N, N von [6]; Fähnrich [ – 6.12.1640 Zwickau]
Aus Zwickau[1] wird 1640 berichtet: „Den 26. Nov. [1640 a. St.; BW] wurde ein Böhmischer vom Adel / der zuvor ein Kaiserlicher Fendrich[2] gewesen / darumb daß er sich als ein Schnapphan[3] solte haben gebrauchen lassen / und einen Corporal[4] abgesetzt[5] / auff dem Marckt allhier an die Justitz geknippet.[6] Als man ihn aber abgeschnitten / ist er vor dem Frauen-Thor / auff den Anger unbegraben gelegt worden / des andern Tages hat man ihn verstimmelt / und die Daumen[7] abgeschnitten gefunden und darauff den 3. Tag begraben“.[8]
[1] Zwickau [LK Zwickau]; HHSD VIII, S. 380ff.
[2] Fähnrich: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.
[3] Schnapphahn: Strauchdieb zu Pferd, Straßenräuber. Zunächst bezogen auf adlige oder zumindest berittene Wegelagerer, dann auch Scheltwort für einen Kriegführenden, => Merodebrüder sowie auf Wegelagerer, Räuber und Diebe im Allgemeinen bezogen. Teilweise erhielten sie bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Teilweise wurden sie auch als Bauerntruppen von Amts wegen gegen feindliche Truppen eingesetzt. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. II. Als „Schnapphähne“ wurden auch die sogenannten „Harzschützen“ oder „Harzbauern“ bezeichnet: Ab 1625 formierte sich im Harzgebiet eine bewaffnete, überwiegend bäuerliche Widerstandsbewegung aus Einwohnern von Städten und Dörfern, desertierten Soldaten und flüchtigen Straftätern zusammen mit regulären Truppeneinheiten Christians von Braunschweig und Christians IV. von Dänemark gegen die das Gebiet mit Krieg und Plünderungen überziehenden Heere Tillys und Wallensteins.
[4] Korporal: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes.
[5] absetzen: vom Pferde schießen.
[6] an den Quartiergalgen geknüpft: Quartiergalgen, der in der Regel zusammen mit einem hölzernen Esel von den Bürgern zwangsweise errichtet werden musste, da das Errichten eines Galgens als ehrenrührig galt. => Galgen. Das Aufängen erfolgte durch den Städtischer Scharfrichter, der auch als Abdecker fungierte. Sein Beruf verlangte eine sehr lange Lehr- und Gesellenzeit. Sein Meisterstück bestand entweder in einer formgerechten Enthauptung oder einer Hinrichtung am Galgen. Sollte ihm eine Hinrichtung misslingen, musste er mit Aufruhr und Verfolgung durch die Zuschauer und empfindlichen Strafen durch die Behörde rechnen. Ihm stand auch die Verwertung der Körper [Armesünderfett, Blut, Diebsfinger etc.] der Hingerichteten zu. SEMLER, Tagebücher, S. 174: „Die haben in volgender nacht herwerts Bermatingen 8 reütter von Bůchhorn kommendt angetroffen, auf welliche die vnserige in vortrab gar zu frühe fewr geben, daß die schwedischen sich gewendt vnd die flucht genommen, sonsten hette man alle 8 ring [leicht; BW] bei den köpffen nemmen mögen. Im nachiagen haben beide meine pferdt vor andern die füeß gebraucht, vnd seyn noch zwen vom feind erritten vnd gefangen genommen, vnd alhero gebracht worden, deren der eine, so quattier [Pardon; BW] angenommen, beim leben gelaßen: der ander aber, so trutzig, kein quattier haben wollen, nechst vorm Wißthor archibusirt vnd hernach wegen fätten leibs vom nachrichter ad usum medicinae vmb mitte deß leibs geschunden vnd begraben worden“. Er stellte Wundsalben her und heilte auch Knochenbrüche. Der Scharfrichter Otto Heinrich von Wahl wird 1639 in Meiningen von einem schwedischen Musketier erschossen, dem er angeblich das Jahr zuvor auf Befehl seines Obristen einen Galgen auf die Stirn gebrannt hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 260. Vgl. KELLER, Henker; SCHILD, Geschichte, S. 177ff.; DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 23ff.
[7] Diebsdaumen: Daumen oder Fingerknochen (Glücksknochen) eines Hingerichteten, sollte vor Dieben schützen, Geld und Reichtum im Hause vermehren, wie der unter dem Galgen wachsende Alraun. Die Verwertung des Körpers stand dem Scharfrichter zu.
[8] SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 635 (SCHMIDT datiert nach dem a. St.); HERZOG, Chronik, S. 458.