Verdugo [Vertugo] di Fauleria, Guillermo [Guilelmo] de [Wilhelm von]; General [1578-15.1.1629 Kreuznach]
Guillermo [Guilelmo] de [Wilhelm von] Verdugo [Vertugo] di Fauleria,[1] Herr in Maschau,[2] Duppau[3] und Netrobitz,[4] der älteste Sohn des Francisco de Verdugo und der Dorothea von Mansfeld, war ein älterer Neffe des Ernst von Mansfeld[5] und stand schon vor 1600 in spanischen Diensten. 1612 wurde er spanischer Kriegsrat in Brüssel und Gubernator[6] von Geldern,[7] 1617/18 „maestre de campo“ eines wallonischen „tercio[8]“ im 1. Mantuanischen Erbfolgekriegs, 1619 bis 1622 kämpfte er im böhmischen, pfälzischen und niederländischen Krieg. Aus der böhmischen Konfiskationsmasse wurde ihm Duppau[9] für 41.000 fl. verkauft. Er war Befehlshaber eines Wallonenregiments[10] in der Schlacht am Weißen Berg.[11] Der Habsburg-Anhänger und Historiograph Wassenberg[12] berichtet in seinem 1647 erneut aufgelegten „Florus“: „Es sind aber niemals mehr vnd besser wahrzeichen des instehenden Sieges gesehen worden. Dann auch die Spitze von Gulielmi Verdugi Regiments Fähnlein hat eine lange zeit nicht anderst / als es brennend gewesen / geleuchtet / vnnd daher ist es auch in der Schlacht vorher getragen worden“.[13] Verdugo profitierte von den Enteignungen böhmischer Adliger nach der Schlacht.
Der Zeitzeuge Jost Maximilian von Gronsfeld[14] äußerte sich in seinen Anmerkungen zu Wassenbergs „Florus“ drastisch, was das Verhalten kaiserlicher Offiziere beim Tod Bucquoys anging: „Was das schändliche außreissen belanget / solches lasse ich den Herrn Graffen von Tiefenbach[15] / Fürsten von Lichtenstein[16] / Don Guilielmo Verdugo, Carolo Spinelli,[17] Graff Heinrich Otto[18] / als welcher nach Bucquoy[19] Todt das Commando geführet […] selbsten verantworten“.[20]
Franz von Dietrichstein[21] schrieb aus Brünn[22] an Luis de Velasco,[23] dass es am 10.7.1621 in der Nähe von Neuhäusel[24] zu einer Begegnung mit dem Gegner gekommen sei, wobei Bucquoy, von wenigen begleitet, auf zahlreiche gegnerische Reiter gestoßen sei, angegriffen und durch zwei Lanzenstiche schwer verwundet worden sei. Dadurch sei er zu Boden gestürzt und habe viele Wunden erlitten, bis er in den Armen des Hauptmanns[25] Comargo[26] aus dem Stab[27] Verdugos seine Seele Gott übergeben habe. Während weiter gekämpft wurde, sei am 15.7. der Leichnam weggebracht worden. Man habe mit dem Tod Bucquoys einen schweren Verlust erlitten. Die Gegend um Neuhäusel bleibe vorübergehend in der Obhut des Fürsten Maximilian von Liechtenstein, General der Artillerie, und Mähren halte mit großer Umsicht der bei den Wallonen sehr geschätzte Verdugo, den Dietrichstein Salazar zur Förderung empfahl.[28]
„Im Frühjahr 1623 wurde am bayerischen Hof bekannt, daß die Spanier aus Brüssel Wilhelm von Verdugo als Gubernator und Claude de Humyn als Superintendanten in die Unterpfalz schicken wollten. Maximilian[29] wies am 22.3. Tilly[30] und den Heidelberger Statthalter Metternich[31] an, Verdugo oder Humyn nicht einzulassen, falls sie ihre Residenz in Heidelberg[32] und Mannheim[33] nehmen wollten. Nachdem Anfang April 1623 der neue spanische Gubernator Verdugo in Kreuznach[34] eingetroffen war, ließ Wilhelm Ferdinand von Efferen, der als kaiserlicher Kommissar bei der spanischen Besatzungsarmee bisher die Verwaltung der linksrheinischen Pfalz geführt hatte, bei Metternich anfragen, in wessen Namen bisher in Heidelberg die Befehle, Dekrete usw. ausgefertigt worden seien. Metternich antwortete hierauf nach Anweisung Tillys:[35] in des Kaisers[36] und in Tillys Namen. Die wahre Quelle dieser Befehle und Dekrete, der bayerische Kurfürst, blieb ungenannt“.[37]
1623 bis 1628 war er als Gubernator in der Rheinpfalz eingesetzt
1623 wird von dem Chronisten Dr. Jeremias Molther seine Einquartierung in Friedberg[38] notiert: „Den 4. Aug. ist der [spanische] General von Kreuznach, Don [Guilelmo de Verdugo], anhero kommen, dem die Soldaten Freudenschuß gethan. Den 8. Aug. ist gemelter General zu Butzbach[39] auf einer Mahlzeit gewesen, wo er Abends zwischen 8 und 9 Uhr wieder kommen, da man ihm an etlichen Orten Pechkränze[40] angesteckt, daß es Hellung hat geben. Den 10. Aug. ist gemelter General wieder von hier weggezogen. Welchem die Stadt alhier einen Becher verehret, der bald ein Ellen[41] hoch gewesen, damit er der Stadt im Besten gedenken möchte. Den 18. Aug. ist der gemelten Verehrung[42] wegen der Stadt ein wenig im Besten gedacht worden und etliche Soldaten nach Gehlhausen [Gelnhausen;[43] BW] verleget worden“.[44] „1623 forderte der spanische Gouverneur in der unteren Pfalz Don Verdugo erneut von der Stadt [Gelnhausen; BW] eine hohe Kontribution,[45] wogegen sie mit den gleichfalls betroffenen Städten Friedberg und Wetzlar[46] protestierte“.[47] 1625 wird Verdugo nochmals von Molther erwähnt: „Den 8. Dez. ist des Abends der General [Guilelmo de Verdugo; BW] von Kreuznach hier in die Stadt ankommen“.[48]
„Ihre erste Kraftprobe bestand die Katz[49] zu Anfang des Dreißigjährigen Krieges bei der gewaltigen Belagerung von 1626, die von dem kurkölnischen Marschall Obrist[50] Johann von der Hövelich[51] im Verein mit zwei Regimentern[52] Spanier unter dem Befehl von General Wilhelm Verdugo unternommen wurde. Die Veranlassung war der im Gefolge des Marburger Erbfolgestreites zwischen den Häusern Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt entbrannte Kampf, bei dem der Reichshofrat zu Gunsten von Darmstadt entschieden und der Kaiser[53] den kölnischen Kurfürst-Erzbischof Ferdinand[54] zum Vollstreckungsbevollmächtigten ernannt hatte, mit der Weisung, die Festen Rheinfels[55] und Katz dem Kasseler[56] mit Gewalt zu entreißen.
