Meck, Paul
Meck, Paul; Fähnrich [ – ] Paul Meck [ – ] aus Annaberg[1] stand 1626 als Fähnrich[2] „ohne Fahne“ in dänischen Diensten,[3] als er nach der Schlacht bei Lutter am Barenberg[4] (27.8.1626) auf Schloss Lutter[5][Abb. rechts] in Gefangenschaft[6] geriet.[7]
Der gewöhnlich gut unterrichtete Hildesheimer[8] Arzt, Ratsherr und Chronist Dr. Conrad Jordan[9] hält in seinem Tagebuch unter dem 17./27.8.1626 fest, nachdem er augenscheinlich sofort nach der Schlacht bei Lutter am Barenberge in Kenntnis gesetzt worden war: „Der König[10] bis Lutter am Bakenberg zue weichen bedrogen, da es den zue ofnen Feldschlacht gedingen. Es schickte Tilli[11] diesen Morgen 2 ordinantz Reuter[12] nach Bokenem[13] an dohmahligen Commendanten Obristleutnandt[14] Scheffel Albrecht[15] mit Befehl. Er, Albrecht, als bald (mit) 300 Mußquetirer[16] nach Herhausen[17] an den Paß lagen, und uffs des Königs bagage[18] Lerm zue machen, diese aber kamen zue spät, und wie Anfangs der König mit 800 aus commandirten Pferden so Bernt Christ:[19] geführt nebest dem Könige die ganze Tillische Armee in Confusion und über den Paß Herhausen nach dem Seeseschen[20] Vorwerk[21] getrieben, wo selbst Tilli das Anhaltische[22] und sein Leib Regiment[23] speißen ließ, diese Regimenter trieben dem Könige wieder zurück, und weilen sich der König, des aus Bokenem commendirten Mußquetirer nicht versah, gehen die ihm in den Rücken, treiben den König in den Morast, das darüber zwischen 11 und 12 Uhren das Treffen anging, und über eine halbe Stund nicht gewehret, den der Ort übel dazue aptirt,[24] das also der König mit Hinterlaßung des Geschützes das Feld dem Tilli laßen müßen. 1800 Königsche retirirten sich uff Lutter [Abb. rechts] nahest fast den Vornehmsten officiren, müßen sich alle ergeben; vermeinten zwar, weil sie auf dem Hause waren, wollten sie sich nicht so schlecht ergeben, sondern mit gewißen Conditionen. Aber der Graff Anhalt sagte, ‚sollten wir das Felt erhalten haben, und uns von dem Rest der Dänischen Armee auch vorschreiben laßen‘, ließ darauf das Geschütz heranbringen, daß sie sich uff Gnad und Ungnad[25] ergeben müßen“.[26] Es wird behauptet, dass sich 2.000 Soldaten und 200 Offiziere auf Schloss Lutter zurückgezogen hätten und dort nach der Übergabe hingerichtet worden seien, wofür sich allerdings keine Literaturangabe findet.[27] Dagegen sollen 300 dänische Soldaten und Offiziere nach der Schlacht in die Dienste Stralsunds[28] getreten sein, um dort gegen die Belagerung der Stadt durch Wallenstein[29] eingesetzt zu werden.[30]
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[1] Annaberg-Buchholz [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 5ff.
[2] Fähnrich [schwed. fänrik, dän. fændrik, tschech. praporčík]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie u. Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen v. Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) u. die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann u. Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee bekam er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl.; in der kursächsischen Armee dagegen 1619 70 fl.; MÜLLER, Das Söldnerwesen, S. 15. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 48 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach den Aufwendungen Prags 1632/33 waren es 54 fl.; HALLWICH, Wallenstein‘s Ende 2. Bd., S. 264. Nach Gallas‘ Verpflegungsordnung, Zabern, 25.11.1635, waren es 55 fl.; MÜLLER, Schicksale, S. 70; laut kaiserlicher Verpflegungs- u. Soldordnung (1636) standen ihm monatl. 40 fl. bzw. 38 fl. zu; SCHMID, Quellen, S. 153, 159. Nach Banérs Verpflegungsordnung vom 4.10.1634 erhielt ein Fähnrich bei der Kavallerie 5 Rt. zehntätige Lehnung, bei der Infanterie 1 Rt. 16 Gr. 7 ⅓ Pf.; BLÖTHNER, Der Dreißigjährige Krieg, Östlicher Teil, S. 129f. Als Fähnrich einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 17 Rt. 60 Alb. 2 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Ein verletzter Fähnrich erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 100 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1668, S. 599. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Fähnrich nach der Schlacht bei Jankau (1645) 40 Rt. Ranzion aufzubringen.
