Nulandt, N
Nulandt, N; Kapitän [ – ] 1623 stand Nulandt als Kapitän unter dem Befehl des Grafen Johann (IV.) von Rietberg.
„Seit dem 6. September 1623 wurde die niederländisch besetzt gehaltene Festung Lippstadt[1] von einem spanisch-ligistischen Heer unter dem Befehla des Grafen Rietberg, der im nahegelegenen Schloss Overhagen[2] sein Hauptquartier eingerichtet hatte, belagert. Truppenteile dieser Armee hatten in der Umgebung, so u. a. auch im Gogericht Rüthen[3] und im Bereich der Stadt Rüthen Raubzüge unternommen, worüber die Stadt beim Grafen wie auch im Landdrosten in Arnsberg[4] mehrfach vergeblich Klage geführt hatte. Am 22.09.1623 setzte sich schließlich die bewaffnete Bürgerschaft von Rüthen in der Nähe des Stadtdorfes Meiste erfolgreich gegen einen ca. 20 Mann starken Reitertrupp des Belagerungsheeres, der eine Kuh- und Schafherde der Stadt rauben wollte, zur Wehr. In ihrem Bericht an den Rüthener Amtsdrosten rechtfertigte die Stadt ihr gewaltsames Vorgehen als das ihr zustehende Recht auf Selbsthilfe, bat jedoch zugleich aus Furcht vor Vergeltungsmaßnahmen um Schutz und Unterstützung“.[5]
„Vom 23. September 1623 datiert ein Schreiben des Bürgermeisters und Rat der Stadt Rüthen an den Drosten Johann Melchior von Meschede, Drost zu Anröchte,[6] Geseke[7] und Rüthen, wegen einer Schlägerei in Meiste. Spanisches Kriegsvolk sei aus dem Lager von Lippstadt kommend ausgerückt und habe auf den Landstraßen nicht nur die Reisenden, sondern auch die ansässigen Bewohner angegriffen. Die Soldaten des Grafen von Rietberg, des Unterführers des Grafen Johann Jakob von Anholt, hätten die Orte Altenrüthen,[8] Hemmern,[9] Kellinghausen,[10] Nettelstädt,[11] Kneblinghausen[12] und Oelinghausen[13] geplündert. In Meiste[14] hätten sich die Bauern erfolgreich zur Wehr gesetzt und den Soldaten die Schafe wieder abgenommen. Der Drost von Rüthen wurd aufgefordert, dem Grafen Johann von Rietberg und Ostfriesland diese Zustände zu melden.
Am 13. November 1623 folgt ein Schreiben von Bürgermeister und Rat der Stadt Rüthen an den Grafen Johann von Rietberg und Ostfriesland mit Beschwerden über Plünderungen, daß die Soldaten die Dörfer und Schultenhöfe überfallen, alles kurz und klein schlagen und mit schleppten, was sie tragen könnten. Am 22. September sei eine starke Partei unter Kapitän Nulandt und Kapitän Reimundt, beide im Dienste des Grafen Johann von Rietberg stehend, ins Dorf Altenrüthen eingefallen und habe es geplündert. Danach seien sie in Oelinghausen und Ettinghausen[15] eingefallen und alles, was sie nicht mitnehmen konnten, zerschlagen. Nach dem Schreiben an den Landdrosten hätten sich die Zustände täglich verschlimmert. Kapitän Nulandt und Reimundt würden sich allerlei Gefährlichkeiten gegenüber den Mitbürgern herausnehmen. Sie bitten um Schutz“.[16]
„Ewer gestrengen mugen wihr nicht verhalten, waeß maeßen die vor der Lippestatt liegende kreigsleuthe sich understehn, auß dem lager außzuruken undt auff alhiigen gemeinen landtstraeßen nicht alleine die reisende, sondern auch benachparte persohnen azugreiffen, zu plundern undt ihrer anhabender kleider zu berauben, wie leider allenthalben des orts kundigh undt ewer gestrenge ungezweiffelt vor diesem von andern woll wirt verstanden haben. Darbei sie es gleichwoll nicht gelaeßen, sondern auch die dorffer undt außliggende schultenhoffe der ungepuer angegriffen, beraubt und geplundert, darab man ihrer gnaden, hern graeffen zum Ritperge etc. underthenigh zu suppliciren [= um Abhilfe zu bitten], genöthiget undt angedrungen worden. Darauff beigefuegten bescheidt loco recipisse [= als Empfangsbestätigung] hiebevor zurück bekommen, aber demsel-bigen im geringsten nicht nachgelebt worden, indeme die soldaten sine discrimine [= ohne Unterschied] auß dem lager, ohne einige habenden paßzetteull wider ihrer gnaden befelligh, heraußgelauffen, die reisende auf freyer landtstraeße angehalten, geplundert undt außgezogen, die schaeffe nicht allein in particulari [= einzeln] hinwegh genommen, sondern bei gantzen drifften [= Herden] hinwegh getrieben undt ferner hinweg zu treiben understanden, dorffer undt schultenhoffe geplundert undt nicht anderß im lande alß offene feiandte gewuthet, wie dan in specie exemplariter [= beispielsweise] an Kellinghausen, Nettelnstede [= Nettelstädt] undt sonderlich Hemmer [= Hemmern, Dörfer i. Gogericht Rüthen] zu ersehen, die sie nicht alleine außgeplundert, sondern auch darinnen deromaeßen gehauset, daß die leuthe ihre heuser verweichen [= verlassen] und sich an andere orter begeben mueßen. Zu Continuation [= Fortsetzung] auch selbiger plunderey gestrigen thages eine starcke parthey inß dorff Altenrueden [= Altenrüthen, Rüthener Stadtdorf] eingefallen, etzliche heuser geplundert, von dannen auf Olinghausen [= Oelinghausen, Rüthener Stadthof] undt Etinghausen [= Ettinghausen, Rüthener Stadthof] gelauffen. Zu Olinghausen zwahr dem schulten ein pfert wie dan vor zweyen thagen ihme die gantze schaeffe abgenommen, dern 20 zu Kellinghausen geschlachtet, die ubrige nach dem leger getrieben, undt waß im hause gewest, abgenommen, Etinghausen auch geplundert undt die schultische undt ihre magt ihrer kleider nicht anderß alß feiandt außgezogen und beraubet. Darnach aber auch unsere drifft khubiester angestrenget [= aufgespürt], biß sie endtlich unserer mitburger zu Knevelinghausen [= Kneblinghausen, Rüthener Stadtdorf], die sie vorerst außgeplundert, gantzer drifft schaffe hinwegh zu nemmen sich unterfangen. Wilches, daß sie unsere khubiester anstrengen, wie alhier rochtbar [= bekannt] worden, sein etzliche unser burger, ihre khubiester zu salviren [= schützen], außgelauffen. Inmittelß [= inzwischen] sein die soldaten mit hintreibungh der Knevelinghauser drifftschaeffe in starckem anzugh. Der pastor [= Gottfried Kenter] aber zu Miste [= Meiste, Rüthener Stadtdorf] sie ermahnet, sie wölten ein oder zwantzigh [= bis zu 20] schaeffe zu ihrem gefallen abnemmen undt die andere folgen laeßen, so hatt ehr iedoch nichts erhalten können, sondern sein gleiche starck mit der gantzer drifft schaeffen vortgetrieben. Unterdeßen dan auch unsere burgere ankommen, einen auß ihrem mittel an die soldaten abgefertiget undt angeben laeßen, sie wölten die schaeffe in guethe verlaeßen, wilchem sie kein audientz [= Gehör], sondern mitt ihrem schießen abgekehret [= mit ihren Schußwaffen bedroht] undt mit schaeffen vortgetrieben, undt obwoll die von Miste undt Knevelinghausen sie darvon abzutreiben sich understanden, sein sie doch zu schwagh gewesen. Wilches wie die unserige gesehen, seien sie dennen succurrirt [zur Hilfe gekommen] undt zu unserer mitburger schaeffe errettungh zugelauffen, im tumult, sintemall [= weil] die soldaten auf unsere burgere vor erst drei schuße gethan undt also den feiendtlichen anfangh gemacht, etzliche soldaten darnieder geschlagen, wilche auch aufm platz verplieben, etzliche verwundet, wilche neben andern anhero [nach Rüthen] gebracht worden undt