Sauerzapf [Saurzapff], N; Obristleutnant [ -3.8.1645 bei Alerheim] N Sauerzapf [Saurzapff] stand als Obristleutnant[1] in französisch-weimarischen Diensten.
„Ich werde in aller Ewigkeit nicht vergessen, was ich da anschauen und anhören mußte. Die Toten lagen dicht aufeinander in ihrem Blut; Verwundete haben nach Hilfe geschrien, Sterbende haben geseufzt; – grausam waren anzuschauen die Wunden und die abgerissenen Glieder der Toten und Sterbenden, und daneben war helle Lustbarkeit, Schlemmen, Fluchen und Gesang der Sieger; – nein ! ich werde es in aller Ewigkeit nicht vergessen !“[2] Das schrieb der Pfarrer Philipp Holl aus Kirchheim,[3] der als Gefangener der kurbayerischen Truppen die Schlacht bei Alerheim[4] miterlebte. In der „Begründten Summarischen Relation“ über die Schlacht bei Alerheim am 3.8.1645 heißt es: „Nachdeme eingangs ermelte zwo widrige Armaden den 3. Augusti Anno 1645. fast zugleich im Rieß eingetroffen / seynd sie noch darüber selbigen Tags bey dem Dorff Allershaimb zur Hauptaction kommen / die Bayrische haben ermeltes Dorff Allershaimb zu ihrem Vortel gehabt / vnnd anfangs mit ihren Stucken[5] den Französischen vil schaden gethon / Nach welchem die Französische ihr maiste sforza von der Infanteria auff besagtes Dorff Allershaimb / welches von den Bayrischen auch mit Fueßvolck starck besetzt gewest / angeführt / da dann zwischen beederseits Infanteria vber zwey Stund lang ein hartes treffen geschehen / warunder die Französische das Dorff in Brandt gesteckt / die Bayrische aber vngeacht dessen / vnnd daß sie auff einer Seyten / wie auch thails im Rucken das Fewr: auff der andern Seyten / vnd vor sich die Französische zum Feind gehabt / ihren Posto in solchem Dorff ein als den andern weeg manutenirt, vnnd eines thails durch dapfferes antreiben deß Bayrischen Feldmarschalln[6] Freyherrn von Mercy / wie auch deß Kayerischen Feldtmarschalln Graffen von Geleen[7] / welcher den Feldmarschall von Mercy secundirt, andern thails durch anführung deß Bayrischen General Zeugmaisters[8] Freyherrn von Ruischenberg[9] den Französischen mit continuierlichen Mußquetaten[10] ernstlich begegnet / daß also die Französische endtlich von dem Bayrischen / wie auch Gelenischen im Dorff fechtenden Fueßvolck / vnnd etlichen Esquadronen[11] Reutern / mit grossem ihrem der Französischen verlurst zuruck geschlagen: aber darüber der FeldtMarschall Freyherr von Mercy / welcher das Volck Ritterlich vnnd eyferig angeführt / Todt geschossen worden / vnnd wiewol hinnach / als beederseyts Caualleria zum treffen kommen / vnd der Feldmarschall Graf von Geleen bey solchem Reutertreffen gefangen in der Französischen gwalt kommen / sie die Französische mit maistenthails Infanteria, vnnd thails Reuterey auffs new in besagtem Dorff Allershaimb angesetzt / seynd sie doch durch den General Zeugmaister von Ruischenberg / welcher ihnen mit dem Bayrischen Fueßvolck vnnd etlich dabey gestandenen Esquadronen Reutern testa gemacht[12] / mit ihrem der Französischen grossen verlurst nochmaln zuruck geschlagen worden.
