Stammer [Stammern, Stamer], Arndt Gebhard [Arendt, Arnd] von; Obrist [ – ] Stammer stammte aus einer adligen anhaltischen Familie und war kaiserlicher Obristleutnant[1] im Regiment[2] Julius Heinrich von Sachsen-Lauenburg.[3] Am 9.3.1607 wurde er in Helmstedt immatrikuliert.[4] Von 1614 bis 1616 ging er auf eine Pilgerreise nach Konstantinopel, Unterägypten und dem Sinai.[5] Er heiratete 1619 Anna Elisabeth von Rauchhaupt aus dem Hause Hohenthurm[6] [ -1635/36]. Er heiratete in 2. Ehe 1639 Catharine Dorothee von Stammer.
Stammer war 1625/1626 in Wernigerode[7] einquartiert. In den Aufzeichnungen des Thomas Schmidt, Mitglied der„Sechsmänner“,[8] heißt es dazu: „Am 28. Nov. [1625; BW] Auf vielfältiges Flehen des alten und jungen Grafen Ugh.[9] (Graf Christoph[10] und seine Söhne, Heinrich Ernst[11] und Johann Martin[12]) ist endlich im Feld bei der ganzen Armada geschlossen, daß nur ein Regiment Fußvolk und drei Kompagnien[13] Reiter, als 3 Kornet,[14] in die Stadt kommen soll, welches Herzog Julius Heinrichs[15] Regiment von Sachsen ist genennt worden, ist [s]tark gewesen ohngefähr 600 Mann zu Fuß, und jedes Kornet 50 Pferde, das andere Volk zur Armee gehörig, ist theils umhin den Burgberg hinan, durch Nöschenrod[16] gen Elbingerode,[17] theils aber gegen Benzgerode[18] und Heimburg[19] nach der Grafschaft Blankenburg[20] marschirt; die Summa des Volks in der Armada soll 8000 sein.
Folgenden Tages die Schlüssel zu den Thoren von E. E. Rath[21] der Oberlieutenant fordern lassen, und dieselben mit ihren Soldaten besetzet. Den 30. Nov. ein Galgen und ein Esel[22] aufm Markt der Oberlieutnant setzen lassen, woran alle unsere Zimmerleute arbeiten müssen.
Den 1. Dec. ist von E. E. Rath auf Befehl des Oberstl. Stammers bei Leibesstrafe allen Bürgern angezeigt worden, ihre Oberwehren aufs Rathhaus zu bringen, deren aufm Tanzboden gewesen in Summa: 84 Musketen,[23] Feuerröhre 254,[24] Helleparden[25] 223, Spieße 118. Item noch einmal umsagen lassen: alle Obergewehr,[26] so ein Bürger habe, aufs Rathhaus bei Henken einzuschaffen. Der Graf, Herr Georg Konrad de Gaure,[27] Graf von Fresin und Peerch[28] die Gewehre in Karls Haus holen lassen.
Den 3. Dec. forderte der Obt. eine Ordonnanz zu Rathhause übergeben lassen[,] was und wie viel ein jeder Offizier zur Bestallung habe, welche die Bürger erlegen müssen, welche sehr hoch gelaufen. Den 11. Dec. die Sechsmann sich im Namen der Bürgerschaft wegen der schweren Kontribution[29] und auch Vielheit der einquartirten[30] Soldaten beschwert, worauf von E. E. Rathe, weil sie nicht helfen können, schlechte Resolution erfolgt; vide plura[31] in Dn. M. Veckenst. script.[32] (die wohl verloren gegangen sein werden.) Den 15. der Obl. Stammer ein Fallthor am Neustädter Thor[33] machen lassen, so man mit zwei Stricken aufwinden kann. Den 26. dem Obl. Stammer der Notarium Hermannum Haberkam und 2 Zeugen Protestationsschreiben insinuiren lassen, wegen der schweren Kontribution. An Kursächs. Kommissarien gen Braunschweig[34] ein Supplikationsschreiben abgehen lassen, wegen der großen Drangsal der hiesigen Soldaten.
