Vorgel [Forgl], N
Vorgel [Forgl], N; Major [ – ] N Vorgel [Forgl] [ – ] stand als Rittmeister[1] in kaiserlichen Diensten.
Die in Frankfurt/M.[2] erscheinende „Relationis Historicae Semestralis Continuatio“ informierte ihre Leser unter dem September 1646: [S. 23] „DEn Schwedischen[3] in Olmütz[4] ist kurtz vorhero auch ein zimlicher Streich angangen. Von denenselben war Rittmeister Vorgel mit 95. Pferden gegen Sternberg[5] außgangen / welches als es dem von jhnen [S. 24] durchgangenen Maior[6] Kohlhausen[7] / nebenst dem in Leipnick[8] liegenden Croatischen[9] Obristen Wachtmeister[10] verkundschafftet[11] worden / seynd sie gleichfalls mit 150. Reuttern / vnd 25. Schnaphanen[12] / biß an Sternberg gerückt / vnnd als 2. Trouppen Croaten auff die Olmützische Salpeter-Wägen angehawen / seynd von den Schwedischen 3. Hauffen auff sie loß gangen / worüber es zu einem eyfferigen Scharmützel[13] gerathen / daß nur beyde Obr. Wachtmeister / 3. Rittmeister / 3. Leutenante[14] / vnd 30. Gemeine[15] / kümmerlich wider nach Leipnick kommen; Rittmeister Vorgel aber hat gefangen eingebracht 5. Cornete[16] / 1. Wachtmeister[17] / 3. Rottmeister[18] / 50. Gemeine / vnd 85. gesattelte Pferd. Auff dem Kampfplatz hat man tod befunden[19] / 1. Cornet / 2. Corporaln[20] / 1. Trompeter[21] vnd 26. Gemeine. Auff deß Gegentheils Seitten ist zwar keiner tod geblieben / seynd aber vnterschiedliche gequetscht[22] worden“.[23]
De Souches,[24] Kommandant in Brünn,[25] schrieb unter dem 18.12.1648 aus Znaim[26] u. a. an Piccolomini:[27] „Vndt den maior Forgl, sambt denen Reutern, welche derselbe hin Vndt wieder verlegt gehabt, wieder nacher Tabor[28] zu gehen vermögt, Vndt Datschitz,[29] Teltsch,[30] Sahr,[31] Trebitsch[32] Vnd Tribaw[33] besetzt mit befehl, denen Schweden im geringsten nichts contribuiren[34] zu lassen“.[35]
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[1] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn, tschech. kapitán]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Schwadron, Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler u. Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler u. Plattner 1 Feldkaplan u. 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- u. Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, 175 fl. bei den Kürassierern (1640) 175 fl., den Arkebusieren, Dragonern u. Kroaten 150 fl.; SCHMID, Quellen, S. 157f., während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich dotiert gewesen. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Nach Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- u. Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren 1645 200 Rt. Ranzion (Lösegeld) für ihn aufzubringen. Ein verletzter Rittmeister erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 300 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1666, S. 598.
[2] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[3] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen u. Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern u. Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich u. einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160. Vgl. auch ErICSON, Die schwedische Armee und Marine, S. 301-307.
[4] Olmütz [Olomouc, Bez. Olomouc, Tschechien]; HHSBöhm, S. 420ff.
[5] Sternberg [Šternberg, Bez. Olmütz]; HHSBöhm, S. 584f.
[6] Major [schwed. major, dän. major, tschech. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte das Regiment in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie u. 300 fl. bei der Kavallerie, 200 fl. bei der dänischen Armee.
[7] N Kohlhausen [ – ], schwedischer, dann kaiserlicher Major.
[8] Leipnik [Lipník nad Bečvou, Bez. Prerau]; HHSBöhm, S. 322f. – Leipnick war erst am 14.6.1646 v. Innocentio Conti [Kondi, Condi], marchese de Guadagnola, duca di Pola [1592 oder 1610 Poli-12.2.1661 Rom], erobert worden; DUDIK, Die Schweden, S. 234.
