Württemberg-Neuenstadt, Friedrich Herzog von; Generalmajor [19.12.1615 Stuttgart-24.3.1682 Neuenstadt am Kocher] Friedrich Herzog von Württemberg,[1] der jüngere Bruder Eberhards III.,[2] nahm 1636 in französischen Diensten am Kampf gegen die in der Picardie[3] stehenden Kaiserlichen teil.
Am 5.12.1636 wurde er im Gefecht bei Corbie[4] von Johann von Werth[5] überfallen und die 6 von Christoph Martin von Degenfeld[6] kommandierten Regimenter[7] dermaßen ruiniert, daß sie sich, wie Kriegskommissar[8] Anton Otto von Forstenhäuser schrieb, ‚so bald nit recolligiren werden‘. Das Degenfeld’sche Korps verlor über 1200 Pferde und die gesamte Bagage.[9] Degenfeld selbst konnte sich zusammen mit dem jungen Prinzen Friedrich von Württemberg gerade noch ‚in Schlafhosen und Pantofflen‘ auf den nahen Kirchhof retten.[10]
Er nahm an den Kämpfen am 2.7.1641 vor Wolfenbüttel[11] teil.
Über den Verlauf der Schlacht bei Kempen[12] am 17.1.1642, an der er ebenfalls teilnahm, berichtete Kaspar von Eberstein[13] am 18.1. aus dem Hauptquartier zu St. Tönis[14] an Wilhelm VI. von Hessen-Kassel:[15] „Indem wir uns gestern nach dem Mittag in guter Schlachtordnung vor dem Feind, der hinter einer doppelten Landwehr[16] mit tiefen trockenen Gräben zwischen Krefeld[17] und St. Tönis gestanden, gesetzet, erstlich mit kleinen Regimentsstücklein[18] auf- und über besagte Landwehr[19] in den Feind gespielet[20] und, als inmittels der Feind auch seine Stücke hervorgebracht und damit zu schießen angefangen, haben wir zusampt vor ratsam gefunden, das angefangene Werk mit Ernst zu beschleunigen. Gestalt dann ich mit drei Brigaden[21] den Vorzug gehabt und selbige eben an den Ort, wo des Feinds Stücke und Lamboy[22] selbst gestanden, den Sturm getan, nicht weniger von beiden Seiten der Herr Graf von Guébriant[23] mit seinem Fußvolk angefallen. Und obwohl der Feind in seinem mächtigen Vorteil dermaßen gestritten, daß er auch mit seinem Fähnlein sich über die Landwehr gegen uns ins freie Feld angefangen zu setzen, so habe ich dennoch durch des Allmächtigen Segen den Meinigen vor dem Feind dermaßen zugesprochen, daß sie denselben wieder hinübergetrieben, die erste Landwehr einbekommen und mit dem Feind um seine Stücke eine Zeit lang gefochten. Inmittels ist die Reiterei zu beiden Seiten nacher Krefeld[24] und St. Tönis zu fortgegangen, auch durch die Landwehren, teils durch die Schlagbäume, andere sonsten, ehe es der Feind innegeworden, hinübergekommen, von wenige von Efg. Fußvolk vor des Feinds Stücken und in dem Streiten die Landwehr geschlichtet, wobei dann nicht allein sie immer angedrungen und den Reitern den Weg geöffnet, sondern auch von des Feinds Stücken deren 6 achtpfündige[25] gewesen, fünf ermächtiget und behalten, das sechste auch des Herrn Grafen von Guébriants Völker in Händen gefallen, worüber dann vollends der Feind in die Flucht gebracht und von der Reiterei zu allen Seiten dergestalt bestritten worden, daß alles Fußvolk, Fähnlein und eine Anzahl Standarten, auch die Bagage[26] im Stich geblieben und von der Reiterei nicht gar viel entkommen sein. Die Obristen[27] und hohe Befehlshaber, welche ein sonderbares Werk, sein alle gefangen, worunter Lamboy und die beiden Mercy[28] in der Person, auch bei 3000 von gemeinen Soldaten.[29] Die Gebliebenen werden nicht viel weniger sein, zumal die Felder hin und wieder auf ein großes Stücks Weg voller Toten liegen, von welchen allen die Verzeichnisse noch nicht aufgenommen. Von dieser Seite ist der Obrist Flersheim[30] tot und von Efg. einige Hauptleute und Offiziere, von den gemeinen Knechten aber sind derselben, weil sie am härtesten Posten gefochten, mehr als der französischen geblieben. Des Herrn Lamboy eigener mir getanem Bekenntnis nach ist er in 4000 Reiter und über 4000 Mann zu Fuß stark gewesen, hat von Kurköln[31] Ordre gehabt, der Hatzfeldtschen[32] zu erwarten und zu Beschützung dieses Landes sich in seinem Vorteil zu halten, welches ihm aber nicht angehen wollen“.[33]
