Münchhausen [Münchshaussen], Hans von
Münchhausen [Münchshaussen], Hans von; Major [ – ] Hans von Münchhausen [Münchshaussen] [ – ] hatte als Major[1] des Regiments[2] Baden[3] in kaiserlichen Diensten[4] gestanden. Er hatte an der Schlacht bei Lützen[5] teilgenommen und war wegen seiner Tapferkeit ausgezeichnet worden. „Major Hans von Münchhausen of the Baden battalion[6] was later decorated for bravery after he presented fifteen flags[7] to Wallenstein[8] which had been taken from Winckel’s[9] unit“.[10]
Aus Zwickau[10a] wird berichtet: „Den 10. [20.11.1632; BW] kame an Ernst von Suys[11] / ein Freyherr aus Braband / mit 300. Mann zu Fuß / und der Obriste[12] Lamboy[13] mit seinem Regiment zu Pferd. Auch kam Horatius Pauli[14] / oder Orossi Paul der Crabaten[15] Obriste / wie auch der Obriste Lieutenant[16] Resolieri[17] / mit dem alt Bräunerischen[18] Regiment und ein der Major Münchshaussen / mit 5. Compagn.[19] vom Comorrischen[20] Regiment / und sonst viel Volcks von andern Regimentern / insonderheit von der Pappenheimischen[21] Armada / unterschiedliche Tage flüchtig hier an; diese letztere wurde vom Hauptmann[22] Willich[23] commandiret / ob sie gleich nicht alle unter sein Volck gehöreten / haben ein Regiment-Stück[24] mitbracht / und solches uffs Schloß geführet“.[25]
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[1] Major [schwed. major, dän. major, tschech. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte das Regiment in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie u. 300 fl. bei der Kavallerie, 200 fl. bei der dänischen Armee.
[2] Regiment [schwed. regimente, dän. regiment, tschech. pluk]: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Dagegen hielt Richelieu fest; Vertrewlich freundlich Gespräch: „Wir erhalten ein Regiment zu Fuß in 3000. Mann complet, mit 22000 fl monatlich ordentlicher Bezahlung“. Das entsprach 264.000 fl. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 u. 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft v. seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige. Richelieu gegenüber Beichtvater Père Joseph über die mangelhafte Organisation der kaiserlich-bayerischen Armeen u. zum Zustand der französischen Armee (1638); Vertrewlich freundlich Gespräch: „Zum andern ist das Teutschland vor Zeiten wohl ein mächtig Land gewest / aber die langwürige Krieg vnd so wohl Freund als Feind haben es also verderbt / daß es jhme nicht mehr gleich vnd nicht der dritte Theil am Volck vbrig vnd selbiges also erarmet ist / daß der Arm dem Reichen gleich / das grosse / breite vnd weite Land öd ligt / vnd niemand bey seinem wohnen kann. So haben wir gut wider ein so verderbt Reich / vnd wider einen solchen Fund zu kriegen / der gleich wohl eine erfahrne tapffere Soldatesca in Anzug bringen kann / aber ohne Ordnung / ohne Bezahlung / ohne Disciplin, das gantze Teutschland ist fast ein Quartier vnd stehet dem Soldaten preiß / allda noch er / noch der Inwohner zu leben hat / vnd wann er in das Feld ziehet / keinen Proviant / oder andere Nothwendigkeit sind / daß er also in Mangel dessen von seinen eygnen Vnordnungen sich verzehrt. Die Regiment vnd Compagnien seynd viel in Anzahl / aber mit wenig gemeinen Knechten ersetzt / vnd die Officier erpressen doch die Contributiones für völlig. Bey den Regimenten befinden sich wenig Obristen in Person / also wann Fehler vorüber gehen / so wohl im Feld als in Quartieren / ist niemand der helffen / der den man zu red stellen köndte. Wo ein Corpus