[9] Kroaten [Crabaten]: kroatische Regimenter in kaiserlichen u. kurbayerischen Diensten, des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die v. „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke u. Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore u. Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung u. Disziplinierung dieser „Streifparteien“ u. wurde v. diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Vgl. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 85 (1630): „Die Crabaten litten dieser Zeit von den Schwedischen viel schaden / weil es bey ihnen viel stattliche Beuten gab. Dann sie hatten theils Gürtel voller Gold und Silber vmb den Leib / auch gantze Blatten von Gold vnd Silber geschlagen vor der Brust“. GRANT, Memoiren, S. 81f.: „Diese irregulären Truppen wurden üblicherweise zu jedem verzweifelten Einsatz befohlen, denn ihre Art zu kämpfen ähnelte der der wildn Panduren. Sie trugen kurze Wamse und Harnische aus Stahl, lange, weiße Reiterhosen und Pelzmützen. Ihre Waffen waren lange Luntenschlösser mit gezogenen Läufen, Säbel und Dolche – Raubgut war ihre einzige Bezahlung und alleiniger Antrieb zum Krieg“. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) u. Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. BÖNING, Dreißigjähriger Krieg und Öffentlichkeit, S. 394: „Das Schreckensbild des barbarischen Fremden wurde gepflegt: es ist nicht das traditionelle des Türken, stattdessen wird der auf kaiserlicher Seite kämpfende Kroate als ‚Teuffelsgesindel‘ und Landverderber‘ apostrophiert, jede ‚vberauß schreckliche Barbarische Prozedur‘ war von ihm zu erwarten“. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian v. Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte”. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet”. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben. Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ “. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / ob sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“, bzw. die Aufzeichnungen des Pfarrers Lucas, Trusen (Anfang Januar 1635); LEHMANN, Leben und Sterben, S. 129: „[…] die Dorfschaften sind nacheinander alle ausgeplündert, die Leute übel geschlagen und beraubt worden, einige tot geblieben, Elmenthal und Laudenbach und Heßles sind ganz ledig [menschenleer] diese Zeit über gestanden, alles an Heu, Stroh, Holz hinweg ist geführt worden, das Getreide in den Scheunen ist ausgedroschen oder sonst verdorben worden, die Häuser sind zerschlagen, das Eisenwerk an Türen und Läden, Bratkacheln, Ofenblasen sind ausgebrochen und hinweg genommen worden [ …] sind über 300 Kroaten zu Elmenthal und Laudenbach gewesen, dort geplündert und folgenden Tag nach Brotterode gezogen und dort auch großen Schaden verübt, indem sie allein 100 Pferde allhier weggenommen, des anderen Viehs zu geschweigen, mancher Mensch ist übel traktiert worden, viele sind in großen Schaden gekommen, zu Herges sind alle Pferde hinweg genommen, desgleichen mehrentheils auch die Schafe und jungen Lämmer, in der Auwallenburg sind über 3 Kühe nicht verblieben, sondern alle hinweg genommen worden […]“. THEATRUM EUROPAEUM 2. Band, S. 630 (1631): „Den 10. Martii sind die Crabaten ein halbe Meil von der Prager Newstatt / zimblich starck zu Roß vnnd Fuß ankommen / ein schönes Dorf Micheln genant / in Brand gesteckt / Mann / Weib / vnnd Kinder / was nicht entlauffen können / entweder nidergehawen oder ins Fewer gejaget : ist also groß Elend gewesen. Das verbrandte Stroh hat der Wind / weil er gleich darbey entstanden / biß nach Prag gar auff die Brücke getrieben. Die Sächsische haben sich zwar alsbald zu Roß vnnd Fuß hinauß begeben / in Meynung sich an die Crabaten zumachen: aber selbige hatten sich vor jhrer Ankunfft schon weg gemacht / vnd vnderwegens noch etliche Dörffer angezündet”. WERTHER, Chronik der Stadt Suhl 1. Bd., S. 226f. (1634): „In einem Umlaufschreiben wies die gemeinschaftliche Regierung und das Consistorium zu Meiningen darauf hin: ‚Es gehen viele und große Sünden wider das sechste und siebente Gebot im Schwange, da die Weibspersonen sich leichtfertig an die Croaten gehänget“. Über erfolgreichen Widerstand böhmischer Bauern (1632) berichtet WATTS, The Swedish Intelligencer, S. 275:
„Am selben 3. Februar begaben sich einige lose Truppen an Krabaten und anderen (auf der Suche nach Plünderung) über den Fluß Moldau in Richtung Pilsen. Als die Bauern davon Nachricht erhielten, sammelten sich 600 von diesen, versenkten zuerst die Boote, in welchem die Krabaten den Fluss überquert hatten. Sie griffen sie dann an und schlitzten die Hälse der Plünderer. Derart bedienten die Bauern die Krabaten des Öffteren, dessen bloßer Namen ihnen mehr verhasst war, als irgendein anderer der Kaiserlichen“. Gefangene Kroaten wurden unter Gustav II. Adolf in schwedische Kupferbergwerke verbracht; DUVE, DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 3, S. 4; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 349; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 87. Vgl. WEISE, Grausame Opfer ?
[10] Obristwachtmeister [schwed. major, dän. oberst sergent]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold v. 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Nach der Schlacht bei Lützen (1632) gab es für einen verletzten Obristwachtmeister 200 fl. bzw. 300 fl. Belohnung; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., S. 598, 599. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Obristwachtmeister nach der Schlacht bei Jankau (1645) 300 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen. Ein verletzter Obristwachtmeister erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 300 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1665, S. 597, Nr. 1666, S. 59, bzw. 200 fl.; Nr. 1668, S. 599.