Die 33-tägige Belagerung – sie dauerte vom 21. Juli bis 24. August 1626 – war eines der bedeutendsten kriegerischen Ereignisse, den der Rheinstrom bis dahin erlebt hatte. Denn die Kommandanten der beiden Burgen, Obristleutnant Johann von Uffeln[57] auf Rheinfels und Hauptmann Dietrich Suale auf der Katz, waren Kriegsmänner mit harter Stirn und unbeugsamen Willen, gegen die selbst die kriegsgewohnten Spanier vergeblich anrannten. Und der Geist der Führer war auf ihre Leute übergegangen, die wie die Löwen kämpften.
Bei den im Marburger[58] Schloßarchiv befindlichen Kriegsakten von 1626 liegt ein Blatt, von der Hand des Katzenkommandanten geschrieben und an den Landgrafen Moritz von Hessen-Kassel gerichtet, ein vergilbtes Stück Papier, dem man ansieht, daß es in der Eile, in der letzten Minute, als der Feind schon vor den Toren stand, aus irgend einem Heft herausgerissen und bekritzelt wurde, damit es ein Eilkurier nach Kassel[59] bringe. Trotz seiner wenigen Zeilen ein ergreifendes Stück Geschichte. Es heißt darin, soweit die verblaßte Kritzelschrift entzifferbar:
‚Durch Boten werden Ew. Fürstliche Durchlaucht alle Umstände mündlich vernehmen. Hoffe zu Gott, treulich zu dienen bis in den Tod …. Wäre dringend nötig, daß Ew. Fürstliche Durchlaucht Succurs schicken. Der Allerhöchste wolle Ew. Fürstliche Durchlaucht ein langes friedliches Leben und glückliche fürstliche Wohlstand verleihen ! Amen ! Datum aus Neu-Katzenelnbogen, 18. Julius 1626
Ew. F. D. untertänigster treuer Diener
Diedrich Sualho’
Kürzer und energischer schrieb zwei Tage später der Kommandant von Rheinfels an den Landgrafen:
‚Tue Euch den redlichen Bericht, daß das spanische, darmstädtische und anderes Volk in vollem Anzug mit den Stücken[60] anmarschiert….. Ich habe nun nicht mehr Zeit, die Feder zu gebrauchen, sondern wir müssen den langen Spieß[61] zur Hand nehmen’.
Die Not wurde groß, denn nicht weniger als 8000 Mann hatte der Feind aufgeboten, während die Besatzung von Rheinfels nur 2000 Mann und die der Katz das winzige Häuflein von 86 Mann betrug. An Geschützen hatten die Belagerer sechs Batterien[62] aufgefahren: die erste sechs 24 Pfünder-[63] auf dem St. Goarer Wackenberg, von wo sie gleichzeitig die Katz beschießen konnte, die zweite- ebenfalls sechs 24 Pfünder- auf der Biebernheimer Höhe, die dritte- vier 18 Pfünder[64]- im Biebernheimer Felde westlich von Rheinfels, und die vierte- 4 große Mörser-[65] auf dem Werlauer Berg nördlich von Rheinfels, während die fünfte und sechste Batterie, aus je sechs 24 Pfünder und acht kleineren Geschützen bestehend, auf dem Nocherner Berg und auf der Patersberger Höhe über St. Goarshausen[66] standen. Letztere wird heute noch im Volksmund ‚Die Batterie’ genannt.
Diesen 40 Geschützen standen auf Seiten der Belagerten die gleiche Zahl gegenüber, davon 10 auf der Katz. Am Sonntag, den 6. August 1626, gab es für die Bürgschaft ein schreckensvolles Erwachen. Alle Batterien, hüben und drüben hatten den Kampf eröffnet. Achtzig Feuerschlünde spien ihre todbringenden Geschosse aus. Die Häuser zitterten unter der Wucht der Entladungen. Das ganze Rheintal war ein Flammenkrater. Das Brüllen der Kanonen weckte das Echo in den Bergen. Es war ein grausig Schauspiel. Die geängstigten Bewohner verkrochen sich in den Kellern oder flüchteten in die Kirche zum Beten. Aber selbst das Gotteshaus bot keinen Schutz. Drei 7-pfündige Kugeln, von der Patersberger Höhe geschleudert, schlugen in die St. Goarer Stiftskirche, verwundeten mehrere Bürger und töteten ein junges Mädchen.
Die Katz wurde von zwei Batterien, jener vom Wackenberg und von Patersberg, anhaltend beschossen. Fünfmal führte Verdugo seine Spanier gegen die Burg und fünfmal wurden sie mit blutigen Köpfen zurückgeschlagen. Die Katz hatte die feindliche Batterie auf dem Wackenberg zerfetzt. Über 500 Tote und 900 Verwundete hatte der eine Tag die Belagerer gekostet. Aber auch die Belagerten hatten einen Verlust von 82 Toten und 275 Verwundeten zu beklagen, darunter den wackeren Kommandanten von Rheinfels, Obristleutnant von Uffeln, dem bei dem Ausfalle der linke Arm durch eine Musketenkugel[67] verwundet worden war. Auch den spanischen Anführer, General Verdugo, ereilte einige Tage später sein Geschick. Er stürzte bei einem Sturm auf Rheinfels so unglücklich, daß er nach Kreuznach[68] überführt werden mußte, wo er an den Folgen 1629 starb. Da der Landgraf kein Ersatzheer sandte, ging der ungleiche Kampf noch dreißig Tage in unverminderter Heftigkeit weiter. Schon wiesen beide Burgen gewaltige Verheerungen auf. Eine Reihe von Häusern war von den abirrenden Kugeln beschädigt. Schwer gelitten hatte besonders die Katz. Das Dachwerk des hohen Turmes und die Kommandantenwohnung, von glühenden Kugeln getroffen, waren bis auf das Mauerwerk heruntergebrannt. Der auf drei Monate berechnet gewesene Schießvorrat war aufgebracht. Man war am Ende, aber in deutscher Mannestreue hielt die heldenhafte Besatzung aus. Da, in der entscheidenden Minute, als jeder weitere Widerstand vergeblich schien, traf ein Eilkurier von Kassel ein mit der Weisung, weiteres unnützes Blutvergießen zu vermeiden und die Festen, die doch nur noch Ruinen seien, zu räumen, sofern man den Besatzungen einen ehrenvollen Abzug zugestehe.
