Weiler, N; Obristleutnant [ -8.11.1647] Weiler stand 1647 als Obristleutnant[1] in hessen-kasselischen Diensten.
Um Lamboys[2] Aktionen in Ostfriesland zu unterbinden, nahm Rabenhaupt[3] am 8.11.1647 die Jemgumer[4] Hauptschanze und ließ noch am selben Tag den hessischen Obristleutnant Weiler, der die Schanze vor einigen Monaten ohne besonderen Zwang den Kaiserlichen übergeben hatte, nach abgehaltenem Kriegsgericht und trotz der Fürsprache seines Obristen Friedrich von Württemberg-Neuenstadt,[5] köpfen.[6]
[1] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[2] Wilhelm [Guillaume de] Freiherr [1634], Graf [1649] v. Lamboy [Lamboj, Lambri, Lamboji, Lampoi, Lambey] [um 1590 – 13.12.1659 Schloss Dymokury], kaiserlicher Feldmarschall.
[3] Karl Freiherr Rabenhaupt v. Sucha [6.1.1602 – 12.8.1675], hessen-kasselischer Generalmajor.
[4] Jemgum [Kr. Leer]; HHSD II, S. 260.
[5] Friedrich Herzog v. Württemberg-Neuenstadt [19.12.1615 Stuttgart-24.3.1682 Neuenstadt am Kocher], französischer, dann hessen-kasselischer Generalmajor.