Der katholische Chronist Johannes Wilmius [1585, gest. als Dekan des Stiftes Kaiserswerth 1655] aus Kempen[34] stellt die Ereignisse aus katholischer Sicht so dar: „Am 17. Januar 1642, am Tage des hl. Antonius, besetzten die Hessen und Weimarer nach dem Übergang über den Rhein die Stadt Uerdingen.[35] Bei der Gelegenheit erfuhren sie, daß Lamboy seine Soldaten weit über die benachbarten Dörfer verstreut habe und bei Hüls[36] ein Lager aufschlage. In kluger Taktik gingen sie an dem Dorf Fischeln,[37] das sie in Brand steckten, vorbei und machten an der Hückelsmay[38] einen unerwarteten Vorstoß in das Amt Kempen. Die weit umherschweifenden kaiserlichen Truppen bemerkten diesen Einfall zu spät. Wohl wurden sie in aller Eile zusam[m]engezogen und warfen sich in der Nähe der Hückelsmay dem Feind mit großer Tapferkeit entgegen, jedoch ohne Erfolg. Die größeren feindlichen Geschütze rissen große Lücken in die ohne Ordnung und Überlegung kämpfenden kaiserlichen Streitkräfte. Ein ungeheures Blutbad zwang die Unsrigen frühzeitig zur Flucht, bevor sie sich überhaupt zu einer geschlossenen Einheit formieren konnten. Lamboy aber leistete heldenhaften Widerstand. Er wollte um jeden Preis die Feldgeschütze retten und kämpfte bis tief in die Nacht. Schließlich geriet er mit dem General Epp[39] in Gefangenschaft. In geschickter Ausnützung seines Sieges besetzte der Feind sofort den Ort St. Tönis, setzte die neue Kirche mit ihrem Turm in Brand und zerstörte sie. Die planlos fliehenden Kaiserlichen wurden vernichtet“.[40]
Friedrich von Württemberg-Neuenstadt stand 1642 unter Guébriant als Obrist[41] in französischen Diensten.
„Die Stadt Neuß[42] war durch diese Entwicklung [die Niederlage Lamboys bei Kempen am 17.1.1642 u. den Vormarsch der französisch-hessischen Truppen] in die größte Gefahr geraten. Nur längs des Rheins bestand noch eine schmale Verbindung nach Köln[43] und Bonn,[44] die aber spätestens nach dem 23. Januar [1642; BW] auch nicht mehr vorhanden war, als die Franzosen einen engen Belagerungsring um die Stadt legten. Neuß hatte beim Nahen der feindlichen Truppen zunächst eine Verstärkung durch kurkölnische Landsknechte unter Obristleutnant Paßmann[45] abgelehnt, dann aber, als die Franzosen mit der Beschießung begannen, bereits am 27. Januar unter ‚liederlichen Bedingungen‘, wie Hatzfeldt[46] an den Kaiser[47] schrieb, kapituliert. Zu Beginn des Feldzuges war geplant, Neuß gegen eine bestimmte Summe Geld nicht zu besetzen. Jetzt aber machten es die Kriegsnotwendigkeiten erforderlich, in die Stadt eine starke Garnison[48] zu legen. Auf den ersten Kommandanten der Stadt, den Herzog von Württemberg, folgte bald der hessische Obrist Kotz.[49] Neuß blieb länger als irgendein anderer Ort am Niederrhein hessische Garnison, erst 1651 rückten die letzten Hessen ab“.[50]
Im August 1643 soll Friedrich von Württemberg-Neuenstadt bei der Belagerung Rottweils[51] verwundet worden sein.[52] Der Salemer[53] Zisterziensermönch Sebastian Bürster [? – 1649][54] schreibt in seiner Chronik unter dem November/Dezember 1643: „Den 18. oder 19. November nach langer belegerung und kaineß succurs[55] hat sich die statt Rothweil abermahlen mießen ergeben (gleich alß auch beschehen den 5. Januarii ano 1633, alß sie von den Würdtenbergischen auch mit accordo[56] eingenohmen worden), nachdem sie sich sonsten lang und rüdterlich gewehrt, auch den drüdten oder 4. sturmb abgeschlagen, auch kain entsazung zue gehoffen gehabt; dem Hazfeld hat man wöllen die schuld ufflegen, seye verhanden gewest und sich dem find nit presentiert, dan wan er von außen hette sich sehen laßen, und sich gesezt, und sie darinnen daß erfahren, hetten sie sich nit ergeben oder den accordo so leichtlich noch nit eingangen. Nach besazung under deß herzog Joann Früderichs von und aus Würdtenberg commando mit zway regimenter[57] besazung haben übrige den marsch durch daß Spaichinger[58] thal genohmen und Wurmblingen[59] ain regiment Franzoßen zue fuoß hinderlassen, daß hauptquatier zue Dudtlingen[60] mit der ganzen hofstatt gemacht, auch etwaß volks naher Nördingen[61] und Stätten,[62] den generalmaior Rosa[63] aber mit 6 regimenter naher Möringen[64] gelegt, in mainung, sie weren alldort gesichert und von den unsrigen in solcher bälde kain gefahr gewärtig zue sein“.[65]