Zu Ende ist der heiße Tag, zu Ende das gewaltige Ringen. Die Kartaunen schweigen. Auf Katz und Rheinfels weht die weiße Fahne. Leise senkt die Nacht sich nieder, hüllt in ihren sanften Fittich die zitternden Städtchen und kühlt mit linder Hand den Kämpfern die Stirn. Auf den Bergen glühen, funkelnden Raubtieraugen gleich, die Lagerfeuer, umwirbelt von den dunklen Rauchsäulen, die klagend aufsteigen von Burg und Tal. Wie eine wunde Löwin, schaut todesgrimmig Trutz-Katz ins schlummermüde Land. Um die zerschossenen Mauern wallt’s wie weiße Rosse, klingt’s wie klirrende Schilder. Aufschauernd rieseln die Efeublätter nieder auf Freund und Feind, raunen ihnen seltsame Runen ins Ohr und winden um die bleichen Schläfen immergrüne Kränze !“
(Aus Jörg Ritzel: „Trutz-Katz“)
Am 3. September 1626 wurde der Friedenspakt geschlossen und tags darauf verließ die Besatzung in allen Ehren ‚mit lautenden Trommeln, fliegenden Fähnlein, brennenden Lunten und Kugeln im Munde’ den Schauplatz ihrer heldenhaften Taten. Der Rückzug erfolgte über die Patersberger Höhe nach Kassel hin. Von der Besatzung der Katz blieben zwei zurück: Konrad Ambt aus St. Goarshausen, den man ‚eingelegter Beschwernuß halber’ freigegeben hatte und Johann Maurer aus St. Goar, dem ein Arm abgeschossen war. Sieben andere, aus Bornich[69] und Nochern[70] stammend, die offenbar vom Krieg nichts mehr wissen wollten, waren unterwegs zu Nastätten ‚ausgetrollt’, wie’s in dem Kriegsprotokoll heißt, also auf dem Rückweg fahnenflüchtig geworden. Nicht weniger als 300 Tote, die Menge der Verwundeten nicht eingerechnet, hatte der Bruderkrieg die Belagerten gekostet. Der Verlust des Feindes betrug über 1100 Mann“.[71]
„Im Frühjahr 1627 kamen die kaiserlichen Regimenter Cratz[72] und Verdugo in das hohenlohische Gebiet und nahmen unbekümmert um den Wallenstein’schen[73] Schutzbrief[74] Quartier in Langenburg[75] und Kirchberg,[76] sowie den benachbarten Ortschaften, trotzdem Graf Philipp Ernst[77] ihnen bis Michelfeld[78] westlich Hall[79] entgegengeritten war und den Schutzbrief vorgezeigt hatte. Sie hatten sogar die Unverfrorenheit, von ihm und den übrigen Grafen eine schriftliche Erklärung zu verlangen, dass die Einquartierung durch ein Missverständnis erfolgt sei. Diese Erklärung wurde aber verweigert. In Lendsiedel[80] und den dazu gehörigen Teilgemeinden waren zwei Kompanien[81] einquartiert. Jeder Tag kostete die Gesamtgemeinde 371 fl. an Geld und 40 Malter Haber. Auch Ruppertshofen[82] mit seinen Teilgemeinden war stark belegt und hatte eine tägliche Ausgabe von 232 fl. Von anderen Ortschaften sind die Belegungen und Ausgaben nicht bekannt. Die Soldaten brachten teils ihre Frauen, teils ihre Dirnen[83] mit. Gröbste Misshandlungen, Räubereien und Diebstähle, besonders auch von Pferden, kamen vor. Auch dem Grafen Philipp Ernst wurden vier Pferde gestohlen, von denen nur zwei wieder beigebracht werden konnten. Beschwerden bei Cratz halfen nichts. Er gab zwar alle möglichen Versprechungen, hielt aber nichts, so dass den gepeinigten Einwohnern nichts anderes übrig blieb, als sich unter Führung ihrer Pfarrer, Schultheißen zusammenzuschließen und mit ihren Wehren, die sie noch von alters her hatten, den schlimmsten Missbräuchen der rohen, übermütigen Soldateska entgegenzutreten, wobei sie manchen Erfolg erzielten. Graf Philipp Ernst schickte zusammen mit den übrigen Grafen eine Beschwerdeschrift an das Hauptquartier Wallensteins zu Jüterbog.[84] Darauf berief Wallenstein am 24. August 1627 Cratz ab und zog ihn zur Verantwortung; Verdugo befahl er, mit allen Truppen aus dem hohenlohischen Gebiet abzuziehen und den Grafen, bei denen er sich entschuldigte, stellte er einen neuen Schutzbrief aus.[85]
„Am 31. Juli/10. August [1627; BW] kamen Soldaten des Don Guilelmo Verdugo di Fauleria, Generalgubernator der Unteren Pfalz in die Gegend. Die Quartierverteilung nahm Kitzingen[86] einmal mehr aus. General Verdugo hatte für die schwer mitgenommene Stadt auf Betreiben des kaiserlichen Quartier-Kommissars[87] Johann Mötzger[88] [Metzgerath; BW] am 6./16. August einen Schutzbrief ausgestellt, der die Stadt von allen Einquartierungen, Überfällen, Plünderungen[89] und Exaktionen[90] ausnahm. Kitzingen blieb tatsächlich ungeschoren, nur die Forstmühle wurde von vorbeiziehenden Kriegsvolk geplündert (317, 96)“.[91] Nach den Mitteilungen des ehemaligen Kitzinger Pfarrers Dietwar [1592-1670][92] müssen aber die Soldaten Verdugos schon im Frühjahr um Kitzingen herum gelegen haben.[93] Das Amt Heldburg[94] verzeichnet die Unkosten für die Beamten und Diener sowie den Landesausschuss beim Durchzug der Truppen des Obristen Verdugo von Mai bis September 1627.[95]
Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Volkmar Happe[96] erwähnt Verdugo in seiner „Thüringischen Chronik“: „Den 10. August [20.8.1627; BW] abermahls große Furcht alhier gewesen wegen des Obersten Don Vertugo, welcher mit 3 Regiment Kriegs Volck in Antzuge, ist aber Gottlob noch neben uns hingangen, denn er in den Wergrund hinein mit dem Volcke nach dem Braunschweiger Lande gezogen“.[97]
„Im September [1627; BW] sind zwei Männer, der Rotgerber[98] Jacob Dalckner und Wolf Köttler aus Hambühl,[99] in der Obermühle von den kaiserlichen Verdugischen ‚Raubvögeln’ erwürgt und erschossen worden. (Diese lagen mit 2000 Mann um Baudenbach[100] herum). (Schn.)“.[101]
Der spätere Friedberger[102] Pfarrer Johannes Henrici [1592-1656][103] berichtet: „[1627] den 8., 9. und 10ten Sonntag nach Trinitatis haben die Mönch zu Ilmstadt[104] aus Kaiserl. Mandat[105] mir zu Rendel[106] die Kantzel verbotten, und dieselbe unterschiedliche Sonntag die Kirche zu Rendel einnehmen und etliche Oerter, so ihnen zugehörig, jure patronatus [auf Grund des Patronatsrechtes] reformiren wollen, aber aus Befelch kaiserlicher Burg Friedberg wieder von uns zurückgetrieben worden; hernach durch ihre Prakticken, darauf sie sich besser verstehen als uffs Evangelium, bei Ihro Exzellenz Don Verdugo zu Kreuzenach, spanischen General, und Kur-Mainz[107] so viel zu wegen gebracht, daß sie mit Hülf der Soldaten von Friedberg, so bei 30 gewesen, das folgende Jahr 1628, den 24. Febr. uff Sexagesimä, genannt der Fettsonntag, des Morgens bei nächtlicher Weil umb 3 Uhr das Schulhaus stürmen und Schlüssel zur Kirche nehmen, Kirchen aufschließen und hernach die Mönch, als war Dörplatz und Christoffel Geißmeyer Prior, um 8 Uhr die Predigt gehalten und Kirch und Pfarrhaus ingenommen, hernach durch vielfältige Befelch Ihrer Exzellenz und Kur-Mainz, auch gewöhnliche Dräuwort mich innerhalb 14 Tagen ausgetrieben, da ich nach Friedberg gezogen, woselbsten mich 4 Jahr gleichsam im Exilio [Verbannung] aufgehalten“.[108]
„Am 15. und 16. Juni 1627 wurden der Stadt [Gelnhausen; BW] auf Anordnung desselben Gouverneurs die ihr in 1542 zugefallenen Gebäude des ehemaligen Franziskanerklosters einschließlich der für lutherischen Gottesdienst eingerichteten Klosterkirche am Obermarkt durch den Befehlshaber der Gelnhäuser Besatzung gewaltsam entzogen und in das Kloster wieder Mönche eingesetzt. Alle vom Rat in dieser Sache getanen Schritte brachten keine Aenderung. Selbst eine an den Kaiser[109] unterm 3. September 1628 gerichtete Eingabe, in welcher die ‚so lang bedrängte und auf den äußersten Grad ruinierte Stadt‘ zugleich um die Befreiung von der ‚nunmehr 8 Jahre lang auf den Hals gehabten Garnison'[110] gebeten hatte, blieb ohne Erfolg“.[111]
„Die in dem Fränkischen Kreise neu aufgerichteten Regimenter des Obersten Don Verdugo und Fernamont[112] kamen im Oktober 1627 in die Wetterau,[113] um von da in die Niederlande zu gehen. Diese Truppen, welche in dem Hanauischen die Glocken[114] und Uhren aus den Thürmen genommen, solche zerschlagen, alle Früchte ausgedroschen, ganze Dörfer abgebrannt hatten und auf eine unerhörte Art mit den dasigen Einwohnern umgegangen waren, wollten nunmehr in die Nassauischen Lande eindringen.
Bereits hatten sie im Amte Kleeberg[115] sich niedergelassen. Die Dorfschaften wurden von ihnen ausgeplündert und die Einwohner mißhandelt. Um den Hausvätern Geld abzupressen, wurden diese in die Keller gesperrt. Bei solchen Gewaltthätigkeiten ging den Einwohnern aber zuletzt die Geduld aus. Die Bauern zogen sich zusammen, nahmen den Soldaten die Bagage[116] ab, trugen ein Ecce homo[117] zum Spotte herum und ein Kaiserlicher Cornet[118] wurde völlig ausgeplündert. Über diesen kleinen Bauernaufstand beschwerte sich Don Verdugo sehr nachdrücklich bei der Regierung in Weilburg[119] und verlangte die strengste Genugthuung; die dasigen Räthe hatten auch alles zu tun, um den Spanier wieder zu beruhigen.