[Bei Zeitfuchs heißt es: „ Den 12. [12.1625; BW] dieses bekam die Grafschafft vom Hertzog Frantz Albrecht von Sachsen-Lauenburg[35] Ordinanz, dass dieselbige dem Obrist-Lieutenant Arnd Stammern monatlich nach Wernigeroda liefern sollte 2000 Gülden / dazu die Stadt Stolberg pro quota parte[36] 1000. Gülden hergeben müssen / und ist solches der erste Anfang der Contribution gewesen. Dieweil aber unsere gnädigste Herrschafft sich dessen bey Chur-Sachsen als Oberkrayß Director beschweret / als ist auf gnädigsten Befehl nach verflossener Monats-Frist die Contribution vom Obrist-Lieutenant eingestellt worden“.[37]]
Den 3. Jan. an den Wallensteiner,[38] alias Fürst zu Friedland genannt, ein Supplications-Schreiben um Ausquartierung der hiesigen Soldaten gethan. Item, eins an den Grafen von Collalto.[39] Ein Rezipisse[40] wiederbekommen. Item, ein Supplications-Schreiben an Kur-Brandenburg gen Berlin wegen dieser Einquartierung und großen Drangsal bei eigener Post (Bothen) abgelaufen lassen. Item an Kur-Sachsen auch eins, eines Inhalts.
An eben dem Tage der Oberstlieutnant mit hiesigen Soldaten gen Widela[41] gerückt, und solches eingenommen, die sich aber männlich gehalten und tapfer gewehret.
Den 5. huj. hat der Fürst Wallenstein ein Nachtquartier in Wernigerode gehabt darauf folgenden Tages frühe eine Supplication des Wallensteiner Kanzler[42] übergeben, wegen Abschaffung unser Soldaten; welcher auf den heutigen Abend im Lager Antwort zu geben versprochen. Darauf Wolf Stolberg und Jost Windheim[43] mit ins Lager (vor Widela) geritten. Haben gute Vertröstung zurück gebracht, mit des Wallensteins eigener Hand.
Item den 5. hat der Oberste[44] Stammer um Proviant ins Lager geschrieben, ist ihm etwas gesandt. – Den 7. der Graf von Fresin geschrieben, daß ihm seine Contributionsgelder sollen gefolget werden, wo nicht[,] wolle er 400 Reiter in diese Stadt legen. – Den 8. hat Stammer aber[mals; BW] um Proviant geschrieben, hat auch was bekommen. Den 11. huj. ist auf des Hern. Grafen von Fresin, durch die Furrirschützen[45] allen gemeinen Soldaten[46] und Gefreieten,[47] den Offizieren aber nicht, so in seiner des Hrn. Grafen Compagnie sein, angezeiget, daß sie gegen Morgen Mittages mit Sack und Pack[48] gen Halberstadt[49] aufbrechen sollten, auch die Weiber, deren Männer allbereit vorhinweg, nach Halberstadt folgten, da denn ein jeder Bürger, bei welchem dieselben Quartier gehabt, jedem auf 4 Tage Proviant mitgegeben sollte, als täglich 1 ½ Pfundt Brodt, 1 Pf. Fleisch, und 1 Stübchen[50] Bier.
Den 14. huj. ist ein hundert Löbel[51] B[r]odt ins Lager der Hornburg[52] gefordert und abgefolgt worden. – den 11. huj. aus dem Hauptquartier zu Schladen[53] eine Antwort von General-Quartiermeister Lieut.[54] Joh. Hollen[55] wieder bekommen, ist etwas gute Vertröstung. Item den 14. huj. zu Abend sind 500 Reiter fürs Westernthor, so aus dem Lager von Hornburg[56] kommen sollen sein, angelanget und allhier Quartier nehmen wollen, weil uns aber solches durch Diderich Lüningen Verwalter in Veckenstedt[57] avisirt, haben wir die Thor alsbald gesperret, und haben sie sich nach Reddeber[58] und umliegende Dörfer begeben. – (Abermals Klagen über Bürger, die in den Lagern Vieh kauften,[59] welches der Herzog von Braunschweig[60] rächen könnte)
– Den 15. ist ein Supplicat an den Fürsten von Wallenstein abgegangen, darin er erinnert wird seiner Zusage den 5. huj. an Ugh.[61] gethan, nämlich, daß er die Soldaten gänzlich aus der Stadt Wernigerode nehmen wolle, wenn er sich zu Felde begeben würde, wie er jetzo gethan. –
Den 17. Windheim berichtet, daß der Herr Quartiermeister[62] zugesagt, unser allhier liegende Soldaten ganz abzuführen, aber er müßte eine Verehrung[63] (200 Thlr.) bekommen.
