel,[132] auf inständiges Bitten, Befehl, das Königseckische und Nassauische[133] [=> Abbildung rechts] Regiment, auch die Garnierischen[134] Truppen und Freyreuter[135] in die Stadt zu nehmen, doch so, daß ihnen die Bürgerschaft nichts als das Servis[136] geben sollte; die Verpflegung müssten ihnen die Sächsischen Fürsten, die Bischöfe zu Bamberg[137] und Würzburg, die Grafen zu Castell,[138] die Reichsstadt Rothenburg[139] und die Fränkische Ritterschaft[140] geben.
Lodron hatte diesen Soldaten gute Quartiere versprochen und sie zu überreden gesucht: Die Schweinfurter hätten wollen rebellisch werden, deßwegen würden sie dahin gelegt. Das Königseckische Regiment, welches mit Lodron gekommen war, blieb indessen zu Ober- und Unter-Euerheim[141] und Puselsheim[142] bis zum 6. März liegen, da es, ungefähr 340 Pferde stark, den Troß[143] nicht mitgerechnet, hier einrückte, auch zogen den 11. d. die Garnierischen in die Stadt.
Diese nun, so wie die vorigen, wurden, nach dem Befehle Holzapfels, ohne Verpflegung einquartiert; die Offiziere aber meynten, sie sollten mit Hausmannskost[144] fürlieb nehmen. Sie wollten aber nicht allein dieses nicht thun, sondern soffen manchem Bürger des Tages 18, 30, 40 Maaß, ja einen ganzen Eymer Getränke aus, hielten Gastungen[145] auf der Bürger Unkosten; sie wurden verstellter Weise mit einander uneins und vertrugen sich hernach bey des Bürgers Wein wieder, tractierten ihre Hauswirthe schlecht, schlugen sie, jagten sie aus dem Hause, schmissen ihnen die Fenster ein, wollten die Weiber schänden und trieben solche Dinge, von welchen man vorher noch gar nichts gehört hatte. [=> Abbildung A: Franck3] Da die Stadt mit Pferden angefüllt war, mußten die Bürger ihr Vieh aus den Ställen thun, damit die Soldaten ihre Pferde hineinstellen konnten, ja sie stellten sogar ihre Pferde in die Haus-Aehren,[146] auch in die Wohnstuben.
Ob nun gleich E. Rath Korn zur Fürterung hergab, so reichte es doch nicht zu, weil viele gemeine Reuter nicht 1, sondern 3 auf 4 Pferde hatten, und doch nur für 1 Pferd Futter bekamen, daher die Bürger für die andern Pferde Futter schaffen mußten, oder sie nahmen es selbst. Gegen alle diese Gewaltthätigkeiten konnte die Stadt an keinem Orte Hülfe erlangen. Kurz, die Bedrückung, der Jammer und das Elend der Bürger war so groß, daß sich ihre traurige Lage nicht mit Worten beschreiben läßt“.[147]
„Der Erzherzog Leopold Wilhelm, der das Commando über die Kaiserliche Armee niederglegt hatte, kam auf seiner Dahinreise am 14. März Abends nach Gerolzhofen.[148] Deßwegen ritten den 15. in aller Frühe 400 von den hiesigen Reutern mit dem Grafen Lodron hinüber, um ihn auf seiner Reise zu begleiten. Lodron kam am folgenden Tage mit etlichen Reutern zurück, die übrigen zogen mit dem Erzherzoge fort.
Lodron ließ den 17. März auf das Rathhaus sagen: Er habe Nachricht erhalten, daß die Schweden nach Franken marschirten und Schweinfurt belagern würden. Das Nämliche hörte man auch von andern Orten her. Der Bischof zu Würzburg schrieb an Lodron: ‚Er müße den Schweden alle Städte und Dörfer, nur Würzburg und Königshofen ausgenommen, eingeben’. Nun schickten Lodron seine Gemahlin,[149] Oberstlieutenant[150] Grichton[151] seine Frau, die General Trauditsch[152]ihre Tochter und mit diesen die Offiziere ihre beßten Sachen nach Königshofen.
Auf Begehren Lodrons wurde den 19. März sowohl der Bürger, als der Fremden Getreide inventirt und man fand im ersten Viertel am fremden und hiesigen Getreide allerhand Gattung: 2969 ½ Mltr., hiesiges Vieh 129, fremdes 63 Stück; im zweyten Viertel an allerlei hiesigem und fremden Getreide 3144 ½ Mltr. 13 Pferde, 57 Ochsen, 195 Kühe, 19 jährige Kälber; im dritten Viertel allerley Getreide 858 Mltr., an Rindvieh 92 Stück; im vierten Viertel an allerley Getreide 989 ¼ Mltr., an Vieh 194 Stück. Zusammen also 7961 ¼ Mltr. Den Landleuthen im Bisthume Würzburg wurde angesagt, dass wegen Annäherung der Schweden mit der Saat möglichst eilen sollten, deßwegen sie auch am Sonntage säeten.
In hiesiger Stadt lagen jetzt 1377 Soldaten, die den Dienst thun konnten, 1630 Pferde, 13 Marketender,[153] 492 Weibspersonen[154] und Kinder, 489 Knechte und Jungen“.[155]
„Der Oberste Donnöpp[156] [=> Abbildung NT2] kam herein, sein Regiment machte zu Geltersheim Quartier.
Weil den 29. März bey Nacht 5 Schwedischen Jungen mit 6 Pferden gefangen hier eingebracht wurden, welche aussagten: Ihre Völker gingen zu Kitzingen[157] über den Main und auf Schweinfurt los, sie würden sich auch morgen gar nahe um Schweinfurt sehen laßen, brachen die Donnöppischen zu Geltersheim auf und marschirten nach Mainberg[158] und Schonungen“.[159]
„Um Mitternacht kam ein Schwedischer Rittmeister[160] mit 29 Pferden vor Gerolzhofen und verlangte einen Bothen, der ihm den Weg nach Schweinfurt zeigen sollte. Der Rittmeister recognoscirte bis an die hiesige Brücke, hierauf ritte er mit seinen Leuten wieder zurück. Nachdem der Bischof zu Würzburg gemerkt hatte, daß es Schweinfurt gelten würde, schickte er ein Schreiben an den Kaiser, und beschrieb ihm die Beschaffenheit des Orts, mit dem Anhange, daß viel zu wenig Fußvolk darin läge und kaum die Wachen besezt werden könnten. Diesen Brief schickte der Kaiser dem General Gallas nach Budweis.[161] Gallas übermachte nun dem Grafen Lodron durch Wechsel 3000 fl. nach Schweinfurt, Munition dafür zu kaufen; (denn daran war auch Mangel) allein der Bothe konnte nicht mehr herein kommen, weil die Schwedische Reuterei schon vor der Stadt war. Mittags den 30. März zeigte der Thürmer viele Reuter an, deßwegen gab man mit 3 Kanonen-Schüßen Losung aus der Stadt. Man sahe nun vom Spitalholze an bis an Rheinfeld nichts als Reuter, nämlich 31 Standarten, die 6 Regimenter ausmachten, als: Reichwald,[162]Jordan,[163] Kettler,[164] Arnheim,[165] Hundoltshausen[166] und Oberstlieutenant Wrangel,[167] alle diese commandirte der Oberste Reichwald. Auch zu Geltersheim waren viele Schwedische Truppen angekommen, man sagte, auch 6 Regimenter, welche daselbst ein Lager[168] [=> Abbildung links] geschlagen hatten. Die Schweden jenseits des Maines hatten eine Schildwache bey der äußern Mainbrücke stehen: dießeits bey der Hilpersdorfer Kirche. Die in Mainberg und Schonungen einquartierten Donnöppischen mußten eilig herein und wurden in die große Schanze vor dem Brückenthore gelegt.
Die Schwedischen Partheien hielten so lange still, bis alle ihre Bagage[169] in Rheinfeld[170] angekommen war, dann rückten sie auch nach. Den Proviant erhielten sie von den nahe gelegenen Würzburgischen Dörfern. Die Reinfelder wurden den 1. April mit ihren noch übrig behaltenen Sachen nach Volkach[171] begleitet. Die Nassauischen kamen von der Schanze[172] in die Stadt und wurden einquartiert und die Donnöppischen marschirten Nachts ab zur Armee.
Aber die Unberittenen von beyden Regimentern, 280 Mann stark, und der Troß, weil sie den Reutern nicht folgen konnten, begaben sich nach Euerbach in das Schloß, wurden aber von den Schwedischen umringt und alle gefangen genommen“.[173]
„Einige Kinder, die am 8. Apr. von ersterem Orte[174] BW] mit anderen Gegenständen zu Wasser fortgebracht werden sollten, und von den Eltern, da auf sie geschossen wurde, allein gelassen worden, mussten, da sie den Schelch[175] nicht zu lenken wussten, jämmerlich ertrinken. Aus dem Dorfe waren über 1000 Stück Vieh weggenommen worden. Am 9. entspannen sich auf den Wiesen jenseits des Mains die ersten Scharmützel[176] mit dem Feinde. […] „Am 10. des Mittags erschien der Feind in großer Anzahl bei Sennfeld,[177] um Fuhrwerke, die in dem Wehr bei Sennfeld Dornen zur Einflechtung in die Pallisaden holen sollten, von der Stadt abzuschneiden, so daß sich die kaiserlichen Truppen ganz nahe an der Stadt halten mußten, ja die Schweden drangen auf einmal so nahe auf den vor der äußeren Brücke haltenden Commandanten ein, daß derselbe die Mousquetiers[178] zur Hülfe herbeirief, die Soldaten in der Stadt sich sammelten, und auch die Bürgerschaft ins Gewehr trat. Doch trieb das aus der Stadt auf den Feind gerichtete Geschütz denselben bald wieder ab. Unterdessen verschmähten die Truppen der Garnison die ihnen gereichten Fleischportionen, tauschten ihre Quartiere nach Belieben und verübten allerhand Excesse. Ein Kind, Alexander Ehrenfrieds, eines Metzgers, wurde gebunden und geschlagen, bis die armen Leute ihrem Willen gemäß Wein vorsetzten. Der übermäßigen Beschwerden müde, baten die Bewohner der Stadt, ihnen die Thore zu öffnen, um die Stadt verlassen zu können, und versprachen weder zu dem Feinde, noch wieder in die Stadt zurückzugehen. Nachdem am 15. der schwedische General-Feldmarschall[179] von Kitzingen,[180] wo er seit dem 10. gerastet, zu Schwanfeldt[181] angekommen, sah man Dienstags den 16. April des Morgens 7 Uhr das schwedische Fußvolk mit weißen, gelben, rothen und blauen Fähnchen von Bergrheinfeld heranziehen, und hörte die Trommeln bis in die Stadt schallen. Das schwedische Fußvolk zog nach der Hilpersdorfer Kirche, und schlug von da bis nach Niederwerrn[182] hin, wo das Hauptquartier war, ein Lager. Die Artillerie lag zu Euerbach, wo alle Häuser, bis auf 2 abgedeckt wurden, um aus den Latten spanische Reuter[183] zu machen, die sie an die Kanonen setzten. Die Pferde ließen sie nahe an der Stadt in den Saamen gehen, die Soldatenfrauen grasten denselben dicht an der Stadt ab. In der Stadt fing man jetzt an, sich eifrig zur Gegenwehr zu rüsten, doch befahl der Commandant dem Abfeuern des Geschützes Einhalt zu thun, da nicht über 40 Centner Pulver in der Stadt waren. Auch wurde das Anschlagen der Glocken und Blasen von Thurme wieder abgestellt. Den Reitern wurden ihre Posten an der Mauer angewiesen. Jedes Haus war voll Soldaten und Soldatenweibern, in manchem Hause des Bürgers Weib und Kind krank, und doch sollten die Bürger an den äußersten und gefährlichsten Werke und Wachten gestellt werden, und von der Stadt abgeschlossen, die Ihrigen hülflos und dem Raube preißgegeben lassen, im Falle der Weigerung aber als Rebellen erklärt, und, wie der Commandant drohte, von den Reitern niedergeschossen werden. Derselbe erklärte am 16. des Abends 5 Uhr auf dem Rathhause, sich, da, wie er Nachricht habe, der Feind nicht über 7 Brigaden[184] zu Fuß zähle, vertheidigen zu wollen, wobei er erwarte, daß man dem Kaiser bis aufs Blut getreu seyn und bleiben werde. Zu besserer Vertheidigung wolle er die Häuser und Scheunen an der Mauer abbrechen lassen und sich verbauen. Doch auf die Bitte des Rathes ging er von diesem ersteren Vorsatze wieder ab, und überließ wegen des Feuers die Disposition dem Rathe. Die Außenwerke, gab er zu verstehen, halte er für verloren.
Gleich nach ihrer Ankunft hatten die Schweden beim Galgen die erste Schanze errichtet, und auf die große Schanze zu schießen angefangen. In der Nacht fügten sie zwei Batterien[185] bei der dreieckigen Ruhe und der Kühruhe an. Am 17. Morgens 7 Uhr begann ein ernstliches Schießen in die Stadt, wobei eine Kugel durch den Chor der Pfarrkirche drang, und dem auf dem Altare stehenden geschnitzten Bilde des H. Mauritius die Hand mit der Fahne wegschlug. Die übrigen meist 25pfündigen Kugeln[186] gingen in die Kirche und oben durch die um die Kirche befindlichen Häuser. Eine davon, die den Kirchthurm getroffen, prallte ab, fiel in das Haus des ehemaligen schwedischen Kanzlers D. Friedrich Faber[187] in der oberen Gasse, lief in demselben die Kellertreppe hinab, und riß die älteste Tochter D. Faber’s ( die nachher einen schwedischen Capitän[188] Andres Kalm,[189] einen Schweden vom Lindischen[190] [=> Abbildung links] Regiment heirathete, und am 22. Julius 1647 hier ihre Hochzeit mit ihm feierte,) mit hinunter, so daß sie einen Arm brach, und sonst übel fiel. – Einem Bürger, Hans Holzapfel, schoß auf dem Sammetthurm eine Stückkugel den linken Schenkel ab, so daß er wenige Stunden darauf starb. Da die Garnisonstruppen aus dem hinter dem Hause ‚des Henkers’ befindlichen Thurme mit Doppelhacken[191] Feuer hinausgaben, so richtete der Feind ein heftiges Feuer auf denselben, daß er unbrauchbar wurde, wobei die abprallenden Kugeln meist in die Häuser der Spitalgasse fielen, und dieselben durchlöcherten. Jetzt flüchteten sich viele Bürgerfrauen, um gegen die feindlichen Kugeln gesichert zu seyn, mit ihren Kindern unter das Rathhaus und in den Rathskeller, andere in andere bürgerliche Keller. Und wie nach der Zerstörung der Stadt im J. 1555 die Sacristei zu den Berathungen über das bürgerliche Wohl diente, so jetzt umgekehrt das Rathhaus zur Feier des Gottesdienstes. Unter dem Rathhause wurden die Betstunden gehalten und gepredigt. – Während der Nacht warf der Feind in den Sperkenweingärten,[192] beim Siechhause[193] und auf dem Sande neue Batterien auf. Von letzteren machten sie einen Laufgraben[194] bis an den Bach herab.
Am 18. mußte in Folge heftigen Feuerns auf die kalte Herberge, die dort eingefallene, nur mit Pallisaden[195] verwahrte Mauer und den Thurm das dort stehende Geschütz abgeführt werden. Auch die in der großen Schanze vor dem Oberthore befindlichen Stücke[196] wurden bis auf 2, ab- und inwendig vor das Thor geführt. An der kalten Herberge wurde einem Schneidersjungen aus Niederwerrn[197] der Kopf halb weggeschossen. Des Nachmittags 4 Uhr erschien ein Trompeter[198] vor dem Spitalthore, um einen Accord[199] anzubieten, den aber der Commissarius Heimbeck alsbald vor dem Thore wieder abfertigte. Unterdessen suchten die Belagerten sich mit Holz, Thüren, Scheunenthoren u. s. w. zu verbauen, wobei sie Bauern und Mägde zur Arbeit zwangen, die dann Tag und Nacht, ohne abgelöst zu werden, in der Frohne bleiben mußten. Ein Königseckischer Lieutenant wurde wegen einer dabei verübten Schändung[200] zur Haft gebracht, kam aber bei Uebergabe der Stadt mit weg. Zwei neue Batterien, die sie während der Nacht auf einem Garten vor dem Oberthore und zwischen den Sperkenweingärten und der beim Siechhause errichteten, brachten die Schweden abermals näher an die Stadt.
Am 19. fielen Granaten in der Gegend des neuen Brückenthores, auf die Halle des in das Läuthäus führenden Thürchens an der Kirche zu St. Johannis und in ein Haus am Oberthore. Da bei diesem Bombardement einige Bürger ihre Posten verließen, so bedrohte der Commandant die Bürger mit Anzündung der Stadt an 4 Orten und Verfolgung mit dem Schwerte. Auch schmähten die Soldaten, ‚daraus, daß der Feind nicht stärker in die Stadt spiele, müsse man merken, daß es die Bürger mit demselben hielten’. An diesem Tage geschahen 102, des Nachts 26 Stückschüsse in die Stadt. Am 20. vermehrte sich das feindliche Feuer, so daß das Thurm bei der eingefallenen Mauer unbrauchbar wurde. Aus dem Thurme des Henkers[201] hingen die Soldaten eine Gans, einen Strohkranz[202] und einen grünen Busch aus. Von 10 Granaten[203] fiel eine in ein Häuschen im Graben, das sie ganz zerschmetterte. Andere in diesen Tagen in die Stadt geworfene Granaten fielen in die Wolfsgasse, hinter den Zehnthof, in ein Haus in der Spitalgasse, in das Gasthaus zur Krähe, in Häuser in der Judengasse, am Rossmarkte, am Zeughause[204] [=> Abbildung Stein-Kö] und auf dem Fischerrain. Auch viele Steine wurden in die Stadt geworfen, unter anderen ein Gewichtstein von einer Dorfuhr, 97 Pfd. schwer, ein andermal ein halbes Schwein. Des Nachts erreichte der Feind mit den Laufgräben die kalte Herberge, und warf vor der äußeren Brücke eine kleine Schanze auf.
Sonntags den 21. April Abends um 6 Uhr machte die ganze Reiterei einen Ausfall auf diese noch unausgebaute, mit einem Kapitän, einem Lieutenant[205] und 21 Dragonern[206] besetzte kleine Schanze, wobei der Kapitän, Hanß Peter,[207] ein Schwede, der sich zuletzt nur mit einer Schaufel noch wehrte, der Lieutenant und die meisten Soldaten niedergemacht, die übrigen, unter ihnen ein Oberst, Per Anderson[208] gefangen[209] eingebracht wurden. Schwedische Verstärkungen vom Spitalholz herkommend, trieben jedoch die Reiterei bald wieder in die Stadt zurück. Während des Tumults feuerte das schwedische Geschütz aus allen Batterien, besonders aus den auf dem Sande und beim Siechhause heftig auf die ausgefallene Reiterei. Die Kaiserlichen verloren bei diesem Ausfalle 40 Mann, die Schweden das Doppelte. Während der Nacht errichteten die Schweden zwei neue Schanzen vor dem Oberthore und in der Nähe der kalten Herberge.[210]
Montags den 22. Apr. schlugen sie unter der Petersstirne eine Schiffbrücke, an der sie jenseits eine kleine Schanze errichteten, und bei dem Brückchen über den Höllenbach verlegten sie die Strasse mit gefällten Bäumen, und einem Schlagbaum, indem sie besorgten, die Reiterei möchte des Nachts entwischen. An eben diesem Tage schlugen sie auch unterhalb Oberndorfs eine Brücke über den Main. Des Nachts machte der Feind Lärm bei der kalten Herberge, während dessen 300 Mann unter dem Feldmarschall Wrangel[211] selbst die vor dem Brückenthore, der Mainmühle gegenüber befindliche, große Schanze überfielen, bei der gegen die äußere Brücke gerichteten Ecke in dieselbe eindrangen, und die Kaiserlichen in die innere, kleine Schanze zurücktrieben, bis sie von den in der Brückengasse abgestiegenen Reitern mit Verlust von 16 Mann, die nachher daselbst begraben wurden, wieder hinausgedrängt wurden. Auf Seite der Garnison waren dabei zwei Obristwachtmeister, Ludolf Ludwig[212] und Johann Stolzinger,[213] ein Kapitänlieutenant und 3 Mousquetiere geblieben.
Am 23. mußten die Belagerten die zwischen dem Spital- und Oberthore befindlichen Werke verlassen. Gegen Abend gab der Feind unaufhörlich Feuer auf den Oberthorthurm, daß er von oben an bis an das Fallgitter durchlöchert wurde, und die herabfallenden Steine 2 Reiter verletzten, und drei andere Personen, einen Soldaten, einen Bürger und einen fremden Fuhrmann verletzten, woran letzterer nach einigen Tagen starb. Während der Nacht kamen die Belagerer in die verlassene kalte Herberge und bauten vor der äußeren Mainbrücke abermals eine kleine Schanze näher nach der Brücke zu. In das Verlangen, bei dem Feinde die Neutralität nachzusuchen, welches der Commandant jetzt an den Magistrat stellte, glaubte dieser nicht eingehen zu dürfen; auch würde es jetzt zu spät gewesen seyn.
Am 24. des Morgens wurden die Bürger mit Gewehr, Morgenstern[214] und Schlachtschwert[215] von den beiden großen Werken vor dem Oberthore ab und in die Stadt geführt. Gegen 9 Uhr fiel eine feindliche Granate in die neuerbaute Spitalscheuer auf Stroh und Holz, so daß dieselbe alsbald in Brand gerieth. Als der Feind dies wahrnahm, schoß er aufs heftigste nach dem Feuer. Die Bürger aber bewiesen im Löschen den größten Eifer, um dem Weiterumsichgreifen des Feuers Einhalt zu thun, besonders da auch der Wind nach dieser Richtung ging. Während dieses Feuers, sagt Bausch,[216] kam ein alter Oberst, W. A. v. St. z. E., der sich zu dieser Zeit mit seinen Kindern hier aufhielt, und ‚ging ich mit ihm. Der stund gegen dem Feuer, sahe es an, und murmelte mitt dem mund ettwas darzu, versicherte mich auch, daß der Brand nunmehr nicht weitter kommen würde, wie es dann nicht ferner umb sich gegriffen’.
Wie man nachher vernahm, hatte Wrangel befohlen, in das Schloß, wie er das Spital nannte, Feuer zu werfen. Da es am Ende der Stadt sei, so werde es keinen erheblichen Schaden thun, und doch einen großen Schrecken verursachen; worauf sich ein Constabel,[217] Hanß Michel Fischer,[218] aus Nürnberg, (der nachher vor Eger beim Laden eines Mörsers,[219] in welchem Feuer zurück geblieben war, von der Kugel in die Luft gejagt, auf eine beklagenswerthe Weise umkam), vermessen, den Ort in drei Schüsse anzuzünden. In der That fiel die erste Kugel in alte Ställe im Spitale und zündete dieselben an, die zweite, wie oben gesagt, in das Stroh der neuen Scheuer.
Unterdessen schickte der Commandant einen Trommler[220] auf die Mauer. Auf die Frage des Generalmajors[221] Duglas[222] nach seinem Begehren, antwortete der gleichfalls selbst an der Mauer stehende Lodron, man möge einige Offiziere in die Stadt schicken, er wolle dagegen zwei hinausschicken und verhandeln. Duglas erwiederte, er habe schon Offiziere in der Stadt (er meinte den Oberst Per Anderson[223]), den Lodronischen Offizieren solle alle Ehre erzeigt werden, die gemeinen Knechte aber müßten sich unterstellen. Lodron wollte sich dazu nicht verstehen. Doch wurde unterdessen auf beiden Seiten das Schießen ausgesetzt. Bald darauf kam ein Trompeter, vom Generalfeldmarschall Wrangel gesendet, in die kalte Herberge, und brachte die Alternative, entweder auf das von Duglas gemachte Anerbieten einzugehen, oder zu erwarten, daß die Schweden noch desselben Tages in der Stadt seyen. Ihm ließ der Commandant durch Rittmeister[224] Beck[225] die Rückantwort geben, man wolle sich wehren, worauf das Schießen und Feuereinwerfen von Neuem begann. Einem Reiter, der hinter dem Hirtenthurme auf dem Boden saß und aß, schoß eine abgeprallte Kugel beide Füße und die Hand, die er auf einem Fuße liegen hatte, ab, woran er nach wenigen Stunden starb. Am Abend des 24. Apr. wurde der Königseckische Oberstlieutenant Capell[226] zu dem Feinde hinausgesendet, um mit demselben wegen Uebergabe der Stadt zu verhandeln, Capell konnte jedoch keinen anderen Accord erlangen als, auf Discretion[227] abzuziehen. Die Reiter waren damit übel zufrieden, schalten auf den Commandanten, und vergaßen, besonders beim Abzuge, selbst in seiner Gegenwart des ihm schuldigen Respekts.
Während der ganzen Belagerung waren 1703 Geschützschüsse und 68 Steinwürfe in die Stadt geschehen. Bedeutender als der Verlust, den die Belagerer erlitten, war der der Belagerer; er mochte an Gebliebenen und Verwundeten an 400 betragen. Auch um die Hilpersdorfer Kirche hatten die Schweden Viele der Ihrigen begraben.
Am Morgen des 25. Apr. wurden die Thore und Posten von schwedischen Posten von schwedischen Soldaten besetzt, und das Regiment des Oberst Christoph von Steinecker[228] zog mit 12 Fahnen[229] durch das Spitalthor in die Stadt ein. Wrangel umritt die Stadt, und besichtigte genau alle Posten, wobei er seinen Unwillen zu erkennen gab, daß die Bürger der Garnison in der Gegenwehr Hilfe geleistet. Gegen Mittag zog der Commandant Graf Lodron, (dessen Schwager Graf Gallas an eben diesem Tage zu Wien starb,) mit den Offizieren und Soldaten aus. Vor dem Brückenthore mußten die Königseckischen Reiter ihre 8 Cornets[230] und eine Heerpauke, das Lodronische Regiment eine Fahne abgeben. Lodron wurde mit dem Grafen von Altheim[231] und den Offizieren nach Eger[232] geleitet. Die Uebrigen mußten sich unterstellen,[233] und wurden unter die Regimenter vertheilt. Nachher begab sich Lodron nach Nürnberg, wohin er auch von Königshofen seine Gemahlin abholen ließ. Viele seiner ehemaligen Soldaten desertirten,[234] und sammelten sich dort wieder um ihn. Der Oberstlieutenant Crichton ging nach Schernau,[235] indem er eine Adeliche von Künßberg geheirathet, mit der er im J. 1645 hier Hochzeit gehalten. Nachdem das schwedische Militär in die Stadt eingezogen, ließ man die Uhr in der Stadt wieder schlagen. Während des Abzugs der Kaiserlichen und Einzugs der Schweden schlichen eine Menge Soldaten und Troßgesinde[236] theils durch die zerschossenen Mauern, theils durch die Thore in die Stadt, um zu plündern,[237] so daß manche Bürger Sicherheitswachen um Geld bestellen mußten, dabei aber noch Gefahr liefen, von diesen selbst geplündert zu werden. Der neue Commandant Oberst Steinecker nahm die Stadtthorschlüssel, gleich dem kaiserlichen Commandanten, zu sich.
Nach seinem Abzuge von Schweinfurt erhielt Lodron noch einen vom 20. Apr. zu Wien datirten Brief des Kaisers, worin er seinen Befehl, die Stadt bis auf den letzten Mann zu behaupten, und seine Subsistenzmittel auf dem Lande umher, so weit er nur reichen könne, ohne Berücksichtigung irgend eines Standes zu suchen, ausdrückt; sodann folgendes Schreiben des Feldmarschalls Holtzapfel:
Hochwohlgeborner Graff, hochgeehrter Herr General Wachtmeister etc.
Meines hochgeehrten herrn Grafen schreiben vom 18. dieses habe zu recht empfangen, und darauß mit mehrerem ersehen, waß gestalten derselbe von Gott dem Allmächtigen die Ehr erhalten, daß Er von Ihrer Kaiysl. Maitt feinden nunmehro mit offenen waffen und Canonen mit ernst angegriffen worden seye, wie nun an dessen Rittermeßigen und dapfern gemüth gantz nit würd gezweiffelt,
So habe auch ohnnötig erachtet, demselben zu deme, worzu er ohne das von natur geneigt, mitt mehrerem anzufrischen. Ueberschicke allein das, was Ihre Kaysl. Maitt. So reiche quartier anweisen, so innsonderheit auch noch meritiren, sich mit dem feind einmal darvor herumbzuschlagen: So hetten der herr Generalwachtmeister solche seinen herrn mittbrüdern zu eröffnen, und ein und vor allemakl sich biß zum letzten blutstropfen darbey zu manuteniren.
Demselben ist ohne mein versprechen genugsamb bekandt, wie sowohle Er, alß alle Ehrliche leut werden verehrt werden. Dem Hauptmann Demantstein[238] schicke ich mit 100 Tragonern mit pulver beladen, So ich zum überfluß thue, biß ich selbsten komme, Sie zu entsetzen. Mitt ausfallen und runiren der mousquetirer in den lauffgräben möchte wohl sehr nützlich gethan werden. Dem herrn Generalwachtmeistern stehet alles in seinem besten befinden anheimbgestellt, und wünsche demselben zu diesem exercitio hundert tausendfältiges Glück, Empfehle unß Gottes Schutz.
Butweiß den 23. Aprilis 1647.
Meines hochgeehrten Herrn Generalwachtmeisters
Bereitwilligster Diener
Peter Grav zu Holtzapfel.[239]
Eine böse Feder satyrisirte über die Uebergabe in ‚Opitzischen Versen’, die wir aber, da sie fast nur in Persönlichkeiten sich bewegen, und auf Geist und Feinheit nicht Anspruch machen dürfen, übergehen.
So war denn die Reichsstadt Schweinfurt, nachdem sie 12 ½ Jahr vom 5. Oct. 1634 an, ununterbrochen in der Gewalt des Kaisers gewesen, wieder unter die der Schweden gekommen, von denen sie erst am 12. Jun. 1650 wieder verlassen wurde“.[240]
Wrangel hatte während der Belagerung sein Hauptquartier in Niederwerrn aufgeschlagen;[241] 300 gefallene Schweden wurden auf dem dortigen Friedhof bestattet; die benachbarten Orte Euerbach, Oberwerrn und Poppenhausen[242] waren niedergebrannt worden. Lodron hatte unter der Bedingung akkordiert, dass die Offiziere abziehen durften, die Gemeinen aber unter die schwedischen Truppen gesteckt wurden. Lodron wurde mit seinen Offizieren nach Eger verbracht, während die Gemeinen untergesteckt wurden.[243]
Das „Theatrum Europaeum“[244] berichtete über die Belagerung, indem es auch den Bericht des Schweinfurter Chronisten Schamroth[245] publizierte: „Wie vorhin erwehnet / gienge die gantze Schwedische Haupt-Armee in das Franckenland. Massen dann für Außgang Martii / in aller Stille / 12. Regimenter zu Pferdt vmb Kitzingen ankommen / vnnd so bald 6. Regimenter zu Oxenfurth[246] vber die Brücke marschirten.[247] Die andern 6. Regimenter nahmen ihren Weg gegen Maynbernheim[248] / Schwartzach[249] vnd Volckach[250] / auff Schweinfurth / welche Statt am 30. Martij bloquiret[251] worden. Die völlige Armee folgte hernach ebenmässig gegen besagtes Schweinfurth / Herr Gen. Wrangel begehrte vom Stifft[252] Würtzburg 100000 Reichsthaler / auff 5. Regimenter zu Pferdt Quartier[253] / vnnd auff 2. Regiment zu Fuß / Profiant. Hierauff kamen die Würtzburgische Gesandten zur Armee / vmb auffs beste zu tractiren.
Mitlerweil rückte die Frantzösische / Weymarische Armee auff Schwäbischen Hall.[254] Davon die gantze Infanteria lage im Rosengarten[255] / der Obriste Schütz[256] / mit tausendt commendirten Pferdten / zu Geilkirch[257] / Gen. Major[258] Klug[259] / vnd General Major Duwall[260] / zu Wittigstein[261] vnnd Gottwaltshausen[262] / Herr Gen. Tourainne[263] wurde hierunder von Haylbrunn[264] stündlich erwartet. Zu welches Ankunfft der Auffbruch geschehen / vnd gegen dem Maynstrom / Aschaffenburg[265] / Steinheim[266] vnd Höchst[267] gehen sollte. Am 6. Aprilis, vmb 10. Vhr / kame ferners die gantze Schwedische Armada / mit einer grossen Anzahl Stücken[268] vnnd Fewermörser[269] / bey der Statt Schweinfurth auff der West an / beym Siechenhauß vnd Northseiten / gegen dem Galgen auff der Höhe. Da dann folgenden Tags nach zwölff Vhrn vom Galgenberg[270] hinein zu schiessen angefangen worden. In der Statt befanden sich in 3000. Käyserlichen / davon die darinn gewesene Reutterey meistentheils herauß / vnd darvon kommen. Inmittelst wurden durch Francken vberall Salvaquardien[271] / vnnd zu Wertheimb[272] 4. Regimenter gelegt. Vnd hatte Herr Gen. Wrangel der Statt Kitzingen so viel zu Wege gebracht / daß man den Protestirenden die Kirche auff dem Mayn einraumen müssen. Für Schweinfurth approchirten[273] die Schwedischen je länger je mehr / also / daß sie am 10. hujus, sich allbereyts der Stattgraben / bey einem Pistolschuß[274] genähert / vnd mit Fewer einwerffen[275] grossen Ernst brauchten. Dahero / weiln Herr Gen. Wrangel selber dabey / zuvermuthen stunde / die Vbergabe dürffte bald erfolgē. Massen 16. Frantzösische Regimenter zu Gemünden[276] übern Mayn passirt / welche auch ins Läger für Schweinfurth gehen / vnnd ein General-Sturmb bald für nehmen solten. Die Käyserlichen Regimenter / Donep / Holtzapffel[277] vnd Nassaw[278] liessen ihre meiste Pagage stehen vnd verbrennen: Vnnd kamen für der Belagerunge / nebenst der Convoy / so Ihro Hochfürstl. Durchleuchtigkeit den Ertzhertzogen naher Niderland begleitet / noch ein zu Schweinfurth / also daß 5. Käyserliche Regim. darinn logirten. Damit aber dieses Orths / wegen der Beläger- vnd Eroberung der Statt Schweinfurth / ein vollständiger Bericht erstattet würde / wöllen wir die publicirte Relation[279] / wie es darmit eigentlich abgelauffen / anhero fügen. Vnd ist eines Inwohners zu besagtem Schweinfurth nachrichtliches Schreiben dessen Inhalts:
Ob zwar (meldet er) Anfangs / ehe ein Mann von Schwedischen Völckern in das Francken-Land kommen / von vielen vornehmen Personen vnd Orten / vnserm gewesenen Commendanten / H. Gen. Wachtmeistern / Grafen von Ladron / Warnungsweiß ist zugeschrieben worden / daß S. Excell. H. G. Felmarschall[280] Wrangels intent in Francken vnd Schweinfurth zu attacquiren gerichtet sey / so ist doch solches ihme vnglaub- ja lästerlich vorkommen / so gar / daß / als auch schon 9. Schwed. Trouppen in 6. Regim. vnter dem H. Gen. Major Duglaß von Reinfeld gegen hiesige Statt / vnd das Spitalholtz seyn avancirt / vnnd sich allda lange Zeit præsentirt / er doch keine Belägerung ihm hat einbilden / viel weniger einigen Schantzkorb[281] füllen / oder sonsten die geringste Anstalt nachen wollen / sondern ist mit den Reuttern in der Statt verblieben / vnd hat den 1. Tag keine partie auff sie gehen lassen / welches vielleicht auch auß der Vrsachen beschehen / damit es bey den Schwedischen nicht offenbar würde / daß Obr. Lanaw[282] vnd Donnep / so von der Ertzhertzog. Convoy den 28. Martii allhier ankommen / vnnd einquartirt waren / deß Abends durchgehen wolten / wie dañ beschehen. Den 31. Martii / haben sie wiederumb gegen Mittag auff den Wiesen / vber der Brücken etliche Trouppen gestellt / worauff der vnserigen etliche hinauß gangen / vnd gegeneinander pravirt[283] vnd schargirt[284] / als nun die Schwedischen die hiesige etwas fern von der Statt gelocket / kommen vnterschiedliche Trouppen auß dem Spitalholtz und Seinfeld[285] / wolten ihnen den Paß abschneiden / aber es war vergebens / in währendem schargiren sind vielhundert Schüß geschehen / ist aber niemand blieben. Den 1. 2. 3. 4. und 5. April. haben sich alle Tag kleine Trouppen auff beydert Seit des Mayns sehen lassen / auf welche zu Zeiten die vnserigen gangen seyn / insonderheit sind den 10. April. am Sontag etliche Trouppen Schwed. Reuter / vnter dem hiesigen Siechenhauß vber den Mayn / vnd gegen Seinfeld gangen / vnd allda von frühe an biß gegen 3. Vhr gestanden / als nun die hiesigen Officirer sie etwas sicher / vnnd die Pferdt abgezaumt gesehen / seynd sie auff sie zugangen.