Da aber diese neue Einlagerung der mit Kurtrier[120] unter Kaiserlichen Protection eingegangenen Verbindung und den dieser wegen bezahlten monatlichen Contributionen durchaus widersprach: so schlugen die Nassauischen Grafen den Obersten Verdugo und Fernamont bei solchen Gewaltthätigkeiten nicht allein den verlangten Durchmarsch ab, sondern Kurtrier ließ auch den beiden Obersten durch den Commissarius Wentz von Lahnstein[121] erklären, daß dergleichen Durchmärsche nicht würden zugelassen werden. Die Nassauischen Grafen Ludwig Heinrich von Dillenburg[122] und Johann Ludwig von Hadamar[123] zogen den ganzen Ausschuß zusammen und hielten alle Pässe an der Dill, besonders den von Wetzlar[124] nach Dillenburg[125] wohl besetzt. Auch der Kurfürst von Trier schickte den Kapitän Zanten mit 300 Mann nach Herborn[126] und die sämmtlichen Westwälder Grafen hielten den Westerwald mit dem Ausschuß besetzt. Der Kaiserliche Kriegscommissar[127] von Ossa[128] wollte dies aber nicht zugeben, indem er sonst die beiden Regimenter Don Verdugo und Fernamont, welche von einem Orte zum andern verjagt würden, nicht mustern könne. Dieser verlangte von den Nassauischen Grafen, daß sie den Landesausschuß, welchen sie mit Kanonen und Gewehr versehen, sogleich auseinander gehen ließen und den durchmarschirenden Regimentern keinen Schaden zufügen sollten. Allein die Nassauischen Grafen erklärten, daß sie dies nach dem vom Kaiser genehmigten Vertrag mit Trier thun könnten. ‚Da sie nun sähen’, so erklärten sie, ‚daß man absichtlich beflissen sei, ihre Länder gänzlich zu verwüsten, so wären sie gezwungen, diese ganz undisciplinirten Truppen von ihren Grenzen abzuhalten. Sie wären übrigens nicht gesonnen, die Waffen gegen den Kaiser zu ergreifen und nur darauf bedacht, gewaltsame Einfälle von ihren Landen abzuhalten’. Allein der Herzog von Friedland sah die Sache ganz anders an. Derselbe, welcher sich gerade zu Prag am Kaiserlichen Hofe befand, wollte das mit Trier geschlossene Bündniß nicht gelten lassen und nahm die Zusammenziehung des Ausschusses sehr übel. Er bedrohte daher die Grafen, insofern sie nicht ohnverweilt mit Armirung der Bauern nachlassen und alle dabei befindliche Artillerie zurücknehmen wollten, er sich genöthigt sehen werde, 3000 Mann nach dem Westerwalde zu schicken, um die aufrührerischen Bauern niederhauen zu lassen. Er wollte von den Geldzahlungen an die Liga nichts wissen und hielt die Vereinigung für eine Rebellion gegen den Kaiser.
Diesen gewichtigen Worten war denn freilich nichts mehr entgegenzusetzen; man mußte sich daher fügen und die Regimenter durchs Land ziehen lassen“.[129] Am 7.6.1628 zog Verdugos Regiment durch Dessau.[130]
Bis zu seinem Tod 1629 war Verdugo spanischer Gubernator der Unteren Pfalz.[131] Er starb am 15.1.1629 in Kreuznach.[132]
[1] „di Fauleria“ nach HOCK, Kitzingen, S. 57; BAUR, Heues Historisch-Biographisch-Literarisches Handwörterbuch, S. 581.
[2] Maschau [Mašt’ov, Bez. Chomutov]. Maschau gehörte Václav Štampuch ze Stampuchu [Wenzel Steinbach zu Steinbach] und war wegen dessen Teilnahme am Böhmischen Ständekrieg 1622 konfisziert worden.
[3] Duppau [Doupov, Bez. Karlovy Vary]; HHSBöhm, S. 118. Hier war der evangelische Graf Johann Albin v. Schlick wegen dessen Teilnahme am Böhmischen Ständekrieg enteignet worden.
[4] Netrobitz [Netřebice, Bez. Český Krumlov].
[5] Vgl. KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld.
[6] Gubernator: Oberbefehlshaber, Verwalter, oberster Stadtkommandant (in schwedisch besetzten Städten, ihm zur Seite stand der Militärkommandant).
[7] Geldern [LK Geldern]; HHSD III, S. 245ff.
[8] Tercio: „Als bedeutendste Neuerung bildeten die Spanier zwischen 1534/1536 und 1704 die rund 3000 Mann starken Kampfverbände der Tercios. Dabei war ein ein anfänglich aus acht Kompanien bestehendes Pikenier-Geviert von einer tiefgestaffelten „Hecke“ aus zwei Kompanien Musketieren und/oder Arkebusieren umgeben. Die Musketiere/Arkebusiere standen im Feuerkampf mit der gegnerischen Infanterie und wurden von den Pikenieren insbesondere vor anreitender Kavallerie gedeckt. Der Begriff der Spanischen Ordonnanz bezeichnet im Eigentlichen die schachbrettartige, gestaffelte Aufstellung mehrerer Tercios (vier als Brigade, mindestens sieben als Doppelbrigade). Die Niederlage in der Schlacht von Rocroi 1643 gegen ein modernes französisches Heer läutete in Spanien das Abrücken von dieser starren Gefechtsordnung ein. Im Lauf der Zeit verlor der Anteil der Stangenwaffen gegenüber den Feuerwaffen mehr und mehr. 1704 wurde dem Wandel auch nominell Rechnung getragen, indem man die alten Tercios in moderne Regimenter transformierte.Die Dienstgrade innerhalb der Tercio-Kompanien zählten bis einschließlich des Capitans (Hauptmann) zu den Oficiales Menores (wörtlich: Unter-Offiziere). Abhängig von Dienstalter und persönlicher Einsatzbereitschaft, konnte ein einfacher Soldat nach fünf Jahren zum Cabo (Unteroffizier) aufsteigen, nach einem weiteren Jahr zum Sargenteo (Feldwebel), nach insgesamt acht Jahren zum Alférez (Fähnrich) und nach elf Jahren zum Capitan. Eine Beförderung darüber hinaus war für nichtadlige Soldaten ohne politische Beziehungen unwahrscheinlich. Die Befehlsstruktur der Tercios oberhalb der Kompanieebene kennzeichneten spezielle Dienstgrade, die sich von jenen in den nicht national-spanischen Infanterie-Regimentern Spaniens und von denen anderer Truppengattungen (Kavallerie, Artillerie etc.) unterschieden. Kommandeur war der Maestre de Campo (wörtlich „Feldmeister“, vergleichbar dem Oberst). Ihm untergeben war der mit der Exezierausbildung beauftragte Sargento Mayor (etwa Major/Oberstleutnant); er war zugleich stellvertretender Kommandeur. Als Befehlshaber mehrerer Tercios gleichzeitig war der Maestre de campo general (Generaloberst), seit 1540 der zweithöchste Dienstgrad der Armee. Der Teniente de Maestre de campo general (etwa „Generaloberst-Leutnant“, vergleiche Feldmarschallleutnant) war sein Stellvertreter. Die Ränge oberhalb des Capitans zählten zu den Oficiales Mayores (Ober-Offiziere) oder Cabos (etwa: Chefs); diese (mit Ausnahme des Sargento Mayor) wurden vom König oder dem Capitán general (General-Kapitän; der Oberbefehlshaber der Landstreitkräfte) berufen. Die oberen Regimentsoffiziere konnten auf Anforderung am Kriegsrat der Generale beratend teilnehmen. Seit 1630 rangierte der Gobernador de las Armas y Ejército (etwa „Heeres-Gouverneur“, d.h. stellvertretender Oberbefehlshaber der Heeres) zwischen dem Generaloberst und dem Generalkapitän; gegen 1640 bildete der Sargento General de Batalla (etwa „Generalwachtmeister der Schlacht“) eine weitere Stufe direkt oberhalb des Maestre de Campo“. [wikipedia]
[9] Duppau [Doupov, Bez. Karlovy Vary]; HHSBöhm, S. 118.
