Stenbock [Steenbock, Steinbock], Gustav [Gustavsson] Otto Friherre [Greve]
Stenbock [Steenbock, Steinbock], Gustav [Gustavsson] Otto Friherre (Greve]; Obrist, Generalmajor und Generalleutnant [7.9.1614 Torpa (Västergötland)-24.9.1685 Stockholm]
Gustav Otto [Gustavsson] Friherre [Greve] Stenbock [Steenbock, Steinbock] [7.9.1614 Torpa (Västergötland)-24.9.1685 Stockholm] stand als Obrist,[1] Generalmajor[2] und Generalleutnant[3] in schwedischen Diensten.[4]
Der schwedische Hofhistoriograph Bogislaw Philipp von Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås] berichtet zum April 1643: „Aus der Schwedischen HaubtArmée, zu deren vnd dem Kriegsverlauff Wir vns abermahl wenden, war der Assistentz- vnd KriegsRath[5] Alexander Ersken,[6] in deme der Königliche CammerHerr H. Gabriel Oxenstirn[7] ohne das zurücke nacher Schweden gereiset, vom FeldMarschall[8] H. Leonhard Torstensson[9]zugleich mit nach Hamburg,[10] wie droben erwehnet, abgefertiget: Vmb beym HoffCantzler H. Salvio[11] eine erkleckliche post geldes, zu vnentberlichen behuff der Armée, auszuwircken. Welche aber, gleichwie Sie bey ihrer ankunfft einen ziemblichen Hasard[12] von ihrem eignen Volcke ausgestanden, also itzt in der rückkehr schier vom Feinde ein grosses vnglück gehabt hetten. Der FeldMarschall hatte Ihnen zwar eine ziembliche Convoy, so Er vermeinet, das gnugsamb sein würde, von anderthalb hundert pferden, vnterm Major[13] des Lieffländischen[14] Regiments,[15] vnd fünffzig Schwedischen Musquetierern,[16] wobey sich auch viel hohe Officirer, als der Obriste H. Gustaff Stenbock, Obriste Becker,[17] Obriste Plate,[18] Obr. Lieutenant[19] Carl Hindersson,[20] Obr. Lieutenant Weissenstein,[21] Obr. Lieutenant Volckmar,[22] sambt verschiedenen Rittmeistern[23] vnd Capitainen,[24] vnd bey zweihundert vnberittener Reuter, so zu denen Gen. Major Königsmarck[25] vntergebenen Regimentern gehörig, befunden, zugeordnet, und den weg auf Briebus[26] vorgeschlagen, auch etwas zu eilen vnd ein Meillen[27] fünff oder sechs des tags zu marchiren ermahnet: Da Sie dan wol sicher vnd ohne einigen anstos hetten durchkommen können. Deme Sie aber nicht nachgelebet, sondern auf Lauben[28] ihren weg genommen, vnd des tags mehr nicht als zwo Meilewegs fortgangen. Worüber eine starcke feindliche partey von dreyhundert pferden vnd sechszig Dragonern,[29] so auf Sie ausdrücklich von der Keyserlichen Armée auscommendiret gewesen vnd ihre Marche beobachtet, nachdem sie fünffzehen Meilen eilfertig marchiret, den fünffzehenden tag AprilMonats [25.4.1643; BW] bey angehendem tage, eben wie dero Convoy Portez Selle[30] blasen lassen, in ihr quartier Freyenwalde[31] eingefallen, die häuser, worin die Reuter logiret, in brand gestecket, vnd also die Convoy zerstrewet, etliche PagageWägen theils verbrandt, theils geplündert, endlich gleichwol, wegen manlicher gegenwehr der Schwedischen Musquetierer, so eine wagenburg geschlossen gehabt, weichen müssen vnd mit hinterlassung etlicher todten, auch überkommung vieler geschädigten, nach Görlitz[32] wieder zurück abgezogen: Worüber von den Schweden auch hingegen der Oberste Becker todt vnd Obriste Plate in den leib geschossen worden; welche in ihrer gemachten wagenburg noch eine stunde hernach verblieben, folgends nach Gora,[33] von dannen den sechszehnden in der nacht auf Crossen[34] gangen, vnd den achtzehenden zu Franckfurt[35] angelanget. Massen auch die vnberittene Reuter sich mehrentheils salviret, vnd ihren weg auf Lucka,[36] dann bey Barby[37] über die Elbe, ferner durch Thüringen in Francken zu ihrem Gen. Major genommen“.[38]
