Steinbach [Štampach ze Štampachu], Jaroslav [Jarislaus] Wolf von

Steinbach [Štampach ze Štampachu], Jaroslav [Jarislaus] Wolf von; Obrist [ -nach dem November 1648 oder nach 1655 ?] Jaroslav [Jarislaus] Wolf von Steinbach [Štampach ze Štampachu] [ -nach dem November 1648], ein „böhmischer Herr“ – im Folgenden wird Steinbach verwendet, wie der Name in den deutschen Zeugnissen aufscheint – hatte wegen seines Glaubens seine Heimat verlassen müssen.[1]

In der Schlacht am Weißen Berg[1a] hatte er als Hauptmann[1b] unter Kaplir[1c] – oder mit drei Reitknechten unter Johann Bubna[1d] – gedient und war mit Christian II. von Anhalt-Bernburg[1e] von Verdugo[1f] gefangen genommen worden.

Nach der Schlacht wurden 1623 die Christoph Adam von Steinbach gehörigen Güter Nepomyšl,[2] Zlovědice und Holetice konfisziert. Der Hof Nepomyšl einschließlich des SchlossesNepomyšl_Petr Kinšt [Abb. links: Petr-Kinšt] sowie einer Brauerei und Mühle wurde für 8000 Meißnische Schock[3] an Hermann von Questenberg[4]Questenberg.Hermann [Abb. rechts] verkauft. Steinbach emigrierte 1628 und verkaufte 1629 das Gut Strojetice[5] im Fideikommiss[6] Pomeisl an Questenberg.[7]

Steinbach stand als Hauptmann,[8] Obristleutnant[9] und zuletzt als Obrist[10] eines Reiterregiments[11] in sachsen-weimarischen und schwedischen Diensten.[12]

1622 stand er als Kapitän[13] im Fußregiment Wilhelms IV. von Weimar,[14]Wilhelm, Herzog von Sachsen-Weimar [Abb. links] das am 30.3.1622 in die Bestallung des Markgrafen Georg Friedrich von Baden[15] getreten war. Er führte eines der zehn Fähnlein[16] von ca. 300 Mann.[17]

Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Volkmar Happe [1587-nach 1642][18] erinnert sich in seiner „Thüringischen Chronik“: „Den 27. Februar [9.3.; BW] 1623 ist Hertzog Wilhelm von Sachsen Weimar mit in die achttausend Mann zu Ross und Fuß in die Herrschaft Schwartzburg[19] gerücket, sich in Greußen[20]Greussen_(Merian) [Abb. rechts] und alle schwartzburgische Dorfe im Ambt Clingen[21] und Sondershausen[22] von der Ha[nn]leuthen[23] quartiret und aldar gantzer acht Tagen gelegen, unzehlich viel Jammers und Schaden den armen Leuthen causiret. In meiner Mutter Behausung ist gelegen Capitan Steinbach, ein böhmischer Herr, der meine liebe Mutter 500 thlr[24] gekostet. Bey meinem Schwiegervater hat logiret Hertzog Wilhelm selbsten, bey Schwager Tobiae Leubern der Oberste Francke.[25] Ist ein großer Jammer in der Stadt und auf dem Lande gewesen. Mit dem Dross[26] sind in Greußen mehr als 1000 Persohnen gelegen undt ist das gantze Herr mit dem Dross über 12000 Mann starck gewesen. Als sie weg gezogen, haben sie die Ackerleuthe führen müssen. Die haben die gottlosen Buben, die Pferde mit den Wagen und Geschir alle behalten und also aus der Herrschaft Schwartzburg 150 Pferde geraubet, darunter 12 von Greußen und Bruder Mathesen seine alle beyde außenblieben. Von dar sind sie in die Frankenhäuser[27] Herrschaft eingerücket, da noch übler gehauset, etzliche Bauern erschossen und geplündert. Ferner in die Grafschaften Mansfeld[28] und Stolberg,[29] da sie sich nicht besser als Feinde erzeiget, auch der Herren Häuser und Städte mit Rauben und Blündern[30] nicht verschonet. Wernigerode[31] ist Schloss [Abb. Stein13] und Stadt alles von ihnen spoliret[32] worden. Dieses große Unglücks Gewitter ist auch noch vor dem Amte Keula[33] vorbey gangen“.[34]

1626 stand Steinbach als Major im Regiment Johann Ludwig Riese.[35] Unter Johann Ernst von Sachsen-Weimar[36]Johann.Ernst.v.Sachsen [Abb. links] nahm er bei den Kämpfen des Mansfelders[37] in Schlesien und Ungarn 1626 teil,[38] um dann wieder in sachsen-weimarische Dienste zu treten.

1630 wurde Steinbach von Wilhelm IV. von Sachsen-Weimar mit dem Gut Bergern[39] bei Bad Berka[40] belehnt, das er 1636 käuflich erwerben konnte.

„Nach der Schlacht bei Breitenfeld[41] begab sich Wilhelm, ein Sohn des Herzogs Johann von Weimar,[42] [Abb. rechts]Johann.v.Sachsen [zu] Gustav Adolf nach Halle[43] und schloß dort mit ihm einen Hilfsvertrag ab. Gustav Adolf kam hierauf selbst nach Thüringen. In Erfurt[44] setzte er seinen Kriegsrat Alexander Eßken[45] als Residenten[46] ein und legte eine Besatzung in die Stadt. Die ihn begleitenden Truppen lagerten in den sächsischen Fürstentümern; um Eisenach[47] hatte das Steinbachsche Regiment Ortsunterkunft bezogen. Die Mannschaften dieses Regiments beunruhigten durch ‚Infloenzien[48] mit braviren,[49] zanken, schelten, schießen und anderen tumultiren’ die Stadt aber so sehr, daß der Herzog Johann Ernst den Rat anwies, solches Benehmen nicht länger zu dulden. Soldaten, die durch gütlichen Zuspruch nicht zur Ruhe zu bringen seien, sollten, nötigenfalls mit Gewalt, verhaftet und dem Herzog zur Veranlassung des Weiteren gemeldet werden. Diese Verordnung läßt sich nur unter Berücksichtigung der damals noch vorhandenen straffen Zucht des schwedischen Heeres verstehen, in späterer Zeit wäre ihr ein Erfolg nicht beschieden gewesen”.[50]

„Wilhelms Bedingungen für die Annahme des schwedischen Generalats waren, daß, sollte er von Land und Leuten vertrieben werden, er ein Jahresgehalt von 10.000 Rt. erhalte und daß Schweden Werbezuschüsse[51] zahle. Mit diesen Zuschüssen wollte er 3000 Mann, auf eigene Kosten aber zusätzlich 2000 Mann zu Fuß und 1500 Reiter werben.[52] Am 5.10.1631 erfolgte seine Ernennung als schwedischer Statthalter von Thüringen und Erfurt. Mit den Werbungen hatte der Herzog am 12. Oktober begonnen. Er selbst warb zwei Regimenter, ein Leibregiment[53] zu Fuß und eines zu Roß. Zwei weitere Infanterieregimenter und eins zu Roß warben die von ihm bestallten Obersten Thomas Sigmund von Schlammersdorff[54] (ein Verwandter des Nürnberger Generalleutnants[55] Balthasar Jakob[56]), Philipp von Liebenstein[57] und der Oberstleutnant (Wolf Jaroslav) von Steinbach.

Die Sollstärke der Regimenter betrug 8 Kompanien[58] à 150 Mann zu Fuß mit je 450 Rt. pro Kompanie ‚Laufgeld'[59] und 125 Reiter je Kompanie zu Roß mit 1000 Rt. je Kompanie ‚Anrittsgeld’.[60] Die Regimenter zu Pferd, normalerweise auch 8 Kompanien stark, erreichten hier meist nur 2 bis 4 Kompanien. Die tatsächlichen Stärken bewegten sich bei den Fußtruppen bei 100 Mann pro Kompanie, bei der Kavallerie zwischen 40 und 80 Pferden pro Cornet.[61] Da nur geringer Vorrat an barem Geld vorhanden war, konnten nur wenige Offiziere und diese nur zum Teil die Werbegelder ausbezahlt bekommen. Auch die Stände zeigten wenig Neigung zur Zahlung von Kontributionen.[62] Herzog Johann Casimir von Coburg[63] [Abb. rechts]Sachsen.Johann.Ernst5 hielt die von ihm verlangte Summe von 7800 Rt. für unerschwinglich, auch Wilhelms Onkel Johann Ernst von Sachsen-Eisenach[64]Johann Ernst I., Herzog von Sachsen-Weimar [Abb. links] verweigerte dem  Oberstleutnant Steinbach jede Zahlung von Werbegeldern und die Grafen von Schwarzburg (Rudolstadt) zahlten den Offizieren des Obersten Schlammersdorff die Gelder nur zum Teil. Wilhelm sah sich schließlich genötigt, bei Erfurter Kaufleuten zu borgen, um etwas an barem Geld zur Hand zu haben. (Huschke, S. 11/12). Gustav Adolf wurde aufgrund dieser zögerlichen Fortschritte seines Generals langsam ungehalten. Dem Generalkriegskommissär[65] Sigmund Heußner von Wandersleben[66] gegenüber äußerte er: ‚Ihr fürstlichen Gnaden seien zu fromm und es täte doch kein Freund wider den anderen einen Ernst brauchen’. (Ebd. S.14)“.[67]

Hofrat Happe hält in seiner Chronik fest: „Eodem [die] [4./14.1.1632; BW] Hertzog Wilhelm von Sachßen Weimar in der Stadt Greußen Quartier genommen, hat in meines Schwagers Ernesti Tentzells Hause gelegen. Auch hat das weimarische Regiment zu Pferd vor der Hannleuthen[68] und im Ambt Clingen gelegen. Zu Greußen haben auch 2 Compagnien Fußvolck gelegen, dem Obersten Lieutenant  Steinbach zugehörig. Den 5.[15.; BW] Januar dis Volck alles in den Quartieren stille gelegen. Sodenn Hertzog Wilhelm von Sachßen Weimar auf den Abend umb 7 Uhr aus der Stadt Greußen hinweg gezogen“.[69]

Aus Sömmerda[70]Sömmerda_Merian [Abb. links] wird berichtet: „Mit dem Beginn des Jahres 1632 zeigte sich das Kriegswesen unserem Orte von einer anderen Seite; als grösste Ansiedelung in der nächsten Umgebung war er nicht ungeeignet als Sammel- oder Werbeplatz für Truppen. Darum erschien am 26. Februar der Kapitän Harnisch[71] vom Steinbachschen Regiment aus Naumburg[72] und begann sein Werk als Werbeoffizier. Er war mit den nötigen Waffen für eine Kompanie zu Fuss ausgerüstet, musste aber nach siebenwöchentlicher vergeblicher Arbeit am 16. April ‚auf dem Rathaus 40 Musketen,[73] 40 Bantelier[74] und 40 Musquetengabeln hinterlegen‘, worüber ihm der Rat einen ‚Schein‘ ausstellte“.[75] „Den 30. März [9.4.; BW] des Obersten Steinbachs Regiment eine Nacht zu Orschel[76] gelegen, haben das gantze Dorf geplündert, sind hernach in die Mühlhäuser[77] Dörfer gerücket“.[78]

„Die Stadt Göttingen[79] wollte er [Wilhelm IV.; BW] dem Landgrafen [Wilhelm V.] von Hessen[80]Wilhelm V., Landgraf von Hessen-Kassel [Abb. rechts] überlassen. Er schlug ihm vor, Göttingen mit den weimarischen Truppen des Obersten Steinbach zu besetzen und diese unter hessisches Kommando zu stellen, als Gegenleistung aber den hessischen Obersten Riese[81] mit seinem Regiment in weimarischen Dienst treten zu lassen. Außerdem bat er den Landgrafen um eine Unterredung in Göttingen. Dieser war mit dem Vorschlag des Herzogs einverstanden, gab aber wegen einer Zusammenkunft keine sichere Zusage, da er nicht wisse, ob er wegen der Nähe des Feindes von der Armee abkommen könne. Als nun Herzog Wilhelm am 3. März nach Göttingen kam, traf er den Landgrafen nicht an. Er fertigte deshalb den Obersten Henderson[82] zu ihm ab, der mit ihm nochmals wegen der Auswechslung der Regimenter und der Übergabe Göttingens verhandeln sollte. Zugleich befahl er Steinbach, mit seinem Regiment vom Eichsfeld[83] nach Göttingen zu marschieren und sich nach dem Befehl des Landgrafen zu richten. Den Obersten Riese bat er, nach Rustenberg[84] aufs Eichsfeld zu ziehen. Landgraf Wilhelm war damit zufrieden, entließ Riese aus seinem Dienst und befahl ihm, zum Herzog aufzubrechen. Dieser erteilte dem Obersten und der bisherigen Besatzung von Göttingen Marschbefehl nach Duderstadt,[85] wo er selbst schon am, 6. März wieder eingetroffen war. Die Reiterei, die zum Teil schon bei Mühlhausen[86] lag, ließ er gegen Eschwege[87] und Marksuhl[88] aufbrechen, die Infanterie und Artillerie gegen Gotha[89] ziehen, in dessen Umgebung sie Quartier nehmen sollte“.[90]