[10] Wallonen: Französischsprachige Bevölkerung in den Niederlanden (Artois, Hennegau, Namur, Luxemburg, Limburg, Teile Flanderns und Brabants), z. T. im Fürstbistum Lüttich. Die Regimenter mit hohem Anteil an Wallonen (z. B. das Regiment Johanns II. von Mérode) waren bei Freund und Feind wegen ihrer Erbarmungslosigkeit allgemein gefürchtet. REISNER, Aber auch wie voriges tags, S. 459 (1619): „Die Wallonen und Ungern reissen sehr vom Spannischen Lager auß, weiln sie keine bezahlung haben können, die thun auff den Strassen deß Landts grossen schaden, greiffen die Leut auch gar in theil Vorstätten an, ziehen sie auß und hauens darnieder, wie sie dann den 26. diß drey Dörffer abgebrandt, ass man solches am Kalnberg selbsten zu Wien gesehen“. Zur Einschätzung bei den eigenen Verbündeten (10.1.1632): Man „weiß wohl, wie die Wallonen beschaffen, nur auf Plackherey und rauberey, doch zum fechten seyn sy wenig nuz, es heißt wol dem gemeinen Sprichwort nach: vill geschrey und wenig wohl. Thuet doch den armen undertanen wol soviel plagen als ein ganzes volles Regiment“. HELML, Oberpfalz, S. 121. Nach Ansicht des Grafen Albig von Sulz sei bei ihnen „gantz kein Rgt. zu halten“. HELML, Oberpfalz, S. 87; ENGELBERT, Wallonen. – Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 ((offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[11] 8.11.1620: Maximilian I. v. Bayern schlägt das böhmische Ständeheer unter Christian I. v. Anhalt. Friedrich V. v. der Pfalz geht nach Den Haag in die Niederlande. Vgl. KREBS, Schlacht, S. 98.
[12] Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.
[13] WASSENBERG, Florus, S. 19.
[14] Jost Maximilian Graf v. Gronsfeld [6.11.1596 Rimburg-24.9.1662 Gronsveld], kurbayerischer Feldmarschall.
[15] Rudolf Freiherr v. Tiefenbach [Dieffenbach] [26.11.1582 Graz-4.3.1653], kaiserlicher Feldmarschall.
[16] Maximilian Fürst v. Liechtenstein [6.11.1578-29.4.1645 Raab], kaiserlicher Feldmarschall.
[17] Carlo Spinelli, Markgraf zu Orsonovo [1574-1633 Neapel] kaiserlicher Obrist.
[18] Ott Heinrich Fugger, Graf v. Kirchberg-Weißenhorn [12.1.1592 Augsburg-12.10.1644 Augsburg], bayerischer, kaiserlicher Generalleutnant.
[19] Charles Bonaventure de Longueval, comte de Bucquoy [9.1.1571 Arras-10.7.1621 Neuhäusel], kaiserlicher General.
[20] WASSENBERG, Florus, S. 51.
[21] Franz v. Dietrichstein [1570-1636], Kardinal u. Bischof v. Olmütz.
[22] Brünn [Brno]; HHSBöhm, S. 68ff.
[23] Luis de Velasco, I marques de Belveder, II conte de Salazar [ca. 1559 Valladolid-13.9.1625 Dunkerque], spanischer Generalkapitän der Kavallerie. Vgl. http://www.tercios.org/personajes/velasco_luis.html.
[24] Neuhäusel [Nové Zámky; ung. Érsekujvár; Bez. Nové Zámky].
[25] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[26] Theodor Freiherr de Comargo [Camario, Cammerario; „Carnay”]; [ – nach 16.11.1632] ligistischer Obrist.
[27] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes.
[28] KOUŘIL, Kampf des Hauses Habsburg,, Nr. 140, S. 66.
[29] Vgl. ALBRECHT, Maximilian I.
[30] Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.
[31] Heinrich v. Metternich [ -1654] ligistischer Obrist, bayerischer Statthalter der Unteren Pfalz.
[32] Heidelberg; HHSD VI, S. 302ff.
[33] Mannheim; HHSD VI, S. 501ff.
[34] (Bad) Kreuznach; HHSD V, S. 24ff.
[35] Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.
[36] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.
[37] MAIER, Unterpfalz, S. 145.
[38] Friedberg; HHSD IV, S. 145ff.
[39] Butzbach [Kr. Friedberg]; HHSD IV, S. 73f.
[40] Pechkranz: Aus brennbarem Stoff geflochtener und mit Pech überzogener Kranz, verwandt, um zu leuchten oder in Brand zu stecken; er wurde bei Belagerungen an die Stadttore gehängt, um diese zu verbrennen.
[41] Elle: 1 Elle = 55,5 cm.
[42] Verehrung: Schenkung: Derartige „Schenkungen“ oder auch „Discretionen“ waren von Anfang des Dreißigjährigen Krieges an zumeist erzwungene oder von vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere einer Einheit, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. Diese mehr oder minder freiwilligen „Verehrungen“ waren zur Abwendung von Einquartierungen oder zur Durchführung rascher Durchzüge gedacht. Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt und wurden von diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Vgl. ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet.
[43] Gelnhausen; HHSD IV, S. 164ff.
[44] WAAS, Chroniken, S. 123f.
[45] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts, des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“ Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky.
[46] Wetzlar; HHSD IV, S. 461ff.
[47] KREUTER, Gelnhausen I, S. 64.
[48] WAAS, Chroniken, S. 127.
[49] Burg Katz, Hangburg bei St. Goarshausen [Rhein-Lahn-Kr.].
[50] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[51] Johann v. der Hövelich zu Lohmar [ – ], Obrist, kurkölnischer Marschall.
[52] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[53] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.
[54] Vgl. FOERSTER, Kurfürst Ferdinand von Köln.