Den 6. Aprilis / ist die Infanteria vnd Cavalleria / neben den Stücken / auff dieser Seiten deß Mayns / vom Berg gegen Oberndorff[286] / vnd der Statt anmarschirt / also daß man mit Stücken sie hätt erreichen können / ist zwar offt hinauß geschossen worden / aber vergeblich / bey währendem Marsche hat der KönigsEckische Obrist-Leutenant Capello / mit etlichen Reuttern vnter hiesigem Siechenhauß mit ihnen schargirt / aber nicht viel außgerichtet / denselben Abend sind vom Galgenberg 5. Schüß mit Stücken geschehen / in der Nacht / sind von den Schwedischen 3. Battereyen auffgebawt / auff welchen deß folgenden Tags / den 7. April. mit Canonen vnnd andern groben Stücken[287] 212. Schuß gethan / dardurch 1. Bürger vnd 3. Reuter erschossen worden / deß Nachts sind die Reuter mit langen Röhrern[288] zu Fuß vnd zu Pferdt außgefallen[289] / ist einer erschossen[290] / vnd etliche verwundt worden.[291] In dieser Nacht haben sie noch 3. Batterien gebawt / worauß man den Ernst allererst hat gespühret / als solches deß Tages / den 8. April. gesehen worden / hat der H. Gen. Wachtmeister allererst recht angefangen zu schantzen / vnnd die Schantzkörbe füllen zu lassen / diesen Tag sind über 330. Stückschüß geschehen / ist ein Reutter vnd 1. Bürgerknab blieben / mit approschiren[292] ist man der Statt je länger je näher kommen / also deß sie den 9. Apr. nahe an dem obern Thor vnd an den Schantzen gewesen / seynd auch selbigen Tags wiederumb über 130. Stückkugel / vnd 4. Granaten in die Stadt gangen.
Sontags den 10. Apr. sind Vormittag auch vnterschiedene Schüsse geschehen / als aber wie oben gemeldet / Nachmittag gegen 3. Vhr der Außfall von den hiesigen Reuttern beschehen / ist vnauffhörlich an allen Orten auff den Batterien geschossen worden / bey diesem Außfall sind auff beyden Seiten ziemlich viel blieben vnd gefangen worden / wie dann die hiesigen Käys. den Herrn Obr. Peter Andreson / vnd verschiedene Schwedische Reutter gefangen eingebracht / die Vrsach dessen ist gewesen / daß die Schwed. etwas sicher waren / auch etwa nit geglaubt haben / daß hiesige Reutterey so starck außgehen würde / meinem vermuthen nach seynd sie wol dazumal wol über 7. oder 800. starck draussen gewesen. Den 11. 12. vnd 13. Aprill. ist man der Statt mit Approschen vñ newen Batterien gar nahe gekommen / daß man die hiesigen Stück nicht mehr gebrauchen können / auch die eussere Werck verlassen müssen / bevorab / weil auch continuè sehr viel grosse Steine[293] / deren etliche 50. biß 80. Pfund gewogen) in die Schantzen und Häuser geworffen / dabeneben die Thürn auff den Mawren gantz durchlöchert / vnnd mit Fewerballen vnnd Granaten auch ziemlich gespielt[294] worden / wodurch zwar viel Häuser in Brand gerathen / aber bald gelescht worden / daß also kein sonderbahrer Brandschaden / ausserhalb einer Schewren im Spital[295] / so gäntzlich abgebrandt / geschehen.
Den 12. Apr. in der Nacht / haben die Schweden die grosse Schantz über der Brücken erstiegen / vnd nachmahls das kleine Schäntzlein bey dem Thor auch einnehmen wollen / worauff die Reutter gar starck hinauß gangen / vnd sie widerumb abgetrieben / auf Schwed. Seiten sind in 14. Personen todt blieben / der Käyserl. aber in 7. oder 8. darunter ein Obr. Wachtmeister von Latron / Stoltzinger[296] genannt / ein Obr. Wachtmeister von Garnier,[297] vnd ein Capit. Leutenant / diese Todesfäll neben dem Brand im Spital / haben dem Gen. Wachtmeister / welcher zuvor gar vnverzagt zu seyn sich stellete / den Muth genommen / daß er den 13. April gegen Abend angefangen zu accordiren / welcher Accord in der Nacht vollzogen worden.
Den 14. deß Morgens seynd die Posten von den Schwedischen besetzt worden / und ist Latron mit den Officirern biß auff Cornett vnd Fendrich abgezogen / die andern haben sich müssen vnterstellen / welche sind gewesen das Latronisch Regiment 8 Compagnien KönigsEckische / vnd 6. Compagn. Freyreuter / als die Garnirische vnd Malsofskische[298] / so allesampt sehr starck vnd wol beritten / an Pferdten sind wol fast in 3000. allhier gelegen / haben in der Statt ein grosse Summa an Getreyd verfüttert / vnnd an Getranck verschwendet. [ … ]
Hierauff / als Herr General Wachtmeister Graff von Ladron sich ergeben müssen / hat er zwar erhalten / daß er sampt allen seinen propri-Leuten[299] vnnd Angehörigen abziehen mögen / die Reuter vñ Knechte aber / ausser denen Officirern zurück gelassen. Da dann besagter Herr Graffe außgezogen / vnd auff Eger convoyrt worden: die Reutter aber sich allesampt willig vntergestellt / sind also bey 700. Pferden / darunter deß Obrist. Königseck Regiment gewesen / nebenst den Fußknechten bey 800. Mann / 8. Standarten[300] vnnd 1. Fähnlein sampt den Heerpaucken zurück geblieben. Vnter gedachten 700. Pferden befanden sich 3. Comp. Freyreuter / so sehr wol mundirt[301] vnd beritten / welche ins gesampt vnter die Schwedischen Regim. vertheilt worden“.[302] Diese Freireiter gingen aber bei den anschließenden Kämpfen um Eger verloren, als sie nach Mitteilung des kaiserlichen Generalquartiermeisters[303] Reichs[304] an Piccolomini[305] vom 27.6. von kaiserlichen Kroaten[306] niedergemacht wurden: „Es sollen ihre Freireiter, die zum großen Teile bei der Übergabe Schweinfurts ihnen in die Hände gefallen und einfach untergestellt waren, nach Schlesien (Brieg[307]) abgehen; diese wurden aber von den Kroaten überfallen, und, da sie sich zur Wehr setzten, bis auf wenige niedergemacht“.[308]
In der zeitgenössischen, in Frankfurt/M.[309] erscheinende „Relationis Historicæ Semestralis Continuatio“, die über Informanten aus dem schwedischen Lager und aus Schweinfurt selbst verfügte, sind die Ereignisse um die Einnahme der Reichsstadt ausführlich tagebuchartig dargestellt: Nach den Gesprächen Wrangels mit Turenne über die weitere Strategie nach dem Ulmer Waffenstillstand[310] „ist die gantze Schwedische Armee / am 22. Martii A. C. vmb Vlm[311] auffgebrochen / vnd daselbst an der Statt vorüber gangen. Weil nun vormehrgedachter Herr General Feld-Marschall Wrangel (nachdem er sich angehörter massen auß dem Oberland in Francken gezogen: ) sein Auge dahin gerichtet / wie er die von den Käyserliche vnderm General Wachtmeister / Herrn Graffen von Ladron / mit vber 1500. Mann besetzte Stadt Schweinfurt angreiffen möchte; als haben zu solchem Ende den 31. Martii / wie auch 1. 2. 3. 4. vnd 5. Aprilis die Schwedische Trouppen auff beyden Seitten deß Mäynstroms sich sehen lassen; vnd mit denen jedesmals auff sie loß gegangenen Käyserl. starck scharmutziret.[312]
Inmittelst hat der Herr General Wrangel an das Stifft Würtzburg begehren lassen / hundert tausent Reichsthaler an Gelt / auff 5. Regimenter zu Pferd Quartier / vnnd für 2. Regim. zu Fuß Proviant / nebenst dreyhundert Fuder[313] Weins. Alldieweilen aber ihre Hochfürstl. Gn. der Herr Bischoff zu Würtzburg / dero Abgeordnete zum Herrn General Wrangel geschickt / vnnd vmb linderung anhalten lassen / auch nachmals selbsten / den 2. 12. Aprilis am Mittag / in Person nach Kitzingen ( :allda deß vordern Tags offt mehrbesagter Herr General Wrangel mit dem GeneralStaab[314] ankommen war / vnnd daselbsten das Hauptquartier genommen hatte: ) verrayset / vnnd seines Landes Nohtturfft zu beobachten;[315] als seynd / auff gethanes Erbieten / daß nemlichen wolermelte Ihre Hochfürstl. Gn. auff beschehene Anforderung / 60000. Reichsthaler / 200. Fuder Weins / 116. Malter Früchte[316] / 200. Artilleriepferde / 200. Stück Rindviehe[317] / vnd / so lang die Belägerung vor Schweinfurt währen würde / nohttürfftige Proviant verschaffen wolten: ) alle Fränckische Oerter durch eingelegte Salvaguardien geschützet worden / auch die Armee besser abwarts geruckt / das Schwedische Hauptquartier zu Nider-Werra[318] / eine halbe Stunde von Schweinfurt genommen / vnd solle dem Herrn General Feld-Marschall Wrangeln zu Ehren / den Evangelischen in Kitzingen (welche gute Statt in diesem Zug / in dem die Völcker / sampt der Artillerie vber selbige Brücken gangen / vbel mitgenommen worden: ) die Kirchen vberm Mäyn zu Ettmaßhausen[319] wider eingeräumt worden seyn.[320]
Nachdem es derowegen auch in diesem seine Richtigkeit / vnnd deß Herrn Gen. Wrangels Excell. in ermeltem Kitzingen / sampt der Artillerie / das Hauptquartier biß vber den vierten Tag gehabt / als ist selbige Monntags den 5. 15. April von dar wider auffgebrochen / selbigen Abend das Hauptquartier zu Schwanfeldt gehabt / den 7. 17. sich vor Schweinfurt præsentirt / vnnd das Hauptquartier / als schon oben angedeuttet / zu Nider-Werra genommen. Den 6. 16. Aprilis vmb 10. Vhr ist die Schwedische Armee / mit einer grossen Anzahl Stücken vnnd Feuer-Mörsern / bey der Statt Schweinfurt auff der West- beym Siechenhauß / vnd Nordseitten gegen dem Galgenberg auff der Höhe ankommen. Vnter wehrendem Anzug / hat der Königs-Eckische Obr. Leutenant / Herr Capello / mit einer Parthey Reuttern vnder der Statt Siechhauß gegen die Schwedische einen kleinen Scharmützel gehabt / vnnd seynd selbigen Abend vom Galgenberg 5. Schüsse auß Stücken geschehen / auch in der Nacht 3. Baterien erbawt / davon folgenden Tags den 7. 17. diß / mit halben Canonen[321] / vnnd anderm groben Geschütz / 212. Schüsse gethan / worüber dann 1. Bürger vnnd 3. Reutter erlegt / der hohen Häuser aber viel durchlöchert worden. In dieser Nacht wurden von den Schwedischen noch 3. andere Baterien auffgeworffen / vnd den 8. 18. vber 330. Stück-Schüsse gethan / seynd auch hiedurch der Statt mit vndergraben[322] je länger je näher kommen / also daß sie den 9. 19. diß nahe an dem Obern-Thor[323] vnnd an der Schantze gewesen / vnnd selben Tag widerumb nebenst Einwerffung 4. Granaten / vber 130. Stück-Kugeln / in die Statt geschossen worden.
Den 10. 20. Aprilis Vormittag seynd verschiedene Schüsse geschehen; massen auch Nachmittag gegen 3. Vhren das schiessen an allen Orten auff den Baterien vnauffhörlich gedauert / da inmittelst etliche Trouppen Schwedische Reutter bey dem Siechhauß vber den Mäyn gangen / auff welche die auß der Statt einen starcken Außfall gethan / daß beyderseits viel geblieben vnd gefangen / wie dann Herr Obr. Peter Andersohn / sampt etlichen andern / gefänglich in die Statt gebracht worden. Den 11. 12. vnd 13. 23. ist man der Statt mit Approchen / vnd newen Baterien so nahe kommen / daß die von innen die Stücke nicht mehr gebrauchen können / deßwegen die Aussenwercke verlassen müssen / auß Vrsach / weil sehr viel grosse Steine (von 50. vnd mehr Pfunden:) in die Schantzen vnnd Häuser geworffen / auch die Thürme auff den Mawren gantz durchlöchert / vnd mit Fewerballen vnd Granaten eyffrig gespielt worden. Beneben dem haben die Schwedischen auch die grosse Schantz vber der Brücken erstiegen / vnnd als sie weiters das kleine Schäntzlein bey dem Thor einnehmen wollen / seynd die Reutter gar starck auß der Statt hinaußgangen / vnd sie widerumb abgetrieben / daß auff Schwedischer Seitten 14. vnd mehr / der Käyserischen aber in 7. oder 8. darunter ein Obr. Wachtmeister vom Ladronischen Regim. Stoltzinger genannt / ein Obr. Wachtmeister vom Garnier / vnd ein Capitäin Leut. todt geblieben.
Den letzten Tag dieser Belägerung / welcher war der 14. 24. vnsers vorhabenden Monats Apr. vmb 1. Vhr nach Mittag / ward eine Fewer-Kugel in eine Schewer im Spital ins Stroh geworffen / darüber ein gantz newer Baw / 200. Schuhe lang / innerhalb 2. Stunden auff dem Grund verbrandt / worauff der Herr Commendant gegen Abend angefangen vom Accord zu reden / welcher auch noch in der Nacht geschlossen worden. Es hatte zwar wolgedachter Herr Graff von Ladron einen Obr. Leut. herauß gesandt / vnd einen Vergleich / nemlich mit allen frey abzuziehen / begehren lassen / so ihme aber nicht anderst / als auff Discretion[324] sich zu ergeben / gestattet werden wollen / welchen er auch endlich dergestalt erlangt / daß er mit allen seinen Leuten vnd Angehör / abziehen mögen / die Reuter vnd Knecht aber / sampt denen nachfolgendern Officiern / zurück bleiben sollen / so dann auch also erfolgt / vnd ist er / am H. Grünen Donnerstag / den 16. 26. April. vmb 8. Vhr / besagter massen außgezogen / vnnd nach Eger begleittet worden. Die Reutter / in 700. Pferd starck / darunter 3. Compp. Frey-Reutter sehr wol muntirt / stelleten sich alle willig vnder / vnd versprachen getrew zu verbleiben / vnter welchen deß Herrn Obr. Königecks Regiment / deßgleichen auch die Knechte zu Fuß / bey 400 Mann; haben auch 8. Standarten[325] vnd 1. Fahne zurück lassen müssen.
Am H. Oster-Monntag den 19. 29. Aprilis / begab sich der Herr General Feld-Marschall Wrangel / mit einem großen Begleitt in die Stadt Schweinfurt / nach gehaltener Predigt aber / vnd eingenommener Mahlzeit auff dem Rahthauß / widerumb ins Hauptquartier Rainfeld machte auch Anstalt / daß Schweinfurt / welche Statt durch schiessen sehr verderbt war / täglich durch etlich hundert Bauern vnnd Soldaten muste reparirt vnd befestiget werden“.[326] Die Übergabe der Reichsstadt wurde auch in der Windsheimer[327] Chronik festgehalten. Die freiwillige Unterstellung wurde hier allerdings zu Recht bestritten: „Den 15. Aprilis ergabe sich Schweinfurt / und zog der Kayserl. Generalwachtmeister Hieronymus Graf von Lodron mit 1500. zu Pferde und 1000. zu Fuß aus auf Discretion. Die Officierer ließ man passiren / die Gemeine wurden meistentheils untergestossen“.[328] Der Historiker Samuel Freiherr von Pufendorf [8.1.1632 Dorfchemnitz-26.10.1694 Berlin] schildert die Ereignisse um die Eroberung Schweinfurts, wobei er die Leistungen Lodrons im Gegensatz zu anderen zeitgenössischen Aussagen sogar positiv wertet: „Kurtz darauff nahm er seinen March durch Kitzing auf Schweinfurt / welche Stadt Wrangel zu erobern beschlossen / weil sie die Communications-Linie zwischen Westphalen und Ober-Schwaben interrumpirte.[329] Ob wohl Turenne seine offizielle Zusage zurücke zog / und keine Infanterie zu solcher Belägerung hergeben wolte / unter dem Vorwandte / daß sich der Hertzog von Lothringen[330] an den Rhein nahete. Die Uneinigkeit der feindlichen Officirer machte ihm Hoffnung zu glücklichen Succeß / und weil in der Stadt wenig Proviant und Ammunition verhanden. Es lagen darinnen 2000. Mann / mehrentheils Reuter / davon etliche Regimenter / welche Melander[331] aus Westphalen gefodert / hinein geflohen; Inmassen ihnen die Schweden unvermuthet über den Hals kommen / also / daß sie in Ermangelung des Futters die Belägerung unmöglich ausstehen kunten. Nürnberg hatte zu solcher Belägerung viel Pulver und Kugeln vorgeschossen / welches sie heimlich aus ihrem Zeughause nahmen / damit es kein groß Wesen bey dem gemeinen Mann machte.
Wie nun Wrangel vor Schweinfurt alles hurtig anwandte / was zu Belägerung einer Stadt erfunden; Also wehrte sich der General-Major Ladron / der in der Stadt commandirte / nicht minder tapffer. Derselbe hatte auch die Bürger ins Gewehre gebracht / und immer einen zwischen zwey Soldaten gestellt / damit sie nicht / wenn sie allein gelassen würden / den Belägerern eine Post verrathen[332] möchten.[333] Die Reuterey that einen Ausfall[334] nach dem andern / und brachte in einem den Obersten Peter Andreä Linderoth in die Stadt / weil ihm das Pferd unter dem Leibe todt geschossen worden; Ob wohl dazumahl 20. von den Kayserlichen blieben / und mehr als 30. gefangen wurden. Hierauff stürmten die Schweden die beyden äussersten Schantzen und schlugen den Feind ohne Verlust eines Mannes heraus. Uberdiß wurden 3. Thürme über den hauffen geschossen / und 2. Häuser in der Stadt mit Feuer-Kugeln angezündet. Endlich zweiffelte Ladron / daß er die Stadt würde erhalten können / und wolte anfangen zu accordiren / anders nicht bewilligte / als daß er und die Officirer loß gelassen / die Gemeinen / die bey den Schweden nicht wolten Dienste añehmen / gefangen werden solten. Da nun Ladron mit diesem Accord nicht zu frieden seyn wolte / fing man von neuen an zu schiessen. Endlich als die Noth grösser ward denn die Scham / nahm er die vorgeschlagenen Puncte an / und zog des andern Tages aus der Stadt; Von da er nach Eger convoyret ward. 700. Reuter und 400. Musqvetierer wurden dazumahl bey den Schweden untergesteckt“.[335] Schließlich war die Untersteckung eine kostengünstige Methode, Abgänge[336] durch Tod, Krankheit oder Desertion zu ersetzen. Der kaiserliche Generalquartiermeister[337] Reich[338] hatte am 1.5. an Piccolomini geschrieben: „Weiss nicht, weil er gleichwohl 3 Regimenter darinnen gehabt, wie er solches wird verantworten können“.[339] Der Chronist und Bürgermeister Georg Leopold[340] aus dem von Eger abhängigen Marktredwitz[341] erinnert sich: „Am Heiligen Ostertag abends ist dann die Übergab[e] [von] Schweinfurt (nur gar zu) gewiß bestätigt worden, nach dem der gewesene Kommandant und kaiserliche Wachtmeister Graf Lacron, der daselbst(en) ausgezogen [war], mit einer schwedischen Konvoi diesen Abend zu Kirchenlamitz[342] angelangt [war] und des andern Tages zu Eger ein[ge]kommen ist. Er [war es], der den Schwedischen die Stadt Schweinfurt überlassen hat. Sobald(en) die Schwedischen die Stadt Schweinfurt erobert und in ihre Hand gebracht [hatten], haben sie nit allein eine starke Besatzung hineingelegt, sondern haben sich auch mit der ganzen Armada nach Franken gelegt, ordentlich einquartiert, erfrischt und ausgerastet“.[343]
Wegen der Umstände dieser Aufgabe – Ferdinand III.[344] sprach in einem Schreiben an die Stadt Schweinfurt von den „vheige[n] umbständt, so bei gedachter ubergab[345] obbemelter unserer des heil. Reichs statt Schweinfurt“ sich begeben hätten[346] – war zwar kaiserlicherseits sogar ein Prozess gegen Lodron erwogen worden, aber seine Beziehungen hatten ihn und seine Offiziere auch dieses Mal wieder vor diesem Verlust an Ehre bewahrt. Auf Intervention des Salzburger Fürstbischofs Paris Lodron am kaiserlichen Hof wurde kein Kriegsgerichtsverfahren gegen Lodron eröffnet.[347] Nach dem Bericht Heinrichs von Mercy[348] an Melchior von Hatzfeldt saß Lodron jedoch im Mai noch in Budweis[349] ein.[350] Das „Theatrum Europeaum“ von 1647 hielt fest: „Der Herr General Wachtmeister / Graff von Ladron / gewesener Commandant zu Schweinfurt / war auß dem Käyserlichen Hauptquartier von Budweiß / mit etlichen Reutern zu Nürnberg / mit etlichen Reutern zu Nürnberg ankommen / vnd vff Intercession dessen Herrn Ertzbischoffen zu Saltzburg / als Anverwandten / indemnisiret[350a] worden. Der Sage nach / würde er für Käyserliche Mayest. vff seine eigene Spesen / vnnd hochgedachtes Herrn ErtzBischoffen Fürstl. Gn. Vorschuß 2. Tonnen Goldes / 8. Compagn. zu Pferdt / 300 Freyreuter[350b] vnnd 200. Tragoner / werben“.[350c]
Angeblich soll er bei der Eroberung der Schanze bei Königswart[351] durch die Kaiserlichen am 15.10.1647 aktiv eingesetzt gewesen sein.
Montecuccoli hatte Gallas noch am 27.8. aus Würzburg über die neueste Entwicklung informiert: Er fürchte, Gallas werde von der Änderung der Wiener Befehle hinsichtlich der nach Luxemburg kommandierten Regimenter nichts wissen – der Kaiser habe diese jetzt nach Bayern überstellen lassen. Ebenso solle Melchior von Hatzfeldt, der vor zwei Tagen eintraf, laut kaiserlichem Befehl zur bayerischen Armee stoßen, und zwar nicht nur mit jenen ursprünglich für Flandern bestimmten vier Regimentern, sondern mit sämtlichen Soldaten der verbleibenden Kompanien Gallas und Lodron. Er, M., habe am Hof darauf hingewiesen, dass Königsmarck[352] sich verstärke und ganz nach seinem Willen operieren werde, da kein Militärkorps da sei, um ihm Widerstand zu leisten.[353]
1648 wurde Lodrons Regiment reformiert und dem Regiment Holzappel eingegliedert.[354] Im September 1653 hielt Lodron in Erkelenz[355] auf.[356] Vom November 1657 hat sich ein Schreiben Lodrons an Melchior von Hatzfeldt erhalten.[357]
Er soll 1657 – möglicherweise auf Concesio – verstorben sein.
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] Henri de La Tour d’Auvergne, vicomte de Turenne [11.9.1611 Sedan-27.7.1675 Sasbach], Marschall v. Frankreich.
[1] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.
[2] General(kriegs)kommissar [schwed. allmänt krig kommissionär, dän. generalt war kommissær]: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- u. Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung v. Kriegssteuern (Kontributionen), sowie zur Kontrolle der Kriegskommissare. Er übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl., bei der dänischen Kavallerie sogar 908 Rt.; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld u. in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie auf Grund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- u. Truppenfinanzierung zu senken u. Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport u. die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten u. gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- u. Reichstagen auf u. war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen), „Verehrungen“ u. Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter. DAMBOER, Krise, S. 27: „Im Schreiben des Generalkommissars Schäfer an Maximilian vom 13. Dezember 1644 schrieb dieser, die Generalkommissare suchten nichts als des Kurfürsten und der Armada Interesse und würden trotzdem immer verfolgt, gehasst und beneidet“. Vgl. auch KAPSER, Die bayerische Kriegsorganisation, S. 101ff.; SAITOM, Das Kriegskommissariat der bayerisch-ligistischen Armee.
[3] Wenzel [Václav, Wenzelslaus] Freiherr v. Zahrádecký [Zahradetzky, Saradetzky, Zaredek, Zaro, Zaroatz, Sarratetz, Sarratezca, Sarradeschky, Zaharadesky; Sarratesci, Zaradeck, Zaroatz, Sarradatesky] z Zahrádek [v. Zahrádka] [ -1647], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.
[4] Generalproviantmeisterleutnant: Der Generalproviantmeisterleutnant war der Gehilfe des Generalproviantmeisters und mit diesem zuständig für das Proviantwesen des Heeres.
[5] N Weger [ – ], kaiserlicher Generalproviantmeisterleutnant.
[6] Leopold Wilhelm Erzherzog v. Österreich [5.1.1614 Wiener Neustadt-20.11.1662 Wien] Bischof v. Straßburg (1625-1662) u. Passau (1625-1662), Erzbischof v. Magdeburg (1629-1635), Olmütz (1637-1662), Breslau (1655-1662) u. Halberstadt (1627-1648), Administrator v. Hersfeld, Fürstabt v. Murbach u. Lüders, Hoch- u. Deutschmeister (1641-1662), Generalstatthalter der Spanischen Niederlande (1646-1656), Oberbefehlshaber über die kaiserlichen Truppen u. kaiserlicher Generalissimus (seit 1639). 1640 Siege über die schwedischen Truppen in Böhmen u. Niedersachsen, Frühjahr 1641 militärische Erfolge in der Oberpfalz u. Entsatz Regensburgs mit Rückzug Johan Banérs, am 2.11.1642 Niederlage in der 2. Schlacht bei Breitenfeld u. Niederlegung des Oberkommandos, 1645 neuerliche Ernennung zum kaiserlichen Oberbefehlshaber u. Abgabe der Erzbistümer Magdeburg u. Bremen, Spätherbst 1646 Ernennung zum Generalstatthalter der Spanischen Niederlande durch Philipp IV., 30.1.1648 Frieden Spaniens mit der Republik der Vereinigten Niederlande, 20.8.1648 Niederlage in der Schlacht bei Lens, 21.1.1656 päpstliche Bestätigung der Wahl Leopold Wilhelms zum Bischof v. Breslau 1655, 1656 Niederlegung des Amtes des Generalstatthalters. 1657 versuchten einflussreiche katholische Kreise, Leopold Wilhelm für eine Kaiserkandidatur zu gewinnen. Vgl. die ausgezeichnete Dissertation v. SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.
[7] Haselhuhn: kleiner scheuer, mittlerweile selten gewordener Waldvogel, der sich in jungen Mischwäldern heimisch fühlt und damals als Delikatesse galt.
[8] Confect: mlat. confectae: aus Zucker Gebackenes, Süßigkeiten, wurde in der Apotheke teuer zu Heilzwecken vertrieben und gehörte auch zur Ausrüstung eines guten Arztes.
[9] Malter: sehr unterschiedliches Maß in den einzelnen Territorien oder Städten: Aachen = 148.268 Liter; Altenburg (Thüringen) = 293.944 Liter; Baden = 150 Liter; Coburg = 167.1 Liter; Düsseldorf = 165.84 Liter; Erfurt = 715.358 Liter; Frankfurt/M. = 114.729 Liter; Fulda = 174.122 Liter; Hanau = 122.122 Liter; Hannover = 186, 91 Liter; Heidelberg = 111.416-125.343 Liter; Hildesheim = 155.6-158.7 Liter; Höchst = 114.729 Liter; Homburg 100-128 Liter; Kaltennordheim/Thüringen = 167.5 Liter; Kassel = 643 Liter; Kleve = 214.4 Liter; Koblenz = 192.366 Liter; Köln = 143.54 Liter; Krefeld = 137.512 Liter; Limburg/Lahn = 200.022 Liter; Lippe-Bückeburg = 105.5 Liter; Lippe-Detmold = 474.168 Liter; Mainz = 109.388 Liter; Mannheim = 111.08 Liter; Meiningen = 8 Maß = 32 Metzen = 167.1016 Liter; Mühlhausen/Thüringen = 161.613 Liter; Oldenburg = 273.636 Liter; Osnabrück = 244.4 Liter; Ostheim = 117.64 Liter; Paderborn = 291.608 Liter; Sachsen-Weimar = 150.588 Liter; Trier = 236.97 Liter; Weimar = 150.588 Liter; Wernigerode: 1 Malter Hafer = 12 Scheffel = 600 kg; Wiesbaden = 109.388 Liter. 1 Malter = 2 Achtel; 1 Achtel = 4 Metzen; 1 Metzen = 4 Viertel; 1 Viertel = 4 Dreiling [http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1700-1800/die-reichsstadt-schweinfurt-während-des-letzten-jahrzehnts-ihrer-reichsunmittelbarkeit/].
[10] Johann Leonhard Peyerle [Playr, Beierlein, Bäuerlein] v. Perleberg [ – ], kaiserlicher Oberkriegskommissar.
[11] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.
[12] Fuder: Altes Flüssigkeits-, besonders Weinmaß, differierte je nach Territorium oder auch Stadt zwischen 780 und 1856 Liter. 1 Überlinger Fuder: 11, 6 Hektoliter. Fuder (Rothenburg/Tauber): 1 Fuder Wein = 12 Eimer, 1 Eimer = 60 Kanner (Maß), 1 Kanne = 4 Schoppen. 1 Fuder Wein = 2 Fass Wein = 12 Eimer = 36 Hosen = 864 Kannen = 808,3584 Liter (Markgrafschaft Bayreuth), 1 Fuder (Überlingen): 1.1.60 Liter, 1 Fuder (Pfullendorf) = 1.150 Liter. 1 Württemberger Fuder = 6 Eimer = 1765, 56304 Liter; 1 Fuder = 1603, Liter Helleich (fertiger Kellerwein). Schweinfurt: 1 Fuder = 12 Eimer; 1 Kaufeimer = 8 Kübel = 64 Maß: 1 Schenkeimer = 9 Kübel = 72 Maß; 1 Maß = 2 Seidlein = 4 Biermäßlein (Schoppen) = 8 Ächtelein [http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1700-1800/die-reichsstadt-schweinfurt-während-des-letzten-jahrzehnts-ihrer-reichsunmittelbarkeit/].
[13] Eimer: altes Flüssigkeitsmaß: 1 Eimer (Schweinfurt) = ca. 60 Liter, 1 Eimer (Erfurt) = 70, 9347 Liter, Leipziger Weineimer 75, 85 Liter, Biereimer 86, 89 Liter, 1 Eimer (Schmalkalden) = 79, 73 Liter, 1 Eimer (Erzgebirge) = 60, 68 Liter, 1 Eimer (Franken) = 80 Liter, 1 Eimer (Nürnberg) = 69 Liter, 1 Eimer (Olmütz) = ca. 76 Liter, 1 Eimer (Sachsen) = 3 Hosen = 72 Kannen = 144 Nösel = 67,3632 Liter, 1 Eimer (Überlingen) = 32 Maß = 38, 528 Liter, 1 Eimer (Wasserburg/Inn) = 64, 20 Liter. 1 Eimer (Österreich) = 40 Maß = 160 Seidel = 56, 589 Liter.
[14] Schelch: früher auf dem Main übliche Schiffstypen mit ungedecktem Laderaum und einer Länge von 12 bis 20 m.
[15] Verehrung: Schenkung: Derartige „Schenkungen“ oder auch „Discretionen“ waren von Anfang des Dreißigjährigen Krieges an zumeist erzwungene oder von vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere einer Einheit, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. Diese mehr oder minder freiwilligen „Verehrungen“ waren zur Abwendung v. Einquartierungen oder zur Durchführung rascher Durchzüge gedacht. Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt u. wurden v. diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Vgl. ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet.