„Noch am 23.[6.1632; BW] verließ er [Wilhelm IV. v. Sachsen-Weimar; BW] Halle wieder und reiste nach Weimar[91] und Erfurt[92] zurück, da er von Pappenheims Rückzug nach der Weser gehört hatte und nun auch aus Thüringen eine Anzahl Truppen mit sich nehmen zu können glaubte. Er befahl den Obersten Berghöver,[93] Steinbach, Henderson und einigen niederen Offizieren, ihre Kompanien bei Buttstädt[94] zusammenzuziehen, und übertrug das Kommando über die zum größten Teil aus Fußtruppen bestehende Soldateska dem Obersten Henderson, der sie langsam gegen Naumburg[95] führte, wo sie am 29. quartierte“.[96] Am 21.8.1632 kam Steinbach mit 120 Berittenen nach Saalfeld[97] und brach am 30.8. wieder auf.[98] Am 17.9. „nahmen 2 Compagn. Steinbachische Reuter auf dem alten Markt und der Freyheit mit Gewalt Quartier, brachen doch folgenden Tages auf nach Leitenberg“.[99] „7. Sept. kamen die Steinbachischen Reuter von Leitenberg zurück und marschierten hier durch“.[100]

Auch mit der Bezahlung von Steinbachs Außenständen gab es Schwierigkeiten, bis der neue Resident in Erfurt, der Schotte Alexander Erskein, eingriff. „Den Ständen gegenüber trat Erskein rücksichtslos auf. Als Altenburg sich erneut auf seine Abgaben an Sachsen berief, den Obersten Steinbach aufforderte, das Land zu räumen, und ihm nichts auszahlte, erklärte er, Steinbach müsse sein Geld erhalten, „maßen dann die Quartiere nicht eher quittiert werden können, bis der Soldat wegen der ausgelobten Assistenz gelder kontentiert ist“. Dem Herzog berichtete er, daß „fast kein Stand Quartier gestattet noch Werbegelder[101] williglich abtragen“ wolle. ‚Damit aber gleichwohl E. f. G. wohlmeinende Intention erreicht werde, als bin ich verursacht, wider dero Willen und Disputieren die Quartiere den Offizieren zu assignieren’ “.[102]

In der Schlacht bei Lützen[103] führte Steinbach ein Regiment unter Herzog Ernst von Sachsen-Weimar,[104]Ernst I. der Fromme, Herzog von Sachsen-Gotha [Abb. links] welches jedoch nur aus vier Kompanien zu je 50 Berittenen bestand.[105]

„Bernhard von Weimar[106] [Abb. rechts]Bernhard, Prinz von Sachsen-Weimar hatte sich am 13. Januar 1633 von Altenburg[107] nach Jena[108] begeben, um sich dort von einer Erkrankung, welche er sich während des letzten Feldzuges und der Schlacht bei Lützen zugezogen hatte, zu erholen. Am 4./14. Januar verfaßte er dort ein ‚Memoriall’ an die beiden Generalmajore[109] Lohausen[110] und Claus Conrad Zorn von Bulach,[111] ‚sich zum Aufbruch nacher Francken in bereitschafft zu halten’ und wie sich diese ‚in unnserem abwesen unndt nach erlangter ordre des aufbruchs zu halten hätten (Skrifter II Bd. 7, S. 18). Während sich Bernhard am 22. Januar weiter nach Weimar[112] begab, da, wie er an den Reichskanzler Oxenstierna[113] schreibt, ‚die mattigkeit noch nicht nachlassen will’, bekamen die Generalmajore Lohausen und Bulach am 20. Januar von Oxenstierna den Befehl, Bernhards Armee über den Thüringer Wald nach Franken zu führen, sich im Hochstift Bamberg und der Maingegend festzusetzen und dabei die Stadt Nürnberg[114] gegen kaiserliche Feindseligkeiten abzusichern (Chemnitz II, S. 36).

Nach Bernhards eigenhändiger Instruktion vom 14.1. sollte sich Lohhausen mit der Infanterie, ‚doferne vom feindt man nichts vernehmen noch sich befahren würdet, in bemeltes Bamberg[115] logiren undt rückhwarts hinauss gegen Eltmann[116] zue sich des Mayns […] versichern’, sofern der feind aber ‚auch von Hoff[117] oder der Ober Pfaltz starckh uff die armee undt dieses volckh gehen solte […] und uf den fall, er [Lohausen] sich nicht zu halten möglichen, [sollte er] dasselben [Bamberg] abbrennen undt in grund demoliren [!], undt er sich zuerückh gegen Schweinfurth[118] wenden undt in sicherheit begeben’ (Skrifter, s. o.).

Die Armada Bernhards zählte zu diesem Zeitpunkt nicht viel mehr als 8000 Mann, wie der kaiserliche Generalkommissär[119] Wolf Rudolph von Ossa[120] berichtete, der in einem Brief vom 27. Februar 1633 aus Eichstätt[121] schrieb, er fürchte eine Vereinigung mit dem schwedischen Feldmarschall Gustav Horn,[122] welcher zu diesem Zeitpunkt zwischen Ehingen[123] und Biberach[124] an der Donau in Kämpfe mit dem kaiserlichen Feldmarschall Aldringen[125]Aldringen, Johann Graf [Abb. rechts] verwickelt war (Soden II, S. 51). Im Kern bestanden Bernhards Truppen aus den relativ schwachen Regimentern zu Pferd: Georg von Uslars[126] Regiment (160 Pferde), Bulachs Regiment (120 Pferde), (Wilhelm von) Goldsteins[127] Regiment unter Oberstleutnant Max Conrad von Rehlingen[128] (150 Pferde). Dieses Regiment wurde im März 1633 durch den Obristen Philipp Sattler[129] übernommen, Oberst (Eberhard) Beckermanns[130] Regiment (150 Pferde), Herzog Bernhards Leibregiment unter Oberstl. Bouillon[131] (12 Kp., 500 Pferde), Nicholas de Courvilles[132] Regiment (5 Kp. 300 Pferde), (Christoph Karl Graf von) Brandensteins[133] Regiment unter Rittmeister Lorbeer[134] (300 Pferde), (Georg Ludwig Graf von) Löwensteins[135] Regiment unter dessen Obristwachtmeister (200 Pferde), Oberst Wolf Jaroslav von Steinbachs Regiment (200 Pferde), Johann Bernhard von Öhms[136] Regiment (300 Pferde). Die Dragoner unter Oberst Georg Christoph von Taupadel[137] und den Oberstleutnants (Lorentz) Ambrosius[138] und (Pierre) Margali[139] blieben in Chemnitz zurück. Die Fußtruppen bestanden aus der blaue[n] Brigade[140] (dem alten blauen Regiment) unter Hans Georg aus dem Winckel,[141] von der jedoch ein Teil als Garnison[142] in Zwickau[143] verblieb, Herzog Bernhards Brigade (grüne Brigade), Joachim Mitzlaffs[144] Brigade und dem schwarzen Regiment des jüngeren Grafen (Johann Jakob) von Thurn;[145] zusammen etwa 6000 Mann in 8 Regimentern zu Fuß und 2600 zu Pferd. (Soden II, S. 32ff.; Huschke, S. 44, 48, 108; Brzezinski/Lützen, 21; Skrifter II Bd. 7, S. 18)“.[146]

„Während Lohausen das Fußvolk und die Artillerie kommandierte, war Bulach für die Reiterei zuständig. Die schwedischen Truppen hielten am 27. Januar zwischen Neustadt/Orla[147] und Weida[148] ‚Rendezvous’ und nahmen ihren Weg teils über Lobenstein[149] und Nordhalben[150] (1. Februar), teils über Ludwigsstadt[151] und Teuschnitz[152] nach Kronach[153] (Chemnitz II, S. 38). Nach obenerwähntem ‚Memoriall’ Bernhards sollten sie sich bemühen, ‚ob sie en passant die vestung Cronach, jedoch mit zuvorgehenden reiffen rath undt einbeziehung gueter kundtschafft (1) wie der ort besetzt, (2) wo demselbigen beyzuekhommen, (3) woher das proviand zu nehmen […] emportieren [einnehmen] khönnen. […] Sonsten aber undt ausser diesem den nechsten wegkh uff Bamberg zue nehmen, […] undt sich dessen bemechtigen’.

Den direkten Vorbeizug an Kronach vermied man zuerst. Das vorläufige Hauptquartier hatte man westlich der Stadt in Mitwitz[154] genommen. (Vom 26. Januar/5. Februar ist ein Schutzbrief Lohausens und Bulachs für das Herzogtum Coburg aus dem ‚Hauptquartir zu Midwitz’ datiert). Am 3. Februar machte eine schwedische Abteilung von ca. 3000 Mann zu Fuß, teils vom Haßlacher Grund über die Hofwiese kommend teils von Mitwitz über Entmannsdorf[155] (bei Breitenloh, Zitter (S. 29) schreibt ‚Enselsdorf’) kommend beim äußeren Haßlacher Tor einen halbherzigen Angriff auf Kronach, während die Reiterei 17 Kompanien stark auf dem Haßlacher Berg in Richtung Mitwitz hielt. Die feindlichen Truppen drangen über den Ziegelanger bis zum Mühlgraben am Marienplatz vor, wurden jedoch durch einen zangenartigen Ausfall der Kronacher am Haßlacher (Bamberger) Tor zurückgedrängt, worauf sie die Vorstadt am Ziegelanger in Brand steckten. 70 Häuser und Städel wurden ein Raub der Flammen.

Die schwedischen Truppen hielten sich allerdings nicht lange auf, da sie sich auf eine Belagerung im Winter kaum einlassen wollten und sie überdies am gleichen Tag von Bernhard eigenhändige Instruktion erhielten, ‚sich vor Cronach, weil selbiger orth gleichwohl von zimlicher importanz undt mit ein 500. Man besetztt, nicht [zu] engagieren, sondern seine marche [wormit es bishero des sehr bösen wetters […] halben sehr langsam zugangen) recta uf Bamberg nehmen’ (Skrifter II Bd. 7, S. 21). Über den Angriff auf Kronach schreibt die Nonne vom Heiligen Grab[156] in ihr Tagebuch: ‚Freidtag den 4. februarius [richtig: 3.2.] hat der feind wiedterumb an die statt Cronig angesetzt / aber sie haben mit Spott müssen abziehen / dann es seint ihr 200 gewesen / so den ersten anlauff gethon haben / disse seint alle nidter gemacht worden / das ihr uber zwen oder drey nicht dar von kumen seint, wie uns ein schwedischer soltadt selbst gesagt / der auch dabey gewessen ist / dan es sey von der statt heraus hauffen weis auff sie gangen / dann die Croniger seint wie die teüffel, er möchte wol einen sehen’. (Tagebuch der Maria Anna Junius in BHVB 52, Bbg. 1890, S. 103).

Lichtenfels[157] wurde am 6. Februar, von Soldaten und Bürgerschaft nahezu verlassen, kampflos eingenommen. Staffelstein[158] wollte sich nicht kampflos ergeben. In der Stadt lag eine Kompanie vom Jung-Pappenheim’schen Regiment (Graf Philipp von Pappenheim[159] war ein Vetter des bei Lützen gefallen[en] Feldmarschalls Gottfried Heinrich von Pappenheim[160]). Die schwedischen Truppen sprengten jedoch die Tore am 7. Februar mit Petarden[161] auf, hieben die Besatzung nieder und plünderten den Ort aus. Nach dem Bericht der Bamberger Jesuitenchronik fielen 106 Personen aus Bürgerschaft und Garnison der Furie der Angreifer zum Opfer und wurden am folgenden Tag beerdigt. (BHVB 48, S. 40). Am 8. Februar nahmen die schwedischen Truppen ihr Hauptquartier in Scheßlitz[162] und am 9. Februar zogen Lohausen und Bulach ohne Gegenwehr in Bamberg ein. Das Militär und alle höheren Personen hatten sich in die Festung Forchheim[163] geflüchtet. Die Schwedischen Truppen bezogen nun in und um Bamberg Winterquartiere und lagen bis Mitte März in der Stadt. (Looshorn VI, S. 291f.; Chemnitz II, S. 38ff.)“.[164]

„Bernhards Plan war anfangs nur auf die Eroberung Regensburgs[165] gerichtet. Über die Eroberung Auerbachs in der Oberpfalz[166] wollte er sich den Weg dorthin ebnen. Oxenstierna hinderte ihn jedoch an der Ausführung dieses Plans und bewog ihn, an die Donau zu marschieren, um sich dort mit dem Feldmarschall Gustav Horn zu vereinigen. (Soden II, S. 56).