[55] Sankt Goar; HHSD V, S. 328ff.
[56] Moritz Landgraf v. Hessen-Kassel [25.5.1572 Kassel-15.3.1632 Eschwege].
[57] Johann Friedrich v. Uffeln [1598 ?-22.8.1647 Immenhausen], hessen-kasselischer Obrist.
[58] Marburg [LK Marburg-Biedenkopf]; HHSD IV, S. 35ff.
[59] Kassel; HHSD IV, S. 252ff.
[60] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt].
Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [GRIMM; GRIMM, DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5 – 9 cm), Rohrgewicht: 12 – 24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14 – 20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12 – 15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575 ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen „Halben [?; BW] Kartaunen“ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[61] Pike: Landsknechtspieß von 3 bis 5 m Länge, die entscheidende Waffe des in geschlossenen Haufen kämpfenden Fußvolkes. Die Pikeniere bildeten die unterste Klasse des Fußvolks. Bei einem Reiterangriff richteten die ersten beiden Reihen des Fußvolkes die Piken gegen die Angreifer. Die Pike war eher eine Defensivwaffe, da die Pikeniere den Rückhalt für die beweglicheren Musketiere bildeten (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, S. 89 f.). Hochrangige Offiziere wie Piccolomini behaupteten gern von sich, sie hätten das Kriegshandwerk „von der Pike auf“ („con una picca“) gelernt.
[62] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]
[63] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81.
[64] Wahrscheinlich ist hier aber eine Viertelkartaune gemeint: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [GRIMM; GRIMM, DWB].
[65] Feuermörser, Mortier: Steilfeuergeschütz, dessen Rohre aus geschmiedeten Schienen bestanden, die, wie bei einem hölzernen Fass, durch eiserne Reifen zusammen galten wurden. Bei einem Kaliber von bis zu einem Meter Durchmesser waren die Feuermörser bis zu 2, 50 m lang und wurden vor dem Abschuss in die Erde eingegraben. Ihre Stahlkugeln hatten eine sehr steile Flugbahn, man konnte mit ihnen also hinter Mauern schießen. Sie dienten auch zum Werfen von Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) und mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll). Nach Pflummerns Aufzeichnungen konnte man mit ihnen Kugeln von 100 Pfund und mehr werfen; SEMLER, Tagebücher, S. 68. Vgl. auch die Abbildung bei FREYTAG, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 1, S. 89.
[66] Sankt Goarshausen [Rhein-Lahn-Kreis].
[67] Muskete: Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I.
[68] Bad Kreuznach; HHSD V, S. 24ff.
[69] Bornich [Rhein-Lahn-Kr.].
[70] Nochern [Rhein-Lahn-Kr.]
[71] Jörg Ritzel, Chronik der Stadt St. Goarshausen. 1640. Verfügbar unter: http://www.burg-katz.de/geschichte/die-erste-kraftprobe.
[72] Johann Philipp Cratz Graf zu Scharfenstein [um 1590-6.7.1635 hingerichtet], kaiserlicher Feldmarschall.
[73] Vgl. REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.
[74] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen:
Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«
[75] Langenburg [LK Schwäbisch Hall]; HHSD VI, S. 448f.
[76] Kirchberg an der Jagst [LK Schwäbisch Hall]; HHSD VI, S. 400f.
[77] Philipp Ernst Graf v. Hohenlohe-Langenburg [11.8.1584 Langenburg-29.1.1628 Weikersheim].
[78] Michelfeld [LK Schwäbisch Hall]; HHSD VI, S. 528f.
[79] Schwäbisch Hall [LK Schwäbisch Hall]; HHSD VI, S. 723ff.
[80] Lendsiedel [Kirchberg an der Jagst, LK Schwäb. Hall]; HHSD VI, S. 462.
[81] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[82] Ruppertshofen [Ostalbkr.]; HHSD VI, S. 683.
[83] Hure: Eine Infamie mit der schandbarsten Wirkung überhaupt, da die Betreffende als außerhalb der ehrbaren christlichen Gesellschaft stehend diffamiert wurde. Vgl. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 146ff. Vgl. die Darstellung des Marktbreiter Pfarrers Ammon (15.8.1633): „15. Aug., da ist der deutschen Amman Tochter öffentlich zur Huren gemacht und mit Steinen ausgeworfen zu Obernbreit und hierdurch, mit Weiden gepeitschet, ins Wasser gesprenget und ist ganz nakkend in der Bulleiten zum ärgerlichen Spectacul, unwissend der Geistlichen, gesessen“. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 146ff. „Staupbesenhure“ (1766) vereinigte gleich zwei Difamien in sich; TITZ-MATUSZAK, Starke Weibs-Personen, S. 19. Vgl. die Beschwerden der Stadt Konstanz (1633) über die kaiserliche Garnison: „Das unnütze Gesindel der Huren und Buben wird nit abgeschafft, sondern bei täglicher Annehmung neuer Soldaten, so mit vielen Weibern und Kindern behängt sind, wird der Burger genötigt, neben den einquartierten Soldaten auch diese zu verköstigen, wie dann von solchen verarmten Untertanen mit ihren Weib und Kindern zu allhiesiger Stadt samt ihren gesamten Haushaben großer Zulauf ist, so dass sich zur Zeit uf die 350 Personen an Soldatenweibern und Kindern salvo honore Huren und Buben unter allhiesiger Garnison aufhalten“. Der Hurenwebel führte die Aufsicht über die zahlreichen Prostituierten des Trosses, die sich in 4 Klassen einteilen lassen: „Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“.
[84] Jüterbog [Kr. Jüterbog-Luckenwalde/Jüterbog]; HHSD X, S. 229ff.
[85] Vgl. KLEINEHAGENBROCK, Grafschaft Hohenlohe.
[86] Kitzingen; HHSD VII, S. 357ff.