„Hat auch der herzog auß Würdtenberg, alß commandant in Rodtweil, alß er vernohmen, daß die seinige in Dudtlingen also hart getrengt, geschlagen[66] und uff st. Catharina tag[67] ganz zerstrewet und von den kayßerlichen und reichsvolkern veriagt und gnuog wohl caput sollen gemacht worden sein, hat er, damit solche, wan sie für Rottweil ziehen sollten, kain uffenthaltung in dem frawencloster Rodtenmünster,[68] so hart daran gelegen, haben möchten, selbige ipso die[69] st. Catharinae abbrennen lassen, ist auch zuevor daß frauencloster Neidingen[70] gnuog wohl oder der beste thail desselben verbrent worden“.[71]
Der Habsburg-Anhänger und Historiograph Wassenberg[72] berichtet in seinem 1647 erneut aufgelegten „Florus“ zu 1643: „Inmittelst aber haben die Weimarische ihr Vornehmen auff Rothweil zu Werck gestellet / vnd den Ort angegriffen; sich aber befunden / daß solchem nit so leichtlich / wie man etwa vermeint / beyzukommen gewesen / deßwegen dann das Volck merckliche Vngelegenheit darvor erlitten / in dem man bey 14. Tagen / weil das Wetter sehr kalt / vnd zur Belägerung vnbequäm damit zubringen müssen.
Dennoch hat sich der Frantzösische General Feld-Marschall Graf von Guebriant keiner mühe verdriessen / sondern den 7. 17. dieses 3. Hauptstürme[73] darauff thun lassen: welche aber von den Belägerten mit grossem verlust deß Feindes abgeschlagen / zugleich auch die gegen der Statt gemachte Minen[74] entdeckt vnd abgeschnitten worden. Ja sie haben ferner einen starcken ahnfall gethan / vnd nit allein viel Frantzosen erschlagen / sondern auch das Kohlhasische[75] Regiment / welches vor andern vesten Fuß gehalten / gäntzlich zerscheittert: zu welcher zeit auch der von Rosen das Stättlein Schönberg[76] / weil man darauß / als er vorüber gezogen / Fewer auf ihn geben / außplündern[77] lassen.
Es wurde auch besagtem Graffen von Guebrian / als er eine Battereye[78] zu verfärtigen / vnd deß andern Tages Breche[79] zu schiessen gemeint / vnversehens / wie er hinter den Schantzkörben[80] gestanden / durch ein Falconet[81] der rechte Elnbogen abgeschossen / also daß man ihm / weil alles Gebein zerschmettert / vnd der halbe Arm nur noch an 3. Finger breit Fleisch gehenckt / den Arm absetzen müssen : an welcher Verwundung er auch etliche wenig Tage hernach in Rothweil gestorben.
Vnerachtet aber eines so grossen verlusts / hat gleichwol offt ermelter Feld-Marschall von Guebrian den Belägerten gar erleidliche Puncten der übergab halben vorgeschlagen / welche auch den 9: 19. diß [11.1643] ihren effect erlangt / vnd der außzug geschehen. Es ist aber Bericht einkommen / weil dem Herzog Friedrich von Würtemberg ein spöttlicher Pasquill[82] gemacht / auch sonsten der Vnterhandlung nit gemäß gelebt / seye dieser Accord[83] nicht gehalten / sondern der abgezogene Befehlhaber vnd die mitgehabte Rotte sämptlich beraubet / die gemeine Soldaten aber sich vnterzustellen gezwungen worden.
Nach eroberung gemeldter Statt [Rottweil; BW] als die Frantzös-Weimarische Armee zu Tutlingen[84] / vnd in den umbliegenden Flecken / vnd Dörffern / die Quartier zu nehmen in Werck begriffen gewesen / selbige zum theil auch schon bezogen / ist das Reichs-Heer sampt denen zusammen gestossenen Chur-Beyerischen / wie auch Ihr Durchl. von Lothringen[85] am 13. 23. zu Simmeringen[86] ankommen / vnd den schluß gemacht / ihren Feind in seinem Nest zu überrumpeln; massen dann solches glücklich außgerichtet / vnd die Vortrouppen / welche Herr Johan von Weerd[87] geführt / im vollem Gang auf den Feind loß geeilet / vmb die Stücke sich her gedrähet / die Wacht / so darbey / nidergemacht / ermeldte Stücke neben dem Posten auf dem nahe der Statt gelegenem Berge genommen vnd behalten; auch auff jenseits durch die Donaw gangen / vnnd die Herren Generalen vmbringt / biß man mit den Regimentern auffm Fusse nachkommen.