Herzog Bernhard verließ am 27. März mit seiner mittlerweile 13.000 Mann starken, (ebd. S. 57) aus 15 Regimentern zu Roß und Fuß bestehenden Armee Bamberg. Den Generalmajor Georg von Uslar schickte er mit 22000 Reitern in 5 Regimentern, nämlich dem Weimar’schen (Leibregiment), Uslar’schen, Brandenstein’schen, Steinbock’schen (muß heißen: Steinbach’schen) und Becker’schen (muß heißen Beckermann’schen) zur Verproviantierung von Weißenburg[167] voraus (ebd. 60). Am vorhergehenden Tag begehrte er in einem Schreiben an den nürnbergischen General von Schlammersdorff für seine Armee auf 2 Tage je 14.000 Pfund Brot. Er selbst kam am 29.3. nach Nürnberg.[168] Hier legte er dem Rat seine Pläne dar und forderte, daß die Stadt noch etwa 800 bis 1000 Mann zu ihrer Verteidigung aufnehme. Außerdem drang er darauf, daß die Stadt jene 130 Mann vom Hastver’schen[169] Regiment weiterhin behalte und bezahle, die sie bisher bereits in Garnison hatte.

Am 30. März verließ Bernhard Nürnberg und logierte mit der gesamten Armee im Amt Schwabach.[170] Nach Ansbach, das er am 31. März erreichte, hatte er Nachricht übersenden lassen, man möge 20.000 Pfund Brot backen und binnen 2 Tagen zur Lieferung in Bereitschaft halten lassen. (Ebd. S. 58ff.). Dort beschloß Bernhard, die befestigten Plätze Herrieden[171] und (Wolframs-)Eschenbach[172] ein[zu]nehmen. Er kommandierte deshalb den Generalmajor Lohausen mit einigem Volk und Stücken vor Eschenbach, welcher am 23.3./2.4.1633 Bresche[173] schießen ließ und die Besatzung und Bürgerschaft zur Übergabe durch Akkord[174] zwang.

Er selbst zog, nachdem er von Ansbach[175] zusätzliche Geschütze angefordert und das Hastver’sche Regiment von Neustadt[176] herbeigerufen hatte, am 2. April vor Herrieden. Die bisherige kaiserliche Garnison bestand aus 150 Mann und hatte die zweimalige Aufforderung, sich zu ergeben, mit höhnischen Worten abgewiesen. Der Herzog ließ daraufhin Bresche schießen und den Graben füllen: ‚Worauff die belagerte[n] ein weis fähnlein über die maure ausgestecket / vnd sich zum accord erboten. Da dann der Obriste Hastvert [Abb. rechts]Hastver, Claus unter die breche gegangen / vnd jemand, den accord zu machen / herausgefordert: Hingegen sie [jemand] von [den] Officierern hinein begehrt. Wie nun Capitain von gemeldtem Obristen nebst dessen Capitain Lieutenant[177] durch die breche hineingestiegen / vnterdessen ihnen der Obrister [Hastver] etwas hart zugesprochen / wolten sie solches nicht recht verstehen / sondern gaben auf gemeldte beyde Officierer fewr heraus / vnd ward der Capitain Lieutenant dergestalt getroffen, das er todt aufm platze blieb. Worüber der Herzog [Bernhard] entrüstet / das Gespräch abrumpiret / mit Stücken noch zweymal Salve gegeben / die breche also erweitert / vnd die Soldaten hineingehen lassen’. (Chemnitz II, S. 96). Außer Weibern und Kindern wurde alles niedergehauen und die Stadt geplündert. Das Hastver’sche Regiment wurde zunächst als Besatzung hineingelegt, allerdings nach einigen Tagen durch den Rittmeister Christoph von Rochau (Rochow)[178] mit einer Kompanie zu Pferd von Bernhards Leibregiment und 200 Musketieren[179] ersetzt. (Soden II, S. 62, S. 67).

Es ist anzunehmen, daß der Verlauf der Belagerung nicht im eigentlichen Sinne Hastvers verlief, der ja, wie die vorausgegangenen Ereignisse zeigen, eher zur Nachgiebigkeit tendierte. Unter dem Bruck Bernhards hatte er aber keine andere Wahl. Die Vorgehensweise in Herrieden wirft jedoch auch ein Bild auf die brutale Kompromißlosigkeit Bernhards und läßt einige Parallelen zu den Belagerungen Kronachs erkennen. Hier war Hastver im Jahre 1632 wieder abgerückt, nachdem er die Aussichtslosigkeit seiner Aktion eingesehen hatte. Was passiert wäre, wenn Herzog Bernhard, der bei seiner Belagerung Kronachs im Jahre 1634 bereits Bresche geschossen hatte und stürmen ließ, die Stadt eingenommen hätte, läßt sich aus obrigen Verlauf erahnen.

Von Ansbach zog Bernhards Armee, die sich mittlerweile mit weiteren Regimentern verstärkt hatte, unter anderem mit dem Regiment zu Fuß des Obersten Thomas Sigmund von Schlammersdorff, über Donauwörth[180] in Richtung Augsburg.[181] Hastver blieb mit seinem Regiment in Ansbach zurück”.[182]

1637 soll Steinbach zusammen mit seinem Bruder Heinrich angeblich in kaiserlichen Diensten gestanden und auf Altenstein[183] gelegen haben.[184]

Vom November 1648 datiert ein Brief von ihm aus Prag an Karl X. Gustav.[185]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Vgl. JELINEK, Die Böhmen II, S. 104f.

[1a] Schlacht am Weißen Berg bei Prag am 8.11.1620: Maximilian I. v. Bayern schlägt das böhmische Ständeheer unter Christian I. v. Anhalt. Friedrich V. v. der Pfalz geht nach Den Haag in die Niederlande. Vgl. KREBS, Schlacht.

[1b] Hauptmann [schwed. Kapten, dän. kaptajn, tschech. kapitán]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. In besetzten Territorien wurde nach der Verpflegungsordnung Wallensteins (1629) 200 Rt. monatlich verlangt; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Gallas‘ Verpflegungsordnung, Zabern, 15.11.1635, sollte er 200 fl. erhalten; MÜLLER, Schicksale, S. 70. Nach der kaiserlichen Verpflegungs-, Futter- u. Soldordnung (1640) standen ihm bei der Infanterie dagegen nur nur 140 fl. zu; SCHMID, Quellen, S. 159. Ein kommandierender Hauptmann einer Streifschar aus einer Garnison erhielt quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller, sein Leutnant 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller, jeder Soldat oder Reiter 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch. Viele Offiziere höherer Dienstränge waren auch zugleich Hauptleute u. nahmen daher zusätzlich einen Hauptmannssold u. entsprechende Servisleistungen in Anspruch. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Hauptmann nach der Schlacht bei Jankau (1645) 150 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen. Ein verletzter Hauptmann erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 150 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1668, S. 599.

[1c] Paul Kaplíř Wosterský Ritter v. Sulevic [Kaplíř ze Sulevic (Sulejovic, Sulewitz)] [ -nach 1662], Sohn des Sigmund Kaplíř v. Sulevic; 1618 aktive Teilnahme am Prager Fenstersturz; 1618-1620 Generalquartiermeister der böhmischen Stände; 1621 Flucht u. Enteignung; später schwedischer Obrist, v. ca. 1636 bis mindestens 1654 Hofmann der im niederländischen Exil lebenden Kurfürstin Elisabeth v. der Pfalz [1596-1662]. Generalproviantmeister. Vgl. JELINEK, Die Böhmen II, S. 44f.

[1d] JELINEK, Die Böhmen II, S. 104. – Johann Warleych Ritter v. Bubna [Bubenow, Bubena, Zbubna, Sbubna, Sbubene, Rubna, Ruben, Zwabra] [Jan Varlich z Bubna az Litic] [1570-12.6.1635 Halle], Sohn des Hermann Heinrich v. Bubna [ -1602], kaiserlicher Obrist unter Rudolf II., 1609 Obristleutnant der böhmischen Stände, 1611 Obrist, 1618 Generalwachtmeister der böhmischen ständischen Armee, folgte Friedrich V. v. der Pfalz auf dessen Flucht nach Breslau, 21.4.1621 in absentia zum Tode u. Verlust seines Eigentums verurteilt, in effigie hingerichtet, dänischer, dann schwedischer Militärdienst, 1631 schwedischer Generalmajor, Kontaktperson zwischen Wallenstein u. Axel Oxenstierna 1633. JELINEK, Die Böhmen II, S. 121ff. Vgl. die Erwähnungen bei LORENZ, Quellen zur Geschichte Wallensteins. Nach anderen Angaben soll er 1636 als Generalmajor in den Diensten der Generalstaaten verstorben sein.

[1e] Christian II. Fürst v. Anhalt-Bernburg [11.8.1599-21.9.1656 Bernburg]. Vgl. das verdienstvolle, in Arbeit befindliche Großprojekt der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, unter: http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: Digitale Edition und Kommentierung der Tagebücher des Fürsten Christian II. von Anhalt-Bernburg (1599-1656). in: Editiones Electronicae Guelferbytanae. Wolfenbüttel 2013.

[1f] Guillermo [Guilelmo] de [Wilhelm v.] Verdugo di Fauleria [1578-15.1.1629 Kreuznach], Sohn des Francisco Verdugo [1537-1595]; spanischer u. kaiserlicher Obrist; ab 1612 Kriegsrat in Brüssel u. Gubernator v. Geldern; 1620 nahm er Prinz Christian d. J. v. Anhalt-Bernburg in der Schlacht am Weißen Berg gefangen, seit 1621 kaiserlicher Kämmerer, ab 1623 Generalgouverneur der eroberten Unterpfalz (Rheinpfalz).

[2] Pomeisl [Nepomyšl, Bez. Louny]; Tschechien].

[3] Schock Meißnisch: 1 Schock Meißnisch = 1 Joachimstaler = 70 Kr. Ein stattliches Adelshaus in der Brückengasse zu Füßen der Prager Burg kostete 7.000 Schock Meißnisch. Münzen wurden nach Schocken gerechnet, wobei meist 60 Stück der gangbarsten Münzsorte, gewöhnlich 60 Groschen, zugrunde gelegt wurden. In Thüringen und Sachsen galt ein Altschock 20, ein Neuschock 60 meissnische oder gute Groschen.

[4] Hermann Freiherr v. Questenberg [ -1651], Reichshofrat u. kaiserlicher Gesandter in Köln.

[5] Strojetitz [Strojetice, heute Teil von Kryry, Bez. Louny, Tschechien]. Ich danke Frau Veronika Jíchová für ihre Hinweise.

[6] Fideikommiss: unveräußerliches und unteilbares Vermögen einer Familie. Das Familienfideikommiss war ein Sondervermögen einer Familie (Obereigentümer), das ungeteilt in der Hand eines Familienmitgliedes (Nutzeigentümer) blieb. Der Inhaber erhielt nur den Ertrag des Vermögens zur freien Verfügung. Vollstreckungen in das Vermögen wegen Schulden des Inhabers waren ausgeschlossen. Dadurch blieben die vermögensrechtliche Grundlage für eine Familie u. ihre soziale Stellung gesichert. Das Fideikommiss beruhte auf rechtsgeschäftlicher Stiftung – zum Beispiel durch testamentarische Bestimmung; die Erbordnung (in der Regel Primogenitur) legte der Stifter fest. Das Familienfideikommiss war rein privatrechtlicher Natur u. damit vom (allodifizierten) Lehen zu unterscheiden, das auch öffentlich-rechtliche Merkmale aufwies [Wikipedia].

[7] SOMMER, Das Königreich Böhmen, 14. Bd., S. 267.

[8] Hauptmann [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. In besetzten Territorien wurde nach der Verpflegungsordnung Wallensteins (1629) 200 Rt. monatlich verlangt; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Ein kommandierender Hauptmann einer Streifschar aus einer Garnison erhielt quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller, sein Leutnant 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller, jeder Soldat oder Reiter 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch. Viele Offiziere waren auch zugleich Hauptmann u. nahmen daher zusätzlich einen Hauptmannssold u. entsprechende Serviceleistungen in Anspruch.