alnoch alhie behalten werden. Die verwundeten sein durch Johan Jodden als beqwemen chyrurgum [= vorhandenen Wundarzt] verbunden worden. Wan dan, groißgepietender her drost, unsere burgere selbiges nicht auffstehlich und ex professo [= vorsätzlich], sondern zu errettungh ihrer eigener leiber, undt ihrer mitburgere schaeffe auff den von den soldaten gemachten anfenck, alß auß dieser derseitz beiliggender eigener außsag zu ersehen, thun mueßen, angesehen ihre gnaden [= der Graf von Rietberg] zugesagter gutter ordnungh die soldaten ohne befellich zuwider gelebt undt geplundert. Gereigt demnach zu ewer gestrengen unsere unterdienstliche bitt, dieselbe wolle sich unser, sintemall wihr gnoichsamb verursacht, si quidem patentia laesa fiat tandem furor [= denn wenn die Geduld verletzt ist, soll endlich Empörung herrschen !], amtshalber mit annehmen undt vor unrechter gewalt schutzen helffen, auch mit guttem rhaet beipflichten, wie wir uns ferner mit den alhie angehaltenen soldaten zu verhalten haben mugen, inmaßen wir auch diesen verlauff ihre gnaden [= dem Graf von Rietberg] wenig umstendlich zu unsertwegen entschuldigung verstendighen“.[17]
„Am 20. November 1623 antwortet Drost Johann Melchior von Meschede der Stadt Rüthen wegen der Plünderungen der rietbergischen Soldaten. Nur 9 Tage nach ihrem ersten Schreiben wenden sich Bürgermeister und Rat der Stadt Rüthen wieder an den Grafen Johann von Rietberg und Ostfriesland mit weiteren Beschwerden über das kriegerische Treiben seiner Soldaten“.[18] Bereits am 10.10. hatte sich die Stadt an den Landdrosten Wilhelm de Bavaria gewandt, da durch die Plünderungszüge immer größer werdernder Parteien auch Schwund des Silbergeldes eintrat, was zu Schwierigkeiten mit dem Kupfergeld führte, da der Ankauf von Naturalien gegen dieses Geld wiederholt verweigert wurde: „Ewer gnaden werden sich unsere nhun vielmahlig beschehener clagschrifften gnedigh erinnern laeßen, waß gestalt die vor der Lippestatt liggende soldaten mitt ihrem thaglichem, iha stundlichem streuffen, rauben undt plundern, die alhie aufm Helwege undt dieser ortter liggende dorffer deromaeßen angegriffen, dieselbe außgeplundert undt die haußleuthe [= Einwohner] von hauß und hoffe veriaget. Ob nhun woll ewer gnaden wihr ungerne ferner molestiren [= belästigen], so werden wihr dennoch darzu zum hoichsten angedrungen, angesehen die Lipsche soldaten nhumer nicht mit partheyen, wie sie die kerlen nennen, sondern mit gantzen hauffen bei 60, 70, 100 undt stercker herauff fallen, die leute aufm wege angreiffen, außzihen undt plundern, in den dorfferen, sintemall [= weil] die leuthe bereitz verwichen, alleß zerschlahen, verheren undt zunichte machen, auch ihre kornefruchten dreschen undt auf wagen undt kharen nach dem läger hinzu fhuren, daß futter, warmit sie anstehender winterzeit ihre biester [= Viehstücke], dern iedoch wenigh uberigh, futtern undt underhalten sollen, in die misten strewen, unsere schaeffe, schweine undt khubiester hauffenweise hinwegh nemmen, deren viele schlachten, undt die ubrigen zum theuersten widerumb rantzioniren [= loskaufen] undt widerkauffen mueßen. Auch an itzo stundlich in dero vorsorge und gefahr lebben, sie werden auch unsere mastschwine vom hohen gewalte [= mit roher Gewalt] abholen undt hinwegh treiben, auch diese Ihrer Churfurstlichen Durchlaucht gehorsambste lande in den grundt verderben undt in eußerste armoit setzen, who nicht denselben streuffenden soldaten zeittigh begegenet wirt.