[16] Melchior Friedrich Gottfried Reichsgraf Hatzfeldt [Hartzefeld] v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], Bruder des Würzburger Bischofs Franz v. Hatzfeldt, für den geistlichen Stand bestimmt, kaiserlicher bzw. kurbayerischer Feldmarschall-Leutnant, Generalfeldzeugmeister u. Feldmarschall. Am 6.8.1623 Teilnahme am Kampf bei Stadtlohn, 1625 Wechsel ins Heer Wallensteins als Obristleutnant unter Franz Albrecht v. Sachsen-Lauenburg, 1627 Teilnahme am Feldzug gegen die Dänen, 1629 Marsch nach Mantua, am 17.9.1631 Teilnahme an der Schlacht bei Breitenfeld, 1632 Obrist u. Kommandeur eines eigenen Regiments, 1633 Beförderung zum Feldmarschallleutnant, 1634 wurde er Generalfeldzeugmeister u. 1635 Feldmarschall wegen der Verdienste um die Eroberung Kaiserslauterns, am 4.10.1636 Niederlage in der Schlacht bei Wittstock gegen Johan Banér als militärischer Ratgeber Johann Georgs I. von Sachsen, 1637 Venichtungsfeldzug in Sachsen, am 17.10.1638 Sieg bei Vlotho über Ruprecht v. der Pfalz, 1639 Belehnung mit der Herrschaft Gleichen (Thüringen) durch den Kurfürsten v. Mainz (diese Belehnung zwang Johan Banér 1640 zur Aufhebung der Belagerung Leipzigs), 1641 Erwerb der Herrschaft Trachenberg in Schlesien aus dem Besitz des hingerichteten Wallenstein-Anhängers Hans Ulrich v. Schaffgotsch, Kommandeur der kaiserlichen Armee in Westfalen, 1641 Eintritt in kurbayerische Dienste wegen Differenzen mit Matthias Gallas, am 24.11.1643 Erfolg in der Schlacht bei Tuttlingen über die Franzosen unter Josias von Ranzau, 1644/1645 Ernennung zum Kommandeur der kaiserlichen Hauptarmee, am 6.3.1645 Gefangennahme in der Schlacht bei Jankau. Am 30.8.1657 zum kaiserlichen Heerführer gegen die Schweden in Polen ernannt, eroberte Hatzfeldt Krakau.
[17] Johann Wilhelm Graf v. Schwarzenberg [Schwarzburg, Schwarzberg] [ – ], kaiserlicher Obrist.
[18] Dr. Johannes Kaltschmidt [Kalkschmit] v. Eisenberg [-1662], Reichshofrat u. Kanzler Erzherzogs Leopold Wilhelms.
[19] N Springer [ – ] nicht identifiziert.
[20] indianische Henne: Truthuhn.
[21] Kapaun: kastrierter, gemästeter Hahn.
[22] Indianischer Hahn: Truthahn.
[23] Batzen: 1 Batzen = 4 Kreuzer. 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige.
[24] Staffelstein [LK Lichtenfels]; HHSD VII, S. 711f.
[25] Gemeint ist hier wohl der Hofstatt, Komitat: Anhang, Begleitung, Geleit, Gefolge, Hofstaat. Viele Obristen führten ihre Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Der mobile Hofstaat aller Offiziere u. ihrer Ehegattinnen trieb die Einquartierungskosten zusätzlich in die Höhe. Leone Cropello de Medicis hatte 1628 bei sich: einen Gesellschafter v. Adel, Haushälter, Kornett, Hofmeister, Kammerdiener, Sekretär, Gestlichen mit Jungen, Tafeldecker, Aufwärter, 3 Pagen, Trompeter, Koch mit Jungen, Schneider, zwei Sattler u. ein Pferdeschmied mit Frauen, Feuereinmacher, Aufwärter in der Küche, Küchenfrau, Domestiken u. Musikanten, ingesamt 51 Personen; KELLER, Drangsale, S. 91, Anm. Auch Köche, Possenreißer etc. wurden mitgeführt. Am 24.5.1630 schrieb Maximilian I. v. Bayern dem Obristen Cronberg, es sei ein „unverantwortliches procedere, da die Obersten sich den Fürsten gleich halten wollen, werden die Quartieer ruinirt und erschöpft“. OMPTEDA, Die von Cronberg, S. 521. Dass gerade auch Offiziersfrauen z. T. ein großes Gefolge (50 Personen u. 50 Pferde) wie die Gemahlin v. Johann Philipp Cratz Graf zu Scharfenstein mit sich führten, erwähnt HELML, Der Dreißigjährige Krieg, S. 59. Das Amtsprotokoll (1626 VIII 29), SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg , S. 281, täuscht hinsichtlich der Gesamtzahl: „Die Gravin von Ahnolt hat 9 pferdt, darzu wirdt außm ambt Stromberg contribuirt. Obrist Gallas hat 15 pferdt. Der ist nit hier. Der haubtmann hat 10 pferd, capitanleutenant 7, drey fendriche 12, cap(itan) S(t). Eloi 4, drei veltwaibell 9, drey furier 3, aventurier 12, ingenieur 5“. Dies waren lediglich die in Wiedenbrück stehenden Pferde. Selbst Hauptleute einer Kompanie unterhielten schon zu Anfang des Krieges einen eigenen kleinen Hofstaat u. hatten nicht selten achtzehn Personen u. vierzehn Pferde mit sich. Selbst ein Wachtmeister hatte noch 3 Knechte, 1 Jungen u. 5 Pferde, manchmal sogar noch einen Narren als Begleitung; WAGNER; WÜNSCH, Notabilia, S. 110. Der schottische Söldner Robert Monro, „der Schwarze Baron, der als Freiwilliger mitgekommen war, erhielt die Erlaubnis, für einen Grafen Tafel zu halten, der gewöhnlich mit mehr als sechzehn Personen zu Tisch erschien. Die Besucher des Grafen, seine Pferde und seine Diener wurden dabei ebenfalls standesgemäß versorgt“. MAHR, Monro, S. 27. Bei den ligistischen Cronberg’schen Reitern (363 Soldaten) wurden in Langenau (Schwaben) „600 pferde, 66 weiber, 78 mädel, 307 jungen, 94 kinder und grosse anzahl hunde“ festgestellt; ZILLHARDT, Zeytregister, S. 128. „Die Offiziere führten ein Leben in Luxus, tranken täglich ihren Wein und forderten neben Geld, Fleisch, Weißbrot, Hafer und Heu auch Delikatessen, so der Örter nicht zu bekommen. Sie brachten nicht nur ihr Gesinde mit, sondern luden auch noch Freunde und Verwandte ein. Die Bauern mußten mit Pferd und Wagen bereitstehen, wenn die hohen Herren Jagden veranstalteten, und bei Truppenverschiebungen hatten sie den Transport zu bewerkstelligen. Eine Untersuchungskommission, die auf ständige Klagen der fürstlichen Räte und auch des Kurfürsten eingesetzt worden war, stellte lediglich fest, daß entsprechende Berichte stark übertrieben seien, und Anholt konnte auf die fehlenden Soldzahlungen verweisen, ohne die die Soldaten sich weder Lebensmittel noch Waffen oder Kleidung kaufen könnten. Erst Ende Mai 1623 trafen neues Geld sowie Waffen und Rüstungen ein, und Anholt erließ eine neue Ordonnanz, nach der die Soldaten nur noch das gewöhnliche Servis fordern durften, d. h. Bett, Feuer, Salz, Zwiebeln und Essig, alles Weitere aber bezahlen sollten“. TESKE, Bürger, S. 68. Auch fand man bei den Kompanien fünfzig Weiber u. dreißig Jungen, was die Unterhaltskosten in die Höhe trieb, u. gerade in einem solch kleinen Wigbolden im mikroökonomischen Bereich den Ruin auf Jahre hinaus bedeutete. Der Aufwand für Erzherzog Leopold Wilhelms eigene Bedürfnisse u. seinen Hofstaat scheint ziemlich groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 612: Schweinfurt hatte 1646 dan den Hofstaat des Erzherzogs zu liefern: „3 Ochsen, 8 Kälber, 12 Castraun, (Kapaunen ?) 4 Säuglämmer, 1 gemästetes Schwein,4 indianische Hennen, 40 Stück altes Geflügel, 12 junge Tauben, 1 ½ Zentner Schmalz und Butter, 500 Eyer, 1 Eymer Weinessig, 1 Mltr. Kochgerste, 1 Mltr. Erbsen, 1 Scheibe Salz, 30 Pf. Holländischer Käs, 1000 Pf. Brod, 60 Striche Haber, 30 Eymer Wein, 100 fl. an Geld für rauihes Futter, Oel und Gewürz. Hieran lieferte die Stadt: 6 Eymer 44er, 25 Eymer 45er Wein, 19 Mltr. Haber, 6 Mltr. Korn, 1200 Pf. Brod, 2 Mltr. Weizenmehl, 4 Saugkälber, 1 Schwein, 2 indianische Hühner, 1 dergleichen Hahn, 1 Hahn, 20 alte Hühner, 10 Paar Tauben, 1 Sack mit Kochgerste, 1 Mltr. Erbsen, 4 Schock Eyer, 1 Scheibe Salz, 2 Holländische Käse, 1 Eymer Essig. Auch wurden dem Oberstallmeister des Erzherzogs 3 Eymer und dem Futtermeister 2 Eymer Wein verehrt. Mit diesen ihnen gelieferten Lebensmitteln fuhren sie am 28 d. weg, und ihre Zehrung, die 50 Thaler kostete, mußte die Stadt bezahlen. Nach der Aussage der Bedienten war obgedachte Forderung nur der fünfte Theil der Nothdurft zur wöchentlichen Haushaltung des Hofstabs, die andern vier Theile müßten andere Städte herbeyschaffen. Welches auch glaublich war, weil nach ihrem Berichte tägliche 600 Personen an 40 Tafeln bey dem Erzherzoge gespeiset wurden“. „Als Leopold am 15. September [1646; BW] in Ammerthal war, wurden täglich 20 Ochsen, 100 Schöpse, 6 Kälber, 4 Ztr. Schmalz und Butter, 6 Säcke Weizenmehl, 120 Stück altes und 80 Stück junges Geflügel, 20 Eimer Wein, 60 Eimer Bier, 3 Zentr. Fische sowie 3000 Pfd. Schwarz- und Weißbrot verlangt“. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 240. Die anti-kaiserliche „36. Extraordinari. 1634“ teilte unter dem 14./24.6.1634 mit; Archives Municipales Strasbourg AA 1065: „Mit Regenspurg hat es / Gott lob / kein Noth / wie deßwegen Ihre Fürstliche Gn. vor Forchheim von demselben Commendanten [Lars Kagge; BW] wider Schreiben bekommen / auch gestern glaubhaffter Bericht eingelangt / daß sich der Feindt darvor sehr ruinire vnd consumire / auch schon durch Gegenwehr / Absterben vnd Entlauffen in zehen tausendt Mann verlohren / gelte im Läger ein pfundt Roßfleisch acht Kreuzer / sey zwar grosse Zufuhr / weiln aber der Vngarische König eine grosse Hoffstatt von ohngefehr 3000. Vngar- Böhm- vnnd Oesterreichischen Herrn / welche widerumb ihre Diener haben / vmb sich hat / so alles zu sich ziehen / als kompt dem gemeinen Soldaten wenig zu theil“.
[26] Castraun: Hammel.
[27] Kochgerste [Graupen]: enthülste u. entspitzte, durch Schälen, Abreiben, Schleifen u. Polieren in eine mehr oder weniger vollkommene Kugelgestalt gebrachte Gerstenkörner.
[28] Scheibe: die Scheibe (Scheube) Salz, eine Masse Salz, die in eine flache zylinderförmige Holzeinfassung gepresst und transportiert wird. Die Scheibe entsprach etwa einem Scheffel Salz = 17 Metzen = 119 Pfd. Kramgewicht. Zum Teil entsprach die Scheibe (Scheube) aber auch 1 ½ Zentner.
[29] Strich: altes (oberfränkisches) Getreidemaß, vier Landmetzen enthaltend. 1 österreichischer Strich = 93, 6 Liter.
[30] Raufutter: Grünfutter, Stroh, Heu u. Scheunenabfälle.
[31] Gastereien, Gastung, Bankette: Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich, dazu kamen über den Tag verteilt weitere „kleinere“ Mahlzeiten. Alle Chargen hielten je nach Rang so genannte „Tische“ zu 10-12 Personen, deren Verpflegung der jeweilige „Wirt“ zu stellen hatte. In der Regel pflegte man reihum zu speisen. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior v. Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. Bei Erzherzog Leopold Wilhelm sollen tägl. 600 Personen an 40 Tafeln gespreist worden sein; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 611f. Vgl. die Klagen aus Köthen, 8./18.2.1634; KRAUSE, Urkunden 2. Bd., S. 635: „Durch die vielfelltige Gastereyen, so täglich vnter den Reitern vnd Officirern vorgehen, do dan unaufhörlich gesoffen wirdt, tag und nacht, darüber die Wirthe geschlagen, mit blosem Degen ausgejagt vnd die Preßuren duplirt würden“.SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister u. Rat v. Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn u. an den Edelherren Moritz v. Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon v. Lintelo, Büren, 1626 April 15; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat u. gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot u. 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia v. Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar v. Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f.
[32] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 611f. (Datierung nach dem a. St.).
[33] Adrian Graf v. Enckevort [Enckfurth, Enckefurt, Enquenfort] [20.8.1603 Diest-3.6.1663 Ledeč], kurbayerischer Feldmarschall.
[34] Staffelstein [LK Lichtenfels]; HHSD VII, S. 711f.
[35] Königsberg i. Bay. [LK Haßberge]; HHSD VII, S. 365f.
[36] Fourier: Der Fourier übte eine ähnliche Aufgabe wie der Quartiermeister aus, indem er vor allem die Verpflegung der Truppe und die Beschaffung von Viehfutter in den besetzten Gebieten sicherstellen sollte. Geschickte Fouriere konnten gerade in ausgezehrten Landstrichen wichtig für das Überleben der Einheiten werden.
[37] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie u. seiner ganzen Habe in des Kaisers u. des Reichs besonderen Schutz u. Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler u. die Wappen der kaiserlichen Königreiche u. Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade u. Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, u. ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 v. Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Abt Veit Höser (1577-1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266. Teilweise wurde nur ein einzelner Salvaguardist einquartiert, teilweise aber ging die Zahl je nach Kriegs- u. Ortslage erheblich in die Höhe. 1635 hielt Heinrich Graf Schlick 100 Mann zum Schutz seiner Herrschaft Plan für notwendig; SENFT, Geschichte, S. 124.
[38] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) u. Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), u. der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer u. Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister u. Advokat Johann Georg Maul [? -nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. In den bei Angriffen u. Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten u. um ein freies Schussfeld zu haben.
[39] Viktualien: Lebensmittel; das zum Lebensunterhalt Erforderliche, was auch für Einquartierungen galt. Aus der Verpflegungsordnung Tillys vom 16.10.1623 geht hervor, welche Mengen an Nahrungsmitteln in den besetzten Gebieten zur Verfügung gestellt bzw. durch Zahlungen (als Teil des Soldes, der nicht oder nur in großen Abständen eintraf) abgelöst werden mussten. So hatte bereits ein Rittmeister samt Anhang pro Tag Anspruch auf vier Maß Wein, zwanzig Maß Bier, zwanzig Pfd. Brot, zwölf Pfd. Fleisch, zwei Hennen u. ein halbes Schaf – dazu kamen die üblichen Extravaganzen, die aus weit entfernten Orten geholt wurden – , was natürlich auch für seine Dienerschaft berechnet war. So forderte der Obristleutnant Christian Vitzthum v. Eckstädt [um 1586-1652] im Februar 1627 wöchentlich v. Stolberg; ZEITFUCHS, Stolberg, S. 273: „1. Korb Rosinen grosse und kleine. 2. Hüte des besten Zuckers. 6. Pfund Mandeln. 2. Pfund Ingber 1. Pfund Pfeffer (ganz) Ein halb Pfund Nägelein [Gewürznelken]. Ein viertel Pfund Saffran. 1. Pfund ganzer Zimmet. 1. Pfund Muscaten-Blumen. Ein viertel Pfund Muscaten-Nüsse. Von allerley Confect und eingemachten Sachen / so viel dessen wöchentlich von nöthen sey. 1. Schock Pommeranzen und Citronen. 3. Pfund Parmesan Kese. 4 Fäßgen rothe Rüben. 1. Fäßgen Gurcken / Capren / und 1. Fäßgen Oliven. 1. Fäßgen Limonien und eins Pommeranzen-Schalen. 1. Fäßgen eingemachten Ingber. Ein halber geräucherter Lachs. Ein halber grüner Lachs. 20. Pfund Stockfisch. 8. Pfund geräucherter Ahl. 6. Pfund dürre Forellen. 1. Viertel Centner Ungarische Pflaumen. 5. Pfund Reiß. 4. Pfund Hiersen beneben der Milch dazu vonnöthen 60. Pfund Butter samt 4. Schock Käse. Ein halb gut wohl gemästetes Rind. 3. Kälber. 4. Läm̃er. 8. Hüner. So viel grüne Fische / als man wöchentlich bedarff. 2. Faß Bier. 1. Faß Breyhan. Ein Eymer des besten Rheinischen Weins. 1. Stein Lichte. 1. Scheffel Saltz. 12. Scheffel Hafer alle Tage auf 14. Pferde / auch Heu und Streu / so viel man von nöthen. 1. Maaß Kirchmuß und 1. Zwiselber Muß. 2. Schock Aepfel / wie auch grosse und kleine Nüsse. Weiß und schwarz Brodt / so viel die Woche aufgeht“. Zu den ungewöhnlicheren Süßwaren zählte „manus christi“ („Hand Christi“), der man Heilwirkung nachsagte u. v. Naumburg 1632 für Gustav II. Adolf beschafft werden musste; BORKOWSKY, Schweden, S. 47. Dabei handelte es sich dabei meist um eine Stange gekochten Zuckers, die mit Veilchen, Zimt oder Rosenwasser gewürzt war. Häufig enthielten diese bonbonähnlichen Stangen auch Blattgold. Nach anderen Rezepturen war es ein besonderer Sirup. Ein Berittener oder Knecht in der Musterung hatte immerhin noch zwei Pfd. Fleisch, drei Pfd. Brot, eine Maß Wein u. drei Maß Bier zu fordern – drei bis fünf Maß Bier je nach Geschlecht pro Tag galten auch sonst als üblich – , was zur raschen Auszehrung einer Landschaft führte, zumal die eingeforderten Naturalabgaben im Laufe der Zeit noch weiter anstiegen u. v. Jahr zu Jahr neue Verpflegungssätze erforderten [KRÜNITZ, Oekonomische Encyklopädie, Bd. 220: „Victualien“].
[40] Gulden: 1 fränk. Gulden = 1 rhein. Gulden 15 Kreuzer = 6 Schreckenberger = 28 Schillinge = 3 Dreier = 6 Pfennige; 9 Schillinge = 24 rhein. Kreuzer. 1 Schreckenberger = 14 Dreier; 1 Dreier = 2 Pfennige; 1 Ortstaler = 6 altpreußische Groschen; 1 Reichstaler = 1 rhein Gulden 30 Kreuzer [http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1700-1800/die-reichsstadt-schweinfurt-während-des-letzten-jahrzehnts-ihrer-reichsunmittelbarkeit].
[41] KRAUß, Königsberg, S. 77ff.
[42] ENGELBERT, Hatzfeld Nr. 276.
[43] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.
[44] Söldner: Söldner rekrutierten sich zumeist aus den städtischen u. ländlichen Unterschichten aus ganz Europa, d. h. überschuldete Bauern, entflohene Leibeigene, nachgeborene Bauernsöhne, durch die engen Zunftordnungen quasi erwerbslose Handwerksgesellen u. arbeitslose Bergarbeiter. Teilweise erhielten sogar Straßenräuber bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. Aber auch Straftäter bzw. die, die dem Hexereiverdacht entgehen wollten (=> Hexenverfolgungen im Heer), ließen sich anwerben, u. Vagabunden wurden unter die Armee gesteckt, wie z. B. in England oder in Spanien. Söldnerführer wurden meist unter den Familienmitgliedern der Feudalherren u. deren Gefolge, den schottischen Clans, mitunter auch innerhalb der Bürgerschaften der Städte angeworben, zumeist aber im fremden Gebiet auf einem speziell dafür eingerichteten Musterplatz. Das war ein v. den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung u. Einstellung v. Söldnern, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit u. Zahlungen zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die v. Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert u. für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben u. zum Teil durch Landschützen begleitet, um ein sofortiges Ausreißen zu verhindern, an ihren Bestimmungsort verbracht. Dazu wurden Fangprämien ausgelobt; CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 271. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl v. Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”. Den Söldnern haftet immer noch negativer Ruf an. Oft werden sie als Totschläger angesehen, die für Geld töteten u. den Bauern ihre Existenzgrundlage nahmen. Die Söldnerhaufen immer wieder als Sammelbecken für Kriminelle, fahrendes Gesindel u. Ausgestoßene beschrieben. Erst in der letzten Zeit wird versucht, diese soziale Gruppe wertneutral zu betrachten u. ihre Herkunft, ihre Lebensweise u. ihre Motivation, Söldner zu werden, zu ergründen; vgl. das Tagebuch des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. Auch die simple Zuschreibung der Täterrolle ist zu hinterfragen, da sie in vielen Fällen selber von den Kriegsunternehmern oder ihren Offizieren ausgenutzt wurden. Allmählich bildete sich im Zuge der Aufstellung immer größerer Heere ein Offizierkorps heraus, das sich überwiegend aus dem Adel rekrutierte. Meist stammten ihre Offiziere je nach Rang aus dem niederen bis hohen Adel, jedoch aus verschiedenen Ländern. In wenigen Fällen war es sogar möglich, trotz niedriger Herkunft oder auch trotz eines verachteten Berufsstands durch Verdienst in den Adel aufzusteigen. Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das so genannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 3, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur dass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Das Werbegeld war Handgeld für neugeworbene Soldaten; eine Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung v. Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung u. Armee differierte u. oft v. Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. Nach der Aufstellung von KAPSER, Kriegsorganisation, S. 271ff., entstammten v. den 1638-1648 in Kurbayern u. in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- u. Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- u. Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau u. Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7-1, 1 % oder niedriger. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Der Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold u. Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) u. der Möglichkeit, v. Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, u. dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise u. steigender Löhne aber nur Handgeld u. die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. Es wurden jedoch zuweilen auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120). Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius v. Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. Vgl. auch Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199. Söldner rekrutierten sich auch aus ehemaligen Trossbuben (oder Trossjungen). Diese wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde u. für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt u. von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurde. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen v. den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig und zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben u. Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, konnten sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt werden, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die v. ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder v. ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten u. Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, v. erbitterten Bauern erschlagen wurden oder v. ihren Herren zurückgerlassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen u. am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Groß war die Anzahl der Frauen, die neben den Soldatenfrauen im Tross hinter den Soldaten herzogen. Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588-nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf v. Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung v. 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde u. zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle u. die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den v. den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren und Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen u. Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten u. zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen u. nicht ehelichen Frauen der Offiziere u. Mannschaften abzuschaffen u. in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz v. Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau u. Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt und wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178. Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen”. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren”. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz” als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, u. wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang v. Handwerks wegen aufgeschrieben u. zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung u. Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. Vgl. SIKORA, Söldnergeschichte(n); neuerdings EICKHOFF; SCHOPPER, 1636.
[45] Dr. jur. utr. Johann Höfel [7.5.1600 getauft-8.12.1683], Ratsherr in Schweinfurt. Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/hoefeldrj.htm.
[46] Zwillich: dichtes, strapazierfähiges Gewebe (besonders aus Leinen), vorwiegend für Arbeitskleidung verwendet.
[47] Strang: dickes, gedrehtes Seil.
[48] Artillerie: Zur Wirksamkeit der Artillerie vgl. ENGLUND, Verwüstung Deutschlands, S. 424f.: „Sowohl bei sogenannten Kernschüssen als auch bei Visierschüssen zielte man mit dem Geschützrohr in mehr oder weniger waagrechter Position. Ein in dieser Position eingestellter Neunpfünder hatte eine Reichweite von etwas über 350 Metern. Dann schlug die Kugel zum erstenmal auf dem Boden auf, wonach sie regelmäßig einen Sprung machte und noch einmal 350 bis 360 Meter flog, bevor sie kraftlos erneut aufprallte – acht von zehn Kugeln sprangen mindestens dreimal auf. (Der Abprall hing davon ab, ob der Boden eben oder buckelig und uneben war.) Die Kugel flog die ganze Zeit in Mannshöhe. Sie konnte also auf ihrer gesamten Bahn töten und verwunden, und wenn sie im rechten Winkel durch eine dünne Linie von Männern schlug, pflegte sie im Durchschnitt drei Mann zu töten und vier oder fünf zu verwunden, aber es kam auch vor, daß eine einzige Kugel 40 Menschen auf einen Schlag tötete. Menschen und Tiere wurden meistens mit einem hohen und entsetzlichen Reißgeräusch zerfetzt. Es gibt Beschreibungen von Schlachten dieses Typs – wie es aussah, wenn brummende Vollkugeln in die von Pulverdampf eingehüllten und dicht gestaffelten Reihen aufrecht stehender Männer einschlugen: In der Luft über den Verbänden sah man dann eine kleine Kaskade von Waffenteilen, Rucksäcken, Kleidern, abgerissenen Köpfen, Händen, Beinen und schwer identifizierbaren menschlichen Körperteilen. Der tatsächliche Effekt beruhte in hohem Grade auf der Größe der Kugel. Leichte wie schwere Geschütze schossen im großen und ganzen ihre Kugeln mit der gleichen Anfangsgeschwindigkeit ab, etwas unter 500 Meter in der Sekunde, doch je größer die Kugel war – das Kaliber in Pfund bezeichnet das Kugelgewicht – , desto höhere Geschwindigkeit und Durchschlagskraft hatte sie, wenn sie ihr Ziel erreichte: die Beine und Muskeln und Zähne und Augäpfel eines Menschen auf der anderen Seite des Feldes“. Der technische Aufwand war beträchtlich, bei 60-Pfündern rechnete man für 8 Tage à 30 Schuss 3 Ztr. Pulver, 13 Wagen mit 99 Pferden, dazu 3 Knechte u. 2 Büchsenmeister sowie deren Zubehör. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach, S. 575ff. Bei den Schweden führte eine Kompanie die Regimentswaffen, drei Kompanien führten die schweren Waffen, während eine Kompanie die „Feuerwerker“ transportierte u. eine weitere die für eine Belagerung erforderlichen Bergleute bzw. Mineure. Zu jeder Kompanie gehörte ein Schütze („konstapel“) u. ein Assistent („handlangere“), größere Geschütze erforderten zwei Assistenten u. ein „styckjungere“, die sich in zwei Kanonen teilten, im Bedarfsfall wurden Musketiere ausgeliehen. Zudem war die Tätigkeit bei der Artillerie nicht nur schwer, sondern hochgefährlich, da des Öfteren in Schlachten (etwa bei Wimpfen 1622) die Munitionswagen explodierten.
[49] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. Reichsgulden: 1 Reichsgulden = 60 leichte oder rheinische Kreuzer (kr.) = ⅔ Reichstaler (Rtl.) = 16 gute Groschen = 24 Mariengroschen. 1 fränk. Gulden = 1 rhein. Gulden 15 Kreuzer = 6 Schreckenberger = 28 Schillinge = 3 Dreier = 6 Pfennige; 9 Schillinge = 24 rhein. Kreuzer. http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1700-1800/die-reichsstadt-schweinfurt-während-des-letzten-jahrzehnts-ihrer-reichsunmittelbarkeit/. Umrechnung v. fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 1.000 € entsprechen. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.
[50] Seßlach [LK Coburg]; HHSD VII, S. 698f.
[51] Mellrichstadt [LK Rhön-Grabfeld]; HHSD VII, S. 438f.
[52] Nüdlingen [LK Bad Kissingen].
[53] Elfershausen [LK Bad Kissingen].
[54] Rieneck [LK Main-Spessart]; HHSD VII, S. 624f.
[55] Salmünster, heute Ortsteil von Bad Soden-Salmünster [Main-Kinzig-Kreis]; HHSD IV, S. 395f.
[56] Krankenversorgung: Kranke u. verwundete Soldaten blieben zumeist in Städten u. Orten zurück u. fielen diesen zur Last – sofern sie keine Familie als Schutzgemeinschaft im Lager besaßen – , obgleich man dort zum Teil die Aufnahme der Kranken aus Furcht vor der Ausbreitung v. Seuchen u. vor den Kosten verweigerte. Johann Ernst v. Sachsen-Weimar war einiger der wenigen, denen das Wohl der Soldaten am Herzen lag. LANGER, Heeresfinanzierung, S. 296: „Derselbe Fürst [Johann Ernst v. Sachsen-Weimar] und Heerführer sandte im Herbst des Jahres 1625 an seinen Kriegsherrn, König Christian IV. von Dänemark, ein Memorial, das die Unterbringung und Versorgung von 4.000 kranken Soldaten betraf. Die Finanzierung oblag der Kriegskasse. Johann Ernst schlug vor, je zehn Kranke einer Pflegerin gegen einen Wochenlohn von einem Gulden anzuvertrauen. Es mußten also vierhundert ‚Weiber‘ gewonnen werden, dazu noch drei bis vier Ärzte, ein Apotheker und ‚etliche Prediger‘, letztere für ein Monatsentgelt von 25 Gulden. Die Verpflegung sollten umherfahrende Marketender liefern gegen Barzahlung, die aus dem Pflegegeld abgezweigt wurde. Nach diesen Angaben war bei gleichbleibender Krankenzahl eine wöchentliche Ausgabe von weit über 400 Gulden nötig. Es scheint allerdings, daß ein solcher Aufwand mit untauglichen Söldnern eher selten war“. Verwundete erhielten z. B. im Neumarkter (Oberpfalz) Lazarett 1647: ein gemeiner Soldat wöchentlich 1 fl. 30 kr.: ein Feldwebel oder Korporal täglich 18 kr.; RIED, Neumarkt, S. 106. Finanziert wurden die Spitalkosten über die erhobenen Kontributionen. Daher liegen die Kosten für die medizinische Notversorgung, für das Feldspital (ein studierter Arzt erhielt etwa 260 fl., der „Chirurgus“ 60 fl. monatlich), in der Hauptkostenrechnung nur bei 1 %. Allerdings sorgten die kranken Soldaten in den Städten auch für Unruhe; Aus dem Memorial der Paderborner Regierungskanzlei, 26.9.1636, für den kaiserlichen Obristen Wilhelm v. Westphalen; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 175: „Alhie verbliebene krancke soldaten und sonderlich von Rabischen [kaiserlicher Obrist Johann Raab; BW] regiment stellen sich fast mutwillig an, in deme dieselbe nicht allein ihr logament ruiniren, alles darin verbrennen, und [solchen fast groß = gestrichen] solche feur anlegen, daz auch die benachbarte [Nachbarn; BW] ja die gantze stadt daruber in gefahr kommen sollte, sondern sich auch so weit verkünnen, daz sie nicht schewen den burger die schweine abzunehmen und zu schlachten“. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Theil, S. 615: „Der Erzherzog [Leopold Wilhelm; BW] hatte, weil Zaradecky bey ihm anhielte, ein Schreiben an Lodron und Beierlein ausfertigen laßen, daß die Stadt über 500 kranke Soldaten einnehmen, verpflegen und mit Arzneyen versehen solle. Auf inständiges flehentliches Bitten D. Höfels versprach der Erzherzog die Stadt zu verschonen und die Kranken auf die Dörfer zu legen. Nichts destoweniger kam den 21. Mai ein Schreiben, daß die Stadt gedachte Soldaten in ihre Dörfer nehmen und sie 14 Tage lang obgedachter Maßen verpflegen sollte. Es blieb aber auch nicht bey den zu der Stadt gehörigen Dörfern, sondern täglich kamen welche in die Stadt, die man in das Waisenhaus und in die Bürgerscheune legte“.
[57] Maximilian Eberle [ – ], kaiserlicher Hofkommissar.
[58] Hofkommissar: mit (speziellen) höfischen Angelegenheiten Beauftragter.
[59] Rodenbach, heute Ortsteil von Altenstadt [Wetteraukreis].
[60] Hammelburg [LK Bad Kissingen]; HHSD VII, S. 268ff.
[61] Schmalkalden [LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 387ff.
[62] Dukaten, Dukat: ab 1559 Reichsmünze = 4 Gulden. 1 Gulden = 15 Batzen = 60 Kreuzer = 240 Pfennige. 1 Reichstaler = 1 ½ Gulden. 1 Golddukat = 2 Taler = 48 Groschen.
[63] Camillo Boccamaggiore [Bocca major], Freiherr v. Cropelli [ – ] Obriststallmeister Leopold Wilhelms, Obrist.
[64] ENGELBERT, Kriegsarchiv Nr. 276.
[65] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern u. Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich u. einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[66] Magazin-Zehnt: die an ein Magazin zu entrichtende Zehntabgabe.
[67] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer u. exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung u. Bezahlung seiner Soldaten u. deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung u. Befehlsgewalt über Leben u. Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität u. Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) u. Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- u. Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold v. 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist u. Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe v. Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung v. Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – u. aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung v. Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – u. auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung u. Beschaffung von Waffen, Bekleidung u. Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen u. Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen u. nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, u. die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) u. nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben u. Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über drei Regimenter), was Maximilian I. v. Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel v. seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) u. den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden u. auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist u. Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Meist führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl v. rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.
[68] Ernst Graf v. Königsegg [Königseck] [ – ], kaiserlicher Obrist.
[69] Scharfrichter: I. Scharfrichter (auch Henker, Freimann, Nachrichter, Kasperer oder Schinder). Aufgabe des Regimentsscharfrichters war die Enthauptung, während ein Henker Hinrichtungen mit dem Strang vollzog. Die Hinrichtung erfolgte zur Abschreckung stets öffentlich. Der Scharfrichter im Militärdienst bezog einen festen Sold, während der zivile Scharfrichter die ihm entstandenen Kosten auflisten musste. Die übliche „Unehrlichkeit“ des zivilen Scharfrichters scheint im Militär aufgehoben gewesen zu sein. Zum Teil griff man auf städtische Scharfrichter zurück. Zur Abschreckung wurden zumeist in den Städten sogenannte Quartiergalgen errichtet. Vgl. Carnifex, Diebshencker. II. Städtischer Scharfrichter, der auch als Abdecker fungierte. Sein Beruf verlangte eine sehr lange Lehr- und Gesellenzeit. Sein Meisterstück bestand entweder in einer formgerechten Enthauptung oder einer Hinrichtung am Galgen. Sollte ihm eine Hinrichtung misslingen, musste er mit Aufruhr und Verfolgung durch die Zuschauer und empfindlichen Strafen durch die Behörde rechnen. Ihm stand auch die Verwertung der Körper [Armesünderfett, Blut, Diebsfinger etc.] der Hingerichteten zu. SEMLER, Tagebücher, S. 174: „Die haben in volgender nacht herwerts Bermatingen 8 reütter von Bůchhorn kommendt angetroffen, auf welliche die vnserige in vortrab gar zu frühe fewr geben, daß die schwedischen sich gewendt vnd die flucht genommen, sonsten hette man alle 8 ring [leicht; BW] bei den köpffen nemmen mögen. Im nachiagen haben beide meine pferdt vor andern die füeß gebraucht, vnd seyn noch zwen vom feind erritten vnd gefangen genommen, vnd alhero gebracht worden, deren der eine, so quattier [Pardon; BW] angenommen, beim leben gelaßen: der ander aber, so trutzig, kein quattier haben wollen, nechst vorm Wißthor archibusirt vnd hernach wegen fätten leibs vom nachrichter ad usum medicinae vmb mitte deß leibs geschunden vnd begraben worden“. Er stellte Wundsalben her und heilte auch Knochenbrüche. Der Scharfrichter Otto Heinrich von Wahl wird 1639 in Meiningen von einem schwedischen Musketier erschossen, dem er angeblich das Jahr zuvor auf Befehl seines Obristen einen Galgen auf die Stirn gebrannt hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 260. Vgl. KELLER, Henker; SCHILD, Geschichte, S. 177ff.; DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 23ff.