[9] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u.Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[10] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer u. exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung u. Bezahlung seiner Soldaten u. deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung u. Befehlsgewalt über Leben u. Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität u. Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) u. Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- u. Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold v. 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld u. 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist u. Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe v. Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung v. Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – u. aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung v. Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – u. auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung u. Beschaffung von Waffen, Bekleidung u. Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen u. Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen  Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen u. nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, u. die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) u. nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben u. Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über drei Regimenter), was Maximilian I. v. Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel v. seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) u. den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden u. auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist u. Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Meist führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl v. rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. Moritz Heinrich v. Nassau-Hadamar [1626-1679] erhielt 1640 bereits mit 13 Jahren in Anerkennung der Verdienste seines Vaters Johann Ludwig ein Kürassierregiment u. den Sold eines Obristen; Dillenburgische Intelligenz-Nachrichten des Jahres 1779. Dillenburg 1779, Sp. 422. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.

[11] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 u. 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft v. seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[12] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern u. Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich u. einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[13] Kapitän [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich – ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. – sein Anteil aus Beute und Ranzionierung betrug pro 1.000 Rt. Erlös  59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.

[14] Wilhelm IV. Herzog v. Sachsen-Weimar [11.4.1598 Altenburg-17.5.1662 Weimar], schwedischer Generalleutnant. Vgl. HUSCHKE, Wilhelm IV.

[15] Georg Friedrich Markgraf v. Baden-Durlach [30.1.1573 Durlach/Karlsruhe-24.9.1638 Straßburg], mansfeldischer General. Vgl. die Erwähnungen bei KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld. [Abb. Stein13]

[16] Fähnlein, Fahne [schwed. fänika]: I. militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: Ein Fähnlein umfasste 200 bis ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere u. 20 Rundschildner), bei den Schweden z. T. bis 500 Mann. Es gliederte sich wiederum in Rotten v. 10-15 Mann, die v. einem Rottmeister angeführt wurden. II. In den Städten wurden wehrfähige Bürger ebenfalls in Fähnlein bzw. Rotten eingeteilt.

[17] REITZENSTEIN, Der Feldzug 1822 1. Heft, S. 175f. Die Vermutung, es könnte sich um Steinau handelt, ist irrig.

[18] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.

[19] Schwarzburg [LK Saalfeld-Rudolstadt]; HHSD IX, S. 395ff.

[20] Greußen [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 170f.

[21] Clingen [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 69f.

[22] Sondershausen [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 402ff.

[23] Hainleite: Höhenzug, der mit dem westlich verlaufenden Dün und den östlich verlaufenden Schmücke und Schrecke sowie der Finne den nördlichen Abschluss des Thüringer Beckens bildet. Die Hainleite reicht von Großfurra im Westen über Sondershausen bis zur sogen. Sachsenpforte, dem Unstrutdurchbruch zwischen Sachsenburg und Heldrungen, dem das ganze Mittelalter hindurch strategische Bedeutung zukam [MDSZ].

[24] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. Reichsgulden: 1 Reichsgulden = 60 leichte oder rheinische Kreuzer (kr.) = ⅔ Reichstaler (Rtl.) = 16 gute Groschen = 24 Mariengroschen. Zur Umrechnung v. fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Nach einer anderen nicht unproblematischen Umrechung würde 1 Rt. heute etwa 27, 3 € entsprechen. Nach WILDGRUBER, Dte feste Stadt Wasserburg, S. 74, entspräche 1 Rt. 60 DM, also etwa 30 €. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 540-1.000 € entsprechen. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.

[25] Hermann v. Fränck [Frenck, Frenckh, Franck, Frank, Franke, Fränkel] [ -1629], mansfeldischer Obrist.

[26] Tross: Der Tross war der gesamte Begleitzug eines Heeres (ohne Anspruch auf Verpflegungsrationen) u. bildete sich, neben den Offiziers- u. Soldatenfamilien, aus Dienstpersonal, Feldpredigern, Feldchirurgen, Feldschern (vgl. s. v.), „Zigeunern“ als Kundschaftern u. Heilkundigen, Köchen u. Handwerkern, Händler/innen u. Marketender/innen, Invaliden u. Entwurzelten, Glaubensflüchtlingen, Soldatenwitwen u. Kriegswaisen, Hunger leidenden Zivilisten und Bauern, Gefangenen, behördlicher Strafverfolgung Entflohenen u. zum Dienst bei der Artillerie verurteilten Straftätern sowie Gauklern, Wahrsagern und in 4 Klassen eingeteilte Prostituierten („Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“). Nach der Kapitulation der Kaiserlichen 1632 in Zwickau rückten angeblich 1150 Infanteristen, 800 Kavalleristen (zumeist Kroaten), 2100 Huren u. Troßbuben ab; HERZOG, Chronik von Zwickau 2. Bd., S. 427. Der schwer bewegliche Tross („Geschlaif und Geschlepp“: Bezeichnung aus Württemberg; SIEBER, Oberamt Besigheim, S. 43) und die ambulante Lagergesellschaft waren z. T. doppelt bis viermal so groß wie das Heer, dem er folgte, u. war somit zahlenmäßig größer als eine Großstadt wie etwa Köln. Der Aufwand für die eigenen Bedürfnisse Erzherzog Leopold Wilhelms u. seinen Hofstaat scheint ziemlich groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „. PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 119 (Bad Windsheim 1635), S. 119: „1635. den 11. Martii zogen die beede Schwäbischen Compagnien unterm Hauptmann Rödeln und Richtern aus der Stadt / solten 421. Mann seyn / aber als man sie unter dem Thore zehlete / warens 1800. Köpffe in allem mit Weib und Kindern“.[26] Christian II. v. Anhalt-Bernburg am 22.2.1637 anlässlich der Kämpfe um Leipzig 1637; http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm (1637): „Jtem: daß die Kayserlichen sehr vbel hausen, ärger alß Türcken, mitt schendungen, vndt grawsamkeitten, weil viel Barbarische vndißciplinirte völcker vndter ihnen. Mitt dem droß seyen sie 100 mille Menschen starck, darundter 40 mille combattans“.[26] Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. v. Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. In der Werbeinstruktion (1639 VII 04; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2624, fol. 4-5) war bestimmt worden, dass „taugliche knecht und nit solche, wie zum theil bei vorigen werbungen geschehen, geworben werden, die mit zu villen kindern beladen und sich allein wegen der quartier underhalten lassen, khonfftig aber wanns zum veldzug khombt, wider dauongehn, also werb: und lifergelt umb sonst angewendt wirdet“. Zum Teil wurden sogar Schiffsbrücken im Tross mitgeführt. Zudem unterlag der gesamte Tross der Militärjustiz, vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 35 (1633): „Haben 4 von dem Troß ins Feuer geworfen, wie man denn nach geschehenem Brand 2 Köpf, etliche Finger und einen halben gebratenen Menschen noch übrig gefunden“.Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER,  „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi. In Notsituationen wurden Trossangehörige, wenn auch erfolglos, als Kombattanten eingesetzt; BRNARDIC, Imperial Armies 1, S. 19.

[27] [Bad] Frankenhausen [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 29ff.

[28] Mansfeld [LK Mansfeld-Südharz]; HHSD XI, S. 316ff.

[29] Stolberg [LK Harz]; HHSD XI, S. 453ff. Vgl. ZEITFUCHS, Stolberg.

[30] Plünderung: Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung v. Festungen u. Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. JANSSEN, Bellum iustum, S. 137: „Sei der Krieg als Mittel zur Erhaltung der Gerechtigkeit unter den Menschen gestattet, so sei auch das Beutemachen in einem gerechten Krieg als ein legitimes Mittel, den Gegner zur Aufgabe zu zwingen oder von der Führung eines ungerechten Krieges abzuschrecken, gerechtfertigt. Daß dem Feind alle Güter, die ihm zur Schädigung der gerechten Sache dienen, entwendet werden dürften, liegt, so Grotius, auf der Hand. Des weiteren gäbe es drei schwerwiegende Gründe, aus denen es gerecht erscheine, die Güter des Feindes in Besitz zu nehmen. 1. Als Ausgleich für die Güter, die der gegner sich entweder vor oder während des Krieges widerrechtlich angeeignet hat; 2. Als Entschädigung für die Kriegskosten, die dem gerecht Kriegführenden entstanden sind; 3. Als abschreckende Strafe für den Übeltäter. Sich den Besitz des ungerechten Feindes aus Habgier anzueignen, sei jedoch nicht zulässig. Der gerechte Krieg rechtfertige nicht die Plünderung des Gegners“. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen u. Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames u. ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. v. Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen aber auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“ Auch eigene Einheiten fielen über andere Einheiten her, um sie auszuplündern, wie etwa 1634 in Leipheim; BROY, Leipheim, S. 146f.

[31] Wernigerode [LK Harz]; HHSD XI, S. 493ff.

[32] spolieren: plündern.

[33] Keula [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 233.

[34] HAPPE I 34 v-35 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[35] Johann Ludwig Riese [Rieß, Rise] [ -10.8.1632], dänisch-weimarischer Obrist.

[36] Johann Ernst I. der Jüngere v. Sachsen-Weimar [21.2.1594 Altenburg-6.12.1626 Markt St. Martin], mansfeldischer Obrist.

[37] Ernst Graf v. Mansfeld [1580 Luxemburg-30.11.1626 Rakovica bei Sarajewo], Söldnerführer. Vgl. KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld.

[38] HEERMANN, Nachlese, S. 29.

[39] Bergern, heute Ortsteil von Bad Berka [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 27f.

[40] Bad Berka [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 27f.

[41] 1. Schlacht bei Breitenfeld am 17.9.1631: Schlacht bei Breitenfeld (nahe Leipzig) am 17.9.1631, in der das Heer der katholischen Liga unter Tilly durch die Schweden unter Gustav II. Adolf u. die mit diesen vereinigte sächsische Armee unter Kurfürst Johann Georg I. eine vernichtende Niederlage erlitt. HAPPES Zahlen in der „Thüringischen Chronik“ mit 40.000 Mann auf beiden Seiten [MDSZ, I 207r] liegen deutlich zu hoch: Auf kaiserlich-ligistischer Seite dürfte von 8.000 Toten, 6.000 Verwundeten, 3.000 Gefangenen u. 3.000 auf der Flucht Umgekommenen auszugehen sein, auf der Gegenseite waren 3.000 Sachsen u. 2.000 Schweden ums Leben gekommen. Zeitgenössische Flugschrift „Relation / vnd nunmehr recht gründlicher Bericht / von dem Grossen Haupt Treffen vnd Grimmigen Schlacht so … den 7. Septbr. Anno 1631 zu Breitenfeld … gehalten. 1631″, zitiert bei RUDERT, Kämpfe, S. 74: „Die Todten liegen von Leipzig an biß auf die Hohe Leine / seynd noch viel lebendige vnter den Todten / denen Hände vnd Füsse abgeschossen seyn / bitten umb das Jüngste Gericht man soll sie nur todt schiessen / daß sie ihrer Marter loß kommen / wollen sie sich laben / müssen sie Christen Blut trincken“. Der protestantische Schuhmacher Rudolf v. Bellinckhausen 1632 über die Lage nach der Schlacht im kaiserlich besetzten Osnabrück; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 194: „Als Gott der Herr fur dießer zeyt wie noch itzundt auf diesem heutigen tag und stundt gute victoria durch seinen werck zeugenn Koniglich May[estät] in Schwedn, den h[errn] Churfursten von Sachsen, h[errn] Landgraffen [Wilhelm V.; BW] von Heßenn geben, dafur wir Gott hoch lobenn und danckenn sollenn, darmit die feynde der warheyt und tyrannen der armen christlichen kirchen itzt gesturtzet und gedempfet werdenn. Dannoch die h[errn] Jesuiten mit ihrer gantzn h[heiligen] societet, mit schulern und studentenn wie auch munchs orden und Papistenn, betenn und singenn alle tag in ihrenn kirchenn, Gott wollte den ihrn victorii geben“. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 432ff.

[42] Johann von Sachsen-Weimar [22.5.1570 Weimar; 31.10.1605 Weimar], aus der Familie der ernestinischen Wettiner, 1602-1605] bis zu seinem Tod Herzog v. Sachsen-Weimar.

[43] Halle a. d. Saale; HHSD XI, S. 177ff.

[44] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff. Vgl. STIEVERMANN, Erfurt, S. 35ff.