[3] dänische Armee: Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens 16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold. Insgesamt gesehen lag der Sold höher als in der kaiserlichen oder ligistischen Armee. Die “dänische” Armee bestand außer einem Freiwilligenaufgebot v. 1.500 Mann, die das Leibregiment verstärkten, zumeist aus niedersächsischen Ausschusstruppen u. norddeutschen Söldnern. Das königliche Leibregiment hatte überwiegend deutsche Offiziere u. bei neunzehn Regimentern standen nur zwei national-dänische. Auch diese hatten sich an die herrschende Gewalttätigkeit angepasst; EHRENBERG, Altona, S. 2: Die dänischen Soldaten haben “den armen Leuten […] die Fußsohlen solange gebraten, bis der Dampf aus den Strümpfen geschlagen, ingleichen anderen die bloßen Beine in siedenheißes Wasser gesetzet, noch andere Personen mit den Haaren hinter die Pferde gebunden und geschleifet”. Als 40 dänische Reiter die katholische Kirche in Altona überfielen, EHRENBERG, Altona, S. 3: „turnierten [sie] gräulich darin, zogen die Leute aus bis aufs Hemde, und wurden zwei Männer getödtet, 20 Personen verwundet, etliche sprangen zum Fenster hinaus, kletterten auf und über die Dächer und suchten sich ein jeder aufs beste zu salvieren”.
[4] Schlacht bei Lutter am Barenberge am 27.8.1626: Sieg der kaiserlichen Truppen unter Tilly über das dänische Heer unter Christian IV. v. Dänemark u. seine protestantischen Verbündeten, die bis auf die Herzöge v. Mecklenburg v. ihm abfielen. Die Dänen verloren etwa 6.000 Mann, 2.500 gerieten in Gefangenschaft. Zu Beginn der Schlacht waren beide Armeen etwa 19.000 Mann stark. Die genauen Verluste sind nicht mehr feststellbar. Die Dänen dürften etwa 4.000 Tote u. Verwundete, 3.000 Gefangene, etwa 100 Fahnen u. Standarten, dazu die gesamte Artillerie und einen Großteil ihrer Bagage verloren haben. LAHRKAMPS Angaben, Bönninghausen, S. 246 (8.000 Tote), liegen eindeutig zu hoch, wie auch der Bericht Maximilians I. an Wallenstein, der u. a. v. 10.000 Erschlagenen (!) sprach; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 317, S. 145. Das zeitgenössische Flugblatt »Kurtze[r] vnd einfältige[r] […] Bericht« spricht von 6.000 Toten und 2.000 Gefangenen. Tillys Verluste lagen wohl deutlich unter 1.000 Mann. MELZNER, Schlacht bei Lutter am Barenberge; VOGES, Schlacht bei Lutter am Barenberge; LICHTENSTEIN, Die Schlacht (2. Aufl.); VOGES, Neue Beiträge, Chronik; KLAY, 27./17. August; http://www.wolfgangroehl.de/Lutter/Die_Schlacht_bei_Lutter_am_Barenberge–27August1626.pdf. => Quellen 1101f.
[5] Lutter am Barenberge [LK Goßlar]; HHSD II, S. 315f.