[70] „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312 über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein. Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.
[71] Lauterbach [Vogelsbergkreis].
[72] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 615ff. (Datierung nach dem a. St.).
[73] Generalauditor: Er war der vom Kriegsherrn berufene Dienstvorgesetzte aller Regimentsauditoren, der Rechtsspezialisten, die aber dem betreffenden Regiment nicht angehörten und die zunächst die Untersuchung aller auftauchenden Delikte nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts durchführten. Er übte dementsprechend mehr Gewalt aus u. war gefürchteter als ein Regimentsauditor. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice, S. 9, 16f. Zudem war er auch in Rechts- und Grundstücksgeschäften für die Generalität tätig; vgl. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Theil, S. 619.
[74] Heinrich Graß [Graass, Graas, Graaß, Gras, Groß] [ – ], kaiserlicher Generalauditor.
[75] Proviantmeister, Proviantkommissar: Der Proviantmeister war zuständig für die Versorgung der Truppe mit Nahrungsmitteln, für die Fouriere u. die Marketender.
[76] Johann Conrad Daler [ – ], kaiserlicher Proviantkommissar.
[77] Rudolf Georg v. Wolframsdorf [Ramsdorf, Wolffersdorf] [ – ], kursächsischer u. kaiserlicher Obrist.
[78] Obbach, heute Teilort von Euerbach [LK Schweinfurt].
[79] Niederwerrn [LK Schweinfurt].
[80] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 618. (Datierung nach dem a. St.).
[81] Prima plana: das erste Blatt der Musterrolle, auf dem die Personen verzeichnet waren, die zum Kompaniebefehl gehörten: Hauptmann, Rittmeister, Leutnants, Fähnriche, Kornett (als Oberoffiziere der Prima plana), Feldwebel, Führer, Fourier, Musterschreiber, Feldscherer (Unteroffiziere der Prima plana). Korporäle, Gefreite, Spielleute und Fourierschützen galten dagegen als gemeine Befehlshaber.
[82] Heldburg, heute Ortsteil von Bad Colberg-Heldburg [LK Hildburghausen]; HHSD IX, S. 192f.
[83] assignieren: anweisen, zuweisen, zuteilen.
[84] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch u. schwedisch) umfasste v. der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke u. Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie v. einem Hauptmann, die berittene Kompanie v. einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[85] Rügheim, heute Ortsteil von Hofheim in Unterfranken [LK Hassberge].
[86] Georg Khenitz [ – ], kaiserlicher Hauptmann.
[87] Frucht: Getreide.
[88] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung v. Bestimmungen u. Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung v. Kontributionen. Das Militär setzte dafür gern die allseits gefürchteten Kroaten ein; LEHMANN, Kriegschronik, S. 68f., 70. Die Bürger hatten den zwangsweise bei ihnen einquartierten Soldaten Wohnung, Holz, Licht, Salz und Lager zu gewähren und für jeden Tag und Mann z. B. ein Kopfstück zu zahlen, bei halben Tagen dementprechend ein halbes Kopfstück und bei einzelnen Stunden im Verhältnis weniger, bis die fragliche Summe aufgebracht war. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] schreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution, SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold /Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.
[89] KRAUß, Königsberg, S. 77ff.
[90] Johann Franz Barwitz [Barwith], Freiherr v. Fernemont [Fernamont, Fernamond, Fernemundt] [1597- nach dem 13.9.1667 Glogau], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[91] Generalfeldzeugmeister: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt: Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“ [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.
[92] Madenhausen, heute Ortsteil von Üchtelhausen [LK Schweinfurt].
[93] Waigoldshausen [LK Schweinfurt].
[94] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.
[95] Obligation: Schuldverschreibung.
[96] ENGELBERT, Kriegsarchiv, Nr. 276.
[97] Verpflegung: PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft u. Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. “Servis” definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht u. Liegestatt (Heu u. Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise aber verlangt. Essen u. Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte “Lehnung” gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant u. Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber u. Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert v. je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen u. ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot u. 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel v. einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot und 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) u. 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft v. den Offizieren noch unterschlagen. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior v. Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, u. der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe u. 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung v. 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior von Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): “Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe”. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister u. Rat von Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn u. an den Edelherren Moritz v. Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon v. Lintelo, Büren, 1626 April 15; Schütte, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: “Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet”. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Reichskanzler Oxenstierna den Anspruch pro Monat u. gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot u. 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia v. Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71.
Vgl. den Speisezettel vom 1. u. 2. März 1637 aus Altenburg; FRITZSCHE, Altenburg, S. 102f.:
„1. März 1637. Mittags
Offizierstisch: Suppe;
Rindfleisch mit Merretich;
Kälberbraten;
Kalbskopf;
Kraut;
1. März 1637. Abends.
Offizierstisch: Sallat;
Gebratene Kälberbrust;
Kapern;
Gehackte Kälberlunge;
Schweinefleisch;
?;
2. März 1637. Mittags.
Tafell: Milch Suppe mit Eyr;
Gefüllte Heringe;
Kälber Nürenbraten;
Gebratenes Kuhfleisch mit Muskatblumen.
Tafell; ander gangk:
Gehakter Magen; Schweinsbraten; Rinderbraten; sauer mit Zwiebel;
Kirschtürtle;
Sauerkraut mit Brautwürsten;
Fische;
Offizierstisch: Suppe;
Rindfleisch;
Kalbskopf;
Nürnbraten;
Euter?stücke mit Rosmarin;
Heringe mit Zwiebel;
Kraut mit Rostbratwürsten.
Gesinde- und Küchentisch:
Rindfleisch:
Suppe;
Heringe;
Kalbfleisch;
Sauerkraut“. Der kaiserliche Kroatenobrist Hrastowracky verlangte 1628 für seine Küche: NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 83: „Memorial was die Bürger wöchentlich kontribuiren und auf des Herrn Obersten Küchel schaffen sollen. 2 Rinder; 2 Kälber; 16 Hühner; 18 Lämmer; 1 Schwein, 4 indianische Hühner; etliche Vogel; von allerlei Fisch; Weitz- und Rockenmehl; um ein Thaler Essig; 120 Eier; 100 Pf. Butter; 4 Pfd. Reis; 6 Pf. Pflaumen; 2 Pf. Pfeffer, 2 Pf. Ingwer; 2 Pfund Näglein; (Nelken) ½ Pf. Muskatblumen; ¼ Pf. Saffran, 174 gestossenen Zimmt; 2 Pf. kleine und große Rosinen; 24 eingemachte Citronen, 2 Pf. Honig; ½ Thlr. Zwiebeln; ½ Thlr. Petersilie; ½ Thlr. Meerrettig, ½ Thlr. Rettigrüben; ½ Schefl. Salz; 12 Pf. Stockfisch; 1 Schock Plastießen (Plateiße, Schollen); 120 Heringe; 2 Pf. Kapern; 2 Pf. Oliven; 4 Pf. Baumöhl; Saurenkohl; 2 Hut Zucker; 4 Pf. Hirschbrun (Horn ?); ein Fäßlein Neunaugen; 2 Seiten Speck; 4 Faß Bier; 14 Thlr. weiß und schwarz Brodt; 6 Schinken; allerlei Konfekt, jedes 3 Pf.; ein Käse“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f. Zu den ständig steigenden Preisen vgl. KROENER, Soldaten, S. 288. PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Der Verpflegungssatz für die Franzosen war 1647 in Heilbronn festgelegt; DÜRR, Chronik 1. Bd., S. 197.: „Ein gemeiner Soldat erhält 1 Ration, bestehend aus 1 Pfund Brot (1 Kreuzer), 1 Pfund Fleisch (4. Kr.), 1 Maß Wein (6 Kr.) Ein Korporal erhält 1 ½ Rationen, Sergeant 2 Rationen, Fähndrich 3 Rationen, Leutnant 4 Rationen, Hauptmann 6 Rationen. Zu der Ration für den Soldaten 10 Kreuzer Löhnung täglich“.
[98] Johann Philipp v. Schönborn [6.8.1605 Laubuseschbach-12.2.1673 Würzburg], Erzbischof v. Mainz, Fürstbischof v. Würzburg, Kurfürst v. Mainz (19.11.1647). Vgl. WILD, Johann Philipp von Schönborn; JÜRGENSMEIER, Johann Philipp von Schönborn.
[99] Dinkelsbühl [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 142ff.
[100] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 619. (Datierung nach dem a. St.).
[101] Glattfutter: Glattfutter war statt des üblicheren Hartfutter Körnerfutter, im Unterschied zu Heu u. Stroh, dem sogenannten Raufutter.
[102] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 619f. (Datierung nach dem a. St.).
[103] Königsberg i. Bay. [LK Haßberge]; HHSD VII, S. 365f.
[104] Ernst Graf v. Königsegg [Königseck] [ – ], kaiserlicher Obrist.
[105] Obristwachtmeister [schwed. major, dän. oberst sergent]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold v. 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.
[106] Andreas Westphal [Westphalen] [ – ], kaiserlicher Rittmeister, Obristwachtmeister.
[107] Unfinden, heute Ortsteil von Königsberg i. Bayern [LK Hassberge].
[108] Ernst I. der Fromme, Herzog v. Sachsen-Gotha-Altenburg [25.12.1601 Altenburg-26.3.1675 Gotha]. Vgl. JACOBSEN; RUGE, Ernst der Fromme; KLINGER, Der Gothaer Fürstenstaat.
[109] KRAUß, Königsberg, S. 77ff.
[110] Romrod [Vogelsbergkreis]; HHSD IV, S. 386. Landgraf Ludwig IV. v. Marburg starb 1604 kinderlos, so dass Oberhessen unter seinen beiden Vettern aufgeteilt wurde. Den südlichen Teil – und damit auch Romrod – erhielt Landgraf Ludwig V. v. Hessen-Darmstadt.
[111] Alsfeld [Vogelsbergkr.]; HHSD IV, S. 3. Alsfeld war am 5.10.1646 von hessen-kasselischen Truppen eingenommen worden.
[112] ENGELBERT, Kriegsarchiv, Nr. 276.
[113] Herbstein [Vogelsbergkreis]; HHSD IV, S. 215.
[114] Fulda; HHSD IV, S. 154ff.
[115] Gustav Adolf Graf v. Lewenhaupt [Leijonhufvud, Lauwinnhaupt, Lowenhaupt] [24.12.1619 Vinäs-29.11.1656 bei Wyborg], schwedischer Obrist.
[116] ENGELBERT, Kriegsarchiv, Nr. 276.
[117] Coburg; HHSD VII, S. 127f.
[118] ENGELBERT, Kriegsarchiv, Nr. 276.
[119] Veit Ulrich Truchsess v. Wetzhausen [ – ], Oberamtmann.
[120] Ganerben: Miterben, welche ihr Erbgut gemeinsam nutzen und nicht unter sich teilen. Ganerbschaften werden im Verlauf der Entwicklung durch Erbschaft oder Kauf auch von nicht verwandten Personen oder Familien gebildet, die gemeinsame Eigentümer einer Burg oder Herrschaft, Ortschaft sind.
[121] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 620 (Datierung nach dem a. St.).
[122] KRAUß, Königsberg, S. 77ff.
[123] Johann Philipp v. Vorburg [15.8.1596 Solothurn-16.5.1660 Frankfurt/M.], würzburgischer Rat, kurmanzischer Geheimrat, Gesandter am Westfälischen Friedenskongress. Vgl. SEELMANN, Johann Philipp von Vorburg.
[124] Meiningen [Kr. Meiningen]; HHSD IX, S. 269ff.
[125] Christoph v. Kannenberg [Kanneberg, Cannenberg, Kandelberger, Candelberger] [10.1.1615 Busch in der Wische-10.2.1673 Minden], schwedischer Generalleutnant.
[126] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.
[127] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.
[128] Ringgau (Landschaft im SO des Kr. Eschwege); HHSD IV, S. 381f.
[129] TOEGEL; KOČÍ, Der Kampf,, Nr. 984.
[130] N Heimbeck [ – ], kaiserlicher Kommissar.
[131] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[132] Peter Melander Graf v. Holzappel [8.2.1589 Niederhadamar-17.5.1648 Augsburg], hessen-kasselischer, kaiserlicher Feldmarschall.
[133] Ludwig Heinrich Graf v. Nassau-[Katzenelnbogen]Dillenburg [9.5.1594 Saarbrücken-12.7.1662 Dillenburg], ab 1.12.1631 schwedischer Obrist der Kavallerie. Nach dem Prager Frieden (1635) ab 3.8.1635 als Obrist u. Generalwachtmeister in kaiserlichen Diensten.
[134] Jean Henri [Johann Heinrich] Freiherr v. Garnier [2.2.1614-9.8.1664 Augsburg], kaiserlicher Obrist, Generaladjutant.
[135] Freireiter: a) Söldner ohne Soldvertrag und Kriegsherrn, der auf eigene Rechnung kämpfte (auch als => „aventurier“ bezeichnet; PETERS, Lars Wivallius) und von der jeweiligen Kriegspartei für seine gefährliche Arbeit z. B. als Kundschafter ad hoc entlohnt wurde. Darunter waren aber auch Adlige wie Herzog Ulrich von Württemberg-Neuenbürg [1617-1671], der 1644 im Regiment Johann von Werth als Rittmeister diente. Ein Avanturier musste nach damaliger Sitte so lange kämpfen, bis er Ruhm erlangte; SODEN, Gustav Adolph III, S. 495 Anm. 1. Zum Teil operierten sie in eigenen Korps und überfielen kleinere Städte; PEETZ, Christian, S. 286. 1634 veranlasste Bernhard von Weimar die Abschaffung; RÖSE, Bernhard II, S. 16. Vgl. (für den 2. Nordischen Krieg) die Memoiren eines solchen Freireiters; LAHRKAMP, Kriegsabenteuer. b) Soldat, der sich unerlaubter Weise einen Streifkorps angeschlossen hatte. c) „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete und berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen und plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen und Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab.
[136] Servis: Servis war das Holz, das Licht u. die Liegestatt (Heu und Streu), die ein Hauswirt den bei ihm im Krieg einquartierten Soldaten zu gewähren hatte, sowie die Steuer dafür. Im Niedersächsischen kam noch Salz dazu. Darüber hinaus wurden verbotener Weise auch Kleidung u. Ausrüstung sowie zahlreiche Gänge an Essen u. Trinken eingefordert bzw. erpresst, da dem einfachen Soldaten von der Verpflegungsordnung her nur 2 Pfd. Brot (zu 8 Pfg.), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfg.) u. 1 Kanne Dünnbier (2,02 Liter zu 8 Pfg.) zustanden. Selbst diese Grundration wurde in Krisensituationen noch gekürzt. In der schwedischen Armee nannte man Servis auch „Tractament“. Der Servis u. die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonstadt aufgebracht werden u. waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff.
[137] Melchior Otto Voit v. Salzburg, Fürstbischof v. Bamberg [19.6.1603 Eichenhausen-4.1.1653 Forchheim], 1642-1653 Bischof v. Bamberg.
[138] a) Wolfgang Georg I. Graf v. Castell-Remlingen [6.2.1610 Remlingen-14.5.1668 Remlingen]. b) Georg Friedrich Graf v. Castell-Rüdenhausen [21.8.1600 Rüdenhausen-29.3.1653 Rüdenhausen].
[139] Rothenburg o. d. Tauber [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 637ff.
[140] Ritterschaft: Die Ritterschaft bildete den 2. Landstand, ihre Mitglieder stammten aus den führenden Adelsfamilien, die Aufnahme in die Korporation war durch die sogenannte Ahnenprobe nachzuweisen. Die Fähigkeit zur Teilnahme an Land- oder Kreistagen war verbunden mit dem Besitz eines bestimmten Gutes. Viele der fränkischen Ritter hatten unter Gustav II. Adolf gedient. => Gemeint ist hier konkret die Fränkische Reichsritterschaft: Ritterkanton Altmühl für das Gebiet entlang der Altmühl mit Sitz in Wilhermsdorf, Ritterkanton Baunach für das Gebiet um Baunach (Bamberger Land) mit dortigem Sitz, Ritterkanton Gebürg für das Fichtelgebirge u. die Fränkische Schweiz mit Sitz in Bamberg, Ritterkanton Odenwald für den Odenwald mit Sitz in Kochendorf, Ritterkanton Rhön-Werra für das Gebiet entlang von Rhön u. Werra mit Sitz in Schweinfurt, Ritterkanton Steigerwald für den Steigerwald mit Sitz in Erlangen. => Ritterkanton: Untergliederungen der Ritterkreise. Jeder Kanton wählte einen Ritterhauptmann u. Räte und besaß eine eigene Kanzlei. Die Ritterkantone erhoben Steuern v. ihren Mitgliedern, vertraten sie im Reichskammergericht u. führten die Matrikel, in die jeder Ritter mit acht adligen Ahnen u. Mindestbesitz im Wert v. 6000 Talern aufgenommen werden konnte.
[141] Euerheim [LK Schweinfurt].
[142] Püselsheim [Amt Gerolzhofen; LK Schweinfurt].
[143] Tross: Der Tross war der gesamte Begleitzug eines Heeres (ohne Anspruch auf Verpflegungsrationen) u. bildete sich, neben den Offiziers- u. Soldatenfamilien, aus Dienstpersonal, Feldpredigern, Feldchirurgen, Feldschern (vgl. s. v.), „Zigeunern“ als Kundschaftern u. Heilkundigen, Köchen u. Handwerkern, Händler/innen u. Marketender/innen, Invaliden u. Entwurzelten, Glaubensflüchtlingen, Soldatenwitwen u. Kriegswaisen, Hunger leidenden Zivilisten und Bauern, Gefangenen, behördlicher Strafverfolgung Entflohenen u. zum Dienst bei der Artillerie verurteilten Straftätern sowie Gauklern, Wahrsagern und in 4 Klassen eingeteilte Prostituierten („Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“). Nach der Kapitulation der Kaiserlichen 1632 in Zwickau rückten angeblich 1150 Infanteristen, 800 Kavalleristen (zumeist Kroaten), 2100 Huren u. Troßbuben ab; HERZOG, Chronik von Zwickau 2. Bd., S. 427. Der schwer bewegliche Tross („Geschlaif und Geschlepp“: Bezeichnung aus Württemberg; SIEBER, Oberamt Besigheim, S. 43) und die ambulante Lagergesellschaft waren z. T. doppelt bis viermal so groß wie das Heer, dem er folgte, u. war somit zahlenmäßig größer als eine Großstadt wie etwa Köln. Der Aufwand für die eigenen Bedürfnisse Erzherzog Leopold Wilhelms u. seinen Hofstaat scheint ziemlich groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „. PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 119 (Bad Windsheim 1635), S. 119: „1635. den 11. Martii zogen die beede Schwäbischen Compagnien unterm Hauptmann Rödeln und Richtern aus der Stadt / solten 421. Mann seyn / aber als man sie unter dem Thore zehlete / warens 1800. Köpffe in allem mit Weib und Kindern“.[143] Christian II. v. Anhalt-Bernburg am 22.2.1637 anlässlich der Kämpfe um Leipzig 1637; http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm (1637): „Jtem: daß die Kayserlichen sehr vbel hausen, ärger alß Türcken, mitt schendungen, vndt grawsamkeitten, weil viel Barbarische vndißciplinirte völcker vndter ihnen. Mitt dem droß seyen sie 100 mille Menschen starck, darundter 40 mille combattans“.[143] Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. In der Werbeinstruktion (1639 VII 04; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2624, fol. 4-5) war bestimmt worden, dass „taugliche knecht und nit solche, wie zum theil bei vorigen werbungen geschehen, geworben werden, die mit zu villen kindern beladen und sich allein wegen der quartier underhalten lassen, khonfftig aber wanns zum veldzug khombt, wider dauongehn, also werb: und lifergelt umb sonst angewendt wirdet“. Zum Teil wurden sogar Schiffsbrücken im Tross mitgeführt. Zudem unterlag der gesamte Tross der Militärjustiz, vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 35 (1633): „Haben 4 von dem Troß ins Feuer geworfen, wie man denn nach geschehenem Brand 2 Köpf, etliche Finger und einen halben gebratenen Menschen noch übrig gefunden“.Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi. In Notsituationen wurden Trossangehörige, wenn auch erfolglos, als Kombatanten eingesetzt; BRNARDIC, Imperial Armies 1, S. 19.
[144] Hausmannskost: Nahrung, wie sie ein Hausvater gewöhnlich für sich u. die Seinigen bereiten ließ, d. h. Verzicht auf kostspielige Zusatzgerichte. Bürgermeister u. Rat v. Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn u. an den Edelherren Moritz v. Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon v. Lintelo, Büren, 1626 April 15; Schütte, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“.
[145] Gastereien, Gastungen, Bankette: Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich, dazu kamen über den Tag verteilt weitere „kleinere“ Mahlzeiten. Alle Chargen hielten je nach Rang so genannte „Tische“ zu 10-12 Personen, deren Verpflegung der jeweilige „Wirt“ zu stellen hatte. In der Regel pflegte man reihum zu speisen. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior v. Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. Bei Erzherzog Leopold Wilhelm sollen tägl. 600 Personen an 40 Tafeln gespreist worden sein; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 611f. Vgl. die Klagen aus Köthen, 8./18.2.1634; KRAUSE, Urkunden 2. Bd., S. 635: „Durch die vielfelltige Gastereyen, so täglich vnter den Reitern vnd Officirern vorgehen, do dan unaufhörlich gesoffen wirdt, tag und nacht, darüber die Wirthe geschlagen, mit blosem Degen ausgejagt vnd die Preßuren duplirt würden“.SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister u. Rat v. Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn u. an den Edelherren Moritz v. Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon v. Lintelo, Büren, 1626 April 15; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat u. gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot u. 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia v. Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar v. Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f.
[146] Hausehre: Hausflure.
[147] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 621f. (Datierung nach dem a. St.).
[148] Gerolzhofen [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 233f.
[149] Anna Susanna v. Traudisch [ – ].
[150] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u.Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[151] Robert v. Crichton [Grichton, Krichton, Krüchten, Kröcher, Krecher, Krescher, Kriegen] [ – ], kaiserlicher Obrist. Vgl. MURDOCH, SSNE ID 203.
[152] Georg Adam Freiherr v. Traudisch [Trauditz, Trautzsch, Trautschen, Trautischz, Trauntitsch, Truntitsch, Trautniz, Tausch] [ – nach 1653], kursächsischer, kaiserlicher Feldmarschallleutnant.
[153] Marketender/Marketenderin: Dem Heer nachziehende Händlerin oder Händler, der oder die vom Obristen befugt war, den Soldaten Lebensmittel zu verkaufen. Dafür hatten sie ihm z. B. von jedem Eimer Wein oder Bier 2 Maß für die Küche abzugeben und zumeist 10 Prozent ihrer Einkünfte. Sie waren auch zum Kranken- und Munitionstransport verpflichtet, falls die üblichen Rüstwagen nicht ausreichten. Marketender und Marketenderinnen handelten auch mit Beutegut, wobei das Beutegut weit unter Wert angenommen wurde. Die Frauen unter ihnen waren nicht nur Händlerinnen, sondern auch Helferinnen, Partnerinnen, Krankenschwestern, häufig Prostituierte. Bei einem im April 1634 in Dinkelsbühl einquartierten Regiment fanden sich bei 950 Soldaten 11 Maketender, aber 26 Marketenderinnen; HEILMANN, Kriegsgeschichte S. 465 Anm. Obwohl bekannt war, dass kein Heer ohne Marketender existieren konnte, standen diese – wie die übrigen Trosser – in schlechtem Ansehen: Sie traten als Geldverleiher auf, und so mancher Söldner war bei ihnen verschuldet. Sie standen zudem in dem Ruf, für die materielle Not vieler Söldner verantwortlich zu sein, indem sie bei Nahrungsmittelknappheit und Ausbleiben der Soldzahlungen das Heer verließen und ihre Fahne in den Wind besserer Märkte hängten. Gewalttätige Übergriffe auf die Marketender durch Bauern, Bürger und eigene Soldaten waren vielfach die Folge, zumal diese z. T. zum 15fachen Preis Waren an die Bürger verkauften, die von diesen auf den Druck einquartierter Soldaten hin erstanden werden mussten (BRAUN, Markredwitz, S. 45). Vgl. KLUGE, Hofer Chronik, S. 163: „Das rauben und plündern war um diese zeit [April 1640] sehr arg, wie dann die kayßerlichen ihre eigenen marquetener, so zu Culmbach wein und vieh erhandelt und erkauft, ganz ausgeplündert, auch zugleich ein 800 thaler darzu an geld abgenommen“. Häufig wurden sie als Spione verdächtigt. Auch Juden wurden als Marketender geduldet; LOTZE, Geschichte, S. 80f. Die Aussicht auf großen Gewinn ließ Zivilisten oder Amtsträger (vgl. PFEILSTICKER, Tagebuch) häufig für einige Zeit zu Marketendern werden. REDLICH, Marketender; Continuatio Der Siegreichen Victorien, S. 4f.
[154] Soldatenfrauen: Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater u. Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Eine starke Frau trug 50-60 Pfund allein auf dem Kopf; ENGEL, Tabellen, S. 10. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588-nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung v. 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde, beschwert u. zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle u. die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den v. den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren u. Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen und Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten u. zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen u. nichtehelichen Frauen der Offiziere u. Mannschaften abzuschaffen u. in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz v. Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau u. Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt u. wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178. Der Benediktiner Reginbald Moehner [?-1672] unter 1648; BRUNNER (Hg.), Möhners Leben, S. 117: „Als sich Möhner auf dem Rückwege zu Ebersberg beim Pfarrer aufhielt und etliche Compagnien Reiter vom Regiment des Johann von Werth durchzogen, brachte ihm eine auf Mannesart reitende und vollkommen kräftige Reitersfrau ihr erst vor einer halben Stunde auf dem Felde gebornes Kind, dass er es taufe und zugleich Gevatter stehe, was er auch that, worauf die beschenkte Mutter mit dem Kinde schnell wieder den Compagnien nachritt“.
[155] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 622f. (Datierung nach dem a. St.).
[156] Simon Moritz v. Donop [Donnöpp, Donnep, Donab] [28.2.1613-2.7.1676 Wöbbel], kaiserlicher Obrist. Vgl. DONOP, Simon Moritz v. Donop.
[157] Kitzingen; HHSD VII, S. 357ff.
[158] Mainberg, heute Ortsteil von Schonungen [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 421f.
[159] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 623 (Datierung nach dem a. St.). – Schonungen [LK Schweinfurt].
[160] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Schwadron, Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler u. Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler u. Plattner 1 Feldkaplan u. 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- u. Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich dotiert gewesen. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- u. Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[161] Böhmisch Budweis [České Budějovice]; HHSBöhm, S. 46ff.
[162] Johann [Johan] Reichwaldt [Reichvald, Reichwald, Reichwalt, Rauchwald] [9.11.1609 Semcaden-28.2.1662 Kemnitz], schwedischer Obrist.
[163] Michel [Michael] Jordan [ – ], schwedischer Obrist.
[164] Anton Dietrich Freiherr v. Ketteler [Kettler], Herr zu Heringen [ -Juni 1648], schwedischer Obrist.
[165] N v. Arnim [ – ] schwedischer Obrist.
[166] Hans Jost [Just] v. Hundelshausen [Hundshausen, Hündelshausen, Humelshausen] [24.9.1608-29.4.1681], schwedischer Obrist.
[167] Gustav Wrangel [1630-1688], schwedischer Obristleutnant.
[168] Feldlager: Der Raum für den Oberkommandierenden u. seinen Stab wurde zuerst ausgemessen, durch eine Barriere u. eingesteckte Spieße, oft auch durch Befestigungen, vom übrigen Lager abgetrennt. Die Fahnen des Regiments wurden in die Erde gesteckt. Hinter jeder standen in langer Reihe die Hütten des Fähnleins oder der Kompanie. Bei der Fahne lag der Fähnrich, der Leutnant in der Mitte u. am Ende der Reihe der Hauptmann. In einiger Entfernung vom Lager war des öfteren ein mit Bastionen versehener Wall u. Graben aufgeworfen, hinter denen auch die Feldgeschütze standen. Vor der Umwallungslinie waren zumeist geschlossene Redouten oder Feldschanzen angelegt.„Den Offizieren und insbesondere den Obristen fehlte es in ihren wetterfesten, zum Teil gefütterten und mit Öfen beheizbaren Zelten auch während der Feldzüge nicht an Bequemlichkeit. Durch zumeist senkrechte Wände boten sie ausreichend Platz. Die dichte Webart und das Aufbringen von Wachs machten den dicken Stoff wasserdicht. Eine zweite Stofflage im Inneren war oftmals kunstvoll bestickt“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 99. Einfache Soldaten bauten je nach Jahreszeit ihre Hütten durch Raubbau in den Wäldern aus Brettern, Reiser, Türen, Dielen, Getreidegarben, Stroh u. Laub, stabilisiert mit Spießen u. mit Tüchern verhängt, während Offiziere fertige wetterfeste Zelte, die zum Teil gefüttert waren, mit sich führten. LANGER, Hortus, Abb. 62, EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS (Hg.), 1636, S. 96f. Zum Feldlager mit Holzhäusern für Offiziere u. den Hütten u. Zelten für die Gemeinen vgl. WAGNER, Tracht, S. 230. In der spanischen Flandern-Armee hatte eine Baracke Platz für vier Personen mit zwei Betten. Daneben gab es eine Doppelbaracke für acht Personen mit vier Betten. Der Salemer Mönch Bürster hat die Beschreibung eines französischen Lagers hinterlassen: „Ein groß Wunder war zu sehen, wie es von Rückenbach bis Mimmenhausen hinunder nit ist zu schreiben noch zu malen, wie die Berg aussehen. Schier ein Hütten an der andern, von weitem sehe es wie eine große Stadt so abgebränt. Ueber die Aach waren hin und wieder Steg und Brücken, dass sie frei von und zu allen Orten könnten reiten; die Hütten machten sie schön aneinander, in Mitten aber hin und wieder zu reiten große Straßen und Plätz gleich wie in großen Städten; etliche machten’s von Stroh, Gras und Heu, andere aus Mayen, darum sie großen Schaden thaten an den jungen Büchlein, andere mit Hanf und Früchten insonders mit Roggen, denn es eben in der Erndt und in 8 Tagen der Liechtenberg sollte werden geschnitten … andere von Thüren, Tafeln und Brettern, so sie aller Orten, insonders aber im Gotteshaus abgebrochen etc. etc.“ GONZENBACH, Erlach, 2. Bd., S. 287, Anm.; LAHRKANP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198. War während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. v. Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. Die Feldlager waren entsprechend dem Tross kaum noch kontrollierbar. Die Beute- u. Solidargemeinschaft der Soldatenfamilien bot einen gewissen Schutz, solange man kranke u. verwundete Soldaten nicht in den Städten zurückließ u. deren Frauen u. Kinder fortschickte, die ums Überleben kämpfen mussten. Zudem gab es angesichts der schlechten hygienischen Bedingungen die üblichen Lagerseuchen, so dass wohl 20 % der Soldaten als Kombattanten ausfielen. Vgl. auch den Brief des kurkölnische Fähnrichs Johann Christian Schneid(en) an seine Ehefrau; Wahrhaffter Abtruck / eines Cöllnischen Fewerrohr-Fähnrichs auß dem Läger bey Münster. Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi; EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 97ff.; STOLCH; WÖLLPER, Schweden, S. 77ff.
[169] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder v. der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter u. Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern u. Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[170] Bergrheinfeld [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 86f.
[171] Volkach [LK Kitzingen]; HHSD VII, S. 776f.
[172] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung u. zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage v. Belagerungs- u. Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen u. dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen u. schlecht bezahlt wurden. Nach DILICH, Krieges-Schule, S. 42, hatte der Rumormeister „Huren u. Buben“ zu dieser Arbeit zu zwingen. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig u. entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann v. Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl v. Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- u. Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) u. Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig u. sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 [von ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb; STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. Fehlte es auf Grund v. grassierender Pest an zwangsverpflichteten Bürgern, mussten auch Soldatenfrauen Schanzarbeiten leisten. Zur Schanze vgl. auch STUHR, Die Schanze.
[173] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 623f. (Datierung nach dem a. St.).
[174] Grafenrheinfeld [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 245.
[175] Schelch: früher auf dem Main gebräuchlicher Schiffstyp mit ungedecktem Laderaum u. einer Länge v. 12 bis 20 m.
[176] Scharmützel [schwed. skärmytsling, dän. skirmish]: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“: Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände v. bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut v. Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.
[177] Sennfeld [LK Schweinfurt]. Vgl. WEBER, Geschichte der fränkischen Reichsdörfer Gochsheim und Sennfeld. Die Bewohner des Reichsdorfes waren nach Schweinfurt eingeflüchtet, wo sie sogar die Spitalkirche als „eigene Kirche“ zugewiesen bekamen. BUHL, Fränkische Reichsstädte, S. 115.