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[1] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer u. exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung u. Bezahlung seiner Soldaten u. deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung u. Befehlsgewalt über Leben u. Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität u. Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) u. Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- u. Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold v. 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld u. 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist u. Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe v. Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung v. Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – u. aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung v. Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – u. auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung u. Beschaffung von Waffen, Bekleidung u. Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen u. Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen u. nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, u. die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) u. nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben u. Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über drei Regimenter), was Maximilian I. v. Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel v. seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) u. den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden u. auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist u. Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Meist führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl v. rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. Moritz Heinrich v. Nassau-Hadamar [1626-1679] erhielt 1640 bereits mit 13 Jahren in Anerkennung der Verdienste seines Vaters Johann Ludwig ein Kürassierregiment u. den Sold eines Obristen; Dillenburgische Intelligenz-Nachrichten des Jahres 1779. Dillenburg 1779, Sp. 422. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.
[2] Generalmajor [schwed. generalmajor, dän. generalmajor]: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen, bayerischen, dänischen u. schwedischen Armee wahr. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen u. dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen u. dem Feldmarschallleutnant.
[3] Generalleutnant [schwed. generallöjtnant, dän. generalløjtnant]: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn u. war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen u. schwedischen Armee der höchste Befehlshaber u. Stellvertreter des Kaisers u. des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen u. militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. 1625 wurde er mit 908 Rt. monatlich in der dänischen Armee besoldet; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Rekompens erhielt er in der kaiserlichen u. kurbayerischen Armee für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung v. Adligen u. Absetzung v. Territorialherrn in den besetzten Gebieten u. lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare u. die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.
[4] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern u. Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich u. einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[5] Kriegsrat: landesherrlicher Beauftragter oder Beauftragter der jeweiligen Militärverwaltung für alle militärischen Angelegenheiten, Gesandter in Fragen der Kontribution, des Unterhalts der Garnisonen, der Einquartierung der Truppen, der Militärgerichtsbarkeit, der Vermittlung v. Salvagardien. Bei den Schweden war ihm eine militärische Einheit unterstellt, da er zumeist auch Obrist war. Das monatliche Salär betrug hier 150 fl., jährlich also 1.800 fl., wozu ca. 50 Rt. monatlich Servisgelder kamen, während ein bayerischer Kriegsrat nur 792 fl. erhielt.