Wie der von Rosen das schiessen gemerckt / hat er sich eilends mit etwas Reutterey auffgemacht / in meinung dem Hauptquartier sich zu nähern; als er aber den Feind in vollem Felde haltend gesehen / die Flucht ergriffen / womit er auch entkommen. Die Frantzosen zu Fusse neben 10. Weimarischen Regimentern haben sich ins Stättlein Möringen[88] begeben, seyn aber vom Obr. Sporcken[89] verfolgt / deren etliche geschlagen / 8. Cornet[90] vnd alle Bagage ihnen abgenommen worden. Das Fußvolck / dessen 7. Regimentern / vnd bey 2500. Mann starck gewesen / hat zwar der Stücke erwartet / jedoch hernach alle ihre Generalspersonen sich für Gefangen ergeben / also daß mit denselben in 400. vornehme Herren / vnd vnter denen deß Marschalls de Vittri 2. Söhne bekommen worden. Die andern hohe vnd nidrige Kriegesbeampte / geschützwerck / Fußvolck / vnd Bagage / wie auch ein zimlich theil der Reutterey / ist alles im stich geblieben / die übrigen in solcher furcht zerstrewet geflohen / daß sie nirgend gnugsam sichern Rückweg vor den Schwartzwäldern zu finden gewust.
Angehend die Beutte[91] / hat man einen Monat Solde[92] an barem Gelde / führ mehr als hundert tausend Cronen Silbergeschirr / über die massen statliche Rosse / köstliche Kleinodien / prächtige Kleidungen / vnd dergleichen / bekommen. Auff jetzt gegebenen vnd hart empfundenen streich folgte noch ein anderer / dessen man sich so leicht nit versehen hette / in dem nemblich die Chur-Beyerische Völcker vor Rothweil gangen / vnd solche Statt sich also gefast / daß sich Ihre Fürstliche Gn. Hertzog Friederich von Würtenberg an den Herr Feld-Marschall Freyherr von Mercy der gestalt ergeben / daß selbige / auch dero hohe vnd andere Kriegsbeampten frey sicher mit Sack vnd Pack abziehen möchten / so auch vergünstiget vnd zugelassen worden. Worbey gleichwol der außziehenden Bagage in etwas schaden gelitten / vnangesehen der Herr Feld-Marschall etliche Soldaten deßwegen niderschiessen lassen.
Dieses wird Ihr. Fürstlichen Gn. zum ewigen Ruhm nachgeschrieben / daß ob zwar in einem einigen Tage mehr als neun hundert schüsse auß Stücken auff ihn beschehen / gleichwol die gemachte Lücken jedesmals mit guter ordnung wider verbollwerckt worden.
Vnter gemeinen Soldaten haben sich biß auff tausend Gesunde vnd etwas Krancke befunden / so sich vnterstellen müssen / vnd alle Fähnlein beneben anderm Gute dahinden zu lassen gezwungen worden“.[93]
„Nachdem der Herzog von Lothringen[94] den Feldmarschall Rantzau[95] ‚und andere ihme getroffene Gefangene nach Worms[96] führen lassen, andere aber nach Tübingen[97] in das Schloss und alle Wirthshäuser verbracht wurden’ (Bürster),[98] ist ‚den 26. Novembris der Aufbruch von Tuttlingen beschehen, und der Zug gleich auf Rottweil[99] zugangen, davor die Armada den folgenden Tags ankommen, wie dann die zwo Vorstädte bald erobert, und dann die Stadt auf’s Heftigste sowohl mit den Churbayerischen als des Feindes Stücken beschossen, auch damit eine ziemliche brescia[100] gemacht worden. Und hat man kein ander Intent gemacht, als den darin befindlichen Feind, gleichwie die anderen zu Tuttlingen und Möhringen[101] auf Gnad und Ungnad anzunehmen. Der Würtembergische junge Herzog Friedrich, als Commandant, hat zwar einen reputirlichen Accord begehrt, so ihme aber gänzlichen abgeschlagen worden, jedoch ist auf der Geistlichen, auch ex parte deren von der Bürgerschaft herausgeschickten Personen, vor die armen unschuldigen Bürger und Baurschaft inständigen Bitten Ihre Durchlaucht des Herzogs von Lothringen und der beiden General-Feldmarschallen Intention soweit gemittelt worden, dass dem Herzog von Würtenberg und allen in der Stadt gehabten Offizierern biss auf den Feldwebel[102] und Sergeanten[103] exclusive von obbesagten darin gewesenen 6 Regimentern (2000 Mann aus Franzosen, Irländern, Schottländern und Deutschen bestehend) der Abzug mit ihrer Offizierer Bagage zugelassen worden. Die andern gemeinen Offizierer und Soldaten haben sich mit ihrem Gewehr und den Fähndlein zu der Generalität Disposition ergeben müssen, deren sich nebenst etlich hundert Beschädigten und Kranken an gesunder Mannschaft in 2000 Mann befunden, welche diesseits unter die Regimenter gestoßen worden’ “.[104]