[6] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen des schottischen Söldners Monro bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Zum Mord an schottischen Gefangenen vgl. FALLON, Scottish Mercenaries, S. 336: „In a communication from Nordstrand on 12 May 1629 to Secretary Dorchester General Morgan (Sir Charles Morgan of Pencarn [1575/1576-1642 Bergen-op-Zoom/1643], englischer Kommandant in Stade; BW) charged the duke of Serboni (Tomasso Cerboni [Serboni] [ -20./21.10.1629 bei Aquanegra (Lombardei)], kaiserlicher Obrist; BW) and his regiment in Jutland with barbarous treatment of Scottish troops. ‘Certains Scotts hertofore being driven in amongst them by tempest he caused them to be taken out of their shippes promising all Courtesie, than he took all the best they had from their backs and afterwardes cased them all to be most viely sacked and murdered by Dragons’ (dragoons)”. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke u. Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt u. wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher 1. Bd., S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 1000 Rt., Obristleutnant 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant u. Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f. Einfache Soldaten sollten gegenseitig um einen Monatssold ausgelöst werden. ein seltenes Beispiel für den Umgang mit bei Stadtlohn gefangenen halberstädtischen Soldaten gab Münster 1623; HELVICUS, Caesar victoriosus, S. 392f.: „Der Gefangenen seynd bey fünff tausent / darvon die besten außgesucht / auff das newe in Keyserliche Dienst angenommen / der Rest / welcher fünffthalbtausent / (dieses hat man an dem außgetheilten Brodt abnehmen können) seynd durch eine Compagny Crabaten wehrloß convoiret / vnd [S. 392] vor der Stadt Münster den 9. 10. vnd 11. Augusti / vor vnser lieben Frawen vnd Jöddevelder Pforten gespeiset / vnnd von etlichen tausent Menschen gesehen worden. Welches ein grosser Jammer zu sehen gewesen / wie jämmerlich mancher zerkerbt vnd verwundet / denen die Einwohner Geistlich vnnd weltlich / Jesuiter vnd Capuciner / auch andere Ordenspersonen / nach Vermögen / vnangesehen sie jhre Feinde gewesen / mit Brod / Wein / Bier / Kleidern / vnd andern Verpflegungen zu Hülffe kommen / vnterschiedliche viel heimblich vber seit gebracht / vnd aus der Crabatischen Pædagogi erlöset“.
[7] LICHTENSTEIN, Die Schlacht, S. 152.
[8] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATH, Konfessionskampf.
[9] Dr. Conrad Jordan [10.11.1591 Bockenem-23.10.1659 Hildesheim], Chronist, seit 1620 Arzt, seit 1629 in Hildesheim wohnhaft, ab 1635 mehrfach Ratsherr, Stadtarchivar; SCHLOTTER, Acta; SCHLOTTER, Hans, Der Rat der Stadt Hildesheim von 1300-1634, in: Norddeutsche Familienkunde Heft 4, 1986, S. 581-585; SCHLOTTER, Hans, Die Bürgermeister und Ratsherren der Stadt Hildesheim 1147-1634, in: Norddeutsche Familienkunde Heft 3, 1979, S. 551-558.
[10] Christian IV. König v. Dänemark [12.4.1577 Schloss Frederiksborg-18.2.1648 Schloss Rosenborg/Kopenhagen], Sohn Friedrichs II. v. Dänemark u. Norwegen ]1534-1588], ab 1588 König v. Dänemark u. Norwegen sowie regierender Herzog v. Schleswig u. Holstein (bis 1593 unter Vormundschaft), seit 1603 Ritter des Hosenbandordens. 1625 eröffnete er als niedersächsischer Kreisobrist den niedersächsisch-dänischen Krieg, 1626 schwere Niederlage gegen Tilly bei Lutter am Barenberge. 1629 milder Frieden v. Lübeck, die Führung der Protestanten ging jedoch auf Gustav II. Adolf v. Schweden über, der Schwedens Aufstieg zur Großmacht u. damit Dänemarks Niedergang forcierte. Vgl. HEIBERG, Christian 4; HEIBERG, Christian 4. – en europæsk statsmand; FINDEISEN, Christian IV.; LOCKHART, Denmark.
[11] Johann [Jean] ‘t Serclaes Graf v. Tilly [Tylli] [Feb. 1559 Schloss Tilly, Gemeinde Villers-la-Ville/Villers; Herzogtum Brabant-30.4.1632 Ingolstadt], Sohn des Martin t’Serclaes de Tilly (gest. 1597), zunächst in spanischen u. lothringischen Kriegsdiensten; kaiserlicher Obristleutnant (1600), Obrist u. Generalfeldwachtmeister (1601), Feldzeugmeister (1604) u. Feldmarschall (1605) in Ungarn, ab 1610 Generalleutnant der Katholischen Liga, seit 1630 auch kaiserlicher Generalleutnant; 1622 Erhebung in den Grafenstand. Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.
[12] ordinantz Reuter: Meldereiter, Kurier.
[13] Bockenem [LK Hildesheim]; HHSD II, S. 54.
