Terne, N von; Obristleutnant [ – ] Terne stand 1626/27 als Obristleutnant in kaiserlichen Diensten.
„Über das Reichsstift Quedlinburg[1] tobte der Krieg nicht so elementar hinweg, obschon jene berüchtigten 30 Jahre schlimm genug waren, aber eben nicht so vernichtend wie im Amt Harzburg.[2] Mit den Harzschützen verfuhr die Stadt erst einmal zögerlich, sie war unsicher, wie sie sich verhalten sollte. Was – auf den ersten Blick – nach Duldung der Partisanen und ihrer Aktivitäten aussah, war tatsächlich auch Ausdruck einer gewissen bürokratischen Lethargie. Diese Zurückhaltung mißfiel den Kaiserlichen prompt; unverhohlen konstruierten sie daraus Sympathie, wenn nicht Unterstützung für die Gesetzlosen. Äußerer Anlaß mag der Überfall auf zwei Kaiserliche nahe der Stadt gewesen sein: Am 5. Dezember 1626 hatten Veltin Schmidt und Hans Bode den Streich wider die beiden Söldner geführt; der Rat von Quedlinburg verhaftete die Harzschützen, ließ sie verhören und überstellte den übel belasteten Schmidt dem Obristen Becker [Peckher v. der Ehr; BW] in Halberstadt,[3] der kurzen Prozeß mit ihm machte. Mit dem Entgegenkommen des Rates zeigten sich die Kaiserlichen nicht zufrieden; sie suchten, wer mochte es ihnen verdenken, einen trift[ig]en Grund für saftige Kontributionen. Nach außen hin aber protestierten sie energisch gegen die knieweiche Behandlung der in der Stadt herumwandernden Harzschützen. Nicht allein der Rat, auch die Äbtissin Dorothea Sophie, begehrte am 28. April 1627 von Johann Georg, dem Kurfürsten von Sachsen, zu wissen, wie man es denn mit den Kaiserlichen und wie mit den Harzschützen zu halten hätte. Der Druck durch den in Halberstadt einquartierten Obristleutnant von Terne verstärkte sich: Er präsentierte dem Rat Quedlinburgs ein Bündel von Vorwürfen, das unter anderem eine Unterstützung der Harzschützen behauptete. Davor warnte der Offizier. Roland Fischers Überlegung gipfelt in der Annahme: »Da der Stadt die Anwesenheit der Wallensteinischen und Tillyschen Truppen in unmittelbarer Nähe und ihre Plünderungen und Bedrohungen dort ebenfalls unangenehm waren, liegt es nahe, daß sie den Werbungen der Harzschützen und dem Handel mit ihnen nicht feindlich gegenüberstanden, sondern sie als Verbündete im Kampf gegen die gefürchteten Kaiserlichen betrachteten.«
Noch fehlte des Kurfürsten Erwiderung; der Rat stellte sich bei den fordernden Kaiserlichen zunächst ahnungslos. Niemand sei imstande, einen Harzschützen zu identifizieren, denn die Bauern, wichtig für Zulieferungen und damit für die Versorgungslage der Einwohner, erschienen unbewaffnet.[4] Wahrscheinlich war sich der Rat seiner mageren Anwort bewußt. Er schielte nach dem einzig möglichen Ausweg: er würde sich an die Entscheidung des Kurfürsten – egal, wie sie ausfiel – binden.
Johann Georg warnte vor einer Duldung der Harzschützen; sie seien zu verhaften, auszufragen, und ihr Schicksal ihm selbst anheim gestellt zu werden.[5] Am 8. Mai 1627 informierte Quedlinburg seine Bürger über die künftigen drastischen Maßnahmen gegen die Partisanen. Am härtesten traf diese wahrscheinlich das Verbot, die Stadt zu besuchen. Vier Tage später rührten sich die betroffenen Harzschützen und sandten einen Boten in die Stadt, der eine schriftliche Zusicherung vorlegte, daß weder Quedlinburg noch seine Bürger von ihnen etwas zu befürchten hätten und daß sie den Dänen dienen würden. Immerhin hatte die Nachricht den Rat bewogen, sich nicht taub zu stellen, sondern sich mit den Schützen zu unterhalten. Weil diese freies Geleit zugesichert erhielten, meldeten sich Andreas Preine, Herman Wunderberg und Berndt Praalheinicke am 16. Mai beim Rat. Wie gegen Wände redeten die drei Männer, der störrische Rat mochte sich keine Zugeständnisse abringen lassen. Das merkten wenig später Andreas Preine und Hans Fessel, die ihrem guten Stern zu nachhaltig vertrauten und sich in die Stadt wagten; ohne Federlesens warf sie die Obrigkeit in den Kerker. Dort hätten sie lange schmoren können, würden nicht die Dänen ihre Freigabe verlangt und der Kurfürst nicht ins gleiche Horn geblasen haben. Von Halberstadt her drohte der aufgeschreckte Becker, er drohte vergebens. Die beiden Männer mußten sich zum Frieden verpflichten, den Harzschützen abschwören und versprechen, Quedlinburg nie wieder zu betreten. Sie kamen damit, für einige überraschend, frei“.[6]
[1] Quedlinburg [Kr. Quedlinburg]; HHSD XI, S. 374f.