Item heut gegen Abend ist der Fürst von Wallenstein von Widela und Horneburg wieder zurück zu uns in die Stadt kommen, und in den Ziegenhornschen Hause zu pernoctiren sein Quartier wieder genommen. Den 18. huj. der Wallensteiner f[r]üh wieder gen Halberstadt gezogen, da dann U. g. H.[64] Graf Christoph zuvor bei Ihr F. G. in Ziegenhorns Hause gewesen und um Verschonung künftigen Kriegesvolks gebeten, weil das hier liegende mit der Pagasie (Bagage) abgeführt werden sollte. Resp.[65] Ihr F. G. (fürstliche Gnaden): Es wäre IFG. zwar leid, daß seiner Liebden Unterthanen sollen also beschworen[66] werden, er könnte es zwar nicht ändern, dennoch noch 1600 Reiter zurück wären, dieselben müßten gleichwohl wo bleiben, also sollten heute 4 Kornet[67] (Fähnlein statt Schwadron) Reiter wieder einquartiert werden“.[68]
„Den 12. dieses bekam die Graffschafft Stolberg vom Hertzog Franz Albrecht von Sachsen-Lauenburg Ordinanz, dass dieselbige dem Obrist-Lieutenant Arndt Stammern monatlich nach Wernigeroda liefern sollte 2000 Gülden / dazu die Stadt Stolberg pro qvota parte 1000. Gülden hergeben müssen / und ist solches der erste Anfang der Kontribution gewesen. Dieweil aber unsere gnädigste Herrschafft sich dessen bey Chur-Sachsen als Oberkraiß Director beschweret / als ist auff gnädigsten Chur-Fürstlichen Befehl nach verflossener Monats-Frist die Contribution vom Obrist-Lieutenant eingestellt worden“.[69]
1626 während der Kämpfe an der Dessauer Brücke[70] wird ein Obristleutnant Aldringens[71] dieses Namens erwähnt.[72] 1627 wurde er von Troppau[73] aus mit 5 Fähnlein[74] von Wallenstein zur Unterstützung Arnims[75] nach Mecklenburg geschickt. „Arnim wird von dem Generalissimus angewiesen, ihm den vornehmsten Posten zu geben, denn ‚der Stamer ist ein guter Soldat und hat gute Knecht’ “.[76]
Stammer wird nochmals unter 1630 erwähnt: „Von 27. dieses Monats an / lagen hier abermahl 21. Reuter vom Käyserlichen Feldmarschall[77] Holcken[78] im Qvartier / waren auch sehr wohl auf das Mausen abgerichtet / denn sie binnen 7. Wochen / da sie hier lagen / und zur blossen Unterhaltung ohne der Officirer Gelder 340. Gülden gestanden / über 100. Pferde in der Nachbarschafft gestohlen / und zur Beute gemacht. Daher einem by Hanns Bocken / 2. schöne Pferde, welche dem von Stammer gewesen / des Nachts hinwieder aus dem Stalle geholet wurden; wie sie denn auch wegen des vielen Stehlens von hier wieder weg- und nach Pommern musten“.[79]
Der Pfarrer Jacob Möser [um 1570-1644][80] in Staßfurt[81] erinnert sich unter dem August 1630: „Der Markgraf von Brandenburg[82] sei „zu Wedelitz[83] eingefallen, den Obristen-Lieutenant Stammern auf die 50 bis 60 tausend Thaler genommen u. ihn gefangen nach Magdeburg[84] geführet“.[85] 1631 nahm er an der Eroberung Magdeburgs teil. Er starb als Obrist[86] zweier Regimenter.
[1] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[2] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[3] Julius Heinrich Herzog v. Sachsen-Lauenburg-Ratzeburg [9.4.1586 Wolfenbüttel-20.11.1665 Prag], kaiserlicher Obrist.