[14] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant, tschech. podplukovník]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Heirat, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u. Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] u. 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. 1632/33 musste Prag für einen Obristleutnant des Regiments Anton v. Weveld 600 fl. monatlich aufwenden; HALLWICH, Wallenstein‘s Tod 2. Bd., S. 264. Nach Gallas‘ Verpflegungsordnung, Zabern, 25.11.1635, hatte die jeweilige Stadt 160 fl. aufzubringen; MÜLLER, Schicksale, S. 70. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285. Nach der Schlacht bei Lützen (1632) gab es für einen verletzten Obristleutnant 500 fl. Belohnung; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., S. 598. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Obristleutnant nach der Schlacht bei Jankau (1645) 500 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen.
[15] Stephan v. Alber [Albrecht, Albers, Albert] [ -9.8.1638 bei Wittenweier], ligistisch-kurbayerischer Obrist. „Scheffel“ statt „Stephan“ ist einer der vielen Transkriptionsfehler in dieser Edition !
[16] Musketier*in [schwed. musketerare, musketör, franz. franz. mousquetaire, dän. musketeer, tschech. mušketýr]: Fußsoldat, „Menschgetierer“ nach dem Elsässer Kannengießer Augustin Güntzer; GÜNTZER, Kleines Biechl, S. 238, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel u. den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln, den Gabelstock, u. legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) u. die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Erst bei 30 m konnte man mit einem halbwegs sicheren Treffer rechnen; so FELBERBAUER, Waffentechnik, S.89. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2-3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge v. 102 cm u. wog etwa 4,5–4,7 kg bei einem Kaliber v. zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- u. Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten u. Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – u. schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt u. Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.; BEAUFORT-SPONTIN, Harnisch, S. 119ff.
[17] Hahausen, heute Gemeinde in der Samtgemeinde Lutter am Barenberge [LK Goslar].
[18] Bagage: Gepäck; Tross. STIELER, Zeitungslust, S. 400: „Bagage, sollte billig Pagage, weiln es von Pack-Packen / aufpacken / herkomt / geschrieben werden. Das rechte Teutsche Wort heißt Plunder / worunter nicht allein / Kleider und Hausraht / samt allen beweglichen Sachsen / sondern auch / Weiber / Kinder / Knecht und Mägde gehören“. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder v. der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Nach Gallas‘ Ausage gegenüber Ferdinand III. am 20.9.1645 schaffte man auch ohne Bagage nicht mehr als 4 Meilen, lasse man die Bagage zurück, würde sich der 3. oder 4. Teil der Truppe „abschleichen“; HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau, S. 413. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter u. Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern u. Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff. Ein Bagagewagen kostete zwischen 30 u. 40 Rt. Hinter dem 900 Mann starken Regiment des Don Felix Conde de Zúñiga zogen bereits 1636 mehr als 5.000 Trosser her, mehr als die damalige Armee Wrangels; HÖBELT, Von Nördlingen, S. 154.
[19] Berendt [Berndt] Geist „v. Hagen“ [Geistes, Geest, Gest, Gos] [ca. 1590-1642], Sohn des Jordan v. Hagen, genannt Geist; königlicher Hofjunker [1613-1621], Küchenmeister [1613-1615] u. Mundschenk [1615-1621] in Kopenhagen, ab 1625 dänischer Obrist, nach 1626 halberstädtischer Amtshauptmann in Gröningen, auch Diplomat Christians IV. von Dänemark u. Norwegen [1577-1648]; seit 1634 Mitglied Nr. 236 der „Fruchtbringenden Gesellschaft“ („Der Sauersüße“), kurbrandenburgischer Rat u. Hofmarschall, dann dän. Hofmarschall.
[20] Seesen [LK Gandersheim]; HHSD II, S. 425f.
[21] Vorwerk: Wirtschaftshof eines Rittergutes oder landesherrlichen Amtes oder Schlosses.