[2] Bad Harzburg [LK Goslar].
[3] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.
[4] Landeshauptarchiv Magdeburg Rep. A 20/Tit. X/Nr. 44, fol. 4 r – 5 r (Ausfertigung): Bürgermeister u. Räte an J. G. I. v. Sachsen, Quedlinburg, 1627 IV 28 (a. St.): „Ew. Kfl. Durchl. sullen wir unterthenigst nicht verhalten, daß etliche vonn den benachbarten bauren, welche bei diesen jetzigen kriegßwesen umb daß ihrige kommen, sich zusammen rottiren, mehrenteils im gehältze uff dem Harze inn der nachbarschaft uffhalten. Dahero und weill bisweiln einer oder der ander von der ksl. hierumb liegenden soldaten unter dieselbige und inn schaden gerathen mag, und die benachbarte bauren sich ihre notturft aus der stadt alhier oder oder sonsten vonn dem jenigen, so sie anhero zu sicherung geschaft, ihre bedurftigkeit abholen, die ksl. officirer dieser stadt sehr ufsetzigk und uns beschuldigenn, alß theten wir solche rottirte bauren haußen und hegenn und sonsten zue ihrem vorhaben ihnen alle hüllfe und vorschub. Wann dann, gnedigster churfürst und herr, die benachbarte dorffschaften unser stadt nicht entrathen könne, wir die ihrigen (ob sie zu dero zusammen gelauffenen rotte gehörig oder nicht (weill sie nicht mit wehren oder röhren, sondern in ihrem habith gleich andern bauren zue unnß herein können und ihr gewehr im holtze, felde und gebirge in der naheit ligende laßen) nicht kennen, dieienige rotte auch sich außtrucklich uff Kgl. Maj. zu Dänemark berufen, daß sie unter selbige gehörig, auch ihrer officirer bei sich haben und sich von tage zu tage stercken möchten. Dannenhero wir unns befürchten müßen, do wir wider sie oder die ihrigen mit verbietung unser stadt oder sonsten etwas vornehmen würden, daß wir und die unserigen im felde und holtze ganz und gar nicht sicher sein und sonderlich hochstgedachte Kgl. Maj. zu Dänemark offendiren dürfften. Von den ksl. Soldaten aber auch obgesagte nachred und deshalben gefahr leiden müßen, und daher unns gegen beide theile gern dermassen bezeigen wolten, darmit keines uber unns sich mit fuge zu beschweren haben möchte, solches aber ohne Ew. Kfl. Durchl. gnädigste hülfe nicht zu erfinden wißen, so gelanget an Ew. Kfl. Durchl. hiermit unser unterthenigstes hochfleißigstes flehenn und bitten, dieselbe uns hierauf, wie wir uns disfalß gegen die benachtbarte dorffschaften und dero angehörigen und insonderheit die jeniglichen, so unter die zusammen gelauffene rotte gehörig und alhir angetroffen werden möchten, bezeigen sollen, mit gnädigsten bescheidt zu versehen gnädigst geruhen wollen“.
[5] Landeshauptarchiv Magdeburg Rep. A 20/Tit. X/Nt. 44, fol. 8 r – 9 r (Kopie): J. Gs. I. v. Sachsen an den Rat beider Städte (Quedlinburg u. Halberstadt), Torgau. 1627 V 02 (a. St.). Nach Rep. A 20/Tit. X/Nr. 44, fol. 10 r – 12 r (Abschrift) wurde dementsprechend verfahren; ferner Landeshauptarchiv Oranienbaum Abt. Bernburg C 16 c 1 Nr. 34, fol. 51 v. BOBLENZ, Aktionen, S. 111f.
[6] HOFFMANN, Harzschützen, S. 85ff.