[4] VD 17 3:005006Z: Disputatio De Beatitudine Civili, : Ab Aristotele, Cicerone & Boëthio desumpta / Granius, Nicolaus Andreae. – Helmaestadii : Lucius, 1607; VD 173:004978E: Disputatio Ethica De Iustitia, : Ex 5. Ethicorum Nicom. summi Philosophi Aristotelis desumpta / Kune, Johannes. – Helmaestadii : Lucius, 1607
[5] VD 17 23:645382P: Morgenländische Reise-Beschreibung / Deß HochEdelgebohrnen / Gestrengen und Vhesten Herrn Herrn Arndt Gebhardts von Stammern / [et]c. : Welche er Vor etzlichen Jahren / mit grosser Lebens-Gefahr / jedoch aber durch hochpreisende Gnade Gottes/ ohne Verlust des Lebens gethan ; Darinnen Die denckwürdigsten Dinge / so in solchen Ländern zu sehen und zu mercken/ und zuförderst Das Heilige Grab / unsers liebsten Herrn und Heylandes Jesu Christi / Neben andern umbliegenden Heiligen Oertern / gantz eigendlich beschrieben werden / Stammer, Arndt Gebhardt von. – Jena : Fleischer, 1670.
[6] Hohenthurm, heute Ortsteil von Landsberg [Saalekreis].
[7] Wernigerode [Kr. Wernigerode]; HHSD XI, S. 493ff.
[8] Sechsmänner: Als Kontrollorgan war die Einrichtung der „Sechsmänner“ in Wernigerode ins Leben gerufen worden. Sie waren ein Zugeständnis an die Forderungen der städtischen Mittel- und Unterschichten, der Unmäßigkeit des Patriziats einen Riegel vorzuschieben.
[9] Unser Gnädiger Herr.
[10] Christoph II. Graf v. Stolberg-Wernigerode [1.12.1567-21.11.1638].
[11] Heinrich Ernst Graf zu Stolberg [20.7.1593-4.4.1672].
[12] Johann Martin Graf v. Stolberg-Stolberg [4.11.1594-22.5.1669].
[13] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[14] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[15] Julius Heinrich Herzog v. Sachsen-Lauenburg; [9.4.1586-20.11.1665], kaiserlicher Obrist.
[16] Nöschenrode, heute Ortsteil von Wernigerode (Eingemeindung: 1929).
[17] Elbingerode [LK Harz].
[18] Benzingerode, heute Ortsteil von Wernigerode (Eingemeindung: 1994).
[19] Heimburg [LK Harz]. HHSD XI, S. 204f. Vgl. BODE, Die Heimburg am Harz. Nach 1599 fielen Amt und Domäne an das Herzogtum Braunschweig; STOLBERG, Befestigungsanlagen, S. 160.
[20] Blankenburg, Grafschaft: 1599 beim Aussterben der Heimburger Linie (Johann Ernst Graf von Regenstein) an Herzog Heinrich Julius von Braunschweig als postulierten Bischof von Halberstadt gefallen. Vgl. zu den Kriegsereignissen LEIBROCK, Chronik Bd. 2, S. 22-129.
[21] Ein Ehrbarer Rath.
[22] Auf den Esel setzen: in Verlegenheit, Schande bringen; erzürnen. Beim Einrücken von Truppen in eine Stadt mussten Galgen und hölzerner Esel gezwungenermaßen von den Zimmerleuten (meist auf dem Markt) errichtet werden. NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 21. Das Sitzen auf einem hölzernen Esel gab es als Militärstrafe für ungehorsame Soldaten; HINCKELDEY, Strafjustiz in alter Zeit, S. 169; ZEITFUCHS, Stolberg, S. 271; z. T. als Strafe für Not- oder Unzucht; PESCHEK, Geschichte, S. 46; als Ehrenstrafe im peinlichen Strafrecht; MEINHARDT, Peinliches Strafrecht, S. 147; HINCKELDEY, Strafjustiz in alter Zeit, S. 171; allgem. QUANTER, Die Schand- und Ehrenstrafen. Das Eselreiten wurde auch Ratsherrn und Bürgern beim Ausbleiben der Kontribution angedroht. Dabei wurde ein auf die Kante gestelltes Brett in Eselform verwendet, das dem darauf Sitzenden nur die schmale Seite bot, so dass es tief ins Gesäß einschnitt; Abb. bei KÖNIG, Hexenprozesse, S. 49; erwähnt bei WREDE, Körperstrafen, S. 426* (für 1620 in Görlitz). Vgl. den Bericht des Chronisten