Paradeiser [Paradis, Paradisser], Franz, Freiherr von Neuhaus

Paradeiser [Paradis, Paradisser], Franz, Freiherr von Neuhaus; Obrist [ -1659 Würzburg ?]

Franz Paradeiser [Paradis, Paradisser], Freiherr von Neuhaus,[1] [ -nach 1659 Würzburg ?] Oberlandjägermeister in Kärnten, war kaiserlicher Obristleutnant[2] unter Johann von Götz,[3] dann Obrist[4] und Kommandant von Eger.[5]

Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Volkmar Happe [1587-nach 1642][6] erwähnt ihn in seiner „Thüringischen Chronik“: „Den 30. Dezember [30.12.1625/9.1.1626; BW] 2000 Reuter und ein Regiment[7] zu Fuße unter dem Obersten Conte de Monte Merodi|Cuculi|[8] und Paradeißer abermahls in den Unterdeunischen[9] Dorfen gelegen“.[10]

Im Juni/Juli 1632 dieses Jahres lag Paradeiser in Zittau[11]  und ging von da auf Tetschen.[12]

Aus Görlitz[13] wird unter 1632 berichtet: „Am 11. Juni kam der Feldmarschall[14] Freiherr Hannibal v. Schaumberg[15] vor Görlitz, wo nur 200 Sachsen lagen. Tags vorher schon war ein Kornet[16] mit einigen Mann über die Neiße gesetzt und hatte die Stadt aufgefordert, sich der kaiserlichen Armee zu übergeben. Diese Forderung wurde am 11., als sich der Vortrab zeigte, wiederholt, mit der Drohung, wenn  die Uebergabe nicht binnen einer Stunde erfolge, dürfte die Stadt mit Plünderung[17] und Feuer ruinirt, alles Lebendige niedergehauen und das Kind im Mutterleibe nicht verschont werden.  Deshalb gingen einige Rathsmitglieder und einige Personen von den Landständen zum General in’s Lager und übergaben die Stadt auf denselben Accord[18] wie im J. 1631. Es wurden Quartiere[19] für die hohen Offiziere beschafft und die ganze Stadt mit Soldaten gefüllt; von der sächsischen Garnison[20] mußten die Söldner[21] bei den Kaiserlichen Dienste nehmen, die einige Zeit lang verhaftet gehaltenen Offiziere aber wurden entlassen. Am 12. brach das Hauptquartier wieder auf gen Zittau und ließ 250 Mann Fußknechte[22] unter dem Kommando des Obrist-Lieutenants Paradeiser als Garnison zurück. Letzterer ließ das reichenbacher und Nikolaithor mit Erde verschütten, und in den Kaisertrutz[23]  sehr viele Steine tragen, um sich darin im Nothfall auf das Aeußerste zu vertheidigen. Den 30. Juni kam der Graf Schafgotsch[24] mit circa 1000 Mann wallonischen,[25] spanischen[26]  und französischen[27] Reitern. Sie waren bis zum 9. Juli in den Vorstädten einquartirt und fügten den Einwohnern unsäglichen Schaden zu. Schafgotsch zog am 9. Juli ab, dafür kam der Freiherr Christian v. Ilow[28]  mit zwei Regimentern. Letzterem mochte erklärlich erscheinen, daß eine ordentliche Verpflegung[29] der Soldaten nicht möglich sei, wenn sie in der Stadt so hausen dürften, wie es bis dahin geschehen war. Er ließ an alle Thore angeschlagen: 1) Es soll kein Officirer noch Soldat von seinem Wirthe etwas fordern, als einzig und allein servitute[30] (mit Höflichkeit) mit dem andern sollen sie sich an des Kaisers Proviant-Quartiermeister[31] wenden. 2) Sollen auch die Gärthe in den Vorstädten und das liebe Getreide auf dem Felde keineswegs ruiniret werden; 3) Die Bürgerschaft bei ihren bürgerlichen Handthierungen, ingleichen die Bawern geloßen werden. 4) Soll kein Soldat weder zu Roß noch zu Fuß ohne Erlaubniß seines Officierers sich betreten[32] loßen. 5) Die Fische in Teichen sollen verschonet und nicht, wie bißhero, muthwilligerweise vorterbet werden.

Wonach sich also zu richten und vorzusehen, und vor dem Unglücke zu hütten wissen werdet.

Datum, den 12. Juli 1632.

Christianus Freiherr von Ilow.

Den 21. Juli ging Ilow mit Paradeiser und den übrigen Truppen ab. Es blieben 200 Mann unter dem Obristlieutenant Helwig Hecksel[33] zurück als Besatzung. Er ließ 10 Häuser vor dem Frauenthore einreißen, um dem etwa ankommenden Feinde keinen Raum zur Festsetzung zu gewähren und befahl am 6. August 4 Deserteurs[34] zu erschießen, welche auf den Frauenkirchhof begraben wurden. Diese Truppe ging am 7. August nach Schlesien ab, dafür kam Paradeiser zurück, welcher der Stadt sehr große Kosten verursachte und in seinem Verpflegungs-Reglement befahl, daß jeder Hauptmann[35] wöchentlich 9 Thlr., der Lieutenant[36] 4, der Fähnrich[37] 3 und der Feldwebel[38] 1 Thlr. 8 Gr.[39] von seinem Wirthe erhalten solle. Außerdem ließ er stark schanzen,[40] Bäume umhauen, überall Verhecke und Pallisaden[41] anbringen und plagte die Bürger und Bauern auf das Muthwilligste.

Am 25. September brach er plötzlich mit seinen Leuten auf und ging nach Böhmen, wegen Annäherung der sächsischen Armee“.[42] Unter 1632 heißt es: „Am schlimmsten trieben es Paradeiser’s wilde Schaaren am 3. August und den folgenden Tagen in den Gebirgsdörfern Oybin,[43] Hain[44] und Hartau.[45] Sie trieben das Vieh hinweg, zogen die Leute nackend aus[46] und verübten die empörendsten Grausamkeiten. Mancher fiel als ein Opfer roher Soldatenwuth“.[47] „Am 25. September [1632; BW] erhielt das Regiment des Obersten Paradeiser, in welchem viele Franzosen, Wallonen und sogar Zigeuner[48] dienten, in Olbersdorf[49] bei Zittau sein Quartier. Die Soldaten brachten hitzige Fieber[50] mit und verursachten, da bis zum 7. December auch noch ein Regiment Kroaten[51] unter Oberst Lucas[52] hinzu kam, dem Dorfe einen großen Kostenaufwand“.[53]

„In der Stadt blieb des Obristen Böhmens[54] Regiment zur Guarnison, welches in Abwesenheit des Obristen, Christoph Ferdinand Fuchs,[55] als Obrist-Lieutenant commandirte, und die Stadt mit aller Gewalt befestigen liesse, immassen dann Bürger und Bauern unabläßig daran arbeiten musten. Es kam den 24. Sept. [1634; BW] der Obriste Paradeyßer[56] mit seinem Volck, welches in Wallonen, Frantzosen und vielen Ziegeunern bestunde, von Görlitz ebenfalls anhero, wiewohl er nicht lange sich auffhielt, sondern bald nacher Böhmen aufbrach. Inzwischen machten diese Völcker alles auf der Straße unsicher, und in der Stadt steckten sie die Bürger mit hitzigen Kranckheiten an, wovon viele Einwohner und Soldaten starben“.[57] „Am 25. Sept. kam der Oberst Paradeiser mit seinen Wallonen und Franzosen, welche hitzige Fieber mitbrachten, daran sehr viele starben, von Görlitz. Es sollen in diesem Regimente auch Zigeuner gedient haben“.[58]

Vom Oktober 1634 existiert ein Schreiben der Bürgermeister und Rat der Stadt Würzburg[59] wegen der Beschaffung eines Darlehens wegen der Forderungen des Generalfeldmarschall-Leutnants[60] Johann von Götz[61] und des Obristleutnants Paradeiser.[62] Im Tagebuch des Schulmeisters Gerlach von Albertshausen[63] bei Würzburg heißt es für 1634: „1. November erging von der schwedischen Regierung zu Würzburg der Befehl an die Dorfmeister zu Giebelstadt,[64] Albertshausen, Fuchsstadt,[65] Lindflur,[66] Uengershausen,[67] Rottenbauer[68] und Hattenhausen[69] (Reichenberg), an Herrn Obristenleutnant Paradeisen, die nötige Fourage[70] zu liefern, wogegen sie von allen Einquartierungen[71] frei bleiben sollten. 16. November dagegen erhielten diese Ortschaften 150 Mann Einquartierung“.[72]

Am 30.5.1638 berichtete Matteo de‘ Medici[73] dem kaiserlichen Kommandierenden Gallas[74] aus Horneburg:[75] Zusammengerottete Bauern[76] hätten aus dem Hinterhalt auf Obristleutnant Paradis geschossen, trafen ihn jedoch zum Glück nicht und töteten nur sein Pferd.[77]

1639 diente er als Obristleutnant im Regiment Caretto di Grana.[78]

Über die Niederlage der Kaiserlichen am 14.4.1639 berichtet der Erzgebirgschronist Christian Lehmann [11.11.1611-11.12.1688][79]  in seiner „Kriegschronik“ unter „Das gröste Unglück vor Chemnitz“:[80] „Der Schwedische General[81] Leonhart Torsten-Sohn[82]  wahr nun mit der hinderstellichen Armee und Artollerey[83] auß dem Stift[84] Halberstadt[85] aufgebrochen, Nach dem Fürstenthumb Altenburg[86] gerückt und zue Zeitz[87] den 2. April mit Banern[88] sich conjungiret, und weil er kundtschaft eingezogen, daß die keyßerlichen und Chur-Sächsischen[89] zwischen Zwicke[90] und Chemnitz stünden und sicher legen, brach er den 3. April von Zeitz auf und eilte auf die keyßerlichen zue, ehe Hatzfeld,[91] der schon ezliche Regiementer zum Succurs vor Freyberg[92] geschickt hatte und nunmehr in March wahr, von Eichsfeld[93] durch Düringen mit den Chur-Sächsischen zuesammenzuestoßen, sich conjungiren kundte, schickte von Altenburg den General Schlangen[94] uff Zwicka und von dar mit wenig reutern mittin unter die Marzinischen[95] und Chur-Sächsischen. Der recognoscirte alles, wie sie lagen, und ritte wieder zum Baner. Der General Marzin wuste nicht, daß Baner so nahe, und daß Torstensohn zu ihme gestoßen sey. Doch bekam er 3. April abendts umb 5 Uhr kundtschaft, ließ seine Regiementer zuesammenziehen und befahl, daß Sie Morgens alle solten vor Chemnitz stehen. Des abendts zuevor war das keyßerliche Haupt-Quartier zum Honstein[96] gewesen; dohin kam Baner, der sich 4. April viel früher aufgemacht, mit aufgang der Sonne, traf doselbst in der retrogarden[97] 300 Pferde und jagte Sie ins Corpus, das vor Chemnitz stunde. Marzin hatte den Paß an einen Morast vor Chemnitz, den er durchmuste, mit Trajonern[98] besezt, damit der feind nicht da durchbreche, aber es halfe nichts. Baner sezte an, brachte in der eil uber 4 Regiementer zue Pferde, Sein leib Regiement,[99] des Torsten-Sohns, Hans Wachtmeisters[100] und Hans Wittenberg(s),[101] darzue viel Wagehälse, die theils in nachjagen ermüdeten und sich in Marrast durchwuhleten, uber den Marrast hatte (er) die andere Armee ihme nach commandirt, jagte die Trajoner weg, hiebe durch, machte das felt unsicher und nahmb dem Marzin die Höhe, welcher unter deßen, Ehe der feindt uber den Pas kommen, Zeit gehabt, sich zue stellen.

Gegen die Statt sazte er an einen Marrast den lincken Flügel, der meist von Curaßiren[102] bestundte, hinder Chemnitz aber uber den fluß den rechten flügel, die wahren viel stärcker an Volck, den der feindt, hatten stücke und Munition bey sich, welches dem feinde noch zur Zeit fehlte. Baner thete mit seinen regiement den ersten angrif an Lincken flügel und litte schaden, die andern 3 Regiementer entsazten ihn, und kamen andere Regiementer mehr darzue und jagten den Lincken flügel in disordre an 2 marrastigen graben, drüber Sie nicht kommen kunten, zum großen Vortheil der Schwedischen; den was nicht gegen Chemnitz zum rechten flügel entkam, das wurde alles entweder gefangen[103] oder Niedergehauen. Weil nun der Schweden volle Armee auch ankommen wahr, wurde commandirt, wer reiten kundte, sezten derowegen die Schwedischen regiementer durch den fluß Chemnitz und chargirten[104] den rechten flügel, der schon gewichen und sich hinder 3 Morrastigte Dämme gesetzet hatte, gingen doch fort und wurden meist niedergehauen. Das Fußvolck drengte Sich an ein Wäldlein nach der Stadt und trachtete ferner an Walt 400 schrit gegen den gebirge und wolte außreißen. Baner ließ ihnen vorbeugen durch General-Major Stalhansen[105], Herr Major Pfulen,[106] Obrist Schlangen[107] Regiement und 1 Esquadron[108] von Konigsmarck[109]  untter Obrist-Leutenant Hammerstein,[110]  die hohleten Sie ein, machten ezliche 100 nieder, nahmen den Rest gefangen und richteten damit die keyßerliche, Chur-Sächsische und Salische[111] armee auf einen tag hin, verfolgeten die flüchtigen Nach Leipzig,[112] Freyberg, Annen[113]- und Marienberg.[114] Der General Marzin kam kümmerlich darvon ohne hut und mit einen Pferd biß an die Seigerhütte[115] an die Flöhe.[116] 800 blieben auf der Walstat,[117] 2000 zue fuß wurden gefangen, 40 standtarten,[118] 20 fahnen,[119] alle stücke,[120] munition und Pagage[121] bliebe in stich. Das thaten die Schweden nur mit der Avangardia von lauter Reutern, und ist kein Canonschuß darzue kommen, welches der Churfürst[122] dem General Marzin, den er mit den Calenbergischen[123] Regiement nach Dresden[124] confoiren ließe, heftig verwiese, von seinen Reutern 400 wiedersamlete und den rest von allen seinen Regiementern den Obristen Wachtmeister[125] Trautischz[126]ubergabe, der reformirte Sie und nahm sie mit sich in Böhmen. Da hatte des Marzins Commando ein Ende.

Die keyßerlichen gingen nach Pirn,[127] Frauenstein,[128] in Böhmen nach Brüx[129] und Prag. Viel wahren nach diesen gebirgen geflohen und gingen die gantze Nacht durch Elterlein[130] auf Annenberg mit blutigen Köpfen, ferner hienunder biß nach Dresden, darüber alles rege und furchtsam wurde in Gebirge, alle Flecken und Dörfer rißen auß nach den Wäldern und in die Städte. Den 5. April sahe mann noch immer einzlich die geschlagenen reuter auf allen straßen nach Böhmen reiten, die leute untterwegens angreiffen, den Sie sehr hungrich thaten und wurden eines theils an Päßen mit Pulver und bley gespeist, daß Sie des hungers vergaßen, ehe sie in Böhmen kommen. Die Schweden haben ihnen auch nachgesezet in das gebirg undt vor Annenberg etliche Chur-Sächsische weggenommen“.[131]

Das „Theatrum Europaeum“[132] berichtet sehr ausführlich über die Ereignisse: „Nichts destoweniger aber hat Hr. General Banner / wiewol er auch von Käis. und Chur-Bäyerischem Volck um ein zimliches übermannet gewesen / bey obbesagtem Hohenstein / nahend Kemnitz / dergestalt gefochten / daß nicht allein seines Feindes (die reichsArmada genennet) meinste Infanterie, von sehr gutem Volck / und dabey so viel hohe / als untere officirer[133] / guten theils darauff gangen / sondern auch die Cavallerie zertrennet worden / das geschütz und alle Bagage  in zimlicher Anzahl im Stich geblieben / und hat sich so gar die Schwedische Reuterey auch deß an ihrer reuterey vor freyberg erlittenen Schadens von diesem Treffen wiederum erholet: von welchem allem uns für gut angesehen / das außführliche Schreiben / so Hr. General Banner hiervon an einen hohen der Cron Schweden Bedienten alsbald abgehen lassen / hierbey in Druck mitzugeben / also lautend: Meinem jüngsten Schreiben zu Folge / habe ich die Conjunction mit dem Herrn General der Artillerie Leonhard Dorstensohn / am 2. dieses zu Zeitz effectuiret / und wie ich die gewisse Kundschafft von meinen außgehabten Partheyen / die mir von unterschiedenen deß Feinds rencontrirenden[134] und niedergehauenen Partheyen häuffig gefangenen einbracht / erhalten / daß der Feind / als die Käiserl. und ChurSächs. Armee / zwischen Kemnitz und Zwickau sich befinden thäte / habe ich darbey considerirt / wie hochnöthig es seyn wolle / ohne Säumnüß mein Heyl an diesen zu versuchen / ehe Hatzfeld / wie bißhero / sowohl von Herrn[135] / als auch von Minden[136] / Hamburg[137] und Erfurt[138] / und andern vielen Orten / mehr Bericht geschehen / daß er im marchiren übers Eichsfeld und durch Thüringen begriffen / zu ihnen stossen möchte / bin derowegen am 3. dieses zu Zeitz auffgebrochen / und desselben Tags biß an Kemnitz avancirt / indem auch einen Gefangenen bekom̃en / der soviel außgesagt / daß der Feind noch also elargiret still ligē / und von meiner Ankunfft nicht wissen sollte / mich darauff resolviret / dieselbe Nacht zeittlich auffzubrechen / ihnen zwischen die Quartier einzugehen / und also von ihnen auffzureiben / soviel ich immer gekönt / und Gott der Allmächtige darzu Glück / Segen und Heil verleihen / und die Gelegenheit Anweisung gethan hätte. Es hat zwar der Feind bemeltes Abends um 6. Uhr Nachricht von mir und Alarme bekom̃en / auch die armee zusammen gezogen / und gegen Morgen zeitlich auff den Rückritt gegen Kemnitz sich begeben / als ich aber gleichwohl auch sehr frühe noch vor der Sonnen Auffgang auffgebrochen / meinen March nacher Glaucha[139] gerichtet / gerichtet / und also zeitlich zu Hohenstein / da den Abend zuvor deß Feinds Haupt-Quartier gewesen / habe ich in seinen Retrogarden in 300. Pferd starck angetroffen und dieselbe verfolgt / biß in das Corpus, so allbreit nahe allhie bey Kemnitz gewesen / eingejagt / und weil ich einen Morastigen Ort vor mir zu filiren gehabt / den der Feind mit Dragonern[140] besetzt / hat er Gelegenheit erlangt sich zu stellen / demnach den lincken Flügel / so mehrentheils in Cürassirern bestanden / dahinden / und auff die Seit Kemnitz / den rechten Flügel aber weiter hinter sich / über den Fluß die Kemnitz genant / hinter der Stadt / auch gesetzet / darauff ich mit meiner Guarde von Dragonern / an bemelten Morastigen Paß / dahin wegen der Tieffe deß Sumpffs nicht zu kommen war / zu Fuß übergesprungen / nach wenigem disputiren / deß Feindes Dragoner gewichen / quittiret / und mir die Occasion zum filiren[141] geöffnet / welcher ich also wahrgenommen / dem Feind die Höhe zu nehmen / und das Feld unsicher zu machen / so auch geschehen / also daß ich Anfangs mein Regiment / wie auch des Herrn General Dorstensohns Obrist Hanß Wachtmeisters / und Obr. Wittenbergs Regiment / überbracht / wovon wegen deß grossen Eilens / viel Reuter / so ermüdet waren / zurück geblieben / hinweg gewesen / damit erwehnten lincken Flügel chargirt[142] / mit meinem Regiment den ersten Angriff gethan / und wegen empfundenen Widerstands in Schaden gerathen / aber weil deß Herrn Generaln / wie auch Hanß Wachtmeisters und Wittenbergs Regiment / auch zeitlich genug dem Feind zu schaffen gegeben / ist dieser lincke feindliche Flügel / so in Disordre kommen / und zu seinem grossen Schaden / und unserm trefflichen Vortheil zween grosse Morastige Gräben hinter sich gehabt / biß auff weniges / so sich an den rechten Flügel zu entfliehen / hat gearbeitet / gantz nidergehauen / wir starck nachgedrungen / auch fort und fort / wegen Ankunfft und mehrer Versammlung der unsern / je mehr und mehr verstärcket worden / solches ohne Säumnüß gethan / und 3. Dämme zu filiren / gehabt / hinder welche sie sich zwar hätten setzen / und Widerstand thun können / aber weil der Muth gantz entsuncken / haben die unserige alles niedergehauen / und wenig darvon kommen lassen / das Fußvolck aber / hat sich zwar an die Stadt gedrenget / gleichwol durch einen kleinen Wald / nahe bey der Stadt / so nur 400. Schritt von einem andern Wald / gegen den Gebürge werts distiret[143] / sich zur Flucht wenden wollen / denen ich aber Hn. General Major Stallhansen / Herrn Major Pfuls / und Obr. Slangens Regimenter / und von den Königsmarckischen eine Squadron[144] / unter ihrem Obrist-Lieutenant Hammerstein / nachgeschickt / die sie umringet / und auch totaliter ruiniret und geschlagen / also daß nunmehr / was Salis bey sich gehabt / schon vernichtiget / in dieser glücklichen Expedition die gantze Käiser. und Chur-Sächsische Armee zu Grund gerichtet / Stücke / Munition / Fähnlein und Standarten / darvon mir die Anzahl / weil noch die wenigsten einbracht / nicht soeben bewust / so dann alle Bagage der Generalen / Officirer und gemeinen zu Fuß erobert / und eine treffliche Anzahl Officirer gefangen worden : von denen so man in der Eil weiß / und von hoher Importantz seyn / ist der GeneralWachtmeister[145] der Cavallerie Graf von Puchheim[146]  / Obr. Webel[147] / Obr. Wangeler[148] / der biß auff den Tod verwundet / der Obr. Lieutenant Paradiser / von Marq. de Grana, Obr. Lieutenant Wachenheim[149] von Graf Schlicken[150] / und eine große Anzahl Majorn / Rittmeister / Hauptleute / Lieutenant / Cornet und Fähnrich / die Specification wird von den Regimentern colligirt / / soll ohne Säumnuß in Form gebracht / und dem Herrn mit ehistem nachgeschickt werden: an unserm Ort weiß man noch von keinem Officirer / so sonderlich Namkündig / die gequetscht oder geblieben wären / als deß Herrn Gen. Stallhanß Obr. Lieutenant / so geblessiret / und der junge Graf von Witgenstein[151] / der unter Hn. General Pfuls[152] Regiment gewesen / etc. etc. Datum im Haupt-Quartier zu Chemnitz / den 5. April. Anno 1639“.[153]

Im Januar 1643 weilte Paradeiser wegen einer Armverletzung in Nürnberg.[154] Ferdinand III.[155] hatte ihn im Mai 1643 als Ablösung von Wintz[156] und neuen Kommandanten der Reichsstadt Schweinfurt[157] vorgesehen.[158] Im Januar des folgenden Jahres hielt er sich in Wien auf, dabei ging es um die letztlich vergebliche Anwartschaft auf die Kommandantenstelle in Schweinfurt.[159] Dafür war Lodron[160] vorgesehen, der Neffe des Salzburger Fürstbischofs[161] und Schwager von Gallas, der trotz seiner offenkundigen Unfähigkeit über die entsprechenden Beziehungen verfügte.

Der Chronist und Bürgermeister Georg Leopold[162] aus dem von Eger abhängigen Marktredwitz[163] erinnert sich an den Juni 1644: „In dieser Zeit [Juni 1644; BW] ist an Stelle des H[errn] General Webel H[err] Obrist(er) Franz Paradeiser, Freiherr von Neuhaus, Oberlandsjägermeister in Kärnten, nach Eger [ge]kommen und doselbst Kommandant worden. General Webel hat sich nach Frankfurt am Main[164] begeben“.[165] Im Dezember 1644 berichtete Paradeiser Melchior von Hatzfeldt über gegnerische Truppenbewegungen im Raum Eger und die Gefahr für die Schlösser Falkenau[166]  und Hartenberg.[167] In diesem Monat erfolgte auch die schwedische Einquartierung in der Stadt.[168] Christian von Brandenburg-Bayreuth beschwerte sich in diesem Monat bei Hatzfeldt über Paradeisers Forderungen an die Hauptmannschaft Wunsiedel[169] und berichtete von dem Überfall auf Hof.[170]

Im Januar 1645 hoffte Paradeiser auf die baldige Ankunft kurbayerischer Truppen. Wie er Heinrich von Mercy[171] schrieb, stand Werth[172] bereits bei Amberg.[173] Schwedische Truppen unter Arvid Wittenberg[174] waren im Anmarsch auf Böhmen.[175] Auch Schloss Voigtsberg[176] wurde in diesem Monat belagert.[177]

Der Chronist Leopold erinnert sich an den August/September 1645: „Den 29. August sind die egerischen Freireiter,[178] bei denen sich auch die Dragoner des Oberst Paradeiser befunden haben, mit 120 Pferd[en] hie[r]her(o) [ge]kommen., durchgezogen und über Nacht zu Dörflas[179] geblieben. Den andern Tag sind sie gegen Kemnath.[180] Ihrem Vorgeben nach wollten sie zum Oberst Druckmüller stoßen. Den 1. September mittags sind diese Freireiter wieder zurück und anher(o) [ge]kommen. Sie haben sich bis zum anderen Tag abends 3 Uhr eingelegt. Dann sind sie fort und haben ihr Quartier zu Haag[181] und Brand[182] genommen. […] Den 3. September sind die Freireiter von Haag und Brand auf Seußen[183] gerückt und sind doselbst 1 Tag und [1] Nacht verblieben, den 5. September sind sie hie[r] durch und gegen Nürnberg [ge]gangen“.[184]

Im Januar 1646 meldete Paradeiser Hatzfeldt erneut schwedische Truppenbewegungen und die Besetzung von Brüx[185] und Schlackenwerth[186] durch den Gegner, die Schleifung von Steinhäusern in den Vorstädten von Eger und die Zerstörung von Schloss Hauenstein.[187] Wie er Hatzfeldt mitteilte, waren auch im Februar die Befestigungsarbeiten weitergegangen.[188] Im Februar berichtete Johann Georg I. von Sachsen[189] Paradeiser von dem schwedischen Überfall auf das Amt Voigtsberg[190] und Langenreinsdorf.[191] Dabei kamen über hundert junge Bauern ums Leben.

Leopold berichtet über die kaiserlich-bayerische Einquartierung im Februar 1646: „Als die Churbayerischen ihr Hauptquartier zu Weiden,[192] die Kaiserlichen [ihres] aber zu Floß[193] gehabt, haben sie sich [wenigstens] etwas verteilt. Der Erzherzog[194] rückte den 11. Februar heraus und hat sein Hauptquartier zu Tirschenreuth[195] genommen. Ehe es aber bezogen wurde, ist es im Lande über und [dr]über [ge]gangen. Märkte, Schlösser und Dörfer sind ausgeplündert und viel[e] Leut[e] ermordet und erschossen worden. Auch wir waren in höchster Angst und Furcht und haben eilfertigst nach Eger geschickt und gebeten, daß wir vom Kommandanten daselbst, H[errn] Oberst Paradeiser, bis zur weiteren Versöhnung versalvaguardiert[196] werden. Unterdessen haben wir uns vor allerhand streifenden Parteien[197] in gute Acht genommen, sie mit guten Worten ab- und aufgehalten und ihnen Speis und Trank – was sie auch begehrten – hinausgereicht. An dem Tag aber, an dem der Erzherzog nach Tirschenreuth gekommen war, haben wir solche Anfechtung gehabt, daß wir uns von den überhäuften Parteien – die stark hin- und hergegangen [sind] und oftmals herein- und durchbegehrt [hatten] – fast nit mehr schützen und (auf)halten konnten.

Endlich ist um 3 Uhr nachmittags ein Leutnant mit 5 Musketiere(r)n[198] von Eger bei uns an[ge]kommen, der uns dann tröstlich zusprach. Als uns aber die Parteien bedrohten, Gewalt brauchen und die Salva Guardi[a] niederschießen wollten, falls wir nit genug(samb) hinausgeben würden, war er mit uns in Ängsten und (ge)traute sich nit, uns vor solcher Gewalt zu schützen. Wir entschlossen uns daher, an den Erzherzog zu schicken und um Schutz anzuhalten“.[199]

Wilhelm Freiherr von Metternich-Winneberg-Beilstein[200] bat Hatzfeldt[200a] im März dieses Jahres um die Übertragung der Kommandantenstelle in Eger bei einem etwaigen Rücktritt Paradeisers.[201]

Für den Mai 1646 hielt Leopold fest: „Den 8. Mai hat er[202] uns aus Staffelstein[203] wieder (zu)geschrieben und – neben dem Feldmarschall – alles, was wir begehrt, bewilligt. Auch hat er es uns freigestellt, den H[errn] Kapitänleutnant[204] abzufertigen oder ihn länger zu behalten“.[205] […]

Weil in dieser Zeit viel[e] starke Parteien von der Armee aus Franken heraufgestreift [sind] und auch zwischen Hof[206] und Wunsiedel viel Vieh hinweggetrieben worden ist, hat es uns nit ratsam zu sein gedünkt, daß wir bei solcher Beschaffenheit ohne Salva Guardi[a] sicher sein und bleiben würden, obwohl wir fast unser ganzes Vermögen darauf verwandt hatten.

[Um außer Gefahr zu sein], haben wir noch in der Stunde nach des Kapitänleutnants Abzug dem Kommandanten in Eger, H[errn] Oberst Paradeiser, geschrieben und gebeten, daß er uns auf etliche Tag[e] mit einem guten, resolvierten Mann zur Salva Guardi[a] solange versehen solle, bis etwa(n) vom Feldmarschall andere Order einkommen würden. Er hat uns noch selbe Nacht einen Kornett mit 2 Reitern und 2 Musketiere(r)n zu unserer Konservation geschickt. Weil wir aber die Musketiere(r) für unnötig erachteten – indem wir selbst bald Musketierer machen konnten – haben wir selbige, nachdem wir ihnen 2 Reichstaler verehrt hatten, wieder nach Eger geschickt; zugleich H[errn] Oberst Paradeiser auch 1 Faß[207] Weißbier“.[208]

„Weil auch der Kriegskommissar, Freiherr von Zaradesky, nach dem Aufbruch von Staffelstein noch 200 Taler von uns haben wollten, wir aber durch die vielfältig abgegangenen lamentierlichen Schreiben verhoffet, uns davon ledig zu machen, zumal sich auch H[err] Oberst Paradeiser, der Kommandant in Eger, mit Bezeugung unseres elenden Zustandes – sonderlich wegen der durch Wetterschlag verdorbenen, lieben Feldfrücht[e]- in Schriften hart bemüht hat, so ist dennoch alles umsonst gewesen. Wir haben ihm noch 200 Taler bezahlen und sie für ihn, H[errn] Oberst Paradeiser, nach Eger zustellen müssen“.[209]

Im Oktober 1646 informierte Paradeiser Hatzfeldt über die Bewegungen schwedischer Truppen unter Arvid Wittenberg in Böhmen.[210]

Leopold berichtet weiter: „Den 30. Januar [1647; BW] haben wir nach Eger zu H[errn] Oberst Paradeiser(n) um Salva Guardi[a] abgeschickt. [Bereits] abends [sind] dann 2 Korporale[211] und 5 Musketiere(r) eingekommen. Den 31. dito ist hier bei dem Tor eine Partei von 20 Pferden vorbei und nach Hauenreuth[212] [ge]gangen, wo sie gefüttert und das Vieh [mit]genommen haben. Als sie bei angehender Nacht nach Oberredwitz gekommen [sind], haben sie auch [dort] die Schafe ausgelassen und mitgenommen. Als der Edelmann 2 Schüsse getan, hat man hier Lärm(en) geschlagen und die Mannschaft ins Gewehr gebracht. Aus großem Irrtum ist das Obere Tor von etlichen geöffnet worden, um den Trommelschläger[213] mit einem Teil der Musketiere(r) hinauszulassen. Man hat sie aber bald wieder zurückgerufen und das Tor geschlossen. Die Reiter aber haben vermeint, man würde ihnen nachsetzen, sind in (der) Eile davongejagt [und gelaufen], was sie nur laufen konnten. Zwischen Meußelsdorf[214] und Oberredwitz haben sie an die 200 Schafe stehenlassen, aber 180 Stück Vieh haben sie davongebracht.

Da wir (ver)meinten, wir würden bei dieser wenigen Mannschaft nit genugsam(b) gesichert sein, haben wir Ihro Gnaden, H[errn] Oberst Paradeiser(n) nochmals um(b) einen höheren Offizier(er) ersucht, worauf er uns den 1. Februar noch einen Fähnrich mit 3 Musketiere(r)n vom Graf Gallas’schen Regiment herausgeschickt [hat], die nach dem Tag ankamen“.[215]

Für den Februar 1647 hielt Leopold fest: „Den 7. Februar ist H[err] Oberstwachtmeister[216] Konrad von Weyler[217] neben Rittmeister Kahlenberg[218] und noch einem [weiteren] Rittmeister mit 15 Pferden hierher[ge]kommen. Er hatte vom kaiserlichen Generalquartiermeister[219] Reich[220] Order, uns anzudeuten, daß wir ihn in das kaiserliche Hauptquartier nach(er) Sulzbach[221] verpflegen sollten; wie er denn auch folgendes [Schreiben] mitgebracht [hat]:

‚Ehrenveste und Vornehme, insbesonders geliebte Herrn.

Es wirdt denenselben ohne weitleuftig erinner zu genügen Bewußtsein, welcher gestalt die Keys. und Chur bayer. Armada hierumben dieser orthen logieren. Nachdem nun eine dispartition[222] der Armada, so woln durch des Würtzb., Bambergl., Culmbachl. und andern angelegenen orten gemacht, darunter die H. auch mit begriffen und 1 Regiment derselben zugeeignet. Ich habe aber die assignation noch nicht ergehen lassen, sondern der H. zum Besten dieses avertieren wollen, ob sie lieber vor mich und beede Oberquartiermeister Unterhalt, welches auf 104 Portiones sich belauft, herzugeben willens, fals denselben solches nun beliebig, wird gegenwertiger officier bey ihnen doselbsten auf Salva Guardi verbleiben, nit Zweifelnde, weil es zu ihren besten Nutzen angesehen, die Herren damit zufrieden sein werden.

Uns Gottes Schutz befehlend Signatum in Haubtquartir Solzbach, den 12. Febr. Ao 1647 Neuen Calenders.

Meiner Hochgeehrten Herrn

Dienstwilliger allezeit

Carl Fridrich Reich

Dero Röm. Keyserl. Mayest.

Bestalter Obr. Über ein Regiment

zu fuß, und über dero Armada General

Quartiermeister‘.

Dieses [Schreiben] haben wir alsobald(en) sowohl dem H[errn] Kommandanten Oberst Paradeiser(n) als auch einem edlen Rat der Stadt Eger berichtet, welche uns am andern Tag 2 Schreiben überschickt haben, eines von H[errn] Paradeiser(n) und eines von e[inem] edlen Magistrat, die wir durch unsere Abgeordnete [n] Herrn Generalquartiermeister Reich ins kaiserl. Hauptquartier einliefern lassen sollten. […] Der Inhalt beider Schreiben war der: der Generalquartiermeister wurde gebeten, er wolle es vermöge der allergnädigsten Order der erzherzogl. Durchlaucht Leopold Wilhelms verbleiben lassen, da der Markt Redwitz sowohl zur Unterhaltung der Garnison in Eger, [als auch] zur Verpflegung der Garnirischen[223] Schwadron,[224] die im Kreis ihren Sammelplatz habe, [beitrage]“.[225]

„Diesen Abend [18.2.; BW] hat es bei einem Teil unserer Bürgerschaft fast nach einem Aufruhr ausgesehen, nachdem bei der Aufziehung der Wacht der den Bürgern vorgestellte Wachtmeister Hans Miesel[226] dem Lorenz Weyh(en), der etwas zu langsam(b) auf die Wacht kam, einen starken Verweis [gegeben hat]. Derselbe hat aber dem Wachtmeister auch nit viel[e] gut[e] Wort[e] [ge]geben, so daß sie also durch lose Wortwechslung in großen Zank geraten sind, was dem Kapitänleutnant, der dies alles vom Fenster aus gesehen und gehört [hat], sehr verdrossen hat. Da kam auch er herabgelaufen und hat dem (gedachten) Weyh(en) 2 flache Streiche mit dem bloßen Degen [ge]geben, worauf Weyh aus der Ordnung und davongelaufen ist. Er hat aber zugleich auch den Miesel beschuldigt, daß er durch seine Verkleinerung ihm beim Kapitänleutnant diese Streich[e] eingebracht hätte. Deswegen ist ihm nun auch der Miesel als Wachtmeister auch mit bloßem Degen bis in sein Haus nachgelaufen. Nun sind deswegen auch ein Teil der Bürger, die mit dem Gewehr zum Aufzug in der Ordnung gestanden [haben], mit großem Geschrei aus der Ordnung [weg]gelaufen und wollten nit gestatten, daß die Bürger solchermaßen mit [dem] Degen traktiert würden. Diesen Tumult hat nun der Kapitänleutnant als eine Rebellion und Vergreifung an seiner Person verstanden wissen wollen und [hat] diese Bürger als Meutmacher und Rebellen [hingestellt]. Er hat sich alsobald(en) aufs Pferd gesetzt, um nach Eger zu reiten, [und] Herrn Oberst Paradeiser, dem Kommandanten daselbst, diese Rebellion zu berichten. Als er schon bis zum Ochsenweiher geritten war, ist er doch noch, auf unser Hinschicken und inständiges Bitten hin, wieder zurück[ge]kommen. Dennoch wollte er [das Vorgefallene] H[errn] Oberst schriftlich hinterbringen, was aber auch unterblieben ist. Durch die Unterhandlungen des H[errn] Rittmeisters Brand und des H[errn] Fabian von Brand auf Haag ist es dann soweit verglichen worden, daß er es dem H[errn] Oberst [überhaupt] nicht berichtet und er seinen gefaßten Zorn fallen lassen hat; dagegen mußte ihm ein gutes Pferd verehrt werden“.[227]

„Weil am 18. Februar [1647; BW] das kaiserliche Hauptquartier samt der ganzen Armada aufgebrochen ist, um sich gegen Böheim(b) zu wenden, sind die hier eingeflohenen Leute den 25., 26. und 27. dito wieder nach Hause gezogen. Es hat aber nit lange dauern wollen, indem uns im jüngst gesetzten Datum ein edler Rat der Stadt Eger in der Nacht durch einen eigenen Boten andeuten ließ, daß der kaiserliche Generalwachtmeister Graf Lacron[228] mit den nassauischen und königseckischen[229] Regimentern zu Roß im Egerkreis angelangt [wäre]. Sie würden samt der Garnirischen Eskadron, die bisher im Egerland gelegen habe, ihren nächsten Weg nach Franken nehmen, um daselbst ihre Winterquartiere zu beziehen.