[45] Alexander [v.] Erskein [Esken, Eske, Erskeine, Eßkhen, Eschen] [31.1.1598 Greifswald-27.7.1656 Zamość], schwedischer Kriegsrat, Resident. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=15450. Sohn eines nach Pommern ausgewanderten schottischen Kaufmanns. Nach den Studien unter anderem in Wittenberg (1617), Leipzig, Jena u. Rostock (1623) nahm er Dienste bei Sophia v. Dänemark, der Mutter Christians IV. v. Dänemark, den er jedoch aus gesundheitlichen Gründen wieder aufgab. In Stralsund beriet er auf Wunsch Gustav II. Adolfs den schwedischen Obristen Fritz Petrowitz Rosladin während der Belagerung der Stadt. Zwischen 1628 u. 1630 fungierte er als Vertreter Schwedens und Assistenzrat in Stralsund, ab 1632 als Kriegsrat sowie Resident in Erfurt u. zuständig für ganz Thüringen. Vgl. die Erwähnungen bei PETER, Eisenach. Er spielte eine entscheidende Rolle in den Verhandlungen Schwedens mit dem eigenwilligen Wilhelm IV. v. Sachsen-Weimar, den auch Frankreich auf seine Seite zu ziehen hoffte u. den gerade die schwedische Generalität, vor allem Banér, für nicht besonders geeignet hielt. Reichskanzler Oxenstierna bestätigte ihn in seinen Funktionen im Februar 1633. 1634 war er Kriegsrat der schwedischen Hauptarmee im Reich . Resident in Thüringen. Zudem betrieb er nach eigener Aussage planmäßig Archivraub, wie der bei Johan Oxenstierna tätig gewesene Prediger Schupp berichtet: „Der Raub, den ich in Teutschland gethan habe, ist ein Briefe-Raub. Wann wir mit der Armee an einem Ort, sonderlich in ein Kloster, oder Jesuiter-Collegium kamen, habe ich alsobald geeilet nach dem Archiv zu, und habe alle Brieff eingepacket. Wann ich dann Zeit gehabt, habe ich sie durchgelesen, dadurch bin ich hinter so viel arcana, hinter so viel stücklein kommen, dass ihr es nicht wohl glauben können“. SCHUPP, Salomo, BL E VIIe, zit. bei DROSTE, Im Dienste der Krone, S. 391. Nach dieser Erfurter Zeit wurde er als Berater zu Johan Banér abgeordnet. 1637 versuchte er die schwedische Macht in Pommern zu reorganisieren. 1642 wurde er auf Wunsch Torstenssons als Kriegsrat erneut bestätigt. 1644 wurde er Mitglied der „Fruchtbringenden Gesellschaft“ unter dem Gesellschaftsnamen „der Fürsichtige“.1645/46 amtierte er als Assistenzrat Torstenssons in Leipzig. 1648 wurde er Kriegsratspräsident unter dem Befehl des späteren Königs v. Schweden, Carl X. Gustav, u. Gesandter auf dem Westfälischen Friedenskongress. Ende April 1648 trat die schwedische Generalität in Nördlingen zusammen. An dem Treffen nahm auch Erskein teil, zu diesem Zeitpunkt noch Kriegs- u. Assistenzrat der schwedischen Königin, aber auch Bevollmächtigter der schwedischen Armee in Deutschland u. der Gesandten der Krone in Osnabrück. Die Generalität legte fest, der Krieg sei „vom römischen Reich abzuführen, damit selbiges sich etwas zu der Schwedischen Armee kunfftigem Aufnemmen recolligiren (erholen) könne, … hingegen sei sedes belli ipsa (der eigentliche Kriegsschauplatz) nach den Erblanden zu transferirn und dort zu conserviren … Churbaiern vermittelst aller coniungirten Macht … zu ruiniren“. SAMBRAUS, Feldzug, S. 84. Diese Nördlinger Beschlüsse hatten die satisfatio militum zum Ziel, die Geldabfindung der schwedischen Armee bei ihrer Abdankung. Ihr ganz eigenes Interesse stellten die Generäle in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen und wußten sich in Übereinstimmung mit ihrer Regierung, wenn auch die Vorstellungen über die Höhe der satisfatio militum beträchtlich auseinander gingen. Die schwedische Generalität hat offenbar einen baldigen Friedensschluss nicht mehr ausgeschlossen, jedoch wohl schon damals über den Friedensschluss hinaus mit einem längeren Verbleib im Reich gerechnet, aber außerhalb des österreichischen Reichskreises. Im erholten Reich konnte Schweden gelassen Geldabfindung, Abdankung u. Abzug seiner Armee betreiben. Inwieweit Erskein hinter den Vorstellungen stand, im Norden Deutschlands einen geschlossenen schwedischen Soldatenstaat zu errichten, bedarf noch der Untersuchung. Erskein behauptete von sich, er habe als Kriegskommissar wichtiges Archivmaterial aus den besetzten Städten retten können. Vor allem im Eichsfeld, in Pommern u. Prag „sammelte“ er dieses Material u. bewahrte es in seinem Domizil Erskeinschwinge bei Stade auf. Anlässlich der Eroberung der Prager Kleinseite u. der gewaltigen Kriegsbeute durch Hans Christoffer von Königsmarck am 26.7.1648 erbeutete er unter anderem eine bemerkenswerte Bücherei. Er war an den Verhandlungen in Prag u. Nürnberg nach dem Westfälischen Frieden beteiligt. Nach Schweden zurückgekehrt, wollte ihn Königin Christina zum Freiherrn erheben, was Erskein aber zweimal ablehnte. Vom November 1650 bzw. von 1652 an amtierte er als Rat in den schwedisch besetzten Herzogtümern Bremen u. Verden, wo Königsmarck als Gouverneur eingesetzt war. 1652 wurde er geadelt, 1653 wurde er Präsident in Bremen u. Verden. 1655 wurde er zum Freiherrn erhoben (nicht introduziert). 1656 geriet er bei der Eroberung Warschaus in Gefangenschaft u. starb später in Zamoisk. Begraben wurde er in St. Peter in Bremen. MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 1508; BAUER, Erfurter Personalschriften S. 192; DROSTE, Im Dienst der Krone, S. 390−391; SCHULZE, Das Stader Reichsarchiv; HILDEBRAND, Erskein; JÖRN, Servorum Dei Gaudium [MDSZ].

[46] Resident: Diplomatischer Vertreter zweiten bzw. dritten Ranges im Gegensatz zum Legaten oder Ambassador, der teilweise auch aus dem Land gejagt werden konnte, da er nicht den Schutz des Ambassadors besaß. Residenten waren selten adlig, an den Höfen der Souveräne waren sie in der Regel Gelehrte.

[47] Eisenach [LK Eisenach]; HHSD IX, S. 88ff.

[48] Influenzien: Eindringen, Einfälle.

[49] bravieren (franz. braver): drohen, trotzen, verachten.

[50] PETER, Eisenach, S. 10.

[51] Werbegeld: Handgeld für neugeworbene Soldaten; Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung v. Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung u. Armee differierte u. oft v. Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. WAGNER, Pforr, S. 160: „Den 27. [Dezember 1641 a. St.; BW] kam der Beyerische Major Ilck mit dießer ordre alhier [an], daß er von statt und ambt [Schmalkalden; BW] 5200 thlr werbgelder erheben und ein compagnia tragoner alhier darvon werben und richten solde, in welches begehren die beampten alßobalden gewilliget und mit allem ernst die werbgelder von den armen und ubel geplagten leuhten heraußgetrieben. Und nachdem er schnellen zulauff gehabt und dadurch die compagnia balt complet bekom[m]en, alß ist er den 28. Martii deß 1642. jahrs ufgebrochen und sich nach Hilperhaußen [Hildburghausen, Thüringen; BW] geleget. Uff dieße völcker hat statt und ambt an werb: und wochengelder uber 12000 thlr verwendet. Alßo hat dießer geplagte ort dem Beyerfürsten eine comp: werben müßen, worzu D.[oktor; BW] Happel, alß er bey der Beyerisch[en] armee geweßen, trewlich geholfen haben solle“. Der Zeitzeuge Hanns Kahn aus Klings/Rhön; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 196: „Ein bayerischer Major der kaiserlichen Armee verlangt 5.200 Taler, um eine Kompanie Reiter zu werben. Das Geld wird ‚von den armen und übel geplagten Leuten herausgetrieben‘. ‚Weil der Major großen Zulauf bekommt, wird die Kompanie bald komplett, welche den 28. März des folgenden Jahres nach Hildburghausen marschiert‘. Insgesamt kosten die Anwerbungen 12.000 Taler an Werbe- und Verpflegungsgeldern“. Teilweise wurden die Werbegelder auch so hoch angesetzt, weil das „Debochieren“, das Abwerben gegnerischer Soldaten, weit verbreitet war.Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über Ermes’ Werbemethoden; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Nach der Aufstellung v. KAPSER, Kriegsorganisation, S. 271ff., entstammten v. den 1638-1648 in Kurbayern u. in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- u. Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- u. Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- u. Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau u. Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7 – 1, 1 % oder niedriger. Der protestantische Schuhmacher Rudolf v. Bellinckhausen; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 211: „Die bauer bengels, so hin und wider von der pflug, auch von den schaffenn und schweinen ihrn herrn entlauffen und sich bey uns undter die soldatenn begebenn und annehmen laßen, golcken und krolen auf allen gaßenn, singenn, rufen und kreyen, rufen, lauffen und wyßen nicht, was sie fur großen muth wyllen treiben wollen, aber es wehret einn zeitlang, Gott wirdts ein mahl wendenn“. Dass entgegen den Vorschriften auch Kinder angeworben wurden, geht aus KAPSER, Kriegsorganisation, S. 269, hervor; ihr Anteil lag bei 12, 7 %; bei den Ungedienten bei 19, 73 %; KAPSER Kriegsorganisation, S. 266. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold u. Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) u. der Möglichkeit, v. Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, u. dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise u. steigender Löhne aber nur Handgeld und die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, daß der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“.

[52] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung u. wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung v. Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f. Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik v. Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200), dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Für unerlaubte Werbung drohte die Todesstrafe; MÜLLER, Unterpfalz, S. 63. Der Schweriner Dompropst u. Ratzeburger Domherr, Otto v. Estorf [1566-29.7.1637], berichtet zum April 1623; DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.

[53] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark u. in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen. Auch die Oberkommandierenden der jeweiligen Armeen hatten ein eigenes Leibregiment. Zudem waren in der Regel die Ausstattung u. Verpflegung besser als in anderen Regimentern bzw. wurden v. den Neugeworbenen eingefordert.

[54] Thomas Sigmund v. Schlammersdorff [um 1590-nach 20.12.1637], dänisch-weimarischer, dann schwedischer Obrist. WÖLLPER; STOLCH, Das Lebensbild des Obristen Thomas Sigmund von Schlammersdorff. Privatdruck 2014.

[55] Generalleutnant [schwed. generallöjtnant, dän. generalløjtnant]: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn u. war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen u. schwedischen Armee der höchste Befehlshaber u. Stellvertreter des Kaisers u. des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen u. militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. 1625 wurde er mit 908 Rt. monatlich in der dänischen Armee besoldet; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Rekompens erhielt er in der kaiserlichen u. kurbayerischen Armee für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung v. Adligen u. Absetzung v. Territorialherrn in den besetzten Gebieten u. lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare u. die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.

[56] Balthasar Jakob v. Schlammersdorff [Schlammerstorff] auf Plankenfels u. Hopfenohe [ -10.12.1637 Metz], dänischer, dann schwedischer Generalmajor.

[57] Philipp II. v. u. zu Liebenstein [1593-1637], schwedischer Obrist. Vgl. STOLCH; WÖLLPER, Schweden, S. 60ff.; die Erwähnungen bei BURKHARDT, Archiv.

[58] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch u. schwedisch) umfasste v. der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke u. Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass  ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie v. einem Hauptmann, die berittene Kompanie v. einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“. Die Kompanie führten ein Hauptmann, ein Leutnant, ein Fähnrich, ein Feldwebel, ein Sergeant, ein Rüstmeister, ein Musterschreiber, die Korporale u. Rottmeister.

[59] Laufgeld: Anwerbe- u. Zehrgeld eines Fußsoldaten für den Weg zur Musterung.

[60] Anrittgeld: Handgeld, welches sonst die Reiterei (später auch Infanterie) beim Eintreten (Anritt) erhielt.

[61] Kornett: die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold; nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460;  z. T. wurden allerdings 240 Rt. (!) in besetzten Städten (1626) erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermarck, S. 15). => Fähnrich; Fahne.