[11] Kundschafter: Auf Spionage, die gerade Pappenheim sehr kostenintensiv betreiben ließ, stand die Todesstrafe durch den Strang oder durch Enthaupten. Oft wurden Kundschafter über die Stadtmauer hinaus gehängt. Vgl. WAGNER, Pforr, S. 98, über den Herzog Adolf v. Schleswig-Holstein-Gottorp, der in jedem Bauern einen potentiellen Widerstandskämpfer sah: „Zwen soldaten, welche darvonlauffen wollen, hat der hertzoch laßen hencken, ingleichem ein bauren auß Heßen vor ein kuntschaffer hencken laßen. Und nachdem seine soldaten ein bauren auß dem Braunschwiger land bey Barchfelt bekommen und ihn auch vor ein kundschaffer gehaltten, hat ihn der hertzoch ohne einige erbarmung entheupten, hernach viertheilen und auff vier straßen hencken laßen, also in großer furcht hat er alhier gelegen“. Das THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 137, berichtet: „Eines sol dieses Orts ungeandert nicht bleiben / daß als vor hoch- und wolgedachte Herrn Altringer und Feria mit dem Gedancken ins Hertzogthumb Würtemberg einzubrechen umbgiengen / haben sie unterschiedliche Spionen und Kundschaffter außgesandt / die Päß und Steig desselben Lands abzusehen / und den Augenschein einzunehmen: Es kamen aber diese Spionen übel an / dann ihrer acht darvon gefänglich einbracht worden / unter welchen auch einer auß den Herrn Patribus Societatis von Ingolstadt gewesen / dieselbige seynd allesampt an die Päß und Steige auffgeknüpfft / der Herr Pater aber auff den Pfullinger Steig bey Reutlingen auffgehenckt worden“. Abgemildert wurde die Todesstrafe bei Frauen u. Heranwachsenden durch die Verhängung entehrender Verstümmelungsstrafen wie dem Abschneiden v. Nasen u. Ohren. Der Hildesheimer Arzt u. Chronist Dr. Jordan erinnert sich unter dem 20./30.9.1634; SCHLOTTER, Acta, S. 205: „Ein Weib, so vor etzlichen Tagen Briefe aus der Stadt Paderborn anhero gebracht, und daß sie deswegen verdächtig gehalten, wurd an den Pranger gebundeten mit geblößeter Brust und Rücken und oben dem Haupt an Pranger (von) 2 Reutern“. Protokoll der Paderborner Stiftsregierung, 9.3.1637; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 74: „Demnach gewißer bericht einlangr, waß maßen etliche feiendts reuter [hessen-kasselische Reiter; BW] in bawren kleidern einstelhen und auffhalten sollen,, als soll offendlich mitt dem trummenschlag umb und offendtlich angeschlagen werden, von allen einkombligen, er sey baur, burger adel oder unadel, weck oder kindt, so des nachts sich auffhalten wollen, die namen hern obrister alle abend einzuschicken. Item keine briefe nach feindtlichen guarnisonen zu schicken, noch einig von denen auffzunemmen, es sei dieselb[i]g zuvorderst von hern obrister […] undt gelesen“. Kundschafter, die z. B. im Auftrag belagerter Städte unterwegs waren, übten eine lebensgefährliche Tätigkeit aus; KESSLER, Belagerung, S. 55: „Den 31. August [1634; BW], nachts um 11 Uhr, hat man [der Rat v. Nördlingen; BW] den krummen Schneider von Baldingen, weil Adam bis auf den 3. Tag ausgeblieben, hinausgelassen und zu Herzog Bernhard schicken wollen. Dieser aber hat sich unterwegs selbst beim Zurückgehen verraten. Als ihn eine kaiserliche Wache angetroffen, sie seien Schwedische und wollten zu Herzog Bernhard, ist er mit solchen Worten bald gefangen und aus ihm herausgebracht worden, daß er ein Kundschafter sei. Deswegen hat man ihn auf der Stelle gefangengenommen und Eines Ehrbaren Rats Brieflein von ihm bekommen. Darauf ist ihm die Zunge aus- und abgeschnitten und er sofort um Garten des Barbierers David Günzler aufgehängt worden“. Theatrum Europaeum 3. Band, S. 137 (1633): „Eines sol dieses Orts ungeandert nicht bleiben / daß als vor hoch- und wolgedachte Herrn Altringer und Feria mit dem Gedancken ins Hertzogthumb Würtemberg einzubrechen umbgiengen / haben sie unterschiedliche Spionen und Kundschaffter außgesandt / die Päß und Steig desselben Lands abzusehen / und den Augenschein einzunehmen: Es kamen aber diese Spionen übel an / dann ihrer acht darvon gefänglich einbracht worden / unter welchen auch einer auß den Herrn Patribus Societatis von Ingolstadt gewesen / dieselbige seynd allesampt an die Päß und Steige auffgeknüpfft / der Herr Pater aber auff den Pfullinger Steig bey Reutlingen auffgehenckt worden“. Vgl. dazu auch als Fallbeispiel Adam Jacker in den „Miniaturen“. Zur Belagerung des kaiserlich besetzten Brünns (1645) durch Torstensson; CHEMNITZ, CHEMNITZ, Königlichen Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs 4. Teil, 5. Buch S. 110: Hatten ihre gewisse boten vnd Brieffträger, so sich noch immer fort vnd fort auß- vnd eingeschlichen vnd ihren zustand den Keyserlichen draussen berichtet, hingegen von denselben wieder kundschafft hineingebracht. Wobey sich zugetragen, das deren einer, wie Schwedische ohngefehr an ihn gerathen, aus besorgnus mit Brieffen ertappet zu werden vnd den galgen zum drinckgelde zu bekommen, selbige verschluckt gehabt: Daher ihm vom Commendanten verschiedene starcke Purgationes, vmb die brieffe ihm abzutreiben, eingegeben worden“. Zur ständigen Furcht vor „Konspiration“ vgl. auch STERLY, Drangsale, S. 15. Daneben wurde auch „Aufklärung“ durch Beauftragte der Regierungen betrieben; SPIEKER, Geschichte, S. 182f.