Wir sollten daher die hierum(b)gelegenen Dorfschaften durch Boten warnen und zum Zeichen, daß Kriegsvolk vorhanden sei, unsere Doppelhacken[230]  auf dem Kirchturm losbrennen lassen. Daraufhin ist dann alles Volk wieder hereingeflohen. […] Um 1 Uhr [am 28.2.; BW] nachmittags kamen die Quartiermeister von diesen Völkern vor das Tor. Sie hatten Order von H[errn] Oberst Paradeiser aus Eger, daß es die kaiserlichen Dienste jetzt nit anders leiden wollten und er unumgänglich wider seinen Willen befehlen müsse, daß wir dem kaiserlichen Generalwachtmeister, Ihro Gräfl. Gnaden von Lacron, ferner H[errn] Generalwachtmeister Günther,[231] dazu Graf Deuring[232] als auch H[errn] Oberstleutnant Cappell[233] vom königseckischen Regiment das Nachtquartier hier im Markt, ihren Völkern aber das Quartier außerhalb – in den Vorstädten – geben sollten. Als wir das bewilligt [hatten] und ans Austeilen der Quartiere gingen, wollten die Quartiermeister damit keineswegs zufrieden sein, sondern begehrten auch für die vollen Regimenter – samt Troß und Bagage – die Quartiere im Ort, was wir gänzlich abgeschlagen haben. Wir erklärten uns [aber] bereit, dem H[errn] Grafen entgegenzugehen, um deswegen mit ihm zu reden. Sie wollten aber darauf nit antworten und einwilligen, sondern begehrten, wir sollten die Bilette ausgeben, Quartier machen oder sie wollten es selbst(en) tun, wie sie es ja bereits begonnen hatten. Wir haben darwider protestiert und ihnen (auch) die schwere Verantwortung freigestellt. Als sie aber [mit dem Quartiermachen] fortfuhren, bin ich [zusammen] mit H[errn] Richter, dem Grafen entgegen[ge]gangen, in der Hoffnung, solches [doch noch] abzuwenden. Als wir auf den Anger hinauskamen, sind [dort] die Völker alle in Bataglia[234] gestanden, die Generalspersonen aber waren noch hinterstellig und in Eger beim Trunk geblieben. Dahero konnten wir nichts anderes richten, als daß sie uns für gefangene Leute annahmen und uns solange nit frei lassen wollten, bis wir ihnen vorher die Quartierung bewilligten. Wir (be)warfen uns auf die Order und sagten, daß wir nit darwider handeln dürften. Wir baten sie auch, sie sollten sich gedulden, bis der Graf herbeikäme. Es war aber alles vergebens, denn unser Kapitänleutnant hatte neben den Quartiermeistern zu viel Offiziere(r) und Reiter hereingelassen, die nit wieder hinauszubringen [waren]. Als sie daher die Quartiere nach ihrem (eigenen) Belieben gemacht hatten und damit fertig waren, machten sie die Tor[e] und Schranken auf und zogen alle – außer 2 Kompagnien, die zu(m) Dörflas[235] lagen – mit Heerpauken und Trompetenschall ein.

Als sie in die Häuser gekommen waren, fingen sie alsobald(en) nach ihrem Gefallen zu hausen an, schatzten die Bürger um Geld und plagten sie deswegen sehr. Geld sollten und mußten sie ihnen schaffen, das übrige, das sie sonst(en) in den Häusern fänden, wäre ohnedies von Rechts wegen ihnen. So machten diese Leut(e), die wir auf Befehl und Order als Freund(e) in den Markt und in die Vorstädt(e) [her]einnehmen sollten, unseren Leuten großen Jammer und [großes] Herzeleid. Um 9 Uhr nachts kamen die Generalspersonen. Wir brachten viel[e] Klagen vor. Es wurde auch alsobald(en) versprochen, alles abzuschaffen, was aber doch nur ein Spiegelfechten war.

Es wurde mit großer Gewalt vorgegangen. Unsere Leute wurden die ganze Nacht über um(b) Geld und allerhand Sachen [angegangen] und hart geängstigt. Und obwohl wir am nötigsten der Hilfe bedurften, haben wir [dennoch] den Grafen Lacron, der das Kommando hatte, im Schlaf nit anschreien und beunruhigen dürfen.

Früh morgens – am 1. Martii also – hat der Graf auf unser Anschreien hin zwar den Aufbruch befördert und zu Pferd blasen lassen, doch sind bei diesem Lärm(en) noch viel[e] gute Leute in ihren Häusern spoliert, ausgezogen und sehr übel tractiert worden. Man hat ihnen auch auf ihre Wagen und Pferd[e] Fleisch, Kälber, Hühner, Butter(n) und Fässer Bier und auf den Weg 8 bis zu 10 Meßlein Hafer(n) mitgeben müssen. H[err] B[ürgermeister] Christof Miedel ist bei dem Aufbruch so geängstigt worden, daß er oben, von seinem Erkerfenster herauß auf den Misthaufen gesprungen ist. Obwohl die Offiziere(r) die Reiter an etlich[en] Orten mit Prügeln und bloßem Degen abgewehrt haben, so konnten sie aber doch nit überall sein. [Vielfach] kamen sie auch zu spät.

Dieses ein[z]ige Nachtquartier hat sehr viel gekostet [und] hat auch mehr einer feindlichen Plünderung als einer Quartierung gleichgesehen. Wir haben dies alsobald(en) nach ihrem Abreisen sowohl H[errn] Oberst Paradeiser, als auch einem redlichen Magistrat berichtet und dabei auch – weil wir sie nit mehr verpflegen und besolden konnten – um(b) Abforderung unserer Salva Guardi[a] angehalten, worauf in der Nacht Schreiben an den Grafen kamen, worin sich die Stadt und der Kommandant wider unseren zugefügten Schaden hoch beschwerten. Wir haben sie (hi)nachgeschickt, haben aber den Schaden behalten müssen“.[236]

„Den 2. Marti[i] ist unser Kapitänleutnant abgefordert worden und tags hernach mit dem Trommelschläger abgezogen. Für diese drei Wochen haben wir ihm ein gutes Pferd und an Geld 45 Gulden[237] geben müssen. Nach seinem Abreisen haben wir die Torschlüssel wieder [selbst] zur Hand genommen und – wie vorhero – (für uns) selbst(en) kommandiert.

Den 5. Marti[i] ist dieser Kapitänleutnant wieder von Eger [ge]kommen. Er hatte [ein] Schreiben an uns, von H[errn] Oberst Paradeiser [mit], nach dem ihn dieser zu dem Zweck hierher beordert habe, keinen von der Eskadron des Oberstleutnant Garnier, die bisher im Egerland gelegen ist und nunmehr ihren Weg (auf) hie[r]hero und nach Franken nehmen wolle, einzulassen.

Sie sind aber an diesem Abend nit weiter(s) als [bis] Schlottenhof[238] und Arzberg[239] [ge]kommen. Den andern Tag sind sie um 9 Uhr hier angelangt. Da ist dann die Cam[ionn]ag[e][240] um den Gottesacker hinum(b)gewiesen worden. Die Offiziere(r) aber sind alle hereingelassen worden. Die Reiter haben sich auf den Reiserberg gestellt und sind dort an die 2 Stund[en] gestanden. Unterdessen haben die Offiziere(r) mit etlich 30 gefüttert und Mittagsmahl gehalten. Dann sind sie fort und am selben Tag noch nach Neustadt am Kulm.[241] Es sind an die 400 wohl montierte[242] Reiter gewesen. Sie hatten nur 5 Bagagewagen bei sich. Unter den Offiziere(r)n war auch Herr Oberstwachtmeister Lyloff,[243] der „Schwarze Niklas“[244] und Rittmeister Weylersbach.[245] Mit ihnen sind auch viel[e] egerische[n] Freireiter mit fortgeritten. Nachmittags sind noch etliche 30 Pferd[e] (her)nachgekommen und haben sich zu Dörflas einquartiert. Dabei war[en] Herr Rittmeister Barthel[246] und 1 Leutnant die vornehmsten unter den Freireitern. Als daselbst im Quartier 2 Reitersjungen[247] in Zank geraten [sind], hat der größere einen Karabiner[248] genommen, den kleineren in den Leib geschossen und ist dann davongeloffen. Obwohl der [An]geschossene alsbald von unserem Bader[249] verbunden worden ist und bewilligt worden war, daß er hereingenommen, gewartet und verpflegt werden sollte, so ist er doch am anderen Morgen so schwach geworden, daß er einem Sterbenden gleichsah. In diesem sterbenden Zustand [erst] haben ihn die Dörflaser auf eine Misttrage gelegt und durch 2 Weiber hereintragen lassen. Weil sie sich aber (be)sorgten, er würde unterwegs sterben, sind sie mit ihm sehr geschwind hereingeloffen, haben ihn unter des Baders Haustür niedergesetzt, stehen lassen und sind davongelaufen. Auf der Trage(n) ist er dann daselbst auch alsbald gestorben.  Dieses leichte Beginnen der Dörflaser, das sie an diesem Jüngling verübt, haben wir dem Richter von Dörflas verweisen lassen. Der hat sich damit entschuldigt, daß er nit vermeint [habe], daß er sobald sterben würde. Wir haben ihn in einen Sarg legen und vom Haus des Baders aus am anderen Tag ehrlich begraben lassen. Man hat vorgegeben, daß er ein geborener Graf sei, andere [meinten], [er sei] einer vom Geschlecht der Kolowrat aus dem Königreich Boheim(b) gewesen. Den(en) 6 jungen Gesellen, die ihn zu Grabe getragen haben, hat man Bier und Brot [ge]geben.

Den 7. Marti[i] sind an die 40 Pferd[e] von Bernstein herüber[ge]kommen und den anderen gegen Kemnath (hi)nachgefolgt.

Den 9. dito haben wir unseren Kapitänleutnant wieder abgefertigt. Er hat uns über 80 Taler gekostet. Als er noch unterwegs nach Eger war, ist ihm ein Bot[e] mit [einem] Schreiben von Oberst Paradeiser [entgegen ge]kommen, daß H[err] Rittmeister Malschofsky[250] mit einer starken Kompagnie im Herauszug [begriffen sei], der Garnirischen Eskadron nach Franken zu folgen, die er (all)hier nit einlassen sollte. Er ist daher wieder umgekehrt. Zugleich brachte der Bot[e] auch ein Schreiben von einem edlen Magistrat mit demselben Befehl mit, daß wir weder die Kompagnie, noch den Rittmeister hereinlassen, viel weniger(s) Quartier verstatten sollten, denn wenn er hereinkäme, würde er allerhand Prätentionen suchen. Ir sollten daher aus den Vorstädten alles hereinbringen lassen. Er ist aber übernacht zu Arzberg verblieben.

Den anderen Tag – also den 10. – ist die Kompagnie [ge]kommen, die wir durch Boten hint(en)um(b) gewiesen haben. Sie haben sich bei den oberen Städeln verhalten bis der Rittmeister (her)nach[ge]kommen [war]. [In dieser Zeit] haben sie die Städel und Fischkästen sehr zerschlagen. Als der Rittmeister [ange]kommen war, hat ihn der Kapitänleutnant gegen unseren Willen mit 10 Pferden hereingelassen. Er hat hier Mahlzeit gehalten. Unterdessen hat er anbefohlen, daß die Kompagnie fortrückt und zu Waldershof[251] Quartier macht. Auf den Abend ist er [dann nach]gefolgt. Er war ein sauberer Gast und wollte mit uns immerzu nur Händel machen. Ganze Töpfe voll haben wir mit ihm auf des Kaisers Gesundheit austrinken müssen und durften uns nit widern“.[252] […] „Als dies(es) hier vor[ge]gangen [war], ist unterdessen [ein] gewisser Bericht nach Eger [ge]kommen, daß die Stadt Schweinfurt[253] (all)bereit[s] übergangen und von den Schwedischen erobert worden [sei].[254] Dahero [sind] nachmittags 2 Kuriere(r) aus Eger hierhero [ge]kommen, welche die Part[ei] einholen und wieder zurück nach Eger bringen sollten. Die(se) sind so stark geritten, daß sie die Part[ei] noch [an] diesem Abend bei Michelfeld[255] angetroffen [haben]. Sie [haben] umgewendet, sind aber auf dem Rückweg nit hie[r]hero, sondern durch die Pfalz auf Mitterteich und den andern Tag wieder nach Eger.

Am Heiligen Ostertag abends ist dann die Übergab[e] [von] Schweinfurt (nur gar zu) gewiß bestätigt worden, nach dem der gewesene Kommandant und kaiserliche Wachtmeister Graf Lacron, der daselbst(en) ausgezogen [war], mit einer schwedischen Konvoi diesen Abend zu Kirchenlamitz angelangt [war] und des andern Tages zu Eger ein[ge]kommen ist. Er [war es], der den Schwedischen die Stadt Schweinfurt überlassen hat. Sobald(en) die Schwedischen die Stadt Schweinfurt erobert und in ihre Hand gebracht [hatten], haben sie nit allein eine starke Besatzung hineingelegt, sondern haben sich auch mit der ganzen Armada nach Franken verlegt, ordentlich einquartiert, erfrischt und ausgerastet. Unterdessen hat man alle Tag[e] von ihrem Aufbruch erzählt und geschrieben; auch [davon], daß sie vor Eger gehen wollten. [Es herrschte] daher(o) in der Stadt Eger die größte Furcht; so daß der Kommandant Paradeiser geboten [hatte], alle Häuser in der Vorstadt auszuräumen, damit sie – sobald sich der Feind vor der Stadt sehen ließe – mit Feuer angesteckt und hinweggebrannt werden [könne]. Ingleichen haben viel[e] Leute ihr Hineingeflüchtetes von dort [wieder] abholen und wegbringen lassen. Die Egerischen sind selbst mit einem Großteil ihres Viehes, das sie auf ihren Gütern außerhalb der Stadt und in der Stadt nit zu erhalten glaubten, in die Pfalz und ins Markgrafentum geflohen. Bei uns gab es denselben Jammer“.[256]

„Eodem [29.4., BW] hat uns auch aus dem kaiserl. Hauptquartier in Budweis[257] der kaiserl. Generalquartiermeister Carl Friedrich Reich zugeschrieben und von uns wegen des mit ihm zu Sulzbach getroffenen Akkords noch 300 Gulden gefordert, die wir ihm nach Budweis schicken oder aber H[errn] Oberst Paradeiser(n) in Eger zustellen [sollten].

Wir haben ihm wieder geschrieben und [ihn] gebeten, uns(er) zu verschonen. Wir haben auch berichtet, daß [von dem Zeitpunkt an], von dem das Hauptquartier zu Sulzbach aufgehoben und die kaiserliche Armada nach Böheim(b) gegangen [war], wir alsobald(en) und von [dieser] Stund an 3 Monat[e] lang anderen Völkern assigniert waren und wir weder verschont noch geschützt worden sind. [Diesbezüglich] haben wir uns auf das Zeugnis des Oberst Paradeiser berufen.

H[err] Oberst Paradeiser hat uns zwar aus Eger freundlich zugeschrieben, daß es ihm leid [täte], daß er [eine] solche Kommission bekommen [habe] und Geld von uns erheben solle, nachdem ihm unser jetziger schlechter Zustand nur zu gut bekannt sei, doch wärre seine gute Meinung, [daß] wir den H[errn] Generalquartiermeister mit einem höflichen Brieflein ersuchen, um Geduld bitten und daneben dahin trachten sollten, daß wir ihn kontentierten; denn er wäre ein Mann von einer solchen Charge,[258] daß er uns, wenn etwa(n) die Armada in die Nähe kommen sollte, viel Gutes und Böses beweisen könne“.[259]

Offenbar hatte Paradeiser die Gefahr, die der Stadt durch die heranmarschierende schwedische Armee drohen sollte, falsch eingeschätzt. Leopold hielt dazu in seiner Hauschronik fest: „Unterdessen ist in Franken die schwedische Armada auf[ge]brochen und gegen Eger (an)gezogen. Obwohl man der Stadt wißlich gemacht, daß es ihr gelten sollte, so hat man dennoch zweifeln wollen. Als es aber gewiß war, habe ich am 9. Juni vormittags den alten Michael und nachmittags den Wolf Rößler hineingeschickt und mündlich sagen lassen, daß die ganze schwedische Armada im Land und vor der Hand auch nit mehr weit von der Stadt [entfernt sei]. Sie sollten sich daher vorsehen und in acht nehmen. Es hat (es) aber niemand glauben wollen. Der Oberst Paradeiser hat den Wolf Rößler sogar als (einen) Lügner [hingestellt] und ihn deswegen die Stiege(n) hinabwerfen lassen wollen, da er vorgab, sie wären noch in Bamberg.[260] Den andern Tag, den 10. Juni, hat der Oberst Paradeiser die Gewißheit erfahren, indem er mit [eigenen] Augen sehen mußte, daß die Stadt schon mittags von der Reiterei berannt und umringt worden [war]“.[261]

„Ein gemeinsames Operieren Wrangels[262]  und Turennes[263] konnte daher für den Sommerfeldzug 1647 ausgeschlossen werden. Holzappel[264] vermutete bis zum 15. Juni, daß Wrangel ‚schwerlich allein‘ in das Königreich Böhmen einbrechen, sondern sich zuerst gegen Sachsen und Meißen wenden werde, um Wittenberg[265] und Königsmarck[266] mit ihren beiden Korps an sich zu ziehen. Er erachtete es bis dahin nicht für erforderlich, den Aufmarsch der kaiserlichen Armee zu beschleunigen. So richtig auch seine Grundannahme war, daß Wrangel sich mit weiteren Truppen verstärken würde, Holzappel unterlag hier einer doppelten Fehleinschätzung. Erstens marschierte Wrangel nicht dem General Wittenberg entgegen, sondern hielt seine Armee in Oberfranken an und Wittenberg legte den Weg aus Schlesien quer durch ganz Sachsen mit nicht geahnter Geschwindigkeit zurück, um sich seinerseits mit Wrangel zu vereinigen, und zweitens verzichtete Wrangel auf eine Vereinigung mit Königsmarck.

Am 16. Juni meldete Trauditsch,[267] daß der Feind gegen Böhmen anmarschiere. Diese Meldung erreicht das kaiserliche Hauptquartier am 17. Juni. An demselben Tage geht eine Meldung aus Schlesien vom 11. Juni ein, Wittenberg sei mit fast allen unterstellten Truppen in die Lausitz abmarschiert und strebe der Elbe zu. Jetzt reagiert Holzappel: er bittet noch am 17. Juni den Kaiser, den Zuzug der Kriegsvölker aus Österreich und Innerösterreich mit einem erneuten kaiserlichen Befehl zu beschleunigen, damit nicht ‚wiederum ein großes Unglück eintreffe‘. Als zweite Bitte fügt er – zum wiederholten Male – hinzu, sofort Geld für die Pulvererzeugung in Prag flüssig zu machen. Außerdem weist Holzappel de la Corona an, alle Maßnahmen zur Pulvererzeugung in Pilsen[268]  zu ergreifen. Am 21. Juni meldet Trauditsch, daß ganz nahe bei Eger ein Gefangener eingebracht wurde. Nach dessen Aussagen habe der Feind ‚mit der völligen Armada‘ am 20. Juni morgens nur noch eine Stunde von Eger entfernt gestanden, Wrangel ‚in Person‘ befinde sich bei der Armee und alle ihre Geschütze seien dabei. Trauditsch vermutet, daß ihn die schwedische Reiterei stellen wolle. Er weicht deshalb auftragsgemäß auf Horazdiowitz[269] aus.

Nach dem anonymen Bericht eines Agenten hatte Wrangel vor, sich unterwegs mit den 7.000 Mann starken Truppen Wittenbergs zu vereinigen, um Eger noch schneller als Schweinfurt zu erobern und es wie schon Schweinfurt zur schwedischen ‚Realfestung zu formieren‘. Wrangel hatte seine Armee in Franken ‚ganz zur Perfektion‘ und auf eine Gesamtstärke von 9.000 Reitern und 5.000 Fußsoldaten gebracht. Er hatte den fränkischen Reichskreis[270] in Kontribution[271] gesetzt; für Verpflegung waren monatlich 18.607 Reichstaler aufzubringen, für Befestigungsarbeiten 4.000, für Munition und Material der Festung Schweinfurt 1.000, für Werbungen der alten Kompanien 1.000, für Neuaufstellungen weitere 1.000 Reichstaler; außerdem war die Besatzung von Schweinfurt ‚nicht allein auf Jahr und Tag genugsam zu füttern‘, sondern die ganze Königlich Schwedische Armee mit Brot und anderen Lebensmitteln zu versorgen, falls sie wieder im fränkischen Reichskreis erscheinen sollte. Gestützt auf die Versorgungsbasis Franken wollte Wrangel erst einmal tief in Böhmen festen Fuß fassen, um in diesem Erbkönigreich des Kaisers ebenfalls Kontributionen zu erheben, vor allem aber, um die Widerstandskraft des Kaisers endgültig zu zermürben. So wurden die Verhandlungen auf dem Westfälischen Friedenskongreß am besten beeinflußt. Ob sich die Gelegenheit zu einer Schlacht ergab, mußte sich erweisen.

Tatsächlich hatte Wittenberg am 14. Juni die Elbe nach Westen überschritten. Um den 20. Juni war Wrangel weitermarschiert. Die Truppen Wittenbergs hatten sich ihm genähert und folgten jetzt dichtauf, Wittenberg besetzte Hof in Oberfranken. Nach dem Eintreffen auch seines Korps war die schwedische Armee vor Eger 21.000 Kavalleristen und Infanteristen stark, hinzu kamen die Stückknechte der Artillerie. Am 21. Juni begann Wrangel die Belagerung von Eger. Er ließ es „berennen“, die Fußtruppen führten ihre ersten Angriffe, Kavallerie schloß die Festung ein. Die schwere schwedische Artillerie war am 26. Juni wirkungsbereit und eröffnete ihr Bombardement. […] Ende Juni berichtete der schwedische Gesandte Salvius[272]  an Königin Christina[273]  über die militärische Lage kurz und treffend: ‚Feldmarschall Wrangel und General Wittenberg stehen nun vereint in Böhmen. Königsmarck belagert hier in nächster Zeit Wiedenbrück.[274] Die Weimaraner haben gemeutert[275] und sind wieder über den Rheinstrom zurück gekommen. Melander (Holzappel) versammelt sich in Böhmen‘.[276]  – – Werth[277]  selbst war davon ausgegangen, dass er bei seinem geplanten Übergang ins kaiserliche Lager auch die Weimarer mitnehmen könnte. – –

Kein Zweifel, die schwedische Hauptarmee hatte unter Ausnutzung des Überraschungsmoments einen zeitlichen Vorsprung gewonnen. Holzappel hatte dies erst am 17. Juni erkannt. Am 22. Juni traf die Meldung ein, daß Wrangel mit der gesamten Armee vor Eger stehe und die Stadt berenne. Würde Eger der Belagerung standhalten ? – – Am 29.6. schrieb Formarini[278] an Piccolomini:[279] Der Kaiser gedenke, am Montag Linz[280] zu verlassen und Donnerstag Abend in Budweis anzukommen. Das Rendezvous der Armee werde in der Pilsener Umgebung stattfinden, die Beteiligung werde auf 26.000 Mann geschätzt. Wittenberg und Wrangel hätten sich bei Eger vereinigt und beabsichtigten, mit ihren 20.000 Mann die Stadt anzugreifen. In Eger liegen 1600 Musketiere, und der Kaiser habe dem Stadtkommandanten Paradeiser unter Androhung der Todesstrafe befohlen, die Stadt bis zum letzten Blutstropfen zu verteidigen.[281] – – Tatsächlich hatte der Kaiser nacheinander drei persönliche Befehle an Paradeiser absetzen lassen, die Festung bis „zum letzten Blutstropfen“ oder bis zum Entsatz zu halten. Trotz der Einschließung Egers gelangten alle drei Briefe in den Besitz Paradeisers, wofür Holzapppel La Corona ausdrücklich dankte. – Der Aufmarsch der kaiserlichen Armee konnte nicht mehr beschleunigt werden, er hatte eben sehr spät begonnen. Am 3. Juli war die Armee bis auf drei Reiterregimenter Pompejis[282] vollständig versammelt.

An demselben Tag traf der Kaiser beim Armeehauptquartier in Budweis ein. Am 4. Juli setzte sich die Armee nach Norden in Marsch. Die Stimmung war so gut wie lange nicht. Die Anwesenheit des Kaisers hob das Selbstgefühl der Truppe.

Zudem war sie seit Wochen gut und regelmäßig verpflegt und der Sold gleich für zwei Monate gezahlt worden. Jeder Mann wußte, wie sehr die Kampfkraft der kaiserlichen Armee in den zurückliegenden Wochen gewachsen war. Die Sorgen um den Pulvermangel bei der Artillerie mochten sich der Kaiser, Holzappel, Generalfeldzeugmeister[283] Fernemont[284]  und der Generalstab[285] machen. Die Armee kam in der Zahl an die schwedische heran, an Artillerie blieb sie schwächer. In die militärisch-operative Führung griff der Kaiser nicht ein, was jedoch eine enge strategische Abstimmung mit Holzappel nicht ausschloss. Holzappel setzte eigene Armeeaufklärung an: einen Spähtrupp gegen Eger, gefächerte Aufklärung gegen die Städte Tachau[286] und Plan[287] sowie gegen die Ortschaft Königswart,[288] die wahrscheinlichen Annäherungspunkte des Feindes.

Die Armee marschierte eilig in Richtung auf die Wottawa, um die Übergänge bei Horazdiowitz, Strakonitz[289] und Pisek[290] vor den Voraustruppen der Schweden zu gewinnen. Dass schwedische Reiterei schon bis über die Mies und Beraun[291] beiderseits Pilsen vorgestoßen war, um Trauditsch abzuschneiden, war aus dessen Meldungen bekannt. Bereits am 5. Juli stand das kaiserliche Hauptquartier in Strakonitz. Holzappel hatte vor, „mit ganzer Macht“ den Feind anzugreifen, um Eger zu entsetzen. Diesen naheliegenden Entschluss hatte Holzappel bereits an Trauditsch zur Lageorientierung übermittelt.

Doch Holzappel war angeblich noch nicht über die heimliche Entwicklung bei der bayerischen Armee orientiert. Um den 28. Juni hatte er lediglich aus einer Meldung Brisigellos,[292]  des Kommandanten von Regensburg[293] und Günstling Werths, erfahren, dass bayerische Truppen die Donau nach Norden passiert hatten und im Anmarsch auf die Obere Pfalz waren. Der Zweck dieser Bewegung der neutralen bayerischen Truppen war Brisigello zumindest keineswegs verborgen geblieben, ob Holzappel nichts davon erfahren hatte, ist nicht mehr zu eruiren.[294] Die Augen sollen Holzappel erst auf Grund eines mündlichen Berichts aufgegangen sein, dessen Niederschrift vom 3. Juli datiert ist. Der Abfall Werths und Sporcks[295] von Maximilian stand unmittelbar bevor. Beide wollten möglichst große Truppenteile der bayerischen Reichsarmee zum Kaiser mitnehmen. Wahrscheinlich hat Ferdinand III. sofort nach seinem Eintreffen bei der Armee den Generalfeldmarschall über den bevorstehenden Abfall Werths informiert. In den anlaufenden Vormarsch ist aus Gründen einer eindeutigen Befehlsübermittlung am 3. und 4. Juli nicht mehr eingegriffen worden. So erklärt es sich, dass bereits am 5. Juli das Hauptquartier in Strakonitz lag. Dann aber wurde die kaiserliche Armee angehalten, um Werth, den man mit den abgefallenen Regimentern erwartete, aufzunehmen. Eine Verfolgung Werths durch bayerische Truppen war nicht auszuschließen. Am 9. Juli kam Werth in Krumau[296] an – jedoch ohne Truppen, nur mit einer kleinen persönlichen Begleitung. Am 10.7. traf Werth in Wodňan,[297] südlich von Strakonitz, auf kaiserliche Regimenter. An diesem Tag setzte sich die kaiserliche Armee erneut in Marsch und Trauditsch mit seinem Reiterkorps wurde wieder eingegliedert. Werth wurde als General der Kavallerie, Sporck als Feldmarschallleutnant[298] in die kaiserliche Armee übernommen. Generalkriegskommissar[299] Schäffer[300] schrieb am 15.7. im Auftrag Maximilians an Wrangel, er möge ja die ausgerissenen Offiziere und Soldaten nicht nach dem Kartell behandeln und fügte in der deutlichen Absicht, den Kaiserlichen zu schaden, weiter an, dass diese auf Theusing[301] marschierten.

Der Kaiser nahm vorübergehend Quartier in Pilsen.[302] Von dort ergingen kaiserliche Aufrufe an die bayerische Reichsarmada, Maximilian I. den Gehorsam aufzukündigen und zum Kaiser überzugehen: Das dem Kurfürsten von Bayern früher verliehene Generalat habe infolge seines Waffenstillstands mit den Reichsfeinden aufgehört zu bestehen. Die Kriegsvölker sollten nach Böhmen ziehen und sich dem unmittelbaren Befehl Ferdinands III. unterstellen. Die Aufrufe blieben ohne Wirkung. Gegen Ende des Krieges hatte die bayerische Reichsarmee einen überwiegenden Anteil an Landeskindern, die ihrem angestammten Herrscher treu blieben. Die Offiziere hätten im Falle eines Wechsels die bestehenden Forderungen an die Kriegskasse abschreiben können. Nur die beiden bayerischen Dragonerregimenter wankten. Das Dragonerregiment Schoch[303] stand abseits der bayerischen Armee, ging geschlossen zum Kaiser über und marschierte nach Tirol. Es wurde später nach Intervention Maximilians zurückgestellt und auf andere Regimenter aufgeteilt. Vom Dragonerregiment Creutz[304] trafen nach und nach die Offiziere, aber nur 60 bis 70 Soldaten im kaiserlich besetzten Weißenburg[305] in Bayern ein.

Je näher zum Feind, desto mehr mussten die kaiserlichen Truppen aufschließen. Feindlage und Gelände ließen es nicht zu, den ausgedehnten Kaiser-Wald südöstlich von Eger zu durchschreiten. Die Enge bei Königswart wurde bereits von schwedischen Truppen mit einer Schanze gesperrt. Holzappel mußte nach Osten ausholen, um diese Enge zu umgehen. Am 18. Juli 1647 fiel Eger nach langem Beschuss, Minenkampf und zweimaligen Sturm in schwedische Hand“.[306] Paradeiser hatte zwar kaiserliche Befehle erhalten, die Festung „bis zum letzten Blutstropfen“ oder bis zum Entsatz zu halten.[307] Holzappel dankte Croon, dem Kommandanten von Pilsen, ausdrücklich für die Übermittlung dieser Befehle.[308] Das hatte auch Formarini noch am 29.6. Piccolomini aus Linz und der ummittelbaren Nähe des kaiserlichen Hofes berichtet: Der Kaiser gedenke, am Montag Linz zu verlassen und Donnerstag Abend in Budweis anzukommen. Das Rendezvous der Armee werde in der Umgebung von Pilsen stattfinden; die Stärke werde auf 26.000 Mann geschätzt. Wittenberg und Wrangel hätten sich bei Eger vereinigt und beabsichtigten mit ihren 20.000 Mann die Stadt anzugreifen. In Eger lägen 1.600 Musketiere, und der Kaiser habe dem Stadtkommandanten Paradeiser unter Androhung der Todesstrafe befohlen, die Stadt bis zum letzten Blutstropfen zu verteidigen.[309]

Am 21.6. hatte Wrangel, der vor Eger wieder auf Wittenberg getroffen war,[310] mit der „Berennung“ und Einschließung Egers begonnen,[311] das von dem kaiserlichen Obristen Paradeiser allerdings nur unzureichend verteidigt wurde. Zudem dürfte die Truppenstärke Wrangels vor Eger einschließlich der Artillerie 24.000 Mann betragen haben.

Die „Relationis Historicæ Semestralis Continuatio“ berichtete ihren Lesern von der Belagerung und dem Fall Egers: „Nun ist aber Eger vnter den Böhmischen Stätten nicht die geringste; die zwar nicht innerhalb dem Böhmichen Gebürg (so gantz Böhmen nicht anderst dann wie eine Ringmawer eine Statt / vmbgibt : ) sondern an den Gräntzen desselben / auff einem fast fruchtbarn vnd lustigen Boden gelegen / an dem Fluß Eger / von dem sie auch sonder Zweiffel jhren Namen bekommen / gehörte vor Zeiten zu dem Röm. Reich / nunmehr aber zu dem Königreich Böhmen. Diese Statt ward von vorbesagtem Schwedischen Herrn Feld-Marschalln Wrangel am 9. 19. Junij berennt / darvor er den 10. 11. 20. 21. mit dem Fußvolck vnd Stücken völlig angelangt / vnd hiedurch vervrsacht / daß der Commendant / Herr Obr. Frantz Paradeiser / die Vorstätte angezündet / vnnd mit der Garnison[312] / so sich auff 1500. Mann zu Roß vnd Fuß belauffen / wie auch aller Bürgerschafft / zur Gegenwehr nohtwendige Anstellung gemacht. Nach Verfertigung der Baterien[313] / hat man zwischen dem Ober- vnd Ramthor die Statt / vnnd zwar den 14. 15. 24. 25. / also beschossen / daß die Streich-Linien[314] auff selbiger Seiten biß an das Wasser mehrertheils vntüchtig gemacht / wie auch bey dem Schaffthor / vnd vff dem Spitalberg / gegen der Burg vber / die Stücke gepflantzt[315] / vnd der schwarze Thurn / allda heftig canonirt / so dann durch eingeworffene Fewer-Kugeln[316] vnd Granaten[317] ein ziemlicher Brand vervrsacht worden / welchen aber die Belägerten zeitlich gelöscht / vnnd vber andere beschehene Gegenwehr auch einen starcken Außfall[318] gethan. Nun ist es nicht ohn / daß die Schwedischen / wegen deß eingefallenen nassen Wetters / etliche Tage durch nicht geringe Verhinderung gehabt / gleichwol haben sie sich so weit hinan gemacht / daß sie sich an den Graben eingeschnitten / neben dem obern Theil dem schwarzen vnd Veilthurn auch das Rondel[319] zwischen dem Obern vnnd Floßthor also zerschossen / daß den Belägerten die bißhero auß denselben gebrauchte Gegenwehr benommen / auch vber vorigen den 21. 31. Junij durch eingeworffene Fewer an 2. Orten ein Brand entstanden / doch hinwiderumb gelöscht / vnnd auß der Statt abermals ein Außfall gethan worden. Indessen ist der Herr Gen. FeldZeugmeister[320] Wittenberg / mit etlichen seinen Völckern auch vor Eger ankommen / worauff man ingleichem von der Wünsselburg / / vnnd auff einer Baterie / so mit 8. halben Carthaunen[321] vnd 2. Fewer-Mörsern[322]  / nächst am Stattgraben verfertigt / abermals hefftig canonirt / auch zu dem End miniren lassen / die Futter-Mawer[323] hinein zu werffen / massen deßwegen in 100. Greßlinger[324] Bergleute nach dem Lager beschrieben worden. Nächst diesem haben sich die Schwedischen auch eines Aussenwercks bemächtiget / vnnd ohneracht die darunter gesetzte Mina[325] gesprungen / doch nur etliche wenige Personen verlohren. Den 26. Junij/6. Julij / ward / neben vielen Steinen[326] / mit Fewer einwerffen abermals so angehalten / daß hierüber ein grosser Brand entstanden. Darauff dann die folgende Täge / nemlich den 30. 31. Junij / wie auch 1. 2. Julij / der Herr Commendant zu accordiren / vnd mit Sack vnd Pack[327] / neben etlichen Bürgern vnd Einwohnern / sampt all den jhrigen außzuziehen gesucht: Demnach er aber auff solchen Schlag nichts erhalten / hat man eine Mine springen lassen / die bey dem Ramthürlein gestandene Palissaden[328] zu Boden reissen / vnnd die Statt mit dem Geschütz abermal hefftig ängstigen lassen; wessen allen doch ohnerachtet / die Garnison neben den Bürgern mit ernstlichem Widerstand angehalten / vnnd vnter wehrender action vnterschiedliche Abschnitte verfertiget. Den 4. 14. Julij haben die Schwedischen an der Statt einen Versuch gethan / aber wegen noch zu grosser Höhe an der gelegten Bresse[329] / sonder augenscheinlichen Verlust zu dem vorgehabten Sturm damals noch nicht gelangen können : Dannenhero der Herr General Wrangel auff ein newes widerumb so starck Fewer geben lassen daß der Commendant bald darauff sich abermals vmb Accord angemeldet / vnd dem jüngst vberschickten Herrn Obr. Wrangel[330] hinein begehrt / welcher dann neben Obr. Braun[331] / vmb zu vernehmen / abgefertiget worden. Vngeachtet man nun Schwedischen Theils den Abzug[332] mit Volck vnd Bagage[333] verwilligen wollen / so war es doch nach vielem Wortwechseln nicht beliebig: Dahero man sich an Seiten der Schwedischen resolviret / die extrema oder das eusseriste an die Hand zu nehmen / vnnd zu diesem End / Mittwochs den 7. 17. Julij / frühe vmb 4 Vhr / mit 10. schweren Stücken / nach 2. wolgesprungenen Minen / mit der Stadt Abschnitte / Bollwercke[334] / vnd beschütte[335] Häuser fort zu arbeiten / vnnd die Völcker mit fliegenden Fahnen auffzuführen befohlen: wodurch dann vervursacht / daß der Commendant auff andere Gedancken gerathen / vnnd sich endlichen zu dem Discretions-Accord[336] bequemen müssen. Darauff also noch selbigen Morgen die Schwedischen 2. Thor besetzt / vnd Mittags der Commendant / neben den Ober-Officiern / vnnd jhrer eygenen angehörigen Bagage / außgezogen: Die Vnder-Befehlshaber[337] aber / zusampt der gantzen Garnison / so in 3. Comp. Reuttern / 5. Comp. Tragonern / vnd 10. Comp. Fußvölckern bestanden / sampt jhren Standarten[338] vnd Fähnlein[339] vndergestellt worden.