[62] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) u. Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), u. der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer u. Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister u. Advokat Johann Georg Maul [? -nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung v. Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. In den bei Angriffen u. Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten u. um ein freies Schussfeld zu haben.

[63] Johann Kasimir Herzog v. Sachsen-Coburg-Eisenach [12.6.1564 Gotha-16.7.1633 Coburg]. Bruder v. Herzog Johann Ernst von Sachsen-Coburg-Eisenach, in erster Ehe mit Anna v. Sachsen (1567-1613), der Tochter Kurfürst Augusts v. Sachsen, in 2. Ehe mit Margarethe v. Braunschweig (1573-1643) verheiratet. Unter Vormundschaft des Kurfürsten v. Sachsen, da die Eltern in kaiserlicher Gefangenschaft in Wiener Neustadt saßen, Studium in Leipzig u. 1586 Übernahme der Regierung für das Fürstentum Sachsen-Coburg-Eisenach. Ihren Seitensprung mit Ulrich v. Liechtenstein büßte Anna v. Sachsen auf Anweisung Johann Casimirs mit lebenslänglicher Inhaftierung auf der Veste Coburg, dann in Eisenach u. ab 1596 im aufgehobenen Kloster Sonnefeld. Nach einem misslungenen Befreiungsversuch starb sie 1613 im Kerker auf der Veste. 1594 setzte Johann Casimir die Scheidung durch. Nach der Teilung der Lande 1596 Ausbau der Verwaltung, Ordnung der Kirchenangelegenheiten u. Einführung einer einheitlichen Rechtsprechung. Wirtschaftspolitisch vertrat er den Merkantilismus, Ausbau Coburgs zur Residenzstadt u. Errichtung des Gymnasiums, überzeugter Anhänger der Hexenverfolgungen. Nach seinem Tod fiel Sachsen-Coburg an seinen Bruder Johann Ernst [MDSZ].

[64] Johann Ernst Herzog v. Sachsen-Eisenach [1.7.1566 Gotha-23.10.1638 Eisenach].

[65] General(kriegs)kommissar [schwed. allmänt krig kommissionär, dän. generalt war kommissær]: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- u. Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung v. Kriegssteuern (Kontributionen), sowie zur Kontrolle der Kriegskommissare. Er übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl., bei der dänischen Kavallerie sogar 908 Rt.; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld u. in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie auf Grund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- u. Truppenfinanzierung zu senken u. Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport u. die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten u. gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- u. Reichstagen auf u. war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen), „Verehrungen“ u. Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter. DAMBOER, Krise, S. 27:  „Im Schreiben des Generalkommissars Schäfer an Maximilian vom 13. Dezember 1644 schrieb dieser, die Generalkommissare suchten nichts als des Kurfürsten und der Armada Interesse und würden trotzdem immer verfolgt, gehasst und beneidet“. Vgl. auch KAPSER, Die bayerische Kriegsorganisation, S. 101ff.; SAITOM, Das Kriegskommissariat der bayerisch-ligistischen Armee.

[66] Sigismund [Sigmund] Heusner [Heussner, Heußner, Häussner, Heysener, Heisener, Heißler, Heißner, S. v. Wandersleben] v. Wandersleben [17.4.1592 Coburg-12.4.1645 Wittenberg], schwedischer, dann kaiserlicher Generalkriegskommissar.

[67] ENGERISSER, Von Kronach, S. 164f. (die zurzeit beste kriegsgeschichtliche Darstellung).

[68] Hainleite: Höhenzug, der mit dem westlich verlaufenden Dün und den östlich verlaufenden Schmücke und Schrecke sowie der Finne den nördlichen Abschluss des Thüringer Beckens bildet. Die Hainleite reicht von Großfurra im Westen über Sondershausen bis zur sogen. Sachsenpforte, dem Unstrutdurchbruch zwischen Sachsenburg und Heldrungen, dem das ganze Mittelalter hindurch strategische Bedeutung zukam.

[69] HAPPE I 224 r-224 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[70] Sömmerda [LK Sömmerda]; HHSD IX, S. 401f.

[71] N Harnisch [ – ], sachsen-weimarischer Kapitän.

[72] Naumburg (Saale) [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 341ff.

[73] Muskete [schwed. musköt, dän. musket]: I. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel u. den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln, den Gabelstock, u. legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) u. die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen haben sich angeblich förmlich überschlagen. Je nach Entfernung hatten jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Im Nahkampf wurde auch Schrot verwendet. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 544ff. Eine einfache Muskete mit Forquette (Stützgabel), Bandelier u Kugelform kostete etwa 3 ¼ fl., die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge v. 102 cm und wog etwa 4,5-4,7 kg bei einem Kaliber v. zumeist 19,7 mm [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm]. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- u. Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten u. Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Bis 220 Meter konnte man noch unter günstigen Voraussetzungen eine Trefferquote von 25 % erzielen. ENGERISSER, Von Kronach, S. 552: „Ab ca. 200 m Entfernung waren Musketenschüsse unter normalen Feldbedingungen gegen gepanzerte Soldaten praktisch ohne Effekt und ab 300 m verursachten sie gegen Ungepanzerte auch nur noch Prellschüsse. Die maximalen Schussweiten mit einer gut passenden und verdämmten Kugel lagen bei 350-400 m, d. h. nach spätestens 400 m senkte sich eine waagrecht abgeschossene Kugel in den Boden“. Vgl. „Luntenschloßmuskete, Suhl um 1630“. Online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Luntenschlossmuskete.html. Da die Treffgenauigkeit der Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung v. maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber u. langem Lauf, die v. Scharfschützen verwendet wurden. Zum Teil machte man aus Unberittenen Dragoner, indem man ihnen Musketen gab. SCHWARTZ, Die Neumark, S. 52. Der Preis für eine Muskete lag je nach Qualität zwischen 4 u. 6 Rt., also zwischen 6 u. 9 fl.

[74] Bandelier: Schulterriemen mit bis zu 14 anhängenden Holzbüchsschen (= Pulvermaße) mit der für einen Schuss notwendigen Pulverladung; ferner eine Pulverflasche mit feinem Zündpulver für die Pfanne, dem ledernen Kugelbeutel, einem Ölfläschchen, sowie einem Stück zusammengelegter Lunte.

[75] HESSE, O., Aus Sömmerdas Vergangenheit und Gegenwart. Erfurt 1898, S. 29f.

[76] Niederorschel [LK Eichsfeld].

[77] Mühlhausen [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 286ff.

[78] HAPPE I 225 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[79] Göttingen; HHSD II, S. 178ff.

[80] Wilhelm V. Landgraf v. Hessen-Kassel [14.2.1602 Kassel-21.9.1637 Leer]. Vgl. ALTMANN, Wilhelm V.; KEIM, Landgraf Wilhelm V. v. Hessen-Kassel I, II; PETRI, Das Militärwesen von Hessen-Kassel; GEYSO, Beiträge I-III.

[81] Johann Ludwig Riese [Rieß, Rise] [ -10.8.1632], dänisch-weimarischer Obrist.

[82] Sir John Henderson [Henderson, Hinderson, von Berg, Hintersohn, Hendersheim, Heinrichsohn], 5th of Fordell  [3.11.1605 Fordell Castle, Dunferlime, Fife-11.3.1650 Fordell Castle, Dunferlime, Fife], schwedischer, dann kaiserlicher Obrist.

[83] Goldene Mark [LK Duderstadt]; HHSD II, S. 172f.

[84] Rusteberg [LK Eichsfeld], HHSD IX, S. 365f.

[85] Duderstadt [LK Göttingen]; HHSD II, S. 123f.

[86] Mühlhausen [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 286ff.

[87] Eschwege [Werra-Meissner-Kreis]; HHSD IV, S. 114ff.

[88] Marksuhl [Wartburgkreis]; HHSD IX, S. 268.

[89] Gotha; HHSD IX, S. 151ff.

[90] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 33f.

[91] Weimar; HHSD IX, S. 473ff.

[92] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff. Vgl. STIEVERMANN, Erfurt, S. 35ff.

[93] Johann [Hans] Berghöfer [Berghofer, Berghauer, Berghauser, Berghöver, Berghewer, Berckhauer, Berckheuber, Perkhover, Perkhauer] [ -27.4.1676 ?], hessen-kasselischer, dann schwedischer Obrist.

[94] Buttstädt [LK Sommerda]; HHSD IX, S. 66f.

[95] Naumburg (Saale) [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 341ff.

[96] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 59f.

[97] Saalfeld [LK Saalfeld-Rudolstadt]; HHSD IX, S. 369ff.

[98] SAGITTARIUS, Saalfeldische Historien, S. 345.

[99] SAGITTARIUS, Saalfeldische Historien, S. 345. – Leutenberg [LK Saalfeld-Rudolstadt]; HHSD IX, S. 256f.

[100] SAGITTARIUS, Saalfeldische Historien, S. 345.

[101] Werbegeld: Handgeld für neugeworbene Soldaten; Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung v. Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung u. Armee differierte u. oft v. Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. WAGNER, Pforr, S. 160: „Den 27. [Dezember 1641 a. St.; BW] kam der Beyerische Major Ilck mit dießer ordre alhier [an], daß er von statt und ambt [Schmalkalden; BW] 5200 thlr werbgelder erheben und ein compagnia tragoner alhier darvon werben und richten solde, in welches begehren die beampten alßobalden gewilliget und mit allem ernst die werbgelder von den armen und ubel geplagten leuhten heraußgetrieben. Und nachdem er schnellen zulauff gehabt und dadurch die compagnia balt complet bekom[m]en, alß ist er den 28. Martii deß 1642. jahrs ufgebrochen und sich nach Hilperhaußen [Hildburghausen, Thüringen; BW] geleget. Uff dieße völcker hat statt und ambt an werb: und wochengelder uber 12000 thlr verwendet. Alßo hat dießer geplagte ort dem Beyerfürsten eine comp: werben müßen, worzu D.[oktor; BW] Happel, alß er bey der Beyerisch[en] armee geweßen, trewlich geholfen haben solle“. Der Zeitzeuge Hanns Kahn aus Klings/Rhön; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 196: „Ein bayerischer Major der kaiserlichen Armee verlangt 5.200 Taler, um eine Kompanie Reiter zu werben. Das Geld wird ‚von den armen und übel geplagten Leuten herausgetrieben‘. ‚Weil der Major großen Zulauf bekommt, wird die Kompanie bald komplett, welche den 28. März des folgenden Jahres nach Hildburghausen marschiert‘. Insgesamt kosten die Anwerbungen 12.000 Taler an Werbe- und Verpflegungsgeldern“. Teilweise wurden die Werbegelder auch so hoch angesetzt, weil das „Debochieren“, das Abwerben gegnerischer Soldaten, weit verbreitet war.Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über Ermes’ Werbemethoden; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Nach der Aufstellung v. KAPSER, Kriegsorganisation, S. 271ff., entstammten v. den 1638-1648 in Kurbayern u. in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- u. Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- u. Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- u. Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau u. Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7 – 1, 1 % oder niedriger. Der protestantische Schuhmacher Rudolf v. Bellinckhausen; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 211: „Die bauer bengels, so hin und wider von der pflug, auch von den schaffenn und schweinen ihrn herrn entlauffen und sich bey uns undter die soldatenn begebenn und annehmen laßen, golcken und krolen auf allen gaßenn, singenn, rufen und kreyen, rufen, lauffen und wyßen nicht, was sie fur großen muth wyllen treiben wollen, aber es wehret einn zeitlang, Gott wirdts ein mahl wendenn“. Dass entgegen den Vorschriften auch Kinder angeworben wurden, geht aus KAPSER, Kriegsorganisation, S. 269, hervor; ihr Anteil lag bei 12, 7 %; bei den Ungedienten bei 19, 73 %; KAPSER Kriegsorganisation, S. 266. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold u. Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) u. der Möglichkeit, v. Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, u. dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise u. steigender Löhne aber nur Handgeld und die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, daß der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“.

[102] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 76.