[178] Musketier [schwed. musketerare, musketör, dän. musketeer]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel u. den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln u. legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) u. die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge v. 102 cm u. wog etwa 4,5–4,7 kg bei einem Kaliber v. zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten u. Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – u. schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt u. Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[179] Carl Gustav Wrangel [Wrangell], Graf zu Salmis u. Sölvesborg, Freiherr zu Lindeberg u. Ludenhof, Herr zu Skokloster, Bremervörde, Wrangelsburg, Spycker, Rappin, Ekebyhov, Gripenberg u. Rostorp [13.12.1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Obristleutnant, Generalmajor u. Feldmarschall. 1630 Holland-Reise und Ausbildung in Navigation u. Schiffbau, anschließend Weiterreise nach Frankreich, 1631 Eintritt in die Dienste Gustav II. Adolfs v. Schweden als Kammerjunker u. als Kornett in dessen Leibregiment, am 16.11.1632 Teilnahme an der Schlacht bei Lützen, 1633 Dienst als Obristleutnant im Infanterieregiment Bengt Bagges in Elbing, 1634 als Obristleutnant beim Kavallerieregiment Joakim Moltkes in Pommern, am 19.10.1635 Teilnahme am Kampf bei Lüdershausen unter Johan Banér, 1636 Beförderung zum Obristen im Leibregiment zu Pferde, 1638 zum Generalmajor u. Chef des Dal-Regiments (gegen den Widerstand Banérs), 1641 Ernennung zum Regionalbefehlshaber im Reich u. Stabschef bei Lennart Torstensson, am 13.10.1644 Sieg als Oberbefehlshaber der schwedischen Flotte über die Dänen bei Femern, am 28.4.1646 Ernennung zum Feldmarschall u. Generalgouverneur in Pommern; Ernennung zum Reichsrat. Dezember 1646 Aktivität als Oberbefehlshaber der schwedischen Armeen in Deutschland, am 17.5.1648 zusammen mit Turenne Sieg über Holzappel u. Gronsfeld bei Zusmarshausen und anschließende Vandalisierung Bayerns, 1651 Erhebung in den Grafenstand durch Königin Christina v. Schweden, am 26.2.1653 Ernennung zum Reichsvizeadmiral, 1655 Tätigkeit als Verbindungsoffizier zu Kurfürst Friedrich Wilhelm v. Brandenburg in der dreitägigen Schlacht vor Warschau, am 23.10.1657 Eroberung von Fredriksodde im Dänemark-Feldzug, am 11.12.1657 Ernennung zum Reichsadmiral, am 30.1.1658 Übergang über den Kleinen Belt, am 5.2.1658 Marsch über das Eis bei Nyborg nach Langenland u. Seeland, am 6.9.1658 Besetzung Kronborgs, am 29.10.1658 Kampf im Öresund auf dem Flaggschiff “Victoria”, Frühjahr 1660, nach Carls X. Gustav Tod, Ernennung zum Oberbefehlshaber der schwedischen Armee in Dänemark, 1664 Ernennung zum Reichsmarschall u. Präsidenten des Kriegskollegiums, 1665 Aktivität als Befehlshaber des schwedischen Korps gegen Bremen, 1674 als Oberbefehlshaber der schwedischen Armeen in Deutschland. LOSMAN, Carl Gustaf Wrangel, Skokloster und Europa; LOSMAN, Carl Gustav Wrangel och Europa; BAENSCH, Geschichte der Familie von Wrangel Bd. 1. Vgl. auch die Erwähnungen bei BACKHAUS, Brev 1-2; ASMUS, Unter der schwedischen Krone, S. 52ff.; ASMUS, Das Testament des Grafen, S. 193ff.; HEINKE, Carl Gustav Wrangel.
[180] Kitzingen [LK Kitzingen]; HHSD VII, S. 357ff.
[181] Schwanfeld [LK Schweinfurt]. Nach RÖMMELT, Schwanfeld, hat der DK hier anscheinend überhaupt nicht stattgefunden !
[182] Niederwerrn [LK Schweinfurt].
[183] Spanischer Reiter (friesischer Reiter): Künstliches Hindernis, bestehend aus etwa 4 m langen, 25 starken Balken (Leib), durch die kreuzweise spitze Latten (Federn) so aneinander gesteckt sind, dass niemand dazwischen durchkriechen kann, früher als Sperre im Feld- u. Festungskrieg beliebt. => Springstöcke.
[184] Brigade: Anfangs bestand die schwedische Brigade aus 4 Schwadronen (Squadrons) oder Halbregimentern, also 2016 Mann und 256 Offizieren, ab 1631 nur noch aus 3 Schwadronen Fußvolk zu je 504 Mann und 64 Offizieren. Die insgesamt 1512 Mann waren in 648 Pikeniere und 864 Musketiere eingeteilt, die in Rotten zu je 6 Mann aufgestellt waren.
[185] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]
[186] Gemeint sind wahrscheinlich halbe Kartaunen: langläufige Geschütze mit großer Reichweite, Rohrlänge des Kalibers (15 cm), schoss 24 Pfund Eisen.
[187] Dr. Friedrich Faber [ – ], Schweinfurter Kanzlist.
[188] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[189] Andres Kalm [ – ], schwedischer Kapitän.
[190] Lorenz Freiherr v. der Linde [Linden] [30.7.1610 Stockholm-25.6.1671 Stockholm], schwedischer Obrist, Feldmarschall.
[191] Doppelhaken: auch Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Waffen wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken und halbe Haken. Vgl. die ausführliche Beschreibung unter http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Doppelhaken.html. Die Stadt Überlingen kaufte 1633 erbeutete Doppelhaken um kaum 3 fl. auf; SEMLER, Tagebücher, S. 27f.
[192] Sperkenweingärten: unbekannter Begriff; um Hinweise wird gebeten !
[193] Siechenhaus: Oberbegriff für mittelalterliche Seuchenhospitäler wie Leprakolonien (Leprosorien) u. Pesthäuser, dann auch Krankenherberge, oft mit Kapelle oder Kirche, in denen den Kranken das Abendmahl gereicht wurde.
[194] Laufgraben (Approche): Graben, der bei der Belagerung einer Festung oder Stadt oder einer Schanze im Zickzackverlauf aufgeworfen wurde, in dem man sich möglichst ungefährdet nähern konnte, je nach Jahreszeit u. Bodenbeschaffenheit 1 m tief. Die ausgehobene Erde wurde als 1 m hohe Brustwehr stadt- oder festungswärts verrwendet. Approchen ist die Bezeichnung für die Laufgräben (Annäherungswege) bei der militärischen Belagerung v. Festungen. Das Wort ist eine Eindeutschung des französischen Verbes s’approcher, sich nähern. Es handelt sich um eine Anlage, die der Angreifer einer Festung anlegen musste, bevor die Festung erstürmt werden konnte. Mit Hilfe einer Erdwalze (Sappe; vgl. dazu auch PIERER, Universal-Lexikon, Bd 14, S. 886-887) konnte sich der Angreifer an die Festungsmauern heranarbeiten, um sie durch ein anschließendes Unterminieren zum Einsturz zu bringen. Mit Hilfe der Approchen konnte der Angreifer das Vorgelände gedeckt überschreiten. Sappen wurden v. den zu den ingenieurtechnischen Truppen gehörenden Sappeuren angelegt, die über besondere Ausrüstung wie z. B. Schanzkörbe verfügten oder den typischen, breitkrempigen Eisenhelm zum Schutz vor Geschossen, welche die Verteidiger v. oben abschossen. Bei mittelalterlichen Burgbelagerungen wurden Sappen häufig eingesetzt, um das Mauerwerk der belagerten Festung aufzubrechen u. die Mauer so weit auszuhöhlen, dass sie, evtl. durch Verbrennen des Stützgebälks, zum Einsturz gebracht werden konnte. Die Approchen bestanden aus einem Graben v. etwa 2,5 m Sohlenbreite u. etwa 1,25 m Tiefe, der bis zur 3. Parallele im Zickzack geführt auf der der Festung zugekehrten Seite mit einer etwa 1 m hohen Erdschüttung versehen war. Die einzelnen Approchenzüge legte man vor den einspringenden Winkeln der Festungswerke an u. führte die einzelnen Schläge so, dass ihre Verlängerung mindestens 50 m vor dem weitest vorspringenden Festungswerk vorbeischlug. Jeder vorwärtige Schlag wurde bogenförmig über den rückwärtig hinaus nach hinten verlängert, was man Haken oder Crochet nannte. Diese Haken dienten als Ausweichstellen u. der Aufstellung kleinerer Wachposten. Die zickzackförmigen Approchen wurden als einzelne Sappen ausgeführt. In geringerer Entfernung zur Festung, etwa v. der zweiten Parallele an, kam die vom Sappeur mit Wälzkorb und sonstigem Hilfsgerät auszuführende völlige Sappe, später (ab etwa 1870) die einfache Erdwalze zur Anwendung. In nächster Nähe zur Festung, etwa vom Fuß des Glacis ab, hätten die Zickzacks allzu spitzwinklig werden müssen, um gegen bestreichendes Feuer geschützt zu sein. Man ging deshalb auf dieser Strecke von der Anwendung der Zickzacks ab u. führte hier die Approchen derartig in gerader Richtung auf die Saillants der Angriffsfront weiter, dass sie durch Traversierung (Traversensappe, Würfelsappe) gegen bestreichendes Feuer geschützt wurden. Die Anlage v. Approchen seitens der Angreifer wurde v. den Verteidigern durch die langjährige Anpflanzung v. tiefwurzelnden Pflanzen auf dem Glacis der Festung erschwert [Wikipedia].
[195] Palisaden: 20–30 cm starke, 3-4 m lange, oben teilweise zugespitzte Pfähle. Sie werden in der Befestigungskunst als Hindernismittel mit Zwischenräumen v. 6-8 cm etwa 1 m tief eingegraben u. in der Erde durch eine Grundschwelle, am oberen Ende durch eine aufgenagelte Latte verbunden. Das Wort aus dem Französischen Wort palissade löste seit dem späten 16. Jahrhundert zunehmend das bis dahin gleichbedeutende Wort „Bollwerk“ (d. h. Bohlenwerk) ab. [ …] Zur Deckung gegen Beschuss schüttete man Erde v. außen gegen die Palisade bis zur Schießschartenhöhe. Der dadurch gebildete Spitzgraben erschwerte zugleich die Benutzung der Scharten v. außen. Verteidigungspalisaden nutzte man zum Schutz der Kehle offener Feldwerke, bei der Ortsverteidigung, ja selbst im freien Feld in Gestalt v. runden, sogenannten Tambours, etwa zur Deckung einzelner Feldwachen gegen Überfall durch Kavallerie [nach Wikipedia]. Die Bürger besetzter Städte wurden v. Freund u. Feind zu dieser harten Arbeit gezwungen. Bevorzugt verwendet wurden Weinbergspfähle.
[196] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5-19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. „Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite v. 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen v. gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen v. Brand- u. Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[197] Niederwerrn [LK Schweinfurt].
[198] Trompeter: Eigener gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.
[199] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.
[200] Vergewaltigung, „Schändung“, „Schwechung“: Vergewaltigung war in den Kriegsartikeln aller Armeen ausdrücklich verboten u. mit der Todesstrafe bedroht, war aber v. Anfang an eines der häufigsten Delikte, wenngleich z. T. in den offiziellen Kriegsberichten an den Kriegsherrn absichtlich unterschlagen, aber auch in den Taufregistern immer wieder auftauchend. Auf Vergewaltigung stand schon in den Kriegsartikeln Gustav II. Adolfs v. 1621 die Todesstrafe. THEATRUM EUROPAEUM 3. Band, S. 617: „So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / und deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / unangesehen er eine grosse Summa Gelts für sein Leben geboten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart und Ansehen deß Edelmanns / enthauptet / und hernach er folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Im Taufregister der Kirche zu Wiesa wird als Vater eines am 7.8.1633 getauften Kindes eingetragen: „drey Soldaten“, für den am folgenden Tag getauften Sohn einer Witwe werden „zwene Soldaten“ aufgeführt. UHLIG, Leidenszeiten, S. 11; vgl. die Zweifel der Pfarrer bei GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 14, 66; Balgstedt im Besitz der Herren v. Heßler u. v. Schieck 1616-1744: „1634 läßt Frau Thiele Zwillinge taufen; ihr Mann Hans Thiele hatte sie verlassen und war in den Krieg gezogen. In dem selben Jahre wird der außereheliche Sohn der Anna Schild getauft, welche sagt, sie sei voriges Jahr nach Pfingsten nach Laucha gegangen und auf dem Heimwege unterm Hain beim Spillingsgarten von einem Reiter überfallen worden, weshalb das Kind „Hans Reuter“ getauft wird“. Zur Schändung auch von Schwangeren vgl. HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 54. Teilweise waren selbst Reiterjungen daran beteiligt; BLUME; RUNZHEIMER, Gladenbach, S. 323: „2 Jungen / Reiterjungen / habenn Cuntzen heintzgenn Hansenn metgen notzüchtigen wollen, habens uff die Erde geworffen undt das Maul zu gehalten. Sey ohngefehr 13 Jahr alt. Der Hoffmeister aber hab diese Jungen der maßen gezüchtigt, das sies nit wohl leugnen können“. Im 1658 erschienenen „Schwedenspiegel“ heißt es unter dem 6. Gebot: „Deß Königs Gustavi Bastard Sohn Gustavus Gustavessen – wie er in Osenbrug [Osnabück; BW] Gouverneur gewesen – eröffnet bey nächtlicher Zeit alda einem ehrlichen Bürger sein Hauß – nimbt ihm seine Tochter – schändet sie – und sendet ihm solche hernach wieder zu Hauß. Wann solche Schelmstück – in Feindes Landen weren verübet worden – so were es ja mehr dann Gottloß – aber dieses alles ist geschehen – wie der Schwed ihr Beschützer seyn sollen“. Zit. bei STRAHLMANN, Wildeshausen, S. 91, Anm. 2. Über Sperreuter heißt es z. B. auch: „Der Bürgermeisterin von Wemding soll er die Pistole an den Kopf gehalten haben, als diese ihm nicht ihre 13-jährige Pflegetochter überlassen wollte. In Nördlingen soll er eine 12-jährige[n] Lohweberstochter genötigt haben, die er dann sogar zum weiteren Gebrauch mit nach Augsburg nahm“. KODRITZKI, Seitenwechsel, S. 154f. Die Dunkelziffer von Vergewaltigungen mag aus verständlichen Gründen um ein Vielfaches höher gelegen haben.Vgl. MAHR, Monro, S. 56f.; Denkschrift über den Ruin der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt infolge des Durchzugs, besonders durch die Kaiserlichen, aus dem Dezember 1634; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 108ff.: „Das kaiserliche, hispanische und ligistische volk ist alles auf unsern gnädigen fürsten und herren gezogen, liegt auch dessen noch ein namhafter anteil im land; jetzo ziehen wieder 4 regimenter hindurch, brauchen einen wunderlichen weg, nicht nach der straßen, sondern gar umschweifig nach einem circumflexu. Wollen viel geld haben, dessen doch bei so vielfältigen, ganz grundverderblichen durchplünderungen keines vorhanden. Vieh, frucht ist alles weg; der wein, den man nicht austrinken können, in die erde gelassen. Die besten flecken und dörfer liegen in der asch. Etlich tausend weibspersonen seind geschändet, – ja gar auch junge knaben, quod horrendum – in der schändung gar getötet. Dem herrn kammerpräsidenten Karspach ist bei seiner lieben alten mutter begräbnis in unversehener behendigkeit eine trupp auf den hals kommen, haben 16 adeliche weibspersonen in der trauer an der mahlzeit befunden, deren 8 sobald genotzüchtigt, eine adeliche jungfrau, so eine Schelmin von Bergen (eine einige tochter ihrer eltern) gar auf den offenen markt gelegt und publice geschändet; 8 derselben adelichen damen seind entloffen, haben sich in ein hühnerhaus verkrochen, bis daß der sturm vorüber gewesen. Zween tag vor unsers gnädigen fürsten und herrn wiederanlangung in dero landen ist ein jählicher einfall in dero flecken Oberrosbach [Ober-Rosbach/Kr. Friedberg; HHSD IV, S. 356f.; BW] geschehen, seind alle und jede sich darin befindende weibsbilder (nur 4 ausgenommen) violento stupro vitiiert worden. Hin und wieder im land seind noch sehr viel weibspersonen verloren, von denen man nicht weiß, wohin sie kommen“. Das Kriegstagebuch des Rüthener Bürgermeisters Christoph Brandis (ca. 1578-1658) über die hessische Einquartierung 1636 hält fest; CONRAD; TESKE, „Sterbzeiten“, S. 309f.: „Den 7ten April geschah eine schaendliche That. Ein Soldat Namens Mathes quartirte in D-s Hause (c. Da der Name dieses Buergers noch wirklich in Ruethen existirt, so fand ich vor gut ihn hinweg zu lassen.). Dieser Mathes hatte ihn schon vorher durch Einschlagung der Fenster, Thueren und Tischen, ja selbst durch schwere Pruegelsuppen viel molestiert [= belästigt], nun fehlte pro coronide ceterarum crudelitatum [= als Krönung weiterer Gefühllosigkeiten] noch das schlimmste. Am 7ten Morgens, als mehrbesagter Mathes noch auf der Buehne [= dem Lagerboden] lag, rief er herunter, man sollte ihm einen Pott voll Milch bringen oder er wollte alles zusammenhauen. D. schickt seine Tochter ein wackeres 17 Jahr altes Maedchen, ins Nachbarshaus, um welche zu bekommen. Weil nun das Maedchen ein wenig lange ausgeblieben, hat der Mathes destomehr gelermt, bis sie endlich gekommen und ihr Vater ihr gesagt: Sie sollte es dem Soldaten hinauftragen. Sie war iussu Patris [= auf Geheiß des Vaters] kaum heraufgekommen, als sie der Mathes zu seinem Willen haben wollte, sie wehrte sich, so gut sie konnte, und rief nach Huelfe, der Soldat aber stak ihr die geknueffte (geballte) Faust ins Maul. Indeß hatte der Vater doch etwas davon gehoert, er eilte mit seiner Hausfrauen herauf, Mathes aber hatte die Thuer schon zugeschallert [= zugeriegelt], und die armen Eltern mußten durch ein Loch, das Mathes schon einige Zeit zuvor in die Thuer gehauen hatte, ihr eignes Kind schaenden sehen ohne ihr helfen zu koennen. Der Kerl hatte ihr benebens [= dabei] die rechte Brust (d. Im Original steht eine andere bloß in Westfalen uebliche Benennung.) weil es sich vermuthlich zu stark gewehrt hatte, ganz und gar aufgerissen, so daß ein ganzes Stueck nachhero herausgefallen, und das Maegdlein ganz unmenschlich zugerichtet, unter unaufhoerlichen Schmerzen 14 Tage darauf verstorben. Der Vater gieng heute mit mir zu dem Hauptmann, um sich wegen des mehr besagten Mathes zu beklagen; aber er gab uns trozig zur Antwort, wenn es einmal todt seye, koenne er nicht mehr helfen. Er bestrafte auch den Mathes keinesweges, sondern ließ ihn, wie andere frei herumgehen. Der Vater ist untröstlich, und jedem dauert das arme Maegdlein, requiescat in pace [= Möge es in Frieden ruhen !]“. Die Einfügungen in eckigen Klammern stammen von den Herausgebern, in runden Klammern von dem 1. Hg. Cosmann (1789). Die Bestrafung wurde in der Tat sehr unterschiedlich gehandhabt, vgl. etwa die Aufzeichnungen des Schmalkaldener Chronisten Pforr; WAGNER, Pforr, S. 141: „Den 22. 9br: [1636] sollte ein [schwedischer] cornet gerichtet werden, weil er eine magd genotzüchtiget. Weil aber sein knegt die magd geehligt, dem er 2 pferd geben und 20 thlr in die kirchen gebüst, ist ihme das leben geschenckt worden“. WAGNER, Pforr, S. 133: „Den 27. Jan: [12635; BW] hat [ist] ein corporal von Mersinisch[en; Mercy, BW] regiment vollerweiße ins siechenhauß kommen, die arme leuht darin ubell geschlagen und ein sichen magd genotzüchtigt. Deßwegen der cornet von hießiger compagnia hinaußgeschickt worden, den corporal dieser thatt wegen in arest zu nehmen. Weil sich aber der corporal zur wehr gestellet, hat ihn der cornet todtgeschoßen“. Vgl. auch THEIBAULT, Landfrauen, S. 32, über einen einzigen derartigen Fall in der Werra-Region. Auf Klagen bei Kommandierenden hieß es z. T.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 122: „es sei aus unterschiedenen regimentern kommandiert volk und unter denselben Spanier, Neapolitaner, Burgunder, Italiener etc., die man nicht also in zaum halten könnte“. Vgl. die Vorgänge in Zerbst 1626; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 114: „daß auch ehrliebenden weibspersonen Unzucht, die abgenommenen sachen dardurch wieder Zu erlangen, Zugemuthet, vnd vnlengsten Bürgermeister Rühlen S. tochter, als sie in der schantze arbeiten müssen, von einem Soldaten mit gewalt geschändet, vndt ihrer ehren beraubet worden“.Vergewaltigung gehörte auch zur üblichen Topik in zeitgenössischen Berichten oder bei Geburt unehelicher Kindern; vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 52. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 58, die Schwängerung der Elschen Stovener, Amt Ravensberg (1631), die trotz Eides den Verdacht nicht unbedingt ausräumt, dass der eigene Vater die Tochter geschwängert hatte: „Anno 1631, den 3ten Junij Johan Stovener mit seiner Tochter Elschen, so geschwengert, gefenglich angenommen, und obwoll im gemeinen geschrey, alß sollte der vatter dieselbe geschwengert haben, so hatt doch die Tochter eidtlich beteuret, das ein soldate, so einen blauwen rock angehabt, sie ubergeweltiget und sie also geschwengert. Weil dieselbige nun grob schwanger, alß ist sie biß dahin, der banden entbunden, erlaißen und hat Aloff Varenbruck und was er an gelde alhie im lande hatt (38, 5 Rtl. bei 6 Schuldnern), zu burgen gestellett, diesergestaldt, das, wan sie ihrer weiblichen burde entbunden, sich jeder zeit widder einstellen soll. Zeugen. Und ist g(enante)r Johan Stovener, eine urpheide zue thuen, aufferlagt, welche auch in gegenwart Jorgen Kraecks prestiert“. Bei der Nonne Maria Anna Junius aus Bamberg, HÜMMER, Bamberg, S. 222, heißt es ausdrücklich, dass sich die Schweden in der ganzen Zeit „züchtig und ehrerbittig“ verhalten hätten. Vgl. JANSSON, Soldaten und Vergewaltigung, S. 197; THEIBAULT, Landfrauen; BERG, Administering justice; die Beschwerden der Pommern’schen Gesandten (1630); THEATRUM EUROPAEUM Bd. 2, S. 190, CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 309f.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 108ff. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto v. Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet zu 1632 über die Rache von Frauen; DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 3, S. 22: „Im Dorff Kienblad [Kühnblatt; BW] im Stift Wirtzburgk, wie ein Kais. Soldat mitt eines bauern Tochter zue grob scherzen wollen, ist Er von ihr vnd andern Weibern vbermeistert, castriret vnd in ein Teich erseufft worden“. Zum Teil wird diese Gewalt gegen Frauen auch mit „schwechen“ umschrieben. Zum Teil scheint man Versuche nicht besonders ernst genommen zu haben. Aus Zwickau (1632) wird berichtet; WILHELM, Descriptio, S. 181: „Den 14. Wurde ein Soldat auffm Esel gesetzt / welches zuvorhin offt geschehen / das er einem WeibesVolck Vnehr angemutet vnd sie zwingen wollen / dem wurden Stöcke an die Füsse gelegt / so dem guten Bruder sehr vexiret / welches gewähret / biß nach Mittag vmb 3. Vhr / do gehet ein Soldaten Jung vorvber / deme befehlen andere alda stehende Soldaten / er sollte dem die Stöcke von Füssen thun / so er verrichtet / vnnd solche auff einen Holtzwagen / so gleich vorvbergegangen geworffen / Es ist aber derselbe folgende Nacht auff die leiter gebracht worden / vnnd gehencket werden sollen / darbey grose Ceremonien vorlieffen / in deme man den Commendanten vnterschiedlich zu geruffen / vñ vmb gnade geschrien / so eine gute halbe Stunde gewehret / allein es hatte endlich das ansehen / als wen es nur zur Pravada wehre angestellet gewesen“.
[201] Scharfrichter: I. Scharfrichter (auch Henker, Freimann, Nachrichter, Kasperer oder Schinder). Aufgabe des Regimentsscharfrichters war die Enthauptung, während ein Henker Hinrichtungen mit dem Strang vollzog. Die Hinrichtung erfolgte zur Abschreckung stets öffentlich. Der Scharfrichter im Militärdienst bezog einen festen Sold [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 12 fl.], während der zivile Scharfrichter die ihm entstandenen Kosten auflisten musste. Die übliche „Unehrlichkeit“ des zivilen Scharfrichters scheint im Militär aufgehoben gewesen zu sein. Zum Teil griff man auf städtische Scharfrichter zurück. Zur Abschreckung wurden zumeist in den Städten sogenannte Quartiergalgen errichtet. II. Städtischer Scharfrichter, der auch als Abdecker fungierte. Sein Beruf verlangte eine sehr lange Lehr- und Gesellenzeit. Sein Meisterstück bestand entweder in einer formgerechten Enthauptung oder einer Hinrichtung am Galgen. Sollte ihm eine Hinrichtung misslingen, musste er mit Aufruhr u. Verfolgung durch die Zuschauer u. empfindlichen Strafen durch die Behörde rechnen. Ihm stand auch die Verwertung der Körper [Armesünderfett, Blut, Diebsfinger etc.] der Hingerichteten zu. SEMLER, Tagebücher, S. 174: „Die haben in volgender nacht herwerts Bermatingen 8 reütter von Bůchhorn kommendt angetroffen, auf welliche die vnserige in vortrab gar zu frühe fewr geben, daß die schwedischen sich gewendt vnd die flucht genommen, sonsten hette man alle 8 ring [leicht; BW] bei den köpffen nemmen mögen. Im nachiagen haben beide meine pferdt vor andern die füeß gebraucht, vnd seyn noch zwen vom feind erritten vnd gefangen genommen, vnd alhero gebracht worden, deren der eine, so quattier [Pardon; BW] angenommen, beim leben gelaßen: der ander aber, so trutzig, kein quattier haben wollen, nechst vorm Wißthor archibusirt vnd hernach wegen fätten leibs vom nachrichter ad usum medicinae vmb mitte deß leibs geschunden vnd begraben worden“. Er stellte Wundsalben her u. heilte auch Knochenbrüche. Der Scharfrichter Otto Heinrich v. Wahl wurde 1639 in Meiningen v. einem schwedischen Musketier erschossen, dem er angeblich das Jahr zuvor auf Befehl seines Obristen einen Galgen auf die Stirn gebrannt hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 260. Vgl. KELLER, Henker; SCHILD, Geschichte, S. 177ff.; DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 23ff. Zudem war der Scharfrichter zuständig für den Abtransport der Fäkalienfässer u. des in den Straßen liegenden Aases.
[202] Strohkranz: Schandzeichen für Verräter, Narren; Zeichen des Tadels, der Schande u. Entehrung.
[203] Granaten: „Die ersten mit einer Sprengladung gefüllten Hohlgeschosse der Artillerie tauchten vereinzelt im 14. Jahrhundert auf. Die Entwicklung der Granate begann in Europa Anfang des 16. Jahrhunderts, als neben den massiven Stein- und Eisenkugeln als Bomben bezeichnete Hohlgeschosse aufkamen. Sie waren mit Schwarzpulver gefüllt, mit Schwammzünder oder Zündschnur versehen und wurden aus Steilfeuergeschützen (Haubitzen oder Mörser) verschossen. Neben Spreng- und Brandgeschossen wurden als Vorläufer der Kartätschen Kugelbehälter mit „Hagel“ (Eisenstücke und Steine) verwendet. Im 17. Jahrhundert begann man, die Bezeichnung Granate auf alle Hohlgeschosse von Kanonen und Haubitzen anzuwenden, während die Geschosse schwerer Mörser bis ins 19. Jahrhundert weiterhin Bomben hießen. Vor 1700 waren die Granaten teilweise mit eisernen Spitzen versehen, um an Palisaden und anderen Holzbauten festzuhaften. Vom 17. bis Anfang des 19. Jahrhunderts wurden Granaten aus Eisen und Glas in mehreren Lagen in große topfartige Bomben gefüllt („Granathagel“) und als Streuschuss aus Mörsern oder schweren Haubitzen abgefeuert. Andere Geschossarten waren glühende Kugeln sowie Stangen- und Kettenkugeln. Insgesamt bot die Granate jedoch die beste Wirkungsmöglichkeit“ [Wikipedia]. Herstellung und Gebrauch werden ausführlich beschrieben bei MIETH, Neue curieuse Beschreibung, S. 126ff. MÜHLICH, Chronik 3. Teil, S. 453 (Schweinfurt 1635): „Wie leicht durch Unvorsichtigkeit ein Unglück geschehen könne, erfuhr man hier am 19. dieses. Die Kaiserlichen Feuerwerker füllten im Zwinger Granaten, während des Stampfens fing eine Feuer, durch welche 200 nicht weit davon liegende angezündet wurden und mit einem entsetzlichen Krachen zersprangen. Ein Bauer und ein Hirtenjunge, die um Lohn mitgearbeitet hatten, blieben sogleich auf auf der Stelle todt, zwölf Feuerwerker, die im Laboratorium waren, wurden an ihrem Körper so beschädigt, daß 11 davon nach vielen ausgestandenen Schmerzen starben, nur ein Einziger blieb als Krüppel am Leben. Ein großes Glück für die Stadt war, daß das Feuer die vielen 100 großen Bomben, die in einer Nebenkammer nicht weit davon lagen, nicht angezündet hatte, sonst würde das beßte Kleinod der Stadt, die Mainmühle, in Rauch aufgegangen sein“. Der Straßburger Chronist Johann Jakob Walther beschreibt die Wirkung dieser Geschosse; REUSS, Strassburg, S. 27: „Vor Schlettstadt gienge es auch heyss daher undt haben grausam geschossen auch viel granaten und feuerballen hinein geworffen…. was aber der effect einer solchen granatkugel seye hatt man daselbsten gesehen, indem eine solche kugel den 21. Novembris [1632] in dass würtshauss zum schwartzen Adler daselben oben eingefallen, welches ein gantz steinern hauss gewesen, undt durch fünff boeden durchgeschlagen biss zu underst in den keller undt alles zerschmettert“. Granat(feuer)kugel: eiserne Sprengkugel als „eine spezielle form der granate älteren gebrauchs, die auch in der feuerwerkskunst verwendet wurde“ [DWB]. Zum Teil versuchte man diese in Schlachten (z. B. Hessisch Oldendorf 1633) in die Munitionswagen der Gegner zu werfen. Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 115 v (Ausfertigung): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 30.6.1633 (a. St.).
[204] Zeughaus: Waffen wurden früher „Zeug“ genannt. Im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit wurden die Bezeichnungen „Zeughaus, Armamentarium, Rüstkammer“ u. „Arsenal“ oft synonym verwendet, wobei die Bezeichnung Zeughaus bis zum 17. Jahrhundert überwog. Den Verwalter sowie Verantwortlichen für das Zeughaus bezeichnete man als Zeugkapitän oder Zeugmeister. Der Zeugwart hatte die Aufsicht über die Waffen. [Wikipedia]
[205] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.
[206] Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel v. Reitern u. Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen u. zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd u. eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung u. Deckung v. Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- u. Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll sogar zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[207] Hans Peter [ -21.4.1647 Schweinfurt], schwedischer Kapitän.
[208] Per [Peter] Erik [Peter Erich] Andersson [Andersohn, Anderssohn, Anterson, Arendsson, Arnson, Arentsohn] [ – ], schwedischer Obrist.
[209] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen des schottischen Söldners Monro bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Man Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14.
[210] Kalte Herberge: andere Bezeichnung für die sogenannte „Christinenschanze“ in Schweinfurt.
[211] Carl Gustav Wrangel, Graf zu Salmis u. Sölvesborg, Freiherr zu Lindeberg u. Ludenhof, Herr zu Skokloster, Bremervörde, Wrangelsburg, Spycker, Rappin, Ekebyhov, Gripenberg u. Rostorp [13.12.1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Obristleutnant, Generalmajor u. Feldmarschall. 1630 Holland-Reise und Ausbildung in Navigation u. Schiffbau, anschließend Weiterreise nach Frankreich, 1631 Eintritt in die Dienste Gustav II. Adolfs v. Schweden als Kammerjunker u. als Kornett in dessen Leibregiment, am 16.11.1632 Teilnahme an der Schlacht bei Lützen, 1633 Dienst als Obristleutnant im Infanterieregiment Bengt Bagges in Elbing, 1634 als Obristleutnant beim Kavallerieregiment Joakim Moltkes in Pommern, am 19.10.1635 Teilnahme am Kampf bei Lüdershausen unter Johan Banér, 1636 Beförderung zum Obristen im Leibregiment zu Pferde, 1638 zum Generalmajor u. Chef des Dal-Regiments (gegen den Widerstand Banérs), 1641 Ernennung zum Regionalbefehlshaber im Reich u. Stabschef bei Lennart Torstensson, am 13.10.1644 Sieg als Oberbefehlshaber der schwedischen Flotte über die Dänen bei Femern, am 28.4.1646 Ernennung zum Feldmarschall u. Generalgouverneur in Pommern; Ernennung zum Reichsrat. Dezember 1646 Aktivität als Oberbefehlshaber der schwedischen Armeen in Deutschland, am 17.5.1648 zusammen mit Turenne Sieg über Holzappel u. Gronsfeld bei Zusmarshausen und anschließende Vandalisierung Bayerns, 1651 Erhebung in den Grafenstand durch Königin Christina v. Schweden, am 26.2.1653 Ernennung zum Reichsvizeadmiral, 1655 Tätigkeit als Verbindungsoffizier zu Kurfürst Friedrich Wilhelm v. Brandenburg in der dreitägigen Schlacht vor Warschau, am 23.10.1657 Eroberung von Fredriksodde im Dänemark-Feldzug, am 11.12.1657 Ernennung zum Reichsadmiral, am 30.1.1658 Übergang über den Kleinen Belt, am 5.2.1658 Marsch über das Eis bei Nyborg nach Langenland u. Seeland, am 6.9.1658 Besetzung Kronborgs, am 29.10.1658 Kampf im Öresund auf dem Flaggschiff “Victoria”, Frühjahr 1660, nach Carls X. Gustav Tod, Ernennung zum Oberbefehlshaber der schwedischen Armee in Dänemark, 1664 Ernennung zum Reichsmarschall u. Präsidenten des Kriegskollegiums, 1665 Aktivität als Befehlshaber des schwedischen Korps gegen Bremen, 1674 als Oberbefehlshaber der schwedischen Armeen in Deutschland. LOSMAN, Carl Gustaf Wrangel, Skokloster und Europa; LOSMAN, Carl Gustav Wrangel och Europa; BAENSCH, Geschichte der Familie von Wrangel Bd. 1. Vgl. auch die Erwähnungen bei BACKHAUS, Brev 1-2; ASMUS, Unter der schwedischen Krone, S. 52ff.; ASMUS, Das Testament des Grafen, S. 193ff.; HEINKE, Carl Gustav Wrangel.
[212] Ludolf Ludwig [ -22.4.1647 Schweinfurt], kaiserlicher Obristwachtmeister.
[213] Johann Stolzinger [Stoltzinger] [ -22.4.1647 Schweinfurt], kaiserlicher Obristwachtmeister.