beysam̃en / commandiren vnterschiedene Generales, der ein will für sich / der ander hindersich / der ein es auff Welsch / der ander auff Teutsch haben. Vnd das gemeine Wesen gehet vnter dessen zu Scheitern. Die höchste Häupter sehen von weitem zu / vermeynen es mit Ordinantzen, Commissarien, Currieren, Botten vnd Brieffen zu erbesseren / ziehen doch niemand schuldigen zu gebührender Straff / lassen allein das gute Glück walten. Aber bey solcher manier zu kriegen ohne ein rechtes General Haupt / ohne Geld vnd Disciplin, ohne Vorsehung vnd Rarh / mit verderbung eygener Land vnd Leuth / allda denen Soldaten alles preiß stehet / vnd sie sich selber vntereinander spoliren, plündern / vnd auffreiben auch alle Vnbild / Vnfugsamkeit / vnd Laster gleichsam gestattet wirdt / kann weder Göttlicher Segen / noch menschlich Glück bestehen. Wann Gott vnsern Feinden nit bessern Sinn gibt / so haben wir ein gewunnes Spiel. Wann sie aber wolten kriegen wie wir / mit ordentlicher Bezahlung / daß der Vnderthan beym Feldbaw erhalten / vnd dardurch der Soldat sein Nahrung haben würde / so möchte sich leichtlich das Glück vmbschlagen / vnd ein Armee von 12000 also disciplinirten Soldaten Vns mehr Abbruch thun als jetzund 24000. Mann / welche wo sie in jhrem aignen Land hinkommen / entweder gar nichts zu leben finden / oder wan sie einen Vorrath antreffen / verderben und verwüsten sie in einem tag was auff etliche Wochen erklecken köndte / ruiniren vnd machen zu Schanden vnd Vnnutz / alles so sie hernach zu jhrem selbst aignem vnentbärlichen Gebrauch mit vil Gelt nit repariren mögen / daß also in wenig tagen jhr Anzal ohe Schwerdtstreich für sich selbst mercklich geschwächt wird / vnd viel einen Absprung zu vns nem̃en / vnd sich bey vns vnterhalten lassen. So seind sie mit Waffen / Schantzzeug / vnd andern Beraitschafften zu einem Feldzug nothwendig auß Vnvorsehung / vnd Mangel Geltes schlecht gerüst / jhr Cavalleria vbel montirt, vnd welche annoch bey allen Treffen die erste geweßt / so durchgangen. Betten wir also nun Gott / daß er sie nit besser kriegen lerne / darzu sie noch viel Mittel haben / wann sie an jhnen selber nit verzweiffleten. Wir erhalten ein Regiment zu Fuß in 3000. Mann complet, mit 22000 fl monatlich ordentlicher Bezahlung. Solten dann die gegen vns gelegene Craiß mit concurrirung der Spanier / welche sonst das Geld außmessen / vñ nit zehlen/ nit vermögen mit solch richtiger Bezahlung bey 12. in 15000. Mann zu erhalten / darbey widerumb gute Disciplin gestifft / vnd der Vnterthan vnuerhindert bey seinem Feldbaw beschirmet / vnd jhme die Mittel gemacht würden / sein ordentliche aufferlegte Contribution zu lieffern. Ich muß bekennen / weil einem versuchten teutschen Soldaten 3. vnserer Frantzosen kaum gewachsen sind / daß wir wider ein solche Armee gnugsam zu schaffen haben würden / dann Hertzog von Weimar am teutschen Volck zimblich abkommen / muß sich fast der Frantzosen bedienen. Wann es aber gehet wie bißhero / wirdt er bald widerumb teutsche Knecht bekommen / vnd bey vns die Noth nit seyn / daß weder ich noch E. Ehrw. auff die Post sitzen / nach Cöln zu reysen / vnd Frieden zu machen / wie wir sonst im widrigen Fall thun müsten“.
[3] Wilhelm Markgraf v. Baden-Baden [30.7.1593 Baden-Baden-22.7.1677 Baden-Baden], regierte 1622-1677, 1633 kaiserlicher Generalstatthalter am Oberrhein, 1635 Generalfeldzeugmeister u. erhielt die untere Markgrafschaft, Berater Ferdinands III. u. Apologet der katholischen Sache, 1672 Reichskammerrichter in Speyer.