Sebastian Dehner; HELLER, Rothenburg, S. 11: „1620. Mittwoch den 5. Januar hat Marggr. J. Ernst allhie auf dem Mark nebst bei der Trinkstuben wegen der Soldaten, damit sie im Zaum gehalten würden, einen Galgen, Schneller oder Schnerr, wie manß nennt, und einen Eßel aufrichten lassen. Der Esel ist gemacht geweßen von Brettern geformt und so hoch als eines Schmieds Notstall, der Schnöller und Galgen ungefähr 3 oder 3 1/2 mannßhoch. […] Wenn er den Eßel verdient, hat man ihn rittlingsweiß daraufgesetzt auf die Kante und zu beiden Seiten an jeden Fueß einen schweren Stein oder Plock gehengt und ihn bey 2, 3 oder mehr Stund, nachdem er verdient, darauf sitzen lassen“. Aus der Unteren Pfalz heißt es jedoch auch; MAIER, Unterpfalz, S. 323f.: „Auf vorgebrachte Klagen hin wurden die Übeltäter von ihren Offizieren entweder gar nicht bestraft oder im schlimmsten Fall auf die Esel gesetzt; wie ernst die Delinquenten diese Strafe nahmen, erkennt man daran, daß von den darauf Sitzenden manchmal ‚auch etliche Maß Wein gesoffen‘ wurden“. Zudem galt der Esel nicht nur als Symbol der Dummheit, sondern auch als Reittier der Synagoge.
[23] Muskete: I. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I.
II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber und langem Lauf, die von Scharfschützen verwendet wurden.
[24] Feuerrohr: Büchse mit Luntenschloss; volkstümlich auch gebraucht für Musketier.
[25] Hellebarde: Hieb- und Stichwaffe des 13. bis 17. Jahrhunderts mit einem aus einem Stück geschmiedeten Kopf, der ein Beil, eine Klinge und einen Haken besaß, die zu den Stangenwaffen des Fußvolks gezählt wird. Die Hellebarde hat eine breite („Beil“, „Barte“), eine kurze Klinge („Haken“) sowie am Ende eine Stoßklinge. Der meist 1½ bis 2 Meter lange hölzerne Schaft („Halm, Helm“) besaß oft einen mehreckigen Querschnitt oder Lederwicklungen, um beim Hieb das Wegdrehen der Waffe in der Hand zu vermeiden. Der Bereich zwischen Klinge und Schaft wurde seitlich mit „Schaftfedern“ aus Metall verstärkt.
[26] Obergewehr, Oberwehr: zum Obergewehr gehörten Karabiner, Flinten, Musketen, Hellebarten, Partisanen, Piken, Spontons, Kurzgewehre.
[27] Georg Konrad de Gaure, Graf von Fresin [Friesen] [ – ], kaiserlicher Obrist.
[28] N Peerch [ – ], kaiserlicher Obrist.
[29] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“.
[30] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); RUDOLF VON BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644): „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“
[31] Siehe dazu mehr.
[32] Herrn Magister Veckenstedts Schriften.
[33] Johannistor: Das Johannistor der Neustadt stand in der Pfarrstraße.
[34] Braunschweig; HHSD II, S. 63ff.
[35] Franz Albrecht Herzog v. Sachsen-Lauenburg [10.11.1598 Lauenburg-10.6.1642 Schweidnitz], kaiserlich-kursächsischer Feldmarschall.
[36] als Teil des Beitrages.
[37] ZEITFUCHS, Stolbergische Kirchen- und Stadt-Historie, S. 270f.
[38] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.
[39] Rambaldo [Reimbalt XIII, Rombald] Graf v. Collalto e San Salvatore [21.9. oder 21.12. (?) 1579 Mantua-19.11. oder 19.12.1630 Chur], kaiserlicher Geheimer Rat, Hofkriegsratspräsident, Kämmerer, Feldmarschall.
[40] Rezipisse: Empfangsbescheinigung.
[41] Wiedelah, heute Ortsteil der Stadt Vienenburg [Goslar].
[42] Johann Eberhard Sohn v. der [zur]Eltz [Elz, Oelß] [1594 – 1655] Wallensteins protestantischer Kanzler, nach dessen Ermordung konvertiert.