Das Reutertreffen aber ist inzwischen mit vngleichem success abgeloffen / dann auff der Bayrischen vnnd Geleenischen seyten / ist der rechte Flügel von dem Französischen lincken in die Confusion gebracht / vnd der Feldmarschall Graf von Geleen / wie gemelt / gefangen worden / hingegen aber hat der Bayrischen lincker Flügel / deme der General von der Reuterey Johann Freyherr von Wörth[13] commandirt, den Französischen rechten Flügel völlig in die Flucht geschlagen / zugleich das noch restierende Französische Fueßvolck in Confusion gebracht / vnnd darunder vil schaden gethon / Also daß die Französische Armada ausser ihres lincken Flügels in völliger Flucht vnnd Confusion: Von den Bayrischen aber / noch der lincke Flügel / sambt der ganzen Infanteria in Ordnung: auch es an deme gewest / daß der Französischen Armada lincker Flügel ebenmessig geschlagen / vnd dardurch selbige Armada sambt ihren conjungirten were ruiniert worden / wann es nicht die zu bald eingefallene Nacht verhindert hette / welche den Französischen zeit vnnd lufft geben / daß sie in der Nacht die zersträten guten thails wider versamblen könden. Seynd derowegen die Bayrische selbige Nacht auff der Wahlstatt stehn bliben / solches den Französischen sowol durch loßbrennung ihrer der Bayrischen selbst / als thails der Französischen eroberten Stucken zuuerstehn geben / zugleich ihre Wachten den Französischen vnder die Augen gestelt. Demnach sich aber in solcher Nacht die maiste Bayrische Artigleriaknecht mit den Pferdten verritten / thails in dem beym Tag vorgegangnem treffen / sonderlich / was bey ihrem rechten Reuterflügel gestanden / Todt geschossen worden / vnnd welches das vornembste geweßt / ihnen den Bayrischen wenig Monition vbergebliben / weil sie in besagtem Treffen ein vnglaubliches verschossen / thails Monition aber / welche bey erst besagtem ihrem rechten Reuterflügel geweßt / in selbiger Confusion verlohren gangen / haben sie die Bayrische sich resoluirt, den darauff gefolgten 4. Augusti auff Thonawörth[14] zugehen / damit sie allda die nothwendige Monition vnnd andere requisiten an sich ziehen könden / allermassen solches in guter ordre in Bataglia geschehen / vnnd sie 14. Stuck / darunder 3. eroberte Französische geweßt / mit sich genommen / die vbrige Französische Artigleria vnnd Stuck / welche sie mehrern thail erobert gehabt / wie auch thails der ihrigen selbst / haben sie auß angeregter vrsach der verrittenen Artigleria Pferdt nicht alle bespannen bespannen / sonder stehn lassen müssen / die Französische Armada ist / nach deme sie sich möglichist colligirt, gegen der S[t]att Nördlingen[15] gangen / welche Statt vnderm Prætext einer angenom̃enen neutralitet ihnen mit aufnem̃- vnd Curirung der häuffigen geschädigten / (die sonst der Französischen Officier selbst bekennen nach mehrenthail crepirn, vnd zugrund gehen müssen) hergebung Proviant / vnnd in ander weg alle assistentz gethan / auch der Französischen Armada zugelassen / daß sie vnder ihrem Canon logiren könden / ausser dessen / vnd wann die Statt Nördling sich nit so vnzeitig accomodirt, hette die Französische damaln von dem fürgangnen treffen vbel zugerichte Armada sich nechster Tagen mehren thails consumirn müssen / vnd den Bayrischen / welche sich zu Thonauwörth[16] mit Monition versehen / vnnd in etlich Tagen wider ganz außgerüst / in mainung vnnd deß verlangens vnverlengt wider auff die Französische Armada zugehen / weiter nit resistirn könden.
Bey disem vorgangen scharpffen Haupttreffen / ist der französischen Armada Fußvolck mehrernthails zugrund gangen / vnd nidergehaut worden / vnnd würdet die zahl der Todten ihrer seyts wenigst auff 6000. Mann geschetzt / ohne ihre habende häufftige geschädigte / darvon noch täglich vil sterben / in specie seynd vnder der Französischen Armada Todten / sovil man dermal in gewise erfahrung bringen könden / von der Französischen Nation zween Feldmarschall / darunder der Marquis de Borri,[17] zween General Maior, Item der Marquis de Pisani,[18] deß Duca di Anguien [d’Enghien; BW] assistentz Rath / Gubernator de Chatteleu,[19] mehrernthails Obriste[20] deß Französischen Fußvolcks / auch thails von der Französischen Reuterey / vnnd gar vil Obriste Leutenant / Obrist Wachtmaister[21] / Rittmaister[22] / Haubtleut[23] / vnd dergleichen Officier, Insonderheit ist vnder den Französischen Auenturirn,[24] wie man nachricht hat / eine nit geringe anzahl / vnd darunder vil vornemme Leut / Todt gebliben / so ist auch von den Weinmarischen vnd Hessischen Todt / der