„Den 3. Decembris hernach soll Rottweil widerumb mit accordo von kayserlichen und deß reichs völkern einbekomen worden,und soll man die hohe officier biß uff die schersanten oder veldwaibel inclusive alle abziehen und naher Breysach[105] confoiren laßen, die schersanten aber, corporalen und gemaine soldaten,[106] in 1500 oder 2000 haben sich unterstellen mießen (Commandant aber, herzog Joann Früderich von Wirdtenberg, alß er schon auch heraußen geweßen, hat widerumb hinein in die statt gefiert werden müeßen.)“[107] Friedrich von Württemberg durfte in Richtung Schaffhausen[108] abziehen.[109]
Die Reichsäbtissin[110] Margaretha Mayl [ca. 1600 – ca. 1650][111] von Rottenmünster,[112] Augenzeugin der Rottweiler Vorgänge, schrieb am 10.12.1643 an den Abt Thomas I. Wunn von Salem:[113] „Ungeachtet nun des Feindts angelegte Strattagema,[114] hat mann sich nichts desto weniger Mannlich gehalten, unnd uf den Bayerischen Succurs verlaßen, unnd dessen stündtlichen Ankhunfft mit großem Verlangen erwartet. Weiln aber derselbe zuo lang ußgebliben unnd angefangen an Kraut unnd Lott[115] mangel erscheinen, auch der feindt zue stüermen sich praesentiert unnd der In der Stat gelegne Herr Oberste Leütenant [Hettlag; BW], demselben mit seinen Völckhern burger unnd Bauren nit Bastant[116] zu sein besorgt, hat derselbe ain gewissen Accord geschlossen unnd darüber dem Feindt die Stat übergeben, welcher Accord weder Ihme, noch der Statt gehalten, sonder im Auszug Er unnd seine völckher totaliter ausgeblindert, seine Soldaten sehr übel tractiert unnd gefangen unnd die Stat mit vil 1000. Mann, Underm Commando Herzog Friderichen zuo Würtemberg etc. belegt unnd nebst dem Comte de Gebrion unnd etlichen Generalspersohnen eingelaßen worden, Übrige Völckher der Französischen unnd Weimarischen Armee haben sich umb unnd In das Stätle Tutlingen gesezt, aldorten Sye von der Chur Bayerischen Reichs-Armee unvermerckhter Dingen überfallen, alle Stuckh unnd Paggagi, nebst den dreyen Generalspersonen Schönbeckh,[117] Hein[118] unnd Ranzo, auch villen Hohen unnd Nideren Officirn, deren Inn der zahl über die 300, gefangen bekhomen, die Cavalleria unnd Infanteria maistenthails, was sich nit mit der flucht Salvirt, nidergemacht, zertrennt unnd also uf das Haubt geschlagen worden, darvon etlich und dreißig Compania[119] fuoßvolckh sich hieher reterirt unnd dißen posten zuo manuteniren, entschlossen gehabt.
Inmitelst ist Conte de Gebrion alhie todts verbliben, mit dessen Leichnamb Herr General Toubadel sambt seinen Franzosen eillendts ufgebrochen unnd Ihren Marche dem Rhein zue genommen, volgendts an St. Catharinatag,[120] hat der Herzog zue Würtemberg mein liebes Gotshaus Rotenmünster, damit sich die Bayerischen Völcker darinnen nit ufhalten khönden, Inn brandt gesteckht, so bis an drey Scheüren Inn die Eschen gefallen, also das wür Jetzund khein Kürchen unnd heußliche wohnung nitmehr darinnen haben khönden, sonder unns in unserer engen behausung allhie mit großer incommoditet[121] gedulden müeßen.
Über das an St. Conradts tag[122] Ist die Chur Bayerische Reichs Armee vor die Stat geruckht unnd sich mit allem volckh, dessen ain große Anzahl unnd schier nit zuo übersehen gewest, dem Feindt für die Augen gestelt, unnd die Statt durch ein Trompeter ufgefordert, deme der Herzog in antwort ertheilt, das Er sich biß uf den letsten Mann wehren wölle. Darüber das schießen vor der Stat mit zehen ailf großen Stuckhen angefangen unnd dem Herzogen so angst gemacht, das Er des Accords dergestalt begert, das mann Inne sambt seinen hohen unnd nideren Officirn geben den gemainen Knechten mit sackh unnd packh, fliegenden fahnen, under und überwehren abzihen laßen solle. Ist die resolution ervolgt, das der Accord anders nit als wie Im Habtquartier zu dutlingen geschehen solle. Welches der Herzog recusirt[123] unnd sich biß uf den letsten Mann zuo wehren, nochmahlen erklärt.