[12] Schnapphahn: I. Strauchdieb zu Pferd, Straßenräuber. Zunächst bezogen auf adlige oder zumindest berittene Wegelagerer, dann auch Scheltwort für einen Kriegführenden: „Partheigänger im Kriege, der widerrechtlich auf Beute ausgeht. Auch die Bauern, wenn sie sich im Kriege in ein Versteck, Hinterhalt etc. legen, und den Soldaten auflauern, welche sich von der Armee oder von ihren Detachements entfernt haben, oder auch wohl als Ermattete dem Korps nachziehen, um sie zu plündern oder todt zu schlagen, werden Schnapphähne genannt. Ferner auch Straßenräuber, als eine gelindere Benennung“ [KRÜNITZ] => Merodebrüder sowie auf Wegelagerer, Räuber und Diebe im Allgemeinen bezogen. Teilweise erhielten sie bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Teilweise wurden sie auch als Bauerntruppen v. Amts wegen gegen feindliche Truppen eingesetzt. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. Gegen größere Banden wurden Truppen eingesetzt; so der in französischen Diensten stehende Kriegsteilnehmer Welsch [1612 Lauingen-1663 Stuttgart] aus Saint-Mihiel (1636); Wahrhafftige Reiß-Beschreibung, S. 378: „Nachdem dann sich in den Wäldern viel Schnaphahnen auffgehalten / welche Gesellen Herrnloß seyn / und sich als Mörder in den Wäldern auffhalten) die unsern Leuten hin und wieder auffgepasset / dieselbe beraubet / und jämmerlich ermordet. Als hat man einsmals eine Parthey Mußquetirer auff sie commandiret / etliche von den vornehmsten erwischt und auffhencken lassen“. Vgl. „Snapphanar och friskyttar“, unter: http://www.historiesajten.se/handelser2.asp?id=44. II. Als „Schnapphähne“ wurden auch die sogenannten „Harzschützen“ oder „Harzbauern“ bezeichnet: Ab 1625 formierte sich im Harzgebiet eine bewaffnete, überwiegend bäuerliche Widerstandsbewegung aus Einwohnern v. Städten u. Dörfern, desertierten Soldaten u. flüchtigen Straftätern zusammen mit regulären Truppeneinheiten Christians v. Braunschweig u. Christians IV. v. Dänemark gegen die das Gebiet mit Krieg u. Plünderungen überziehenden Heere Tillys u. Wallensteins. Im „Torstensson“-Krieg 1643-15 waren gut organisierte Bauerntruppen unter der Führung v. Amtleuten u. dänischen Offizieren gegen die schwedischen Invasoren aktiv; ROBL MATZEN, Der Schwedisch-Dänische Krieg, S. 326. III. Spanisches Gewehrschloss.
[13] Scharmützel [schwed. skärmytsling, dän. skirmish]: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“: Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand, mit denen auch Schlachten eröffnet wurden. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände v. bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut v. Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.
[14] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant, tschech. poručik]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60 Rt. monatl. zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Laut kaiserlicher Verpflegungs- u. Soldordnung (1636) erhielt er monatl. 50 fl.; SCHMID, Quellen, S. 153. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Leutnant nach der Schlacht bei Jankau (1645) 50 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen. Ein verletzter Leutnant erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 70 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1665, S. 596, 597; Nr. 1666, S. 598.
[15] Knecht, gemeiner [schwed. knektar, finn. nihti, engl. private soldier]: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit als Gefahrenzuschlag 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr., schwedische u. finnische Knechte erhielten 1632 nur 1 ½ Rt., deutsche in der Royal-Armee dagegen das Dreifache. Ein Soldat oder Reiter einer Streifschar aus einer Garnison erhielt v. 1.000 Rt. Beute quasi wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar v. Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg 3. Bd., S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung v. 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion (Lösegeld) zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien. Generell wurden jedoch „teutsche Knechte“ gegenüber etwa den „Welschen“ bevorzugt übernommen u. bei den Schweden besser besoldet.