General Maior Graf von Witgenstein[25] / Obrist Truchseß[26] / Obrist Schwerdt[27] / Obrist Fabri,[28] Obrist Leutenant Saurzapff[29] / Obrist Leutenant Hailmann[30] / vnd mehr andere Obrist Leutenant / Obrist Wachtmaister / Rittmaister / vnd Haubtleut. Vil hohe Officier, vnder den Französischen / Weinmarischen / vnd Hessischen seynd geschädigt worden / darunder General Marzin[31] [Marsin; BW], Feldmarschall Marchese de Castel nouo,[32] General Maior Lamossè,[33] Obrist Lamperti,[34] Obrist vnd General Commissarius[35] Trasi,[36] Obrist Fleckenstain[37] / etliche Obrist Leutenant / vnd vil andere Officier. In gleichem seynd der gefangenen hohen Officirer, nit wenig / darunder der vornembst ist der Französisch General Leutenant vnd Mareschal de France Monsieur Grandmont.[38] An der Bagagi[39] hat die Französische Armada auch vil schaden gelitten deren thails von den Bayrischen erobert / thails von dem Französischen Volck selbst geplündert worden. Auff Seyten der Bayrischen Armada vnnd deß Geleenischen succurs seynd bey 1000. Mann todt gebliben / vnd verlohren gangen / darunder das Royerische[40] Regiment zu Fueß / welches den Posto auff einem Berg negst dem Bayrischen rechten Flügel gehabt / von den Franzosen vnder wehrender Schlacht mit grossem gwalt attacquirt, vnd nach dapfferm widerstand mehrern thails nidergehaut: Von dem Gilli de Hasischen[41] Regiment aber in die 300. Mann auff einem Kirchhoff / allda sie sich wol gewört / vbergwältigt : vnd mehrern thail gefangen worden / Von ermelter Bayrischen Armada vnnd dem Geleenischen succurs, hat von hohen Officiern, so todt gebliben wäre / ausser etlichen Rittmaister / Hauptleut / vnd dergleichen Officier fast niemand das Vnglück getroffen / als wie hiebevor angedeut / den Feldmarschall Freyherr von Mercy / welcher bald anfangs im Dorf Allershaim todt gebliben. So ist auff ihrer Seyten gefangen worden / von dem Geleenischen Succurs / als der Herzog von Holstain[42] / vnd Obrist Hillen[43] / von den Bayrischen / der Obrist Royer / Obrist Coob[44] / vnd Obrist Stahl[45] / der Royerische Obrist Leutenant Geißler[46] / der Geylingische[47] Obrist Wachtmaister Fabri,[48] etliche Rittmaister vnd Hauptleut. An Fendlen[49] vnnd Corneten[50] hat die Französisch Armada / sambt deren coniungirten in die 70. die Bayrische aber in allem 15. darunder 8. Fändel vnnd 7. Cornet verlohren. Dises ist nun der Hauptsächlich vnpartheyische Verlauff / solchen fürgangnen Treffens / der Allmächtig verleyhe anstatt dergleichen Christlichen Blutvergiessens / nunmehr einest den lieben Friden“.[51]
[1] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[2] BRUTSCHER, Die Beschirmung, S. 57.
[3] Kirchheim in Schwaben [LK Unterallgäu]; HHSD VII, S. 356f.
[4] Alerheim [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 6f.
[5] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt]. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [GRIMM; GRIMM, DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5 – 9 cm), Rohrgewicht: 12 – 24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14 – 20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12 – 15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575 ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen „Halben [?; BW] Kartaunen“ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[6] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[7] Gottfried Huyn van Geleen, Freiherr u. Graf v. Amstenrade u. Geleen [um 1598 – 27.8.1657 Alden Biesen],bayerischer u. kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. SCHRIJNEMAKERS; CORSTJENS, Graaf Godfried Huyn van Geleen (in der deutschen Fachliteratur kaum beachtete Biographie).
[8] Generalfeldzeugmeister: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt: Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“ [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.
[9] Johannes Ernst Freiherr v. Reuschenberg [Rauschenberg, Ruischenberg] [29.3.1603 in Setterich getauft – 15.3.1660 Köln], kurbayerischer, kaiserlicher Generalfeldzeugmeister, Feldmarschall. Vgl. REUSCHENBERG, „Jesus Maria und kein Quartier !“; EHRENPREIS, Feldmarschall Johann von Reuschenberg.
[10] Musquetade: Musketenfeuer. – Muskete: Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I.
[11] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).
[12] testa machen: vernichten.
[13] Jan Freiherr v. Werth [Büttgen 1594-16.9.1652 Benatek], bayerischer, kaiserlicher General der Kavallerie. Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth.