Darüber mann vor der Stat vil ernstlicher mit Stucken gespilt[124] unnd dem Herzogen den Angster Je lenger Je mehr eingejagt, also das Er die Herren Capuciner,[125] Ainen Priester von der Clerisei[126] unnd ainen aus dem Rhat zum Andern und dritenmahl umb ainen Accord Inns leger geschickht, Entlich Herr General Mörci zuo verhüetung größeren ruins unnd lebensbefristung der betrangten Burgerschafft disen Accord anerboten, dass Er den Herzogen sambt seinen Hohen unnd niedern Officirn biß uf den Veldtwaibel inclusive mit sackh unnd packh abzihen lassen, Aber Überige nachgesezte Officir unnd gemaine Knecht alle sambtlichen understoßen wölle, welchen accod gedachter Herzog zue Würtemberg eingangen, darauf Er den 3.ten huius umb Mittagzeit aus der Stat abgezogen unnd etliche Seiner Officirn, die Margadenter[127] unnd andere vor der Stat Porten unnd noch in der Stat von Soldaten angefallen, ußgeblinderet unnd mir der mass als wie sye der alhie abgezognen Guarnison eingeschenckht gewesen worden“.[128]
Wassenberg erwähnt Friedrich von Württemberg-Neuenstadt wieder 1646 anlässlich der Belagerung von Paderborn:[129] „Den 29. April. Alt. Calend. Ist die Königliche Schwedische Armee vor Höxter[130] wieder auffgebrochen / vnnd den 1. 11. May mit dem mit dem Fußvolck vnnd Stücken vor Paderborn angelangt / dahin auß Cassel[131] Munition vnd 2. Brigaden[132] zu Fuß vnderm Commando deß Herrn Hertzogs von Würtenberg geschickt worden / darauff die Statt / nach geschehener Aufforderung vnnd erfolgter abschlägiger Antwort auß 8. halben Carthaunen[133] den 5. 15. May nur einen halben tag also beschossen / daß etliche Thürne vnnd Pforten vber eine Hauffen gefallen / auch eine zimliche Pressen[134] in die Mawren gemacht worden / derowegen die Belägerten endlich auff discretion sich ergeben / vnnd 400. Mann zu Fuß / benebenst 3. Compag. Pferd von ihnen sich vnderstellen müssen / die Statt ist mit 600. Hessischen Soldaten besetzet / vnnd 23 30. Reuters vnnd geflehnte Pferd eine grosse quantität Meel / 200. Fuder Wein / viel Leinwa[n]d vnd Tuch in der Statt zur Beut bekommen“.[135]
Bekannt geworden ist Seibelsdorff,[136] Kommandant in Paderborn, allerdings durch seine unzureichende Verteidigung der Stadt, die ihn sichtlich überforderte und über die der Jesuit und Chronist Heinrich Turck eine wenig schmeichelhafte Darstellung hinterlassen hat: „Höxter[137] war auf diese Weise am 5. Mai [1646; BW] gefallen; nun brach man seitens der Schweden in Richtung Paderborn auf, dessen Belagerung ab dem 11. Mai betrieben wurde. Schon vom 1. Mai an hatte Douglas[138] die Stadt durch eine berittene Vorhut abgeschnitten, und bereits bei Ankunft hatte er Brakel,[139] Lippspringe ?,[140] Dringenberg[141] und andere kleine Orte der Diözese, quasi im Vorbeigehen, eingenommen.
Kommandant von Paderborn war Freiherr von Seibelsdorff, von der Abstammung her ein Bayer, welcher einst bei der Belagerung von Hameln[142] aufgrund einer heldenhaften Tat größere Berühmtheit erlangte. Hätte er nun den gleichen Mut bewiesen und den gleichen Eifer an den Tag gelegt, die Paderborner hätten allein vermutlich schon aufgrund der Zahl und des Mutes derer, die in der Lage waren, die Stadt zu verteidigen, die ruhmreiche Rettung erzwingen können; der Feind hätte sich, hätte nicht die Last solch gewiß riesiger Anstrengungen eine derart schimpfliche Flucht gezeitigt, vergeblich bemüht, denn es näherten sich ja auch die Kaiserlichen.
Außer 200 Reitern, die unter drei mutigen Hauptleuten[143] auf ebensoviele Schwadronen[144] verteilt wurden, und 400 Musketieren[145] hatten 500 Bürger Waffen angelegt, ebensoviele Bauern und zudem 350 junge Männer, teils aus der handwerklichen, teils aus der studierenden Jugend. Die beträchtliche Menge an Vorrat und Kriegsgerät schloß auch 14 Geschütze ein.