In währender dieser 28. tätigen Belägerung / sollen Schwedischen Theil 4. Capitäin / vnnd in 200. tod geblieben / 200. aber gequetscht[340] worden seyn / wiewol etliche von viel einem mehrern melden wollen. In der Statt aber (welche auff Abnahm der meisten Pferde / für Brandschatzung[341] / Glocken[342] vnd Stück / 22000. Reichsthaler in Terminen zu lieffern sich verbündig machen müssen; ausgeschlossen / was der zur Burg ghörigen Ritterschafft / vnd andern / wie auch den Juden[343] absonderlich / ist aufferlegt worden : ) seynd nur 4. Bürger tod / vnd in 52. beschädiget: entgegen von der Besatzung bey 300. tod vnd verwundet geblieben“.[344] Wrangel soll zusammen mit den Truppen Wittenbergs 21.000 Mann (!) vor Eger gehabt haben.

Am 22.7. informierte Rudolf Graf Colloredo[345] den noch immer in den Spanischen Niederlanden weilenden Piccolomini aus dem kaiserlichen Feldlager bei Eger: Auf Wunsch des Kaisers, der über Budweis in Prag ankam, sei er selbst zum Beistand Egers aufgebrochen. Inzwischen traf aber die Nachricht vom Fall der Stadt ein. – Angeblich hatten die Truppen einen Umweg nehmen müssen, um die Güter Schlicks[346] zu verschonen. – Der Gegner habe sich auf Grund einer Verabredung mit Paradeiser und den Offizieren, die vom Korporalsrang aufwärts ihre Bagage mitnehmen und fortgehen durften, der Stadt bemächtigt; die Soldaten aber seien dem Gegner überlassen worden.[347] Paradeiser hatte nur über 300 Mann, Wrangel dagegen 1.500 Mann verloren.[348] Am 18.7. berichtete Wrangel Oxenstierna[349]  aus dem Feldlager vor Eger über die Belagerung und Einnahme: „Ew. Excellenz kann ohne Zweifel aus meinem vom 4. hujus von hier abgegangenen Brief schon vernommen haben, wie weit es mit dieser nunmehr Gottlob glücklich geendeter Attaque gekommen ist, und dass man diesen Ort vermittelst verschiedener gesprengter Minen täglicher näher gekommen ist und dem Feinde alle Flanken und Vortheile des Thurmes und der Mauern genommen worden, so dass er zuletzt nichts übrig gehabt hat, als seine hinter den Breschen gemachte Verschantzung, worauf er sich alleine hat müssen verlassen und sich von dort aus vertheidigen; also hat der Comendant, Baron Paradisser, vorgestern um Accord angehalten, nämlich mit der ganzen Garnison und allem Zubehör auszumarschirschieren. Aber nachdem er schon hierzu Extreme[350] erwartet hat, habe ich ihm keinen andern Accord als auf Discretion[351] geben wollen, welchen er denn auch inzwischen vorgestern verworfen hat und noch in seiner vorigen Meinung beharrete. So habe ich darauf gestern frühe eine neue Bresche legen lassen und die Brigade hineingeführet, einige Minen fertig habend, auch alles zu einem Sturm ordinirt; diess schien der Comendant bloss abzuwarten, denn alsogleich ist ein anderer Sinn in ihn gefahren und man hat sich zu meinem zuerst angebothenen Discretionsaccord bequemt und ihn gegenseitig angenommen. Worauf er denn gestern Mittags mit allen Oberofficieren nebst deren dazu gehörigen eigenen Dienern, Wagen und Bagage hat müssen ausmarschieren, denen ich in der Vorstadt 3 Standartträger, einen Dragoner und 10 andere Fahnenträger gesendet habe, damit sie unter ihrer Begleitung nach ihrem eigenen Begehren zu des Feindes Armee gelangen könnten. Die Garnison bestand aus 3 Comp. Reutern, 5. Comp. Dragoner und 10 Comp. Fussvolk. Ich muss bekennen, dass der betreffende Commendant mir einen solchen Widerstand gemacht hat, wie ich ihn lange Zeit vorher vor mir nicht gefunden habe. Auch glaube ich wirklich, dass er länger widerstanden hätte, wenn ihm nicht Lunten gefehlt hätten“.[352]

Paradeiser wurde trotzdem wegen „vorzeitiger Übergabe der Festung“ von einem Kriegsgericht zum Tode verurteilt.[353] Im Juli 1647 berichtete der kaiserliche Kriegskommissar[354] Johann Hilger[355] von der Übergabe Egers und der Arrestierung Paradeisers.[356]

Der kaiserliche Kornett Diernhofer auf seinem ersten Kriegszug erinnerte sich an Paradeiser: „In massen dan selbiger [Paradeiser] hernach bey der Armee in Eyß- und Banden gefänglich mitgeführet worden“.[356a]

Der Kaiser bestätigte das gegen ihn ergangene Todesurteil. Nachdem sich aber Montecuccoli,[357] Hunolstein[358]  und andere Offiziere für Paradeiser verwandt hatten, wurde dieser Weihnachten 1647 begnadigt, aber aus dem Dienst entlassen,[359] mit dem ausdrücklichen Zusatz, er solle sich bei Hof nicht mehr blicken lassen. Montecuccoli schrieb in seinen Anmerkungen zum Jahr 1647: „Egra s’era resa all’inimico a patti di buona guerra. Fù da cotal nuova sorpreso l’animo di tutti, ed il commandante del luogo, ch’ era il colonello Paradeis, fù poi processato e condamnato, convinto d’aver potuto far piú lunga diffesa, e d’aver ricevuto le lettere di mano di Caesare, che assicuravano del‘ socorso“.[360]

Im Juli 1647 berichtete der Kriegskommissar Johann Hilger Hatzfeldt von der Übergabe Egers und der Arrestierung Paradeisers.[361]

Der Kaiser bestätigte das Todesurteil. Nachdem sich Montecuccoli, Hunoldstein und andere Offiziere für Paradeiser verwandt hatten, wurde dieser Weihnachten 1647 begnadigt, aber aus dem Dienst entlassen[362] mit dem ausdrücklichen Zusatz, er solle sich bei Hof nicht mehr blicken lassen. – – Die fünf Tage, die die kaiserliche Armee auf Werth und seine vielen Anhänger gewartet hatte, waren ausschlaggebend gewesen. Sie war zu spät gekommen. Die Schweden hatten Eger, das Tor nach Böhmen, aufgestoßen“.[363]

Im März 1651 hielt Paradeiser sich in Würzburg[364] auf und bat Hatzfeldt um Empfehlung bei Ferdinand III. unter Hinweis auf seine langjährigen Kriegsdienste.[365] In der Schweinfurter Chronik heißt es dazu: „Am 17. Juli [1647; BW] eroberten die Schweden Eger. Der dortige kais. Commandant, F. Paradeiser, vormals als Commandant nach Schweinfurt bestimmt, wurde deshalb aller Ehren entsetzt. (vom J. 1656 wurde er im Juliushospitale[366] zu Würzburg unterhalten.)“.[367] Er soll nach 1659 in Würzburg verstorben sein, einen Tag, bevor der kaiserliche Pardon ankam.[368]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Schloss Neuhaus (auch Neuhäusl), westlich v. Lavamünd am rechten Drauufer in der gleichnamigen Gemeinde Neuhaus in Kärnten.

[2] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u.Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[3] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau],  kurbayerischer u. kaiserlicher Feldmarschall, stand ab 1615 in Diensten der böhmischen Stände u. ab 1619 unter Ernst v. Mansfeld, 1626 am 25.4.1626 Teilnahme an der Schlacht an der Dessauer Brücke u. kaiserlicher Obristleutnant, Obrist u. Statthalter von Rügen, dann Generalwachtmeister, Götz galt als hart u. gewissenlos, wie etwa bei der Einnahme v. Cottbus 1631. 1632 Erhebung zum Freiherrn, Nachfolge des inhaftierten u. später hingerichteten Hans Ulrich v. Schaffgotsch in Schlesien, am 13.5.1634 Niederlage bei Liegnitz gegen die Schweden, Dezember 1634-Januar 1635 glücklose Belagerung Würzburgs. Götz war Günstling v. Matthias Gallas, er wurde 1635 in den Grafenstand erhoben, nachdem er zum Katholizismus konvertiert war. Am 26.1.1636 zum kurbayerischen Feldmarschall (in der Nachfolge Gronsfelds) ernannt, vertrieb er Landgraf Wilhelm V. v. Hessen aus Westfalen. 1637 entsetzte er Leipzig u. schloss mit Hatzfeldt Banér bei Torgau ein, den er anschließend nach Pommern verfolgte. Am 2.12.1638, nach der verlorenen Schlacht bei Wittenweier am 9.8.1638, verhaftet u. bis zum 17.8.1640 inhaftiert. Ab 1640 kaiserlicher Feldmarschall, erhielt Götz 1643 das Kommando der kaiserlichen Armee in Schlesien u. kämpfte 1644 gegen den Fürsten Sigismund v. Rákóczi in Ungarn u. Siebenbürgen. Als Torstensson in Böhmen einfiel, wurde er dorthin abgezogen. Er fiel in der Schlacht bei Jankau. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.

[4] Nicht bei SCHMIDT-BRENTANO, Kaiserliche und k. k. Generale. Vgl. die Erwähnungen bei KELLER; CATALANO, Diarien.

[5] Eger [Cheb; Tschechien]; HHSBöhm, S. 119ff.

[6] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.

[7] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[8] Ernesto Graf Montecuccoli [Monte Cuculi] de Montecenere [1582-18.7.1633 Colmar], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.

[9] Deuna [Kreis Eichsfeld].

[10] HAPPE I 65 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[11] Zittau [LK Görlitz]; HHSD VIII, S. 371ff.

[12] PESCHECK, Handbuch 2. Bd., S. 569; Tetschen [Děčín, Tschechien]; HHSBöhm, S. 610ff.

[13] Görlitz; HHSD VIII, S. 119ff.

[14] Feldmarschall [schwed. fältmarskalk, dän. feltmarskal]: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen u. Zuständigkeit für Ordnung u. Disziplin auf dem Marsch u. im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- u. Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften aus der Beute u. Ranzionsgeldern – hier erhielt er 100 Rt. pro 1.000 Rt. Erlös; HOFMANN, Peter Melander, S. 155 – , den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt. Vgl. auch Backhaus, Reichsterritorium; Obolenskīĭ; Posselt, Tagebuch.

[15] Hannibal Graf v. Schaumburg [Schauenburg] [1582-30.3.1634 Freiburg], kaiserlicher Feldmarschall.

[16] Kornett [schwed. kornett, dän. cornet]: Der Kornett führte die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold;  z. T. wurden allerdings 240 Rt. (!) in besetzten Städten (1626) erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermarck, S. 15). Sein Anteil an 1.000 Rt. Beute u. Ranzion betrug 17 Rt. 60 Alb. 2 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. => Fähnrich; Fahne.

[17] Plünderung: Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung v. Festungen u. Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. JANSSEN, Bellum iustum, S. 137: “Sei der Krieg als Mittel zur Erhaltung der Gerechtigkeit unter den Menschen gestattet, so sei auch das Beutemachen in einem gerechten Krieg als ein legitimes Mittel, den Gegner zur Aufgabe zu zwingen oder von der Führung eines ungerechten Krieges abzuschrecken, gerechtfertigt. Daß dem Feind alle Güter, die ihm zur Schädigung der gerechten Sache dienen, entwendet werden dürften, liegt, so Grotius, auf der Hand. Des weiteren gäbe es drei schwerwiegende Gründe, aus denen es gerecht erscheine, die Güter des Feindes in Besitz zu nehmen. 1. Als Ausgleich für die Güter, die der gegner sich entweder vor oder während des Krieges widerrechtlich angeeignet hat; 2. Als Entschädigung für die Kriegskosten, die dem gerecht Kriegführenden entstanden sind; 3. Als abschreckende Strafe für den Übeltäter. Sich den Besitz des ungerechten Feindes aus Habgier anzueignen, sei jedoch nicht zulässig. Der gerechte Krieg rechtfertige nicht die Plünderung des Gegners“. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen u. Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames u. ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. v. Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen aber auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“

[18] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.

[19] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung v. Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren u. Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen u. Steueraufkommen u. auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften u. Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten u. Abgabe v. Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte u. Gastwirte. 50-75% Anteil in Bezug auf die Bevölkerungszahl galt es verkraftbar. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord u. Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger u. Bauern waren trotz demonstrativ errichteter Quartiergalgen u. hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Zur Einquartierung Königsmarcks in Verden wird berichtet; PFANNKUCHE, Die neuere Geschichte, S. 123: „mit einem Reiterregimente von 12 Compagnien und mit 4 Compagnien Dragoner, so daß auf die größeren Häuser eine Einquartierung von 30 Mann und darüber mit den Pferden fiel. Während 12 Tage, die dieser Druck dauerte, wurden überdem Lieferungen von Kleidern, Stiefeln, Schuhen, sogar auch Degen u. s. w. und von den vermögenderen Bürgern zu Gunsten einzelner Officiere Summen von 50, 60, 80 auch 100 Thalern beigetrieben“, was letztlich die Einwohner in die Flucht trieb. Eine längere Einquartierung konnte so den Ruin ganzer Gemeinden u. Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger v. Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644):  „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Leipzig 1643; VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 609: „Den 2 Augusti hat sich ein 70jähriger Mann / Richter zu Zwey Nauendorff / aus Furcht / weil er von dem Käyserlichen Anmarch gehöret / selbst erhencket“.

[20] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie u. Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis u. die Fourage mussten v. der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden u. waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger u. Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[21] Söldner: Söldner rekrutierten sich zumeist aus den städtischen u. ländlichen Unterschichten aus ganz Europa, d. h. überschuldete Bauern, entflohene Leibeigene, nachgeborene Bauernsöhne, durch die engen Zunftordnungen quasi erwerbslose Handwerksgesellen u. arbeitslose Bergarbeiter. Teilweise erhielten sogar Straßenräuber bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. Aber auch Straftäter bzw. die, die dem Hexereiverdacht entgehen wollten (=> Hexenverfolgungen im Heer), ließen sich anwerben, u. Vagabunden wurden unter die Armee gesteckt, wie z. B. in England oder in Spanien. Söldnerführer wurden meist unter den Familienmitgliedern der Feudalherren u. deren Gefolge, den schottischen Clans, mitunter auch innerhalb der Bürgerschaften der Städte angeworben, zumeist aber im fremden Gebiet auf einem speziell dafür eingerichteten Musterplatz. Das war ein v. den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung u. Einstellung v. Söldnern, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit u. Zahlungen zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die v. Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert u. für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben u. zum Teil durch Landschützen begleitet, um ein sofortiges Ausreißen zu verhindern, an ihren Bestimmungsort verbracht. Dazu wurden Fangprämien ausgelobt; CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 271. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl v. Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”. Den Söldnern haftet immer noch negativer Ruf an. Oft werden sie als Totschläger angesehen, die für Geld töteten u. den Bauern ihre Existenzgrundlage nahmen. Die Söldnerhaufen immer wieder als Sammelbecken für Kriminelle, fahrendes Gesindel u. Ausgestoßene beschrieben. Erst in der letzten Zeit wird versucht, diese soziale Gruppe wertneutral zu betrachten u. ihre Herkunft, ihre Lebensweise u. ihre Motivation, Söldner zu werden, zu ergründen; vgl. das Tagebuch des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. Auch die simple Zuschreibung der Täterrolle ist zu hinterfragen, da sie in vielen Fällen selber von den Kriegsunternehmern oder ihren Offizieren ausgenutzt wurden. Allmählich bildete sich im Zuge der Aufstellung immer größerer Heere ein Offizierkorps heraus, das sich überwiegend aus dem Adel rekrutierte. Meist stammten ihre Offiziere je nach Rang aus dem niederen bis hohen Adel, jedoch aus verschiedenen Ländern. In wenigen Fällen war es sogar möglich, trotz niedriger Herkunft oder auch trotz eines verachteten Berufsstands durch Verdienst in den Adel aufzusteigen. Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das so genannte „Werbepatent“), in dem er  ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T.  invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph  II, S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 3, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur dass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Das Werbegeld war Handgeld für neugeworbene Soldaten; eine Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung v. Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung u. Armee differierte u. oft v. Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. Nach der Aufstellung von KAPSER, Kriegsorganisation,  S. 271ff., entstammten v. den 1638-1648 in Kurbayern u. in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- u. Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- u. Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau u. Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7-1, 1 % oder niedriger. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Der Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold u. Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) u. der Möglichkeit, v. Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, u. dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise u. steigender Löhne aber nur Handgeld u. die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. Es wurden jedoch zuweilen auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120). Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius v. Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. Vgl. auch Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199. Söldner rekrutierten sich auch aus ehemaligen Trossbuben (oder Trossjungen). Diese wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde u. für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt u. von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurde. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen v. den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig und zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben u. Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, konnten sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt werden, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die v. ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder v. ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten u. Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, v. erbitterten Bauern erschlagen wurden oder v. ihren Herren zurückgerlassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen u. am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Groß war die Anzahl der Frauen, die neben den Soldatenfrauen im Tross hinter den Soldaten herzogen. Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588-nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung v. 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde u. zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle u. die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den v. den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren und Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen u. Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten u. zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen u. nicht ehelichen Frauen der Offiziere u. Mannschaften abzuschaffen u. in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz v. Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau u. Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt und wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178.

Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen”. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren”. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz” als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, u. wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang v. Handwerks wegen aufgeschrieben u. zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung u. Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. Vgl. SIKORA, Söldnergeschichte(n); neuerdings EICKHOFF; SCHOPPER, 1636.

[21] Soldatenfrauen: Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater u. Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Eine starke Frau trug 50-60 Pfund allein auf dem Kopf; ENGEL, Tabellen, S. 10. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588-nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung v. 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde, beschwert u. zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle u. die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den v. den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren u. Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen und Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten u. zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen u. nichtehelichen Frauen der Offiziere u. Mannschaften abzuschaffen u. in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian I. auch schon Franz v. Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau u. Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt u. wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178. KNOTHE, Die Oberlausitz, S. 248 (1626): „Zu einer ganz besonderen Plage wurden die Frauenzimmer, welche sich auch mit in die Bürgerhäuser einquartiert hatten und nun in stetem Streit mit den Bürgersfrauen lebten. In Lauban hatte ‚ein Reitersweib‘ das Haus, in dem sie wohnte, aus Rache anzünden wollen und zu diesem Zweck in der That einen großen Haufen Stroh zusammegetragen. Bei dem damals allgemein üblichen Holzbau hätte leicht ganz Lauban abbrennen können. Dennoch waren ihr als Strafe nur einige Stunden Haft in der ‚Büttelei‘ zuerkannt worden. Schon erklärten viele der kleineren, ärmeren Handwerker und sonstigen Bürger ihre Häuser verlassen und mit Weib und Kind fortziehen zu wollen, da sie all die ihnen auferlegten Militärlasten nicht länger zu tragen vermöchten“. Der Benediktiner Reginbald Moehner [?-1672] unter 1648; BRUNNER (Hg.), Möhners Leben, S. 117: „Als sich Möhner auf dem Rückwege zu Ebersberg beim Pfarrer aufhielt und etliche Compagnien Reiter vom Regiment des Johann von Werth durchzogen, brachte ihm eine auf Mannesart reitende und vollkommen kräftige Reitersfrau ihr erst vor einer halben Stunde auf dem Felde gebornes Kind, dass er es taufe und zugleich Gevatter stehe, was er auch that, worauf die beschenkte Mutter mit dem Kinde schnell wieder den Compagnien nachritt“.

[22] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung.

[23] Kaisertrutz: 1490 wurde das „große Reichenbacher Rondell“, das später den Namen Kaisertrutz erhielt, als vorgelagerte Bastion der doppelzügigen Stadtmauer zur Sicherung der v. Westen durch die Stadt verlaufenden Handelsstraße Via Regia gebaut.Im Dreißigjährigen Krieg bekam 1641 der Kaisertrutz seinen Namen [Wikipedia].

[24] Hans Ulrich Graf v. Schaffgotsch [28.8.1595 Schloss Greiffenstein (bei Greiffenberg, Niederschlesien)-23.7.1635 Regensburg], kaiserlicher General. Vgl. KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch; HENKEL, Schaffgotsch.

[25] Wallonen: Französischsprachige Bevölkerung in den Niederlanden (Artois, Hennegau, Namur, Luxemburg, Limburg, Teile Flanderns und Brabants), z. T. im Fürstbistum Lüttich. Die Regimenter mit hohem Anteil an Wallonen (z. B. das Regiment Johanns II. von Mérode) waren bei Freund und Feind wegen ihrer Erbarmungslosigkeit seit Anfang des Krieges allgemein gefürchtet. REISNER, Aber auch wie voriges tags, S. 459 (1619): „Die Wallonen und Ungern reissen sehr vom Spannischen Lager auß, weiln sie keine bezahlung haben können, die thun auff den Strassen deß Landts grossen schaden, greiffen die Leut auch gar in theil Vorstätten an, ziehen sie auß und hauens darnieder, wie sie dann den 26. diß drey Dörffer abgebrandt, daß man solches am Kalnberg selbsten zu Wien gesehen“. Zur Einschätzung bei den eigenen Verbündeten (10.1.1632): Man „weiß wohl, wie die Wallonen beschaffen, nur auf Plackherey und rauberey, doch zum fechten seyn sy wenig nuz, es heißt wol dem gemeinen Sprichwort nach: vill geschrey und wenig wohl. Thuet doch den armen undertanen wol soviel plagen als ein ganzes volles Regiment“. HELML, Oberpfalz, S. 121. Nach Ansicht des Grafen Albig von Sulz sei bei ihnen „gantz kein Rgt. zu halten“. HELML, Oberpfalz, S. 87; ENGELBERT, Wallonen. Vgl. auch MITHOFF, Chronik von Rodenberg, S. 235ff. (1629). BECKMANN, Historie 3. Teil, S. 297 (Zerbst 1626): „Den 1. Aug. sein bei 370. Wallonen / mehrentheils ungesundes und dabei boßhaftiges Volck herein gebracht / und im Frauen-Viertel einquartieret worden / wodurch die Stat / welche ohne deß wegen Menge des hereingeflüchteten Volcks voller Kranckheiten gewesen / vollends inficiret worden / so daß manchen Tag 10. biß 12. Personen begraben müssen werden. Gedachte Wallonen aber sein / nachdem sie über 10. Wochen hier gelegen / und viele gute Leute gantz ausgezehret / den 14. Octobr. wiederumb weg machiret“. Vgl. auch das harte Vorgehen Hatzfelds 1637 gegen kaiserliche Marodeure, die hauptsächlich aus Wallonen und Franzosen bestanden; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 791. => „Merode-Brüder“.

[26] Spanier: Die spanischen Truppen genossen einen ausgesprochen schlechten Ruf. Von Elitetruppen kann nicht die Rede sein, so Blaise de Vignière, französischer Militärschriftsteller (1605), zit. bei PARKER, Soldat, S. 52f. „Was die Spanier betrifft, so kann man kaum leugnen, daß sie die besten Soldaten der Welt sind; aber ihrer gibt es so wenige, daß man zur Zeit wohl kaum fünf- oder sechstausend von ihnen zusammenbekommen kann“. Vgl. dazu die Chronik des allerdings parteiischen Arnold v. Anrath aus Wesel (1616); BAMBAUER; KLEINHOLZ, Geusen und Spanier am Niederrhein S. 106f.: „Nach dem nu veil Soldaten im 1615 im Sommers durch dei Pestilentzi uthengeruckett und dei Companien fast schwag worden, hatt man wederum umb dei Companien zu stercken veil newe Spannier aus Hispannien uberschicket. Den 22. Februarii anno 1616, sein wederum in Wesell gekommen ungefehr 425 ungeruste und unwerbare meisten Thels Junges, und wenig so vor Soldaten bestan muchten, wey wohl artig quat genuch, umb Leutte und Burger zu betruben. Gott gebe, daß diße dei Letzte sein mugen. Den 23. sein dei so inkommen und dei so darin gelegen wahren zemptlich gemunstert worden, und sein diße schlegte Gesellen under dei altte Companien ingeflicket. Ich hilt es darvor, daß es mestendehl Schaff und Ferckens Hirtten gewesen wahren in den Orth darhen sei gekommen wahren. Und wehn daß edle Deutzlandt und dei darinnen wohnnen nicht theten, sey solten sobaldt den Juncker nit spelen alß sei thun, wehn sey dey Plug Bengelß nith in unser Landt gekomen“. Der Pfarrer v. Nauheim u. Verfasser des THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., Heinrich Maul (Henricus Oraeus) [1584-1646]; WAAS, Chroniken, S. 192: „Dieses spanische und kaiserliche Volk [des Kardinal Infanten Ferdinand] hat nicht besser gehauset … Allerorten wo sie hinkamen, erfülleten sie Himmel, Luft und Erden mit mit Feuer, Raub, Dampf, Blut, Mord, Schand und Brand, Leid und Geschrei, daß es in und durch die Wolken erscholl, und hätte nicht ärger gemacht oder erhört werden können. Fast kein Ort blieb ganz stehen. Kein Mensch dorfte sich sehen oder blicken lassen, wer nicht des Todes sein wollte, oder mußte sich entweder in feste Oerter oder ins dicke Gesträuch, Gebürg, Wälde, Höhlen und Steinritzen bei die unvernünftige wilde Thieren verkriechen. War doch manchmal nicht sicher, sondern wurde herausgezogen und ärger als ein unvernünftiges Thier gehauen, geschossen, gemetzget, zerfetzet, daß nimmermehr kein Zung so beredt, noch einige Feder so scharf und spitz, die es ausreden und beschreiben könnte. In Summa, das Land vor ihnen war wie eine lüstige Aue oder wie ein Paradies und Lustgarten und nach ihnen wie eine wilde, wüste Einöde, daß in wenig Tagen nach ihrem Durch- und Abzug man sich gegeneinander vermundern möchte, wo sich einer oder der ander erhalten hätte“. Maximilian I. v. Bayern hatte den Spanien schon in der Anfangsphase des Krieges mangelnden Einsatz vorgeworfen, „weiln alles nur auf einem bleien Spanischen fueß heergeht“. BA NF I/2, Nr. 109, S. 336: Maximilian I. an Herzog Wilhelm V., Straubing, 1621 VIII 25. Zum Teil wurden wie in England Sträflinge aus den Gefängnissen geholt, v. den spanischen  Galeeren rekrutiert u. ins Reich verbracht. Der Waliser James Howell 1623 über den Charakter der Spanier: „Betreffs des Volkes, […] sein Fehler besteht in allzu großer Würde, was mancher, der es nicht so gut kennt, für Stolz hält. […] Er geht, als ob er marschiere, und er sieht selten zu Boden, als ob er ihn verachte“. Zit. bei DAVIES, Spanische Habsburgerportraits, S. 70.

[27] Reier des Karl IV. Herzog v. Lothringen [5.4.1604 Nancy-18.9.1675 Allenbach (bei Birkenfeld)]. Vgl. BABEL, Zwischen Habsburg und Bourbon.

[28] Christian Freiherr v. Ilow [Illo] [um 1585 um Sternberg-25.2.1634 Eger], kaiserlicher Obrist.

[29] Verpflegung, Verpflegungsordonnanz: Die Verpflegungsordonnanz sollte in allen Armeen die Verpflegung der Truppen verbindlich festlegen, was aber in der Kriegs- und Alltagswirklichkeit nicht immer zu leisten war. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken geliefert werden. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f. Aus der Verpflegungsordnung Tillys vom 16.10.1623 geht hervor, welche Mengen an Nahrungsmitteln in den besetzten Gebieten zur Verfügung gestellt bzw. durch Zahlungen (als Teil des Soldes, der nicht oder nur in großen Abständen eintraf) abgelöst werden mussten. So hatte bereits ein Rittmeister samt Anhang pro Tag Anspruch auf vier Maß Wein, zwanzig Maß Bier, zwanzig Pfd. Brot, zwölf Pfd. Fleisch, zwei Hennen u. ein halbes Schaf – dazu kamen die üblichen Extravaganzen, die aus weit entfernten Orten geholt wurden – , was natürlich auch für seine Dienerschaft berechnet war. PAPKE, Landsknechte, S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft u. Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht u. Liegestatt (Heu u. Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen u. Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant u. Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber u. Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Für die Konstanzer Garnisonstruppen war 1633 festgelegt; BEYERLE, Konstanz, S. 35f.: „Jedem Hauptmann wöchentlich 1 ½ Eimer [1 Eimer = 293,92717 Liter; BW] Wein, 20 fl. Geld, täglich 6 Brote, sowie Unterhalt für 6 Pferde; der Leutnant erhielt wöchentlich 24 Quart Wein und 6 fl., täglich 3 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; der Fähnrich wöchentlich 17 Quart Wein und 4 fl. Geld, täglich 2 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; dem gemeinen Soldaten waren täglich 2 Pfd. Brot, eine Maß [1, 83 Liter; BW] Wein und wöchentlich 7 Batzen für das Fleisch zu verabreichen. Die große Schar der niederen Offiziere wie Feldwebel, Feldschreiber, Feldscherer, Fouriere und Korporale sollte ‚durch gemeine Bürgerschaft kostiert und nach eines jeden Hausvaters Vermögen unterhalten werden’ “. Selbst einem Regimentsschreiber mit monatlich 20 fl. Sold standen täglich 3 Portionen Brot zu je 1 ½ Pfd., 4 ½ Pfund, Fleisch, 4 ½ Maß Bier sowie 20 Pfd. Futter für 2 Pferde zu; KÖNNECKE, Grimmelshausen 2. Bd., S. 365. Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert von je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen u. ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot u. 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel v. einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot u. 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) u. 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft von den Offizieren noch unterschlagen. Nach der kursächsischen Verpflegungsordnung (1632); SPARMANN, Dresden, S. 61, hatten ein Rittmeister u. ein Hauptmann Anspruch auf 6 Essen, Käse, Brot, ein Tischtrunk Bier; ein Leutnant bzw. ein Fähnrich auf 4 Essen nebst einem, Tischtrunk Bier; Führer, Fourier, Feldwebel, gemeiner Webel, Reiter auf 3 Essen (Suppe – Gericht Fleisch u. Zugemüse – Käse, Butter) nebst 4 Kannen Bier pro Tag; gemeiner Knecht zu Fuß, Dragoner auf 2 Pfund Brot, 2 Pfd. Fleisch, 3 Kannen Bier. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, Feuer, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior v. Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, u. der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe u. 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung von 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior v. Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister u. Rat v. Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn u. an den Edelherren Moritz v. Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon v. Lintelo, Büren, 1626 April 15; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat u. gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot und 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia v. Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar v. Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Vgl. den Speisezettel vom 1. und 2. März 1637 aus Altenburg; FRITZSCHE, Altenburg, S. 102f.:

„1. März 1637. Mittags

Offizierstisch: Suppe;

Rindfleisch mit Merretich;

Kälberbraten;

Kalbskopf;

Kraut;

1. März 1637. Abends.

Offizierstisch: Sallat;

Gebratene Kälberbrust;

Kapern;

Gehackte Kälberlunge;

Schweinefleisch;

?;

2. März 1637. Mittags.

Tafell: Milch Suppe mit Eyr;

Gefüllte Heringe;

Kälber Nürenbraten;

Gebratenes Kuhfleisch mit Muskatblumen.

Tafell; ander gangk:

Gehakter Magen; Schweinsbraten; Rinderbraten; sauer mit Zwiebel;

Kirschtürtle;

Sauerkraut mit Brautwürsten;

Fische;

Offizierstisch: Suppe;

Rindfleisch;

Kalbskopf;

Nürnbraten;

Euter?stücke mit Rosmarin;

Heringe mit Zwiebel;

Kraut mit Rostbratwürsten.

Gesinde- und Küchentisch:

Rindfleisch:

Suppe;

Heringe;

Kalbfleisch;

Sauerkraut“.

Der kaiserliche Kroatenobrist Hrastowracky verlangte 1628 für seine Küche: NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 83: „Memorial was die Bürger wöchentlich kontribuiren und auf des Herrn Obersten Küchel schaffen sollen.

2 Rinder; 2 Kälber; 16 Hühner; 18 Lämmer; 1 Schwein, 4 indianische Hühner; etliche Vogel; von allerlei Fisch; Weitz- und Rockenmehl; um ein Thaler Essig; 120 Eier; 100 Pf. Butter; 4 Pfd. Reis; 6 Pf. Pflaumen; 2 Pf. Pfeffer, 2 Pf. Ingwer; 2 Pfund Näglein; (Nelken) ½ Pf. Muskatblumen; ¼ Pf. Saffran, 174 gestossenen Zimmt; 2 Pf. kleine und große Rosinen; 24 eingemachte Citronen, 2 Pf. Honig; ½ Thlr. Zwiebeln; ½ Thlr. Petersilie; ½ Thlr. Meerrettig, ½ Thlr. Rettigrüben; ½ Schefl. Salz; 12 Pf. Stockfisch; 1 Schock Plastießen (Plateiße, Schollen); 120 Heringe; 2 Pf. Kapern; 2 Pf. Oliven; 4 Pf. Baumöhl; Saurenkohl; 2 Hut Zucker; 4 Pf. Hirschbrun (Horn ?); ein Fäßlein Neunaugen; 2 Seiten Speck; 4 Faß Bier; 14 Thlr. weiß und schwarz Brodt; 6 Schinken; allerlei Konfekt, jedes 3 Pf.; ein Käse“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken., S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“.

[30] Servis, Servitien: Servis war das Holz, das Licht u. die Liegestatt (Heu und Streu), die ein Hauswirt den bei ihm im Krieg einquartierten Soldaten zu gewähren hatte, sowie die Steuer dafür. Im Niedersächsischen kam noch Salz dazu. Im Anhaltischen hieß es dagegen;  KRAUSE, Urkunden Bd. 4/1, S. 78 (1637): „bloße Servisen, Namentlich Betten, Bettgewand, Hand- vnd Tischtücher, Holz, Salz, Licht und Eßigk“. Darüber hinaus wurden verbotener Weise auch Kleidung u. Ausrüstung sowie zahlreiche Gänge an Essen u. Trinken eingefordert bzw. erpresst, da dem einfachen Soldaten von der Verpflegungsordnung her nur 2 Pfd. Brot (zu 8 Pfg.), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfg.) u. 1 Kanne Dünnbier (2,02 Liter zu 8 Pfg.) zustanden. Selbst diese Grundration wurde in Krisensituationen noch gekürzt. In der schwedischen Armee nannte man Servis auch „Tractament“. Der Servis u. die Fourage mussten v. der betreffenden Garnisonstadt aufgebracht werden u. waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Holz, Licht u. Salz konnten durch festgelegte Zahlungen abgelöst werden. Vgl. DECKEN, Herzog Georg 3. Bd., S. 318.

[31] Proviantmeister: Der Proviantmeister war für die Versorgung der Truppe mit Nahrungsmitteln, für die Fouriere und die Marketender zuständig. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er 40 fl. monatlich. – Quartiermeister [schwed. kvartermästare, dän. kvartermester]: Bei Einquartierungen in Dörfern u. Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, v. den Bewohnern Unterkunft u. Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 u. 60 fl. Monatssold erhielt – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 80 Rt. monatlich erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15) – , war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte. Von 1.000 Rt. Beute u. Ranzionsgeldern standen ihm 26 Rt. 51 Alb. 3 Heller zu. Die Quartiermeister operierten sehr oft mit gefälschten Listen der einzuquartierenden Soldaten, um die Differenzbeträge in die eigenen Taschen zu stecken. Der Regimentsquartiermeister Bartelme Vogel schrieb am 4.7.1648 aus Landshut an den Abt der Benediktinerabtei Prüfening, Matthias v. Trauner ?; SOLMS-LAUBACH; MATTHAEI, Wetterfelder Chronik, S. 67, Anm. 1: „weil ihn der Abt nicht so viel gewürdigt, daß er ihm sein jüngstes Schreiben mit einem einzigen Wort beantwortet noch viel weniger einen einzigen Heller oder dergleichen zur Zehrung geschickt hatte, ‚da doch’, fährt der Schreiber fort, ‚alle meine Kammeraten von ihren Ortern zu 2 : 3 : 4 : Im die 500 Rthr. neben ihrer Zehrung Schon auf rechnung hieher bekommen haben vnd darf Sich der Herr (nämlich Abt) gar nicht einbilten, das er So sehr werde aufgehen, oder aber ich Seinetwegen alhier mein eigenes Gelt verzehren will, Stellt sich der Herr (Abt) mit diessem Botten nicht ein, So Soll er versichert Sein, daß nicht allein sein Gloster vnd Dörffer, Sondern alles da herumb ligente Getreit Am lengsten soll gestanden haben, den alhier vber 400 Pfert vorhanten, die auff Anders nichts warten, alls das Sie die vngehorsamen darunter der herr der furnehmsten einer ist mit feuer vnd Schwert Strafen Sollen, welches ich dem Herrn mit wenigen zur Nachricht vermelten vnd vor Schaden gewarnt haben will, hab Jüngstens für meinen herrn Obristen eines hantpferdes vnd  f ü r  m i c h  e i n e s  guten Glöpers (Kleppers, Gauls) gedacht, aber derowegen kein Antwort bekom, allem vermerckhen nach mus der herr nicht wissen was die Regiments Quartirmeisters Scharschy (Charge) auf Sich hat, den Sonst würt er mir mit anderer Disgrezion begegnen, hat aber nichts auf Sich Soll ihm schon in einem andern vergolten werden Sonst für dißmahl ein mehrers nicht alls Gott bevohlen“. Zudem führten Quartiermeister auch kleine Streifkorps an.

[32] betreten: antreffen.

[33] Helwig Hecksel [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.