Furs ander mugen ewer gnaden wihr gleichfalß in underthenigkeit nicht verhalten, daß durch die angezogene rauberey undt rantzioniren daß silbergeldt auß diesen landen gantz undt gahr enteußert undt verbracht wirt, undt alleine daß kupfergelt hinderpleibt, warmit zwahr dieser ortter keine commercia [= Handel] undt handtirungh getrieben werden kann, angesehen wihr dem stifft Paderborn, warselbst diese, Ihrer Churfurstlichen Durchlaucht kupfern muntz ungultigh, gelegen undt man da-fur nicht ein spint korns, auch in diesem gogericht, undt also noch bier oder broit kauffen kan undt die haußleute in dießem Rudischen gogericht für korn van unsern beckern, auch sonst von unseren schlechtern, da noch eine schlachtkuhe vorhanden, zu empfangen ganz abschlagen undt verweggern, derowegen unsere becker für die armutt kein brott backen konnen. Gereigt diesem nach an ewer gnaden unser underthenige bitt, dieselbe gerhawen die gnedige anordtnungh einrichten zu laeßen, darmit diese Ihre Churfurstliche Durchlaucht lande, alß wilche neutrall, den streuffenden soldaten nicht also zum raube aus-gesetzt pleiben, sondern wihr alß gehorsambste underthane darinnen beschutzet werden mugen, auch zu befurderungh dieser lande beßerer handtirungh [= Bewirtschaftung] durch offenthun abermals ihre patent ordnungh in entpfangh und außgabe deß kupfern geldes popliciren zu laeßen. Hirbey zu sehen, daß uns furkombt, daß im Sauerlandt die abnemmer seyn sollen des korns, so bei den haußleutt von den soldaten gedroschth wirdt“.[19]
Am 20. November 1623 antwortet Drost Johann Melchior von Meschede der Stadt Rüthen wegen der Plünderungen der rietbergischen Soldaten. Nur 9 Tage nach ihrem ersten Schreiben wenden sich Bürgermeister und Rat der Stadt Rüthen wieder an den Grafen Johann von Rietberg und Ostfriesland mit weiteren Beschwerden über das kriegerische Treiben seiner Soldaten“.[20]
[1] Lippstadt; HHSD III, S. 474f.
[2] Overhagen; HHSD III, S. 600.
[3] Rüthen [LK Soest]; HHSD III, S. 659f.
[4] Arnsberg [LK Arnsberg]; HHSD III, S. 28ff.
[5] CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 76.
[6] Anröchte [LK Soest].
[7] Geseke; HHSD III, S. 253f.
[8] Altenrüthen [LK Soest].
[9] Hemmern, heute Stadtteil von Rüthen [LK Soest].
[10] Kellinghausen, Dorf in der Stadt Rüthen [LK Soest].
[11] Nettelstädt, Dorf zugehörig zu Rüthen [LK Soest].
[12] Kneblinghausen, heute Stadtteil von Rüthen [LK Soest].
[13] Oelinghausen, Kloster, heute zugehörig zu Holzen, Stadtteil v. Arnsberg [Hochsauerlandkreis].
[14] Meiste, Dorf in der Stadt Rüthen [LK Soest].
[15] Ettinghausen [Westerwaldkreis].
[16] TEMPEL, Rüthen, S. 217.
[17] CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 76ff.
[18] TEMPEL, Rüthen, S. 217.
[19] CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 79f.
[20] TEMPEL, Rüthen, S. 217.
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