[6] Alexander [v.] Erskein [Esken, Eske, Erskeine, Eßkhen, Eschen] [31.1.1598 Greifswald-27.7.1656 Zamość], schwedischer Kriegsrat, Resident. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=15450. Sohn eines nach Pommern ausgewanderten schottischen Kaufmanns. Nach den Studien unter anderem in Wittenberg (1617), Leipzig, Jena u. Rostock (1623) nahm er Dienste bei Sophia v. Dänemark, der Mutter Christians IV. v. Dänemark, den er jedoch aus gesundheitlichen Gründen wieder aufgab. In Stralsund beriet er auf Wunsch Gustav II. Adolfs den schwedischen Obristen Fritz Petrowitz Rosladin während der Belagerung der Stadt. Zwischen 1628 u. 1630 fungierte er als Vertreter Schwedens und Assistenzrat in Stralsund, ab 1632 als Kriegsrat sowie Resident in Erfurt u. zuständig für ganz Thüringen. Vgl. die Erwähnungen bei PETER, Eisenach. Er spielte eine entscheidende Rolle in den Verhandlungen Schwedens mit dem eigenwilligen Wilhelm IV. v. Sachsen-Weimar, den auch Frankreich auf seine Seite zu ziehen hoffte u. den gerade die schwedische Generalität, vor allem Banér, für nicht besonders geeignet hielt. Reichskanzler Oxenstierna bestätigte ihn in seinen Funktionen im Februar 1633. 1634 war er Kriegsrat der schwedischen Hauptarmee im Reich . Resident in Thüringen. Zudem betrieb er nach eigener Aussage planmäßig Archivraub, wie der bei Johan Oxenstierna tätig gewesene Prediger Schupp berichtet: „Der Raub, den ich in Teutschland gethan habe, ist ein Briefe-Raub. Wann wir mit der Armee an einem Ort, sonderlich in ein Kloster, oder Jesuiter-Collegium kamen, habe ich alsobald geeilet nach dem Archiv zu, und habe alle Brieff eingepacket. Wann ich dann Zeit gehabt, habe ich sie durchgelesen, dadurch bin ich hinter so viel arcana, hinter so viel stücklein kommen, dass ihr es nicht wohl glauben können“. SCHUPP, Salomo, BL E VIIe, zit. bei DROSTE, Im Dienste der Krone, S. 391. Nach dieser Erfurter Zeit wurde er als Berater zu Johan Banér abgeordnet. 1637 versuchte er die schwedische Macht in Pommern zu reorganisieren. 1642 wurde er auf Wunsch Torstenssons als Kriegsrat erneut bestätigt. 1644 wurde er Mitglied der „Fruchtbringenden Gesellschaft“ unter dem Gesellschaftsnamen „der Fürsichtige“.1645/46 amtierte er als Assistenzrat Torstenssons in Leipzig. 1648 wurde er Kriegsratspräsident unter dem Befehl des späteren Königs v. Schweden, Carl X. Gustav, u. Gesandter auf dem Westfälischen Friedenskongress. Ende April 1648 trat die schwedische Generalität in Nördlingen zusammen. An dem Treffen nahm auch Erskein teil, zu diesem Zeitpunkt noch Kriegs- u. Assistenzrat der schwedischen Königin, aber auch Bevollmächtigter der schwedischen Armee in Deutschland u. der Gesandten der Krone in Osnabrück. Die Generalität legte fest, der Krieg sei „vom römischen Reich abzuführen, damit selbiges sich etwas zu der Schwedischen Armee kunfftigem Aufnemmen recolligiren (erholen) könne, … hingegen sei sedes belli ipsa (der eigentliche Kriegsschauplatz) nach den Erblanden zu transferirn und dort zu conserviren … Churbaiern vermittelst aller coniungirten Macht … zu ruiniren“. SAMBRAUS, Feldzug, S. 84. Diese Nördlinger Beschlüsse hatten die satisfatio militum zum Ziel, die Geldabfindung der schwedischen Armee bei ihrer Abdankung. Ihr ganz eigenes Interesse stellten die Generäle in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen und wußten sich in Übereinstimmung mit ihrer Regierung, wenn auch die Vorstellungen über die Höhe der satisfatio militum beträchtlich auseinander gingen. Die schwedische Generalität hat offenbar einen baldigen Friedensschluss nicht mehr ausgeschlossen, jedoch wohl schon damals über den Friedensschluss hinaus mit einem längeren Verbleib im Reich gerechnet, aber außerhalb des österreichischen