[34] Desertion: Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte oder wenn Fürbitte erfolgte. JÜRGENS, Chronik, S. 514 (für Hannover): „Den 11. Aprilis [1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Companien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen“. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Interessant war in niederländischen Kriegsartikeln „die exakte Maßangabe, mit der das Verbrechen genau abgemessen werden konnte: Schuldig war, wer sich ‚weiter als ein Schoß von einem Canon‘ entfernt hatte (Nr. 14). In denselben Bereich fielen die Fälle, daß Söldner umherstreifen, um Vieh zu stehlen oder allgemein ‚vff die Freybeute‘ gehen (Nr. 16 und 32)“; KAISER, Niederländische Kriegsartikel, III. Der Ausbruch v. Lagerseuchen (1626, nach dem Bericht des braunschweig-lüneburgischen Kapitäns Daniel Meyer) führte teilweise zur Massendesertion; Hauptstaatsarchiv Hannover Cal. Br. 16, Nr. 1141. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298; JÜRGENS, Chronik, S. 525. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz“ als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, und wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang von Handwerks wegen aufgeschrieben u. zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung u. Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments u. 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Am 28.4.1628 „gab ein Deserteur vor seiner Hinrichtung als Grund für seine Fahnenflucht Überdruß an dem gottlosen Leben der Soldaten an“. WIEGANDT, Wismar, S. 23f. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet unter 1634; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Dies erschien einigen grausam, weil seine bei demselben Fluchtplan ertappte Frau nach dem Frühstück, von den Soldaten einige Male angeschossen, sterben musste. Milder verfuhr man mit den Töchtern, die man in die Verbannung trieb“. Auch mehrfache Desertion wurden hart bestraft; RICHTER, Historische Nachricht, S. 174 (Chemnitz 1633): „Den 19. Jan. ist ein Schottländischer Soldat, so dreymahl vom Regiment entlauffen, an die Justitz aufn Marckte aufgehencket worden“. Aus Meiningen wird 1646 berichtet, GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 274: „Eben in diesem Monat [August 1646; BW] sind drey Mußquetirer von hiesiger Qvarnison über die Stadt-Mauern hinaus gestiegen, und hinweg gelauffen, aber bey Walldorff wieder vertappt, nieder geschossen, tod herein gebracht, und in der Hocker-Gassen auff dem Graben, an einem auffgerichten Schnapt-Galgen gehängt worden“. BEI DER WIEDEN, Oldendorf, S. 47 (1623): „12. Maii solte ein entlauffener Schelm unter den Soldaten zu Oldendorf auff dem Marckte gehencket werden. Aber der Strik ging loess und der Verurtheilter fiel herab. Derhalben ihm das Leben geschenckt und er diese Graffschafft und das Furstenthumb Braunschweig vorschweren mussen“. JÜRGENS, Chronik, S. 525: „Den 11. Junii [21.6.1636; BW] läßt der Obrist Schlüter 3 ausgerissene Soldaten von Mützefahlen [Wilhelm Kaspar v. Metzfall; BW] Regiment ums Leben spielen, der geringste im werfen mußte hängen“. HELLER, Rothenburg, S. 308f.: „Die gemeinen Soldaten erachteten eine Fahnenflucht nicht für vorliegend und sich ihres Eides ledig, wenn die Fahne, auf die allein sie geschworen hatten, zerstört war; Ebensowenig hielten sie sich für strafwürdig, wenn ihre Fahne vom Feind erbeutet worden war und sie dann in Massen zu ihm übergingen (sich unterstellen ließen)“. Die Desertionsquote unter den Belagerern vor Bergen-op-Zoom (1625) soll sehr hoch gewesen sein. Im Juli lagen noch 20.600 Mann vor Bergen; im Oktober waren es noch 13.200. Insgesamt betrugen die Verluste der Belagerer ca. 40 %; davon waren mehr als ein Drittel Desertierte. Unter dem 23./2.4.3.1636 wird aus Leipzig berichtet; HEYDENREICH, Continuatio Der Leipzigischen Chronicke: „Den 23. dito, hat Hans von Dißkau / Oberster Leutenandt vnter dem Bünawischen Regiment / durch den Regiments Schultzen ein groß Patent / vnter dem Rathhause allhier / anhängen lassen / darinnen etlich hundert Soldaten / so aus zwey Regimentern entlauffen / auff den 5 Maij vors Kriegsrecht citiret worden. Ist aber bald darauff Ordinantz kommen / daß er mit seinem noch vorhandenen Volck auffbrechen / vnd nach Halla zur Armée sich begeben sollte. Welches auch den 27 dieses geschehen“. Die Bestrafung selbst war höchst unterschiedlich, in wenigen Fällen wurden auch Verstümmelungsstrafen verhängt; vgl. ROCH, Neue Lausitz’sche Böhm- und Schlesische Chronica, S. 296f.: „Anno 1641. den 28. Februar. ließ Major von Spiegel einen entlauffenen Mußquetirer zu Löwenberg auff dem Marckte bey der Justiz zwey Finger abhauen / die Ohren abschneiden / und von der Stadt verweisen“. Beihilfe zur Flucht wurde z. T. mit dem Tode bestraft, vgl. BÄHLER, Der bernische Jura, S. 111f.: „Ein Bürger von Courfaivre, der verdächtig war, einem Deserteur zur Flucht verholfen zu haben, wurde ohne weiteres enthauptet und sein Rumpf gepfählt. Soldaten, die sich als Frauen verkleidet hatten, fragten einen Bauern von Mervelier um den Weg ins Solothurnische; als dieser ihnen denselben wies, nahmen sie ihn gefangen und schlugenden ihm, weil angeblich zur Desertion verleitend, den Kopf ab“. Deserteure mussten bei der Kapitulation einer Stadt in der Regel zurückgelassen werden. Am 5.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas, jeder überlaufende Knecht solle einen ganzen Monats u. Quartiergeld auf zwei Monate erhalte, er möge dies in geeigneter Form der Gegenseite bekannt machen; BAD‘URA; KOČĺ, Der große Kampf, S. 481, ein geringer Lohn bei einem derartig großen Risiko.

[35] Hauptmann [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. In besetzten Territorien wurde nach der Verpflegungsordnung Wallensteins (1629) 200 Rt. monatlich verlangt; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Ein kommandierender Hauptmann einer Streifschar aus einer Garnison erhielt quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller, sein Leutnant 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller, jeder Soldat oder Reiter 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch. Viele Offiziere waren auch zugleich Hauptmann u. nahmen daher zusätzlich einen Hauptmannssold u. entsprechende Serviceleistungen in Anspruch.

[36] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60  Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell  verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.

[37] Fähnrich [schwed. fänrik, dän. fændrik]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie u. Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen v. Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) u. die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann u. Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee bekam er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 48 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als Fähnrich einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 17 Rt. 60 Alb. 2 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156.

[38] Feldwebel [schwed. fältväbel, finn. Kersantti, dän. sergent]: Unteroffiziersdienstgrad. Der Feldwebel war ein vom Obristen oder Hauptmann eingesetzter Gehilfe in der Infanterie. Er wirkte zunächst an der Einteilung u. Aufstellung der Schlachtordnung des Fähnleins mit. Im 17. U. 18. Jahrhundert übernahm diese Funktion der Major/Obristwachtmeister, u. im Zuge dessen beschränkten sich die Aufgaben des Feldwebels auf den inneren Dienst: auf Empfang u. Ausführung der Kommandos der höheren Offiziere, die Abholung u. Weitergabe der Losung an die Korporale u. Gefreiten, die Aufsicht über die Disziplin der Kompanie u. die Erfüllung der herrschaftlichen Dienstverpflichtungen, auf das Schreib- u. Rechnungswesen. Der Feldwebel wurde teilweise auch Sergeant genannt, bei Artillerie u. Kavallerie hieß er Wachtmeister. Im Schultheißengericht, der genossenschaftlichen u. v. den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren (die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges v. den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde) dienten Feldwebel als Gerichtsoffiziere. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 20 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) hatte er Anspruch auf 21 fl.; 1634 erhielt er beim Fußvolk 9-14 fl. Sold. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 46ff.

[39] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. Reichsgulden: 1 Reichsgulden = 60 leichte oder rheinische Kreuzer (kr.) = ⅔ Reichstaler (Rtl.) = 16 gute Groschen = 24 Mariengroschen. 1 fränk. Gulden = 1 rhein. Gulden 15 Kreuzer = 6 Schreckenberger = 28 Schillinge = 3 Dreier = 6 Pfennige; 9 Schillinge = 24 rhein. Kreuzer. http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1700-1800/die-reichsstadt-schweinfurt-während-des-letzten-jahrzehnts-ihrer-reichsunmittelbarkeit/. Umrechnung von fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 1.000 € entsprechen. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.

[40] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser schweren Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255).

[41] Palisaden: 20–30 cm starke, 3-4 m lange, oben teilweise zugespitzte Pfähle. Sie werden in der Befestigungskunst als Hindernismittel mit Zwischenräumen v. 6-8 cm etwa 1 m tief eingegraben u. in der Erde durch eine Grundschwelle, am oberen Ende durch eine aufgenagelte Latte verbunden. Das Wort aus dem Französischen Wort palissade löste seit dem späten 16. Jahrhundert zunehmend das bis dahin gleichbedeutende Wort „Bollwerk“ (d. h. Bohlenwerk) ab. [ …] Zur Deckung gegen Beschuss schüttete man Erde v. außen gegen die Palisade bis zur Schießschartenhöhe. Der dadurch gebildete Spitzgraben erschwerte zugleich die Benutzung der Scharten v. außen. Verteidigungspalisaden nutzte man zum Schutz der Kehle offener Feldwerke, bei der Ortsverteidigung, ja selbst im freien Feld in Gestalt v. runden, sogenannten Tambours, etwa zur Deckung einzelner Feldwachen gegen Überfall durch Kavallerie [nach Wikipedia]. Die Bürger besetzter Städte wurden v. Freund u. Feind zu dieser harten Arbeit gezwungen. Bevorzugt verwendet wurden Weinbergspfähle.

[42] NEUMANN, Geschichte von Görlitz, S. 387ff. Vgl. KORSCHELT, Kriegsdrangsale, S. 336ff.

[43] Oybin [LK Görlitz].

[44] Hain, heute Ortsteil von Oybin [LK Görlitz].

[45] Hartau, heute Ortsteil von Zittau [LK Görlitz]; HHSD VIII, S. 371ff.

[46] Kleiderraub: Kleider gerade der Adligen waren relativ teuer, so dass man sich bei jeder Gelegenheit, bei Gefangennahmen, bei Gefallenen auf dem Schlachtfeld u. oft auch auf offener Straße selbst im Winter welche zu verschaffen suchte. Üblich war, dass einquartierte Soldaten den Bürgern die Kleider wegnahmen u. sogar Frauenkleider anzogen. Nach einer Nachricht in den Akten des Staatsarchivs Bückeburg aus dem Jahr 1633 betrug nach der Schlacht bei Hessisch Oldendorf (1633) die Zahl der Gefallenen 6.534, die der Gefangenen zwischen 1.700 u. 1.800 Mann; ZARETZKY, Flugschrift, S. 7, 3; darunter waren allein 1.000 Weiber; RIEZLER, Baiern Bd. 4, S. 170. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen u. Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher eÿwer unter den soldaten weibern gewesen seÿ, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. ENGLUND, Verwüstung, S. 261f.: „Kleider waren kostspielig. […] Dies erklärt, warum man Gefangenen und Gefallenen in den Feldschlachten die Kleider auszog. In der schwedischen Armee versuchte man in der Regel, solche von Kugeln durchlöcherten und blutgetränkten Kleidungsstücke zu sammeln, die gewaschen und geflickt und nach Hause gesandt wurden, wo man die neu Ausgehobenen in sie hineinsteckte“. Vgl. auch KOLLER, Die Belagerung, S. 28, 34.

[47] KORSCHELT, Kriegsdrangsale, S. 358.

[48] Zigeuner, „Tartarn“: Schon vor dem Krieg war die Lage der Zigeuner sehr schwierig; FROHNHÄUSER, Geschichte der Reichsstadt Wimpfen, S. 285: „Zigeuner wurden nie in die Stadt eingelassen. Am Thor erhielten sie ein Almosen und wurden weiter geschickt. 1602 gebot der Rath, sie nicht in der Stadt Gebiet zu Dulden. ‚Gehen sie nicht gutwillig, sollen sie mit trocken Streichen fortgeführt werden‘. 1605 finden wir die Verordnung: ‚Zigeuner sollen, so oft sie kommen, mit 50 oder 60 Bürgern abgetrieben werden, und so sie sich in solchem Abtrieb zur Wehr setzen, soll man in sie schießen und schlagen‘, ein Beweis, daß sie oft in großen Schaaren kamen und den Befehl zum Weitermarsch nicht immer gutwillig gehorchten“. BURSCHEL, Söldner, S. 90f.: „Seit Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges lassen sich in den Heeren auch Zigeuner nachweisen. Hier war Platz für die Angehörigen einer ethnischen Minderheit, die man sonst nirgendwo haben wollte, die bereits der Freiburger Reichstag von 1498 des Reiches verwiesen, ja sogar – in bezeichnendem Unterschied zu anderen Vaganten – für vogelfrei erklärt hatte und die fortan in territorialen Mandanten aller nur erdenklicher Verbrechen bezichtigt wurde. 1642 zum Beispiel zogen einige wohl zum Heer Piccolominis gehörende Kompanien an Deister und Süntel vorbei in Richtung Harz, vorwiegend aus Zigeunern zusammengesetzt. Schenkt man einem Eintrag in den Bovender Gemeinderechnungen des Jahres 1623 Glauben, so konnten es Zigeuner damals sogar bis zum Offizier bringen“. Zigeuner wurden in den Heeren als Heilkundige u. Kundschafter eingesetzt. Ein schwedisches Dragonerregiment soll zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 53: „Die unruhigen Zeiten begünstigten das Wanderleben der Zigeuner, welche 1626 in erheblicher Zahl auftraten. Da sie im Verdacht standen, für den Feind Kundschafterdienste zu leisten, so ordnete die Regierung eine Streife auf sie an, welche der Pfleger Stefan Danhauser von Freudenberg und Obrist Blarer mit 28 Reitern und 150 Musketieren vom 26. bis 29. Juli in der Gegend von Hirschau, Weiden, Kemnath vornahmen. Maximilian ordnete am 4. August 1626 an, daß die verhafteten Zigeuner ‚mit der Tortur und wie es vonnöthen zu examieren‘ seien. Von den 3 in Tirschenreuth in Haft befindlichen Zigeunern hatte der Pfleger Burhuß schon am 3. August nach Amberg berichtet, daß sie unschuldig seien. Trotzdem ordnete die Regierung am 8. August deren Tortur (Folter) an. Die Folter muß sehr scharf gewesen sein, denn das Jammergeschrei der Gequälten war außen deutlich zu hören. Die junge Frau eines gefolterten Zigeuners, welche die Stimme ihres Mannes erkannte, stürzte sich aus Verzweiflung in den Schloßweiher und ertrank. Die Zigeuner blieben jedoch standhaft bei der Beteuerung ihrer Unschuld“. Dass auch die meist aller denkbaren Verbrechen beschuldigten Zigeuner (SCHUBERT, Mobilität, S. 130ff.) bereits beim Heer gewesen sind u. dort als Feldscherer eingesetzt wurden, die z. T. mit volksmedizinischen Mitteln u. auch zauberischen Praktiken arbeiteten (WALZ, Hexenglaube, S. 215ff.) ist sicher richtig; dass sie es teilweise sogar bis zum Offizier gebracht hätten (so BURSCHEL, Söldner, S. 90f., unter Hinweis auf einen Beleg bei BERNOTAT, Auswirkungen, S. 162), muss bezweifelt werden. Anscheinend handelte es sich bei dem Dattern Leutnant wohl eher um den Anführer einer Kroatenabteilung, wie sie später Isolano kommandierte; vgl. JACOBS, Zigeuner; allgem. ROECK, Randgruppen, S. 85ff.; HOFFMANN, Harzschützen, S. 98ff.  DIWALD, Wallenstein, S. 334f.: „Am 27. September [1625; BW] berichtet der Landeshauptmann, Herr von der Hagen, dem Herzog [Friedrich Ulrich; BW] über seinen Versuch, den ‚Zigeuner-Vortrab’ der Armee Wallensteins aufzuhalten, und skizziert den Zustand der kaiserlichen Truppen so: ‚Die neuen Werbungen zu Roß sind auf der Offizier vorgeschossenen Gelder vorgenommen und haben bis dato noch keinen Pfennig von Ihro Kaiserlichen Majestät erhalten. Die Reiterei ist mit keinen Waffen versehen, ist übel beritten, haben größtenteils leichte und schlechte Pferde. Im ganzen sind die Neugeworbenen malcontente. Um Blankenburg herum lassen sich viel Zigeuner bei unterschiedlichen Partien zu zehn und fünfzehn Mann sehen, über die Maßen wohl bewehrt, mit zwei langen Röhren ein jeder und die Weiber zu Pferd und ein Paar Pistolen im Sattel, sie ziehen durch ungebahnte Wege, halten sich in Gehölzen und Vorbüschen, kundschaften nach allen Dingen fleißig, also daß zu besorgen, sie in des Wallensteins Bestallung auf Verräterei, Raub, Mord und Brand ausgeschickt sein mögen’. Wallenstein soll einen Zigeuner-Vortrab zum Plündern und Morden vorausgeschickt, ihn womöglich eigens dazu angeworben haben ? Hier ist wieder einmal die Wiege einer Legende, die sich gut entwickelt und rüstig die Jahrhunderte überstanden hat. Diese Zigeuner sind nichts anderes als die leichten schnellen Reiter des Obristen Isolani, meistens Kroaten und Ungarn“. Vgl. dagegen LOTZE, Münden, S. 66: „Als Vortrab seines Heeres erblickte man Zigeunerbanden, 15 bis 20 Mann stark, bis an die Zähne bewaffnet und Weiber auf Pferden mit sich führend, deren jedes 2 Pistolen im Sattel hängen hatte. Sie verübten die größten Räubereien und rühmten sich, im Dienste Wallensteins zu stehen“. Vgl. allgem. FRICKE, Zigeuner. Für 1633 hält der Erzgebirgschronist Christian Lehmann fest: „Den 11. November kahmen die Taubischen [Dietrich v. Taube; BW], verjagten die in der [Reitzenhainer; BW] schantze und schleiften Sie. Derowegen commandirte auf Churfürstlichen befehl in anfang des September der Obrist Dietrich Taube auß der Lausnitz seine 2 Regiementer an Cavallerie und Trajoner in Meißen; sein Obrist-Wach-Meister Bodo von Bodenhausen ging den 9. November mit 300 Pferden dem feindt entgegen ans Böhmische gebirg und schleiften mit Zuthun des landtvolcks die Reitzenhaner schanz und beritten stez die Paße, streiften oft in Böhmen und hohlten Viehe, und damit mann die Schwartenbergische besatzung enger hielte und die keyßerlichen Streiffen auß Böhmen gar abschaffte, marchirten theils regiementer zue Roß und fuß auß dem lager bey Dresden, darinnen der Chur-Sächsische General Arnheim [Arnim; BW] mit der Churfürstlichen Armee von 29. September biß den 1. November Müßig lage. Des Obristen Posens regiement zue fuß wurde in Zwicka gelegt, der Obrist Dietrich Taube kam den 3. Dezember mit den andern Compagnien zue den Obrist-Wachmeister von Bodenhausen umb Chemnitz an, conjungirte sich mit des Posen regiement zue fueß auß Zwickau und zogen vor Schwartzenberg.  Nach deme nun der Commendant in Schwartzenberg mit seinen Crabaten und Zigeunern 17 wochen auf den Schloß von 4. August biß den 5. december gelegen und mächtigen Schaden gethan in gebirge, marchirte den 5. December der Obrist Taube mit 22 Compagnien Cavallerie und Tragonern von Chemnitz herauf auf Dorf-Zwenitz, Grünhein, Saxenfeld gar frühe und bekahmen doselbst eine Parthei Crabaten mit Wägen, die Futterage zueführen solten, theils kamen darvon und machten lerm in schloß. Des Posens Fußvolck marchirte uff Elterlein zue und bliebe in Schletta liegen. Von der Cavallerie aber stelleten Sich ezliche Compagnien mit fliegenden Standarten auf den Wildenauer und Grunstedler weg. Die Trajoner Musten in Schwartzenberg beym Rathhauß absteigen und sich zum sturm bereit halten. Nachdeme der Commendant lose word gabe und sich zue wehren resolvirt, brachten Sie fäßer ans Schloßthor und zündeten Sie an, das feuer ergriff auch das Ampthauß und verzehrete es mit vielen Acten, briefen und registraturen, und Do sie den ernst sahen, baten Sie um accord und abzug, musten Sich aber auf gnade und ungnade ergeben, und wurde ihnen nur das leben geschenckt, der Commendant mit seiner dama nach Annenberg geführt und behalten biß zur abstattung seiner Ranzion, Die Gemeine Crabaten und Zigeuner außgezogen und durch Elterlein nach Chemnitz geschaffet, der Leutenandt und Fehnrich wurde auch in Arrest behalten“. Zu Zigeunern als Bestandteil der kämpfenden Truppe vgl. SULLIVAN, Callot’s Les Bohémiens; KROENER, Geschlechterbeziehungen, S. 289ff. Dafür spricht, dass im kurfürstlich-sächsischen Mandat v. 1652 beklagt wird, dass sich abgedankte Offiziere den sich selbst als Zigeuner bezeichenden Vagierenden angeschlossen hätten; vgl. BOETTICHER, Zigeuner, S. 22.

[49] Olbersdorf [LK Görlitz].

[50] In Zittau sollen in diesem Jahr 1204 Menschen an der Pest gestorben sein; SINTENIS, Die Oberlausitz 1. Bd., S. 86. Pest: Eine während des gesamten Krieges immer wieder auftretende Seuche war die Pest (die „zur frühen Neuzeit wie das Amen in der Kirche“ gehörte, ULBRICHT, Seuche, S. 10) als demographische Katastrophe für einzelne Landstriche, v. HAPPE [mdsz.thulb.uni-jena.de: I 87r] u. seinen Zeitgenossen neben Krieg u. Hunger zu den drei Hauptstrafen Gottes gerechnet; vgl. dazu auch LANG, Pestilentz, S. 133 f. Truppenbewegungen, Zerstörungen, Hungerkrisen bzw. chronische Unterernährung, mangelnde Hygiene etc. trugen zur Verbreitung der Pest bei, die in vier Formen auftrat: 1. die abortive Pest als „leichte“ Variante: Symptome waren leichtes Fieber sowie Anschwellen der Lymphdrüsen. War die Infektion überstanden, wurden Antikörper gebildet, die eine etwa 10 Jahre anhaltende Immunisierung gegen die drei anderen Formen bildete. MARX [mdsz.thulb.uni-jena.de] starb 10 Jahre nach der Pest v. 1625 an der Pest v. 1635. 2. die Beulenpest (Bubonenpest nach griech. bubo = Beule), die nach ca. 9 Tagen zum Tod führen konnte, wenn der Erreger ins Blut eintrat, die Letalität konnte zwischen 60-80 % liegen). Die Ansteckungszeit lag zwischen wenigen Stunden u. etwa einer Woche, Symptome waren Kopf- u. Gliederschmerzen, Fieber, Benommenheit, Schlaflosigkeit, später traten Bewusstseinsstörungen u. Ohnmachtsanfälle auf. Im Bereich des Flohbisses bildeten sich stark anschwellende u. äußerst schmerzhafte Beulen am Hals, an den Leisten u. Achselhöhlen. Diese Beulen erreichten eine Größe von ca. 10 cm u. waren durch die die Blutungen in den Lymphknoten dunkelblau bis schwarz eingefärbt. Sie fielen nach Vereiterung in sich zusammen. Die Beulenpest an sich war nicht tödlich, da die Beulen v. selbst abheilen konnten. Das Aufschneiden der Beulen war insofern gefährlich, da die Bakterien über das Blut in andere Organe gelangen konnten. Bei den unbehandelten Patienten kam es wohl bei 30-50 % zur gefährlichen Lungenpest. Die Beulenpest verbreitete sich im Winter kältebedingt langsamer als im Sommer u. erreichte ihren Höhepunkt im Herbst. 3. die Pestsepsis (Pestseptikämie), wenn die Bakterien in die Blutbahn eintraten, entweder über offene Wunden oder beim Platzen der Pestbeulen nach innen. Symptome waren hier hohes Fieber, Kopfschmerzen, Anfälle v. Schüttelfrost, danach kam es zu größeren Haut- u. Organblutungen. Der Tod trat bei Nichtbehandelten wohl spätestens nach 36 Stunden auf. 4. die Lungenpest, bei der die Erreger durch die Pestsepsis in die Lunge kamen oder v. Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion übertragen wurde, bei der der Tod angeblich in 24 Stunden, zumeist aber unbehandelt in 2 bis 5 Tagen eintrat u. die eine Letalität v. 95 % hatte. Angeblich konnte man sich in nur 1 bis 2 Tagen anstecken. Symptome waren starke Atemnot, Husten, blaue Lippen u. blutiger Auswurf. Das führt zu einem Lungenödem, verbunden mit dem Zusammenbruch des Kreislaufs. MARX’ Angaben [mdsz.thulb.uni-jena.de]  lassen vermuten, dass es sich bei der Pest v. 1625 um die Beulenpest gehandelt haben muss. Geschlecht, sozialer Status u. Ernährung waren Determinanten, die über Ansteckung u. Abwehrkräfte entschieden. Der Pestbazillus wurde durch Rattenflöhe, Wanzen, Läuse u. andere Parasiten übertragen. Das Bakterium blieb z. B. in Flohkot, Staub, Kleidung, Pelzen, Wasser u. Erde wochenlang virulent. Zumindest scheint man in Erfurt 1625 recht sorglos mit der Ansteckungsgefahr umgegangen zu sein, HEUBEL, S. 42 [mdsz.thulb.uni-jena.de]. Möglicherweise hatte der Rat jedoch durch eine strenge Quarantäne v. vierzig Tagen Versorgungsengpässe befürchtet u. wollte die Handelsbeziehungen nicht gefährden. Zur Pest in Wismar (1630) heißt es: BALCK, Wismar, S. 50f.: „Auf Wallensteins Anordnung wurden Gegenmaßregeln getroffen: Der Stadtsyndikus erhielt den Auftrag zur Beschaffung der notwendigen Heilmittel, außerdem wurde ein Pestbarbier angenommen, die infizierten Häuser, Buden und Keller wurden gesperrt, Pflegerinnen und auch besondere Totengräber bestellt. Trotzdem erlosch die Seuche nicht, was man vor allem auf die Fahrlässigkeit und Gleichgültigkeit der Soldaten schob. Sie begruben ihre Toten zum Teil selbst, Kranke stiegen aus den Fenstern ihres Quartiers und besuchten Gesunde, die ihrerseits auch wieder zu den Kranken kamen; ja sie nahmen sogar die Kleider der Gestorbenen an sich. Deshalb wurden auf Wengerskys Befehl vom 4./14. Januar 1630 die Kranken durch besondere Abzeichen kenntlich gemacht, ferner von jedem Regiment ein Feldscherer bestellt und, soweit nötig, die infizierten Häuser durch Posten bewacht. Am 16. August 1630 ordnete schließlich [der kaiserliche Kommandierende; BW] Gramb an, daß 12 wüste Häuser, auf jede Kompagnie eins, bestimmt werden sollten, in denen dann die infizierten Soldaten zu isolieren seien“. Aus Schweinfurt wird 1628 berichtet; HAHN, Chronik 2. Theil, S. 377 (Datierung nach dem a. St.): „Der Rath ließ am 27. December bekannt machen: Daß diejenigen, welche mit der jetzt grassirenden Pest entweder persönlich angesteckt, oder nur aus angesteckten Häusern und Orten wären; sich der gemeinen Badstuben und anderer gemeinen Versammlungen äussern und enthalten sollten“. Auf die seltsamste Weise versuchte man sich übrigens damals vor Ansteckung zu schützen: So legte man frisches, warmes Brot auf die Toten und im Sterbezimmer wurden Zwiebeln aufgehängt, da man glaubte, beides ziehe das Pestgift aus der Luft“ [http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1600-1700]. Die Kurfürsten äußerten im Oktober 1630 ihre Befürchtungen, die aus Italien zurückkehrenden Soldaten würden Pest u. Syphilis mitbringen; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 33, S. 32. Allerdings scheint die in der Forschung vertretene Meinung, dass gerade die unteren Schichten die Angst vor der Pest beiseite geschoben hätten (ULBRICHT, Seuche, S. 44), so nicht stimmig. Mehr als 50 Pestheilige, angeführt v. den Heiligen Sebastian u. Rochus, wurden angerufen. Gebet, Frömmigkeit, Sittenreinheit u. Liebe zu Gott galten aus theologischer Sicht als wirksamer Schutz vor der Pest. Man glaubte sich durch die Umwicklung mit Stroh auch der Leichen vor der Ansteckung mit der Pest schützen zu können. HAHN, Chronik 2. Teil, S. 375 (Schweinfurt 1627): „Von dem Rathe dahier wurde am 4. December beschlossen, dass alle an der Pest Gestorbene bey Nacht und ohne Procession begraben werden sollten“. Pestzeiten boten einen durchaus lukrativen Erwerb für die verachteten Totengräber, der v. „ehrlichen“ Berufsgruppen ausgeübt wurde, da z. T. pro Begräbnis bis zu 20 Rt. (BRAUN, Marktredwitz, S. 52f.) verlangt wurden,  aber auch v. Angehörigen der ärmeren Bevölkerungsschicht. RUTHMANN, „Was damals fruchtbar und gebauet“, S. 78f. II. Zum Teil wurden ansteckende Krankheiten seit dem Mittelalter als „peste“ (z. B. die „Ungarische Krankheit“) bezeichnet. Vgl. die Ausführungen des Arztes Johann Gigas (1582-1635-1638; PRINZ, Johann Gigas), des Leibarztes v. Kurfürst Ferdinand v. Köln u. des Osnabrücker Bischofs Franz Wilhelm von Wartenberg, der auch Anholt u. Tilly behandelte; SÖBBING, Eine Beschreibung, S. 13, 15: „10 Unnd weil die pest niemandt leichtlich angreifft, er sei dan dazu disponirt, daß ist, habe viel ungesunde feuchtigkeitenn bei sich, alß ist guet, bei gueter zeitt purgiren, aderlaßen, schwitzen etc., dan diese entwedder frey sein, oder aber lichtlich konnen errette[t] werden. 11 Hiezu ist auch gehoerigh mäßigh unnd zuchtigh lebenn, ordentliche diaet, naturlicher schlaeff, bewegungh des leibs, kunheit unnd zulaßige freuwde, dann die traurigenn unnd forchtsamen ins gemein die ersten sein. 12 Endtlich weill dießes alles von Godt, ist ein christlich eifferigh gebett, godtsehliges lebenn, meidungh der sunden, daß aller wrombste, soll nicht allein hinder, sondern warnen und allenhalben in acht genommen werden“. Vgl. die Beschreibung der Symptome bei dem erzgebirgischen Pfarrer u. Chronisten LEHMANN, der die Pest mehrfach erlebte: „Diese entsetzliche Seuche führt unzählig viel ungewöhnliche Zufälle und Beschwerden mit sich, nachdem das Gift und Patient beschaffen. Sie fället an mit ungewöhnlichem Frost, auch Schrecken und Schwindel, innerlicher Hitze und Unruhe, Mattigkeit in allen Gliedern, Hauptschmerzen, Rücken- und Seitenstechen, schwerem Odem, hitzigen Augen, Vertrocknung des Mundes, brennendem Durst, Blutstürzen, Achsel-, Ohren- und Seitenschmerzen. Sonderlich ist dabei große Herzensangst, Traurigkeit, Ohnmacht, tiefer Schlaf oder stetes Wachen und Rasen. Der Magen empfindet vom giftigen Ferment lauter Unlust, Aufstoßen, Erbrechen, Durchlauf, daher erfolgen oft gefährliche Spasmi, Konvulsionen, Schwindel, Fresel [Krämpfe; BW], Zittern und Schlagflüsse. Es schießen Karfunkel und Branddrüsen auf in den Weichen, unter den Achseln, hinter den Ohren. Die mühlselige Natur ängstigt sich, daß allerhand rote, gelbe, grüne, blaue, dunkelbraune Giftflecken ausschlagen. Das Angesicht wird ungestalt, gilbicht und grünlicht, der Puls schlägt hitzig, zitternd, unordentlich, die Glieder erkalten oft, es bricht die Herzensangst mit großem Schweiß aus, und zeigen die Schmerzen, Stiche, Flecken, Schlag, Wüten, Toben, Drüsen und Schwären, Urin und Exkremente an, welche innerlichen Hauptgliedmaßen am meisten leiden müssen. Ist also kein Wunder, daß die Pest, nachdem sie mit einem und anderm Zufall auf das schrecklichste grassieret, so vielerlei Namen führet“. LEHMANN, Erzgebirgsannalen, S. 92ff. 1624 ließ sich der Stadtmedikus in Neumarkt (Oberpfalz) durch die beiden Nürnberger Pestilentiarii über die Erscheinungsformen der in Nürnberg ausgebrochenen Pest informieren: „Das pestilenzialische Contagium dieser Stadt ist theils ein unmittelbares, theils ein mittelbares. Uebrigens weil bei den praktischen Aerzten das durch Gegenstände verbreitete Kontagium wie das in Distanz wirkende gleichmässige Kontagium genannt wird (denn man gebraucht es sowohl zur Bezeichnung eines Ansteckungsstoffes als auch der infizirten Luft), so ist zu bemerken, dass wir unter demselben nichts anderes verstehen, als einen Krankheits-Herd (Fomes). Das Pest ‚Miasma‘ ist Gott Lob bei uns zur Zeit nicht durch die Luft verbreitet worden. Daher ergreift die Pest die Menschen bei uns entweder durch einen besonderen Zunder (Fomes) oder durch unmittelbare Berührung. Auf die erste Weise nahm die Krankheit ihren Anfang, auf die zweite gewann sie Verbreitung. Was die Kranken selbst betrifft, so werden diese meist gleich vom Anfang an von einer bedeutenden Hinfälligkeit ergriffen mit Gefühl von Frost oder Hitze, Brechreiz, wirklichem Erbrechen und zuweilen von Bewusstlosigkeit, worauf sich in Kürze Anthraces und Bubonen, theils von verschiedener Farbe, theils von der Farbe der Haut selbst bilden. Doch sind diese Symptome nicht bei allen gleich, sondern verschieden, je nachdem diese oder jene Theile zuerst mit dem Ansteckungsstoff in Berührung kommen. Denn einige werden mit Kopfschmerz, Hinfälligkeit, Ohnmacht befallen, andere klagen über unstillbaren Durst, Fieberhitze und Schlaflosigkeit, auf welche bald Delirien folgen, wieder bei anderen erscheinen sogleich die charakteristischen Zeichen der Pest und zwar oft ohne die den Pestbeulen gewöhnlich vorhergehenden heftigen Schmerzen. Bei einigen Pestkranken entstanden unter den Erscheinungen der Euphorie Abscesse, bei anderen war damit unter heftige Ohnmacht verbunden. Bei einigen beobachtete man bloss Anthraces, bei anderen traten Anthraces und Bubonen zugleich auf. Diejenigen, bei welchen in entfernteren Theilen, z. B. der Leistengegend, Bubonen ausbrachen, wurden fast alle geheilt, während die, bei denen sie auf der Schulter oder der Brust ausbrachen, fast alle starben. Nicht selten trat übrigens der Tod plötzlich, unter scheinbar günstigen Symptomen ein, aber eben so oft sah man auch solche, welche durch die Heftigkeit der Erscheinungen in der äussersten Lebensgefahr zu schweben schienen, gegen alle Erwartung der Gefahr entrinnen und genesen. So gross ist die Täuschung und Bösartigkeit dieser Krankheit“. 1631 erhielt der „Pestilential-Chirurgus“ in Zwickau lediglich freie Wohnung u. wöchentlich 1 ½ Rtlr.; HERZOG, Chronik von Zwickau 2. Bd., S. 417. Vgl. auch LAMMERT, Geschichte; RUFFIÉ; SOURNIA, Die Seuchen, S. 17ff. Zu den Soldatenkrankheiten: Als Soldatenkrankheiten galten Rote Ruhr, Pocken, Grippen, Typhus, „die apokalyptischen Reiter des 17. Jahrhunderts“, sowie Skorbut, Blattern und Syphilis – diese, schon im 16. Jahrhundert gleichbedeutend mit „Landsknecht“ verwandt und meist von den Soldatenhuren übertragen wurde, wurde (IRSIGLER; LASSOTTA, S. 210ff.), nur durch einen Absud aus verschiedenen Baumarten behandelt wurde – traten zusammen mit der Pest auf. Vgl. MÜHE, Gandersheim, S. 66: „Auch scheint die Zahl der Opfer nicht so groß gewesen zu sein, wie man gewöhnlich annimmt. Zwar schreibt der Rat am 12.7.1626 an Obristleutnant Allen nach Bockenem, daß ‚bey uns die eingerissen gewesene Peste, welche in schleuniger eill den einen vnd andern ehe den mans recht gewahr worden hinwegk nimpt, die heuser vnd gassen ledich vnd an der bürger Zahll einen großen riß macht, also gar daß wir auch vor wenig tagen noch einen newen Gottsacker ersehen müssen‘. Das klingt sehr erbärmlich, ist aber aus dem Grunde unzweifelhaft übertrieben, weil man damit eine Kompagnie Einquartierung abhalten wollte“. Das des Öfteren erwähnte Auftreten der Beulenpest hatte jedoch mit den Truppenbewegungen wenig zu tun. Bevölkerungsverluste durch Peste, wie endemische Krankheiten seit dem Mittelalter mit diesem Sammelbegriff bezeichnet wurden, traten vor allem dort auf, wo die einheimische Bevölkerung bereits durch Unterernährung und Überanstrengung ohnehin geschwächt war. Hinter der Kopfkrankheit oder dem Hauptweh verbarg sich angeblich die Enzephalitis, die während des Sommers häufig erkennbar ist. Vgl.  dagegen den Eintrag des Pfarrers Lucas, Trusen (1637), der richtig von der „Ungarischen Krankheit ausgeht; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 151: „[…] großes Hauptweh, hitziges Fieber dazu, danach die Rote Ruhr geschlagen, gehabt und daran gestorben. Man hält das jetzige grassierende hitzige Fieber für die Ungarische Krankheit, so ohne allen Zweifel in dem langwierigen Kriegswesen von den Kroasten und anderen fremden Völkern in Deutschland ist eingeführt und gebracht worden“. Im Tross mitlaufende, verseuchte Pferde und Rinder verbreiteten die Ansteckung in den umliegenden Bauernhöfen. Auch in Tillys Lager wütete die Pest, die jedoch unter den besser verpflegten und besser untergebrachten Offizieren weniger Opfer forderte. Wohl aus diesen Gründen wurden größere Auseinandersetzungen vermieden, da in den ausgezehrten Quartieren an Leine und Weser Massensterben durch endemische Krankheiten, hervorgerufen durch Unterernährung und Überanstrengung, und Desertion, z. T. liefen die Soldaten vor den Lagerseuchen davon, auftrat. Der Ausbruch von Lagerseuchen (1626, nach dem Bericht des braunschweig-lüneburgischen Kapitäns Daniel Meyer) führte teilweise zur Massendesertion; Hauptstaatsarchiv Hannover Cal. Br. 16, Nr. 1141. 20-25 % Ausfälle pro Jahr sind wohl realistisch.