[4] Vgl. auch BRNADIC, Imperial Armies (1) u. (2).
[5] Schlacht bei Lützen am 16.11.1632 zwischen den Schweden u. Hessen-Kasselischen unter Gustav II. Adolf u. den Kaiserlichen unter Wallenstein. Nach WILSON, Lützen, S. 217, betrug die Stärke der kaiserlichen Armee 22.775 Mann, von denen 19.175 an der Schlacht teilnahmen. Die Stärke der schwedisch-hessen-kasselischen Armee betrug nach WILSON, Lützen, S. 220, 19.608 Mann, von denen 18.738 an der Schlacht teilnahmen. Die für die Schweden siegreiche Schlacht endete mit dem Tod Gustav Adolfs u. dem Rückzug Wallensteins, der etwa 6.000 Mann verloren hatte, nach Böhmen. Nach Lützen schlug Wallenstein keine Schlacht mehr. Vgl. dazu HAPPES ausführliche Schilderung u. Reflexion der Ereignisse [HAPPE I 295 v – 302 r; mdsz.thulb.uni-jena]. Vgl. SIEDLER, Untersuchung; STADLER, Pappenheim, S. 729ff.; WEIGLEY, Lützen; BRZEZINSKI, Lützen 1632; MÖRKE, Lützen als Wende; WALZ, Der Tod, S. 113ff. => Quellen 50-89.
[6] Bataillon: In ihm sind mehrere Kompanien oder Batterien einer Truppengattung zu einer organisch zusammengesetzten Truppe v. 300 bis 1200 Soldaten zusammengefasst. Das Wort „Bataillon“ kommt vom französischen Wort bataille (Schlacht, Schlachtordnung); bataillon heißt daher eine zur Schlacht aufgestellte Truppe. Man bezeichnete mit diesem Wort im 15. u. 16. Jahrhundert jeden selbstständigen Schlachthaufen des Fußvolkes ohne Rücksicht auf seine Stärke, der in Form eines Vierecks auftrat u. daher in deutschsprachigen Streitkräften, Armeen oder Heeren auch Gevierthaufen oder Gewalthaufen. Man nannte eine einzelne in Schlachtordnung aufgestellte Infanterie-Kompanie ebenso „Bataillon“ wie ein zur Schlacht geordnetes Regiment. Der Ausdruck diente nur zur Bezeichnung einer Aufstellung für den Kampf. Mit den Hugenotten kam der Begriff im 17. Jahrhundert auch nach Deutschland. Im Zuge der zu dieser Zeit stärkeren Untergliederung der Schlachtordnung auf kleinere Formationen der Fußtruppen mit festen Größen wurde der neue Begriff anstelle des älteren Schlachthaufens für diese eingeführt. Die endgültige einheitliche Einführung des Begriffs für feste Unterabteilungen der Infanterieregimenter, die jeweils mehrere Kompanien umfassten, erfolgte in Frankreich 1635, in Preußen 1686 u. in Österreich 1695.
[7] Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung v. Freund u. Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg u. Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten u. verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde geradezu kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 38ff. Für eroberte Fahnen gab es Prämien. Zum Teil wurden eroberte Fahnen auch v. Offizieren u. Soldaten als Erinnerungsstücke behalten u. nicht abgeliefert; THEATRUM EUROPAEUM 5. Bd., S. 718.
[8] Vgl. CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein; ; EMICH u. a. Hg., Wallenstein.
[9] Johann Georg aus dem Winkel [Winckel, Winckle] [1.8.1596 Schierau-18.2.1639 Hildesheim], Sohn des Hans aus dem Winckel [1539-1610] zunächst in niederländischen Kriegsdiensten, danach schwedischer Hauptmann, Major, Gardeobristleutnant, Obrist (1630) u. Generalmajor der Infanterie (1634/35), 1633/34 Kommandant v. Augsburg, seit 1637 Geheimer Kriegsrat, Generalwachtmeister, Obrist des Leibregiments u. Kommandant der Festungen Georgs v. Braunschweig-Calenberg [1582-1641], ab 1633 Mitglied Nr. 219 der „Fruchtbringenden Gesellschaft“ als „Der Rettende“; CONERMANN, Die Mitglieder, S. 231f.