Reichskreises. Im erholten Reich konnte Schweden gelassen Geldabfindung, Abdankung u. Abzug seiner Armee betreiben. Inwieweit Erskein hinter den Vorstellungen stand, im Norden Deutschlands einen geschlossenen schwedischen Soldatenstaat zu errichten, bedarf noch der Untersuchung. Erskein behauptete von sich, er habe als Kriegskommissar wichtiges Archivmaterial aus den besetzten Städten retten können. Vor allem im Eichsfeld, in Pommern u. Prag „sammelte“ er dieses Material u. bewahrte es in seinem Domizil Erskeinschwinge bei Stade auf. Anlässlich der Eroberung der Prager Kleinseite u. der gewaltigen Kriegsbeute durch Hans Christoffer von Königsmarck am 26.7.1648 erbeutete er unter anderem eine bemerkenswerte Bücherei. Er war an den Verhandlungen in Prag u. Nürnberg nach dem Westfälischen Frieden beteiligt. Nach Schweden zurückgekehrt, wollte ihn Königin Christina zum Freiherrn erheben, was Erskein aber zweimal ablehnte. Vom November 1650 bzw. von 1652 an amtierte er als Rat in den schwedisch besetzten Herzogtümern Bremen u. Verden, wo Königsmarck als Gouverneur eingesetzt war. 1652 wurde er geadelt, 1653 wurde er Präsident in Bremen u. Verden. 1655 wurde er zum Freiherrn erhoben (nicht introduziert). 1656 geriet er bei der Eroberung Warschaus in Gefangenschaft u. starb später in Zamoisk. Begraben wurde er in St. Peter in Bremen. MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 1508; BAUER, Erfurter Personalschriften S. 192; DROSTE, Im Dienst der Krone, S. 390−391; SCHULZE, Das Stader Reichsarchiv; HILDEBRAND, Erskein; JÖRN, Servorum Dei Gaudium [MDSZ].
[7] Gabriel Gabrielsson Oxenstierna [af Korsholm och Vasa] [6.3.1619 Reval-12.1.1673 Stockholm], schwedischer Obrist, Hofmarschall u. Reichsrat. Vgl. die Erwähnungen bei BACKHAUS, Brev 1-2.
[8] Feldmarschall [schwed. fältmarskalk, dän. feltmarskal]: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen u. Zuständigkeit für Ordnung u. Disziplin auf dem Marsch u. im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- u. Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften aus der Beute u. Ranzionsgeldern – hier erhielt er 100 Rt. pro 1.000 Rt. Erlös; HOFMANN, Peter Melander, S. 155 – , den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt. Vgl. auch Backhaus, Reichsterritorium; Obolenskīĭ; Posselt, Tagebuch.
[9] Lennart Torstensson [Torstensohn, Torsten-Sohn], Graf zu Ortala u. Freiherr v. Virestad [17.8.1603 Forstena im Kirchspiel Västra Tunhem (Västergötland)-7.4.1651 Stockholm], einer der fähigsten schwedischen Heerführer, der durch die Schnelligkeit seiner Operationen berühmt wurde. 1618 Kammerknecht bei Gustav II. Adolf, 1621 Teilnahme an der Eroberung Rigas, 1624 Fähnrich, 1626 Kapitän, 1627 Obristleutnant, 1629 Obrist. Teilnahme an der Schlacht v. Breitenfeld am 7./17.9.1631, Sommer 1632 General der Artillerie, 24.8.1632 Gefangennahme beim Sturm auf die Alte Veste bei Zirndorf u. Inhaftierung mit schweren gesundheitlichen Schäden in der Festung Ingolstadt, März 1633 Auswechslung gegen Otto Friedrich Graf v. Harrach, den Schwager Wallensteins. Dezember 1634 Reichszeugmeister, 1641 Reichsrat, Feldmarschall u. Oberbefehlshaber der schwedischen Truppen auf Reichsboden, 2.11.1642 Sieg in der 2. Schlacht bei Breitenfeld, Herbst 1643 Marsch nach Dänemark, Januar 1645 erneuter Einfall in die kaiserlichen Erbländer u. Vorstoß bis vor Wien, 6.3.1645 Sieg bei Jankau, September 1645 Rückzug nach der vergeblichen Belagerung Brünns, April 1646 Rückkehr nach Schweden, 1647 Erhebung zum Freiherrn u. Grafen, Mai 1648 Generalgouverneur über Västergötland, Värmland, Dal u. Halland. Vgl. TINGSTEN, Fältmarskalkarna Johan Baner och Lennart; HOLMBERG, Lennart Torstenson S. 13 ff.
[10] Hamburg; HHSD I, S. 83ff.