[51] Kroaten: kroatische Regimenter in kaiserlichen u. kurbayerischen Diensten, des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die v. „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke u. Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore u. Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung u. Disziplinierung dieser „Streifparteien“ u. wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Vgl. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 85 (1630): „Die Crabaten litten dieser Zeit von den Schwedischen viel schaden / weil es bey ihnen viel stattliche Beuten gab. Dann sie hatten theils Gürtel voller Gold und Silber vmb den Leib / auch gantze Blatten von Gold vnd Silber geschlagen vor der Brust“. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) u. Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian v. Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte”. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet”. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ “. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / ob sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“, bzw. die Aufzeichnungen des Pfarrers Lucas, Trusen (Anfang Januar 1635); LEHMANN, Leben und Sterben, S. 129: „[…] die Dorfschaften sind nacheinander alle ausgeplündert, die Leute übel geschlagen und beraubt worden, einige tot geblieben, Elmenthal und Laudenbach und Heßles sind ganz ledig [menschenleer] diese Zeit über gestanden, alles an Heu, Stroh, Holz hinweg ist geführt worden, das Getreide in den Scheunen ist ausgedroschen oder sonst verdorben worden, die Häuser sind zerschlagen, das Eisenwerk an Türen und Läden, Bratkacheln, Ofenblasen sind ausgebrochen und hinweg genommen worden [ …] sind über 300 Kroaten zu Elmenthal und Laudenbach gewesen, dort geplündert und folgenden Tag nach Brotterode gezogen und dort auch großen Schaden verübt, indem sie allein 100 Pferde allhier weggenommen, des anderen Viehs zu geschweigen, mancher Mensch ist übel traktiert worden, viele sind in großen Schaden gekommen, zu Herges sind alle Pferde hinweg genommen, desgleichen mehrentheils auch die Schafe und jungen Lämmer, in der Auwallenburg sind über 3 Kühe nicht verblieben, sondern alle hinweg genommen worden […]“. THEATRUM EUROPAEUM 2. Band, S. 630 (1631): „Den 10. Martii sind die Crabaten ein halbe Meil von der Prager Newstatt / zimblich starck zu Roß vnnd Fuß ankommen / ein schönes Dorf Micheln genant / in Brand gesteckt / Mann / Weib / vnnd Kinder / was nicht entlauffen können / entweder nidergehawen oder ins Fewer gejaget : ist also groß Elend gewesen. Das verbrandte Stroh hat der Wind / weil er gleich darbey entstanden / biß nach Prag gar auff die Brücke getrieben. Die Sächsische haben sich zwar alsbald zu Roß vnnd Fuß hinauß begeben / in Meynung sich an die Crabaten zumachen: aber selbige hatten sich vor jhrer Ankunfft schon weg gemacht / vnd vnderwegens noch etliche Dörffer angezündet”. WERTHER, Chronik der Stadt Suhl 1. Bd., S. 226f. (1634): „In einem Umlaufschreiben wies die gemeinschaftliche Regierung und das Consistorium zu Meiningen darauf hin: ‚Es gehen viele und große Sünden wider das sechste und siebente Gebot im Schwange, da die Weibspersonen sich leichtfertig an die Croaten gehänget“. Gefangene Kroaten wurden schon unter Gustav II. Adolf in schwedische Kupferbergwerke verbracht; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 349; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 87.

[52] Lukas [Lucatsch] [Gallo ?] Hrastowacky [Hrastowasky, Hrastowaschky, Hrastouatzky, „Trasky“, „Rasta Wascki“] [ – 1633], kaiserlicher Obrist.

[53] KORSCHELT, Kriegsdrangsale, S. 358.

[54] Konrad Böhm [Behem, Bohem, Behm] v. Ehrenstein [ -14.2.1634], kaiserlicher Obrist.

[55] Ferdinand Christoph Fuchs [ -4./14.7.1634 Zittau], kaiserlicher Obristleutnant.

[56] Franz Paradeiser [Paradis], Freiherr v. Neuhaus [ – ], kaiserlicher Obrist.

[57] CARPZOW, Analecta, S. 230.

[58] PESCHECK, Handbuch, S. 571.

[59] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.

[60] Generalfeldmarschallleutnant: ein dem Feldmarschallleutnant sehr ähnlicher militärischer Dienstgrad, der gleichzeitig mit dem des Generalfeldmarschalls im 17. Jahrhundert aufkam. Der Kriegsherr pflegte einem Generalfeldmarschall einen „Lieutenant“ beizugeben, der den Generalfeldmarschall zu unterstützen u. zu vertreten hatte.

[61] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau],  kurbayerischer u. kaiserlicher Feldmarschall, stand ab 1615 in Diensten der böhmischen Stände u. ab 1619 unter Ernst v. Mansfeld, 1626 am 25.4.1626 Teilnahme an der Schlacht an der Dessauer Brücke u. kaiserlicher Obristleutnant, Obrist u. Statthalter von Rügen, dann Generalwachtmeister, Götz galt als hart u. gewissenlos, wie etwa bei der Einnahme v. Cottbus 1631. 1632 Erhebung zum Freiherrn, Nachfolge des inhaftierten u. später hingerichteten Hans Ulrich v. Schaffgotsch in Schlesien, am 13.5.1634 Niederlage bei Liegnitz gegen die Schweden, Dezember 1634-Januar 1635 glücklose Belagerung Würzburgs. Götz war Günstling v. Matthias Gallas, er wurde 1635 in den Grafenstand erhoben, nachdem er zum Katholizismus konvertiert war. Am 26.1.1636 zum kurbayerischen Feldmarschall (in der Nachfolge Gronsfelds) ernannt, vertrieb er Landgraf Wilhelm V. v. Hessen aus Westfalen. 1637 entsetzte er Leipzig u. schloss mit Hatzfeldt Banér bei Torgau ein, den er anschließend nach Pommern verfolgte. Am 2.12.1638, nach der verlorenen Schlacht bei Wittenweier am 9.8.1638, verhaftet u. bis zum 17.8.1640 inhaftiert. Ab 1640 kaiserlicher Feldmarschall, erhielt Götz 1643 das Kommando der kaiserlichen Armee in Schlesien u. kämpfte 1644 gegen den Fürsten Sigismund v. Rákóczi in Ungarn u. Siebenbürgen. Als Torstensson in Böhmen einfiel, wurde er dorthin abgezogen. Er fiel in der Schlacht bei Jankau. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.

[62] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 86.

[63] Albertshausen; unter Reichenberg [LK Würzburg]; HHSD VII, S. 615.

[64] Giebelstadt [LK Würzburg]; HHSD VII, S. 235f.

[65] Fuchsstadt [LK Bad Kissingen].

[66] Lindflur, heute Ortsteil von Reichenberg [LK Würzburg].

[67] Uengershausen, Gemarkung von Reichenberg [LK Würzburg].

[68] Rottenbauer, unter Reichenberg [LK Würzburg]; HHSD VII, S. 615.

[69] Hattenhausen, unter Reichenberg [LK Würzburg]; HHSD VII, S. 615.

[70] Fourage [Futterage]: Viehfutter, auch Unterkunft u. Verpflegung für die jeweilige Einheit. Die Fourage musste v. der betreffenden Garnisonsstadt u. den umliegenden Dörfern aufgebracht werden u. war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Wrangels Kammerordnung, Bregenz, 20.2.1647, sah vor; HELLER, Rothenburg, S. 362: „Fourage: Auf jedeß Dienst Pferd Monatlich 8 Scheffel Haber Erfurtisch Meeß [1 Scheffel = 59, 6132 Liter], 360 Pfund Hewe, 6 Gebund Stroh; auf die Bagagepferd wird halb so viel Futter alß auf ein Dienst Pferd gereicht“. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen. Auch wurden sogenannte Fouragegelder beigetrieben.

[71] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung v. Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren u. Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen u. Steueraufkommen u. auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften u. Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten u. Abgabe v. Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte u. Gastwirte. 50-75% Anteil in Bezug auf die Bevölkerungszahl galt es verkraftbar. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord u. Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger u. Bauern waren trotz demonstrativ errichteter Quartiergalgen u. hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Zur Einquartierung Königsmarcks in Verden wird berichtet; PFANNKUCHE, Die neuere Geschichte, S. 123: „mit einem Reiterregimente von 12 Compagnien und mit 4 Compagnien Dragoner, so daß auf die größeren Häuser eine Einquartierung von 30 Mann und darüber mit den Pferden fiel. Während 12 Tage, die dieser Druck dauerte, wurden überdem Lieferungen von Kleidern, Stiefeln, Schuhen, sogar auch Degen u. s. w. und von den vermögenderen Bürgern zu Gunsten einzelner Officiere Summen von 50, 60, 80 auch 100 Thalern beigetrieben“, was letztlich die Einwohner in die Flucht trieb. Eine längere Einquartierung konnte so den Ruin ganzer Gemeinden u. Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger v. Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644):  „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Leipzig 1643; VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 609: „Den 2 Augusti hat sich ein 70jähriger Mann / Richter zu Zwey Nauendorff / aus Furcht / weil er von dem Käyserlichen Anmarch gehöret / selbst erhencket“.

[72] ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11.

[73] Matteo de‘ Medici [Toscana, Mattia di], Prinz v. Toscana, Herzog v. Florenz [9.5.1613 Florenz-14.10.1667 Siena], kaiserlicher Obrist.

[74] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Feldmarschall u. Generalleutnant. 1606 Eintritt in spanische Dienste, 1615-1617 Teilnahme am Friaulischen Krieg, 1618 Beförderung zum Hauptmann, Kommandant v. Riva u. Bekanntschaft mit Johann v. Aldringen. Durch dessen Vermittlung 1629 Wechsel aus kurbayerischen in kaiserliche Dienste, nachdem Gallas die Festnahme wegen Unbotmäßigkeiten u. Erpressungen angedroht worden war. Am 18.7.1630 zusammen mit Aldringen Beteiligung an der Plünderung Mantuas, wo er (nach heutigen Begriffen) ein Millionenvermögen erbeutete. Am 10.3.1632 Erhebung in den Reichsgrafenstand, am 13.10.1632 Ernennung zum kaiserlichen Feldmarschall, im September 1633 zum Generalleutnant unter Wallenstein. Zusammen mit Aldringen u. Piccolomini betrieb Gallas die Entlassung Wallensteins. Am 24.1.1634 Übernahme des Oberbefehls über das kaiserliche Heer, nach Wallensteins Ermordung, deren Planung und Durchführung er Piccolomini überlassen hatte, erhielt er dessen Herrschaft Friedland. Am 5./6.9.1634 hatte Gallas entscheidenden Anteil am Sieg über die Schweden bei Nördlingen. Sein schlechter Ruf als Trinker u. Spieler sowie glücklos verlaufene Feldzüge wie im Winter 1633 in Schlesien, 1635/1636 in Lothringen, 1637 gegen Johan Banér u. im Winter 1644 im Rückzug vor Lennart Torstensson brachten ihm bis heute den Ruf eines “Heeresverderbers” ein. Im November 1639 wurde Gallas entlassen, anschließend erneut berufen, im Januar 1645 wiederum entlassen, um dann von Dezember 1646 bis zu seinem Tod letztmalig das Kommando zu übernehmen. Vgl. REBITSCH, Gallas I; REBITSCH, Gallas II; BECKER, Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.

[75] Horneburg [Kr. Recklinghausen]; HHSD III, S. 342.

[76] Widerstand, bäuerlicher: SCHMIDT, Der Aischgrund, S. 16 (nach SCHHNIZZER, Chronica): „Am 27. April [7.5.1632; BW] sind drei Soldaten zu Fuss, Brandenburgischen Regiments, unter den Kompanie[n ?; BW] des Obristleutnants Winkler, in Baudenbach begraben worden. Sie wurden von den Kürrnhöchstettern und ihren benachbarten Anhängern im Schlosshof ‚nicht allein jämmerlich geschlagen und übel zerlästert, sondern gänzlich entleibt und tod geschlagen’ “. SCHMIDT, Der Aischgrund, S. 16 (nach SCHHNIZZER, Chronica): „Der schwedische Reiter Matthäus Bücher, der in Baudenbach und Hambühl zur Salva Quardia einquartiert war, ist ‚auf Ausreißen mit andern Reitern’ entleibt, und von den Hirten im Holz tot aufgefunden worden. (Sch.)“. SEMLER, Tagebücher, S. 59: „Vast vmb gleiche zeitt [Ende Juli 1633; BW] sein auch 9 Frantzosen welliche hievor vnder den Schwedischen geritten, von den vnsrigen aber gefangen vnd vnder herrn obrist König sich vnderhallten laßen), von Ravenspurg ausgerißen, vnd alß die nach Schönaw kommen, haben sie den veberlingen vnderthonen daselbst ihre roß vnd anders hinwegg nemmen vnd sich darmit zum feind begeben wollen. Deren aber die bauren maister worden vnd haben selbige gefänglich nach Veberlingen gebracht, von dannen sie in einem schiff herrn obrist König nach Lindaw zugeschickt und nach schleunigem proceß alle neun mit dem strang hingericht worden. Welliche strenge sie mit ihrem selbst (!) maul verschuldt, in deme sie den bauren, so sie gefangen, vnder augen antrowen dörffen, wan sie wider auf freyen fůß gestellt (wie sie ihnen in tam corrupta disciplina militari [in einer solch verdorbenen militärischen Disziplin] die rechnung ohnfehlbar gemacht) daß sie derselben bauren häußern einen rothen haanen aufstöcken wollen. Daran sie aber sancta iustitia [die heilige Justiz] gehindert“. SEMLER, Tagebücher, S. 76 (1633): „Die bauren, so ab dem Land herein salvirt vnd thailß die zaichen an dem leib mitgebracht, haben bericht, dass hin vnd wider vil todte bauren, welliche der feind ermördt vnd hinwiderumb auch nit wenig Schwedische, die auf dem straiff von den bauren erschlagen worden, ligen, vnd in den wälden ettliche ledige roß vmblauffen“. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 64 (1630): „Als der König von Stralsund weg zoge / filen etliche Crabaten auß Grypswald / streifften bey Anklam in ein Dorff. Demnach nun ein Schwedischer Capitein / so on Anklam commandirte, von solchem Kundschafft empfieng / schickete er etliche Dragoner vnd Reuter auß / welche die Crabaten / deren bey 60. waren / meistentheils niderhaueten: die übrigen so sich salvirten, wurden hernach von den Bawern auffgesucht vnd erschlagen“. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 64f. (1630): „Vmb selbe Zeit streifften in 300. Schwedische Dragoner / neben 150 Reutern in die VckerMarck biß an Brenßlaw / 6. Meilen von Stättin / trieben auß dreissig Dörffern alles Viehe hinweg. Wie nun hierauff ein Priester zu Melchaw von den Käyserischen vmb Hülff bate / wurden alsbald von 200. so allda in Besatzung lagen / die Helffte auß commandiret, immittels kamen auch bey 400. Bawren durch den Glockenschlag zusammen / da die Schwedischen solches innen wurden / eyleten die Reuter mit dem Vieh nach dem nechsten Holtz / die Dragoner aber versteckten sich im Hinderhalt / vnd wie die Käyserische vnd Bawren ankamen / brachen sie herfür / umbringeten sie / vnd haweten alles nider / was sich zur Wehr stellete / also dass nur vier Mußquetierern in Brenslaw wider kamen / das Viehe aber vnd die übrige Bawren trieben die Schwedische nach Uckermünde“. LATOMUS, Relatio Historicæ Semestralis Continuatio, S. 66f.: „VMb diese Zeit [Januar 1631; BW] hat sich bey dem Dorff Bischoffroda / vngefähr eine Viertelstunde von Eißleben gelegen / nachfolgendes begeben: Es wurde eine zimbliche Anzahl Bawersweiber / darbey auch etliche Manspersonen waren / welche zu Eißleben auff dem Marckt gewesen / von 6. Reuttern angegriffen: Als sie sich nun zur Wehr gestellet / sind zwo Manspersonen von ihnen erschossen worden / dessen aber vngeachtet / wehreten sich die andern hefftig / vnd risse das Weibsvolck die Reuter / weil sie sich verschossen / von den Pferden / richteten sie mit Messern / Parten vnd Prügeln vbel zu / namen ihnen auch die Pferdt / Pistolen / Dägen / Mäntel / also daß vier von den Reutern darvnder ein Edelmann / todt blieben / die andern aber sehr verwundet in das nechst darbey gelegene Holtz gekrochen. Es hat sich eine Fraw also vnder den Reutern hervmb gerissen / vnd vnder ihnen mit einem Messer also gehauset / daß sie außgesehen / als wann sie sich im Blut gewaschen hette / hat doch keinen schaden an ihrem Leib bekommen“. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 98 (1636): „Interim begibt sich, daß ettliche Vitzthumbische soldaten oder reuter von den compagnien, so vor Hohentwiel gelegen, ohne verlaubnuß außgerißen, oder auf die beit und raub geridten, der waren uff die 7 oder 8, die hierumben und biß auff Weingarten oder Waldsee alle straßen gar unsicher machten, sonderlich an dem Bodensee hetten ihren ihren uffenthalt mehrern thails zue Mimmenhaußen und Urnow. Unangesehen manß allhie zue Salem ungern gesehen, haben ettliche closterdiener und auch pauren solches in die harr länger nit kenden zuesehen noch gedulden, haben uff sie gespannen, selbe bekomen zue Mimmenhaußen in einer behaußung, hinaußgefüert gegen ainen weyher, schröcklich ermördt und nidergemacht; aber übel übersehen, dan ainer ihnen außgerißen, darvonkomen und entrunnen; darauß dan, wie volgen wird, groß übel ervolgt und erstanden“. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 134 (1641): „Item in vigilia assumptionis vel Bernardi hat sich begeben, alß 5 oder 6 Zellerische am Undersee, stattlich und wohlmundierte reütter underm obristen und commendanten Rost, zwar nit uff beit zue reuten ihr intent gewesen, in unsern hof zue Bachopten ihr nachtquatier in einem stall zue nähmen begerten, so guotwillig verlaubt, vermainten nur rüebig und, weil sie sich wohl vermacht, sicher zue sein, seyen sie von underschidlichen herrschaften zue Osterach erfahren (weil eß gar viel dieser orten zuovor rauber und roßbeuter abgeben, [81.] deren sie müesten ergelten) sich uffmachten, sie alldort in unserm hof und stall, unwüssend deß hofmaisters diß orts, uberfallen,ainen nach dem anderen herauß uff die müste gezogen, half darfür kain büdten noch quatier, unangesehen solche unschuldig, wie die schwein oder oxen erschlagen und ermordt, (dass dan unß zum großen nachthail, weilß in unserm hof, darbei auch der unsrigen underthonen zwen oder 3 gewe0en, gerathen) ihnen ihr pferd, pistolen und waß sie hatten, verkauft und abgenohmen“.  Der Zeitzeuge Hanns Kahn aus Klings/Rhön; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 212.: „Man war seines Lebens nicht sicher. Nicht sicher auf Feldern und Straßen, deswegen die Ackerleute immer ihr Gewehr bei sich führten. War daran Mangel, wurden die Sensen an lange Stangen gemacht, die zuvor am hinteren Ende gerade geschmiedet [wurden], daß sie wie Spieße standen. Manche Partei haben wir, gleich ob schwedisch oder kaiserlich, so von unserem Dörflein verscheucht […] Es war eine verderbte Zeit. Jeder trug im Wald das Gewehr, lauerte Soldaten auf, die man totschoss oder abknickte, wenn man einen erwischte. Der Drangsale wegen lag immer das Rohr [Gewehr] versteckt und so wüst es zuvor nur den Bauern [erging], so erging es den Soldaten, so von uns gefangen wurden. Es war fast kein ehrbares Volk mehr auf Erden“. Das „Theatrum Europaeum“ berichtet zum März 1636 über Sachsen, 3. Bd., S. 637: „So haben die Bawren hin vnd wider ex desperatione alles was sie angetroffen / darnieder vnd  Todt geschlagen / dann ihnen Freund vnd Feind das Vieh abgenommen / sie darnieder massacrirt / den Feldbaw gesperrt / vnd alle Excessen verübt“. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 839 (1642) über den bäuerlichen Widerstand im Drömling (1642), einer Niedermoorlandschaft an der Grenze von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt: „Es grentzet mit Chur-Brandenburg bey Garleben / der alten Marck / auch mit dem Lüneburgischen und Magdeburgischen ein Ort im Tremling oder Trommeling genant / mit Gehöltze und Morast umgeben / welchen böse Bauren bewohnen / die hatten von den Schwedischen und andern von Jahren hero viel Schaden erlitten. Als nun General Königsmarck im Eingang Februar. sich daselbsten herum mit 12. Regimentern legte / auff der Käiserl. Anzug Achtung zu geben / so legten sich diese Bauren an ihrem Paß mit Weib und Kindern / und allem ihrem Vermögen / fielen der Soldatesque ein / und thaten ziemlichen Schaden. Es wurde ein Trommelschläger zu ihnen geschicket / ob sie Freunde oder Feynde seyn wollten: Weil sie nun gewust / daß ihnen so leichtlich nicht beyzukommen / schnitten sie ihm Ohren / Nasen / und Finger ab / und schaffeten ihn von sich. Sie hatten sich nahend auff 1500. verstärcket / und schickten auß ihrem Mittel zum Ertzhertzog [Leopold Wilhelm; BW] / mit Bitte ihnen zu vergönnen / daß sie darauff schlagen möchten. Wie nun die Nachricht geloffen / so solle sie Ihre Hochfürstl. Durchl. mit Geld beschencket / und ihnen Officirer mitgegeben haben / ihre Gelegenheit / Ort und Pässe zu recognosciren.

Sie hatten einen Hauptmann unter sich selbsten gemacht / und zu Ihrer Durchl. nach Tangermünd ferners geschicket / der sich erbotten hatte die Schwedischen zu verfolgen / diesen sollen nun Ihre Hochfürstl. Durchl. eine güldene Ketten samt 1000. Ducaten / und einen Beltz mit Sammet überzogen / geben lassen / wie er aber dieses Gnaden-Präsent verdienet habe / ist weiter nicht erfahren worden“. Vgl. auch ZAHN, Der Drömling, S. 2f., ZAHN, Die Altmark, S. 47. SCHNEIDER, Saxonia vetus et magna […], S. 161: „Unweit von hier fähet sich bey der Fornitz der sogenannte Drömling an, welches eine waldige Gegend im Wolfenbüttelischen ist, die sich auf etliche Meilen erstreckt, und sehr verwegene grundlose Bauern zu Bewohnern hat, welche denen Nieder-Lausitzern im Spreu-Walde gantz gleich, und im 30jährigen Religions-Krige viel hundert Soldaten caputiret, ja sich gar nicht gescheuet haben, etliche Regimenter in ihren Feld-Lagern anzugreifen: wie sie denn Anno 1639. denen Käyserischen bey Stendel [Stendal; BW] eingefallen, sie geschlagen, und ihnen 2. Feldstücken nebst andern Geschütze abgenommen: item Anno 1642. zwey starcke Schwedische Regimenter fast gar ruiniret etc. wovon die damahligen Relationen zeugen“. Der schwedische Resident in Zürich, Keller, meldete Grotius am 21.7.1643; GROOT, Briefwisseling Deel 14, S. 418: „In der Alten [Marck] [am 21.6. bei Lüchow; BW] haben sich newlich fast in 1000 bawren zusammen rottirt vnnd dem obrist leutenant Bähren [Hans Beer [Bähr, Behr]; BW] nicht allein den pass verwaigert, sondern auch gahr feindtlicher weise einfallen wollen. Ess hat aber dieser sie also empfangen, dass sie in die 300 todt- vnndt gefangener alss zeugen ihres frevelss, im stich lassen mussen“. Der Pfarrer Aegidius Henning [ca. 1630-1686] hält fest; BUS, Die Zeit der Verheerung, S. 215f. (nach MÜLLER, Aegidius Hennig, S. 96): „So wie die Soldaten den Herren Bauern übel mitspielen, wenn sie ihrer habhaft werden, so legen die Bauern manchen, der zurückbleibt, schlafen. Ich habe des Öfteren gehört, daß sie über den und jenen von ihnen gesagt haben: Er hat manchen schlafen gelegt ! Er hat da und dort einen Reiter niedergeschossen. Was ? Sie rühmen sich selbst ihrer Mord- und Diebestaten, und es tut ihnen leid, daß sie es nicht noch schlimmer machen können“.

[77] BADURA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 623, S. 242.

[78] Francesco [Antonio] Caretto [Carretto, Carretti, Caretti, Claretti], marchese di Grana [Marquis de Grande, Marqui de Grane, Gran, Grane v. Corretto, Coretto u. Grane] de Savona e Caretto, conte di Millesimo [1594/1590/1592-9.11.1651/1652], kaiserlicher Feldmarschall.

[79] SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann.

[80] Chemnitz; HHSD VIII, S. 43ff. Vgl. auch FIEDLER, Mit Sengen und Brennen, S. 8ff.

[81] General: Zumeist als Oberbegriff für alle Generalsränge verwendet, wenn eine genauere Zuordnung des Rangs dem Zeitzeugen nicht möglich war oder um in den schriftlichen Zeugnissen Papier zu sparen. Darunter fielen in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, „General(feld)wachtmeister“ („Generalmajor“ bei den Schweden). Etwa 20 % der bayerischen Generäle hatten sich „von der Pike auf“ hoch dienen müssen, während die Beförderung in der schwedischen Armee je nach Verdienst wesentlich schneller erfolgte. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen Armee spielten Herkunft, Gönner und verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. Bereits Anfang 1628 hatte Maximilian I. von Bayern festgestellt: „An der fromen khaisers gueten intention ist zwar nit zu zweiflen; aber er ist seiner ministrorum bevorab denen, die daß kriegswesen dirigirn und füehren, so wenig mechtig alß dieselbige ihrer soldatesca; die experienz hat bißher gewisen, daß die generales des khaisers und die soldaten der generalen ordinanzen nur so weit in acht nemmen, alß es ihnen gelegen und gefellig. Daher alle ietzige confusiones.“ Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 218, fol. 63: Memorial für Richels Sendung nach Kurmainz, Januar/Februar 1628.

[82] Lennart Torstensson [Torstensohn, Torsten-Sohn], Graf zu Ortala u. Freiherr v. Virestad [17.8.1603 Forstena im Kirchspiel Västra Tunhem (Västergötland)-7.4.1651 Stockholm], einer der fähigsten schwedischen Heerführer, der durch die Schnelligkeit seiner Operationen berühmt wurde. 1618 Kammerknecht bei Gustav II. Adolf, 1621 Teilnahme an der Eroberung Rigas, 1624 Fähnrich, 1626 Kapitän, 1627 Obristleutnant, 1629 Obrist. Teilnahme an der Schlacht v. Breitenfeld am 7./17.9.1631, Sommer 1632 General der Artillerie, 24.8.1632 Gefangennahme beim Sturm auf die Alte Veste bei Zirndorf u. Inhaftierung mit schweren gesundheitlichen Schäden in der Festung Ingolstadt, März 1633 Auswechslung gegen Otto Friedrich Graf v. Harrach, den Schwager Wallensteins. Dezember 1634 Reichszeugmeister, 1641 Reichsrat, Feldmarschall u. Oberbefehlshaber der schwedischen Truppen auf Reichsboden, 2.11.1642 Sieg in der 2. Schlacht bei Breitenfeld, Herbst 1643 Marsch nach Dänemark, Januar 1645 erneuter Einfall in die kaiserlichen Erbländer u. Vorstoß bis vor Wien, 6.3.1645 Sieg bei Jankau, September 1645 Rückzug nach der vergeblichen Belagerung Brünns, April 1646 Rückkehr nach Schweden, 1647 Erhebung zum Freiherrn u. Grafen, Mai 1648 Generalgouverneur über Västergötland, Värmland, Dal u. Halland. Vgl. TINGSTEN, Fältmarskalkarna Johan Baner och Lennart; HOLMBERG, Lennart Torstenson S. 13 ff.

[83] Artillerie: Zur Wirksamkeit der Artillerie vgl. ENGLUND, Verwüstung Deutschlands, S. 424f.: „Sowohl bei sogenannten Kernschüssen als auch bei Visierschüssen zielte man mit dem Geschützrohr in mehr oder weniger waagrechter Position. Ein in dieser Position eingestellter Neunpfünder hatte eine Reichweite von etwas über 350 Metern. Dann schlug die Kugel zum erstenmal auf dem Boden auf, wonach sie regelmäßig einen Sprung machte und noch einmal 350 bis 360 Meter flog, bevor sie kraftlos erneut aufprallte – acht von zehn Kugeln sprangen mindestens dreimal auf. (Der Abprall hing davon ab, ob der Boden eben oder buckelig und uneben war.) Die Kugel flog die ganze Zeit in Mannshöhe. Sie konnte also auf ihrer gesamten Bahn töten und verwunden, und wenn sie im rechten Winkel durch eine dünne Linie von Männern schlug, pflegte sie im Durchschnitt drei Mann zu töten und vier oder fünf zu verwunden, aber es kam auch vor, daß eine einzige Kugel 40 Menschen auf einen Schlag tötete. Menschen und Tiere wurden meistens mit einem hohen und entsetzlichen Reißgeräusch zerfetzt. Es gibt Beschreibungen von Schlachten dieses Typs – wie es aussah, wenn brummende Vollkugeln in die von Pulverdampf eingehüllten und dicht gestaffelten Reihen aufrecht stehender Männer einschlugen: In der Luft über den Verbänden sah man dann eine kleine Kaskade von Waffenteilen, Rucksäcken, Kleidern, abgerissenen Köpfen, Händen, Beinen und schwer identifizierbaren menschlichen Körperteilen. Der tatsächliche Effekt beruhte in hohem Grade auf der Größe der Kugel. Leichte wie schwere Geschütze schossen im großen und ganzen ihre Kugeln mit der gleichen Anfangsgeschwindigkeit ab, etwas unter 500 Meter in der Sekunde, doch je größer die Kugel war – das Kaliber in Pfund bezeichnet das Kugelgewicht – , desto höhere Geschwindigkeit und Durchschlagskraft hatte sie, wenn sie ihr Ziel erreichte: die Beine und Muskeln und Zähne und Augäpfel eines Menschen auf der anderen Seite des Feldes“. Der technische Aufwand war beträchtlich bei 60-Pfündern rechnete man für 8 Tage à 30 Schuss 3 Ztr. Pulver, 13 Wagen mit 99 Pferden, dazu 3 Knechte u. 2 Büchsenmeister sowie deren Zubehör. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach, S. 575ff. Bei den Schweden führte eine Kompanie die Regimentswaffen, drei Kompanien führten die schweren Waffen, während eine Kompanie die „Feuerwerker“ transportierte und eine weitere die für eine Belagerung erforderlichen Bergleute bzw. Mineure. Zu jeder Kompanie gehörte ein Schütze („konstapel“) und ein Assistent („handlangere“), größere Geschütze erforderten zwei Assistenten und ein „styckjungere“, die sich in zwei Kanonen teilten, im Bedarfsfall wurden Musketiere ausgeliehen. Zudem war die Tätigkeit bei der Artillerie nicht nur schwer, sondern hochgefährlich, da des Öfteren in Schlachten (etwa bei Wimpfen 1622) die Munitionswagen explodierten.

[84] Stift: Das Hochstift bzw. Erzstift war das weltliche Herrschaftsgebiet eines geistlichen Reichsfürsten und dessen Verwaltung.

[85] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.

[86] Altenburg [LK Altenburger Land]; HHSD IX, S. 6ff.

[87] Zeitz [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 519ff.

[88] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall. 1614 Offizier unter Gustav II. Adolf von Schweden, 1620 Beförderung zum Hauptmann, 1621 zum Obristen, 1623 zum Generalmajor, 1630 zum Generalleutnant, am 17.9.1631 Teilnahme an der Schlacht bei Breitenfeld, Herbst 1632 Übernahme des Oberbefehls in Süddeutschland, 1633 Beförderung zum schwedischen Feldmarschall u. Übernahme des Oberbefehls über die in Schlesien stehenden Truppen. Nach der Schlacht bei Nördlingen am 5./6.9.1634 Bruch mit Sachsen, Zurückdrängung seiner Armee nach Norden, am 4.10.1636 Sieg bei Wittstock über kaiserlich-sächsische Truppen unter Melchior v. Hatzfeldt, Eroberung Erfurts u. Belagerung Leipzigs, nach Verstärkung seines Heeres durch Truppenkontingente des verstorbenen Bernhards v. Sachsen-Weimar 1640/1641 vergeblicher Vorstoß auf Regensburg, anschließend Rückzug nach Böhmen u. Sachsen. Vgl. BJÖRLIN, Johan Baner.

[89] Vgl. SENNEWALD, Das Kursächsische Heer.

[90] Zwickau [LK Zwickau]; HHSD VIII, S. 380ff.

[91] Melchior Friedrich Gottfried Reichsgraf Hatzfeldt [Hartzefeld] v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], Bruder des Würzburger Bischofs Franz v. Hatzfeldt, für den geistlichen Stand bestimmt, kaiserlicher bzw. kurbayerischer Feldmarschall-Leutnant, Generalfeldzeugmeister u. Feldmarschall. Am 6.8.1623 Teilnahme am Kampf bei Stadtlohn, 1625 Wechsel ins Heer Wallensteins als Obristleutnant unter Franz Albrecht v. Sachsen-Lauenburg, 1627 Teilnahme am Feldzug gegen die Dänen, 1629 Marsch nach Mantua, am 17.9.1631 Teilnahme an der Schlacht bei Breitenfeld, 1632 Obrist u. Kommandeur eines eigenen Regiments, 1633 Beförderung zum Feldmarschallleutnant, 1634 wurde er Generalfeldzeugmeister u. 1635 Feldmarschall wegen der Verdienste um die Eroberung Kaiserslauterns, am 4.10.1636 Niederlage in der Schlacht bei Wittstock gegen Johan Banér als militärischer Ratgeber Johann Georgs I. von Sachsen, 1637 Venichtungsfeldzug in Sachsen, am 17.10.1638 Sieg bei Vlotho über Ruprecht v. der Pfalz, 1639 Belehnung mit der Herrschaft Gleichen (Thüringen) durch den Kurfürsten v. Mainz (diese Belehnung zwang Johan Banér 1640 zur Aufhebung der Belagerung Leipzigs), 1641 Erwerb der Herrschaft Trachenberg in Schlesien aus dem Besitz des hingerichteten Wallenstein-Anhängers Hans Ulrich v. Schaffgotsch, Kommandeur der kaiserlichen Armee in Westfalen, 1641 Eintritt in kurbayerische Dienste wegen Differenzen mit Matthias Gallas, am 24.11.1643 Erfolg in der Schlacht bei Tuttlingen über die Franzosen unter Josias von Ranzau, 1644/1645 Ernennung zum Kommandeur der kaiserlichen Hauptarmee, am 6.3.1645 Gefangennahme in der Schlacht bei Jankau. Am 30.8.1657 zum kaiserlichen Heerführer gegen die Schweden in Polen ernannt, eroberte Hatzfeldt Krakau.

[92] Freiberg [LK Mittelsachsen]; HHSD VIII, S. 99ff.

[93] Eichsfeld: historische Landschaft u. Teil des Fürstbistums Mainz im südöstlichen Niedersachsen, im nordwestlichen Thüringen u. im nordöstlichen Hessen zwischen Harz u. Werra. Die größten Orte des Eichsfelds sind die Städte Dingelstädt, Duderstadt, Heiligenstadt u. Leinefelde-Worbis sowie der Flecken Gieboldehausen.

[94] Erik Klarson Slang [Slange, Schlange, Schlang, Schleng]; Generalmajor [1600 – 2.11.1642 bei Breitenfeld]

[95] Rudolf Freiherr auf Hohenelbe, Eglitz und Platten, Graf (1636) v. Morzin [Marazin, Marazini, Marrazino, Marzin, Marotzin, Morazin]; Feldmarschall [um 1585 – 1646 Prag].

[96] Hohnstein [LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge]; HHSD VIII, S. 151f.

[97] Retrogarde: Nachhut.

[98] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. Der Dragoner war ein berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.

[99] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17.Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen.

[100] Johan [Hans] Freiherr v. Wachtmeister [1609-1652 Lübeck], schwedischer Generalmajor, Reichsrat.

[101] Johan [Hans] Wittenberg [Wittberger, Wirtenberg, Witteberg] v. Deber [Döbern] [ -1679], schwedischer Obrist, Generalmajor. PALMBLAD, Biografiskt Lexicon 21. Bd., S. 38ff.

[102] Kürassier: Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment –  und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.

[103] Gefangene: Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold  freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“.

[104] chargieren: angreifen, zum Angriff schreiten, vorrücken, kämpfen, laden, belasten.

[105] Torsten Stålhandske [Stolhanscha, Stahlhandschuh, Stahlhanndtschuch, Stalhans, Stallhans, Stalhansch, Stallhuschl, Stalhanß, Stall-Hanß, Stallhaus, Stallhausen, Stolhanski, Starrhase, Lo Stallo, Lo Stallans, Statehornes] [1594 Porvoo/Borgå (Finnland)-21.4./1.5.1644 Haderslev/Nordschleswig], schwedischer Generalmajor. Vgl. http://www.kansallisbiografia.fi/english/?id=2342.

[106] Georg Adam v. Pfuel [Pful, Puhl] [6.4.1618 Garzin-9.6.1672 Spandau], schwedischer Major.

[107] Erik Klarson Slang [Slange, Schlange, Schlang, Schleng, Schläge] [1600-2.11.1642 Breitenfeld], schwedischer Generalmajor.

[108] Schwadron, Esquadron [schwed. skvadron, dän. squadron]: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug). Die Schwadron war in der Regel eine taktische, selbstständig operierende Infanterie- oder Kavallerieeinheit, die nur für die jeweilige Schlacht aus verfügbaren Einheiten gebildet wurde, meist aus einem Regiment bestehend. Nach Bedarf konnten a) bestehende zahlenmäßig starke Regimenter geteilt oder b) schwache Regimenter zu einer Schwadron zusammengelegt werden; SCHÜRGER, Archäologisch entzaubert, S. 380. Bei den Schweden entsprach 1634 eine Schwadron einem halben Regiment (vier Kompanien).

[109] Hans Christoffer [Christoph] Graf v. Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc] [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. [RÜDIGER], Leben und Thaten; Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc], Hans Christoffer [Christoph] Graf v. [I], [II], [III], [IV], [V], [VI], [VII], [VIII], [IX], [X], [XI] in den „Miniaturen“.

[110] Friedrich Christoph Freiherr v. Hammerstein [Hamenstäm] [15.9.1608 Schloßböckelheim-12.10.1685 Oelentrup], schwedischer Generalmajor.

[111] Hans Wolf Freiherr v. Salis [1597-6.4.1640 Wismar], kurbayerischer Obrist, kurbayerisch-kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.

[112] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[113] Annaberg-Buchholz [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 5ff.

[114] Marienberg [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 215f.

[115] Seiger (Saiger): Hüttenwerk. Seiger (Saiger) ist ein seit dem Mittelalter existierendes Metallverhüttungsverfahren mit Metallanreicherung. Es diente einer effizienten Metallgewinnung, indem z. B. Silber aus Silberkupfererzen mit Bleizuschlägen in der Schmelze vom Kupfer getrennt wurde. Das Silber wurde dem silberhaltigen Blei, das auch Werkblei genannt wird, durch das Treibverfahren auch Kupellation entzogen. [wikipedia]

[116] Flöha [LK Mittelsachsen]; HHSD VIII, S. 97.