[43] Jost v. Windheim [ – ] Bürger und Rüstungsfabrikant (Kugellieferant für die kaiserliche Armee) in Elbingerode. Vgl. auch JACOBS, Plünderung, S. 511-516; HONEMANN, Alterthümer des Harzes Teil 3, Clausthal 1755, S. 140.
[44] Obrist: Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt.
[45] Fourierschütze: in Infanteriekompanien vor dem Hauptmann marschierend, z. T. als Vorhut fungierend; in der Garnison mit Botenfunktion und Hilfe bei Arrestierungen, Eintreibung der Truppenverpflegung.
[46] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung.
[47] Gefreiter: Der Gefreite war ursprünglich ein erfahrener und zuverlässiger Söldner, der von den niederen und schweren Diensten (wie etwa der gewöhnlichen Schildwache) ‚befreit‘ war. Die Gefreiten waren für die Aufstellung der Wachen zuständig. Ihnen oblag die Aufsicht über Arrestanten, sie übermittelten militärische Verfügungen und Befehle und mussten im Gefecht die am meisten gefährdeten Stellungen beziehen. Er erhielt 7 fl. 30 kr. Monatssold.
[48] Sack und Pack: Sack und Pack bezieht sich nicht auf Personen, sondern auf alles, was sich in Säcken und Packen verstauen lässt.
[49] Halberstadt [Kr. Halberstadt]; HHSD XI, S. 169ff.
[50] 1 Stübchen = 3, 813 Liter.
[51] 200 Pfund.
[52] Hornburg (bei Eisleben) [LK Mansfeld-Südharz].
[53] Schladen [LK Wolfenbüttel].
[54] Generalquartiermeisterleutnant: der Generalquartiermeister-Leutnant war der Gehilfe des Generalquartiermeisters im Quartieramt. Das Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden, zu erleichtern oder zumindest seine Fürsprache zu erreichen.
[55] Johann Holl [ – ], kaiserlicher Generalquartiermeisterleutnant.
[56] Hornburg [LK Wolfenbüttel]; HHSD II, S. 243f.
[57] Veckenstedt [LK Nordharz].
[58] Reddeber [LK Harz].]
[59] Plünderungsökonomie: Teilweise wurde gestohlenes Vieh in den Lagern von den meist bei den Marketendern verschuldeten Söldnern zu 10 % des Marktwertes wieder an diese oder an Bürger und Bauern aus den Städten und ihrem Umland verkauft. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. WAGNER, Pforr, S. 109 (1631): „Indem, alß die Schwedische krigsarmada in Francken eingefallen und an allen ortten rind: und schaffvihe wechgenommen und solches große hauffen nach Meinungen [Meiningen; BW] getrieben und alda ein kuhe vor 2 thlr, ein schaff vor 1 kopst: hinweggeben, weil [indem] dan etliche bürger alhier auch hingangen, solches wohlfeilen viehes einzukauffen, haben ihnen solches die Meinunger ihnen nicht zulaßen wollen, sondern mit trewwortten abgetrieben und abgewießen, aber solch geraubt gut ist ihnen nicht gedeyet, indem solches mit dem ihren in a[nn]o 1634 bey dem Keyserisch[en] einfall alleß druffgangen“. Der schwäbische Schuhmacher Heberle weiß zu berichten, dass selbst Kanzelpredigten und obrigkeitliche Mandate nichts ausrichten konnten (1646); ZILLHARDT, Zeytregister, S. 212: „Weil nun so ein gross raub von dem kriegsvolckh, von margedenter und soldaten in die statt Ulm komen und von burger und bauren ist gekaufft worden, da haben die pfarer hefftig daryber geprediget und geschrien auff der cancel. Es ist auch von der oberkeit etliche male verboten worden, aber es hat wenig geholffen und ist nicht gelassen worden, sondern ales gekauffet worden“. Der Chronist und Bürgermeister Leopoldaus Marktredwitz; BRAUN, Leopold, S. 35: „Den 3. dito [3.7.1633, BW] ist der chursächsische Ober[st] Taube zu(m) Hof(f) [gemeint ist die Stadt Hof; BW] aufgebrochen und auf Plauen zu [ge]gangen. Und weil(n) viel der Hofer Bürger wegen Furcht der Kaiserischen mit ihm auszogen und die Flucht nahmen, plünderten die armen Bürger die Sächsischen selbst(en) aus. So ein wunderlicher Krieg war das !“ Teilweise hatte sich zwischen den einzelnen Territorien eine regelrechte Plünderungsökonomie entwickelt. Hatten 1621 die Detmolder Bauern im Paderborn’schen geplündert, so fielen jetzt Soldaten der Herforder Garnison zusammen mit Bauern aus Rietberg in Lippe ein; RINKE, Lippe, S. 17: So „rücken aus der Stadt Herfurd die einquartierten Soldaten mit vielen Wagen und rittbergischen Bauern in das Ambt Ditmold und laden aus der Ambtsmeyer und anderer Unterthanen Höfen die Wagen vol ungedroschener Früchte und bringens in die Stadt Herfurd, folget daraus ein großer Verderb der lipp. Länder, Obrigkeit und Unterthanen“. Zu den ständig steigenden Preisen für die Soldaten, die diese Plünderungen mit provozierten, vgl. KROENER, „Die Soldaten sind ganz arm, bloß, nackend, ausgemattet“, S. 288. Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck u. Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Der Überlinger Advokat Pflummern (1633 anlässlich des Anschlags auf Sigmaringen; SEMLER, Tagebücher, S. 30: „Die Soldaten clagen, daß bei oberzehltem sigmaringischen einfall vnsere burger vnd die bauren, wie auch die von adel, so mit ihren dienern ein absönnderliche truppa von 30 pferdten gemacht, nhur auf peütten sich gelegt, und nachdem sie ihre säckh gefüllt, ohne ordinanz sich fort- und wider nach hauß begeben. – Hergegen seyn die burger vnd andere mit den soldaten vnd vorab mit dem hauptmann Newmann mal content, daß vngeacht sie daß ihrige so gůtt, alß die soldaten praestirt vnd von paarem gellt gůtte peutten bekommen, sollche von den soldaten ihnen wider mit gewallt auß den hennden gerissen worden, darumb sie wegen sollchen Vebeln tractamente, vnd weiln sie ihrer arbaitt vnd gefahr kheinen genuß zu erwarten gehabt, sich nit vnbillich wider nach hauß begeben haetten“. Zum Teil wurden wohl auch Metalle auf Bestellung erbeutet. Pflummern berichtet; SEMLER, Tagebücher, S. 170: „Den 1 Augusti [1634; BW] ist abermaln ein hauff schwedischen volckhs von Bůchhorn oder Ravenspurg in daß gottshauß Salmanschweiler [Salem; BW] kommen, haben ettlich wägen mitgebracht, die sie mit allerhand mobilien beladen vnd weggeführt, sonderlich daß kupfer, darmit die althanen ob dem creutzgang an der kirchen bedeckht geweßt, wie auch die kupferinen rinnen oder küener, welliche sie durch die außgebrochene tächer abgehebt vnd ledig gemacht. Es seyn auch die amboß vnd schmidtbälg nicht sicher geweßt, sonder auf die wägen aufgeladen vnd fortgeführt worden. Allem vermůthen nach haben sich bei disen räubern vil handtwerckhleütt, kupferschmidt vnd dergleichen befunnden, welliche der peütt nachgezogen oder wegen fürderlichem abledigen deß kupfferwercks von Ravenspurg oder andern luthrischen stätten mitgenommen worden“. Vgl. auch den Bericht über die Einnahme Nördlingens durch die Kaiserlichen (1634); KESSLER, Die Belagerung, S. 80: „Nicht weniger haben sich auch viele Bürger, die anfangs vorgegeben, sie haben kein Geld, hernach sich unterstanden, das geplünderte Gut von den Soldaten aufzukaufen. Da haben sie Geld genug gehabt zu den gestohlenen Sachen“. MÜHLICH; HAHN; Chronik, S. 424 (1633): „Der Rath [Schweinfurts; BW] ließ ein Verbot anschlagen, dass die Bürger sich des Einkaufens und der Abholung aller Bambergischen geplünderten Güter, auch der Hauskleinodien, bey schwerer Strafe enthalten sollten“. MÜHLICH; HAHN; Chronik, S. 425f. (1634): „Ungefähr 70 Finnen von unserer Besatzung [Schweinfurt; BW] und 40 hiesige Bürger zu Pferd, mit welchen viele Bauern, besonders Gochsheimer, freywillig gingen, zogen am 28. Januar [1634; BW] kurz vor der Thorsperre aus der Stadt, um in der Frühe nach Ebersberg, einem Bambergischen Schloße, zu kommen, wo sich immer Kaiserlich-Forchheimische Soldaten aufhielten. Sie bekamen zur bestimmten Zeit da an, das Thor wurde mit einer Petarde geöffnet. Man wollte bloß den dasigen Amtmann gefangen nehmen und hieher führen; aber ein Finne, der ihn nicht kannte, haute ihn fast den Kopf von einander, daß man ihn halbtodt liegen ließ. Nun wurde das Schloß ausgeplündert und der Rückzug wieder angetreten“. Der Hofer Chronist Rüthner weiß zu berichten, dass Borri fünf seiner Soldaten eigenhändig erstochen habe, die beim Plündern gefasst wurden; KLUGE, Hofer Chronik, S. 192: „Den 8. juni ist Zwickau mit accord übergegangen und aufgegeben worden, jedoch in auszug der schwedischen darinnen gelegene soldaten der accord nicht allerdings gehalten und fast meistentheils spoliret worden, unangesehen der kayßerliche general Borey 5 seiner eigenen leute über den raub erstochen“.