[11] Johan Adler Salvius [1590 Strängnäs-24.8.1652 Stockholm], schwedischer Reichsrat u. Gesandter. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=5540; LUNDGREN, Johan Adler Salvius; DROSTE, Johan Adler Salvius i Hamburg; DROSTE, Ein Diplomat, ENGSTRÖM, Johan Adler Salvius.
[12] Hasard, hazard, in hazard stellen: sein Glück versuchen, sein Glück aufs Spiel setzen.
[13] Major [schwed. major, dän. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte das Regiment in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie u. 300 fl. bei der Kavallerie, 200 fl. bei der dänischen Armee.
[14] Livländisches Regiment: Das Livländische Regiment zu Roß wurde geführt v. Carl Adolph v. Tiesenhausen auf Rösthof, Warrol u. Luhde [1605-?.12.1652], schwedischer Obristleutnant.
[15] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 u. 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft v. seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[16] Musketier [schwed. musketerare, musketör, dän. musketeer]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel u. den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln, den Gabelstock, u. legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) u. die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge v. 102 cm u. wog etwa 4,5–4,7 kg bei einem Kaliber v. zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- u. Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten u. Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – u. schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt u. Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[17] Christian Becker [Beckert] [ -25.4.1643 Bad Freienwalde], schwedischer Obristleutnant, Obrist.
[18] Erasmus Freiherr v. Platen-Hallermund [Platow, Platho, Plato] [5.3.1590 Granskevitz auf Rügen-15.3.1663 Erxleben], schwedischer Obrist.
[19] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u.Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[20] Carl [Charles] Henderson [Hindersson] [ – ], schwedischer Obristleutnant.
[21] Alexander v. Weissenstein [ – ], schwedischer Obristleutnant, Obrist.
[22] J. Volkmar [Volckmar, Volckmann] [ – ], schwedischer Obrist.
[23] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Schwadron, Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler u. Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler u. Plattner 1 Feldkaplan u. 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- u. Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich dotiert gewesen. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- u. Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[24] Kapitän [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich – ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. – sein Anteil aus Beute und Ranzionierung betrug pro 1.000 Rt. Erlös 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.
[25] Hans Christoffer [Christoph] Graf v. Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark, King Marx] [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. [RÜDIGER], Leben und Thaten; FRITZEL, Der Stader Raum, S. 14ff. => Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark, King Marx], Hans Christoffer [Christoph] Graf v. [I], [II], [III], [IV], [V], [VI], [VII], [VIII], [IX], [X], [XI] in den „Miniaturen“.
[26] Priebus [Przewóz, LK Žary, Polen].
[27] Meile: 1 Meile = ca. 7,420 km, eine schwedische (auch große) wie auch westfälische große Meile wurde mit 10 km bzw. 10, 044 km gerechnet. In der Regel kein bestimmtes Maß, sondern eine Strecke, „die ein Fußgänger ohne Anstrengung in zwei Stunden zurücklegen“ konnte. HIRSCHFELDER, Herrschaftsordnung, S. 192.
[28] Lauban [LK Lubań, Niederschlesien; Polen]; HHSSchl, S. 270ff.
[29] Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel v. Reitern u. Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen u. zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd u. eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung u. Deckung v. Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- u. Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll sogar zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[30] portez selles: aufsatteln !
[31] Bad Freienwalde (Oder) [LK Märkisch-Oderland].
[32] Görlitz; HHSD VIII, S. 119ff.
[33] Guhrau [Góra; LK Góra]; HHSSchl, S. 168ff.
[34] Crossen a. d. Oder [Krosno Odrzańskie, LK Krośnieński; heute Polen].
[35] Frankfurt a. d. Oder; HHSD X, S. 177ff.
[36] Luckau [LK Dahme-Spreewald]; HHSD X, S. 268ff.
[37] Barby [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 31ff.
[38] CHEMNITZ, Geschichte des Königlich-Schwedischen […] Krieges, 3. Buch, 24. Kapitel, S. 78.
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