Wappe, N; Straßenräuber [ -13.8.1625 Brilon] N Wappe [ -13.8.1625 Brilon] N Wappe [ -13.8.1625 Brilon] galt als gefürchteter Straßenräuber im Westfälischen und wurde 1625 in einer aufwendigen Polizeiaktion schließlich gefasst.
Eine der Hauptaufgaben der amtsweise organisierten Schützen, die unter dem Kommando eines „Führers“[1] standen, war es, gegen die Bandenbildung vorzugehen war. Die Herrschaft Padberg gehörte zwar zum Territorium des Herzogtums Westfalen, war in ihrer Rechtssprechung jedoch weitgehend unabhängig. Gerichtsmaßnahmen kurkölnischer Beamter wurden daher als Eingriffe in diese Rechte gesehen.
In einem Vermerk über eine Polizeiaktion am 16.7.1625 heißt es: „Anno 1625 den 16 Julii ist Arndeß von Geißke[2] als fürstlich Cölnischer fhörer über die Arnspergische[3] und Werlische[4] soldaten mit etzlichen bie sich habenden die straßen durchzogen undt uff die weitschweifende busch- undt straßenröbern[5] undt diebe gepaßet undt under andern im dorff Berinckhußen[6] vernommen, alß solte der Wappe von Meßinckhausen[7] alß ein viandt undt struchröber in Smidt Görgens behaußung zu Beringhußen sich heimlich uffhalten. Dahero ehr selbig darin gesucht, aber nichts gefunden. Gleichwoll seinen rock undt sietgewehr[8] daselbsten finden liggen, welchen ehr zu sich genomen. Undt damit nicht deß ansehenß, alß sölte hiedurch denen von Padberg[9] an ihren deß ordts habende jurisdiction und hocheit etwaß praejudicirliches[10] vorgenomen sein, so hatt Daniel der phörer mihr Thönis von Padtberg sothanig des Wappens rock undt sietengewehr alhie auff meine behaußung praesentirt, dabie angezeiget, daß durch sothanig actum ehr im geringsten nicht gewinnet noch beuwlicht[11] in praejustit [= praejudiz, Schaden[12]] undt nachtheil denen Padtberger hocheidt deßwegen solches vorgenommen zu haben undt sie vielmehr beuwlicht an ende undt örte, da ehr solche verdechtighe leutte finden, selbige vor die geburliche jedeß ortß obrigkeit zu sitiren [= sistiren[13]] undt executio[14] da ergehen zu lassen, wie er auch alhie hette thun wöllen, sofern er dem Wappen gefenglich bekommen. Undt wiell ehr der phörer Daniel deß nachts alhie bie mihr verplieben undt bie nacht durch etzlich spargirt [verbreitet], alß solte der Wappen in seindt Georgens behausungh noch vorhanden sien undt sich heimblich halten, habe ich alßpaldt mein diener undt etzliche Padtbergische undersaßen dahin gesandt, daß hauß allersieth fleisich durchsuchen laßen, aber den Wappen ebenfalß nicht antreffen können undt wieße hiedurch seindt Georgen zu Berinckhußen zu rede zu setzen, solche von denen von Padtberg nach befridung der gebuhr angesehen werden.
Actum ut supra[15] biesinn[16] Lorentz Vettern Padtbergischen sambt undt richtsschreibern und m[eister] Wilhelm Leggendecken von den Fürstenberg neben andern mehr.
Dieser obgedachte Wappe von Meßinghusen ist hernacher under Bredelar[17] von etzlichen außm kloster gefenglich angenommen, nach Brylohn[18] geliefert undt ist den 13. August dieß 1625 jahrs justificirt[19] undt am galgen[20] gehenckt worden“.[21]
[1] Führer: Anführer der von den Ämtern im Westfälischen aufgestelltenSchützen für den Einsatz gegen organisierte Banden oder einzelne Straüenräuber.
[2] Geseke [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 253f.
[3] Arnsberg [LK Arnsberg]; HHSD III, S. 28ff.