[117] Walstatt, „Wahlstitte“: Schlachtfeld, Kampfplatz, ursprünglich mhd. „Leichenfeld“, „von Leichen bedecktes Schlachtfeld“ oder überhaupt „Ort, wo gekämpft worden ist“; DWB Bd. 27, Sp. 1360, 62.

[118] Standarte: an einer Stange als => Fahne angebrachtes Feldzeichen berittener Truppen, deren Verlust im Kampfe oder bei der Kapitulation als Verlust der Ehre empfunden wurde. Im Kampf und bei Belagerungen erbeutete Standarten waren dagegen Zeichen des bewiesenen Mutes der Einheit und einzelner Soldaten, so dass ihre Anzahl in zeitgenössischen Berichten meist verzeichnet war.

[119] Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung von Freund und Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg und Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten und verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde geradezu kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 38ff.

[120] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.

[121] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[122] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-8.10.1656 Dresden].

[123] Kurt Reinecke I. Reichsgraf v. Callenberg [Calenberg, Kahlenberg, Kalenberg] [17.9.1607 Wettesingen bei Volkmarsen-7.5.1672 Muskau], kursächsischer Obrist.

[124] Dresden; HHSD VIII, S. 66ff.

[125] Obristwachtmeister [schwed. major, dän. oberst sergent]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold v. 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm  bei der Infanterie 240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.

[126] Georg Adam Freiherr v. Traudisch [Trauditz, Trautisch,Trautzsch, Trautschen, Trautischz, Trauntitsch, Truntitsch, Trautniz, Tausch] [ – nach 1653], kursächsischer, kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[127] Pirna [LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge]; HHSD VIII, S. 276ff.

[128] Frauenstein [LK Mittelsachsen]; HHSD VIII, S. 98f.

[129] Brüx [Most, Tschechien]; HHSBöhm, S. 79ff.

[130] Elterlein [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 89.

[131] LEHMANN, Kriegschronik, S. 102f. Lehmann datiert nach dem alten Stil.

[132] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[133] Unteroffizier: Feldwebel, Führer, Fourier, Musterschreiber, Feldscherer waren die Unteroffiziere der Prima plana. Auf drei Unteroffiziere kamen pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierung 11 Rt., 66 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Korporäle, Gefreite, Spielleute u. Fourierschützen galten dagegen als gemeine Befehlshaber.

[134] Rencontre: Gefecht, Scharmützel, Begegnung, Zusammentreffen.

[135] Herne [LK Arnsberg]; HHSD III, S. 317.

[136] Minden [LK Minden-Lübbecke]; HHSD III, S. 517ff. Vgl. NORDSIEK, Die schwedische Herrschaft.

[137] Hamburg; HHSD I, S. 83ff.

[138] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff. Vgl. STIEVERMANN, Erfurt, S. 35ff.

[139] Glauchau [LK Zwickau]; HHSD VIII, S. 116f.

[140] Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel v. Reitern u. Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen u. zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd u. eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung u. Deckung v. Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- u. Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll sogar zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[141] filiren: einzeln hintereinander gehen oder reiten.

[142] chargiert: angegriffen.

[143] distiret: entfernt.

[144] Schwadron, Esquadron [schwed. Skvadron]: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug). Die Schwadron war in der Regel eine taktische, selbstständig operierende Infanterie- oder Kavallerieeinheit, die nur für die jeweilige Schlacht aus verfügbaren Einheiten gebildet wurde, meist aus einem Regiment bestehend. Nach Bedarf konnten a) bestehende zahlenmäßig starke Regimenter geteilt oder b) schwache Regimenter zu einer Schwadron zusammengelegt werden; SCHÜRGER, Archäologisch entzaubert, S. 380.

[145] Generalfeldwachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.

[146] Adolf Ehrenreich Graf v. Puchheim [Bucheim, Buchhain, Beiheim] zu Raabs u. Krumpach [ -27.10.1664 Wien], kaiserlicher

Generalwachtmeister.

[147] Anton [„Don Felix von”] Reichsfreiherr v. Weveld [Webel, Webell, Wevel, Weibel, Weivel, Weiwel, Waevell, Waevel, Wedel, Wellwarth; „Major Anthony“, „Major Antonius“, Major Arctonius“] [ -1659 Mainz ?], kaiserlicher Obrist, Generalwachtmeister.

[148] Johann Wangler der Jüngere [ -14.4.1639 bei Chemnitz], kaiserlicher Obrist.

[149] Otto Ludwig Freiherr v. Wachenheim [Wachheim, Wachenheimer, Wahlenheim] [ -24.1.1660 Monsheim], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.

[150] Georg Friedrich Graf v. Schlick [Schlik, Schlich] [ -6.3.1642 bei Mansfeld], kaiserlicher Obrist.

[151] N Graf v. Wittgenstein [ -10.5.1639 bestattet], schwedischer Obrist.

[152] Adam v. Pfuel [Pfull, Pfuhls, Phuell, Pfuell, Pfuhl] [1604-5.2.1659 Helfta], schwedischer Generalleutnant.

[153] THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 94f.

[154] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 265; Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.

[155] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.

[156] Sebastian Freiherr Wintz [Winsen, Winsten, Winz, „Wietz“] v. Pühring [ – ], kaiserlicher Obrist.

[157] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.

[158] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 290.

[159] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 265.

[160] Hieronymus Graf Lodron [Ladron, Latron, Latroe, Fladeron, Catron] [ – ], kaiserlicher Obrist.

[161] Paris Graf v. Lodron, Fürstbischof v. Salzburg [13.2.1586 Burg Noama-15.12.1653 Salzburg]. Vgl. HEINISCH, Paris Graf Lodron.

N Löber [Lober] [ – ], schwedischer Rittmeister.

[162] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 151f.

[163] Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 429f.

[164] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.

[165] BRAUN, Marktredwitz, S. 221.

[166] Falkenau [Falknov nad Ohří, seit 1948 Sokolov, Bez. Falkenau]; HHSBöhm, S. 139ff.

[167] Hartenberg [Hřebeny], Ortsteil von Josefsdorf (Josefov, Bez. Sokolov).

[168] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 265.

[169] Wunsiedel [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 836f.

[170] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 235; Hof; HHSD VII, S. 302f.

[171] Heinrich Freiherr v. Mercy [ – ], kaiserlicher Generalwachtmeister, Feldmarschallleutnant.

[172] Jan Freiherr v. Werth [1594 Büttgen-16.9.1652 Benatek] Sohn westfälischer Bauern, Obrist, Generalwachtmeister, Feldmarschall-Leutnant und General. Werth war der Prototyp des „Soldaten v. Fortune“. Seit 1608 war er Reiter in spanischen Diensten, 1620 nahm er unter Don Balthasar de Marradas an der Schlacht am Weißen Berg teil, 1622 wurde er Rittmeister, anschließend kurkölnischer u. 1631 kurbayerischer Obristwachtmeister, nach einem erfolgreichen Angriff auf Claus Hastvers Belagerungskorps vor Herrieden am 18.12.1632 wurde er am 30.12. Obrist, am 1.2.1634 Generalwachtmeister, nach seinen Erfolgen in der Schlacht bei Nördlingen (am 6.9.1634) Feldmarschall-Leutnant. 1635 wurde Werth in den Reichsfreiherrnstand erhoben, am 26.6.1637 eroberte er die Festung Ehrenbreitstein. Am 3.3.1638 geriet Werth in der Schlacht bei Rheinfelden in Gefangenschaft u. war anschließend vier Jahre lang im französischen Staatsgefängnis v. Vincennes ‚ehrenhaft’ inhaftiert. Am 24.3.1642 wurde er gegen den schwedischen Feldmarschall Gustav Horn ausgetauscht. Im Mai 1643 wurde er kurbayerischer General der Kavallerie u. nahm an den Schlachten v. Herbsthausen (5.5.1645), Jankau (6.3.1645) u. Alerheim (3.8.1645) teil. Nach seiner Revolte im Juli 1647, bei der er vergeblich versucht hatte, das gesamte bayerische Heer u. die v. Frankreich abgefallenen Weimarer in habsburgische Dienste zu bringen, wurde er v. Maximilian I. geächtet u. setzte sich mit wenigen Getreuen ins kaiserliche Lager ab. Am 4.10.1648 Sieg bei Dachau über die Schweden u. Franzosen. Werth verstarb auf der ihm v. Ferdinand III. verliehenen Herrschaft und Schloss Benatek in Böhmen. LAHRKAMP, Werth; KAISER, Werth.Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth; KAISER: http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/persoenlichkeiten/W/Seiten/JanvonWerth.aspx [17.6.2014].

[173] Amberg; HHSD VII, S. 20ff.: “Amberg, durch Eisenerzbergbau reich geworden, leistete sich eine gigantische Stadtbefestigung. Sie muss in der damaligen Zeit so furchteinflößend gewesen sein, dass sie bis 1703 (im Spanischen Erbfolgekrieg wurde Amberg nach mehrwöchiger Belagerung durch kaiserliche Truppen besetzt) nie ernsthaft belagert wurde. Über 100 Türme und mehrere Kilometer zweireihige Stadtmauern beschützten die Amberger. Die ganze Stadt wurde durch den stets gefüllten und aufgestauten Stadtgraben zu einer Wasserfestung. Der Bürgermeister Michael Schwaiger schrieb in seiner Chronica Amberg 1564: „München seyn die schönst, Leipzig die reichist, Amberg die festeste Fürstenstatt‘“ [Wikipedia].

[174] Arvid [Arwid, Ernst, Arfulch] Wittenberg [Wittenbergk, Wirtenberg, Wirtenburg, Württemberg(er), Württenberg, Wütenberg, Wüttenberg] v. Döbern u. Nyborg [1606 Porvoo-7.9.1657 Zamość], schwedischer Generalmajor.

[175] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 265.

[176] Voigtsberg [Vogtlandkreis]; HHSD VIII, S. 353f.

[177] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 261.

[178] Freireiter: a) Söldner ohne Soldvertrag u. Kriegsherrn, der auf eigene Rechnung kämpfte (auch als => „aventurier“ bezeichnet; PETERS, Lars Wivallius) u. v. der jeweiligen Kriegspartei für seine gefährliche Arbeit z. B. als Kundschafter ad hoc entlohnt wurde. Darunter waren aber auch Adlige wie Herzog Ulrich v. Württemberg-Neuenbürg [1617-1671], der 1644 im Regiment Johann v. Werth als Rittmeister diente. Ein Avanturier musste nach damaliger Sitte so lange kämpfen, bis er Ruhm erlangte; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 495 Anm. 1. Zum Teil operierten sie in eigenen Korps u. überfielen kleinere Städte; PEETZ, Christian, S. 286. 1634 veranlasste Bernhard v. Weimar angeblich die Abschaffung; RÖSE, Bernhard 2. Bd., S. 16. Vgl. dagegen LEUPOLD, Journal, S. 281, für den Frankreichfeldzug 1637. Vgl. (für den 2. Nordischen Krieg) die Memoiren eines solchen Freireiters; LAHRKAMP, Kriegsabenteuer; vgl. „Snapphanar och friskyttar“, unter: http://www.historiesajten.se/handelser2.asp?id=44. b) Soldat, der sich unerlaubter Weise einem Streifkorps angeschlossen hatte. c) „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke u. Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore u. Quartierräume aufzuklären. Sie wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung u. Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ u. wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete u. berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen u. plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen u. Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab.

[179] Dörflas, heute Stadtteil von Marktredwitz [LK Marktredwitz i. Fichtelgebirge].

[180] Kemnath; HHSD VII, S. 351f.

[181] Haag, heute Stadtteil von Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].

[182] Brand, heute Ortsteil von Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].

[183] Seußen, heute Ortsteil von Arzberg [LK Wunsiedel im Fichtelgebirge].

[184] BRAUN, Marktredwitz, S. 244.

[185] Brüx [Most]; HHSBöhm, S. 79ff.

[186] Schlackenwerth [Ostrov]; HHSBöhm, S. 547ff.

[187] Schloss Hauenstein [Zámek Horní Hrad], Gem. Krásny Les [Schönwald].

[188] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 265.

[189] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-8.10.1656 Dresden]. [=> Abb. A, Stein2]

[190] Voigtsberg [Oelsnitz]; HHSD VIII, S. 262.

[191] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 238; Langenreinsdorf, heute Stadtteil von Crimmitschau [LK Zwickau].

[192] Weiden in der Oberpfalz; HHSD VII, S. 794ff.

[193] Flossenbürg [LK Neustadt/Waldnaab]; HHSD VII, S. 199f.

[194] Leopold Wilhelm Erzherzog v. Österreich [5.1.1614 Wiener Neustadt-20.11.1662 Wien] Bischof v. Straßburg (1625-1662) u. Passau (1625-1662), Erzbischof v. Magdeburg (1629-1635), Olmütz (1637-1662), Breslau (1655-1662) u. Halberstadt (1627-1648), Administrator v. Hersfeld, Fürstabt v. Murbach u. Lüders, Hoch- u. Deutschmeister (1641-1662), Generalstatthalter der Spanischen Niederlande (1646-1656), Oberbefehlshaber über die kaiserlichen Truppen u. kaiserlicher Generalissimus (seit 1639). 1640 Siege über die schwedischen Truppen in Böhmen u. Niedersachsen, Frühjahr 1641 militärische Erfolge in der Oberpfalz u. Entsatz Regensburgs mit Rückzug Johan Banérs, am 2.11.1642 Niederlage in der 2. Schlacht bei Breitenfeld u. Niederlegung des Oberkommandos, 1645 neuerliche Ernennung zum kaiserlichen Oberbefehlshaber u. Abgabe der Erzbistümer Magdeburg u. Bremen, Spätherbst 1646 Ernennung zum Generalstatthalter der Spanischen Niederlande durch Philipp IV., 30.1.1648 Frieden Spaniens mit der Republik der Vereinigten Niederlande, 20.8.1648 Niederlage in der Schlacht bei Lens, 21.1.1656 päpstliche Bestätigung der Wahl Leopold Wilhelms zum Bischof v. Breslau 1655, 1656 Niederlegung des Amtes des Generalstatthalters. 1657 versuchten einflussreiche katholische Kreise, Leopold Wilhelm für eine Kaiserkandidatur zu gewinnen. Vgl. die ausgezeichnete Dissertation v. SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.

[195] Tirschenreuth [LK Tirschenreuth]; HHSD VII, S. 747f.

[196] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie u. seiner ganzen Habe in des Kaisers u. des Reichs besonderen Schutz u. Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler u. die Wappen der kaiserlichen Königreiche u. Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade u. Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, u. ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 v. Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Abt Veit Höser (1577-1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266. Teilweise wurde nur ein einzelner Salvaguardist einquartiert, teilweise aber ging die Zahl je nach Kriegs- u. Ortslage erheblich in die Höhe. 1635 hielt Heinrich Graf Schlick 100 Mann zum Schutz seiner Herrschaft Plan für notwendig; SENFT, Geschichte, S. 124.

[197] Streifpartei: I. Streifkorps; Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen vom zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: „auch die Streifparteien gehören bestrafft […], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben“. REBITSCH, Gallas, S. 218f. II. Kriegspartei: reguläre Truppenabteilung. Vgl. KROENER, Kriegsgurgeln. III. Banden aus Deserteuren, Straftätern, vertriebenen Bauern, die z. T. in Stärke von 400 Mann bevorzugt Dörfer überfielen. LEHMANN, Kriegschronik, S. 105, zu einer Strafaktion: „Zue Crandorf hielte Sich auf Johans Lorentz, ein versuchter Churfürstlicher reuter, aber arger Mauser, der uff den Schwedenschlag an der Böhmischen gräntze großen schaden gethan. Den nahm Künemann, ein keyßerlicher Leutenandt und werber von den Platten mit 6 musquetiren des Nachts auß den bette, führeten ihn biß an Breittenbrunner Wiltzaun, schoßen in todt, zogen ihn auß und ließen ihn liegen, der den 25. April in einen Winckel auf den Gottesacker wurd begraben“. Vgl. auch das Edikt der Grafschaft Limburg (1627): „waß maßen vnd vielfeltiger Dagten Vorkommen [ist], dass sich in Vnser[er] Graffschafft Lymburg fast täglichen Partheyen vnd Soldaten vnd auch noch woll herrenloses Gesindling in Büschen, Bergen vnd Strauchen auffhalten, welche nicht allein Vnsern Vnderthanen, sondern auch der benachbarten Neutralen pressen, knebeln, fangen, stechen vnd sonsten übell tractieren […], welches allen Rechten, Erbarkeitt, guter Policey vnd gemeiner Wolfahrt, auch des Heiligen Reiches Landtfrieden vnd anderen Satzungen zuwiederläufft“. MARRA, Tod, S. 140. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. Im Juni 1647 ordnete der Kommandant v. Lippstadt, Rollin de St. André, an, dass alle herumstreifenden Soldaten ohne Ausweispapiere zu erschießen seien. CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 51. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 617 (1641): „Vmb den Eingang Junii liesse sich ein Brandenburgischer Rittmeister gelüsten in Mechelnburg wider voriges Verbott zustreiffen / der auch dariñen geplündert hatte: Darwider Gen. Major Axel Lille vber einen / dem beschehenē Anbringen zu widerlauffenden actum, sich beklagte. Herr Statthalter Marggraffe Ernst liesse diesen Rittmeister einziehen / vnd im Kriegsrecht widerfahren / darumb er enthauptet / vnnd zehen seiner Gehülffen auffgehenckt worden“. Der vorderösterreichische Obrist entschuldigte gegenüber Erzherzogin Claudia v. Tirol 1633 seine Soldaten damit, dass diese „aus noth und hunger verursacht werden, zuweilen anderwerts was zu suchen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 354.

[198] Musketier [schwed. musketerare, musketör, dän. musketeer]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel u. den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln u. legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) u. die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge v. 102 cm u. wog etwa 4,5–4,7 kg bei einem Kaliber v. zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten u. Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – u. schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt u. Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[199] BRAUN, Marktredwitz, S. 251.

[200] Wilhelm Freiherr v. Metternich-Winneberg-Beilstein [um 1600-1652], kaiserlicher Burggraf zu Eger, Geheimer Rat, Obersthofmeister, Kämmerer, Kriegsrat, Obrist.

[20a] Melchior Friedrich Gottfried Reichsgraf Hatzfeldt [Hartzefeld] v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], Bruder des Würzburger Bischofs Franz v. Hatzfeldt, für den geistlichen Stand bestimmt, kaiserlicher bzw. kurbayerischer Feldmarschall-Leutnant, Generalfeldzeugmeister u. Feldmarschall. Am 6.8.1623 Teilnahme am Kampf bei Stadtlohn, 1625 Wechsel ins Heer Wallensteins als Obristleutnant unter Franz Albrecht v. Sachsen-Lauenburg, 1627 Teilnahme am Feldzug gegen die Dänen, 1629 Marsch nach Mantua, am 17.9.1631 Teilnahme an der Schlacht bei Breitenfeld, 1632 Obrist u. Kommandeur eines eigenen Regiments, 1633 Beförderung zum Feldmarschallleutnant, 1634 wurde er Generalfeldzeugmeister u. 1635 Feldmarschall wegen der Verdienste um die Eroberung Kaiserslauterns, am 4.10.1636 Niederlage in der Schlacht bei Wittstock gegen Johan Banér als militärischer Ratgeber Johann Georgs I. von Sachsen, 1637 Venichtungsfeldzug in Sachsen, am 17.10.1638 Sieg bei Vlotho über Ruprecht v. der Pfalz, 1639 Belehnung mit der Herrschaft Gleichen (Thüringen) durch den Kurfürsten v. Mainz (diese Belehnung zwang Johan Banér 1640 zur Aufhebung der Belagerung Leipzigs), 1641 Erwerb der Herrschaft Trachenberg in Schlesien aus dem Besitz des hingerichteten Wallenstein-Anhängers Hans Ulrich v. Schaffgotsch, Kommandeur der kaiserlichen Armee in Westfalen, 1641 Eintritt in kurbayerische Dienste wegen Differenzen mit Matthias Gallas, am 24.11.1643 Erfolg in der Schlacht bei Tuttlingen über die Franzosen unter Josias von Ranzau, 1644/1645 Ernennung zum Kommandeur der kaiserlichen Hauptarmee, am 6.3.1645 Gefangennahme in der Schlacht bei Jankau. Am 30.8.1657 zum kaiserlichen Heerführer gegen die Schweden in Polen ernannt, eroberte Hatzfeldt Krakau.

[201] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 262.

[202] Wenzel [Václav, Wenzelslaus] Freiherr v. Zahrádecký [Zahradetzky, Saradetzky, Zaredek, Zaro, Zaroatz, Sarratetz, Sarratezca, Sarradeschky, Zaharadesky; Sarratesci, Zaradeck, Zaroatz, Sarradatesky] z Zahrádek [v. Zahrádka] [ -1647], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[203] Staffelstein; HHSD VII, S. 711f.

[204] Uchaz [Achatz ?] Abschütz [Abschatz] [ – ], kaiserlicher Kapitänleutnant. – Kapitänleutnant [schwed. kaptenslöjtnant, dän. kaptajnløjtnant]: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig u. die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[205] BRAUN, Marktredwitz, S. 267.

[206] Hof; HHSD VII, S. 302f.

[207] Fass Bier: äußerst unterschiedliche Maßeinheit, z. B. Lübeck: 149.02 Liter, Österreich: 226.45 Liter, Böhmen: 244.48 Liter, 1 Sachsen: 280.95 Liter, Freiburg/Br.: 390.78 Liter, Sachsen: 393 Liter; Gera: 398.076 Liter; Einbeck: 409.2 Liter, Duderstadt: 422.07 Liter, Wolfenbüttel: 433.73 Liter, Braunschweig: 434.88 Liter, Dresden: 520.12 Liter, München: 1710.5 Liter (?). Angaben nach SCHLAGBAUER, http://www.web-schlagbauer.de/Main/Gewichte/Liter.php?64_38_.

[208] BRAUN, Marktredwitz, S. 269f.

[209] BRAUN, Marktredwitz, S. 275.

[210] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 265.

[211] Korporal [schwed. korpral, dän. korporal]: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich; „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 24 Rt. erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 461. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 60: „Die Corporalen sollen gute / redliche / und versuchte Soldaten seyn / die schreiben / lesen / und rechnen können. In dem commandieren sollen sie gleiche ordnung halten / die Schiltwachten zu guter zeit aufstellen / und ihr Ansehen bey den Soldaten erhalten: Sie sollen gantz eiserne Ladstecken / Krätzer / und Kugelzieher an ihren Musqueten haben / daß sie den Soldaten zu hülff kommen mögen“.

[212] Hauenreuth, heute Ortsteil von Wunsiedel [LK Wunsiedel im Fichtelgebirge].

[213] Trommelschläger: Trommler (Tambour) wurden bei der schwedischen Armee auch als Boten eingesetzt, deren Aufgabe darin bestand, im feindlichen Lager als Kundschafter zu fungieren. Trommelschläger wurden z. T. als Übermittler bei Belagerungen oder Verhandlungen eingesetzt, ein durchaus gefährlicher Job, den sonst Trompeter ausübten. So schnitten 1642 aufständische Bauern einem schwedischen Trommler Nase, Ohren u. die Finger ab, um zu zeigen, dass sie an Verhandlungen keinerlei Interesse hatten. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 839. Vgl. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 41: „Sie sollen sich auf allerley Schläge / alß Lermen / Marsch / Versammlung / Troupen / Wacht / Rebell oder Travaille / verstehen / und allerley Marsch und frömder Völkeren Schlag können. Sie sollen nicht Narren und Possenreisser / sonder verständige Leuthe seyn, welche / so man zu dem Feind schicket / Gefangene zulösen: item / Befehl und Bottschaft zuverrichten: Briefe zuüberliefern / ihren Befehl verständig verrichten / auf alles was sie gefraget werden / vernünftig antworten / und was zu schaden gereichen möchte / verhälen / und die Heimlichkeit bey ihren Eiden niemandem offenbaren / sich nüchter halten / und so der Feind sie füllen / und ihnen mit starken trünken zusetzen wollte / solches verweigern und abschlagen: auch so sie gefraget wurden / davon schad entstehen möchte / sich entschuldigen / daß sie deren dingen keine wüssenschaft haben“. Ein Trommelschläger erhielt 1626 als Regimentstrommelschläger in der brandenburgischen Armee monatlich 12 fl. Das entsprach dem Jahreslohn eines bäuerlichen Dienstboten.

[214] Meußelsdorf, heute Ortsteil von Markredwitz [LK Marktredwitz i. Fichtelgebirge].

[215] BRAUN, Marktredwitz, S. 282f.

[216] Obristwachtmeister [schwed. major, dän. oberst sergent]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold v. 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm  bei der Infanterie 240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.

[217] Konrad v. Weyler [ – ], kaiserlicher Obristwachtmeister.

[218] N Kahlenberg [ – ], kaiserlicher Rittmeister.

[219] Generalquartiermeister, „Oberstfeldquartiermeister“ [schwed. kvarter allmänna, dän. generalkvartermester]: Der Generalquartiermeister leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern u. dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren), unterstützt v. der Kriegskanzlei. Die Eingänge wurden dem Feldmarschall vorgetragen u. die Antwortschreiben dementsprechend zur Billigung vorgelegt. Für technische Fragen wurden Ingenieure des Stabs herangezogen. Die mündliche Befehlsübermittlung oblag zwei bis vier Generaladjutanten. Das Quartieramt lieferte je nach Eingang Berichte an den Kaiser, den Hofkriegsrat, Weisungen an Kommandeure der Feldarmeen, an örtliche Kommandeure u. Festungskommandeure, alle zuständigen Verwaltungsbehörden u. gab Lageberichte an hohe abwesende Generäle u. Nachrichten an die Gesandten des Westfälischen Friedenskongresses heraus. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er 400 fl. monatlich, bei den Dänen dagegen 500 Rt.; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Der Generalquartiermeister hatte als Dienstvorgesetzter alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich, sein Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden oder zu erleichtern. Zudem war er meist Inhaber eines eigenen Regiments, das die besten Quartiere zu erwarten hatte. Außerdem fungierte er auch als Experte für das Auskundschaften feindlicher Festungen.

[220] Karl Friedrich v. Reich [Reiche, Reych] [vor 1618-20.12.1647 Gießen], kaiserlicher Generalfeldwachtmeister.

[221] Sulzbach-Rosenberg; HHSD VII, S. 728ff.

[222] Dispartition: Verteilung.

[223] Jean Henri [Johann Heinrich] Freiherr v. Garnier [2.2.1614-9.8.1664 Augsburg], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist u. Generalfeldwachtmeister.

[224] Schwadron, Esquadron, Geschwader [schwed. skvadron, dän. squadron]: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks u. der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach TROUPITZ, Kriegs-Kunst, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug). Die Schwadron war in der Regel eine taktische, selbstständig operierende Infanterie- oder Kavallerieeinheit, die nur für die jeweilige Schlacht aus verfügbaren Einheiten gebildet wurde, meist aus einem Regiment bestehend. Nach Bedarf konnten a) bestehende zahlenmäßig starke Regimenter geteilt oder b) schwache Regimenter zu einer Schwadron zusammengelegt werden; SCHÜRGER, Archäologisch entzaubert, S. 380. Bei den Schweden entsprach 1634 eine Schwadron einem halben Regiment (vier Kompanien).

[225] BRAUN, Marktredwitz, S. 284f.

[226] Hans Miesel [ – ], kaiserlicher Wachtmeister.

[227] BRAUN, Marktredwitz, S. 288f.

[228] Jan [Johann, Jean] Freiherr van der Croon [de la Croon, Corona, Croen, Crona, Lacron, La Cron, Cron, von der Kron, „der Lawen“] [um 1600- 6.11.1665 Prag], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[229] Ernst Graf v. Königsegg [Königseck, König-Eck] [ – ], kaiserlicher Obrist.

[230] Doppelhaken: auch Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Waffen wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken und halbe Haken. Vgl. die ausführliche Beschreibung unter http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Doppelhaken.html. Die Stadt Überlingen kaufte 1633 erbeutete Doppelhaken um kaum 3 fl. auf; SEMLER, Tagebücher, S. 27f.

[231] Johann Günther [ – ], kurbayerischer Obrist.

[232] Maximilian [Max] Graf v. Törring-Jettenbach [Deuring, Döring] [1614-1665], kurbayerischer Obrist.

[233] N [de] Cappell [Cappelle, Capell, Capello] [ – ], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist.

[234] Battaglia: Schlachtordnung.

[235] Dörflas, heute Stadtteil von Marktredwitz [LK Marktredwitz i. Fichtelgebirge].

[236] BRAUN, Marktredwitz, S. 289f.

[237] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. Reichsgulden: 1 Reichsgulden = 60 leichte oder rheinische Kreuzer (kr.) = ⅔ Reichstaler (Rtl.) = 16 gute Groschen = 24 Mariengroschen. Zur Umrechnung v. fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 1.000 € entsprechen. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.

[238] Schlottenhof, heute Ortsteil von Arzberg [LK Wunsiedel im Fichtelgebirge].

[239] Arzberg [LK Wunsiedel im Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 31f.

[240] camionnage: Transportwagen; => Tross.

[241] Neustadt a. Kulm [LK Eschenbach]; HHSD VII, S. 514f.

[242] Montierung, Mundierung: Ausrüstung bzw. Wiederaufstellung u. -ausrüstung (Remonte, Remontierung) v. Truppen. Die Montierung („Mundierung“) war die gesamte (Neu-)Ausrüstung eines Soldaten, die auch von den Bürgern u. Bauern erzwungen wurde. JORDAN, Mühlhausen, S. 66; SCHWARTZ, Die Neumark, S. 51. Die angeblichen Kosten wurden natürlich dem Kriegsherrn in Rechnung gestellt. Ein leichter Reiter sollte mit Helm, Rücken- u. Brustschild, zwei Pistolen u. einem Schwert ausgerüstet sein, aber bereits Ende 1630 wurden Rüstungen nur an die vorderen Reihen der Fußregimenter ausgegeben. 1632 sollen nur wenige Kavalleristen überhaupt eine Rüstung getragen haben. Meist trugen sie Lederjacken. Ende der 30er Jahre war das schlechte Erscheinungsbild „fast schon legendär“; das tschechische Wort „Szwed“ war gleichbedeutend mit „Mann in Lumpen“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 39. 1647 wurden die Ausrüstungskosten für einen Reiter mit 80 Rt. veranschlagt. PETER, Eisenach, S. 52. Ein durchaus üblicher Vorgang war es angesichts der meist schlechten Versorgungslage mit Bekleidung, dass man den Toten u. Verwundeten nach der Schlacht die Kleider auszog. Bei den Schweden wurden Kleider nach Stockholm verbracht, geflickt, gereinigt u. wieder an die Truppe ausgeteilt. Vgl. JORDAN, Mühlhausen, S. 66, über die Leibkompanie Wilhelms IV. v. Sachsen-Weimar: „haben haben die geringsten von ihren Wirthen erpresst Sattel, Zeug, Stiefel, Sporen, Pistolen, Degen etc.“ Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg 3. Bd., S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. Der Sekretär des schwedischen Kommandanten Paykull berichtet im Oktober 1644 während der Belagerung von Olmütz, FLADE, Tagebuch, S. 465, „dass des Feündts nemblichen des Römischen Kaysers Soldathen nur buben, und nackendes gesindl wären, und theilss laimete Säcke anstatt der Hosen, und blosse füsse hätten“. Für seine Ausrüstung war jeder Soldat selbst verantwortlich. So heißt es etwa im Artikelbrief des kaiserlichen Regiments St. Julien vom 24.4.1628; SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 101: „Item eß soll auch sonsten ain Jeder sein Rüstung vnd Ober wehr vnd sonderlich die Schüezen Jre Mußquetten, Haggen vnd Zuegehör in guetter gewarsamb vnd bereitschafft auch Jedzeit Rain vnd sauber halten, vnd sich ohne Kraut vnd Loth auch andere notthurfft nicht finden lassen, da aber ainer anderst befunden dergestalt dass Er seiner wöhr, Mußquetten od Haggen, Auf züg vnd achten geg dem feindt nicht gebrauch Kundte, der soll darumben am leib gestrafft werden“. Der Schuster Heberle hält für September 1646 fest, ZILLHARDT, Zeytregister, S. 209f.: „Weil nur die Schwedischen mehr umb und bey der stat gelegen als die Keysserischen, haben die heren von Ulm den Schwedischen vüll mentel und  schuo machen lassen umb das gelt“. Dabei wurde 1 Mantel mit 9 fl., ein Pferd mit 60 fl. veranschlagt. Der Verlust der Montierung eines Reiters z. B. bei der Eroberung einer Stadt durch den Feind war gleichbedeutend mit dem Abstieg innerhalb der militärischen Hierarchie zum einfachen Soldaten. Allerdings wurden auch Reiterregimentier, die sich nicht bewährt hatten, durch Wegnahme der Pferde und der Waffen zu Infanteristen degradiert, so etwa unter Borri vor Olmütz 1643; CHEMNITZ, Königlich Schwedischen in Teutschland geführten Krieges 4. Teil, 3. Buch, S. 39: „Vnter denen verhielten zweyhundert Österreichische Reuter sich in einer Occasion nicht allerdings, wie ihnen gebühret: Daher Er sie abgesetzet zu fußknechten, vnd mit ihren pferden vnd gewehr drey vnberittene Sperreuterische Compagnien wieder beritten gemachet“.

[243] N Lyloff [ – ], kaiserlicher Obristwachtmeister.

[244] N Labaar [„schwarzer Nickel, „Schwartz, Nickol“] [ – ], kaiserlicher Rittmeister.

[245] N Weylersbach [ – ], kaiserlicher Rittmeister.

[246] Claus Bartel [Barthels] [ – ], kaiserlicherRittmeister.

[247] Soldatenjunge: Es wurden auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120). Im Regiment Heinrich v. Metternich standen 1636 auffällig viel Soldatenjungen, die vorher bei der Bagage gedient hatten; MAIER, Unterpfalz, S. 302. Der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f. (14.3.1632): „Weilderstadt [Weil der Stadt; BW] wird von Soldaten besetzt gehalten, die sich für Schweden ausgeben, ‚sein aber lauter teutsche Landßkinder, und mehr kinder alß mann, die kummerlich die musqueten ertragen, will geschweigen regiren können“. Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter, in Massengräbern lagen auch 14-Jährige. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius v. Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: [ …] „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. In der Pfarrchronik v. Vach [Mittelfranken] (10./20.10.1632) heißt es; GROßNER; HALLER, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Misthaufen waren während der kalten Jahreszeit wegen ihrer inneren Wärme Übernachtungs- und Lagerplätze für die Geringsten im Tross. Vgl. Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199; die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen und am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Der Naumburger Domprediger Johann Zader [19.10.1612 Zeitz-17.3.1685 Naumburg] berichtet unter 1640, dass auch Soldatenjungen unter das Militärrecht fielen u. zum Spießrutenlaufen verurteilt wurden; OPEL, Die Städte Naumburg und Zeitz, S. 58. Im thüringischen Plaue [Ilm-Kreis] fielen 1638 nach einer Brandlegung durch einen gemaßregelten Soldatenjungen des kurfürstlich-sächsischen Heeres 33 Häuser u. 18 Scheunen in Schutt u. Asche.

[248] Karabiner: kurzes Reitergewehr mit Radschlossmechanismus, im Sattelhalfter oder am Schulterriemen zu tragen (die in Suhl gefertigten Karabiner hatten eine Gesamtlänge von 1 Meter bei 16,2 mm Kugeldurchmesser).

[249] Bader: Nach jahrelangen Bemühungen wurde vom Reichstag zu Augsburg 1547/48 die Baderzunft als „ehrenhafte Zunft“ anerkannt. Vgl. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 64ff. Die Bader gehörten zu derselben Zunft wie Wundärzte u. Handwerkschirurgi. In und außerhalb ihrer Badstuben boten sie in beschränktem Umfang ebenfalls chirurgische Dienstleistungen an (wie Schröpfen bzw. Aderlassen u. Verbinden). Nicht wenige Badestuben waren jedoch eher Plätze heimlicher Prostitution. => Barbier.

[250] Thomas Malschofsky [Malsoffsky] [ – ], kaiserlicher Rittmeister.

[251] Waldershof [LK Tirschenreuth].

[252] BRAUN, Marktredwitz, S. 289ff.

[253] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.

[254] => „Christoffer von Steineckers Briefe an Carl Gustav Wrangel und Karl Gustav von Pfalz-Zweibrücken aus Schweinfurt 1647/49 (I) von Suzanne von Steinaecker und Dr. Bernd Warlich“ in den „Miniaturen“.

[255] Michelfeld [LK Eschenbach]; HHSD VII, S. 446f.

[256] BRAUN, Marktredwitz, S. 295f.

[257] Böhmisch Budweis [České Budějovice]; HHSBöhm, S. 46ff.

[258] Charge: Rang.

[259] BRAUN, Marktredwitz, S. 296.

[260] Bamberg; HHSD VII, S. 66ff.

[261] BRAUN, Marktredwitz, S. 297.