[22] Johann Jakob Freiherr v. Bronkhorst-Batenburg, Graf v. Anholt [Anhold, Anhalt, Onold] [12.2.1582 Anholt-19.10.1630 Freiburg im Breisgau], Sohn des Jakob v. Bronckhorst [1553-1582], ab 1603 in spanischen Kriegsdiensten, zuletzt als Hauptmann (1605), 1609-1620 kaiserlicher Obrist, bayerisch-ligistischer Feldmarschallleutnant (1620), Generalwachtmeister (1621) u. Feldmarschall (1622), seit 1629 kaiserlicher Feldmarschall, ab 1629 Landvogt v. Vorderösterreich u. des Elsaß; 1621 Erhebung in den Grafenstand, seit 1628 Ordensritter vom Goldenen Vlies. HELMECKE, Johann Jakob, Freiherr von Bronckhorst-Batenburg, Graf von Anholt (mit Einschränkungen).
[23] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark u. in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen. Auch die Oberkommandierenden der jeweiligen Armeen hatten ein eigenes Leibregiment. Zudem waren in der Regel die Ausstattung u. Verpflegung besser als in anderen Regimentern bzw. wurden v. den Neugeworbenen eingefordert.
[24] aptirt: angepasst, passend.
[25] Gnade oder Ungnade: Übergabe ohne Akkord, d. h. man war der Willkür des Feindes ausgesetzt. => Tötung v. verwundeten u. versprengten Soldaten: Zur Schlacht bei Stadtlohn am 6.8.1623; [Quelle 1081] Warhafftiger vnd eygentlicher Bericht Des gewaltigen Treffens, S. 352: „da es dann an ein jämmerlich Metzgen gangen / darinn sich die Crabaten sonderlich mit jhren Säbeln gebraucht / vnd weder der Jung noch Alt verschont / also daß es Herrn General endlich selbst gedawret / vnd mit Trompeten Schall außruffen lassen / mit weiterm Todtschlagen auffzuhören / vnd den Rest / was sich in die Wäld / Morast vnd sonst salvirt / gefangen zu nemmen. Gantze Corporalschafften sind auf jhren Knyen mit jhren Befelchshabern gelegen / vnd mit auffgehabenen Händen vmb Quartier geruffen“. WASSENBERG, Florus, S. 108f., zu dem Massaker nach der Schlacht bei Lutter am Barenberge (1626): [ … ] „das Fusvolck ward jämmerlich darnieder gemetzget. Vnd ist fast vnmüglich / der Fliehenden / Verwundten / vnnd Erschlagenen Klagen / Heulen vnnd Vnordnung zu beschreiben. Vnd zwar / wann die Keyserischen betrachteten / wie sawer jhnen die Victori zu erfechten geworden / hat es sie deß zu blutgieriger gemacht. Sie flohē in die wälder vñd wurden mit Säbeln von einander gehawen. Sie [S. 109] stiegen auff die Bäume / vnd wurden wie Vögel herab geschossen. Sie verhielten sich in dē Hecken / vnd wurden mit Spiessen zu tode gestochen“. Nach einer Nachricht in den Akten des Staatsarchivs Bückeburg aus dem Jahr 1633 betrug nach der Schlacht bei Hessisch Oldendorf (1633) die Zahl der Gefallenen 6.534, die der Gefangenen zwischen 1.700 u. 1.800 Mann; ZARETZKY, Flugschrift, S. 7, 3; darunter waren allein 1.000 Weiber; RIEZLER, Baiern Bd. 4, S, 170. Der Söldner Sir James Turner über das Abschlachten nach der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf (1633); TURNER, Memoirs, S. 5f.: „After this battell, I saw a great many killd in cold blood by the Finns, who profess to give no quarter“. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen u. Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher eÿwer unter den soldaten weibern gewesen seÿ, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Der Tötungsbefehl Knyphausens war möglicherweise die Revanche für den Befehl der bayerischen Kriegskanzlei beim schwedischen Rückzug aus Bayern, die Kroaten sollten alle „hinterblibene[n] Schwedische – sei gleich gesund oder kranke [Zusatz] – , welche sie auf den straßen und an andern unterschidlichen ohrten und anders antreffen, unfehlbar niedermachen“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2416, fol. 213: Bescheid der bayr. Kriegskanzlei, Stadtamhof, 1632 VI 10. ENGLUND, Verwüstung, S. 124: „So wurde eine Gruppe von 50 Schweden von einem großen Bauernhaufen