[60] Georg Herzog v. Braunschweig-Lüneburg [17.2.1582 Celle -2.4.1641 Hildesheim], kaiserlicher Obrist, 1631 schwedischer General.
[61] Christoph II. von Stolberg-Wernigerode; Graf [1.12.1567 – 21.11.1638]
[62] Holl, Johann [ – ] Kaiserlicher Generalquartiermeister-Leutnant:
[63] Verehrung: Schenkung: Derartige „Schenkungen“ oder auch „Discretionen“ waren von Anfang des Dreißigjährigen Krieges an zumeist erzwungene oder von vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere einer Einheit, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. Diese mehr oder minder freiwilligen „Verehrungen“ waren zur Abwendung von Einquartierungen oder zur Durchführung rascher Durchzüge gedacht. Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt und wurden von diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Vgl. ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet.
[64] Unser Gnädiger Herr.
[65] antwortete
[66] beschworen: beschwert, belastet.
[67] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[68] NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 21ff.
[69] ZEITFUCHS, Stolberg, S. 270f.
[70] In der Schlacht an der Dessauer Brücke am 25.4.1626 besiegte Wallenstein die mansfeldisch-weimarischen Truppen unter Ernst von Mansfeld und die dänischen Kontingente unter Johann Ernst von Sachsen-Weimar und drängte sie über Schlesien und Mähren bis nach Ungarn ab. Vgl. WESELOH, Die Schlacht, S. 135ff.
[71] Johann Graf v. Aldringen [10.12.1588 Diedenhofen-22.7.1634 Landshut], ligistischer Obrist, später kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr.
[72] WESELOH, Schlacht, S. 137.
[73] Troppau [Opava]; HHSBöhm, S. 625ff.
[74] Fähnlein: militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10 – 15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.
[75] Hans Georg v. Arnim-Boitzenburg [1583 Boitzenburg-28.4.1641 Dresden], polnische, dann schwedische Dienste, 1627 kaiserlicher Obrist, Feldmarschall, 1630 kurbandenburgischer u. kursächsischer Feldmarschall, 1635 Ausscheiden wegen Prager Frieden, 1637 Verschleppung nach Schweden u. Flucht, ab 1641 Reorganisation der kursächsischen Armee.
[76] WEIGEL; KÖHLER, Album von Autographen, S. 73.
[77] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[78] Heinrich Reichsgraf v. Holk [Holck, Holcke, Holcky, Holka] [28.4.1599 Kronborg auf Sjælland-9.9.1633 Troschenreuth], kaiserlicher Feldmarschall.
[79] ZEITFUCHS, Stolberg, S. 278f.
[80] Vgl. KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 170f.
[81] Staßfurt [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 443ff.
[82] Christian Wilhelm Markgraf v. Brandenburg [28.8.1587 Wolmirstedt-1.1.1665 Kloster Zinna]; vgl. LUPKE-NIEDERICH, Der erfolglose Kampf.
[83] Wedlitz, heute Ortsteil von Nienburg (Saale) [Salzlandkreis].
[84] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.
[85] WINTER, Möser’s Aufzeichnungen, S. 22.
[86] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.