[87] Quartiermeister: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatssold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte. Der Regimentsquartiermeister Bartelme Vogel schrieb am 4.7.1648 aus Landshut an den Abt der Benediktinerabtei Prüfening, Matthias von Trauner ?; SOLMS-LAUBACH; MATTHAEI, Wetterfelder Chronik, S. 67, Anm. 1: „weil ihn der Abt nicht so viel gewürdigt, daß er ihm sein jüngstes Schreiben mit einem einzigen Wort beantwortet noch viel weniger einen einzigen Heller oder dergleichen zur Zehrung geschickt hatte, ‚da doch’, fährt der Schreiber fort, ‚alle meine Kammeraten von ihren Ortern zu 2 : 3 : 4 : Im die 500 Rthr. neben ihrer Zehrung Schon auf rechnung hieher bekommen haben vnd darf Sich der Herr (nämlich Abt) gar nicht einbilten, das er So sehr werde aufgehen, oder aber ich Seinetwegen alhier mein eigenes Gelt verzehren will, Stellt sich der Herr (Abt) mit diessem Botten nicht ein, So Soll er versichert Sein, daß nicht allein sein Gloster vnd Dörffer, Sondern alles da herumb ligente Getreit Am lengsten soll gestanden haben, den alhier vber 400 Pfert vorhanten, die auff Anders nichts warten, alls das Sie die vngehorsamen darunter der herr der furnehmsten einer ist mit feuer vnd Schwert Strafen Sollen, welches ich dem Herrn mit wenigen zur Nachricht vermelten vnd vor Schaden gewarnt haben will, hab Jüngstens für meinen herrn Obristen eines hantpferdes vnd f ü r m i c h e i n e s guten Glöpers (Kleppers, Gauls) gedacht, aber derowegen kein Antwort bekom, allem vermerckhen nach mus der herr nicht wissen was die Regiments Quartirmeisters Scharschy (Charge) auf Sich hat, den Sonst würt er mir mit anderer Disgrezion begegnen, hat aber nichts auf Sich Soll ihm schon in einem andern vergolten werden Sonst für dißmahl ein mehrers nicht alls Gott bevohlen“.
[88] Johann v. Metzgerat [Metzger, Metziger, Mötzger, Mitscher] [ – 15./25.3. oder 15.4.1630 in Halberstadt hingerichtet] kaiserlicher Quartier-u. Generalkommissar.
[89] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“.
[90] Exaktion: a) Eintreibung, b) Geschoss (allgemeine Vermögensabgabe).
[91] HOCK, Kitzingen, S. 57.
[92] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 71f.
[93] DIETWAR, Chronik, S. 36.
[94] Heldburg [Kr. Hildburghausen]; HHSD IX, S. 192f.
[95] Thüringisches Staatsarchiv Meiningen, Amtsarchiv Heldburg Nr. 2376.
[96] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.
[97] HAPPE I 115 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[98] Rotgerber: „Die Berufsbezeichnung Lohgerber bzw. Rotgerber leitet sich ab vom heute weitestgehend untergegangenen Handwerk der Lohgerberei, einer spezialisierten Form der Gerberei, die Rinderhäute zu strapazierfähigen, kräftigen Ledern verarbeitete, beispielsweise für Schuhsohlen, Stiefel, Sättel oder Ranzen. Lohgares Leder ist kaum elastisch, dafür gewinnt es beim Gerben auf Kosten der Fläche an Dicke und wird sehr widerstandsfähig gegen Wasser und schwache Säuren“. (wikipedia].
[99] Hambühl, heute Ortsteil von Baudenbach [LK Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim].
[100] Baudenbach [LK Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim].
[101] SCHMIDT, Der protestantische Aischgrund, S. 6 (nach SCHHNIZZER, Chronica).
[102] Friedberg [Wetteraukr.], HHSD IV, S. 145ff.
[103] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 118f.
[104] Ilbenstadt [Kr. Friedberg]; HHSD IV, S. 242.
[105] Mandat: Befehlsschreiben, Verfügung, Erlass, Bekanntmachung, Anschlag, Auftrag.
[106] Rendel [Kr. Friedberg], unter Kaichen, HHSD IV, S. 248.
[107] Vgl. BRENDLE, Reichserzkanzler.
[108] WAAS, Chroniken, S. 233.
[109] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.
[110] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[111] KREUTER, Gelnhausen II, S. 65.
[112] Johann Franz Barwitz [Barwith], Freiherr v. Fernemont [Fernamont, Fernamond, Fernemundt] [1597- nach dem 13.9.1667 Glogau], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[113] Wetterau; HHSD IV, S. 457ff.
[114] Glockengelder: Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß [KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; vgl. MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Wurde das Geld nicht aufgebracht, wurden die Glocken als Rohmaterial für den Geschützguss eingeschmolzen.
[115] Cleeberg, heute Ortsteil von Langgöns [LK Gießen].
[116] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[117] Ecce Homo: Sehet, welch ein Mensch: die Worte des Pilatus, mit denen er den Juden den gegeißelten, mit der Dornenkrone gekrönten und mit einem Purpurmantel bekleideten Jesus vorstellte (Joh. 19, 5). Wahrscheinlich ist hier eine Plastik gemeint, die herumgetragen werden konnte.
[118] Fähnrich (Kornett): Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.
[119] Weilburg [Oberlahnkr.]; HHSD IV, S. 452f.
[120] Vgl. BAUR, Philipp von Sötern; ABMEIER, Der Trierer Kurfürst Philipp Christoph von Sötern.
[121] Lahnstein [Rhein-Lahnkreis].
[122] Ludwig Heinrich Graf v. Nassau-[Katzenelnbogen]Dillenburg,; Generalwachtmeister [9.5.1594 Saarbrücken – 12.7.1662 Dillenburg] ab 1.12.1631 schwedischer Obrist der Kavallerie. Nach dem Prager Frieden (1635) ab 3.8.1635 als Obrist u. Generalwachtmeister in kaiserlichen Diensten.
[123] Johann Ludwig Graf v. Nassau-[Katzenelnbogen]Hadamar [12.8.1590 Dillenburg-10.3.1653 Hadamar].
[124] Wetzlar; HHSD IV, S. 461ff.
[125] Dillenburg [Dillkreis]; HHSD IV, S. 89ff.
[126] Herborn [Dillkreis], HHSD IV, S. 212ff.
[127] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen.
[128] Wolf Rudolf Freiherr v. Ossa [Oßen] [ca. 1574 – 16.9.1639 Regensburg], kaiserlicher Generalkriegskommissar, Feldmarschall.
[129] KELLER, Drangsale, S. 87ff.
[130] WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 217. Dessau [Stadtkr. Dessau]; HHSD XI, S. 77ff.
[131] EGLER, Spanier, S. 92-96.
[132] (Bad) Kreuznach; HHSD V, S. 24ff. Nach KREBS, Schlacht, S. 98, Anm. 1, am 10.12.1628.