[10] WILSON, Lützen, S. 67.
[10a] Zwickau [LK Zwickau]; HHSD VIII, S. 380ff.
[11] Ernst Roland, Baron de Grysort [Grisart, Chrisom], Graf v. Suys [Suijs, Soise, Soisse, Sois, Suis, Suise, Suisi, Soy, Soye, Suse, Suy, Suyss, Duys, Suvis] u. Tourabel [vor 1600 Lüttich-1645 Ybbs an der Donau], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[12] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.
[13] Wilhelm [Guillaume de] Freiherr (1634), Graf (1649) v. Lamboy [Lamboj, Lambri, Lamboji, Lampoi, Lambey, Lambert, Lampert] [um 1590 Kortessem-13.12.1659 Schloss Dymokury], kaiserlicher Feldmarschall.
[14] Pal [Paul, Pauli] Orosi [Orosio, Orossi, Orosy, Rosy, Rose, Horatius, Horatio, Horosie] [ – September 1633], kaiser-licher Obrist.
[15] Kroaten [Crabaten]: kroatische Regimenter in kaiserlichen u. kurbayerischen Diensten, des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die v. „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke u. Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore u. Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung u. Disziplinierung dieser „Streifparteien“ u. wurde v. diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Vgl. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 85 (1630): „Die Crabaten litten dieser Zeit von den Schwedischen viel schaden / weil es bey ihnen viel stattliche Beuten gab. Dann sie hatten theils Gürtel voller Gold und Silber vmb den Leib / auch gantze Blatten von Gold vnd Silber geschlagen vor der Brust“. GRANT, Memoiren, S. 81f.: „Diese irregulären Truppen wurden üblicherweise zu jedem verzweifelten Einsatz befohlen, denn ihre Art zu kämpfen ähnelte der der wildn Panduren. Sie trugen kurze Wamse und Harnische aus Stahl, lange, weiße Reiterhosen und Pelzmützen. Ihre Waffen waren lange Luntenschlösser mit gezogenen Läufen, Säbel und Dolche – Raubgut war ihre einzige Bezahlung und alleiniger Antrieb zum Krieg“. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) u. Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian v. Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte”. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet”. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ “. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / ob sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“, bzw. die Aufzeichnungen des Pfarrers Lucas, Trusen (Anfang Januar 1635); LEHMANN, Leben und Sterben, S. 129: „[…] die Dorfschaften sind nacheinander alle ausgeplündert, die Leute übel geschlagen und beraubt worden, einige tot geblieben, Elmenthal und Laudenbach und Heßles sind ganz ledig [menschenleer] diese Zeit über gestanden, alles an Heu, Stroh, Holz hinweg ist geführt worden, das Getreide in den Scheunen ist ausgedroschen oder sonst verdorben worden, die Häuser sind zerschlagen, das Eisenwerk an Türen und Läden, Bratkacheln, Ofenblasen sind ausgebrochen und hinweg genommen worden [ …] sind über 300 Kroaten zu Elmenthal und Laudenbach gewesen, dort geplündert und folgenden Tag nach Brotterode gezogen und dort auch großen Schaden verübt, indem sie allein 100 Pferde allhier weggenommen, des anderen Viehs zu geschweigen, mancher Mensch ist übel traktiert worden, viele sind in großen Schaden gekommen, zu Herges sind alle Pferde hinweg genommen, desgleichen mehrentheils auch die Schafe und jungen Lämmer, in der Auwallenburg sind über 3 Kühe nicht verblieben, sondern alle hinweg genommen worden […]“. THEATRUM EUROPAEUM 2. Band, S. 630 (1631): „Den 10. Martii sind die Crabaten ein halbe Meil von der Prager Newstatt / zimblich starck zu Roß vnnd Fuß ankommen / ein schönes Dorf Micheln genant / in Brand gesteckt / Mann / Weib / vnnd Kinder / was nicht entlauffen können / entweder nidergehawen oder ins Fewer gejaget : ist also groß Elend gewesen. Das verbrandte Stroh hat der Wind / weil er gleich darbey entstanden / biß nach Prag gar auff die Brücke getrieben. Die Sächsische haben sich zwar alsbald zu Roß vnnd Fuß hinauß begeben / in Meynung sich an die Crabaten zumachen: aber selbige hatten sich vor jhrer Ankunfft schon weg gemacht / vnd vnderwegens noch etliche Dörffer angezündet”. WERTHER, Chronik der Stadt Suhl 1. Bd., S. 226f. (1634): „In einem Umlaufschreiben wies die gemeinschaftliche Regierung und das Consistorium zu Meiningen darauf hin: ‚Es gehen viele und große Sünden wider das sechste und siebente Gebot im Schwange, da die Weibspersonen sich leichtfertig an die Croaten gehänget“. Über erfolgreichen Widerstand böhmischer Bauern (1632) berichtet WATTS, The Swedish Intelligencer, S. 275: „Am selben 3. Februar begaben sich einige lose Truppen an Krabaten und anderen (auf der Suche nach Plünderung) über den Fluß Moldau in Richtung Pilsen. Als die Bauern davon Nachricht erhielten, sammelten sich 600 von diesen, versenkten zuerst die Boote, in welchem die Krabaten den Fluss überquert hatten. Sie griffen sie dann an und schlitzten die Hälse der Plünderer. Derart bedienten die Bauern die Krabaten des Öffteren, dessen bloßer Namen ihnen mehr verhasst war, als irgendein anderer der Kaiserlichen“. Gefangene Kroaten wurden unter Gustav II. Adolf in schwedische Kupferbergwerke verbracht; DUVE, DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 3, S. 4; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 349; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 87. Vgl. WEISE, Grausame Opfer ?
[16] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant, tschech. podplukovník]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u. Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] u. 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Obristleutnant nach der Schlacht bei Jankau (1645) 500 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen.
[17] N Resolieri [Reselity] [ -22.12.1632 Zwickau], kaiserlicher Obristleutnant.
[18] Johann [Hans ] Philipp Freiherr v. Breuner [Preiner, Bruner] [1588- nach dem 16.11.1632 Prag], kaiserlicher Obrist, Generalfeldwachtmeister.
[19] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany, tschech. rota]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch u. schwedisch) umfasste v. der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke u. Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie v. einem Hauptmann, die berittene Kompanie v. einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“. Die Kompanie führten ein Hauptmann, ein Leutnant, ein Fähnrich, ein Feldwebel, ein Sergeant, ein Rüstmeister, ein Musterschreiber, die Korporale u. Rottmeister.
[20] Theodor [Valentin] Freiherr de Comargo [Comerga, Camarga, Camario, Cammerario, Comingo, Chomargo; „Carnay”] [ -nach 16.11.1632], ligistischer Obrist.
[21] Gottfried Heinrich Graf v. Pappenheim [8.6.1594 Treuchtlingen-16.11.1632 bei Lützen], ligistischer u. kaiserlicher General. Vgl. STADLER, Pappenheim.
[22] Hauptmann [schwed. Kapten, dän. kaptajn, tschech. kapitán]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. In besetzten Territorien wurde nach der Verpflegungsordnung Wallensteins (1629) 200 Rt. monatlich verlangt; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Ein kommandierender Hauptmann einer Streifschar aus einer Garnison erhielt quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller, sein Leutnant 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller, jeder Soldat oder Reiter 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch. Viele Offiziere höherer Dienstränge waren auch zugleich Hauptleute u. nahmen daher zusätzlich einen Hauptmannssold u. entsprechende Servisleistungen in Anspruch. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Hauptmann nach der Schlacht bei Jankau (1645) 150 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen.
[23] N Willich [ – ], kaiserlicher Hauptmann.
[24] Regimentsstück: leichtes Feldgeschütz, ab 1629 durch Gustav II. Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Die Regimentsstücke waren meist 3-4-Pfünder-Kanonen. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock, d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht [WIKIPEDIA].
[25] SCHMIDT, Chronici Cygnei Pars Posterior, S. 527.
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