[214] Morgenstern: Der Morgenstern war eine im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit gebräuchliche Hiebwaffe. Er war vermutlich ein Abkömmling des antiken Knüppels oder des Dreschflegels (ersteres ist wahrscheinlicher). Die klassische Ausführung bestand aus einem bis zu 50 cm langen, kräftigen Holzstab als Griff an dessen Ende der Kopf, eine schwere Eisenkugel, saß (etwa 8 bis 12 cm im Durchmesser). Diese war mit etwa 1 bis 2 cm langen Spitzen besetzt. Oft war am unteren Ende des Griffs ein Faustriemen befestigt, der verhindern sollte, dass die Waffe im Kampfgetümmel verloren ging. Die Handhabung war mit der eines Streithammers oder eines Beils zu vergleichen. Varianten, bei denen der Kopf über eine Kette mit dem Griffstück verbunden war, werden als Flegel (auch: Streitflegel) bezeichnet. Wenn der Kopf mit Klingen besetzt war, spricht man üblicherweise v. einem Streitkolben. Morgensterne wurden gern im Grabenkampf in den Laufgräben eingesetzt. Die Waffen, bei denen Eisenkugeln mit Ketten an sehr kurzen Stielen befestigt sind, sind eine Erfindung des Historismus im 19. Jahrhundert. Die Verwendung eines Morgensterns galt als „unritterlich“. Der Morgenstern wurde bis in das 17. Jahrhundert hinein verwendet [wikipedia].
[215] Schlachtschwert: Schlachtschwerter wurden z. B. bei Ausfällen der Belagerten u. Angriffen verwendet u. galten als geeignete Waffen für den Graben- und Nahkampf, so überliefert bei den Belagerungen Kronachs 1634, Regensburgs 1634 u. der Veste Coburg 1635. Gustav Adolf hatte die hinteren Reihen der Infanterie angewiesen, zunächst die Schwerter zu benutzen u. erst im Nahkampf zu Pistolen zu greifen. Allerdings besaßen viele Infanteristen wegen der zu geringen Stückzahl nur Äxte oder Beile.
[216] Dr. Johann Lorenz Bausch [30.9.1605 Schweinfurt-17.11.1665 Schweinfurt], Schweinfurter Arzt. Vgl. http://www.schweinfurtfuehrer.de/persönlichkeiten/bedeutende-Bürgerinnen-und-Bürger-der-freien-reichsstadt-schweinfurt/johann-lorenz-bausch/.
[217] Konstabel: Geschützmeister (Schütze), Kriegshandwerker, der auch für schwere Festungs- u. Belagerungsartillerie Rohre u. Geschosse herstellte. Er musste Richten u. Laden, Instandhaltung u. Reparatur beherrschen. Stückgießer u. Büchsenschmiede wie Pulvermacher arbeiteten unter seiner Anleitung. Gut bezahlte Büchsenmeister nahmen an Kriegszügen teil u. genossen eine bessere Verpflegung als Soldaten. Der Büchsenmeister unterstand dem Zeugmeister, der sie auch anwarb, im Gefecht hatte der (General)Feldzeugmeister den Befehl. => Büchsenmeister.
[218] Hans Michael Fischer [ -1647 vor Eger], schwedischer Konstabler.
[219] Mörser, Mortier (frz.): Steilfeuergeschütz zum Werfen v. Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) u. mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll).
[220] Trommelschläger: Trommler (Tambour) wurden bei der schwedischen Armee auch als Boten eingesetzt, deren Aufgabe darin bestand, im feindlichen Lager als Kundschafter zu fungieren. Sie wurden z. T. als Übermittler bei Belagerungen oder Verhandlungen eingesetzt, ein durchaus gefährlicher Job, den sonst Trompeter ausübten. So schnitten 1642 aufständische Bauern einem schwedischen Trommler Nase, Ohren u. die Finger ab, um zu zeigen, dass sie an Verhandlungen keinerlei Interesse hatten; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 839. Vgl. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 41: „Sie sollen sich auf allerley Schläge / alß Lermen / Marsch / Versammlung / Troupen / Wacht / Rebell oder Travaille / verstehen / und allerley Marsch und frömder Völkeren Schlag können. Sie sollen nicht Narren und Possenreisser / sonder verständige Leuthe seyn, welche / so man zu dem Feind schicket / Gefangene zulösen: item / Befehl und Bottschaft zuverrichten: Briefe zuüberliefern / ihren Befehl verständig verrichten / auf alles was sie gefraget werden / vernünftig antworten / und was zu schaden gereichen möchte / verhälen / und die Heimlichkeit bey ihren Eiden niemandem offenbaren / sich nüchter halten / und so der Feind sie füllen / und ihnen mit starken trünken zusetzen wollte / solches verweigern und abschlagen: auch so sie gefraget wurden / davon schad entstehen möchte / sich entschuldigen / daß sie deren dingen keine wüssenschaft haben“. Ein Trommelschläger erhielt 1626 als Regimentstrommelschläger in der brandenburgischen Armee monatlich 12 fl.
[221] Generalmajor [schwed. generalmajor, dän. generalmajor]: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen, bayerischen, dänischen u. schwedischen Armee wahr. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen u. dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen u. dem Feldmarschallleutnant.
[222] Robert Douglas [Duclas, der Lebhafte; Duglaß, Duclas] of Whittinghame, Freiherr [1651], Graf [1654] [17.3.1611 Standingstone/Schottland-28.5.1662 Stockholm], schwedischer Obrist, Generalleutnant. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 2378 (dort wie immer weiterführende Literatur); BERG; LAGERCRANTZ, Scots in Schweden; MAIDMENT, Collection, S. 331ff.
[223] Per [Peter] Erik [Peter Erich] Andersson [Andersohn, Anderssohn, Anterson, Arendsson, Arnson, Arentsohn] [ – ], schwedischer Obrist.
[224] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Schwadron, Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler u. Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler u. Plattner 1 Feldkaplan u. 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- u. Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich dotiert gewesen. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- u. Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[225] N Beck [ – ] kaiserlicher Rittmeister.
[226] N [de] Cappell [Cappelle, Capell, Capello] [ – ], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist.
[227] hier: auf Gnade und Ungnade.
[228] Christoffer [Christoff, Christoph] v. Steinecker [Steinaecker, Steindecker, Steinerkher, Steineger] [13.8.1612 Zerbst-12.2.1671 Lindow], schwedischer Obrist.
[229] Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung v. Freund u. Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg u. Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten u. verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde geradezu kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 38ff.
[230] Cornet: „bei den soldaten ist das cornet dasjenige zeichen, so die helden bei frewd und mut erhaltet, darnach sie alle sehen, und wo dieses verloren, so ist herz und mut und die ganze compagni, das ganze regiment, das feld verloren. Philand. 2, 327“ [DWB].
[231] Michael Johann Graf v. Althan [1607-1649], kaiserlicher Gesandter.
[232] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.
[233] Unterhaltung, Untersteckung, Unterstellung: „sich unterhalten lassen“, unterstellen, d. h., in die Dienste des Gegners zu treten, geschah bei Gefangennahme entweder freiwillig oder auch gezwungenermaßen (=> Untersteckung), wenn man nicht genügend Ranzion stellen konnte oder Gefahr lief, getötet zu werden. Untersteckung war die (zwangsweise) Eingliederung v. (insbesondere gefangen genommenen) Soldaten in bestehende unvollständige Verbände. „Die ‚Untersteckung’ von gefangenen Soldaten des Kriegsgegners war in der frühen Neuzeit allgemein üblich, wurde für gewöhnlich von den Betroffenen ohne Widerstände akzeptiert und scheint gar nicht selten die Zusammensetzung eines Heeres erheblich verändert zu haben” (BURSCHEL, Söldner, S. 158). Die „Relation deren Geschichten / Ritterlichen Thaten und Kriegßhandlung“, S. 12, berichtet, wie Bucquoy mansfeldische Söldner zur Unterstellung zwang: „Dann als mann sie (in der Zahl ohngefehr 1200.) gen Crumaw bracht / hat man sie Rotten vnd Hauffen weiß in Kammern so eng zusammen gesperrt / daß sie weder sitzen noch niderligen können / auch neben dem wenig Essen / das man ihn vorgestellt / ihnen gar nichts zu tricken geben / vnd es also etliche Tag vber / mit inen getrieben / Sie dardurch zu nötigen / daß sie dem Keyser ihre Dienst versprechen müsten / als auch geschehen. Dann nach dem sie auffs eusserst allerhand Ungemach außgestanden / vnnd etliche Tag kein tropffen zu trincken vberkommen / haben sie fast alle vnder solchem erschröcklichen Joch vnd Zwang sich schmücken vnd biegen / vnd dem Feind ihre Dienst zusagen müssen“. In der kurbayerischen Armee – Maximilian I. von Bayern war grundsätzlich gegen die Untersteckung wegen der Unzuverlässigkeit in Schlachten – wurden sie als Kugelfang beim Angriff oder Sturm auf eine Stadt vorausgeschickt; SEMLER, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 67. Franz von Mercy hatte nach seinem Sieg bei Tuttlingen (24.11.1643) an die 2000 Franzosen untergesteckt. HEILMANN, Kriegsgeschichte, S. 69f. Doch wurden schon seit dem Böhmischen Krieg Gefangene, die die Untersteckung verweigerten, oft hingerichtet. HELLER, Rothenburg, S. 158: (1645): „Die [bayr.] Furir aber haben alle Häußer, wo Franz. oder Weimar. gelegen, außgesucht und was sie hinterlaßen, alles weggenommen. Wie sie denn im güldenen Greifen einen Weimarischen Feldscherer sampt seiner Feldtruhen, welcher allhie geblieben und hernach wollen nach Hauß ziehen in Holstein, ertapt, übel gemartert und geschlagen, endlich mit sich hinweggefürt und, wie man gesagt, weilen er ihnen nit wollen dienen, auf dem Feld erschoßen”. MAHR, Monro, S. S. 157, bei der Einnahme der Schanze bei Oppenheim: „Als unsere anderen Leute sahen, daß das Schloß gefallen war, rannten sie los, die vorgelagerte Schanze zu erstürmen, in der sich neun Kompanien Italiener mit ihren Fahnen befanden. Ihre Offiziere sahen nun, daß das Schloß hinter ihnen überrumpelt war und daß der Angriff vor ihnen losbrach, da warfen sie ihre Waffen weg und riefen nach Quartier, die ihnen auch gewährt wurde. Ihre Fahnen wurden ihnen abgenommen. Da sie alle bereit waren, in unsere Dienste zu treten, wurden sie vom König Sir John Hepburn zugewiesen, der nicht nur ihr Oberst wurde, sondern auch ein guter Schutzherr, der sie in guten Quartieren unterbrachte, bis sie neu eingekleidet und bewaffnet waren. Aber sie zeigten sich undankbar und blieben nicht, sondern liefen in Bayern alle davon. Nachdem sie einmal die warme Sommerluft verspürt hatten, waren sie vor dem nächsten Winter alle verschwunden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70f. (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, daß die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. => Kriegsgefangene. Der häufige Fahnenwechsel konnte natürlich auch insofern Folgen haben, als gerade die Offiziere gute Detailkenntnisse mit ins gegnerische oder in das Lager von Verbündeten nahmen. OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 538: „Diesesmal gehörte auch Adam Philipp zu den Unsicheren. Um ihn zu halten, stellte ihm der Kurfürst folgendes Ultimatum, vom 4. März 1632: ‚Ir sollt die Ursache schreiben, aus welcher ir merfach geäussert habt, dass ir in unseren und des katholischen Bundes Kriegsdiensten zu continuiren wenig Lust habt oder, eurem Vorgeben nach, gedrungen werdet, ander Resolution zu fassen. Wir haben euch vor anderen zum General-Wachtmeister gemacht. .. Andere hohe und niedere Officirs, auch gemeine Soldatesca würde von euch ein bös und schädlich Exempel nehmen … Ihr habt versprochen zu continuiren und ist das in der jetzigen allgemeinen necessitet eure Schuldigkeit’. … Der Kurfürst will sich versehen ‘Ir werdet furtherhin einer mehreren discretion und dankbahrkeit bezeigen. Wenn aber ir andere resolution zu fassen gedenket, so begehren Wir, zuvor zu vernehmen: wohin Ir eure Resolution gestelt und ob ir die euch anvertraute charge und das Regiment zu resigniren gemeint wäret’. Gleichzeitig soll er berichten: ob er endlich den Tross und die pigage [Bagage; BW] reduzirt habe ? Die Antwort Adam Philipps auf diese ernste Mahnung zur Fahnentreue liegt nicht vor. Dass der Verdacht des Kurfürsten gegen ihn wohlbegründet war, wird sich später erweisen; wie auch, dass einige seiner Offiziere ihren jungen Obristen drängten”.
[234] Desertion: Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. JÜRGENS, Chronik, S. 514 (für Hannover): „Den 11. Aprilis [1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Companien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen“. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298; JÜRGENS, Chronik, S. 525. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz“ als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, und wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang von Handwerks wegen aufgeschrieben und zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung und Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Am 28.4.1628 „gab ein Deserteur vor seiner Hinrichtung als Grund für seine Fahnenflucht Überdruß an dem gottlosen Leben der Soldaten an“. WIEGANDT, Wismar, S. 23f. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet unter 1634; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Dies erschien einigen grausam, weil seine bei demselben Fluchtplan ertappte Frau nach dem Frühstück, von den Soldaten einige Male angeschossen, sterben musste. Milder verfuhr man mit den Töchtern, die man in die Verbannung trieb“. Auch mehrfache Desertion wurden hart bestraft; RICHTER, Historische Nachricht, S. 174 (Chemnitz 1633): „Den 19. Jan. ist ein Schottländischer Soldat, so dreymahl vom Regiment entlauffen, an die Justitz aufn Marckte aufgehencket worden“. Aus Meiningen wird 1646 berichtet, GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 274: „Eben in diesem Monat [August 1646; BW] sind drey Mußquetirer von hiesiger Qvarnison über die Stadt-Mauern hinaus gestiegen, und hinweg gelauffen, aber bey Walldorff wieder vertappt, nieder geschossen, tod herein gebracht, und in der Hocker-Gassen auff dem Graben, an einem auffgerichten Schnapt-Galgen gehängt worden“. Die Desertionsquote unter den Belagerern vor Bergen-op-Zoom soll sehr hoch gewesen sein. Im Juli lagen noch 20.600 Mann vor Bergen; im Oktober waren es noch 13.200. Insgesamt betrugen die Verluste der Belagerer ca. 40 %; davon waren mehr als ein Drittel Desertierte.
[235] Schernau, heute Stadtteil von Dettelbach [LK Kitzingen]. ?
[236] Tross: Der Tross war der gesamte Begleitzug eines Heeres (ohne Anspruch auf Verpflegungsrationen) und bildete sich, neben den Offiziers- und Soldatenfamilien, aus Dienstpersonal, Feldpredigern, Feldchirurgen, Feldschern (vgl. s. v.), „Zigeunern“ als Kundschaftern und Heilkundigen, Köchen und Handwerkern, Händler/innen und Marketender/innen, Invaliden und Entwurzelten, Glaubensflüchtlingen, Soldatenwitwen und Kriegswaisen, Hunger leidenden Zivilisten und Bauern, Gefangenen, behördlicher Strafverfolgung Entflohenen und zum Dienst bei der Artillerie verurteilten Straftätern sowie Gauklern, Wahrsagern und in 4 Klassen eingeteilte Prostituierten („Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“). Der schwer bewegliche Tross („Geschlaif und Geschlepp“: Bezeichnung aus Württemberg; SIEBER, Oberamt Besigheim, S. 43) und die ambulante Lagergesellschaft waren z. T. doppelt bis viermal so groß wie das Heer, dem er folgte, und war somit zahlenmäßig größer als eine Großstadt wie etwa Köln. Der Aufwand für die eigenen Bedürfnisse Erzherzog Leopold Wilhelms und seinen Hofstaat scheint ziemlich groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „. Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. In der Werbeinstruktion (1639 VII 04; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2624, fol. 4-5) war bestimmt worden, dass „taugliche knecht und nit solche, wie zum theil bei vorigen werbungen geschehen, geworben werden, die mit zu villen kindern beladen und sich allein wegen der quartier underhalten lassen, khonfftig aber wanns zum veldzug khombt, wider dauongehn, also werb: und lifergelt umb sonst angewendt wirdet“. Zum Teil wurden sogar Schiffsbrücken im Tross mitgeführt. Zudem unterlag der gesamte Tross der Militärjustiz, vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 35 (1633): „Haben 4 von dem Troß ins Feuer geworfen, wie man denn nach geschehenem Brand 2 Köpf, etliche Finger und einen halben gebratenen Menschen noch übrig gefunden“.Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi. In Notsituationen wurden Trossangehörige, wenn auch erfolglos, als Kombatanten eingesetzt; BRNARDIC, Imperial Armies 1, S.19.
[237] Plünderung: Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung v. Festungen u. Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. JANSSEN, Bellum iustum, S. 137: “Sei der Krieg als Mittel zur Erhaltung der Gerechtigkeit unter den Menschen gestattet, so sei auch das Beutemachen in einem gerechten Krieg als ein legitimes Mittel, den Gegner zur Aufgabe zu zwingen oder von der Führung eines ungerechten Krieges abzuschrecken, gerechtfertigt. Daß dem Feind alle Güter, die ihm zur Schädigung der gerechten Sache dienen, entwendet werden dürften, liegt, so Grotius, auf der Hand. Des weiteren gäbe es drei schwerwiegende Gründe, aus denen es gerecht erscheine, die Güter des Feindes in Besitz zu nehmen. 1. Als Ausgleich für die Güter, die der gegner sich entweder vor oder während des Krieges widerrechtlich angeeignet hat; 2. Als Entschädigung für die Kriegskosten, die dem gerecht Kriegführenden entstanden sind; 3. Als abschreckende Strafe für den Übeltäter. Sich den Besitz des ungerechten Feindes aus Habgier anzueignen, sei jedoch nicht zulässig. Der gerechte Krieg rechtfertige nicht die Plünderung des Gegners“. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen u. Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames u. ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. v. Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen aber auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“
[238] N Demantstein [ – ], kaiserlicher Hauptmann.
[239] Peter Melander Graf v. Holzappel [8.2.1589 Niederhadamar-17.5.1648 Augsburg], hessen-kasselischer, kaiserlicher Feldmarschall.
[240] BECK, Chronik 1. Bd., 2. Abt., Sp. 63ff.
[241] BOHRER, Niederwerrn, S. 24.
[242] Poppenhausen [LK Schweinfurt].
[243] BECK, Schweinfurt, Sp. 64ff.
[244] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[245] Dr. jur. utr. Caspar Schamroth [18.2.1605 getauft in Schweinfurt-14.8.1671 Schweinfurt], Jurist, Chronist u. Reichsvogt. Vgl. BRAUN, Dieter, Caspar Schamroth, in: http://www.schweinfurtfuehrer.de/persoenlichkeiten/bedeutende-buergerinnen-und-bürger-der-freien-reichsstadt-schweinfurt/caspar-schamroth/.
[246] Ochsenfurt [LK Würzburg]; HHSD VII, S. 557.
[247] Am 29.3.1647; WIRTH, Bartholomäus Dietwar, S. 86.
[248] Mainbernheim [LK Kitzingen]; HHSD VII, S. 422.
[249] Schwarzach am Main [LK Kitzingen].
[250] Volkach [LK Kitzingen]; HHSD VII, S. 776f.
[251] Blockade (blocquade, plocquade): Absperrung, Einschließung, Besetzung, Belagerung. Blockade u. Einschließung einer Festung zielten auf Aushungerung der Bevölkerung. Der Salemer Mönch Bürster berichtet über die Blockade Überlingens 1644; WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Den 19. Februarii hat der commendant [Courval; BW] wol uff zway oder anderthalb hundert personen außgelaßen, welche herr obriste Wolff widerum haißen zuerugg hineinzuetreiben oder niderzueschießen und nit paßieren laßen, uff welches ain solches geschray, jamer, heylen und wainen, insonders klainer kindern und schwangeren weiber, daß doch ainen harten stain und letstlichen auch ihn hat mießen bewegen; hat er solche laßen verwahren biß er befelch vom obristen Merzi [Franz v. Mercy; BW] bekomen, wie er sich mit ihnen solle verhalten, welche also lange zeit im veld in großer kelte, regen und wind, tag und nacht uffgehalten, und letstlich befelch komen, solche alle widerumb zuemahlen zuerugg hineinzuejagen oder aber niderzueschießen. Allain welche gelt gehabt, weil nun deß beschaids von Merzi erwartet, haben sich interim ihre ettliche redimirt oder außkauft, daß man sie hat laßen laufen, entreunen und darvon komen, welche außgeben, daß man kain kazen noch hund nit mehr darinnen thue sehen und ain solches schwarzes brod thue backen, daß manß nit oder kümmerlich kendte glauben und allberait an schmalz schon großen mangel. Und sollen die gemaine soldaten, deren über 600 nit, deren maßen also elend und der mehrer thail so kraftloß herumber gehen, daß sie die muggen oder fliegen schier möchten umbstoßen. Lassen auch schon kuglen biß in die schanzen, unangesehen sie so weit vorhußen, heraußlaufen, wie sie dann voriger tagen in ainem schuz ihr drey getroffen, 2 gebliben, der drüdte ob er möchte curiert werden, ist ungewiß“. Dagegen wurden Ausfälle aus der Festung unternommen, um Nahrung zu beschaffen, den Belagerungsring zu sprengen, die Belagerer aus den Gräben zu werfen u. diese zuzuschütten. Doch es gelangten immer wieder Güter hinein, weil der Ring wie z. B. um Eger 1647 nicht lückenlos geschlossen werden konnte. Holzappel erließ daher einen Aufruf an die Nachbarorte, mit dem er jedem für das Einschleusen von Lebensmitteln die übliche drakonische Strafe des Abschneidens von Nasen und Ohren androhte. Dass der Befehl auch vollstreckt wurde, zeigen die Erinnerungen Leopolds aus Marktredwitz: „In dieser Woche(n) sind 3 Männer, die etwas auf dem Rücken nach Eger tragen wollten, von den bayer. Reitern gefangen genommen worden. Dem einen davon ist der Bart samt der Haut, dem anderen die Nase(n) und dem dritten sind die Ohren abgeschnitten worden. Dann hat man sie wieder laufen lassen“. BRAUN, Marktredwitz, S. 318. Ein ähnliches Mandat hatte Ferdinand III. auch Nürnberg zugehen lassen, das ebenfalls Transporte nach Eger hatte abgehen lassen. Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsakten 168, fol. 271: Kaiserliches Mandat an Nürnberg, Pilsen, 1647 VIII 26.
[252] Stift: Das Hochstift bzw. Erzstift war das weltliche Herrschaftsgebiet eines geistlichen Reichsfürsten u. dessen Verwaltung.
[253] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung v. Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren u. Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen u. Steueraufkommen u. auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften u. Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten u. Abgabe v. Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte u. Gastwirte. 50-75% Anteil in Bezug auf die Bevölkerungszahl galt es verkraftbar. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord u. Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger u. Bauern waren trotz demonstrativ errichteter Quartiergalgen u. hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108.: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Zur Einquartierung Königsmarcks in Verden wird berichtet; PFANNKUCHE, Die neuere Geschichte, S. 123: „mit einem Reiterregimente von 12 Compagnien und mit 4 Compagnien Dragoner, so daß auf die größeren Häuser eine Einquartierung von 30 Mann und darüber mit den Pferden fiel. Während 12 Tage, die dieser Druck dauerte, wurden überdem Lieferungen von Kleidern, Stiefeln, Schuhen, sogar auch Degen u. s. w. und von den vermögenderen Bürgern zu Gunsten einzelner Officiere Summen von 50, 60, 80 auch 100 Thalern beigetrieben“, was letztlich die Einwohner in die Flucht trieb. Eine längere Einquartierung konnte so den Ruin ganzer Gemeinden u. Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger v. Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644): „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Leipzig 1643; VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 609: „Den 2 Augusti hat sich ein 70jähriger Mann / Richter zu Zwey Nauendorff / aus Furcht / weil er von dem Käyserlichen Anmarch gehöret / selbst erhencket“.
[254] Schwäbisch Hall [LK Schwäbisch Hall]; HHSD VI, S. 723ff.
[255] Rosengarten [LK Schwäbisch Hall]
[256] N Schütze [Schutz, Schiz] [ – ], französisch-weimarischer Obrist.
[257] Gailenkirchen, heute Stadtteil von Schwäbisch Hall [LK Schwäbisch Hall].
[258] Generalmajor [schwed. generalmajor, dän. generalmajor]: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen, bayerischen, dänischen u. schwedischen Armee wahr. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen u. dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen u. dem Feldmarschallleutnant.
[259] Thomas [v.] Kluge [Klug, Kluoge] [ – ], französisch-weimarischer Obrist.
[260] Tobias Duwall [Duval, McDougall, Dubald, Tubalt, Tubold, Tuboldt, Tubolt] [ -1657], schwedischer Obrist. MURDOCH, SSNE ID: 2475; AILES, British Military Community, S. 102; CRONHOLM, Trettioåriga kriget, S. 45; BOETHIUS, Duwall, S. 608.
[261] Wittigstein: nicht identifiziert. Wittichenstein, Ruine einer Höhenburg auf dem „Burgfelsen“ oberhalb des Klarissinnen-Klosters Wittichen bei Schenkenzell [LK Rottweil] ?
[262] Gottwollshausen, heute Stadtviertel von Schwäbisch Hall [LK Schwäbisch Hall].
[263] Henri de La Tour d’Auvergne, vicomte de Turenne [11.9.1611 Sedan-27.7.1675 Sasbach], Marschall v. Frankreich.
[264] Georg Christoph v. Taupadel [Tupadel, Tupadell, Taubadel, Toupadel, Tubal, Taubald, Thobadel, Dupadel, Dubald, Dubadell, Dubalt, „Raupartl“, Teupold] [um 1600 Fichtenberg-12.3.1647 Basel], schwedisch-weimarischer Generalleutnant. ?
[265] Aschaffenburg; HHSD VII, S. 33ff.
[266] Steinheim a. Main, heute Stadtteil von Hanau [Main-Kinzig-Kr.]; HHSD IV, S. 427.
[267] Höchst, heute Stadtteil von Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 226ff.
[268] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5-19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. „Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite v. 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen v. gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen v. Brand- u. Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[269] Feuermörser, Mortier: Steilfeuergeschütz, dessen Rohre aus geschmiedeten Schienen bestanden, die, wie bei einem hölzernen Fass, durch eiserne Reifen zusammen galten wurden. Bei einem Kaliber v. bis zu einem Meter Durchmesser waren die Feuermörser bis zu 2, 50 m lang u. wurden vor dem Abschuss in die Erde eingegraben. Ihre Stahlkugeln hatten eine sehr steile Flugbahn, man konnte mit ihnen also hinter Mauern schießen. Sie dienten auch zum Werfen v. Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) u. mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll). Nach Pflummerns Aufzeichnungen konnte man mit ihnen Kugeln v. 100 Pfund u. mehr werfen; SEMLER, Tagebücher, S. 68. Vgl. auch die Abbildung bei FREYTAG, Der Dreißigjährige Krieg 1. Bd., S. 89.
[270] Galgenberg: Den Namen Galgenberg tragen im deutschen Sprachraum hunderte Hügel oder Berge, auf denen früher öffentliche Hinrichtungen v. Verbrechern stattfanden. Gebräuchlich sind auch die Bezeichnungen Galgenbühl, Galgenhügel oder auch Rabenstein. Diese Stätten lagen in der Umgebung v. Orten mit eigener Gerichtsbarkeit u. befanden sich oft an markanten Plätzen, wie zum Beispiel Wegkreuzungen. Richtstätten waren mit dem Bau steinerner Galgen ab dem 13. oder 14. Jahrhundert zu festen Örtlichkeiten geworden. Sie lagen weithin sichtbar u. meistens unmittelbar an der Gerichtsgrenze, so dass bei Eintritt in das Hoheitsgebiet der betreffenden Stadt oder Herrschaft jeder die abschreckenden Strafen dieser Region feststellen konnte. Der v. einer Mauer umfasste Bezirk war meistens für die unterschiedlichsten Todesstrafen mit Galgen, Rad u. Pfahl ausgestattet. Je nach der Tradition des Gerichtsortes übte der gleiche Scharfrichter alle Exekutionen auf derselben oder auf unterschiedlichen Richtstätten aus. Die Hingerichteten blieben oft lange Zeit am öffentlich zugänglichen Galgenberg sichtbar baumeln u. wurden der Verwesung bzw. den Hunden, Raben und der Witterung überlassen, wenn sie nicht dem Scharfrichter zur Verwertung überlassen wurden Abgefallene Leichen wurden oft unter oder um den Galgen auf dem Galgenberg verscharrt. Ausgrabungen an Orten mit diesem Flurnamen bestätigen auch, dass manchmal die Richtstätten auch als Abdeckplätze für die Tierkadaver der Abdeckereien dienten [nach Wikipedia].
[271] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie u. seiner ganzen Habe in des Kaisers u. des Reichs besonderen Schutz u. Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler u. die Wappen der kaiserlichen Königreiche u. Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade u. Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, u. ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 v. Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Abt Veit Höser (1577-1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266. Teilweise wurde nur ein einzelner Salvaguardist einquartiert, teilweise aber ging die Zahl je nach Kriegs- u. Ortslage erheblich in die Höhe. 1635 hielt Heinrich Graf Schlick 100 Mann zum Schutz seiner Herrschaft Plan für notwendig; SENFT, Geschichte, S. 124.
[272] Wertheim [Main-Tauber-Kreis]; HHSD VI, S. 880ff.
[273] Approchen: Bezeichnung für die Laufgräben (Annäherungswege) bei der militärischen Belagerung v. Festungen. Das Wort ist eine Eindeutschung des französischen Verbes s’approcher, sich nähern. Es handelt sich um eine Anlage, die der Angreifer einer Festung anlegen musste, bevor die Festung erstürmt werden konnte. Mit Hilfe einer Erdwalze (Sappe) konnte sich der Angreifer an die Festungsmauern heranarbeiten, um sie durch ein anschließendes Unterminieren zum Einsturz zu bringen. Mit Hilfe der Approchen konnte der Angreifer das Vorgelände gedeckt überschreiten. Sappen wurden v. den zu den ingenieurtechnischen Truppen gehörenden Sappeuren angelegt, die über besondere Ausrüstung wie z.B. Schanzkörbe verfügten oder den typischen, breitkrempigen Eisenhelm zum Schutz vor Geschossen, welche die Verteidiger von oben abschossen. Bei mittelalterlichen Burgbelagerungen wurden Sappen häufig eingesetzt, um das Mauerwerk der belagerten Festung aufzubrechen und die Mauer so weit auszuhöhlen, dass sie, evtl. durch Verbrennen des Stützgebälks, zum Einsturz gebracht werden konnte. Die Approchen bestanden aus einem Graben von etwa 2,5 m Sohlenbreite u. etwa 1,25 m Tiefe, der bis zur 3. Parallele im Zickzack geführt auf der der Festung zugekehrten Seite mit einer etwa 1 m hohen Erdschüttung versehen war. Die einzelnen Approchenzüge legte man vor den einspringenden Winkeln der Festungswerke an und führte die einzelnen Schläge so, dass ihre Verlängerung mindestens 50 m vor dem weitest vorspringenden Festungswerk vorbeischlug. Jeder vorwärtige Schlag wurde bogenförmig über den rückwärtig hinaus nach hinten verlängert, was man Haken oder Crochet nannte. Diese Haken dienten als Ausweichstellen u. der Aufstellung kleinerer Wachposten. Die zickzackförmigen Approchen wurden als einzelne Sappen ausgeführt. In geringerer Entfernung zur Festung, etwa v. der zweiten Parallele an, kam die vom Sappeur mit Wälzkorb u. sonstigem Hilfsgerät auszuführende völlige Sappe, später (ab etwa 1870) die einfache Erdwalze zur Anwendung. In nächster Nähe zur Festung, etwa vom Fuß des Glacis ab, hätten die Zickzacks allzu spitzwinklig werden müssen, um gegen bestreichendes Feuer geschützt zu sein. Man ging deshalb auf dieser Strecke v. der Anwendung der Zickzacks ab u. führte hier die Approchen derartig in gerader Richtung auf die Saillants der Angriffsfront weiter, dass sie durch Traversierung (Traversensappe, Würfelsappe) gegen bestreichendes Feuer geschützt wurden. Die Anlage v. Approchen seitens der Angreifer wurde v. den Verteidigern durch die langjährige Anpflanzung von tiefwurzelnden Pflanzen auf dem Glacis der Festung erschwert [Wikipedia].
[274] Pistole: Faustfeuerwaffe; meist paarweise in Halftern am Sattel geführt oder mittels Gürtelhaken am Leibriemen angehängt. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach, S. 561ff.
[275] Feuerballen, Feuerkugel: Feuerbälle oder Karkassen sind Brandgeschosse, die aus einem schmiedeeisernen, mit Leinwand ummantelten u. mit einem Brandsatz gefüllten Gerippe bestehen, aus Mörsern abgefeuertes Geschosse mit Spreng-, Brand- und Leuchtwirkung, das von Mörsern im Steilfeuer über die Stadtmauer geschossen werden konnte. Teilweise entzündete sich nur ein Viertel dieser Feuerkugeln. ARMAMENTARIUM PRINCIPALE, S. 51: „Item wiltu auß einem grossen stück Fewer schießen / so nimb ein Steinkugel die gerecht in die Büchse sey / laß dir ein Creutz einer halben Spannen weit darin hawen / füll das Creutz mit trögem Zeug / vnd vmbwind den Stein / mit geschwebeltem Hanff / daß der Zeug nicht herauß fall / vberzeuch die Kugel wider mit zerlassenem Schwebel so du schiessen wilt / so lade den stein seuberlich in die Büchß / verstopff in wol / solcher Schuß erschreckt die Feindt hart“.CHEMNITZ, Königl. Schwedischer […], S. 407, stellt anlässlich der Belagerung Regensburgs 1634 fest: „fewr-Kugeln / die sehr gros / von schwefel / pech / pulver / zundstricken vnd dergleichen brennenden materien gemachet / vnd vielen schlägen angefüllet waren / gleicher gestalt nicht gefeyret / doch weinig ausgerichtet: Dan deren viele in der lufft zersprungen / etliche in die Donaw gefallen / etliche / so gantz verstopffet gewesen das die zunder nicht zünden können / gefunden worden; Vnd zwar an gefährlichen örtern / ja aufm hew liegend / da sonst die geringste flamme leichtlich ein fewr hette verursachen mögen“.
[276] Gemünden a. Main [LK Main-Spessart]; HHSD VII, S. 232f.
[277] Peter Melander Graf v. Holzappel [8.2.1589 Niederhadamar-17.5.1648 Augsburg], hessen-kasselischer, kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HÖFER, Peter Graf Holzappel; GEISTHARDT. Peter Melander; LEINS, Soziale und räumliche Mobilität; LEINS, Peter Melander von Holzappel. Militärwirtschaft, Bündnisdiplomatie und Miniaturherrschaft im späten Dreißigjährigen Krieg. Phil. Diss. [in Arbeit].