Aber während der Stadtkommandant in jenen zehn Tagen, an denen er von der feindlichen Reiterei eingeschlossen wurde, träge zu Hause blieb und sich mit einer Krankheit, die entweder durch Einbildung oder durch zu große Furcht entstanden war, heimlich verbarg, während er weder den Soldaten, noch den Bürgern, noch den übrigen ihre Positionen zuwies, während er sich durch keinerlei Gräben, durch keinerlei Werk zur Gegenwehr aufraffte, schlugen die Feinde, gewahr geworden, mit welcher Art Mensch sie es zu tun hatten, am Tage ihrer Ankunft bald nicht fern vom Westerntor ihr Lager auf, füllten Körbe mit zusammengesuchter Erde zur Errichtung von Schanzen[146] und türmten Anhöhen für die Batterien auf; und zwar so, daß sie vom nämlichen Tore lediglich 40 Schritte entfernt waren.
Nach Abschluß dieser Arbeiten schleuderte der Feind am 14. Mai ab zehn Uhr in ununterbrochener Folge bis in die Nacht in großer Zahl gewaltige Steinbrocken und feuerspeiende Kugeln,[147] von denen einige 140 Pfund wogen, in die Stadt und außer daß einige Häuser beschädigt wurden, loderten an drei oder vier Stellen Brände auf, die aber glücklicherweise von Mönchen, Juden und Frauen gelöscht werden konnten.
„Am folgenden Tag, den 15. Mai, begann man nach sechs Uhr mit schwerem Geschütz heftig und fortwährend in die Westernschanze und die benachbarten Mauern zu donnern, in welche allesamt Stein und Explosivgeschosse folgen. Die Bürger und Bauern, vor Gefahr ebenso außer sich wie auch ängstlich und fluchtbereit, begannen, als der eine oder andere von Steinsplittern, die aus dem benachbarten Turm herausgeschossen wurden, verletzt wurde und niemand zur Stelle war, der mit Wort oder Tat lenkend eingegriffen hätte, nachdem sie ihre Waffen allmählich abgelegt hatten, in ihrer Ordnung zu zerfallen, ein jeder in sein Haus zu flüchten und alles mit Schrecken zu erfüllen.
Die Soldaten verneinten, als sie die schrumpfende Zahl der Verteidiger, die Bestürzung des Stadtkommandanten und vieler Vornehmer und zudem die Wildheit der Feinde, die bereits den Sturm vorbereiteten, gesehen hatten, die Stadt weiterhin verteidigen zu können, und entschieden, daß dieses nun auch der in militärischer Formation Widerstand leistenden Reiterei gestattet sei.
Folglich erbat man gegen sechs Uhr nach Gabe eines entsprechenden Zeichens vom Feind, daß er von Gewalt und dem Plan der Eroberung ablasse und eine Zeitspanne von wenigstens drei Stunden gestatte, innerhalb welcher gegenseitige Verhandlungen möglich seien. Wrangel[148] verweigerte ihnen einen derartigen Vertrag in Gänze, denn er wollte hinsichtlich der Stadt Übergabemodalitäten mit einer Gewährung von Mäßigung und Milde, wie sie bei Kapitulationen üblich wäre. Kurz: Eine bedingungslose Übergabe.
Das zu einem derartigen Verfahren erpreßte Paderborn willigte ein und öffnete gegen sechs Uhr seine Tore. Die Schweden drangen in die Stadt und nachdem die Offiziere entlassen wurden, verleibten sie alle Gemeinen ihrem Militär ein. Um einer vollständigen Zerstörung zu entgehen, wurde der Stadt eine Summe von 25.000 Talern auferlegt, obwohl anfänglich 100.000 gefordert wurden. Sie raubten sämtliche Waffen, 2330 Pferde, über 2000 großer Fässer voller Bier, von Speckseiten, Schinken, Fleisch, Mehlprodukten, Schinken, Fleisch, Hausrat, Flachs und Wolle soviel, wie man nur von überall her zusammenraffen konnte. Hernach übergab Wrangel die Stadt und Diözese gänzlich ausgeblutet den Hessen“.[149]
Um Lamboys Aktionen in Ostfriesland zu unterbinden, nahm Rabenhaupt[150] am 8.11.1647 die Jemgumer[151] Hauptschanze und ließ noch am selben Tag den hessischen Obristleutnant Weiler, der die Schanze vor einigen Monaten ohne besonderen Zwang den Kaiserlichen übergeben hatte, nach abgehaltenem Kriegsgericht und trotz der Fürsprache seines Obristen Friedrich von Württemberg, köpfen.[152]
Friedrich von Württemberg, seit 1646 Generalmajor[153] der hessen-kasselischen Armee, nahm an der letzten Schlacht dieses Krieges am 14.6.1648 bei Wevelinghoven[154] gegen die Kaiserlichen unter Lamboy teil.