[16] Kornett [schwed. kornett, dän. cornet]: Der Kornett führte die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt bei den Kürassierern 50 fl., bei Arkebusierern u. Dragonern 40 fl. Monatssold; SCHMID, Quellen, S. 158; z. T. wurden allerdings 240 Rt. (!) in besetzten Städten (1626) erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermarck, S. 15). Sein Anteil an 1.000 Rt. Beute u. Ranzion betrug 17 Rt. 60 Alb. 2 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. => Fähnrich; Fahne. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Kornett nach der Schlacht bei Jankau (1645) 40 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen. Ein verletzter Kornett des Obristen erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 150 fl., der eines Obristenwachtmeisters 150 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1665, S. 596, 597, Nr. 1666, S. 598.
[17] Wachtmeister [schwed. sergeant, dän. sergent]: Unteroffiziersdienstgrad. Der Wachtmeister war zuständig für die Sicherheit des Lagers u. der Truppen sowie für die Einteilung, Aufstellung, Beaufsichtigung der Wachen u. Ausgabe der Losung. Selbst ein Wachtmeister hatte noch 3 Knechte, 1 Jungen u. 5 Pferde, manchmal sogar noch einen Narren als Begleitung; WAGNER; WÜNSCH, Notabilia, S. 110. Mit der Einrichtung stehender Heere wurde die Bezeichnung „Wachtmeister“ synonym für Feldwebel verwendet. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 32 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion erhielt er 23 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Ein Wachtmeister der Reiterei erhielt in der brandenburgischen Armee monatlich 40 fl. Erpresst wurden in besetzten Städten z. T. 48 Rt.; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15.
[18] Rottmeister [engl. rot-master], Rotte: I. „Besonders war es ehedem im Kriegswesen üblich, einen Haufen unter einem gemeinschaftlichen Befehlshaber stehender Soldaten zu bezeichnen, wo die Rotte keine gewisse Zahl hatte, sondern aus 6 bis 100 Mann bestand, am häufigsten aber nur von kleinern Haufen gebraucht wurde; der Vorgesetzte einer solchen Rotte hieß der Rottmeister, und die einzelnen Personen dieses Haufens gegen einander hießen Rottgesellen. Frisch führet folgende Stelle aus dem Fronsberg an: »Es wurden zehen Hakenschützen und einfache Knechte in Eine Rotte gestellt, desgleichen auch sechs Doppelsöldner in Eine Rotte, dieselben sechs oder zehen wählten sich einen Rottmeister aus ihrer Zahl, der empfieng ihre Balleten, ihren Proviant, und führte sie, wohin er sollte, seine Rotte hießen auch seine Rottgesellen.« [ADELUNG] „Es war eine militärische Abteilung unter dem Fußvolk und der Reiterei, wobei die Zahl der zu einer Rotte gehörigen Soldaten wechselte, ohne nähere Bezeichnung der Stärke eine Abtheilung, um einen Führer geschaarter Haufe“. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“. II. (ital. rotta: Aufruhr) in Anlehnung an die biblische „Rotte Korah“ (4. Moses 16, 5) hier als eine Bande v. Räubern, Aufrührern, Rebellen verstanden.
[19] Kriegsverluste: LINDEGREN, Frauenland, S. 145: „Grob gerechnet kann man behaupten, daß in der ganzen Periode von 1620 bis 1720 ca. 75 % aller Todesfälle auf Krankheiten und andere Entbehrungen zurückzuführen sind. Ca. zehn Prozent starben in Kriegsgefangenschaft. Die restlichen 15 Prozent fielen bei Kampfhandlungen. Ungefähr ein Drittel dieser direkt kampfbezogenen Todesfälle geschah im übrigen im Zusammenhang mit Belagerungen. Große Feldschlachten und kleinere Gefechte forderten im allgemeinen nicht besonders viele Todesopfer, vergleicht man sie mit dem Alltag des Krieges“. Alexander Jost v. Haugwitz am 16.10.1629 aus Graudenz an Wallenstein, die Bauern schlügen die Kaiserlichen tot, als wären es Hunde; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 866, S. 328. Nach Scharmützeln, Gefechten etc. fielen viele Verwundete Bauern zum Opfer; LATOMUS, Relationis Historicæ Semestralis Continuatio (1641), S. 19: „Alles / was nicht gefangen / muste fast Haar lassen / dann was sonsten auß der Schwedischen Hände entronnen / vnd vnter die Bawren kam / wurde von denselben vollends von Brod gethan“.
[20] Korporal [schwed. korpral, dän. korporal, tschech. desátník]: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich; „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 24 Rt. erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 461. Ein verletzter Korporal erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 70 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1665, S. 596, 597, 598; Nr. 1666, S. 598. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 60: „Die Corporalen sollen gute / redliche / und versuchte Soldaten seyn / die schreiben / lesen / und rechnen können. In dem commandieren sollen sie gleiche ordnung halten / die Schiltwachten zu guter zeit aufstellen / und ihr Ansehen bey den Soldaten erhalten: Sie sollen gantz eiserne Ladstecken / Krätzer / und Kugelzieher an ihren Musqueten haben / daß sie den Soldaten zu hülff kommen mögen“.