[103] Schlacht bei Lützen am 16.11.1632 zwischen den Schweden unter Gustav II. Adolf (18.000 Mann) u. den Kaiserlichen (16.000 Mann) unter Wallenstein. Die für die Schweden siegreiche Schlacht endete mit dem Tod Gustav Adolfs u. dem Rückzug Wallensteins, der etwa 6.000 Mann verloren hatte, nach Böhmen. Nach Lützen schlug Wallenstein keine Schlacht mehr. Vgl. dazu HAPPES ausführliche Schilderung und Reflexion der Ereignisse [HAPPE I 295 v – 302 r; mdsz.thulb.uni-jena]. Vgl. SIEDLER, Untersuchung; STADLER, Pappenheim, S. 729ff.; WEIGLEY, Lützen; BRZEZINSKI, Lützen 1632; MÖRKE, Lützen als Wende; WALZ, Der Tod, S. 113ff. Vgl. www.ra.se/kra/0425.html; 0425 a Sveriges krig, Krieget i Tyskland 1628-1648) unter 0425:03:107 „Keÿserliche Schlacht Ordnung Wie solche durch den General Walenstein ist gestellet vnd gehalten worden den 6. Novembris Anno 1632. vnd diese Schlachtordnung ist bestanden in nachfolgenden Nehmlichen 26,000 Mann Zue Fues, 2000. Dragons, 8000 Curassier, 5000 Herquebuss: 3000 Croat: insumma 44,000 Mann, die Fronte ist breit 979 Ruthen Reinlandisch macht 4895 Pass“. – Lützen [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 286f.

[104] Ernst I. der Fromme, Herzog v. Sachsen-Gotha-Altenburg [25.12.1601 Altenburg-26.3.1675 Gotha]. Vgl. JACOBSEN; RUGE, Ernst der Fromme; KLINGER, Der Gothaer Fürstenstaat.

[105] BRZEZINSKI, Lützen, S. 22.

[106] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. 1622 Teilnahme an den Treffen bei Wiesloch u. Wimpfen, 1623 bei Stadtlohn. 1625 Eintritt in dänische, 1631 in schwedische Dienste, April 1632 Beförderung zum General. In der Schlacht bei Lützen übernahm er nach dem Tod Gustav Adolfs v. Schweden den Oberbefehl über das schwedische Heer, als Donation erhielt er das Herzogtum Franken. 1635 Eintritt in französische Dienste, 1638 Sieg über die Kaiserlichen bei Rheinfelden, Dezember 1638 Einnahme v. Breisach. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst; RÖSE, Herzog Bernhard der Große; DROYSEN, Bernhard von Weimar I, II.

[107] Altenburg [LK Altenburger Land]; HHSD IX, S. 6ff.

[108] Jena; HHSD IX, S. 215ff.

[109] Generalmajor [schwed. generalmajor, dän. generalmajor]: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen, bayerischen, dänischen u. schwedischen Armee wahr. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen u. dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen u. dem Feldmarschallleutnant.

[110] Wilhelm v. Kalkum [Calcheim, Calchum], genannt Lohausen [Lohehausen] [Aschermittwoch 1584 auf Lohausen-30.1.1640 Rostock], schwedischer u. mecklenburgischer Generalmajor.

[111] Claus [Nicolaus] Conrad Zorn v. Bullach [Bulach] [ -1633 Neustadt a. d. Weinstraße], schwedischer Generalmajor.

[112] Weimar; HHSD IX, S. 473ff.

[113] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Oxenstierna gehörte einem der ältesten Adelsgeschlechter Schwedens an. Nach dem Studium des Staatsrechts u. der Theologie in Rostock, Wittenberg u. Jena im Spätsommer 1604 Eintritt in den Staatsdienst bei Karl IX. v. Schweden, Ende 1605 Ernennung zum entlohnten Staatsbeamten, am 10.10.1606 Abreise als Sondergesandter nach Mecklenburg, am 18.3.1607 Rückkehr nach Stockholm, Juni 1609 Ernennung zum Reichsrat, am 6.1.1612 zum Reichskanzler Gustav II. Adolfs v. Schweden, Ende Oktober 1626 zum Generalgouverneur Schwedens in Preußen. Oxenstierna trat für eine umfassende Mitverantwortung des Adels ein, die allerdings nur durch ein starkes Königtum gesichert war. Er wandelte den Reichsrat von einem nur vorübergehend eingeberufenen Gremium zur ständigen Regierung um, die unter seinem Einfluss die Politik Gustav II. Adolfs zumeist unterstützte. Auch der Reichstag, die Versammlung der Stände, wurde v. Oxenstierna reformiert. Er sicherte den Einfluss des Königs u. des Adels gegenüber der Bauernschaft, die durch immer neue Steuern diese neue Politik finanzieren musste. 1629 konnte er mit Polen den Frieden v. Altmark abschliessen, der Schwedens Eingreifen in den Dreißigjährigen Krieg erst ermöglichte. Nach dem Sieg bei Breitenfeld wurde Oxenstierna Bevollmächtigter der schwedischen Krone am Rhein, am 22.1.1632 kam er in Frankfurt am Main am Hofe Gustav II. Adolfs an. Am 5.12.1632 übermittelte Oxenstierna die neue „Regierungsform“ Schwedens an den Reichsrat, am 12.1.1633 wurde er bevollmächtigter Legat Schwedens im Heiligen Römischen Reich und Befehlshaber der dort stationierten Heere Schwedens, am 14.3.1633 Mitglied der Vormundschaftsregierung Königin Christinas, April 1633 Direktor des Heilbronner Bundes. Am 29.7.1634 bestätigte der schwedische Reichstag die neue „Regierungsform“. Nach der Schlacht bei Nördlingen löste sich der Heilbronner Bund wieder auf, was im April 1635 zu dem Treffen Oxenstiernas mit Richelieu in Compiègne führte. 1636 wurde er Leiter der Vormundschaftsregierung für Christina. Nach dem Regierungsantritt Christinas schwand sein politischer Einfluss. Am 20.11.1645 wurde er in den Grafenstand erhoben, am 24. 9.1650 bejahte er die Erbmonarchie in Schweden. Oxenstierna, der im Laufe dieses Krieges zu einem der größten Gutsbesitzer Schwedens geworden war, gilt als der intelligenteste Politiker seiner Epoche. Vgl. allgemein WETTERBERG, Kanslern. ENGLUND, Die Verwüstung Deutschlands S. 138, charakterisiert Oxenstierna prägnant als „humorlos, gelehrt, willensstark, arrogant, intelligent, ausgestattet mit einem phantastischen Gedächtnis, unerschöpflicher Energie und einem verblüffenden Organisationsvermögen“. MDSZ; GOETZE, Politik; ZIRR, Oxenstierna. WETTERBERG, Axel Oxenstierna; FINDEISEN, Axel Oxenstierna; BACKHAUS (Hg.), Brev 1-2, IRMER, Die Verhandlungen Schwedens Bd. 1-3. [Abb. A, Stein6]

[114] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.

[115] Bamberg; HHSD VII,S.  66ff.

[116] Eltmann [LK Hassberge], HHSD VII, S. 172ff.

[117] Hof (Saale); HHSD VII, S. 302f.

[118] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.

[119] General(kriegs)kommissar [schwed. allmänt krig kommissionär, dän. generalt war kommissær]: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- u. Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung v. Kriegssteuern (Kontributionen), sowie zur Kontrolle der Kriegskommissare. Er übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl., bei der dänischen Kavallerie sogar 908 Rt.; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld u. in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie auf Grund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- u. Truppenfinanzierung zu senken u. Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport u. die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten u. gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- u. Reichstagen auf u. war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen), „Verehrungen“ u. Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter. DAMBOER, Krise, S. 27:  „Im Schreiben des Generalkommissars Schäfer an Maximilian vom 13. Dezember 1644 schrieb dieser, die Generalkommissare suchten nichts als des Kurfürsten und der Armada Interesse und würden trotzdem immer verfolgt, gehasst und beneidet“. Vgl. auch KAPSER, Die bayerische Kriegsorganisation, S. 101ff.; SAITO, Das Kriegskommissariat der bayerisch-ligistischen Armee.

[120] Wolf Rudolf Freiherr v. Ossa [Oßen] [1571-16.9.1639 Regensburg], kaiserlicher Generalkriegskommissar, Feldmarschall u. katholischer Hardliner.

[121] Eichstätt [LK Eichstätt]; HHSD VII, S. 160ff.

[122] Gustav Karlsson Horn af Kanckas, Greve af Björneborg [22.10.1592 Örbyhus im Kirchspiel Vendel-10.5.1657 Skara], Feldmarschall. Schwiegersohn Axel Oxenstiernas, hatte in Jena, Tübingen u. Rostock studiert u. galt als integrer, nobler Offizier, schwedischer Feldmarschall (seit 1628). Am 17.9.1631 Teilnahme an der Schlacht bei Breitenfeld, am 9.3.1632 Niederlage gegen Tilly in Bamberg. In den folgenden beiden Jahren Kampf gegen Aldringen in Süddeutschland, Oberschwaben, im Breisgau u. im Elsass. Vgl. auch EISELEIN, Geschichte, S. 174ff. Am 6.9.1634 in der Schlacht bei Nördlingen in Gefangenschaft geraten, blieb Horn auf Betreiben Maximilians I. v. Bayern u. wegen der Weigerung der schwedischen Regierung, die geforderte Summe zu seiner Auslösung aufzubringen, sieben Jahre in Ingolstadt u. der Feste Burghausen in Haft. Am 24.3.1642 wurde er gegen Johann v. Werth, Graf Hans Christoph v. Puchheim u. Lorenz v. Hofkirchen ausgetauscht. Anschließend kehrte er nach Schweden zurück, wurde Oberbefehlshaber der Truppen in Südschweden, 1651 Militärgouverneur in Livland u. Präsident des Kriegskollegiums, 1653 Reichsmarschall. NORDISK FAMILJEBOK Bd. 11, 1909, S. 1115-1116; HOFBERG 2. Bd., S. 518f.; HUSCHKE, Herzog Wilhelm. Vgl.

[123] Ehingen (Donau) [Donau-Alb-Kreis]; HHSD VI, S. 167ff.

[124] Biberach an der Riß [LK Biberach]; HHSD VI, S. 80ff.

[125] Johann Graf v. Aldringen [Aldringer, Altringer] [10.12.1588 Diedenhofen-22.7.1634 Landshut], ligistischer Obrist, später kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr. Aldringen, der aus bescheidenen Verhältnissen stammte, war zunächst Schreiber in der Luxemburger Landkanzlei. Am 30.3.1618 Ernennung zum Hauptmann durch Erzherzog Leopold V., Sommer 1621 als subalterner Offizier Teilnahme an der Belagerung v. Preßburg, September 1621 Ernennung zum Obristleutnant im bayerischen Heer u. im Oktober 1623 zum Obristen in kaiserlichen Diensten, Tätigkeit als Hofkriegsrat und Oberstkommissar für das kaiserliche Heereskriegswesen sowie als Kommandant eines Regiments, am 25.4.1626 Sieg an der Dessauer Brücke, am 17.12.1627 Erhebung zum Freiherrn. Im Frühjahr 1628 war Aldringen Kommissar Wallensteins bei den mecklenburgischen Ständen während der Übernahme des Herzogtums, am 11.2.1629 Generalwachtmeister u. Kommissar zur Durchsetzung des Restitutionsedikts, im Frühjahr 1629 Verhandlungsführer Wallensteins auf der Lübecker Friedenskonferenz, am 18.7.1630 eroberte er Mantua mit umfangreicher Beute, im August 1631 war er Kommandeur der kaiserlichen Truppen in den süddeutschen Reichskreisen. 15.4.1632 schwere Verwundung bei Rain am Lech, 10.8.1632 Erhebung in den Grafenstand, Teilnahme an der Schlacht an der Alten Veste bei Zirndorf am 3.9. 1632, 31.10.1632 Ernennung zum Feldmarschall, 29.9.1633 Vereinigung mit den Truppen des Herzogs v. Feria bei Ravensburg entgegen Wallensteins Weisung, am 20.10.1633 Entsatz Breisachs, am 27.12.1633 bejahte Aldringen die Entmachtung Wallensteins gegenüber Maximilian I. v. Bayern, am 18.2.1634 wurde er Koordinator der Maßnahmen zum Sturz Wallensteins. Aldringen fiel bei der Verteidigung Landshuts gegen Bernhard v. Sachsen-Weimar u. Gustav Horn [MDSZ]. Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen.

[126] Georg v. Uslar [Isler, Islar] [10.9./20.9.1584 Waake-2./12.3.1638 Waake], schwedischer Obrist.

[127] Wilhelm v. Goldstein [Gollstein, Goltstein, Gollenstein] [vor 1593-1633 Chemnitz], schwedischer Obrist, Generalleutnant.

[128] Marx Conrad v. Rehlingen [Rechlingen] [1576-1642 ?], Augsburger Kaufmann, schwedischer Obristleutnant, Obrist.

[129] Philipp [Filip] Sattler [Sadler] v. Salnecke [2.12.1594 Scheinfeld-20.9.1641 Stockholm], Diplomat, Obrist der Kavallerie u. Kriegsrat.