[4] Werl [LK Soest]; HHSD III, S. 768ff.
[5] Straßenraub: KORSCHELT, Geschichte von Oderwitz, S. 232: „Besonders übte der Kurfürst von Sachsen große Strenge gegen die Excesse seiner Truppen. So wurde z. B. am 21. Februar 1637 ein Reiter, der beim Straßenraub überwunden, erschossen und von seinen Kameraden Schande halber schnell verscharrt worden war, auf kurfürstlichen Befehl wieder ausgegraben, nachträglich geköpft und, damit der Gerechtigkeit Genüge geschehe, aufs Rad geflochten. Später wurden in Dresden einmal sechs und ein andermal sieben Soldaten mit dem Schwert hingerichtet“.
[6] Beringhausen (unter Bredelar [LK Brilon], HHSD III, S. 117.
[7] Messinghausen, unter Bredelar [lK Brilon], HHSD III, S. 117.
[8] Seitenwehr: Degen, Säbel oder Rapier.
[9] Padberg [LK Brilon]; HHSD III, S. 600f.
[10] Praejudicirliches: einen Fall für einen kommenden verbindlich entscheidend.
[11] befehlicht
[12] Praejudiz: Nachteil wäre besser (hier als Pleonasmus gedacht)
[13] sistieren: festnehmen
[14] executio: Vollzug.
[15] actum ut supra: geschehen, verhandelt wie oben
[16] biesinn: Beisein.
[17] Bredelar [LK Brilon]; HHSD III, S. 116f.
[18] Brilon [LK Brilon]; HHSD III, S. 119f.
[19] gerichtet
[20] Hochgericht, Galgen: Vorrichtung zum demonstrativen abschreckenden Vollzug der schimpflichen Todesstrafe durch den Henker und Wahrzeichen der „hochnotpeinlichen Gerichtsbarkeit“ des Gerichtsherrn. Er bestand aus zwei aufrecht stehenden Pfosten mit einem Querholz, bisweilen aus drei Pfosten mit Querhölzern oder aus einem Pfosten, in den ein Querholz rechtwinkelig eingelassen war. Man unterschied zwischen Kniegalgen, Schnellgalgen, Soldatengalgen (Quartiergalgen, der in der Regel zusammen mit einem hölzernen Esel von den Bürgern zwangsweise errichtet werden musste) und Wippgalgen (LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198. Die Galgen befanden sich zumeist außerhalb der bewohnten Orte in einem Waldgebiet auf dem Galgenberg. Die Errichtung oder Ausbesserung galt als anrüchig. Deshalb mussten alle beteiligten Zünfte Hand anlegen oder es entschied das Los. Galgen, mit einer kreisförmigen Untermauerung, auf der die Pfeiler mit den Querbalken standen, nannte man Hochgericht. Der Verurteilte musste mit dem Henker auf einer Leiter zu einem der Querhölzer hinaufsteigen, um zunächst aufgeknüpft, dann durch Wegziehen oder Umstoßen der Leiter getötet zu werden. Bei Einquartierungen wurde als drastische Abschreckung auf einem öffentlichen Platz der Quartiergalgen zur Schnelljustiz errichtet. Es lag im Ermessen des Henkers, ob der Tod durch Genickbruch rasch oder durch Strangulation langsam eintrat. Ihm stand auch die Verwertung des Körpers [Armesünderfett oder Blut als Heilmittel, Diebsfinger (vgl. WOLF, Niederländische Sagen, S. 364-365) etc.] zu. Der Hingerichtete blieb je nach Delikt oft lange sichtbar hängen, dem Verwesungsprozess bzw. den Hunden, Raben und den Witterungseinflüssen preisgegeben. Der abgefallene Leichnam wurde zumeist auf dem Galgenberg verscharrt. Beim Rothenburger Chronisten Dehner findet sich eine ausführliche Darstellung eines Neubaus; HELLER, Rothenburg, S. 112ff.
[21] CONRAD; TESKE, Bürger, Bauern, S. 83f.