[21] Trompeter: Eigener, mit 12 fl. monatlich – teilweise wurden in besetzten Städten 12 Rt. (18 fl.) herausgepresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15); Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 461 – wie der Trommelschläger recht gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs u. bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke, Loskauf v. Gefangenen etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge. Vgl. dazu etwa Siedeler in den „Miniaturen“. Ein verletzter Trompeter erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 30 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1665, S. 597; Nr. 1666, S. 599.
[22] Kriegsverletzungen: Vgl. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet v. den Kämpfen um Villingen (Juli 1633); STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 411f.: „Es befand sich unter den (feindlichen) Reitern ein durch Tapferkeit ausgezeichneter Franzose, der denandern voran den Unsern den größten Schaden zugefügt hatte, er hatte nämlich an die fünfzehn vor den Augen der von der Mauer aus zuschauenden Bürger niedergemacht; als dieser unbesonnen wütend bis zum Tore vorstürmte, traf ihn Konrad Digasser aus Rottweil durch einen Kopfhieb mit dem Schwert derart, dass die Mauer außen mit Blut bespritzt wurde; von andern werden ihm weitere Wunden beigebracht, bis er vom Pferde sinkt und um sein Leben bittet; doch bringt dem am Boden Liegenden einer einen Stich in die Eingeweide mit der Lanze bei, die der tödlich Verwundete mit beiden Händen mit aller Gewalt faßte und gegenstemmend festhielt und beförderte ihn ins Jenseits“. Zu der Schlacht bei Wittstock 1636 u. den Verletzungen eines 21-24-jährigen Schotten vgl. die vorzügliche Edition von EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 159f.: „In der Wittstocker Schlacht erlitt er mehrere schwere Verwundungen, wobei der zeitliche Ablauf ihrer Entstehung jedoch nicht sicher geklärt werden kann. Wahrscheinlich geschah Folgendes: Ein Schuss aus einer Reiterpistole traf den Mann von der rechten Seite her. Die Bleikugel blieb im oberen Bereich des rechten Oberarmknochens stecken. Im Röntgenbild sind die Bleipartikel des Geschosses deutlich zu erkennen. Die Wucht des Aufpralls führte neben den Weichteilverletzungen zu zahlreichen Berstungsbrüchen im Knochen und sprengte mehrere Fragmente ab. Obwohl stark verletzt, wurde der Soldat anschließend in einen Nahkampf verwickelt. Vermutlich der schwere Hieb mit einer Hellebarde durchdrang den Knochen an der rechten Schläfe mit großer Kraft, was zu einem langen Berstungsbruch entlang der rechten Schädelseite führte. Die offene Schädel-Hirnverletzung dürfte sofort zur Bewusstlosigkeit geführt haben, nicht zwangsläufig jedoch unmittelbar zum Tod. Der Verletzte fiel aufgrund der schweren Kopfwunde augenblick zu Boden. Offensichtlich lag er auf dem Rücken, als ihn dann ein Dolchstich in die Kehle traf. Der Dolch durchdrang den Hals von vorne, durchtrennte die Luft- und Speiseröhre und sprengte am zweiten Halswirbel den zentral gelegenen Wirbelfortsatz ab. Diese Verletzung war mit Sicherheit tödlich. Möglicherweise lässt sich der Dolchstich in die Kehle als Gnadenstoß für den tödlich verwundeten Soldaten interpretieren. Zum Schluss traf den am Boden liegenden Verstorbenen ein weiterer massiver Schlag oder tritt von vorn auf den Unterkiefer. Daraufhin zerbarst der Knochen in drei Teile. Wie viel Zeit zwischen den einzelnen Angriffen lag, bleibt jedoch im Dunkeln der Geschichte verborgen“. Nach der Schlacht bei Lützen (1632) erstellte der städtische Bader v. Orlamünde für sieben zwangszweise einquartierte Verletzte folgenden Bericht; BLÖTHNER, Der Dreißigjährige Krieg (2018), S. 109: „Der Offizier Franz Reichardt, Schuss am linken Schenkel, Kugel steckt noch darinnen, daneben ein zweiter Schuss. Christoph Schulze von Eilenburg, Schuss durch die rechte Achsel, eine Spanne lang auf die Brust. Daniel Wallner, ein Österreicher, durch den linken Arm und die linke Seite eine starke Handbreite durch und durch geschossen. Jakob Wortenberger, Schuss im rechten Schenkel. Christoph Engelschall, ein Österreicher, Schuss im lincken Schenkel durch die ganze Wade durch. Matthias Dietrich, ein Maröker (?),Schuss durch die linke Wade durch und durch. Andreas Burge, ein