[278] Ludwig Heinrich Graf v. Nassau-[Katzenelnbogen]Dillenburg [9.5.1594 Saarbrücken-12.7.1662 Dillenburg], ab 1.12.1631 schwedischer Obrist der Kavallerie. Nach dem Prager Frieden (1635) ab 3.8.1635 als Obrist u. Generalwachtmeister in kaiserlichen Diensten.
[279] Relation: I. Bericht, Meldung. II. Auch für Zeitung verwandt. Vgl. KNAUER, Magdeburg, S. 251: „Auch wenn so manches Zeitungsunternehmen nur kurze Zeit überdauerte, lassen sich um die Mitte des 17. Jahrhunderts gleichzeitig etwa 40 bis 60 deutschsprachige Zeitungen nachweisen, mit einer durchschnittlichen Auflage von ca. 350 bis 400 Exemplaren. Der Preis für das Jahresabonnement einer wöchentlichen Zeitung betrug, nach Belegen aus der zweiten Jahrhunderthälfte, etwa 2 Gulden; für ein Blatt, das zweimal wöchentlich erschien, waren im Durchschnitt 3 Gulden (bzw. 2 Reichstaler) zu ‚berappen‘. Das entsprach ungefähr dem Wocheneinkommen eines Handwerksgesellen der oberen Lohnskala und ließ zumindest ttheoretisch den gelegentlichen Erwerb von Zeitungsblättern zu“. => Zeitung.
[280] Generalfeldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen u. Zuständigkeit für Ordnung u. Disziplin auf dem Marsch u. im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- u. Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt. Angeblich existiert erst seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Bezeichnung Generalfeldmarschall als höchster militärischer Dienstgrad [nach Wikipedia]. Dabei wird die Bezeichnung bereits während des DK in Berichten etc. verwendet.
[281] Schanzkörbe: Aus Weidengeflecht hergestellte hohe Körbe, die mit Erde gefüllt vor Geschützstellungen u. Schanzen zur Deckung der Soldaten gegen feindliches Feuer aufgestellt wurden. Die Herstellung dieser Körbe, zwangsweise wurden auch Bürger u. Bauern herangezogen, leitete ebenso wie den Schanzenbau der sogenannte Schanzmeister.
[282] Franz Claudius Iselin Freiherr de [v.] Lannoy [Lannan, Lana, Lanan, Lanau, Lano, Lanow] [ -1650], kaiserlicher Obrist.
[283] bravieren (franz. braver): drohen, trotzen, verachten.
[284] schargirt: gekämpft.
[285] Sennfeld [LK Schweinfurt]. Vgl. WEBER, Geschichte der fränkischen Reichsdörfer Gochsheim und Sennfeld. Die Bewohner des Reichsdorfes waren nach Schweinfurt eingeflüchtet, wo sie sogar die Spitalkirche als „eigene Kirche“ zugewiesen bekamen. BUHL, Fränkische Reichsstädte, S. 115.
[286] Oberndorf, heute Stadtteil von Schweinfurt.
[287] Grobe Stücke: große Geschütze, meist: Kartaune [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17, 5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde nötig: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge des Kalibers (15 cm), schoss 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-75 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt.
[288] Langrohr: Gewehr: Handrohr, Büchse oder Arkebuse, hier wohl: Jagdgewehr (Jagdflinte; Pirschbüchse) mit langem Lauf (wie es v. Scharfschützen eingesetzt wurde). Militärs oder Bürger, die man mit diesen Jagdgewehren gefangen nahm, wurden an Ort u. Stelle hingerichtet, weil diese Gewehre wegen ihrer großen Reichweite als besonders „heimtückisch“ galten.
[289] Ausfall: Ausfälle aus der Festung dienten der Nahrungsbeschaffung, der Sprengung des Belagerungrings, um die Belagerer aus den Gräben zu werfen, Kanonen unbrauchbar zu machen u. Durchhaltewillen zu demonstrieren. Zum Teil waren diese Ausfälle mit hohen Verlusten verbunden. Soldaten wurden mit Geld u. Rangerhöhungen motiviert, mit vorgehaltener Waffe gezwungen oder es wurde hinter ihnen hergeschossen u. sie durch Ausschank v. Branntwein in betrunkenem Zustand (Hameln 1633) dazu verleitet.
[290] Kriegsverluste: LINDEGREN, Frauenland, S. 145: „Grob gerechnet kann man behaupten, daß in der ganzen Periode von 1620 bis 1720 ca. 75 % aller Todesfälle auf Krankheiten und andere Entbehrungen zurückzuführen sind. Ca. zehn Prozent starben in Kriegsgefangenschaft. Die restlichen 15 Prozent fielen bei Kampfhandlungen. Ungefähr ein Drittel dieser direkt kampfbezogenen Todesfälle geschah im übrigen im Zusammenhang mit Belagerungen. Große Feldschlachten und kleinere Gefechte forderten im allgemeinen nicht besonders viele Todesopfer, vergleicht man sie mit dem Alltag des Krieges“. Nach Scharmützeln, Gefechten etc. fielen viele Verwundete Bauern zum Opfer; LATOMUS, Relationis Historiæ Semestralis Continuatio (1641), S. 19: „Alles / was nicht gefangen / muste fast Haar lassen / dann was sonsten auß der Schwedischen Hände entronnen / vnd vnter die Bawren kam / wurde von denselben vollends von Brod gethan“.
[291] Kriegsverletzungen: Bei der Vielfalt u. Schwere der Verletzungen ist es erstaunlich, wieviel Soldaten überlebt haben. In der Leichenpredigt für Johann Schaff v. Habelsee heißt es; PERTZSCH, Heroicum Heroum fideliter & constanter militantium Stipendium: „Insonderheit Anno Sechzehenhundert und vierzig bey Greiffenstein in Slesien / als der Stalhannß mit Fünfhundert Musquetirern und dem Rechten Flügel gegen Ihn kame / Er sich mit den bey sich habenden Troppen / seiner gewöhnlichen Großmüthigkeit nach / deß Stalhannsen Schwager / nemlich den Obristen-Leutenant / so obbesagte Musquetirer commandirte / angegriffen / selbigen alsbald todtgeschossen / und ohnangesehen Er zween Schuß darüber / einen durch zwo Rippen / den andern am lincken Ohr ein- und zum Mund hinaus bekommen / gleichwohl nicht abgelassen / sondern noch einen Cornet, welcher Seiner im Schuß fehlete / erlegt / und selbige rencontra Ritterlich ausgefochten; Nicht anderst auch wieder bald darauf Anno Sechzehenhundert Ein und viertzig für Wolffenbüttel / da zwey Pferde unter Ihm mit Stücken darnieder und Er selbst gefährlich geschossen worden / Sich so Rühmlich gehalten / daß Er zur Obrist-Wachtmeisters Charge gezogen; dieses Officium Er Anno Sechzehenhundert fünf und viertzig / bey Einnehmung Teschen / und Sechzehenhundert sechs und vierzig / in der Blocquada für Frankenstein in Slesien (in welchen beeden Ocasionen Er auch hart an seinem Leib verletzt / also betretten / daß sein Obrister freywillig Ihme die Obrist-Leutenant-Stelle conferirt. Vornehmlich aber hat Er bey dem Treffen zwischen Plan und Trübel / in Führung der Avanguardi, seine bekandte Treüe / dapfern Valor und Heroischen Heldenmuht / mit ungesparter Darsetzung seines Leibes / Lebens und Bluts / Ritterlich / durch zertrennung dreyer Regimenter zu Pferd / als deß Lieffländischen / Wittenbergischen und Durlachischen / auch Eroberung zweyer Standarten / sehen lassen: Wie nicht weniger kurtz darnach Anno Sechzehenhundert acht und viertzig / bey den Dingelfingischen Einfall in der Frantzosen und Schwedischen Läger / in welchem Ihme ein Stück von der Zungen und etliche Zähne aus dem Munde geschossen worden) und sonsten die gantze Zeit durch / seiner wehrender Kriegs / dienste / an allen Plätzen und Oertern / sein Devoir jedesmahl / wieder Unsere und deß Reichs Feinde / mit empfangenen Achtzehn Tödtlichen Stich- und Schüßen durch sein Haubt / Halß / Bauch / arm und Bein (gestalten Er Uns noch jüngst zu Pilsen / die Halbe in seinem lincken Arm zu stücken geschossen / und ausgenommene Röhre Selbst gezeigt) so dapffer und und unverzagt contestirt / daß solches zu seinem Immerwährenden Lob und Ruhm / auch allen Ritterlichen Siegliebenden Soldaten zu einem Exempel der Nachfolge / billich vorgesetzt werden kann“. Vgl. die Kritik Christians des Jüngeren von Anhalt-Bernburg (1620) an der schlechten Behandlung durch Balbiere; KRAUSE, Briefe, S. XI: „ ‚Nichts verdroß mich mehr‘, äußert er sich, ‚als da der Graf Buquoy einen jungen Balbirer, der mich verband, fragte, wo ich geschädigt wäre, antworte: In den Rücken wäre ich von einer Musketenkugel durchschossen worden, da man doch darnach befunden, daß der Schuß, so durch die Brust gegangen, vom Pistol gewesen, der andere aber nicht durchgangen. Und ich mag mich rührmen, daß in dieser Schlacht ich den Feind ins Gesicht gehabt, auch da ich beide Wunden empfangen, ihm nicht den Rücken zugekehrt, welches wenige werden sagen können. Dieser unwissende Balbirer aber, weil er den Eingang der Pistolkugel vorm unterm rechten Arm nicht sah, und ich vor großen Schmerzen in der Achsel mich auch nicht recht alsbald besann, stieß mir das Instrument vorn in die Brust, da die Pistolkugel ausgegangen, hinein, und zur Schulter, da die Musketenkugel hineingegangen, wieder heraus. Ich meinte, es müßte als sein, und litte es geduldig, dessen mir die Wallonischen werden Zeugniß geben, sahe also das frische neue Blut herauslaufen, daß ich auch endlich den Balbirer zur Rede setzte, und glaube, er habe mich durch das Stören, sonderlich auf diese Weise, mehr verderbt, als die Wunden an sich selbst. – Es sind wol ein fünf Balbirer dieselbe Nacht über mich gewesen und taugte keiner nichts: Napolitaner, Teutsche, Franzosen, Wallonen‘ “. Vgl. auch „Die medizinische Versorgung“, in: EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 119ff. In Schweden verbrachte man Kriegskrüppel ohne Versorgung zusammen mit Leprakranken auf einsame Ostseeinseln wie Gloskär [Åland-Archipel; Finnland]; PLEISS, Der Zug, S. 17, obwohl in den Kapitulationen festgehalten war; MANKELL, Arkiv Bd. 3, S. 265ff.: […] oder sonsten gelähmt und untüchtig gemacht würde, sie nach jedes condition und Verhalt mit Ranzion oder Auswechselung auslösen und einen solchen Beschädigten, so er in Unsern Landen zu bleiben gemeinet wäre, mit notdürft. Unterhalt die Zeit seines Lebens versorgen, oder da er weiter ziehen wollte, mit einem Pass und ehrlichem Zehrpfennig gnädigst verehren lassen“. Der bekannteste aller Kriegsversehrten soll Josias v. Rantzau [18.10.1609 Bothkamp-14.9.1650 Paris], dänischer, später französischer Generalleutnant, gewesen sein. Er soll 60 Wunden davongetragen haben, ein Auge (bei der Belagerung v, Dole), ein Ohr u. vor Arras einen Arm u. ein Bein verloren haben. Vgl. auch FRIEDRICH; SCHRÖDER, Das Massengrab von Lützen, S. 399-404.
[292] Approchen: Bezeichnung für die Laufgräben (Annäherungswege) bei der militärischen Belagerung v. Festungen. Das Wort ist eine Eindeutschung des französischen Verbes s’approcher, sich nähern. Es handelt sich um eine Anlage, die der Angreifer einer Festung anlegen musste, bevor die Festung erstürmt werden konnte. Mit Hilfe einer Erdwalze (Sappe) konnte sich der Angreifer an die Festungsmauern heranarbeiten, um sie durch ein anschließendes Unterminieren zum Einsturz zu bringen. Mit Hilfe der Approchen konnte der Angreifer das Vorgelände gedeckt überschreiten. Sappen wurden v. den zu den ingenieurtechnischen Truppen gehörenden Sappeuren angelegt, die über besondere Ausrüstung wie z.B. Schanzkörbe verfügten oder den typischen, breitkrempigen Eisenhelm zum Schutz vor Geschossen, welche die Verteidiger von oben abschossen. Bei mittelalterlichen Burgbelagerungen wurden Sappen häufig eingesetzt, um das Mauerwerk der belagerten Festung aufzubrechen und die Mauer so weit auszuhöhlen, dass sie, evtl. durch Verbrennen des Stützgebälks, zum Einsturz gebracht werden konnte. Die Approchen bestanden aus einem Graben von etwa 2,5 m Sohlenbreite u. etwa 1,25 m Tiefe, der bis zur 3. Parallele im Zickzack geführt auf der der Festung zugekehrten Seite mit einer etwa 1 m hohen Erdschüttung versehen war. Die einzelnen Approchenzüge legte man vor den einspringenden Winkeln der Festungswerke an und führte die einzelnen Schläge so, dass ihre Verlängerung mindestens 50 m vor dem weitest vorspringenden Festungswerk vorbeischlug. Jeder vorwärtige Schlag wurde bogenförmig über den rückwärtig hinaus nach hinten verlängert, was man Haken oder Crochet nannte. Diese Haken dienten als Ausweichstellen u. der Aufstellung kleinerer Wachposten. Die zickzackförmigen Approchen wurden als einzelne Sappen ausgeführt. In geringerer Entfernung zur Festung, etwa v. der zweiten Parallele an, kam die vom Sappeur mit Wälzkorb u. sonstigem Hilfsgerät auszuführende völlige Sappe, später (ab etwa 1870) die einfache Erdwalze zur Anwendung. In nächster Nähe zur Festung, etwa vom Fuß des Glacis ab, hätten die Zickzacks allzu spitzwinklig werden müssen, um gegen bestreichendes Feuer geschützt zu sein. Man ging deshalb auf dieser Strecke v. der Anwendung der Zickzacks ab u. führte hier die Approchen derartig in gerader Richtung auf die Saillants der Angriffsfront weiter, dass sie durch Traversierung (Traversensappe, Würfelsappe) gegen bestreichendes Feuer geschützt wurden. Die Anlage v. Approchen seitens der Angreifer wurde v. den Verteidigern durch die langjährige Anpflanzung von tiefwurzelnden Pflanzen auf dem Glacis der Festung erschwert [Wikipedia].
[293] Steinkugeln: Kanonenkugeln waren ursprünglich großkalibrige Steinkugeln, die mit Hilfe v. Schwarzpulver aus dem Rohr der Steinbüchse abgefeuert wurden. Steinkugeln wurden bis ins 15. Jahrhundert als Kanonenkugeln verwendet, weil sie leichter als Eisen waren u. dadurch auf weitere Entfernungen verschossen werden konnten. Sie zersplitterten beim Aufprall in scharfe Splitter oder sie wurden ab einem Durchmesser über 50 bis 80 cm als Mauerbrecher verwendet. Der Einsatz der großkalibrigen Kanonen zu Mauerbrechern führte nicht zum gewünschten Ergebnis, weil festgestellt wurde, dass die Steinkugeln beim Maueraufprall zersplitterten u. die gewünschte Brecherwirkung nicht eintrat. Der Effekt konnte durch mehrmaligen Beschuss auf dieselbe Stelle der Mauer mit kleinkalibrigen Kanonen besser erreicht werden. Da die Steinkugeln v. Hand hergestellt wurden, waren sie ungenau, daher mussten sogenannte Treibspiegel verwendet werden, die die Ladung im Rohr der Kanonen besser abdichteten. Die Treibspiegel boten den Pulvergasen bei unterkalibrigen u. ungenauen Steinprojektilen eine größere Wirkungsfläche. Die Geschütze für die großkalibrigen Geschosse waren auch zu schwer für einen Transport: Die selten eingesetzte Faule Mette war beispielsweise ein derartiges Riesengeschütz aus Braunschweig, das mehr als acht Tonnen wog. Es war in der Lage, Kugeln mit einem Durchmesser v. 76 cm mit einem Gewicht von 550 kg über eine Distanz v. mehr als zwei Kilometern zu verschießen [wikipedia]. 1642 setzten die Schweden vor Brieg noch Steinkugeln ein, die durch Steinböller geworfen wurden. Ihre Rohre bestanden aus geschmiedeten Schienen, die, wie beim hölzernen Faß, durch eiserne Reifen zusammengehalten wurden. Bei einem Kaliber von bis zu einem Meter Durchmesser waren sie bis 2,5m lang u. wurden vor dem Abschuss in der Erde eingegraben. Auch ihre Steinkugeln hatten sehr steile Flugbahnen, man konnte mit ihnen also hinter Mauern schießen. Das geschah auch 1647 bei der Belagerung Fürstenaus durch Königsmarcks u. Schweinfurts durch Wrangels Truppen.
[294] spielen [mit den Stücken]: Einsatz, Abfeuern (der Feldgeschütze) als Terminus technicus: „mit den Geschützen spielen“, um die Moral des Gegners zu schwächen.
[295] Spital: Gebäude zur Aufnahme v. Fremden, das Pilgerhaus, Hospiz (Herberge), meist Krankenanstalt, Pflegeheim oder Altersheim, dem ein eigenes Kirchengebäude angehörte. Zum Teil wurden auch ledige Mütter aufgenommen, um eine mögliche Kindstötung zu verhindern. Die Bürgerspitalkirchen in größeren Städten waren dabei nur jenen Einwohnern vorbehalten, die das Bürgerrecht der Stadt besaßen, in solchen Städten gab es dann auch weitere Spitäler u. Spitalskirchen für Nichtbürger. Das Spital hatte zumeist a) Oberpfründner mit Vermögen, das ganz oder teilweise zugewandt wurde u. die sich durch eine bestimmte Summe einkauften; b) Unterpfründner, deren eingebrachtes zu ihrer Verpflegung nicht ausreichte u. die daher teilweise aus dem Spitalvermögen ernährt werden mussten, u. c) Arme, die vollständig unterhalten werden mussten, was im Laufe des Krieges zu einem immer größeren Problem wurde. Die Verwaltung oblag dem Spitalmeister, der für die Ordnung im Haus sorgte. Er führte mit seiner Frau die Wirtschaft, verwaltete die Einkünfte u. erhielt dafür freie Station, Kleidung einen Jahreslohn, seine Frau erhielt einen „Jahr- u. Backlohn“.
[296] Johann Stolzinger [Stoltzinger] [ -22.4.1647 Schweinfurt], kaiserlicher Obristwachtmeister.
[297] Jean Henri [Johann Heinrich] Freiherr v. Garnier [2.2.1614-9.8.1664 Augsburg], kaiserlicher Obristleutnant.
[298] Thomas Malschofsky [Malsoffsky] [ – ], kaiserlicher Rittmeister.
[299] Propri-Leute [homines propri]: => Eigenbehöriger: Unfreier, der wegen des Besitzes oder der Nutznießung v. Gründen zu Abgaben an den Leibherrn verpflichtet war. Wichtigste Abgabe war die Sterbfallszahlung, d. h. die beim Tod eines Hofbesitzers fälligen Abgaben durch den Anerben. Im Fürstentum Osnabrück waren die meisten Bauern Eigenbehörige.
[300] Standarte: an einer Stange als => Fahne angebrachtes Feldzeichen berittener Truppen, deren Verlust im Kampfe oder bei der Kapitulation als Verlust der Ehre empfunden wurde. Im Kampf u. bei Belagerungen erbeutete Standarten waren dagegen Zeichen des bewiesenen Mutes der Einheit u. einzelner Soldaten, so dass ihre Anzahl in zeitgenössischen Berichten meist verzeichnet war.
[301] Montierung, Mundierung: Ausrüstung bzw. Wiederaufstellung u. -ausrüstung (Remonte, Remontierung) v. Truppen. Die Montierung („Mundierung“) war die gesamte (Neu-)Ausrüstung eines Soldaten, die auch von den Bürgern u. Bauern erzwungen wurde. JORDAN, Mühlhausen, S. 66; SCHWARTZ, Die Neumark, S. 51. Die angeblichen Kosten wurden natürlich dem Kriegsherrn in Rechnung gestellt. Ein leichter Reiter sollte mit Helm, Rücken- u. Brustschild, zwei Pistolen u. einem Schwert ausgerüstet sein, aber bereits Ende 1630 wurden Rüstungen nur an die vorderen Reihen der Fußregimenter ausgegeben. 1632 sollen nur wenige Kavalleristen überhaupt eine Rüstung getragen haben. Meist trugen sie Lederjacken. Ende der 30er Jahre war das schlechte Erscheinungsbild „fast schon legendär“; das tschechische Wort „Szwed“ war gleichbedeutend mit „Mann in Lumpen“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 39. 1647 wurden die Ausrüstungskosten für einen Reiter mit 80 Rt. veranschlagt. PETER, Eisenach, S. 52. Ein durchaus üblicher Vorgang war es angesichts der meist schlechten Versorgungslage mit Bekleidung, dass man den Toten u. Verwundeten nach der Schlacht die Kleider auszog. Bei den Schweden wurden Kleider nach Stockholm verbracht, geflickt, gereinigt u. wieder an die Truppe ausgeteilt. Vgl. JORDAN, Mühlhausen, S. 66, über die Leibkompanie Wilhelms IV. v. Sachsen-Weimar: „haben haben die geringsten von ihren Wirthen erpresst Sattel, Zeug, Stiefel, Sporen, Pistolen, Degen etc.“ Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg 3. Bd., S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. Der Sekretär des schwedischen Kommandanten Paykull berichtet im Oktober 1644 während der Belagerung von Olmütz, FLADE, Tagebuch, S. 465, „dass des Feündts nemblichen des Römischen Kaysers Soldathen nur buben, und nackendes gesindl wären, und theilss laimete Säcke anstatt der Hosen, und blosse füsse hätten“. Für seine Ausrüstung war jeder Soldat selbst verantwortlich. So heißt es etwa im Artikelbrief des kaiserlichen Regiments St. Julien vom 24.4.1628; SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 101: „Item eß soll auch sonsten ain Jeder sein Rüstung vnd Ober wehr vnd sonderlich die Schüezen Jre Mußquetten, Haggen vnd Zuegehör in guetter gewarsamb vnd bereitschafft auch Jedzeit Rain vnd sauber halten, vnd sich ohne Kraut vnd Loth auch andere notthurfft nicht finden lassen, da aber ainer anderst befunden dergestalt dass Er seiner wöhr, Mußquetten od Haggen, Auf züg vnd achten geg dem feindt nicht gebrauch Kundte, der soll darumben am leib gestrafft werden“. Der Schuster Heberle hält für September 1646 fest, ZILLHARDT, Zeytregister, S. 209f.: „Weil nur die Schwedischen mehr umb und bey der stat gelegen als die Keysserischen, haben die heren von Ulm den Schwedischen vüll mentel und schuo machen lassen umb das gelt“. Dabei wurde 1 Mantel mit 9 fl., ein Pferd mit 60 fl. veranschlagt. Der Verlust der Montierung eines Reiters z. B. bei der Eroberung einer Stadt durch den Feind war gleichbedeutend mit dem Abstieg innerhalb der militärischen Hierarchie zum einfachen Soldaten. Allerdings wurden auch Reiterregimentier, die sich nicht bewährt hatten, durch Wegnahme der Pferde und der Waffen zu Infanteristen degradiert, so etwa unter Borri vor Olmütz 1643; CHEMNITZ, Königlich Schwedischen in Teutschland geführten Krieges 4. Teil, 3. Buch, S. 39: „Vnter denen verhielten zweyhundert Österreichische Reuter sich in einer Occasion nicht allerdings, wie ihnen gebühret: Daher Er sie abgesetzet zu fußknechten, vnd mit ihren pferden vnd gewehr drey vnberittene Sperreuterische Compagnien wieder beritten gemachet“.
[302] THEATRUM EUROPAEUM 5. Bd., S. 1195ff.
[303] Generalquartiermeister, „Oberstfeldquartiermeister“ [schwed. kvarter allmänna, dän. generalkvartermester]: Der Generalquartiermeister leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern u. dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren), unterstützt von der Kriegskanzlei. Die Eingänge wurden dem Feldmarschall vorgetragen u. die Antwortschreiben dementsprechend zur Billigung vorgelegt. Für technische Fragen wurden Ingenieure des Stabs herangezogen. Die mündliche Befehlsübermittlung oblag zwei bis vier Generaladjutanten. Das Quartieramt lieferte je nach Eingang Berichte an den Kaiser, den Hofkriegsrat, Weisungen an die Kommandeure der Feldarmeen, an die örtlichen Kommandeure u. Festungskommandeure, an alle zuständigen Verwaltungsbehörden u. gab Lageberichte an hohe abwesende Generäle u. Nachrichten an die Gesandten des Westfälischen Friedenskongresses heraus. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er 400 fl. monatlich, bei den Dänen dagegen 500 Rt.; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Der Generalquartiermeister hatte als Dienstvorgesetzter alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich, sein Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden oder zu erleichtern. Zudem war er meist auch Inhaber eines eigenen Regiments, das die besten Quartiere zu erwarten hatte. Außerdem fungierte er als Experte für das Auskundschaften feindlicher Festungen.
[304] Karl Friedrich v. Reich [Reiche, Reych] [vor 1618-20.12.1647 Gießen], kaiserlicher Generalfeldwachtmeister.
[305] Ottavio Piccolomini Pieri di Sticciano [Picoloni, Picolomnini, Bicolomini] P. d’Aragona, Herzog von Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Teilnahme am Böhmischen Krieg, unter Pappenheim Dienst als Obristleutnant, 1627 wurde er Kommandant der Leibgarde Wallensteins, Teilnahme am Mantuanischen Erbfolgekrieg u. am 16.11.1632 an der Schlacht bei Lützen, Mitunterzeichner des 1. Pilsener Revers u. Hauptakteur bei der Verschwörung gegen Wallenstein, danach erhielt er reiche Schenkungen in Böhmen, er war kaiserlicher Feldmarschall in der Schlacht v. Nördlingen am 5./6.9.1634, es folgten Kämpfe in Lothringen, am 7.6.1639 Sieg über die französische Armee unter Feuquières bei Diedenhofen (Thionville) u. Ernennung zum kaiserlichen Geheimen Rat bzw. zum Herzog v. Amalfi durch Philipp IV. v. Spanien, am 5.9.1639 Ernennung zum Befehlshaber der kaiserlichen Hauptarmee in Böhmen. Nach mehreren Niederlagen u. der Katastrophe Piccolominis u. Erzherzog Leopold Wilhelms gegen Torstensson in der Schlacht bei Breitenfeld am 2.11.1642 legte er den Oberbefehl nieder, 1644 war er erneut bei den Kämpfen der Spanier in den Niederlanden aktiv, 26.5.1648 Ernennung zum Generalleutnant, Einsatz als Prinzipalgesandter bei den Nürnberger Verhandlungen zur Umsetzung des Westfälischen Friedens (Mai 1649-Juli 1650), 1650 Erhebung in den Reichsfürstenstand. Vgl. BARKER, Piccolomini, S. 322-369, WOLTZ, Piccolomini, S. 93-145. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten v. ELSTER (=> Literaturregister).
[306] Kroaten: kroatische Regimenter in kaiserlichen u. kurbayerischen Diensten, des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die v. „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke u. Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore u. Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung u. Disziplinierung dieser „Streifparteien“ u. wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Vgl. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 85 (1630): „Die Crabaten litten dieser Zeit von den Schwedischen viel schaden / weil es bey ihnen viel stattliche Beuten gab. Dann sie hatten theils Gürtel voller Gold und Silber vmb den Leib / auch gantze Blatten von Gold vnd Silber geschlagen vor der Brust“. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) u. Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian v. Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte”. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet”. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ “. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / ob sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“, bzw. die Aufzeichnungen des Pfarrers Lucas, Trusen (Anfang Januar 1635); LEHMANN, Leben und Sterben, S. 129: „[…] die Dorfschaften sind nacheinander alle ausgeplündert, die Leute übel geschlagen und beraubt worden, einige tot geblieben, Elmenthal und Laudenbach und Heßles sind ganz ledig [menschenleer] diese Zeit über gestanden, alles an Heu, Stroh, Holz hinweg ist geführt worden, das Getreide in den Scheunen ist ausgedroschen oder sonst verdorben worden, die Häuser sind zerschlagen, das Eisenwerk an Türen und Läden, Bratkacheln, Ofenblasen sind ausgebrochen und hinweg genommen worden [ …] sind über 300 Kroaten zu Elmenthal und Laudenbach gewesen, dort geplündert und folgenden Tag nach Brotterode gezogen und dort auch großen Schaden verübt, indem sie allein 100 Pferde allhier weggenommen, des anderen Viehs zu geschweigen, mancher Mensch ist übel traktiert worden, viele sind in großen Schaden gekommen, zu Herges sind alle Pferde hinweg genommen, desgleichen mehrentheils auch die Schafe und jungen Lämmer, in der Auwallenburg sind über 3 Kühe nicht verblieben, sondern alle hinweg genommen worden […]“. THEATRUM EUROPAEUM 2. Band, S. 630 (1631): „Den 10. Martii sind die Crabaten ein halbe Meil von der Prager Newstatt / zimblich starck zu Roß vnnd Fuß ankommen / ein schönes Dorf Micheln genant / in Brand gesteckt / Mann / Weib / vnnd Kinder / was nicht entlauffen können / entweder nidergehawen oder ins Fewer gejaget : ist also groß Elend gewesen. Das verbrandte Stroh hat der Wind / weil er gleich darbey entstanden / biß nach Prag gar auff die Brücke getrieben. Die Sächsische haben sich zwar alsbald zu Roß vnnd Fuß hinauß begeben / in Meynung sich an die Crabaten zumachen: aber selbige hatten sich vor jhrer Ankunfft schon weg gemacht / vnd vnderwegens noch etliche Dörffer angezündet”. WERTHER, Chronik der Stadt Suhl 1. Bd., S. 226f. (1634): „In einem Umlaufschreiben wies die gemeinschaftliche Regierung und das Consistorium zu Meiningen darauf hin: ‚Es gehen viele und große Sünden wider das sechste und siebente Gebot im Schwange, da die Weibspersonen sich leichtfertig an die Croaten gehänget“. Gefangene Kroaten wurden schon unter Gustav II. Adolf in schwedische Kupferbergwerke verbracht; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 349; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 87.
[307] Brieg [Brzeg]; HHSSchl, S. 54ff.
[308] SCHMIDT, Ein Kalvinist, S. 100.
[309] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[310] Ulmer Waffenstillstand vom 14.3.1647: Waffenstillstand zwischen Frankreich, Schweden u. Hessen-Kassel auf der einen u. Kurköln u. Kurbayern, der am am 14.3.1647 in Ulm unterzeichnet wurde: Die Gebiete des Kurfürsten waren danach v. Kampfhandlungen u. Durchmärschen zu verschonen, nur die Obere Pfalz durfte v. der schwedischen Arme für Truppenbewegungen genutzt werden. Heilbronn ging an Frankreich, Überlingen u. Memmingen an Wrangel, während unter anderem Rain an Bayern zurückfiel. Vgl. die ausführliche Untersuchung von IMMLER, Maximilian I.
[311] Ulm; HHSD VI, S. 808ff.
[312] Scharmützel [schwed. skärmytsling, dän. skirmish]: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“: Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände v. bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut v. Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.
[313] Fuder: Altes Flüssigkeits-, besonders Weinmaß, differierte je nach Territorium oder auch Stadt zwischen 780 und 1856 Liter. 1 Fuder Wein = 2 Fass Wein = 12 Eimer = 36 Hosen = 864 Kannen = 808,3584 Liter (Markgrafschaft Bayreuth), 1 Fuder: 11, 6 Hektoliter (Überlingen), 1 Fuder = 6 Eimer = 1765, 56304 Liter (Württemberg). Fuder (Schweinfurt): 1 Fuder = 12 Eimer; 1 Kaufeimer = 8 Kübel = 64 Maß: 1 Schenkeimer = 9 Kübel = 72 Maß; 1 Maß = 2 Seidlein = 4 Biermäßlein (Schoppen) = 8 Ächtelein.
[314] Generalstab: die Summe aller ranghohen Offiziere, die der obersten militärischen Führung zuarbeiten. Der Generalstab umfasste das Quartieramt, die Kriegskanzlei, die Generaladjutantur, das Kriegskommissariat, das Kriegszahlamt, die Generalauditoren, den Generalprofos, die Feldapotheke, das Feldpostamt u. die Generalwagenmeister. 1640 sollen der General- u. Hofstab Piccolominis 1.200 Personen umfasst haben; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 123.
[315] Dagegen HOCK, Kitzingen im Dreißigjährigen Krieg, S. 148: „Die Aussage PLOCHMANNs, daß in den Jahren 1646 und 1647 ‚der General Wrangel sein Hauptquartier in Kitzingen hatte …‘, findet weder in den archivalischen Quellen noch bei DIETWAR ihre Bestätigung. Im April 1647 kam Wrangel allerdings nach Kitzingen, um sich dort mit dem Würzburger Fürstbischof wegen der freien Religionsausübung der Kitzinger Protestanten auseinanderzusetzen“.
[316] Früchte: Getreide.
[317] Vgl. die Angaben dagegen bei HOERNES, Kurze historisch-topographische Beschreibung, S. 119.
[318] Am 10.4.1647 reiste Georg Friedrich Graf v. Castell-Rüdenhausen [21.8.1600 Rüdenhausen-29.3.1653 Rüdenhausen], der mit Wrangel persönlich bekannt war, persönlich ins schwedische Hauptquartier, das hier im Wirtshaus lag, nach Niederwerrn, um die Forderungen Wrangels an die protestantische Grafschaft zu senken. In Niederwerrn wurden 300 Gefallene der Belagerung bestattet. HEIMATBUCH OBERWERRN, 1. Teil, S. 45.
[319] Ewashausen, heute Ortsteil von Kitzingen.
[320] Im Gnadenvertrag v. 1650 gewährte der Würzburger Fürstbischof die Doppelkonfessionalität Kitzingens.
[321] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.
[322] Mine, minieren: graben, untergraben: Anlegen von Untergrabungsgängen unter dem Mauerfuß einer belagerten Festung. Diese Minengänge zielten entweder auf den Einsturz der Mauer oder auf ein Eindringen in die Festung. Über die Unterhöhlung hinaus konnten sie mit einer Pulverladung versehen u. zum Sprengen der Mauer benutzt werden. Da man die Arbeitsgeräusche bald hören konnte, wurden Gegenminen gelegt u. zur Explosion gebracht. Teilweise wurden die Minen auch dem Gegner gezeigt, um ihn zum Aufgeben zu bewegen. => Kontramine.