[14] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.
[15] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff.
[16] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.
[17] N marquis de Borri [Bourry] [ – 3.8.1645 bei Alerheim], französischer Feldmarschall.
[18] N marquis de Pisani [Pisany] [ – 3.8.1645 bei Alerheim], französischer Offizier.
[19] N H [ – 3.8.1645 bei Alerheim] Gubernator v. Châtelet [Belgien, Prov. Hennegau]., französischer Offizier. ?
[20] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[21] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.
[22] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte, bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[23] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[24] Aventurier: Abenteurer, Schlachtenbummler, die zeitweise auf eigene Kosten im Heer dienten, auch Freibeuter (Kriegsunternehmer). Vgl. ERNSTBERGER, Abenteurer. Von den Städten wurde dagegen verlangt, dass sie diesen oft adeligen Schlachtenbummlern Quartier und Unterhalt gaben.
[25] Johann Graf v. Sayn-Wittgenstein [1601 – 3.8.1645 bei Alerheim] französisch-weimarischer Obrist.
[26] N Truchsess v. Wetzhausen [ – 3.8.1645 bei Alerheim] französisch-weimarischer Obrist.
[27] M. de Sweertz [Schwerdt, Schwert] [ – 3.8.1645 bei Alerheim], französisch-weimarischer Obrist.
[28] N Fabri [ – 3.8.1645 bei Alerheim], französisch-weimarischer oder hessen-kasselischer Obristleutnant.
[29] N Sauerzapf [Saurzapff] [ – 3.8.1645 bei Alerheim] französisch-weimarischer oder hessen-kasselischer Obristleutnant.
[30] N Hailmann [Hylman] [ – 3.8.1645 bei Alerheim], französisch-weimarischer Obristleutnant.
[31] Jean Gaspard Ferdinand Conte de Marsin [Marchin, Marcin, Marzin] [ – 1673] französischer Feldmarschall.
[32] H Marquis de Chatelnau [Casteleau] [ – ], französischer Feldmarschall.
[33] N Lamossè [L’Amoussay] [ – ] französischer Generalmajor.
[34] N Lamperti [Lamberti] [ – ], französisch-weimarischer Obrist.
[35] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.
[36] Alexandre de Prouville, marquis de Tracy [ – 1670], französischer Generalkriegskommissar, Obrist und Feldmarschall.
[37] Friedrich Wolfgang v. Fleckenstein [ – 1674], französischer Generalmajor.
[38] Antoine III. duc de Gramont, souverain de Bidache, comte de Guiche et de Louvigny; [1614 – 1678], französischer Generalleutnant.
[39] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[40] Franz Freiherr v. Royer [Rouyer] [ – 24.3.1671], bayerischer Generalwachtmeister.
[41] Gil [Gilles, Gilli, Chill] de [di] Haes [Hasi, Haas, Haß, Hasa, „Schillerhaas“] [22.4.1597-1657], Feldmarschallleutnant.
[42] Philipp Ludwig Herzog v. Schleswig-Holstein-Sonderburg-Wiesenburg [27.10.1620-10.3.1689], kaiserlicher Obrist.
[43] Hiller, Reinhard; [ – ] kurbayerischer Obrist.
[44] Christoph Cobb [Kopp, Kobb] [ – ] kurbayerischer Obrist.
[45] Johann v. Stahl [ – ] kurbayerischer Obrist.
[46] Tobias Geißler [ – ] kurbayerischer Obristleutnant.
[47] Heinrich Christoph Gayling [Gehling, Geiling] v. Altheim [1604–20.12.1654], kurbayerischer General.
[48] Johann Fabri [ – ] Obristwachtmeister.
[49] Fähnlein: militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10 – 15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.
[50] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[51] Begründte Summarische Relation Deß zwischen der Chur=Bayrischen ReichsArmada / vnd dem auß Westphalen beygestossenen Kays. Succurs eines thails: Dann der Königl. Frantzösischen dem Duca di Anguien vndergebnen Armada / bey deren sich auch die Weinmarische vnd Hessische befunden / andern thails / bey dem Dorff Allershaimb im Rieß den 3. Augusti / Anno 1645. fürgangne Haupttreffens. Gedruckt im Jahr 1645 [Stadtbibliothek Ulm Sch 8227]. Eine ausführliche Darstellung findet sich auch bei WASSENBERG, Florus, S. 629ff.