Braunschweiger, Schuss in die rechte Kniescheibe, Kugel steckt darin, Andreas Peter, Schwede, Schuss durch das rechte Armgelenke. Georg Kirchner ist krank und hat ein Fieber, damit der Bader nichts zutun“. Bei der Vielfalt u. Schwere der Verletzungen ist es erstaunlich, wieviel Soldaten die Behandlung durch Feldscherer und Feldärzte überlebt haben. In der Leichenpredigt für Johann Schaff v. Habelsee heißt es; PERTZSCH, Heroicum Heroum fideliter & constanter militantium Stipendium: „Insonderheit Anno Sechzehenhundert und vierzig bey Greiffenstein in Slesien / als der Stalhannß mit Fünfhundert Musquetirern und dem Rechten Flügel gegen Ihn kame / Er sich mit den bey sich habenden Troppen / seiner gewöhnlichen Großmüthigkeit nach / deß Stalhannsen Schwager / nemlich den Obristen-Leutenant / so obbesagte Musquetirer commandirte / angegriffen / selbigen alsbald todtgeschossen / und ohnangesehen Er zween Schuß darüber / einen durch zwo Rippen / den andern am lincken Ohr ein- und zum Mund hinaus bekommen / gleichwohl nicht abgelassen / sondern noch einen Cornet, welcher Seiner im Schuß fehlete / erlegt / und selbige rencontra Ritterlich ausgefochten; Nicht anderst auch wieder bald darauf Anno Sechzehenhundert Ein und viertzig für Wolffenbüttel / da zwey Pferde unter Ihm mit Stücken darnieder und Er selbst gefährlich geschossen worden / Sich so Rühmlich gehalten / daß Er zur Obrist-Wachtmeisters Charge gezogen; dieses Officium Er Anno Sechzehenhundert fünf und viertzig / bey Einnehmung Teschen / und Sechzehenhundert sechs und vierzig / in der Blocquada für Frankenstein in Slesien (in welchen beeden Ocasionen Er auch hart an seinem Leib verletzt / also betretten / daß sein Obrister freywillig Ihme die Obrist-Leutenant-Stelle conferirt. Vornehmlich aber hat Er bey dem Treffen zwischen Plan und Trübel / in Führung der Avanguardi, seine bekandte Treüe / dapfern Valor und Heroischen Heldenmuht / mit ungesparter Darsetzung seines Leibes / Lebens und Bluts / Ritterlich / durch zertrennung dreyer Regimenter zu Pferd / als deß Lieffländischen / Wittenbergischen und Durlachischen / auch Eroberung zweyer Standarten / sehen lassen: Wie nicht weniger kurtz darnach Anno Sechzehenhundert acht und viertzig / bey den Dingelfingischen Einfall in der Frantzosen und Schwedischen Läger / in welchem Ihme ein Stück von der Zungen und etliche Zähne aus dem Munde geschossen worden) und sonsten die gantze Zeit durch / seiner wehrender Kriegs / dienste / an allen Plätzen und Oertern / sein Devoir jedesmahl / wieder Unsere und deß Reichs Feinde / mit empfangenen Achtzehn Tödtlichen Stich- und Schüßen durch sein Haubt / Halß / Bauch / arm und Bein (gestalten Er Uns noch jüngst zu Pilsen / die Halbe in seinem lincken Arm zu stücken geschossen / und ausgenommene Röhre Selbst gezeigt) so dapffer und und unverzagt contestirt / daß solches zu seinem Immerwährenden Lob und Ruhm / auch allen Ritterlichen Siegliebenden Soldaten zu einem Exempel der Nachfolge / billich vorgesetzt werden kann“. Vgl. die Kritik Christians des Jüngeren v. Anhalt-Bernburg (1620) an der schlechten Behandlung durch Balbiere; KRAUSE, Briefe, S. XI: „ ‚Nichts verdroß mich mehr‘, äußert er sich, ‚als da der Graf Buquoy einen jungen Balbirer, der mich verband, fragte, wo ich geschädigt wäre, antworte: In den Rücken wäre ich von einer Musketenkugel durchschossen worden, da man doch darnach befunden, daß der Schuß, so durch die Brust gegangen, vom Pistol gewesen, der andere aber nicht durchgangen. Und ich mag mich rührmen, daß in dieser Schlacht ich den Feind ins Gesicht gehabt, auch da ich beide Wunden empfangen, ihm nicht den Rücken zugekehrt, welches wenige werden sagen können. Dieser unwissende Balbirer aber, weil er den Eingang der Pistolkugel vorm unterm rechten Arm nicht sah, und ich vor großen Schmerzen in der Achsel mich auch nicht recht alsbald besann, stieß mir das Instrument vorn in die Brust, da die Pistolkugel ausgegangen, hinein, und zur Schulter, da die Musketenkugel hineingegangen, wieder heraus. Ich meinte, es müßte als sein, und litte es geduldig, dessen mir die Wallonischen werden Zeugniß geben, sahe also das frische neue Blut herauslaufen, daß ich auch endlich den Balbirer zur Rede setzte, und glaube, er habe mich durch das Stören, sonderlich auf diese Weise, mehr verderbt, als