[262] Carl Gustav Wrangel, Graf zu Salmis u. Sölvesborg, Freiherr zu Lindeberg u. Ludenhof, Herr zu Skokloster, Bremervörde, Wrangelsburg, Spycker, Rappin, Ekebyhov, Gripenberg u. Rostorp [13.12.1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Obristleutnant, Generalmajor u. Feldmarschall. 1630 Holland-Reise und Ausbildung in Navigation u. Schiffbau, anschließend Weiterreise nach Frankreich, 1631 Eintritt in die Dienste Gustav II. Adolfs v. Schweden als Kammerjunker u. als Kornett in dessen Leibregiment, am 16.11.1632 Teilnahme an der Schlacht bei Lützen, 1633 Dienst als Obristleutnant im Infanterieregiment Bengt Bagges in Elbing, 1634 als Obristleutnant beim Kavallerieregiment Joakim Moltkes in Pommern, am 19.10.1635 Teilnahme am Kampf bei Lüdershausen unter Johan Banér, 1636 Beförderung zum Obristen im Leibregiment zu Pferde, 1638 zum Generalmajor u. Chef des Dal-Regiments (gegen den Widerstand Banérs), 1641 Ernennung zum Regionalbefehlshaber im Reich u. Stabschef bei Lennart Torstensson, am 13.10.1644 Sieg als Oberbefehlshaber der schwedischen Flotte über die Dänen bei Femern, am 28.4.1646 Ernennung zum Feldmarschall u. Generalgouverneur in Pommern; Ernennung zum Reichsrat. Dezember 1646 Aktivität als Oberbefehlshaber der schwedischen Armeen in Deutschland, am 17.5.1648 zusammen mit Turenne Sieg über Holzappel u. Gronsfeld bei Zusmarshausen und anschließende Vandalisierung Bayerns, 1651 Erhebung in den Grafenstand durch Königin Christina v. Schweden, am 26.2.1653 Ernennung zum Reichsvizeadmiral, 1655 Tätigkeit als Verbindungsoffizier zu Kurfürst Friedrich Wilhelm v. Brandenburg in der dreitägigen Schlacht vor Warschau, am 23.10.1657 Eroberung von Fredriksodde im Dänemark-Feldzug, am 11.12.1657 Ernennung zum Reichsadmiral, am 30.1.1658 Übergang über den Kleinen Belt, am 5.2.1658 Marsch über das Eis bei Nyborg nach Langenland u. Seeland, am 6.9.1658 Besetzung Kronborgs, am 29.10.1658 Kampf im Öresund auf dem Flaggschiff “Victoria”, Frühjahr 1660, nach Carls X. Gustav Tod, Ernennung zum Oberbefehlshaber der schwedischen Armee in Dänemark, 1664 Ernennung zum Reichsmarschall u. Präsidenten des Kriegskollegiums, 1665 Aktivität als Befehlshaber des schwedischen Korps gegen Bremen, 1674 als Oberbefehlshaber der schwedischen Armeen in Deutschland. LOSMAN, Carl Gustaf Wrangel, Skokloster und Europa; LOSMAN, Carl Gustav Wrangel och Europa; BAENSCH, Geschichte der Familie von Wrangel Bd. 1. Vgl. auch die Erwähnungen bei BACKHAUS, Brev 1-2; ASMUS, Unter der schwedischen Krone, S. 52ff.; ASMUS, Das Testament des Grafen, S. 193ff.; HEINKE, Carl Gustav Wrangel.

[263] Henri de La Tour d’Auvergne, vicomte de Turenne [11.9.1611 Sedan-27.7.1675 Sasbach], Marschall v. Frankreich.

[264] Peter Melander Graf v. Holzappel [8.2.1589 Niederhadamar-17.5.1648 Augsburg], hessen-kasselischer, kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HÖFER, Peter Graf Holzappel; GEISTHARDT. Peter Melander; LEINS, Soziale und räumliche Mobilität; LEINS, Peter Melander von Holzappel. Militärwirtschaft, Bündnisdiplomatie und Miniaturherrschaft im späten Dreißigjährigen Krieg. Phil. Diss. [in Arbeit]. [=> Abb. NT2]

[265] Johan [Hans] Wittenberg [Wittberger, Wirtenberg, Witteberg] v. Deber [Döbern] [ -1679], schwedischer Obrist, Generalmajor. PALMBLAD, Biografiskt Lexicon 21. Bd., S. 38ff.

[266] Hans Christoffer [Christoph] Graf v. Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark] [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. [RÜDIGER], Leben und Thaten; FRITZEL, Der Stader Raum, S. 14ff. => Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark], Hans Christoffer [Christoph] Graf v. [I], [II], [III], [IV], [V], [VI], [VII], [VIII], [IX], [X], [XI] in den „Miniaturen“.

[267] Georg Adam Freiherr v. Traudisch [Trauditz, Trautisch,Trautzsch, Trautschen, Trautischz, Trauntitsch, Truntitsch, Trautniz, Tausch] [ – nach 1653], kursächsischer, kaiserlicher Feldmarschallleutnant. [=> Abb. Stein3]

[268] Pilsen [Plzeň, Tschechien]; HHSBöhm, S. 444ff.

[269] Horažd’owitz [Horažd’ovice; Bez. Klattau]; HHSBöhm, S. 200f.

[270] Reichskreis, Fränkischer: Der seit 1500 existierende Fränkische Reichskreis wurde v. Bamberg u. Kulmbach/Ansbach geführt. Er hatte folgende Mitglieder: Ansbach, Hochstift Bamberg, Bayreuth, Castell, Deutscher Orden, Eichstätt, Erbach, Henneberg, Hessen-Kassel, Hohenlohe, Kulmbach, Limpurg-Gaildorf, Nürnberg, Rieneck, Rothenburg, Schönborn, Schweinfurt, Seinsheim, Wertheim, Weißenburg, Windsheim u. Hochstift Würzburg.

[271] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) u. Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), u. der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer u. Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister u. Advokat Johann Georg Maul [? -nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung v. Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. In den bei Angriffen u. Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten u. um ein freies Schussfeld zu haben.

[272] Johan Adler Salvius [1590 Strängnäs-24.8.1652 Stockholm], schwedischer Reichsrat u. Gesandter. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=5540; LUNDGREN, Johan Adler Salvius;  DROSTE, Johan Adler Salvius i Hamburg; DROSTE, Ein Diplomat, ENGSTRÖM, Johan Adler Salvius.

[273] Christina Königin v. Schweden [17.12.1626 Stockholm-19.4.1689 Rom]. Vgl. FINDEISEN, Christina von Schweden; HERMANNS, Christina Königin von Schweden; BUCKLEY, Christina; HEYDEN-RYNSCH, Christina von Schweden. OPITZ, Hausmutter und Landesfürstin, S. 366f.: „Sie wurde wegen ihres ausgesprochen männlichen Kleidungs- und Lebensstil berühmt und galt den Zeitgenossen als lebendes Beispiel für die virilen Tugenden hochgeborener Frauen. Erst sechs Jahre alt war sie gewesen, als ihr Vater Gustav Adolf in der Schlacht bei Lützen fiel. Schon ein halbes Jahr später hatte sie der schwedische Reichstag zur Königin erklärt und ihr offiziell gehuldigt. Die Regentschaft für die Minderjährige führte der Reichskanzler Axel Oxenstierna. Christine selbst wurde in einer Weise auf die Regierungsübernahme vorbereitet, wie sie sonst nur für männliche Thronfolger üblich war. Bald beherrschte sie mehrere Fremdsprachen, las und sprach mühelos Latein und besaß umfassende Kenntnisse der antiken wie der modernen europäischen Literatur, Philosophie und Geschichte. In den Belangen der Regierung und des Staatswesens unterrichtete sie der Reichskanzler selbst, der sie auch über den Zustand des Landes und die täglichen politischen Fragen auf dem laufen hielt. Christine lernte mit Begeisterung und Selbstdisziplin, vernachlässigte Schlaf, Essen und Körperpflege, die sie wie andere »weibliche« Interessen und Beschäftigungen geringschätzte. Schon mit 16 Jahren nahm sie regelmäßig an den Sitzungen des Reichsrates teil, der nichts ohne ihr Wissen entschied. 1644 leistete sie den Eid als Königin von Schweden und übernahm dann die Regierungsgewalt. Christines Auftreten und Sachkenntnis gaben ihr Autorität im eigenen Land, erregten aber auch international Aufsehen – zumal sie fast berüchtigt war für ihre soldatisch-männliche Lebensführung und ihre »unweibliche« wissenschaftliche Neugierde, die sie in Korrespondenz und Austausch mit berühmten Gelehrten und Philosophen zu befriedigen suchte. Mit Leidenschaft und großem finanziellen Aufwand ließ sie aus anderen Ländern Kunstschätze, Bücher und wertvolle alte Handschriften zusammentragen, ihre Sammlung war eine der reichsten in ganz Europa. Sie scheute nicht vor Krieg und Raub zurück, wenn sie sich etwas aneignen wollte: Noch unmittelbar vor Beendigung des Dreißigjährigen Krieges besetzte die schwedische Armee Prag – und es scheint, daß der militärisch unmotivierte Feldzug allein der kaiserlich-rudolfinischen Kunstsammlung gegolten habe, die dort aufbewahrt wurde“.

[274] Wiedenbrück; HHSD III, S. 782f.

[275] TOEGEL; KOČÍ, Der Kampf, Nr. 1066, S. 341: J. H. Garnier an Piccolomini, Frankfurt/M., 1647 VIII 18: Es sei zu Unstimmigkeiten zwischen Turenne u. den Weimarern gekommen u. als er sie mit Gewalt zum Gehorsam zwingen wollte, sei zwischen Königshofen u. Bischofsheim ein Gefecht ausgebrochen, in dem 60 Weimarer u. etwa 20 Turennesche Männer fielen. Die Weimarer hätten sich zerstreut, die etwa 1000 Reiter umfassende größte Gruppe sei durch den Thüringer Wald gezogen u. angeblich verhandle der Kommandant v. Erfurt mit ihr; eine andere Gruppe soll nach Weimar, eine dritte nach Braunschweig gezogen sein. Turenne habe Wrangel u. der Landgräfin v. Hessen-Kassel sagen lassen, sie möchten jene festnehmen u. wie Rebellen behandeln. Ihre Gesamtzahl betrage an die 4000, Garnier habe nach Nürnberg u. allen Seiten geschrieben, Leopold Wilhelm wolle sie in seine Dienste aufnehmen; Reinhold v. Rosen sei nach Paris gebracht worden, wo er Turenne anklagte, seinen Söldnern keinen Sold gezahlt zu haben, u. Turenne sei angeblich gleichfalls nach Paris gerufen worden. Das erneuerte Regiment Rosen liege in Worms u. Umgebung.

[276] APW II C 3, Nr. 259.

[277] Jan Freiherr v. Werth [1594 Büttgen-16.9.1652 Benatek] Sohn westfälischer Bauern, Obrist, Generalwachtmeister, Feldmarschall-Leutnant und General. Werth war der Prototyp des „Soldaten v. Fortune“. Seit 1608 war er Reiter in spanischen Diensten, 1620 nahm er unter Don Balthasar de Marradas an der Schlacht am Weißen Berg teil, 1622 wurde er Rittmeister, anschließend kurkölnischer u. 1631 kurbayerischer Obristwachtmeister, nach einem erfolgreichen Angriff auf Claus Hastvers Belagerungskorps vor Herrieden am 18.12.1632 wurde er am 30.12. Obrist, am 1.2.1634 Generalwachtmeister, nach seinen Erfolgen in der Schlacht bei Nördlingen (am 6.9.1634) Feldmarschall-Leutnant. 1635 wurde Werth in den Reichsfreiherrnstand erhoben, am 26.6.1637 eroberte er die Festung Ehrenbreitstein. Am 3.3.1638 geriet Werth in der Schlacht bei Rheinfelden in Gefangenschaft u. war anschließend vier Jahre lang im französischen Staatsgefängnis v. Vincennes ‚ehrenhaft’ inhaftiert. Am 24.3.1642 wurde er gegen den schwedischen Feldmarschall Gustav Horn ausgetauscht. Im Mai 1643 wurde er kurbayerischer General der Kavallerie u. nahm an den Schlachten v. Herbsthausen (5.5.1645), Jankau (6.3.1645) u. Alerheim (3.8.1645) teil. Nach seiner Revolte im Juli 1647, bei der er vergeblich versucht hatte, das gesamte bayerische Heer u. die v. Frankreich abgefallenen Weimarer in habsburgische Dienste zu bringen, wurde er v. Maximilian I. geächtet u. setzte sich mit wenigen Getreuen ins kaiserliche Lager ab. Am 4.10.1648 Sieg bei Dachau über die Schweden u. Franzosen. Werth verstarb auf der ihm v. Ferdinand III. verliehenen Herrschaft und Schloss Benatek in Böhmen. LAHRKAMP, Werth; KAISER, Werth.Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth; KAISER: http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/persoenlichkeiten/W/Seiten/JanvonWerth.aspx [17.6.2014].

[278] Giovanni Battista Formarini [ – ], Agent Piccolominis in Wien.

[279] Ottavio Piccolomini Pieri di Sticciano [Picoloni, Picolomnini, Bicolomini] P. d’Aragona, Herzog von Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Teilnahme am Böhmischen Krieg, unter Pappenheim Dienst als Obristleutnant, 1627 wurde er Kommandant der Leibgarde Wallensteins, Teilnahme am Mantuanischen Erbfolgekrieg u. am 16.11.1632 an der Schlacht bei Lützen, Mitunterzeichner des 1. Pilsener Revers u. Hauptakteur bei der Verschwörung gegen Wallenstein, danach erhielt er reiche Schenkungen in Böhmen, er war kaiserlicher Feldmarschall in der Schlacht v. Nördlingen am 5./6.9.1634, es folgten Kämpfe in Lothringen, am 7.6.1639 Sieg über die französische Armee unter Feuquières bei Diedenhofen (Thionville) u. Ernennung zum kaiserlichen Geheimen Rat bzw. zum Herzog v. Amalfi durch Philipp IV. v. Spanien, am 5.9.1639 Ernennung zum Befehlshaber der kaiserlichen Hauptarmee in Böhmen. Nach mehreren Niederlagen u. der Katastrophe Piccolominis u. Erzherzog Leopold Wilhelms gegen Torstensson in der Schlacht bei Breitenfeld am 2.11.1642 legte er den Oberbefehl nieder, 1644 war er erneut bei den Kämpfen der Spanier in den Niederlanden aktiv, 26.5.1648 Ernennung zum Generalleutnant, Einsatz als Prinzipalgesandter bei den Nürnberger Verhandlungen zur Umsetzung des Westfälischen Friedens (Mai 1649-Juli 1650), 1650 Erhebung in den Reichsfürstenstand. Vgl. BARKER, Piccolomini, S. 322-369, WOLTZ, Piccolomini, S. 93-145. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten v. ELSTER (=> Literaturregister).

[280] Linz; HHSÖ I, S. 66f.

[281] TOEGEL; KOČÍ, Der Kampf, Nr. 1057, S. 339.

[282] Tonio [Tommaso, Thomas] Pompeio [Pompei, Pompeius, Pöpel], Graf v. Ilassi [Ilassy] [1610-5.10.1654], kaiserlicher Feldmarschall-Leutnant.

[283] Generalfeldzeugmeister [schwed. general för artilleriet, dän. generelt feldzeugmeister]: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt. Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Er erhielt nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) monatlich 1.200 fl. Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“  [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken u. ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein  kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] u. mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister u. die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- u. Schanzenbau sowie die Anlage v. Laufgraben vor Festungen.

[284] Johann Franz Barwitz [Barwith, Baruzius], Freiherr v. [de] Fernemont [Fernamont, Fernamond, Fernamund, Fernemundt, Farnamont, Vernemund, Vernamont, Fürnemondt] [1597-nach dem 13.9.1667 Glogau], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.

[285] Generalstab: die Summe aller ranghohen Offiziere, die der obersten militärischen Führung zuarbeiten. Der Generalstab umfasste das Quartieramt, die Kriegskanzlei, die Generaladjutantur, das Kriegskommissariat, das Kriegszahlamt, die Generalauditoren, den Generalprofos, die Feldapotheke, das Feldpostamt u. die Generalwagenmeister. 1640 sollen der General- u. Hofstab Piccolominis 1.200 Personen umfasst haben; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 123.

[286] Tachau [Tachov, LK Tachov, Tschechien]; HHSBöhm, S. 595ff.

[287] Plan [Plané]; HHSBöhm, S. 454.

[288] Bad Königswart [Lázně Kynžvart, Bez. Eger]; HHSBöhm, S. 20f.

[289] Strakonitz [Strakonice]; HHSBöhm, S. 587f.

[290] Pisek [Písek]; HHSBöhm, S. 452f.

[291] Beraun [Beroun]; HHSBöhm, S. 31f.

[292] Johann Thomas [Giovanni Tommaso] Freiherr v. Brisigello [Brisighell, Brisigell, Brüsegell, Brüßigäll, Bleisiegel, Presigiel, Prisingell] [ca. 1600-1652], kaiserlicher Obrist.

[293] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.

[294] So jedenfalls HÖFER, Ende, S. 76.

[295] Johann Graf v. Sporck [Sporgk, Spurgk, Spork, Sperckh] [um 1601 Westerloh-6.8.1679 Heřmanův Městec], kurbayerischer, kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[296] Böhmisch Krumau [Český Krumlov]; HHSBöhm, S. 53ff.

[297] Wodňan [Vodňany, Bez. Strakonitz]; HHSBöhm, S. 669f.

[298] Feldmarschallleutnant [schwed. fältmarskalk lieutenant, dän. feltmarskal løjtnant]: Der Feldmarschallleutnant war ein militärischer Dienstgrad, der gleichzeitig mit dem des Feldmarschalls im 17. Jahrhundert aufkam. Der Kriegsherr pflegte einem Feldmarschall einen „Untermarschall“ oder „Leutnant“ beizugeben, der den Feldmarschall zu unterstützen u. zu vertreten hatte. Zu seinen Pflichten gehörten u. a. die Aufsicht über Proviantplätze u. -straßen, die Kontrolle der Wachen usw. Kaiserliche Generalkriegskommissare wie Ossa standen meist im Rang eines Feldmarschallleutnants.

[299] General(kriegs)kommissar [schwed. allmänt krig kommissionär, dän. generalt war kommissær]: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- u. Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung v. Kriegssteuern (Kontributionen), sowie zur Kontrolle der Kriegskommissare. Er übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl., bei der dänischen Kavallerie sogar 908 Rt.; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld u. in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie auf Grund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- u. Truppenfinanzierung zu senken u. Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport u. die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten u. gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- u. Reichstagen auf u. war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen), „Verehrungen“ u. Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter. DAMBOER, Krise, S. 27:  „Im Schreiben des Generalkommissars Schäfer an Maximilian vom 13. Dezember 1644 schrieb dieser, die Generalkommissare suchten nichts als des Kurfürsten und der Armada Interesse und würden trotzdem immer verfolgt, gehasst und beneidet“. Vgl. auch KAPSER, Die bayerische Kriegsorganisation, S. 101ff.; SAITOM, Das Kriegskommissariat der bayerisch-ligistischen Armee.

[300] Johann Bartholomäus Schäffer [ – ], kurbayerischer Generalkriegskommissar u. Kriegsrat [1632-1648/49].

[301] Theusing [Toužim, Bez. Karlsbad]; HHSBöhm, S. 614f.

[302] Pilsen [Plzeň]; HHSBöhm, S. 444ff.

[303] Caspar v. Schoch [„Don Kaspar“, „Kaspar“, „Cäsperle“, Schach] [25.11.1610 Kleinholzleute bei Isny-16.8.1672 Bregenz], kurbayerischer, dann kaiserlicher Obrist.

[304] Georg [Johann Ferdinand ?] Creutz [Kreitz, Kreuz] [ – ], kurbayerischer, kaiserlicher Obrist.

[305] Weißenburg; HHSD VII, S. 799ff.

[306] HÖFER, Das Ende, S. 73ff.

[307] Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 167, fol. 601: Holzappel an Jan van der Croon, Budweis, 1647 VI 26; fol. 680-681: Holzappel an La Corona, Budweis, 1647 VI 29.

[308] Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 167, fol. 726: Holzappel an Jan van der Croon, Budweis, 1647 VI 30.

[309] TOEGEL; KOČÍ, Der Kampf, Nr. 1057, S. 339.

[310] APW II C 3, Nr. 264: Alexander Erskein an Johan Oxenstierna u. Adler Salvius, Feldlager vor Eger, 29.6./9.7.1647.

[311] Nach SCHMIDT, Ein Kalvinist, am 26.6., das Theatrum Europaeum geht vom 25.6. aus.

[312] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie u. Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis u. die Fourage mussten v. der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden u. waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger u. Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[313] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, dass man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete u. zwei kleinere Batterien im Winkel v. ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde [ENGERISSER].

[314] Streichlinie: Verteidigungslinie, Linie einer Befestigung (im bastionierten Grundriss die Face mit ihrer Verlängerung bis zum Kurtinenpunkt), die die gegenüberliegende Face flankiert [DWB].

[315] Stück pflanzen: ein Geschütz in Stellung bringen.

[316] Feuerballen, Feuerkugel: Feuerbälle oder Karkassen sind Brandgeschosse, die aus einem schmiedeeisernen, mit Leinwand ummantelten und mit einem Brandsatz gefüllten Gerippe bestehen, aus Mörsern abgefeuertes Geschosse mit Spreng-, Brand- und Leuchtwirkung, das von Mörsern im Steilfeuer über die Stadtmauer geschossen werden konnte. Teilweise entzündete sich nur ein Viertel dieser Feuerkugeln. ARMAMENTARIUM PRINCIPALE, S. 51: „Item wiltu auß einem grossen stück Fewer schießen / so nimb ein Steinkugel die gerecht in die Büchse sey / laß dir ein Creutz einer halben Spannen weit darin hawen / füll das Creutz mit trögem Zeug / vnd vmbwind den Stein / mit geschwebeltem Hanff / daß der Zeug nicht herauß fall / vberzeuch die Kugel wider mit zerlassenem Schwebel so du schiessen wilt / so lade den stein seuberlich in die Büchß / verstopff in wol / solcher Schuß erschreckt die Feindt hart“.CHEMNITZ, Königl. Schwedischer […], S. 407, stellt anlässlich der Belagerung Regensburgs 1634 fest: „fewr-Kugeln / die sehr gros / von schwefel / pech / pulver / zundstricken vnd dergleichen brennenden materien gemachet / vnd vielen schlägen angefüllet waren / gleicher gestalt nicht gefeyret / doch weinig ausgerichtet: Dan deren viele in der lufft zersprungen / etliche in die Donaw gefallen / etliche / so gantz verstopffet gewesen das die zunder nicht zünden können / gefunden worden; Vnd zwar an gefährlichen örtern / ja aufm hew liegend / da sonst die geringste flamme leichtlich ein fewr hette verursachen mögen“.

[317] Granaten: „Die ersten mit einer Sprengladung gefüllten Hohlgeschosse der Artillerie tauchten vereinzelt im 14. Jahrhundert auf. Die Entwicklung der Granate begann in Europa Anfang des 16. Jahrhunderts, als neben den massiven Stein- und Eisenkugeln als Bomben bezeichnete Hohlgeschosse aufkamen. Sie waren mit Schwarzpulver gefüllt, mit Schwammzünder oder Zündschnur versehen und wurden aus Steilfeuergeschützen (Haubitzen oder Mörser) verschossen. Neben Spreng- und Brandgeschossen wurden als Vorläufer der Kartätschen Kugelbehälter mit „Hagel“ (Eisenstücke und Steine) verwendet. Im 17. Jahrhundert begann man, die Bezeichnung Granate auf alle Hohlgeschosse von Kanonen und Haubitzen anzuwenden, während die Geschosse schwerer Mörser bis ins 19. Jahrhundert weiterhin Bomben hießen. Vor 1700 waren die Granaten teilweise mit eisernen Spitzen versehen, um an Palisaden und anderen Holzbauten festzuhaften. Vom 17. bis Anfang des 19. Jahrhunderts wurden Granaten aus Eisen und Glas in mehreren Lagen in große topfartige Bomben gefüllt („Granathagel“) und als Streuschuss aus Mörsern oder schweren Haubitzen abgefeuert. Andere Geschossarten waren glühende Kugeln sowie Stangen- und Kettenkugeln. Insgesamt bot die Granate jedoch die beste Wirkungsmöglichkeit“ [Wikipedia]. Herstellung und Gebrauch werden ausführlich beschrieben bei MIETH, Neue curieuse Beschreibung, S. 126ff. MÜHLICH, Chronik 3. Teil, S. 453 (Schweinfurt 1635): „Wie leicht durch Unvorsichtigkeit ein Unglück geschehen könne, erfuhr man hier am 19. dieses. Die Kaiserlichen Feuerwerker füllten im Zwinger Granaten, während des Stampfens fing eine Feuer, durch welche 200 nicht weit davon liegende angezündet wurden und mit einem entsetzlichen Krachen zersprangen. Ein Bauer und ein Hirtenjunge, die um Lohn mitgearbeitet hatten, blieben sogleich auf auf der Stelle todt, zwölf Feuerwerker, die im Laboratorium waren, wurden an ihrem Körper so beschädigt, daß 11 davon nach vielen ausgestandenen Schmerzen starben, nur ein Einziger blieb als Krüppel am Leben. Ein großes Glück für die Stadt war, daß das Feuer die vielen 100 großen Bomben, die in einer Nebenkammer nicht weit davon lagen, nicht angezündet hatte, sonst würde das beßte Kleinod der Stadt, die Mainmühle, in Rauch aufgegangen sein“. Der Straßburger Chronist Johann Jakob Walther beschreibt die Wirkung dieser Geschosse; REUSS, Strassburg, S. 27: „Vor Schlettstadt gienge es auch heyss daher undt haben grausam geschossen auch viel granaten und feuerballen hinein geworffen…. was aber der effect einer solchen granatkugel seye hatt man daselbsten gesehen, indem eine solche kugel den 21. Novembris [1632] in dass würtshauss zum schwartzen Adler daselben oben eingefallen, welches ein gantz steinern hauss gewesen, undt durch fünff boeden durchgeschlagen biss zu underst in den keller undt alles zerschmettert“. Granat(feuer)kugel: eiserne Sprengkugel als „eine spezielle form der granate älteren gebrauchs, die auch in der feuerwerkskunst verwendet wurde“ [DWB]. Zum Teil versuchte man diese in Schlachten (z. B. Hessisch Oldendorf 1633) in die Munitionswagen der Gegner zu werfen. Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 115 v (Ausfertigung): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 30.6.1633 (a. St.).

[318] Ausfall: Ausfälle aus der Festung dienten der Nahrungsbeschaffung, der Sprengung des Belagerungrings, um die Belagerer aus den Gräben zu werfen, Kanonen unbrauchbar zu machen u. Durchhaltewillen zu demonstrieren. Zum Teil waren diese Ausfälle mit hohen Verlusten verbunden. Soldaten wurden mit Geld u. Rangerhöhungen motiviert, mit vorgehaltener Waffe gezwungen oder auch durch Ausschank v. Branntwein in betrunkenem Zustand (Hameln 1633) dazu verleitet.

[319] Rondell: Ein besonders massives Artilleriewerk mit gerundetem Grundriss, das so hoch oder nur unwesentlich höher als der angrenzende Wall ist.

[320] Generalfeldzeugmeister [schwed. general för artilleriet, dän. generelt feldzeugmeister]: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt. Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Er erhielt nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) monatlich 1.200 fl. Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“  [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken u. ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein  kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] u. mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister u. die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- u. Schanzenbau sowie die Anlage v. Laufgraben vor Festungen.

[321] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite v. 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.

[322] Feuermörser, Mortier: Steilfeuergeschütz, dessen Rohre aus geschmiedeten Schienen bestanden, die, wie bei einem hölzernen Fass, durch eiserne Reifen zusammen galten wurden. Bei einem Kaliber v. bis zu einem Meter Durchmesser waren die Feuermörser bis zu 2, 50 m lang u. wurden vor dem Abschuss in die Erde eingegraben. Ihre Stahlkugeln hatten eine sehr steile Flugbahn, man konnte mit ihnen also hinter Mauern schießen. Sie dienten auch zum Werfen v. Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) u. mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll). Nach Pflummerns Aufzeichnungen konnte man mit ihnen Kugeln v. 100 Pfund u. mehr werfen; SEMLER, Tagebücher, S. 68. Vgl. auch die Abbildung bei FREYTAG, Der Dreißigjährige Krieg 1. Bd., S. 89.

[323] Futtermauer: „Die Futtermauer, plur. die -n, in der Baukunst, eine Mauer, womit eine schwächere Wand bekleidet oder gefüttert wird. Besonders im Festungsbaue, diejenige Mauer, mit welcher die Erdwerke von außen versehen werden; der Mauermantel. Im Hüttenbaue führet diesen Nahmen eine Mauer von harten Steinen zwischen den Ofenpfeilern“ [KRÜNITZ 2. Bd., S. 380].

[324] Greßlinger: nicht identifiziert. Um Hinweise wird gebeten !

[325] Mine, minieren: graben, untergraben: Anlegen v. Untergrabungsgängen unter dem Mauerfuß einer belagerten Festung. Diese Minengänge zielten entweder auf den Einsturz der Mauer oder auf ein Eindringen in die Festung. Über die Unterhöhlung hinaus konnten sie mit einer Pulverladung versehen u. zum Sprengen der Mauer benutzt werden. Da man die Arbeitsgeräusche bald hören konnte, wurden Gegenminen gelegt u. zur Explosion gebracht. Teilweise wurden die Minen auch dem Gegner gezeigt, um ihn zum Aufgeben zu bewegen. => Kontramine.

[326] Steinkugeln: Kanonenkugeln waren ursprünglich großkalibrige Steinkugeln, die mit Hilfe v. Schwarzpulver aus dem Rohr der Steinbüchse abgefeuert wurden. Steinkugeln wurden bis ins 15. Jahrhundert als Kanonenkugeln verwendet, weil sie leichter als Eisen waren u. dadurch auf weitere Entfernungen verschossen werden konnten. Sie zersplitterten beim Aufprall in scharfe Splitter oder sie wurden ab einem Durchmesser über 50 bis 80 cm als Mauerbrecher verwendet. Der Einsatz der großkalibrigen Kanonen zu Mauerbrechern führte nicht zum gewünschten Ergebnis, weil festgestellt wurde, dass die Steinkugeln beim Maueraufprall zersplitterten u. die gewünschte Brecherwirkung nicht eintrat. Der Effekt konnte durch mehrmaligen Beschuss auf dieselbe Stelle der Mauer mit kleinkalibrigen Kanonen besser erreicht werden. Da die Steinkugeln v. Hand hergestellt wurden, waren sie ungenau, daher mussten sogenannte Treibspiegel verwendet werden, die die Ladung im Rohr der Kanonen besser abdichteten. Die Treibspiegel boten den Pulvergasen bei unterkalibrigen u. ungenauen Steinprojektilen eine größere Wirkungsfläche. Die Geschütze für die großkalibrigen Geschosse waren auch zu schwer für einen Transport: Die selten eingesetzte Faule Mette war beispielsweise ein derartiges Riesengeschütz aus Braunschweig, das mehr als acht Tonnen wog. Es war in der Lage, Kugeln mit einem Durchmesser v. 76 cm mit einem Gewicht von 550 kg über eine Distanz v. mehr als zwei Kilometern zu verschießen [wikipedia]. 1642 setzten die Schweden vor Brieg noch Steinkugeln ein, die durch Steinböller geworfen wurden. Ihre Rohre bestanden aus geschmiedeten Schienen, die, wie beim hölzernen Faß, durch eiserne Reifen zusammengehalten wurden. Bei einem Kaliber von bis zu einem Meter Durchmesser waren sie bis 2,5m lang u. wurden vor dem Abschuss in der Erde eingegraben. Auch ihre Steinkugeln hatten sehr steile Flugbahnen, man konnte mit ihnen also hinter Mauern schießen. Das geschah auch 1647 bei der Belagerung Fürstenaus durch Königsmarcks u. Schweinfurts u. Egers durch Wrangels Truppen.

[327] Sack u. Pack: Sack u. Pack bezieht sich nicht auf Personen, sondern auf alles, was sich in Säcken u. Packen verstauen lässt.

[328] Palisaden: 20–30 cm starke, 3–4 m lange, oben teilweise zugespitzte Pfähle. Sie werden in der Befestigungskunst als Hindernismittel mit Zwischenräumen v. 6–8 cm etwa 1 m tief eingegraben u. in der Erde durch eine Grundschwelle, am oberen Ende durch eine aufgenagelte Latte verbunden. Das Wort aus dem Französischen Wort palissade löste seit dem späten 16. Jahrhundert zunehmend das bis dahin gleichbedeutende Wort „Bollwerk“ (d. h. Bohlenwerk) ab. [ …] Zur Deckung gegen Beschuss schüttete man Erde v. außen gegen die Palisade bis zur Schießschartenhöhe. Der dadurch gebildete Spitzgraben erschwerte zugleich die Benutzung der Scharten v. außen. Verteidigungspalisaden nutzte man zum Schutz der Kehle offener Feldwerke, bei der Ortsverteidigung, ja selbst im freien Feld in Gestalt v. runden, sogenannten Tambours, etwa zur Deckung einzelner Feldwachen gegen Überfall durch Kavallerie [nach Wikipedia]. Die Bürger besetzter Städte wurden v. Freund u. Feind zu dieser harten Arbeit gezwungen.

[329] Bresche [Brescha, Breche, brescia, bresica, Bresse, Presse]: durch Geschützfeuer erreichte Sturmlücke in der Stadtmauer oder auch in einer Verschanzung. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde [ENGERISSER].

[330] Johan Mauritz Hermansson Wrangel, friherre Wrangel af Lindeberg [1653] [16.5.1616 Stockholm-30.1.1665 Munsö], schwedischer Generalmajor, Sohn des Herman Wrangel u. Bruder Carl Gustav Wrangels. Vgl. http://www.adelsvapen.com/genealogi/Wrangel_af_Lindeberg_nr_41.

[331] Ulrich Braun [Brauns] [ -17.6.1654 bei Bremen], schwedischer Obrist.

[332] Verhandelt wurde um einen ehrenvollen Abzug: Gemeint ist „mit Sack und Pack, klingendem Spiel, brennenden Lunten, Kugeln im Mund“; HELLER, Rothenburg, S. 180, Anm. ***: „Diese Zugeständnisse waren die höchsten militärischen Ehren, welche einer abziehenden Besatzung eingeräumt wurden. Zu größerer Feuerbereitschaft führten die Musketiere im Gefecht für die nächsten Schüsse die Kugeln im Mund; auch ließ man die Lunten an  b e i d e n  Enden brennen, um, wenn der Brand beim Aufdrücken auf die Zündpfanne verlöschen sollte, noch feuerbereit zu sein. Eine Erschwerung der Bedingungen für abziehende Truppen waren: Abgelöschte Lunten, später, nach Einführung der Radschlösser, abgeschraubte Steine“. Ergänzt wird das meist „mit fliegenden Fahnen, Ober- und Untergewehr“ und Bagage. Allerdings wurde auch diese Vereinbarung, z. T. aus vorgeschobenen Gründen, nicht immer eingehalten.

[333] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff. Ein Bagagewagen kostete zwischen 30 u. 40 Rt.

[334] Bollwerk: Zweck eines Bollwerks war es, den Raum unmittelbar vor dem Wall, den die Verteidiger v. der Brustwehr aus nicht einsehen können, seitlich bestreichen zu können. Bollwerke sind also der flankierende Teil eines Festungswalls u. besitzen in einer neuzeitlichen Festung somit die gleiche Funktion wie die Türme einer antiken oder mittelalterlichen Stadtmauer. Der Ausdruck Bollwerk war in der Fachterminologie des (deutschen) Festungsbaus nicht an eine ganz bestimmte Bauform gebunden, sondern konnte als Synonym zu Bastion, Bastei oder Rundell (Rondell) oder einem anderen flankierenden Bauwerk gebraucht werden [Wikipedia].

[335] beschüttet: beschirmt, geschützt.

[336] Discretions-Accord: Übergabe auf Gnade oder Ungnade.

[337] Unteroffizier: Feldwebel, Führer, Fourier, Musterschreiber, Feldscherer waren die Unteroffiziere der Prima plana. Auf drei Unteroffiziere kamen pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierung 11 Rt., 66 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Korporäle, Gefreite, Spielleute u. Fourierschützen galten dagegen als gemeine Befehlshaber.

[338] Standarte: an einer Stange als => Fahne angebrachtes Feldzeichen berittener Truppen, deren Verlust im Kampfe oder bei der Kapitulation als Verlust der Ehre empfunden wurde. Im Kampf u. bei Belagerungen erbeutete Standarten waren dagegen Zeichen des bewiesenen Mutes der Einheit u. einzelner Soldaten, so dass ihre Anzahl in zeitgenössischen Berichten meist verzeichnet war.

[339] Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung v. Freund u. Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg u. Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten u. verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde geradezu kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 38ff.

[340] Kriegsverletzungen: Bei der Vielfalt u. Schwere der Verletzungen ist es erstaunlich, wieviel Soldaten überlebt haben. In der Leichenpredigt für Johann Schaff v. Habelsee heißt es; PERTZSCH, Heroicum Heroum fideliter & constanter militantium Stipendium: „Insonderheit Anno Sechzehenhundert und vierzig bey Greiffenstein in Slesien / als der Stalhannß mit Fünfhundert Musquetirern und dem Rechten Flügel gegen Ihn kame / Er sich mit den bey sich habenden Troppen / seiner gewöhnlichen Großmüthigkeit nach / deß Stalhannsen Schwager / nemlich den Obristen-Leutenant / so obbesagte Musquetirer commandirte / angegriffen / selbigen alsbald todtgeschossen / und ohnangesehen Er zween Schuß darüber / einen durch zwo Rippen / den andern am lincken Ohr ein- und zum Mund hinaus bekommen / gleichwohl nicht abgelassen / sondern noch einen Cornet, welcher Seiner im Schuß fehlete / erlegt / und selbige rencontra Ritterlich ausgefochten; Nicht anderst auch wieder bald darauf Anno Sechzehenhundert Ein und viertzig für Wolffenbüttel / da zwey Pferde unter Ihm mit Stücken darnieder und Er selbst gefährlich geschossen worden / Sich so Rühmlich gehalten / daß Er zur Obrist-Wachtmeisters Charge gezogen; dieses Officium Er Anno Sechzehenhundert fünf und viertzig / bey Einnehmung Teschen / und Sechzehenhundert sechs und vierzig / in der Blocquada für Frankenstein in Slesien (in welchen beeden Ocasionen Er auch hart an seinem Leib verletzt / also betretten / daß sein Obrister freywillig Ihme die Obrist-Leutenant-Stelle conferirt. Vornehmlich aber hat Er bey dem Treffen zwischen Plan und Trübel / in Führung der Avanguardi, seine bekandte Treüe / dapfern Valor und Heroischen Heldenmuht / mit ungesparter Darsetzung seines Leibes / Lebens und Bluts / Ritterlich / durch zertrennung dreyer Regimenter zu Pferd / als deß Lieffländischen / Wittenbergischen und Durlachischen / auch Eroberung zweyer Standarten / sehen lassen: Wie nicht weniger kurtz darnach Anno Sechzehenhundert acht und viertzig / bey den Dingelfingischen Einfall in der Frantzosen und Schwedischen Läger / in welchem Ihme ein Stück von der Zungen und etliche Zähne aus dem Munde geschossen worden) und sonsten die gantze Zeit durch / seiner wehrender Kriegs / dienste / an allen Plätzen und Oertern / sein Devoir jedesmahl / wieder Unsere und deß Reichs Feinde / mit empfangenen Achtzehn Tödtlichen Stich- und Schüßen durch sein Haubt / Halß / Bauch / arm und Bein (gestalten Er Uns noch jüngst zu Pilsen / die Halbe in seinem lincken Arm zu stücken geschossen / und ausgenommene Röhre Selbst gezeigt) so dapffer und und unverzagt contestirt / daß solches zu seinem Immerwährenden Lob und Ruhm / auch allen Ritterlichen Siegliebenden Soldaten zu einem Exempel der Nachfolge / billich vorgesetzt werden kann“. Vgl. die Kritik Christians des Jüngeren von Anhalt-Bernburg (1620) an der schlechten Behandlung durch Balbiere; KRAUSE, Briefe, S. XI: „ ‚Nichts verdroß mich mehr‘, äußert er sich, ‚als da der Graf Buquoy einen jungen Balbirer, der mich verband, fragte, wo ich geschädigt wäre, antworte: In den Rücken wäre ich von einer Musketenkugel durchschossen worden, da man doch darnach befunden, daß der Schuß, so durch die Brust gegangen, vom Pistol gewesen, der andere aber nicht durchgangen. Und ich mag mich rührmen, daß in dieser Schlacht ich den Feind ins Gesicht gehabt, auch da ich beide Wunden empfangen, ihm nicht den Rücken zugekehrt, welches wenige werden sagen können. Dieser unwissende  Balbirer aber, weil er den Eingang der Pistolkugel vorm unterm rechten Arm nicht sah, und ich vor großen Schmerzen in der Achsel mich auch nicht recht alsbald besann, stieß mir das Instrument vorn in die Brust, da die Pistolkugel ausgegangen, hinein, und zur Schulter, da die Musketenkugel hineingegangen, wieder heraus. Ich meinte, es müßte als sein, und litte es geduldig, dessen mir die Wallonischen werden Zeugniß geben, sahe also das frische neue Blut herauslaufen, daß ich auch endlich den Balbirer zur Rede setzte, und glaube, er habe mich durch das Stören, sonderlich auf diese Weise, mehr verderbt, als die Wunden an sich selbst. – Es sind wol ein fünf Balbirer dieselbe Nacht über mich gewesen und taugte keiner nichts: Napolitaner, Teutsche, Franzosen, Wallonen‘ “. Vgl. auch „Die medizinische Versorgung“, in: EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 119ff. In Schweden verbrachte man Kriegskrüppel ohne Versorgung zusammen mit Leprakranken auf einsame Ostseeinseln wie Gloskär [Åland-Archipel; Finnland]; PLEISS, Der Zug, S. 17, obwohl in den Kapitulationen festgehalten war; MANKELL, Arkiv Bd. 3, S. 265ff.: […] oder sonsten gelähmt und untüchtig gemacht würde, sie nach jedes condition und Verhalt mit Ranzion oder Auswechselung auslösen und einen solchen Beschädigten, so er in Unsern Landen zu bleiben gemeinet wäre, mit notdürft. Unterhalt die Zeit seines Lebens versorgen, oder da er weiter ziehen wollte, mit einem Pass und ehrlichem Zehrpfennig gnädigst verehren lassen“. Der bekannteste aller Kriegsversehrten soll Josias v. Rantzau [18.10.1609 Bothkamp-14.9.1650 Paris], dänischer, später französischer Generalleutnant, gewesen sein. Er soll 60 Wunden davongetragen haben, ein Auge (bei der Belagerung v, Dole), ein Ohr u. vor Arras einen Arm u. ein Bein verloren haben. Vgl. auch FRIEDRICH; SCHRÖDER, Das Massengrab von Lützen, S. 399-404.