nördlich von München überrascht. In einem Ausbruch kalter Raserei schnitten die Bauern den Soldaten Ohren und Nasen ab, hackten ihnen die Hände und Füße ab und stachen ihnen schließlich die Augen aus, worauf sie die Opfer lebendig ihrem Schicksal überließen. Die Antwort des schwedischen Heeres kam unmittelbar: An einem einzigen Tag sollen als Rache 200 Dörfer niedergebrannt worden sein“. MAHR, Monro, S. 173f.: „Auf dem Marsch verübten die Bauern Grausamkeiten an unseren Soldaten, die seitwärts zum Plündern weggingen, indem sie ihnen die Nasen und Ohren abschnitten, Hände und Füße abhackten und ihnen die Augen ausstachen, dazu andere Untaten begingen, die ihnen die Soldaten sofort heimzahlten. Sie brannten auf dem Marsch viele Dörfer nieder und brachten die Bauern um, wo man sie antraf. Eine starke Abteilung des Herzogs von Bayern glaubte, die Schweden in ihren Quartieren überrascht zu haben, aber sie fiel selbst in die Grube, die sie anderen graben wollte, so daß nur wenige den Schweden entrannen und mit dem Leben davonkamen“. Vgl. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 123, Anm. 59: „Herzog August von Sulzbach verwendete sich bei Gustav Adolf für die Schonung der Untertanen seines Vetters Maximilian und setzte auch durch, daß 2 Rgt. beauftragt wurden, dem Niederbrennen Einhalt zu gebieten“. ENGLUND, Verwüstung, S. 261f.: „Kleider waren kostspielig. […] Dies erklärt, warum man Gefangenen und Gefallenen in den Feldschlachten die Kleider auszog. In der schwedischen Armee versuchte man in der Regel, solche von Kugeln durchlöcherten und blutgetränkten Kleidungsstücke zu sammeln, die gewaschen und geflickt und nach Hause gesandt wurden, wo man die neu Ausgehobenen in sie hineinsteckte“. Von den Kämpfen um Freiburg (1644) wird berichtet, LATOMUS, Relationis Historicae Semestralis Continuatio (1644), S. 83: „Ja es ist so grosse Fury der Frantzosen / dz in deme zu 4. Vhren Nachmittags ein starcker Schlagregen eingefallen / wodurch der Streit in etwas erkühlet vnd nachgelassen hat / selbige (weil sie jhr Gewehr nicht recht brauchen können:) den Chur-Bäyerischen Soldaten / deren sie damaln mächtig werden können / mit den Brotmessern die Gurgel abgeschnitten“. So schrieb Maximilian I. am 10.7.1645 an Franz v. Mercy; SCHEIBLE, Die Schlacht, S. 31, Anm. 43: „Schließlich werdet ir von unserm Obristen Camerer Graf Khurz [Maximilian Kurz Graf v. Valley, gen. Ahamstein, Freiherr v. Senftenau u. Toblach [10.7.1595 München-10.7.1662 München], Geheimer Rat, bayerischer Obristkämmerer (1643) u. Obersthofmeister 1648] vernemmen, waß der Tourraine wegen des Treffens bey Herbsthausen [Schlacht bei Mergentheim (Herbsthausen) am 5.5.1645], und bevorab in specie wegen Nidermachung der Franzosen in Franckhreich (Franken) und anderer Orthen geschriben, gleichwie aber die Notturfft erfordert, solches durch ein Manifest abzulainen. Alß werdet Ir Ime Obristen Camerer, waß Ir deßwegen zu schreiben vermaint, an die Handt zu gehen wissen“. Vgl. CHEMNITZ, Königl. Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs 5. Buch, 30. Kap., S. 118: „Gestalt auch die jennige, so man folgends allerdings vermisset, nicht alle auf der Wahlstadt vnd vorm Feinde geblieben, sondern, dieweil Sie in der flucht zerstrewet, vnd entzel, oder mit kleinen parteyen ins Land verlauffen, oder verritten, deren ein gros theil von den Würtzburgischen Beambten vnd ausschus am Mäyn vnd im Spessart todt geschlagen worden“.
[26] SCHLOTTER, Acta, S. 14.
[27] STERNAL; BERG; BRAUN, Burgen und Schlösser der Harzregion 2. Bd., S. 95f.
[28] Stralsund [LK Vorpommern-Rügen]; HHSD XII, S. 292ff.
[29] Vgl. CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein; EMICH u. a. Hg., Wallenstein.
[30] RIETZ, Zur Erinnerung an Stralsunds Vertheidigung, S. 27.
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