die Wunden an sich selbst. – Es sind wol ein fünf Balbirer dieselbe Nacht über mich gewesen und taugte keiner nichts: Napolitaner, Teutsche, Franzosen, Wallonen‘ “. Vgl. auch „Die medizinische Versorgung“, in: EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 119ff. In Schweden verbrachte man Kriegskrüppel ohne Versorgung zusammen mit Leprakranken auf einsame Ostseeinseln wie Gloskär [Åland-Archipel; Finnland]; PLEISS, Der Zug, S. 17, obwohl in den Kapitulationen festgehalten war; MANKELL, Arkiv 3. Bd., S. 265ff.: […] oder sonsten gelähmt und untüchtig gemacht würde, sie nach jedes condition und Verhalt mit Ranzion oder Auswechselung auslösen und einen solchen Beschädigten, so er in Unsern Landen zu bleiben gemeinet wäre, mit notdürft. Unterhalt die Zeit seines Lebens versorgen, oder da er weiter ziehen wollte, mit einem Pass und ehrlichem Zehrpfennig gnädigst verehren lassen“. Der bekannteste aller Kriegsversehrten soll Josias v. Rantzau [18.10.1609 Bothkamp-14.9.1650 Paris], dänischer, später französischer Generalleutnant, gewesen sein. Er soll 60 Wunden davongetragen haben, ein Auge (bei der Belagerung v. Dole), ein Ohr u. vor Arras einen Arm u. ein Bein verloren haben. Vgl. auch FRIEDRICH; SCHRÖDER, Das Massengrab von Lützen, S. 399-404.
[23] LATOMUS, Relationis Historicae Semestralis Continuatio (1647), S. 23f.
[24] Louis Raduit Graf de [Ludwig Freiherr Radwig de] Souches [Suda, Susa, Sous, Desouches, des Ouches, Desonsche] [1608-6.8.1682], kaiserlicher Feldmarschall.
[25] Brünn [Brno, Tschechien]; HHSBöhm, S. 68ff.
[26] Znaim [Znojmo, Bez. Znojmo; Tschechien]; HHSBöhm, S. 688ff.
[27] Ottavio Piccolomini Pieri di Sticciano [Picoloni, Picolomnini, Bicolomini] P. d’Aragona, Herzog von Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Teilnahme am Böhmischen Krieg, unter Pappenheim Dienst als Obristleutnant, 1627 wurde er Kommandant der Leibgarde Wallensteins, Teilnahme am Mantuanischen Erbfolgekrieg u. am 16.11.1632 an der Schlacht bei Lützen, Mitunterzeichner des 1. Pilsener Revers u. Hauptakteur bei der Verschwörung gegen Wallenstein, danach erhielt er reiche Schenkungen in Böhmen, er war kaiserlicher Feldmarschall in der Schlacht v. Nördlingen am 5./6.9.1634, es folgten Kämpfe in Lothringen, am 7.6.1639 Sieg über die französische Armee unter Feuquières bei Diedenhofen (Thionville) u. Ernennung zum kaiserlichen Geheimen Rat bzw. zum Herzog v. Amalfi durch Philipp IV. v. Spanien, am 5.9.1639 Ernennung zum Befehlshaber der kaiserlichen Hauptarmee in Böhmen. Nach mehreren Niederlagen u. der Katastrophe Piccolominis u. Erzherzog Leopold Wilhelms gegen Torstensson in der Schlacht bei Breitenfeld am 2.11.1642 legte er den Oberbefehl nieder, 1644 war er erneut bei den Kämpfen der Spanier in den Niederlanden aktiv, 26.5.1648 Ernennung zum Generalleutnant, Einsatz als Prinzipalgesandter bei den Nürnberger Verhandlungen zur Umsetzung des Westfälischen Friedens (Mai 1649-Juli 1650), 1650 Erhebung in den Reichsfürstenstand. Vgl. BARKER, Piccolomini, S. 322-369; WOLTZ, Piccolomini, S. 93-145; ZIRR, Die Schweden. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten v. ELSTER (=> Literaturregister).
[28] Tabor [Tabór, Bez. Tábor; Tschechien]; HHSBöhm, S. 592ff.
[29] Datschitz [Dačice Bez. Jindřichův Hradec; Tschechien]; HHSBöhm, S. 104f.
[30] Teltsch [Telč; LK Jihlava, Tschechien]; HHSBöhm, S. 601ff.
[31] Saar [Žďár nad Sázavou; LK Žďár nad Sázavou]; HHSBöhm, S. 534f.
[32] Trebitsch [Třebíč, Tschechien]; HHSBöhm, S. 621ff.
[33] Trieba: nicht identfiziert. Um Hinweise wird gebeten !
[34] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) u. Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), u. der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer u. Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Zudem wurde zumeist unterschieden zwischen einer Sommer- u. einer doppelt so hohen Winterkontribution. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister u. Advokat Johann Georg Maul [? -nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung v. Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. In den bei Angriffen u. Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten u. um ein freies Schussfeld zu haben.
[35] DUDÍK, Die Schweden, S. 356.
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