[341] Brandschatzung: v. der jeweiligen Armee bzw. den Kommandeuren willkürlich festgelegte Summe, die die Einwohner aufzubringen hatten, um das Abbrennen ihrer Stadt, Gemeinde etc. zu verhindern, die v. den Offizieren möglichst hoch festgelegt wurde, um sich dann auf die v. ihnen beabsichtigte Summe herunter handeln zu lassen. Bei den Armeen gab es seit dem Mittelalter sogenannte Brandmeister, Spezialisten im Schätzen u. bei Nichtbezahlung der Brandschatzung im Feuerlegen. Erzherzog „Leopold Wilhelm musste bereits zwei Monate [20.11.1645; BW] nach seiner ersten Weisung mit einem neuerlichen Befehl die Einhaltung der Disziplin und Abstellung der Exzesse energisch einfordern: Er verhängte ein komplettes Ausgangsverbot in seiner Armee, um Delikte wie Kirchenplünderung, Mord, Brandschatzung und die schendung der weibsbilder zu verhindern“. REBITSCH, Gallas, S. 218.

[342] „Glockengelder“: Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken u. ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß; KRÜNITZ, Enzyklopädie 19. Bd., S. 192, zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein  kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] u. mehr sein konnte. Wurde das Geld nicht aufgebracht, wurden die Glocken als Rohmaterial für den Geschützguss eingeschmolzen.

[343] Judenfeindlichkeit: Unter 1636 heißt es aus Schmalkalden/Thüringen; WAGNER, Pforr, S. 139: „Umb dieße zeit hat burgerm: und raht sambt der burgerschafft bey H[errn Landgrafen Georg [v. Hessen-Darmstadt; BW] umb abschaffung der Juden alhier, wegen ihres großen wuchers und schinderey, unterthenig nachgesucht. Aber sie haben ein abschlegige antwortt bekommen, weil der fürst ihrer nicht entbehren könnte, mit diesem verweiß, das dieses suchen durch die geistlichen mögten angestifftet sey worden, solden sich deßwegen hüten, das keine Franckfurter hendell hierdurch entstehen mögten“. Frankfurter Händel: Der Fettmilch-Aufstand des Jahres 1614 war eine von dem Lebkuchenbäcker Vinzenz Fettmilch angeführte judenfeindliche Revolte in der Freien Reichsstadt Frankfurt am Main. Der Aufstand der Zünfte richtete sich ursprünglich gegen die Misswirtschaft des von Patriziern dominierten Rats der Stadt, artete aber in die Plünderung der Judengasse und in der Vertreibung aller Frankfurter Juden aus. Er wurde schließlich mit Hilfe des Kaisers, der Landgrafschaft Hessen-Kassel und des Kurfürstentums Mainz niedergeschlagen. [wikipedia] WAGNER, Pforr, S. 147 (1638): „Und nachdem auch viele frembde Juden bey den hießig[en eingeßeßnen etzlich jahr hero ohne schutzbrieffe unterschleiffe gehabt, alß sint solche um 500 goldf[florin gestrafft worden, welche der gemeine sage nach die [obbemelte] commissarien behaltten haben sollen“. LEHMANN, Leben und Sterben, S. 164f.: „Schmalkalder Juden werden mit der Zahlung von 500 Goldgulden bestraft, weil sie ‚viele fremde [geflohene] Juden, die keine Schutzbriefe vorweisen können, bei sich aufgenommen haben. Erneut kommt es durch die Verarmung der Bürger zu antisemitischen Aktionen in Schmalkalden. Bürgermeister und Rat beschweren sich in mehreren Schreiben bei Landgraf Georg, dass die Juden die Einwohner ‚mit übermäßigem Wucher beschweren‘. Von 100 geliehenen Reichstalern seien 34 an Zinsen fällig. Zudem würden die Juden ‚viele hundert Zentner Stahl, Eisen, Zinn und Kupfer den Bürgern aus den Augen hinweg kaufen. Dergestalt, dass sie nicht erwarten, bis die Leute ihre Sachen in die Stadt bringen, sondern laufen ihnen auf der Straße entgegen […] Ein einziger Jude hier, Meyer genannt der Ältere, hat in einem Jahr 370 Zentner und 34 Pfund lauter Erz, Zinn und Kupfer eingekauft und ein stattliches mehr erworben, also ist die Rechnung leicht zu machen, was andere Juden aufgekauft haben müssen‘. Den Schmalhalder Schmieden würde so die Existenzgrundlage entzogen. Auch könne es nicht sein, dass die Juden ihre angesetzte Steuer in Höhe von 4.000 Gulden ‚mit ihrem gewöhnlichen Lamentieren‘ auf 2.250 Gulden gesenkt bekommen haben. Wenn sie so viele Zentner Metall aufkaufen können und zudem ‚was sie an Kleinodien, Silber und Bargeld im Handel haben, damit sie täglich schachern und wuchern‘, könne auch die Steuer bezahlt werden. Allein der ‚Jude Meyer‘ könnte die 4.000 Gulden aufbringen. Bürgermeister und Rat bitten daher Landgraf Georg, ‚dass die Juden wegen ihres übermäßigen Wuchers gestraft‘ werden. Auch möge der Landgraf darauf dringen, dass die ‚Judenordnung‘ wieder eingehalten werde, wonach ein Jude nur den ‚gesetzten Zins‘ nehmen darf. Außerdem sollen den Juden ‚alle bürgerlichen Geschäfte mit Einkäufen von Stahl, Eisen, Zinn, Kupfer, Erz und dergleichen gänzlich verboten‘ sein und sie sollen wieder die 4.000 Gulden Steuern zahlen“.

WAGNER, Pforr, S. 157 (1641): „Es haben auch die Juden alhier ihme, Roßen [Reinhold v. Rosen; BW], 100 bar pistoll geben müssen“. WAGNER, Pforr, S. 167 (1646): „Den 16. [Mai; BW] kam ein trupp Schwedischer reutter alhier an und und hatten unterwegeß 4 Mellerstedter [Mellrichstädter; BW] Juden gefangen bekommen, welche sich alhier mit 120 thlr rantioniret“. SCHMIDT, Der Aischgrund, S. 48 (Zitat nach SCHHNIZZER, Chronica): „Herrn Kantor Gostenhöfer, der entfliehen wollte, und schon auf dem Ried gewesen war, haben sie noch eingeholt, und weil sie ihn für einen Juden gehalten, daselbst niedergesäbelt, dass er todt geblieben. Um eben dieser Ursach wegen haben sie den Sekretär Caspar Pfister mit Schlägen übel tractirt, bis auf die Hosen ausgezogen, die Ohren abgeschnitten und also barfuß mit blutigen Haaren, die weie die roten Zöpfe ausgesehen, in der Stadt hin und her gejagt“. Zum Teil konvertierten Juden auch, um den Bedrückungen u. Verfolgungen zu entgehen. WAGNER, Pforr, S. 171 (1647): „Den 23. Maii hat sich der Judt Meyer zum Christlichen Glauben freywillig bekand und nachdem er darauff, beneben seiner söhnlein 2, swß Christlichen glaubenß unterrichtet, alß ist er mit sein 2 söhnen uff dato in volckreicher versamlung getaufft und der alte Wilhelmuß /:weil er unßern Gnidg[en Fürsten und Herrn zum tauffbaden erwehlet / genennet worden. Die beyde knaben wurden durch die beampten und den raht auß der tauff gehoben, welche knaben er zur Christlichen schull angehalden. Und ist ihme und den knaben von geistlichen und weltlichen alleß guhts erzeiget worden. Weill aber sein weib hirmit nicht zufrieden geweßen, sondern mit dem eltisten sohn und 2 töchtern darvongezogen, hat ihn solches sehr geschmirtzet, deßwegen er sein vortheil ersehen und den 9. Novembr: gegen abend mit sein 2 getaufften söhnen /: welche, [und] er selbsten, gnugsamb schweinenfleisch geßen:/ heimlich uff und darvon gezogen und alßo zum schelmen word[en]. Und weil er diejenige unterpfand, so ihme von den bürgern versetzet geweßen, mitgenommen, alß ist sein hauß verkaufft und die kauffgelder denßelben bürgern /:weil ihre unterpfand mehr alß das anlehn wehrt gewßen:/ gefolget worden“. Dieser Fall des Wilhelm Meyer aus Fulda ist ausführlich dargestellt bei LITT, Juden in Thüringen, S. 202ff. Selbst bei öffentlicher Konversion misstraute man ihnen. Aus Mügeln wird berichtet; FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 163f.: „Anno 1635. im Januario sind zwo Churfürstliche Compagnien Fußvolck hieher kommen / unter Hauptman Wintern und Gehern / sind allhier gelegen biß zu Ende des Monats Iunii. Unter Hauptman Winters Compagni war ein Jüde ein Musqvetirer / Namens Michael Jod / der gieng auff Zuredung der Officirer fleissig zur Kirchen / und hörete Gottes Wort / auch gieng er eines Tages zu dem Diacono, lernete den Catechismum Lutheri / die Fragstücke / schöne Sprüche und Gebete / darzue er auch Lust und Liebe hatte. Als er nun dieses alles wol gelernet und gefasset / ist er den 19 Maji am Pfingst-Dienstage in die Kirchen gegangen / für dem Altar getreten / und in beyseyn etlich tausend Personen examiniret worden / und nach dem er auff alle Fragen so gut geantwortet / daß sich iedermänniglich verwundert / ist er von dem Diacono Herrn Christophoro Heinrici getaufft / und Johann Christian genennet worden. Hat sieben TauffBathen gehabt / vier Mannes- und drey WeibsPersonen / von Officiern und derer Weibern / die haben ein herrlich TauffEssen außgerichtet / und hat der Bathe fleissig auffgewartet. Wie beständig er aber hernach bey dem Christenthumb verblieben / kan ich nicht wissen / man will sagen / er habe sich wieder zum Jüden begeben“.

DÜRR, Heilbronner Chronik, S. 179 (1642): „Ratsverordnung, daß die Juden, die eine Zeitlang der Unsicherheit wegen alhie geduldet (1642), die Stadt wieder zu verlassen haben“. DÜRR, Heilbronner Chronik, S. 184 (1648): „Der Rat beschließt, nachdem seit 1647 durch die französischen Offiziere viele Juden aus dem deutschordischen Gebiet eingezogen worden waren, dieselben insgesamt aus der Stadt zu weisen. Nur dem Juden Aaron von Neckarsulm, soll Aufenthalt gewährt werden, weil der Kommandant La Varenne sich desselben zu Wechseln und anderen Dingen bedienen möchte. Da aber Aaron seine Stellung missbraucht und nicht nur medikastert [Medikaster: Kurpfuscher, Quacksalber; BW], sondern auch einen Beschneidungsaktum hier vornimmt, soll er vor Gericht gestellt werden, dem er sich aber zu entziehen weiß“. Teilweise sind Beispiele für den Verrat durch Juden an Kriegsparteien überliefert; STÜNKEL, Rinteln, S. 42 [der Fall des Juden Heine (Heidemann), 1636]. Zum Teil dienten auch konvertierte Juden in den Heeren; VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 629.

[344] LATOMUS, Relationis Historicæ Semestralis Continuatio (1647), S. 70ff.

[345] Rudolf [Rudolfo] Graf Colloredo [Coloredo, Coloreto, Coleredo, Colredo, Kolloredo]-Waldsee [Wallsee] [2.11.1585 Budweis-24.2.1657 Prag], kaiserlicher Generalwachtmeister u. Feldmarschall. 1617 Teilnahme am Uskokenkrieg gegen Venedig, 1618 Beförderung zum Hauptmann, am 27.8.1626 unter Tilly Teilnahme an der Schlacht bei Lutter am Barenberge, 1627 Feldzug in Mähren, Eintritt in den Orden des Hl. Johannes von Jerusalem, Ernennung zum Großprior Böhmens durch den Kaiser, 1629 Erhebung in den Reichsgrafenstand, im Juni 1631 in Salzungen einquartiert, 1632 Beförderung zum Generalwachtmeister, am 15.11.1632 Erfolg gegen Gustav II. Adolf von Schweden an der Rippach. Im Januar 1634 plädierte Colloredo-Waldsee für Wallensteins Ermordung, 1634 wurde er Feldmarschall u. Oberbefehlshaber der kaiserlichen Truppen in Böhmen, 1636 Belehnung mit konfiszierten Gütern Trčkas, 1643 zusammen mit Gallas Feldzug nach Holstein, Ende 1648 nach erfolgreicher Verteidigung Prags gegen Königsmarck u. Ernennung zum Gouverneur der Stadt.

[346] Heinrich v. Schlick [Schlik, Šlik], Graf zu Bassano [Passaun] u. Weißkirchen [1580-5.1.1650 Wien], kaiserlicher Feldmarschall, Hofkriegsrat.

[347] TOEGEL; KOČÍ, Der Kampf, Nr. 1062, S. 340.

[348] HOFMANN, Peter Melander, S. 250.

[349] Johan Axelsson Oxenstierna, Graf v. Södermore [24.6.1611 Stockholm-5.12.1657 Wismar], Reichsrat, Sohn Axel Oxenstiernas.

[350] Extreme: äußerst scharfe Bedingungen der Übergabe.

[351] Diskretion: Gnade oder Ungnade.

[352] DUDÍK, Die Schweden, S. 244f.

[353] Militärgerichtsbarkeit: Das Militärrecht scheint in vielen Fällen ein reines Willkür-Recht gewesen zu sein, trotz der Normen in den Kriegsartikeln, Erlässen der Heerführer etc., abhängig v. der Laune des Obristen, Obristleutnants etc. den Zeitumständen, der Anzahl der Soldaten, die man brauchte etc., trotz gelegentlichem harten Durchgreifen der Obrigkeit. SCHMIDT, Chronici Cygnei Pars Posterior, S. 683 (Zwickau 1643): „Den 16. Februarii hat der Obrist. Leut. de La Tour, einem seiner Reuter / weil er bey Nächtlicher weil einen Schoß gethan / als bald in einer Viertelstunden nach begangener That auff dem Marckt an die Justiz / unerachtet er auch nur gebetten / man wolöte ihm zuvor das H. Abendmahl (denn er war Evangelisch) reichen / lassen auffhängen: Dargegen hat ein anderer einer armen elenden Frauen eine Hand abgehauen / und aber einer die S. Katharinen Kirche bestohlen / welchen gar keine Straff angethan worden“. Wallenstein schrieb am 12.1.1626 aus Aschersleben an den zuständigen Leutnant des Generalprofoses; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 150, S. 88: Der Generalprofosleutnant sei nach Halle geschickt worden, um die Straße zwischen Halle und Leipzig frei und sicher zu halten. Nun müsse er erfahren, dass dort Menschen überfallen und beraubt werden. Darum befehle er ihm, die Sicherheit herzustellen und die Schuldigen hinrichten zu lassen. Wer Untertanen des sächsischen Kurfürsten Schaden zufügen oder dessen Land betreten wolle, solle nicht durch Erhängen, sondern dadurch hingerichtet werden, dass er bei lebendigem Leib aufs Rad geflochten werde. Sollte der Leutnant nicht gehorchen, würde diese Strafe ihn selbst treffen. Wenn es zu weiteren Überfällen auf den Straßen kommen sollte, müßte er annehmen, dass der Leutnant selbst an solchen interessiert sei. Nicht nur das schwedische Militärrecht war, sofern es strikt angewendet wurde, sehr streng, schon für das Schlafen während der Wacht war im Art. 43 für Gemeine das Arkebusieren (Erschießen mittels Arkebuse) vorgesehen. KORSCHELT, Geschichte von Oderwitz, S. 232: „Besonders übte der Kurfürst von Sachsen große Strenge gegen die Excesse seiner Truppen. So wurde z. B. am 21. Februar 1637 ein Reiter, der beim Straßenraub überwunden, erschossen und von seinen Kameraden Schande halber schnell verscharrt worden war, auf kurfürstlichen Befehl wieder ausgegraben, nachträglich geköpft und, damit der Gerechtigkeit Genüge geschehe, aufs Rad geflochten. Später wurden in Dresden einmal sechs und ein andermal sieben Soldaten mit dem Schwert hingerichtet“. Der Pfennigmeister Bleymann aus Düren Anfang 1636: „Solch Brennen, Plünderen, Rauben mit adelichen Häusseren und Kirchen ist es, dass nicht wol zu beschreiben ist; hausen unchristlich, arger als Turken, und werden taglich arger. Als heud werden 6, 8, 10 hingericht – schrecklich, aber hilft nicht. Zeit ich hie gewesen, ist wol ein halb Compagnie Volk gericht, aber hilft nicht“. KAISER, Überleben im Krieg, S. 211. William Crowne [1617-1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Labe stand als Kornett in kaiserlichen Diensten, als er am 26.3.1625 in Arnstadt vor dem Siechhof wegen „Freireiterei“ hingerichtet wurde. KLAUS, Chronik: Arnstadt 704-2000, Teil 1. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 647f. (Zwickau 1641): „Den 29. [April, 9.5.1641; BW] ließ der Obriste Schliebe [Hans Heinrich v. Schlieben; BW] einen Mußqvetirer / darumb daß er einẽ Hauptman hatte bestohlen / aufhängen. Dieser war nur für 14. Tagen durch die Spießruthen gejaget worden: Er hat etliche mal zuvor gesagt, er möchte es machen wie er nur wolt / so wurde er nicht gehänget / biß auff Ostern / da wär seine Zeit umb / und dieses erging auch in der That also. Denn in Oster-Feyertagen kam er ein / und den dem andern Tag nach dem Fest wurde er gehänget“. Das Strafrecht wurde äußerst unterschiedlich gehandhabt, vgl. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 683 (1643): „Den 16. Februarii [26.2.1643; BW] hat der Obrist. Leut. De La Tour, einen seiner Reuter / weil der bey Nächtlicher Weyl einen Schoß gethan / alsbald in einer Viertelstund nach begangener That auff dem Marckt an die Justitz / unerachtet er auch nur gebeten / man wollte ihm zuvor das H. Abendmahl (denn er war Evangelisch) reichen / lassen auffhängen: Dargegen hat ein anderer einer armen Frauen eine Hand abgehauen / und aber einer die St. Katharinen Kirche bestohlen / welchen gar keine Straff angethan worden“. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 268 [1642]: „In solcher Zeit hat ein Reuter einen armen Taglöhner, Linhard Schleichern, auff dem Unter-Rasen über seiner Arbeit mit vielen Hieben und Stichen dergestalt ohne einige gegebene Ursach verwundet, daß er vor tod herein getragen worden, gleichwol durch Gottes Gnad und angewänden Fleiß der Wund-Aertzte wieder zu recht gebracht, der Reuter aber ist, andern zum Abscheu, auff dem Marckt allhier archibusiret worden“. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247f.: „Den 21.Julii ist, im Beyseyn des gantzen Leibregiments, Hertzog Wilhelms zu Sachsen, unter dem Commando dero Obristen Lieutenants, Rudolph Georg von Wolfframsdorff, so umb den auff dem Marckt auffgerichteten Galgen zu Pferd mit auffgezogenen Hahnen gehalten, öffentlich Stand-Recht gehalten worden, über Jacob R. ins gemein der lange Jacob genant, welcher zu Kaltennortheim, da er im Qvartier gelegen, voller Weiß den jenigen Stock, an welchen die Soldaten, an welchen die Soldaten wegen ein und des andern Verbrechens geschlossen worden, umbgerissen, und darbey Chur-Fürstlicher Durchläuchtigkeit zu Sachsen gelästert, und ist ihm daselbst zuerkännt worden, dass ihm erstlich die rechte Hand abgehauen, darnach das Maul geschlitzt, ein Zeichen auf die Brust geschnitten, und endlich gehängt werden solle. Welches alles so bald an ihm exeqviret worden, indem ihm auff einem hierzu gemachten Stock die rechte Hand abgehauen, an den Galgen genagelt, das Maul geschlitzt, die Brust zerschnitten, und endlich gehängt, gegen Abend aber wieder herab genommen, an die Land-Strassen beym Fröschlein-Brück begraben, und der von ihm umbgerittene Stock auff sein Grab gesteckt und eingegraben worden“. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd. , S. 525f. (Schweinfurt 1640): „Etliche Baierische Reuter von der Compagnie des Obersten Druckmüller, die in Werneck einquartirt waren, ritten am Sonntage, den 19. April, bezecht zum Spitalthore hinaus und erblickten ein armes 25jähriges Mädchen von Westheim, das sich schon lange hier aufgehalten hatte, beym Hanenbrünnlein, wo es Hopfen pflückte. Einer von diesen Reutern sprengte auf dasselbe los und wollte es schänden. Aber das Mädchen, dem seine Ehre lieber war, als das Leben, rettete sich tief in den Main hinein; der Reuter ritte nach, hielt es mit dem Säbel, schleppte es heraus, und nachdem er es etliche Mal überritten hatte, schoß er es durch den Kopf, daß es starb. Der Thäter ritte nun seinen Cameraden nach; aber sein verdienter Lohn blieb nicht aus. […] Am  23. d. wurde abends vor dem Thorschlusse ein Galgen, den man zu Werneck verfertigt hatte, von vier Reutern begleitet, hieher geführt und an dem Orte, wo der Reuter das arme Mädchen so schändlich gemordet hatte, aufgerichtet. Am 25. d. zwischen 12 und 1 Uhr mittags brachten 20 Reuter den Uebelthäter geschlossen von Werneck hieher, der sogleich an diesen Galgen gehenkt wurde“. Was das schwedische Kriegsrecht angeht, so fällt schon auf, dass das je nach Territorium, Lage oder Befehlshaber recht lax gehandhabt wurde, was z. B. auch Vergewaltigung angeht. Bei dem Chronisten Pforr aus Schmalkalden heißt es, WAGNER, Pforr, S. 141: „Den 22. 9br: [1636, BW] sollte ein [schwedischer, BW] cornet gerichtet werden, weil er eine magd genotzüchtiget. Weil aber sein knegt die magd geehligt, dem er 2 pferd geben und 20 thlr in die kirchen gebüst, ist ihme das leben geschenckt worden“. Befehlshaber wie Pfuel dagegen griffen hart durch. Der Naumburger Domprediger Johann Zader [19.10.1612 Zeitz-17.3.1685 Naumburg] unter Zeitz 1640; OPEL, Die Städte Naumburg und Zeitz, S. 58: „Dazumahl hatt den 19. December General Pful eine scharffe Execution gehalten vber etliche von seinen völcker, welche auf dem lande vbel mit denen leuten vmbgegangen waren. Erstlich wurden 3. gehenckett auf dem alten Margkt, darunter ein Calvinist, einer auch ein Papist, welche sich beyde zu unser lutherischen religion bekennett, vnder diesen wurden zween, deren einer ein qvartiermeister, ehe sie gehenckett, auf die reder gelegett vnd mit Schwedischen träncken gefullett. Nach diesem wurden einem Corporal die Nase, beyde ohren, vndt 2. Finger von der rechten handt abgeschnitten, vndt zur stadt hinausgeführett. Darnach haben Ihrer 6. sich niederlegen und einer den andern mit prügeln schlagen mußen, biß der provoss inhalt gethan. Weiter haben Ihrer 3. sich entblößen mußen die oberhelffte des leibes, war sonsten dazumahl eine grimmige kälte, vndt einer nach dem andern durch die spießruhten laufen mußen, da denn des Generals Trajoner den ganzen Margkt lang uff beyden seiten gestanden, vndt die Durchhinlauffenden mit spießruhten gehauen, davon auch einer gestorben. Lezlich seindt etliche Soldatenjungen in dem Rahtshofe von Bauerburschen desgleichen mit Spießruthen tractiret worden“. Bei Kirchenraub scheint man auf beiden Seiten allerdings sehr rigide vorgegangen zu sein. Mit Befriedigung stellt z. B. der Stassfurter Pfarrer Möser fest, wie Banér Kirchenraub bestrafen ließ; WINTER, Möser, S. 50: „Den 4. Januar [1634] läßt der General Baner einen Reiter, ist ein Schottischer von Adel gewesen, in Magdeburg richten. Das Urteil hat ihm diesen Tod und Peinigung gegeben, daß man ihm die rechte Hand mit einem heißen Eisen verbrennen, etliche Zwick mit Zangen geben, und dann darauf ihn lebendig viertheilen sollte. Weil er aber 1000 Thaler gegeben, ist das Urteil gelindert und ihm erst der Kopf abgeschlagen, darnach geviertheilet worden. Sein Verbrechen ist dieses: Als voriges Jahr den zweiten Adventssonntag sein Rittmeister mit seiner Compagnie, nachdem er abgedankt haben soll, aus dem Reich marschirt, kommen sie in Guelpzig, nicht weit von Alsleben an der Saale gelegen, eben unter dem Gottesdienste, u. weil der Edelhof, welchen zu der Zeit unser ältester Bürgermeister allhie, Valtin Halke, wegen seiner darauf stehenden Schuld inne hatte, vor ihnen zugeschlagen wird, tollisiren sie nach der Kirche, der Rittmeister, ein Trompeter, und dieser reiten gar hinein. Der Rittmeister treibet mit bloßem Degen die Leute übern Haufen, daß sie hinter den Altar laufen und häufig über einander fallen im großen Schrecken, indem auch drei Schüsse hinein geschehen sein. Der jetzo berührte Maleficant aber reitet vor den Altar, reißt dem Pfarrer, so eben die Leute communicirt (darunter auch eine adelige Wittwe, eine Crosigken von selbigem Hause, so Georg Ernst Lampen gehabt, gewesen, welche auch bald hernach allhier wegen solchen Schreckens gestorben und den 3. März begraben worden), den Kelch aus der Hand, gießt den consecrirten Wein auf die Erde, und nimmt Kelch u. Patenichen [Patenen; BW] mit“. Manchmal kann man sich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, als wäre man gegen Ethnien besonders scharf vorgegangen. Das „Theatrum Europæum“ 3. Bd., S. 616f.: „Unter diesen Crabaten und Polacken ward eine scharpffe Kriegs-Disciplin und gute Ordnung halten / wie dann drey ihrer Soldaten / welche in einem Dorff auß einer Kirchen etwas gestohlen / und darüber ergriffen worden / eine harte Straff haben außstehen müssen / in deme sie alle drey an Pfählen angebunden / und lebendig im Feuer verbrandt worden“. Das THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 617: „So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / und deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / unangesehen er eine grosse Summa Gelts für sein Leben geboten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart und Ansehen deß Edelmanns / enthauptet / und hernach er folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Bei der Nonne Junius aus Bamberg, HÜMMER, Bamberg im Schwedenkriege, S. 222, heißt es dagegen ausdrücklich, dass die Schweden in der ganzen Zeit sich „züchtig und ehrerbittig“ verhalten hätten.   Über die Ereignisse in der freien Reichstadt Mühlhausen (1639) JORDAN, Mühlhausen, S. 91f.: „Den 12. Juni [22.6.1639; BW] nahm der schwedische Obristlieutenant [Janns (Junis); BW] mit 12 Fahnen oder Compagnien sein Quartier in der Stadt; diese lagen hier bis zur Ernte. Es wurden auch 2 Soldaten auf dem Markte an einen Galgen gehangen; für den dritten thaten die Officiere eine Fürbitte wegen seiner Jugend, und als er pardonirt, mußte er 3 Mal Spießruthen laufen“. Die Thomas-Chronik hält dazu fest; JORDAN, Mühlhausen, S. 260: „Den 12. Juni [22.6.; BW] bekam ein schwedischer Obristleutnant, Junis genannt, sein Quartier mit 12 Fähnlein Fußvolks in die Stadt, dieselbige zu unterhalten. Zur selbigen Zeit wird ein Galgen auf dem Obermarkt aufgerichtet, daran sollten drei gehängt werden. Für den dritten geschah Fürbitte von dem Offizier und ward seine Jugend angesehen, und da er des Henkers erlassen ward, mußte er dreimal durch die Spießruthen laufen. Die andern zwei mußten hängen“. Das THEATRUM EUROPAEUM  3. Bd., S. 796, berichtet: „Wenig Tag vor gedachtem Anzug der Käys. und Chur-Sächsischen Armeen gegen Eulenburg und Torgaw hat der Käyserl. General Leutenant / Graff von Hatzfeld zu Riesen [Riesa; BW] in Meissen 112 Mann. / der Käys. Armee gehörig (darumb daß sie neben noch andern / in die 400. starck / über 15. Meyl-Wegs von der Armee sich begeben / und in der Laußnitz Stätte und Dörffer gebrandtschätzet / geplündert / die Unterthanen und andere Leuth erschröcklich tractirt / ermordet / und sonderlich mit den Weibsbildern und schwangern Frawen unchristlich procedirt hatten) theils hencken / verbrennen / rädern / viertheilen / theils aber auch gar spiessen und in die Hecken hencken lassen. Diese Gesellen und Freybeuter / meistentheils Frantzosen und Wallonen hatten sich Merode Brüder [so genannt nach Werner von Mérode, Obrist in schwedischen Diensten] genandt / und eines vesten Hauses impatronirt / welches sie auch mit Proviandt ziemblich versehen. Dieweil sie aber den Hatzfeldischen Rumor-Meister / welcher sie von so bösem Vornehmen gütlich abmahnen wollen / spottlich tractirt / und sich nicht abschröcken lassen wollen / seynd etliche Regimenter wider sie außcommandirt / und sie von denselben zur Ubergab bezwungen worden. Worauff man den Rädelsführern vorgesetzten Proceß gemacht / die übrigen / so nicht also tyrannisiret / haben in den Eysen gehen / und an den gefährlichsten Orthen gegen dem Feind schantzen müssen“. Die „Condemnatio ad opera“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war auch im herkömmlichen Strafrecht vorgesehen, hier natürlich als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Zuständig war der Auditor (Auditeur) als militärischer Justizbeamter: Richter eines Unterkriegsgerichts, der für sämtliche militärische Gerichtssachen innerhalb eines Regimentes u. dessen Trosses zuständig war. Mit dem Unterkriegsgericht stand der Auditor einer Instanz vor, die im 17. Jahrhundert das genossenschaftliche Schultheißengericht (vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 54ff.) ablöste, u. so war der Auditor kein erfahrener Söldner, sondern ein ausgebildeter, nicht dem Regiment angehörender Jurist (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 141ff.), der aus der Beamtenschaft des Kriegsherrn rekrutiert wurde. Er unterstand dem Befehl des Obristen, erhielt aber nur 20 Rt. samt Gebühren pro Monat u. war deshalb empfänglich für „Verehrungen“, zumal auch er meist mit Familie, immer aber mit Gesinde u. einem Soldatenjungen reiste. Er wurde in der Regel auf die Initiative des Feldmarschalls bzw. des Obristen hin tätig. Ihm waren zwölf Geschworene u. ein Gerichtsschreiber zugeordnet. Der Auditor bedurfte der Erfahrung in Inquisitions- u. Kriegsgerichtsprozessen sowie in bürgerlichen u. natürlichen Rechten, genoss aber teilweise ein recht fragwürdiges Ansehen. Die nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts verhängten Urteile betrafen zumeist Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung. Todesurteile wurden teilweise, insbesondere bei entstehenden Unruhen in der Truppe, dem Kommandeur vorgelegt u. nach dessen Bestätigung in der Regel öffentlich vollstreckt. Deswegen wurde zumeist auch ein Quartiergalgen auf einem öffentlichen Platz errichtet. Vgl. auch STIELER, Auditeur, über seine Erfahrungen in der brandenburg-preussischen Armee; vgl. BERG, Der Spate. Dienstvorgesetzter der Auditoren war der Generalauditor: Er war der vom Kriegsherrn berufene Dienstvorgesetzte aller Regimentsauditoren, der Rechtsspezialisten, die aber dem betreffenden Regiment nicht angehörten u. die zunächst die Untersuchung aller auftauchenden Delikte nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts durchführten. Er übte dementsprechend mehr Gewalt aus u. war gefürchteter als ein Regimentsauditor. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice, S. 9, 16f. Zudem war er auch in Rechts- u. Grundstücksgeschäften für die Generalität u. hohe Offiziere tätig; vgl. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Teil, S. 619.

[354] Kriegskommissar [schwed. war kommissionär, dän. war-kommissær]: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissar legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch u. überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen u. Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen u. die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Dänische Kriegskommissare erhielten monatlich ab 1625 zwischen 200 u. 400 Rt. je nach Aufgabenbereich; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph v. Ruepp zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. „Im Dreißigjährigen Krieg machten sich jüdische Kommissare unersetzlich. Ein schwedischer Diplomat sagte: ‚Alle Juden sind Kommissarii, und alle Kommissarii sind Juden‘ “ [MÜHLAUER, Des Kaisers Kommissar]. Teilweise wird in zeitgenössischen Chroniken auch festgehalten, dass Kriegskommissare ihr Amt aufgaben, um sich nicht länger an der Ausbeutung der kriegsverarmten Leute zu beteiligen; Chronik des Sweder von Schele, Teil 3, fol. 877 (Juli 1634); SAITOM, Das Kriegskommissariat der bayerisch-ligistischen Armee.

[355] Johann Hilger [ – ], kaiserlicher Kriegskommissar.

[356] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 346.

[356a] TERSCH, Militärkarriere, S. 308.

[357] Raimondo Fürst Montecuccoli [Monte Cuculi], Herzog v. Melfi [21.2.1609 Schloss Montecuccoli in Pavullo nel Frignano bei Modena-16.10.1680 Linz], Sohn des Conte Galeotto Montecuccoli (1570-1619); kaiserlicher Musketier (1625), Obrist (1635), Generalfeldwachtmeister (1642), Feldmarschalleutnant (1644), General der Kavallerie (1648), Feldmarschall (1658) u. Generalleutnant (1664); 1639-1642 schwedischer Kriegsgefangener; ab 1645 kaiserlicher Kämmerer u. Hofkriegsrat; seit 1668 Hofkriegsratspräsident; 1651 Erhebung in den Fürstenstand; ab 1668 Ordensritter vom Goldenen Vlies. Vgl. SCHREIBER, Raimondo Montecuccoli; BARKER, The Military Intellectual.

[358] Johann Wilhelm Vogt Freiherr v. Hunolstein [Hundelstein, Hundtstein, Honolstein, Honoldstein] zu Dürrkastel [24.4.1599-29.9.1665], kurbayerischer Generalwachtmeister, Feldmarschallleutnant.

[359] Nach HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 284, zur „Frontbewährung“ begnadigt.

[360] DUDÍK, Die Schweden, S. 391f.

[361] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 346.

[362] Nach HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 284, zur „Frontbewährung“ begnadigt.

[363] HÖFER, Ende, S. 73ff.

[364] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.

[365] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 265.

[366] Der Würzburger Fürstbischof Julius Echter v. Mespelbrunn stiftete das Spital mit seinem Privatvermögen. Er kaufte Gärten u. Lagerplätze auf, ließ aber auch noch den Judenfriedhof dazu einebnen, den die Jüdische Gemeinde auf ewige Zeiten gekauft hatte. Der Grundstein für den Spitalbau wurde am 12.3.1576 gelegt. Damit begann die Spitalgeschichte. Im Stiftungsbrief vom 12.3.1579 sicherte der Fürstbischof den Unterhalt der Anlage durch Überschreibung von Grundbesitz wie Äcker, Weinberge u. Wälder, die bis heute ihren Wert nicht verloren haben. Etwa eineinhalb Jahre nach der Beurkundung der Stiftung erfolgte die Aufnahme v. Kranken bzw. Pfründnern, Wilhelm Schefferlein, genannt Opilio, wurde 1581 leitender Spitalarzt u. 1583 war das Gebäude des Juliusspitals dann weitgehend fertiggestellt [Wikipedia].

[367] BECK, Chronik, 2. Bd., 1. Abt., S. 77.

[368] PRÖKL, Eger 1. Bd., S. 151.

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