[130] Eberhard [v.] Beckermann [Beckermandt, Beckermond, Beckermen, Belchermann] [1576 Arnsberg-1641 Kassel], schwedischer Generalmajor.

[131] David Bouillon [Bullion, Bullian, Bullier] [ – ], schwedischer Obrist.

[132] Nic(h)olas de Courville [Corvill, Corvillt, Corovill, Corvilli, decourville, Correuila, Kurviel] [ -1.6.1634 in Regensburg gefallen] schwedischer Obrist u. Generalmajor.

[133] Christoph Carl Graf v. Brandenstein [Bradsten], Freiherr zu Oppurg u. Knau [1593 Oppurg-1637 Dresden] schwedischer Reichsschatzmeister, Obrist.

[134] N Lorbeer [ – ], schwedischer Rittmeister.

[135] Georg Ludwig Graf v. Löwenstein-Scharfeneck [Lowenstein, Löbenstein, Liebenstein] [25.1.1587 Habitzheim-3.1.1633 Erfurt], kurpfälzischer, schwedisch-weimarischer Obrist.

[136] Johann Bernhard v. Ehm [Ehem, Öhm, Öhme] [26.3.1587 Schloss Böckelheim-15.9.1657 Basel], schwedisch-weimarischer, dann französischer Obrist.

[137] Georg Christoph v. Taupadel [Tupadel, Tupadell, Taubadel, Toupadel, Tubal, Taubald, Thobadel, Tobartel, Dupadel, Dubald, Dubadell, Dubalt, Dubold, Dubartle, Duc Bartel, „Raupartl“, „Raubartel“, Teupold] [um 1600 Fichtenberg-12.3.1647 Basel], schwedisch-französischer Generalleutnant.

[138] Lorenz [Arnold] v. Ambrosius [Ambrosy, Lambrosy; Laurenz, Ambrosius] [ – ], schwedischer Obristleutnant.

[139] Pierre (Peter) Margali [Margally] [ – ], schwedischer Obristleutnant.

[140] Brigade: Anfangs bestand die schwedische Brigade aus 4 Schwadronen (Squadrons) oder Halbregimentern, also 2.016 Mann u. 256 Offizieren, ab 1631 nach Gustav II. Adolfs Reform nur noch aus 3 Schwadronen Fußvolk zu je 504 Mann u. 64 Offizieren. Die insgesamt 1.512 Mann waren in 648 Pikeniere u. 864 Musketiere eingeteilt, die in Rotten zu je 6 Mann aufgestellt waren.

[141] Johann Georg aus dem Winkel [Winckel] [1.8.1596 Schierau-18.2.1639 Hildesheim], schwedischer Obrist.

[142] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie u. Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis u. die Fourage mussten v. der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden u. waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger u. Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[143] Zwickau [LK Zwickau]; HHSD VIII, S. 380ff.

[144] Joachim v. Mitzlaff [Metzlaff, Meitzlaff, Mizlau, Mitzlav] [ -nach 1655], dänischer, dann schwedischer Obrist, Generalkriegskommissar, dann kaiserlicher Obrist.

[145] Johann Jakob Graf v. Thurn [ -gefallen 5.1.1643 vor Hirschberg], schwedischer Obrist.

[146] ENGERISSER, Von Kronach, S. 138f.

[147] Neustadt a. d. Orla [Saale-Orla-Kreis]; HHSD IX, S. 301f.

[148] Weida [LK Greiz]; HHSD IX, S. 471ff.

[149] Bad Lobenstein [Saale-Orla-Kreis]; HHSD IX, S. 261f.

[150] Nordhalben, Burg [LK Kronach]; HHSD VII, S. 525f.

[151] Ludwigsstadt [LK Kronach]; HHSD VII, S. 419.

[152] Teuschnitz [LK Kronach]; HHSD VII, S. 737f.

[153] Kronach [LK Kronach]; HHSD VII, S. 375f.

[154] Mitwitz [LK Kronach].

[155] Entmannsdorf: Gehülz (mit Entmannsdorf, Breitenloh, Brand, Zollbrunn u. a.), Stadtteil von Kronach.

[156] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 130f.

[157] Lichtenfels [LK Lichtenfels]; HHSD VII, S. 408.

[158] Bad Staffelstein [LK Lichtenfels]; HHSD VII, S. 711f.

[159] Philipp Graf v. Pappenheim-Alesheim [1605-1651 ?], kaiserlicher Obrist.

[160] Gottfried Heinrich Graf v. Pappenheim [8.6.1594 Treuchtlingen-16.11.1632 bei Lützen], ligistischer u. kaiserlicher General. Vgl. STADLER, Pappenheim.

[161] Petarde: durch Petardiere angebrachte Sprengladung, die am Tor oder an einer Brücke mit einem Brett angeschraubt oder aufgehängt u. mit einer Lunte gezündet wird. Dabei kommen auf 50 Pfd. Metall 4 Pfd. Pulver. Damit wurden Festungsringe an Schwachstellen aufgesprengt, ohne die Wehranlage zu zerstören. Durch die Bresche drangen Sturmtruppen ein, während die aufgesprengten Eingänge zum eigenen Schutz schnell wieder geschlossen werden konnten, wenn der äußere Ring u. die Festung oder das Schloss erobert waren. Zum Teil wurden Soldaten durch Sonderzahlungen zu dieser unter Umständen lebensgefährlichen Tätigkeit gebracht; THEATRUM EUROPEUM 5. Bd., S. 535 (1644). FEIL, Die Schweden, S. 461 Anm.: „Petarden (Pétara Polyclastra, Sprengkessel), zum Aufsprengen von Festungsthoren, Zugbrücken, Fallgittern, Palissaden, Ketten, Minen u. s. w. bestimmt, waren aus Stückgut oder Eisen gegossene Kessel, mit gutem Kornpulver gefüllt, welche mit der breiten Mündung auf einem starken Brett (Mandrill-Brett) befestiget und dann an das zu sprengende Objekt (z. B. Thor) entweder angeschraubt, oder mittels eines Balkens mit starkem Stachel angestemmt, oder auf einem Karren soweit angetrieben wurden, bis sie hafteten. Losgebrannt wurden sie mittels Lauffeuers oder Lunten“. „Sie dienten zum Zerstören von solchen Objekten, denen man durch direkten Kanonenschuss nichts anhaben konnte. Besonders häufig wurden sie zum Sprengen von Toren und Eindrücken von Contre-Escarpen beim Sappe-Durchbruch oder zum Sprengen von Pallisaden etc. verwendet. Die Petarde war ein mörserartiges bronzenes Gefäss, welches mit 0,5 bis 100 kg Pulver geladen [normal waren 6-8 Pfd. Pulver; BW] und nach gehöriger Dämmung mittels Schrauben, Ketten oder Seilen an ein beschlagenes Brett befestigt wurde. Man brachte die Petarde unter Schutz der Dunkelheit an den Ort der Verwendung (meist durch Freiwillige) und hängte sie dort an. Sie wurde dann durch eine lange Feuerleitung durch die im Boden angebrachte Brandröhre zur Explosion gebracht. Die Anwendung soll 1574 von den Franzosen herrühren. Die Kaiserlichen unter FM Adolf v. Schwarzenberg sprengten mit Hilfe zweier Petarden bereits am 29.3.1598 zwei Tore der von Türken verteidigten Festung Raab. Sie waren unter der Leitung des FZM Johann Albrecht v. Sprinzenstein auf seine eigenen Kosten in Wien erzeugt worden. Die Gefäße hielten der Explosion stand und konnten wieder verwendet werden ! Sprinzenstein hatte eine Reihe von Verbesserungen bei der Artillerie eingeführt und eine Reihe von Erfindungen gehen auf sein Konto. Er hatte für Herzog Wilhelm V. v. Baiern ein Geschütz mit gezogenem Rohr als Hinterlader hergestellt. (Der Herzog schenkte es späte Kaiser Rudolf II.) Die Petarden hatten ein großes Gewicht. Auf 5 kg Ladung wurden 40 kg Metall gerechnet, eine leere Petarde für 100 kg Ladung wog 2,5 Zentner !“ [http://www.kuk-wehrmacht.de/regiment/artillerie/artgesch.html].

[162] Scheßlitz [LK Bamberg]; HHSD VII, S. 663f.

[163] Forchheim; HHSD VII, S. 201ff.; nach Maximilian I. „Schlüssel des Bayernlandes“; denn „mit Forchheim und Kronach steht und fällt das ganze Stift“ [zit. bei KUPFER, Forchheim, S. 64.].

[164] ENGERISSER, Von Kronach, S. 140f.

[165] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.

[166] Auerbach i. OPf. [LK Amberg-Sulzbach]; HHSD VII, S. 41f.

[167] Weißenburg i. Bayern [LK Weißenburg-Gunzenhausen]; HHSD VII, S. 799ff.

[168] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.

[169] Claus Hastver [Halswert, Hasever, Haster, Hastuer [1596 oder 1597 Sommerhusen/Estland-23.9.1634 Lauf/Pegnitz], schwedischer Obrist. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach.

[170] Schwabach; HHSD VII, S. 681f.

[171] Herrieden [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 288f.

[172] Wolframs-Eschenbach [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 827f.

[173] Bresche [Brescha, Breche, brescia, bresica, Bresse, Presse, Presa]: durch Geschützfeuer erreichte Sturmlücke in der Stadtmauer oder auch in einer Verschanzung. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, dass man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete u. zwei kleinere Batterien im Winkel v. ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde [ENGERISSER].

[174] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen u. Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung v. Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung v. Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug u. zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Vgl. auch die genauen Festlegungen im Akkord v. Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten. CHEMNITZ über durch Wallenstein gewährten Akkord für die Besatzung v. Glogau (1633), Königlichen Schwedischen [ …] Krieg, 1. Buch, 60. Kap., S. 273: „Schrieten also die / darin gelegene / hohe Officirer zum accord / Den der Hertzog von Friedland / mit sack vnd pack / brennenden lunten / fliegenden Fähnlein auszumachiren / vnd gerade auf Landsberg begleitet zu werden / bewilliget / doch schlecht gehalten, in deme Er sie bald vor / bald hinter sich zurücke geführet / dadurch den Soldaten abgemattet / vnd dergestalt schwierig gemacht / das letztlich erst im WinterMonat fast weinig vnd ohngefehr dreyhundert mann davon in Pommern überkommen“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger unter dem 3.12.1634; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 233: „Und seind disen tag uf dem Asperg ankommen 3. Stuckh Officiers, ein Leutenant, Fendrich und Corporal, welche von dem Tubadelischen [Georg Christoph v. Taupadel; BW] Volckh, so von Schorndorff außgezogen [25.11. war Schorndorf gefallen; BW], entrunnen, dann ihnen die kaiserische den accord nit gehalten, Sie betrüglicher weiß 6. Tag umbgefüert, hernacher erst gezwungen sich underzustellen, oder sollten nidergemacht werden: Und seind alle Officier dabey gefangen genommen worden“.

[175] Ansbach; HHSD VII, S. 26ff.

[176] Neustadt a. d. Aisch [LK Neustadt/Aisch-Bad Windsheim]; HHSD VII, S. 512f.

[177] Kapitänleutnant [schwed. kaptenslöjtnant, dän. kaptajnløjtnant]: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig u. die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[178] Otto Christoph [I.] v. Rochow [Rochau, Rochauer, Rockow] [Februar 1607-17.1.1659 Ribe/Jütland], schwedischer Obrist.

[179] Musketier [schwed. musketerare, musketör, dän. musketeer]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel u. den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln, den Gabelstock, u. legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) u. die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge v. 102 cm u. wog etwa 4,5–4,7 kg bei einem Kaliber v. zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- u. Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten u. Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – u. schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt u. Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[180] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.

[181] Augsburg; HHSD VII, S. 44ff.

[182] ENGERISSER, Von Kronach, S. 148ff.

[183] Altenstein, heute Stadtteil von Bad Liebenstein [Wartburg-Kreis]; HHSD IX, S. 13f.

[184] RÜCKERT, Altensteins und Liebensteins Vorzeit, S. 85.

[185] Riksarkivet Stockholm Stegeborgssamlingen II. Arvprinsen Karl Gustafs arkiv (RA/720810.011). – Karl Gustav Graf v. Pfalz-Zweibrücken, dann als Karl X. Gustav König v. Schweden [8.11.1622 Nyköping-13.2.1660 Göteborg], schwedischer Generalissimus, 1654-1660 schwedischer König. Vgl. ASKER, Karl X Gustav.

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