[323] Obertor: Es stand bis 1872 in Höhe des Hauses Kornmarkt 17.
[324] Das nannte man auch „Discretions-Ergebung“: Ergebung im Vertrauen auf eine angemessene Behandlung, d.h. auf Gnade oder Ungnade.
[325] Standarte: an einer Stange als => Fahne angebrachtes Feldzeichen berittener Truppen, deren Verlust im Kampfe oder bei der Kapitulation als Verlust der Ehre empfunden wurde. Im Kampf u. bei Belagerungen erbeutete Standarten waren dagegen Zeichen des bewiesenen Mutes der Einheit u. einzelner Soldaten, so dass ihre Anzahl in zeitgenössischen Berichten meist verzeichnet war.
[326] LATOMUS, Relationis Historicæ Semestralis Continuatio (1648), S. 8ff.
[327] Bad Windsheim [LK Neustadt/Aisch-Bad Windsheim]; HHSD VII, S. 63f.
[328] PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 128.
[329] interrumpierte: unterbrach.
[330] Karl IV. Herzog v. Lothringen [5.4.1604 Nancy-18.9.1675 Allenbach (bei Birkenfeld)]. Vgl. BABEL, Zwischen Habsburg und Bourbon.
[331] Peter Melander Graf v. Holzappel [8.2.1589 Niederhadamar-17.5.1648 Augsburg], hessen-kasselischer, kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HÖFER, Peter Graf Holzappel; GEISTHARDT. Peter Melander; LEINS, Soziale und räumliche Mobilität; LEINS, Peter Melander von Holzappel. Militärwirtschaft, Bündnisdiplomatie und Miniaturherrschaft im späten Dreißigjährigen Krieg. Phil. Diss. [in Arbeit].
[332] In allen Armeen befürchtete man ständig Verrat: Bürger, die wie in Konstanz 1643 mit dem Feind in Verbindung standen, um die Stadt ausliefern, wurden gevierteilt, gehenkt u. ihre Angehörigen der Stadt verwiesen; SEMLER, WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 170: „Wer beßer geweßen, were kain graf oder dergleichen obrister, so kriegßweßen nit erfahren, darbei geweßen: obriste Nussbaum und Matthaeus Bach hetten beßer corascha darzue gehabt, werß an ihnen gelegen und sie daß commando gehabt, hettenß gewiß einbekomen. Haben fürgeben, daß loch seye zue klain (da es doch bald hette geweitert werden kenden; seyen auch schon 2 oder 3, wie oben gemelt, hineingeschloffen), da doch der ratsherr Hewdorf, der nur ain dicker mann, selbsten heraußer geschloffen sampt seinem sohn, so auch auß den correspondierischen waren, uff sie gewartet, seinen sohn entgegen, weil sie so lang außwaren und umb 12 uhr nit erscheinten, biß naher Burgberg oder Nußdorf geschickt, es und andere Uberlingerische correspondierische burger, so vor haußen sie gefüert und mitgeloffen. Alß sie vernohmen, daß die obriste nit an die sach wollten, sonder wider zuerugg commandirten, haben sie solche umb deß jüngsten gericht wüllen gebetten, solen doch fortsezen, sie wöllen alß vor ihnen hergehen, die sach werde guot werden. Hat auch M. Hannß, der scharpfrüchter, der auch ainer auß den correspondierischen ware, von innen herauß bey seiner behaußung zuegeschrayen: nun wacker her ! er wolle uff dem Galler die wacht, deren wohl uff 12 waren, allein mit seinem hänkerschwert nidermachen, welches nachmahlen ihme und andernen, wie volgen wird, übel außgeschlagen, alß der anschlag entdeckt und derenselben ettliche eingezogen, under denen er auch einer gewesen war, welcher lange zeit zum öfternmahlen an die folter geschlagen, gestreckt und ernstlich gepeiniget worden. Andere 2 muoste er selbsten einen tag zuevor, ehe man ihne würde hänken, dan er zum galgen schon war condemniert, fiederthailen und die stuck uff die straßen außerhalb der statt uffhänken. So ist er aber endlichen von den geystlichen und insonderß von den Salmanschweylischen, welche bey dem commendanten vil vermöcht, erbetten und deß lebenß wider gefrüstet worden, uff welches er bald hernach außgerüßen und sich auß dem staub gemacht, auch viel andere intreßirte, welchen man weib und kinder schier nackend und bloß nachgeschickt, dass war nun ain großer jammer, elend und wohl über die maßen zue erbarmen, so also deren ettliche naher Costantz gekomen“. Teilweise wurden wie etwa in Olmütz Spione gevierteilt; DUDIK, Sammel-Chronik, S. 49. Vgl. dazu das berüchtigte Patent Wallensteins vom 29.8.1626 aus Neiße; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 308, S. 306: Während des gegenwärtigen feindlichen Einfalls hätten viele Städte und Orte dem Feind nicht nur keinen Widerstand entgegengesetzt, wie es sich angesichts der Pflichten gegenüber dem Kaiser gebührt hätte, sondern hätten vielmehr dem Feind bereitwillig die Tore geöffnet und diesem jede mögliche Hilfe und Unterstützung gewährt. Viele Menschen aus dem Königreich und den Ländern des Kaisers seien zum Feind übergelaufen und hielten sich bei ihm auf. Darum befehle er, dass solche meineidigen, abtrünnigen Untertanen aus Böhmen und Mähren, Schlesien, der Lausitz und Österreich bei Gefangennahme auf der Stelle getötet, die Städte aber, die sich verräterisch und ohne Gegenwehr dem Feind ergaben, im Falle ihrer Eroberung durch die kaiserliche Armee geplündert und durch Feuer vernichtet werden sollten. SCHORER, Memminger Chronick, S. 141 (1633): „Den 10. September ließ der H. Commandant einen hieigen Burger auff dem Weinmarckt / auß Verdacht / daß er mit den Schweden zu Biberach correspondirte / bey hellem Tag auffhenecken / da musten die Burger zu sehen / vnd jeder dergleichen gewärtig seyn“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 606 (Zwickau 1640): „Etliche Bürger hatten sich hinaus zum Kaiserlichen begeben / die geriethen in und Leib-und Lebens-Gefahr / durfften nicht wieder in die Stadt; einem ließ auch der Obriste Schliebe sein Hauß auff dem Holtz-Anger niederreissen / und auff den Grund schleiffen“. MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 525f. (Schweinfurt 1640): „An dem nämlichen 19. April wurden, auf Befehl des Feldmarschalls von Geleen, drey angesehene Bürger, nämlich Heinrich Arnold, Mitglied des äußern Rathes und Wirth zum goldenen Einhorn, Johann Caspar Seuppel, Wirth zum schwarzen Bären und Jacob Renninger, Kaufmann allhier, wegen eines Verdachtes, als ob sie mit dem Feinde (den Schweden) einen geheimen Briefwechsel unterhielten, mit Weibern und Kindern arretirt und mit Musketirern scharf bewacht. Alle ihre Briefe wurden in Beschlag genommen und durchgelesen. Um aber den angedrohten härtern Verlust zu verhüten, schlugen sich mehrere Generale ins Mittel, und dadurch erhielt man so viel, daß Weib und Kinder frey; Arnold aber in das Wirthshaus zur Krähe (jezt zum Raben) Seuppel in das Quartier des Grafen Bornival und Renninger in das Wirthshaus zum schwarzen Bären gefänglich eingebracht wurden. Erst am Montage, den 27. d., kamen sie, nachdem sie der General-Auditor scharf examinirt hatte, und nichts fande, was Verdacht erregen konnte, auf freyen Fuß. Nichts desto weniger mußte der Rath für sie Bürge werden“. Aus dem von den Kaiserlichen heimgesuchten Pommern heißt es 1631; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 84: „Das Landvolck thäte den Schwädischen grosse Hülffe / vnd erfrewete sich vber die massen / daß sie dermahleins von der schröcklichen Tyranney sollten erlöset werden“. Vgl. den Verrat des Kapitän Homann, der das Rodenberger Schloss 1637 den Kaiserlichen ausgeliefert hatte; MITHOFF, Chronik der Stadt Rodenberg, S. 260f.
[333] Kollaboration mit dem Feind: Vgl. dazu das berüchtigte Patent Wallensteins vom 29.8.1626 aus Neiße; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 308, S. 306: Während des gegenwärtigen feindlichen Einfalls hätten viele Städte u. Orte dem Feind nicht nur keinen Widerstand entgegengesetzt, wie es sich angesichts der Pflichten gegenüber dem Kaiser gebührt hätte, sondern hätten vielmehr dem Feind bereitwillig die Tore geöffnet u. diesem jede mögliche Hilfe u. Unterstützung gewährt. Viele Menschen aus dem Königreich u. den Ländern des Kaisers seien zum Feind übergelaufen u. hielten sich bei ihm auf. Darum befehle er, dass solche meineidigen, abtrünnigen Untertanen aus Böhmen u. Mähren, Schlesien, der Lausitz u. Österreich bei Gefangennahme auf der Stelle getötet, die Städte aber, die sich verräterisch u. ohne Gegenwehr dem Feind ergaben, im Falle ihrer Eroberung durch die kaiserliche Armee geplündert u. durch Feuer vernichtet werden sollten. SCHORER, Memminger Chronick, S. 141 (1633): „Den 10. September ließ der H. Commandant einen hieigen Burger auff dem Weinmarckt / auß Verdacht / daß er mit den Schweden zu Biberach correspondirte / bey hellem Tag auffhenecken / da musten die Burger zu sehen / vnd jeder dergleichen gewärtig seyn“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 606 (Zwickau 1640): „Etliche Bürger hatten sich hinaus zum Kaiserlichen begeben / die geriethen in und Leib-und Lebens-Gefahr / durfften nicht wieder in die Stadt; einem ließ auch der Obriste Schliebe sein Hauß auff dem Holtz-Anger niederreissen / und auff den Grund schleiffen“. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 525f. (Schweinfurt 1640): „An dem nämlichen 19. April wurden, auf Befehl des Feldmarschalls von Geleen, drey angesehene Bürger, nämlich Heinrich Arnold, Mitglied des äußern Rathes und Wirth zum goldenen Einhorn, Johann Caspar Seuppel, Wirth zum schwarzen Bären und Jacob Renninger, Kaufmann allhier, wegen eines Verdachtes, als ob sie mit dem Feinde (den Schweden) einen geheimen Briefwechsel unterhielten, mit Weibern und Kindern arretirt und mit Musketirern scharf bewacht. Alle ihre Briefe wurden in Beschlag genommen und durchgelesen. Um aber den angedrohten härtern Verlust zu verhüten, schlugen sich mehrere Generale ins Mittel, und dadurch erhielt man so viel, daß Weib und Kinder frey; Arnold aber in das Wirthshaus zur Krähe (jezt zum Raben) Seuppel in das Quartier des Grafen Bornival und Renninger in das Wirthshaus zum schwarzen Bären gefänglich eingebracht wurden. Erst am Montage, den 27. d., kamen sie, nachdem sie der General-Auditor scharf examinirt hatte, und nichts fande, was Verdacht erregen konnte, auf freyen Fuß. Nichts desto weniger mußte der Rath für sie Bürge werden“. Aus dem von den Kaiserlichen heimgesuchten Pommern heißt es 1631; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 84: „Das Landvolck thäte den Schwädischen grosse Hülffe / vnd erfrewete sich vber die massen / daß sie dermahleins von der schröcklichen Tyranney sollten erlöset werden“. Vgl. den Verrat des Kapitän Homann, der das Rodenberger Schloss 1637 den Kaiserlichen ausgeliefert hatte; MITHOFF, Chronik der Stadt Rodenberg, S. 260f.
Im April 1626 wird berichtet, dass Bauern (aus dem Amt Seesen; LK Bad Gandersheim) „sambt etlichen reütern von dem feindt“ Gandersheim überfallen wollten, aber entdeckt und „bey die hundert“ Bauern v. Cortenbachs Reitern niedergehauen worden seien. BOBLENZ, Aktionen, S. 261, Anm. 43. „Sensen-Magister“ war der Spitzname des Johann Georg Wolf(f), des Sohns eines böhmischen Exulanten aus Hof, angeblich Eisenwarenhändler in Münchberg, Magister u. Advokat in Hof (1633-1640), der mit den Kaiserlichen 1634 konspiriert haben soll. Das THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd, S. 307, berichtet unter dem Juni 1634: „Zu Ablauff dieses Monats Junii ward ein Bürger vom Hoff zu Zwickau ergrieffen / der Sensen Magister genennet / der hatte beneben etlichen andern mit den Käyserischen Soldate? gehandelt / Schleitz / Paussa / Kemnitz / Annaberg / Marienberg / Schneeberg / Freyberg und andere Ort und Stätte mehr in Brand zustecken / das Käiserisch Volck aber war im Anzug / alsdann die angezündete Oerter mit Gewalt anzufallen und zu übergewaltigen“. So informierten die „42. Ordentliche[n] Wochentliche[n] Zeittungen. 1634“ [Archives Municipales Strasbourg AA 1605] ihre Leser in einer Meldung aus Leipzig vom 4./14.7.1634: „Auß Zwickaw wirdt geschrieben / daß daselbst ein Bürger vom Hoff sitze / welchen man SensenMagister nenne / derselbe habe mit den Keyserischen zum Bodenstein losierenden Soldaten Schrifftliche Correspondenz gehalten / da es auch so weit kommen / daß sie drey Kundschaffter außgesendet / die Stättlein / Schleitz / Pausa / Plawen / Kemnitz / Annaberg / Marienberg / Schneeberg / vnd Freyberg in Brandt zu stecken: von diesen dreyen hat man zu Zwickaw einen vberkommen / der es ohne einige Tortur bekennet / auch außgesagt / wie die andern in Kleydung giengen / vnd weren sie von erwehntem SensenMagister nach Zwickaw commandirt worden / vnd so man ihn nicht selbigen Abend noch hette vberkommen / so hette er die Statt angezündet / worauff auch viel Keyserische Volck im Anzug gewesen / Zwickaw zu vberfallen“. Der Hofer Organist Jobst Christoph Rüthner (1598-1648); KLUGE, Hofer Chronik, S. 56, schreibt dagegen: „Den 6. julii kam Magister Wolf, so nebst seiner frau gar bis auf Dreßden geführet worden, wiederum nach haus, und hatte man ihm vor einen mordbrenner und kundschafter gehalten. Er brachte aber eine ehrenverwahrung mit, daß die falsche bezüchtigung des brennens nicht auf ihn zu bringen gewesen“. Es ist bemerkenswert, dass dieser Vorgang bei dem Erzgebirgschronisten Lehmann in seiner Kriegschronik nicht erwähnt wird. Der Marktredwitzer Chronist Leopold; BRAUN, Marktredwitz, S. 14: „Wider diese [kurbayerischen; BW] Völker fielen die Sächsischen oft aus Eger [aus], schrieb[en] den Landleuten zu, sie sollten mit ihnen [vorgehen], auch Rat und Tat geben, Weg und Steg zeigen, wo die Bayerischen Landverderber – aber sie waren nit viel besser – anzutreffen und wie ihnen abzubrechen wäre. Zu diesem Handel waren die Landleut[e] trefflich willig, daß oftmals mit den Sächsischen 5[00], 800 auch wohl (in) 1000 pfälzische Bürger und Bauern mit Büchsen, Spießen, Gabeln, Hacken und Sensen mitzogen. [Sie] wurden gleichsam(b) rebellisch und (hingegen) den Sächsischen in allem willig. Wo sie eine kaiserische oder churbayerische Partei, als [auch] ihres eigenen Herrn Volks wußten und vermerkten, die verrieten sie den Sächsischen bei Tag und Nacht“. In einem zeitgenössischen Bericht zum Februar 1640 heißt es; LATOMUS, Relatio Historicæ Semestralis Continuatio (1640), S. 85.: „Bey vorgang dessen / ließ Herr Feld-Marschall Baner zweyen Bürgermeistern / nemlich dem in der Statt Satz [Saaz; BW] vnd Lada [Loun; BW] sampt dem Judice desselbigen Orts die Köpff herunter schlagen / auß Vrsach / weil man S. Excell. vorgebracht / wie sie nemlich an Herrn General vnd Graffen von Hatzfeld geschrieben / daß er Baner nunmehr in besagtem Satz / mit etwa 7. tausent Mann (davon kurtz hieroben auch Meldung geschehen: ) in der Nähe herumb läge / vnd also gar leichtlich auffgeklopfft / ja wol gar in Person gefangen werden könte“. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 167ff., zur Belagerung Überlingens: „Den 19. Septembris [1643; BW] hat man sich die ganze nacht zue Costanz, nachvolgende nacht außzuefahren, gerust, stuck in die schüff geladen, halbe oder ¼ cardonen, seyen selbige nacht gar viel schüff in der Mainow, Überlingen zue waßer und land anzuegreufen, zuesamenkomen; so seyen auch deß churbayerische reichßvölker, so zue Mörspurg, Pfulendorf und der orten gelegen, zue land darzue avisiert worden. Nun eß war alleß wohl angestelt und angeordnet gewesen, seyen auch unvermerkt biß an den ort, da sie sollen hinein schliefen, glücklich und wohl ankomen; diß ort war in dem Gallergraben, allda ain thürgrücht eingemauert; seyen schon 2 oder 3 hineingeschloffen; allain seyen sie waß zue spat und nachts umb 12 uhren sollen vorhanden sein, so seyen aber die Lindawer zue spat komen und erst gegen dem tage umb 4 uhren dahin komen; haben also die von innen mit denen, so vor außen, mit denen sie correspondenz uff 12 uhren zue erschinen, ainanderen nit angetroffen und in dem grob gefehlt. Wäre aber dannoch früe genung geweßen, hetten sie nun angesetzt; hetten in kurzer zeit und unvermerkt daß loch größeren oder die ziegelstein alle herauß brechen kenden, daß allzeit 3 oder 4 zuemahl neben ainanderen hinein hetten laufen mögen in den inneren graben innerhalb deß Gallerß und deß dorfs; hetten gleichwohl noch durch ain porten gehen sollen, ist aber selbe nit beschlossen noch verwahrt worden, und so bald der bock von oben wäre angangen und durch ain bixenschuss die credit oder losung geben, hetten die zue waßer auch unden angrüffen und aller orten lärmen gemacht und angefangen, mit stucken hinein zu spülen und die meyr zue brechen. Haben aber beede thail nichts attentiert und unverrichter sachen also wider, wa sie herkomen, zuerugg gekört, ganz unlstig, dan sie vermaint nit anderst,alß haben gewonnen spül in den händen; hettenß auch gehabt, weren sie fortgfahren; hat zue Costanz schier mänigklich ganze nacht gewacht, gleich als man in der christnacht pflegt zue wachen, und der zeit, so umb mitternacht hat sollen beschehen, zue hören und der freyden wöllen erwarten. Vergebenß aber und umbsonst; dan großer zwitracht, wie gemainklich und allzeit, war under ihnen und insonders under den obristen, köndten die praeminenz und vorzug nit mit ainanderen thailen, kainer wollte dem anderen nichts beforgeben. Wer beßer geweßen, were kain graf oder dergleichen obrister, so kriegßweßen nit erfahren, darbei geweßen: obriste Nußbaum und Matthaeus Bach hetten beßer corascha darzue gehabt, werß an ihnen gelegen und sie daß commando gehabt, hettenß gewiß einbekomen. Haben fürgeben, daß loch seye zue klain (da es doch bald hette geweitert werden kenden; seyen auch schon 2 oder 3, wie oben gemelt, hineingeschloffen), da doch der ratsherr Hewdorf, der nur ain dicker mann, selbsten heraußer geschloffen sampt seinem sohn, so auch auß den correspondierischen waren, uff sie gewartet, seinen sohn entgegen, weil sie so lang außwaren und umb 12 uhr nit erscheinten, biß naher Burgberg oder Nußdorf geschickt, es und andere Uberlingerische correspondierische burger, so vor haußen sie gefüert und mitgeloffen. Alß sie vernohmen, daß die obriste nit an die sach wollten, sonder wider zuerugg commandirten, haben sie solche umb deß jüngsten gericht wüllen gebetten, solen doch fortsezen, sie wöllen alß vor ihnen hergehen, die sach werde guot werden. Hat auch M. Hannß, der scharpfrüchter, der auch ainer auß den correspondierischen ware, von innen herauß bey seiner behaußung zuegeschrayen: nun wacker her ! er wolle uff dem Galler die wacht, deren wohl uff 12 waren, allein mit seinem hänkerschwert nidermachen, welches nachmahlen ihme und andernen, wie volgen wird, übel außgeschlagen, alß der anschlag entdeckt und derenselben ettliche eingezogen, under denen er auch einer gewesen war, welcher lange zeit zum öfternmahlen an die folter geschlagen, gestreckt und ernstlich gepeiniget worden. Andere 2 muoste er selbsten einen tag zuevor, ehe man ihne würde hänken, dan er zum galgen schon war condemniert, fiederthailen und die stuck uff die straßen außerhalb der statt uffhänken. So ist er aber endlichen von den geystlichen und insonderß von den Salmanschweylischen, welche bey dem commendanten vil vermöcht, erbetten und deß lebenß wider gefrüstet worden, uff welches er bald hernach außgerüßen und sich auß dem staub gemacht, auch viel andere intreßirte, welchen man weib und kinder schier nackend und bloß nachgeschickt, dass war nun ain großer jammer, elend und wohl über die maßen zue erbarmen, so also deren ettliche naher Costantz gekomen“. SCHORER, Memminger Chronick, S. 141 (1633): „Den 10. September ließ der H. Commandant einen hieigen Burger auff dem Weinmarckt / auß Verdacht / daß er mit den Schweden zu Biberach correspondirte / bey hellem Tag auffhenecken / da musten die Burger zu sehen / vnd jeder dergleichen gewärtig seyn“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 606 (Zwickau 1640): „Etliche Bürger hatten sich hinaus zum Kaiserlichen begeben / die geriethen in und Leib-und Lebens-Gefahr / durfften nicht wieder in die Stadt; einem ließ auch der Obriste Schliebe sein Hauß auff dem Holtz-Anger niederreissen / und auff den Grund schleiffen“. Teilweise wurden bei Annäherung des Gegners „verdächtige“ Bürger vom Stadtkommandanten deportiert; CHEMNITZ, Königl. Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs Ander Theil, 2. Buch, 12. Kap., S. 340 (1634): „Bey welcher deß FeldMarschalcks [Gustav Horn; BW] herannäherung der Keyserliche Commendant zu Lindaw / Obrister [Augustin Eckstedt v.; BW] Vitzthum / weil Er sich einiger gefahr / so wol von innen der Burgerschafft / als von aussen des Feindes halber besorget / hundert vnd dreyssig Bürger aus der Stadt nach Bregentz geschaffet: Von dannen Sie ferner hinein ins Tirol vnd verschicket worden“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger (Sept. 1634); BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 202f: „zu welchem Unglückh dann leider nit wenig geholffen etlicher meinaydiger Underthonen verrätherey und Dieberey, welche wann Sie ihren Mitbürger umb Leib, Leben, Haab und gutt bringen kennen, so hetten sie sich nit weder vor Gott noch vor Menschen geförchtet oder geschämpt“.
[334] Ausfall: Ausfälle aus der Festung dienten der Nahrungsbeschaffung, der Sprengung des Belagerungrings, um die Belagerer aus den Gräben zu werfen, Kanonen unbrauchbar zu machen u. Durchhaltewillen zu demonstrieren. Zum Teil waren diese Ausfälle mit hohen Verlusten verbunden. Soldaten wurden mit Geld u. Rangerhöhungen motiviert, mit vorgehaltener Waffe gezwungen oder es wurde hinter ihnen hergeschossen u. sie durch Ausschank v. Branntwein in betrunkenem Zustand (Hameln 1633) dazu verleitet.
[335] PUFENDORF, Der Schwedisch- und Deutschen Kriegsgeschichte XIX. Buch, S. 313f.
[336] Kriegsverluste: LINDEGREN, Frauenland, S. 145: „Grob gerechnet kann man behaupten, daß in der ganzen Periode von 1620 bis 1720 ca. 75 % aller Todesfälle auf Krankheiten und andere Entbehrungen zurückzuführen sind. Ca. zehn Prozent starben in Kriegsgefangenschaft. Die restlichen 15 Prozent fielen bei Kampfhandlungen. Ungefähr ein Drittel dieser direkt kampfbezogenen Todesfälle geschah im übrigen im Zusammenhang mit Belagerungen. Große Feldschlachten und kleinere Gefechte forderten im allgemeinen nicht besonders viele Todesopfer, vergleicht man sie mit dem Alltag des Krieges“. Nach Scharmützeln, Gefechten etc. fielen viele Verwundete Bauern zum Opfer; LATOMUS, Relationis Historiæ Semestralis Continuatio (1641), S. 19: „Alles / was nicht gefangen / muste fast Haar lassen / dann was sonsten auß der Schwedischen Hände entronnen / vnd vnter die Bawren kam / wurde von denselben vollends von Brod gethan“.
[337] Generalquartiermeister, „Oberstfeldquartiermeister“ [schwed. kvarter allmänna, dän. generalkvartermester]: Der Generalquartiermeister leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern u. dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren), unterstützt v. der Kriegskanzlei. Die Eingänge wurden dem Feldmarschall vorgetragen u. die Antwortschreiben dementsprechend zur Billigung vorgelegt. Für technische Fragen wurden Ingenieure des Stabs herangezogen. Die mündliche Befehlsübermittlung oblag zwei bis vier Generaladjutanten. Das Quartieramt lieferte je nach Eingang Berichte an den Kaiser, den Hofkriegsrat, Weisungen an Kommandeure der Feldarmeen, an örtliche Kommandeure u. Festungskommandeure, alle zuständigen Verwaltungsbehörden u. gab Lageberichte an hohe abwesende Generäle u. Nachrichten an die Gesandten des Westfälischen Friedenskongresses heraus. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er 400 fl. monatlich, bei den Dänen dagegen 500 Rt.; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Der Generalquartiermeister hatte als Dienstvorgesetzter alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich, sein Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden oder zu erleichtern. Zudem war er meist Inhaber eines eigenen Regiments, das die besten Quartiere zu erwarten hatte. Außerdem fungierte er auch als Experte für das Auskundschaften feindlicher Festungen.
[338] Karl Friedrich v. Reich [Reiche, Reych] [vor 1618-20.12.1647 Gießen], kaiserlicher Generalquartiermeister u. Generalfeldwachtmeister.
[339] SCHMIDT, Ein Kalvinist, S. 93.
[340] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 151f.
[341] Marktredwitz [LK Wunsiedel im Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 429f.
[342] Kirchenlamitz [LK Wunsiedel im Fichtelgebirge].
[343] BRAUN, Marktredwitz, S. 295.
[344] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[345] Es handelte sich im kaiserlichen Verständnis um eine unehrenhafte Übergabe mit entsprechenden Konsequenzen für den Kommandanten: In den Erinnerungen des Dr. Jeremias Molther aus Friedberg (Landgrafschaft Hessen-Kassel) heißt es (1634); WAAS, Chroniken, S. 142f.: „Nicht lange aber nach diesem Durchzug [kaiserlicher Truppen] ist [15. Okt.] der Oberst Rosa [Reinhold von Rosen] mit seinem Regiment zu Pferd dahier kommen und erstmahls instinctu fratris [auf Antrieb seines Bruders: Vollmar, gen. ‚der tolle Rosen‘], eines Rittmeisters wegen [zum Schutz] des adligen Frauenzimmers in der Burg Quartier gemacht, darauf sich die sequentes [die folgenden Kommandanten] jederzeit bezogen. Deme der [schwedische] Obriste Princk, welcher aber, auf Ankunft des [kaiserlichen] Obristen Isolani und seiner Kroaten, des Nachts zu Friedberg aufgebrochen und durchgangen, und diesem Herzog Bernhard von Weimar mit der Armee selbsten gefolget, und bei dero Abzug einen Capitain-Leutnant [Christoph Schultheß-Schulze] mit 150 Soldaten zur Besatzung hinterlassen. Den 18. Nov. Freitags hat der Kais. Generalwachtmeister [Lothar v.] Bönninghausen die Stadt eingenommen, vor der Kronen die Stück gegen die Burg gepflanzt, Feuer hinein geben. Darauf der schwedische Capitain den Abend noch abgezogen [sich ergeben]. Ist in der Stadt bewacht und Morgens mit sein Soldaten weg convoyirt worden. Den 14. Dec. ist er wegen dieser disreputirlichen [ehrlosen] Uebergab auf dem Neustädter Markt in Hanau arkebusiert [erschossen] worden“. Der Friedberger Johann Philipp Götzenius (1613-1663) erinnert sich, dass Schultheß zum Regiment Ramseys gehörte; WAAS, Chroniken, S. 148. Das THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 394f., berichtet dazu: „Droben ist mit wenigen Worten gedacht der Einnehmung Stadt und Schlosses Friedburg / und deß Schwedisch-Hanauischen Commendanten Arrests / also ist Mittwochs den 4. 14. Decembr. ergangen / daß man gegen obberührten Schwedisch-Hanauischen gewesenen Commendanten in Friedberg / zu Hanau Standt-Recht gehalten / und weil er sich seiner gehabten Ordre und Instruction nicht gemäß verhalten / sondern einen so schlimmen und disreputirlichen Accord in einem so bequemen und tenablen Ort gemacht / als ist er condemnirt zum Tod / und die Execution auff dem Neustädter Marckt in Hanau über ihn ergangen / daß er daselbst Harequebusirt worden: Hat biß in seinen Tod über etliche in der Burg Friedburg geklaget / welche ihne gleich zur Ubergab drinnen benöthiget hätten / und sey ihme auch / was ihme und seinen Soldaten versprochen / nit gehalten worden“. Siehe auch Willich, Christian, unter „Miniaturen“. Das THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 596, berichtet über einen weiteren Fall: „Den 25. ejusdem [Juli 1641 a. St.; BW] gienge der Marche noch einmal vor Osterwick / und wurde zugleich auch Hornburg / auff eine Meil davon gelegen / also beyde Oerter fast zugleich angegriffen / Osterwick wurde beschossen / und den 27. diß / oder 6. Augusti styl. nov. bemeistert / vor Hornburg an drey Orten zu miniren fürgenommen / wie auch Schladen alsbald nach Osterwick hinweg genommen worden. Als der in Hornburg gelegene Capitain / unter Carl Ruth gehörig / den Ubergang beyder Oerter / und das miniren gesehen / hat er sich den 20. diß / oder 8. Augusti / doch ohne gehabte Noth / auch ergeben / vermuthlich seine lang gesamlete Baarschafft in der Güte darvon zu bringen : Ist aber deßwegen sehr übel angesehen / alsbalden in Arrest genommen / Kriegs-Recht über ihn gehalten / und ihm darauff / auß Gnaden / der Kopff abgeschlagen worden“. In anderen, wohl nicht so gravierenden Fällen erfolgte der Armeeausschluss.
[346] Österreichisches Haus-, Hof- u. Staatsarchiv Reichskanzlei Friedensakten 56 b, fol. 214 r/v und fol. 226 r -230 r (Entwurf): Ferdinand III. an Reichsstadt Schweinfurt, mit Teilen der Ausfertigung u. der Unterschrift von Reichsvizekanzler Kurz, Prag, 18.1.1648.
[347] Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsarchiv Alte Feldakten Hofkriegsratsprotokolle 296, fol. 237.
[348] Heinrich Freiherr v. Mercy [ – ], kaiserlicher Generalwachtmeister, Feldmarschallleutnant.
[349] Böhmisch Budweis [České Budějovice]; HHSBöhm, S. 46ff.
[350] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 261. Vgl. auch Staatsarchiv Würzburg Misc. 6501 (Original): Wilhelm v. Metternich an Anselm Kasimir, Königswerth, 1647 IV 20: Nach dem Bericht eines Kornetts vom 16.4. sei Lodron zur Generalität geschickt worden, um zu berichten, wie Schweinfurt zum Frieden komme. Der Akkord wurde zum größten Befremden des ksl. Stabes trotz der in der Stadt einquartierten drei Regimenter (nach MÜHLICH; HAHN, Chronik, S. 623, waren es im März 1647 1.377 Soldaten, 1.630 Pferde, 492 Weibspersonen u. Kinder, 489 Knechte u. Jungen) abgeschlossen; KOCH, Dt. Reich II, S. 319.
[350a] indemnisiret: unverurteilt, ohne Urteil(sspruch).
[350b] Freireiter: a) Söldner ohne Soldvertrag u. Kriegsherrn, der auf eigene Rechnung kämpfte (auch als => „aventurier“ bezeichnet; PETERS, Lars Wivallius) u. v. der jeweiligen Kriegspartei für seine gefährliche Arbeit z. B. als Kundschafter ad hoc entlohnt wurde. Darunter waren aber auch Adlige wie Herzog Ulrich v. Württemberg-Neuenbürg [1617-1671], der 1644 im Regiment Johann v. Werth als Rittmeister diente. Ein Avanturier musste nach damaliger Sitte so lange kämpfen, bis er Ruhm erlangte; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 495 Anm. 1. Zum Teil operierten sie in eigenen Korps u. überfielen kleinere Städte; PEETZ, Christian, S. 286. 1634 veranlasste Bernhard v. Weimar angeblich die Abschaffung; RÖSE, Bernhard 2. Bd., S. 16. Vgl. dagegen LEUPOLD, Journal, S. 281, für den Frankreichfeldzug 1637. Vgl. (für den 2. Nordischen Krieg) die Memoiren eines solchen Freireiters; LAHRKAMP, Kriegsabenteuer; vgl. „Snapphanar och friskyttar“, unter: http://www.historiesajten.se/handelser2.asp?id=44. b) Soldat, der sich unerlaubter Weise einem Streifkorps angeschlossen hatte. c) „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke u. Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore u. Quartierräume aufzuklären. Sie wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung u. Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ u. wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete u. berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen u. plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen u. Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab.
[350c] THEATRUM EUROPAEUM 5. Bd. (1647), S. 1363.
[351] Bad Königswart [Lázně Kynžvart, Bez. Eger]; HHSBöhm, S. 20f.
[352] Hans Christoffer [Christoph] Graf v. Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark] [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. [RÜDIGER], Leben und Thaten; FRITZEL, Der Stader Raum, S. 14ff. => Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark], Hans Christoffer [Christoph] Graf v. [I], [II], [III], [IV], [V], [VI], [VII], [VIII], [IX], [X], [XI] in den „Miniaturen“.
[353] TOEGEL; KOČÍ, Der Kampf, Nr. 383, S. 133.
[354] WREDE, Wehrmacht II, S. 77.
[355] Erkelenz [LK Erkelenz]; HHSD III, S. 208f.
[356] ENGELBERT, Kriegsarchiv, Nr. 307.
[357] ENGELBERT, Kriegsarchiv, Nr. 541.
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