[1] Vgl. RAFF, Hie gut Wirtemberg allewege Bd. 2, S. 418ff.
[2] Eberhard III. Herzog v. Württemberg [16.12.1614 Stuttgart-2.7.1674 Stuttgart].
[3] Picardie; Region und historische Provinz Frankreichs im Norden des Landes. Sie setzt sich heute aus den Départements Aisne, Oise und Somme zusammen. Der Hauptort der Region ist Amiens.
[4] Corbie [Frankreich, Dép. Somme].
[5] Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth.
[6] Christoph Martin Freiherr v. Degenfeld [1599 Eybach-13.10.1653], schwedischer, dann französischer Obrist, venezianischer General.
[7] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[8] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr schwed- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63.
[9] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[10] LAHRKAMP, Werth, S. 59.
[11] Wolfenbüttel; HHSD II, S. 503ff.
[12] Kempen; HHSD III, S. 384ff.
[13] Kaspar Graf v. Eberstein [Everstein]; Generalleutnant [6.1.1604 -18./28.10. oder 11./21.10.1644 Oldersum].
[14] Seit 1970 Tönisvorst [Kr. Viersen]
[15] Wilhelm VI. v. Hessen-Kassel [23.5.1629 Kassel-16.7.1663 Haina].
[16] Landesverteidigung: Milizen aus von Offizieren angeleiteten Stadtbürgern und Bauern zum Schutz gegen Durchzüge marodierender Heere und Soldaten; Anlage zum Schutz von Gebietsgrenzen: mit dichten Hecken bestandener oder mit Palisaden gesicherter Wall in Kombination mit einem Graben. „Daß die angestellte Landesdefension Erfolg haben konnte, wenn es sich bei den Übergriffen um kleinere Gruppen von Plünderern handelte, zeigte sich in unmittelbarer Nähe der Landeshauptstadt, als man in (Düsseldorf-)Gerresheim eine Gruppe brabantischer Soldaten gefangennahm, die ‚die Gerresheimer Kirch spoliert’ (geplündert) hatten. Dreizehn von ihnen wurden am 27. Januar 1625 gehenkt und sechs enthauptet“. STOMMEL, Johann Adolf Freiherr Wolff, S. 78.
[17] Krefeld; HHSD III, S. 429f.
[18] Regimentsstück: leichtes Feldgeschütz, durch Gustav II. Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Die Regimentsstücke waren meist 3-Pfünder-Kanonen. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock. d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht. [wikipedia]
[19] Landesverteidigung: Milizen aus von Offizieren angeleiteten Stadtbürgern und Bauern zum Schutz gegen Durchzüge marodierender Heere und Soldaten; Anlage zum Schutz von Gebietsgrenzen: mit dichten Hecken bestandener oder mit Palisaden gesicherter Wall in Kombination mit einem Graben. „Daß die angestellte Landesdefension Erfolg haben konnte, wenn es sich bei den Übergriffen um kleinere Gruppen von Plünderern handelte, zeigte sich in unmittelbarer Nähe der Landeshauptstadt, als man in (Düsseldorf-)Gerresheim eine Gruppe brabantischer Soldaten gefangennahm, die ‚die Gerresheimer Kirch spoliert’ (geplündert) hatten. Dreizehn von ihnen wurden am 27. Januar 1625 gehenkt und sechs enthauptet“. STOMMEL, Johann Adolf Freiherr Wolff, S. 78.
[20] spielen [mit den Stücken]: Einsatz, Abfeuern (der Feldgeschütze) als Terminus technicus: „mit den Geschützen spielen“, um die Moral des Gegners zu schwächen.
[21] Brigade: Anfangs bestand die schwedische Brigade aus 4 Schwadronen (Squadrons) oder Halbregimentern, also 2016 Mann und 256 Offizieren, ab 1631 nur noch aus 3 Schwadronen Fußvolk zu je 504 Mann und 64 Offizieren. Die insgesamt 1512 Mann waren in 648 Pikeniere und 864 Musketiere eingeteilt, die in Rotten zu je 6 Mann aufgestellt waren.
[22] Wilhelm [Guillaume de] Freiherr [1634], Graf [1649] v. Lamboy [Lamboj, Lambri, Lamboji, Lampoi, Lambey] [um 1590 – 13.12.1659 Schloss Dymokury], kaiserlicher Feldmarschall.
[23] Jean Baptiste de Budes comte de Guébriant [Guebrian, Gabrian] [2.2.1602 Plessis-Budes-24.11.1643 Rottweil], französischer Marschall.
[24] Krefeld; HHSD III, S. 429f.
[25] Möglicherweise Feldschlange: Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt.
[26] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[27] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[28] a) Franz Freiherr v. Mercy [Merci, Merse], Herr zu Mandre u. Collenberg [zwischen 1580 u. 1590 Longwy (Lothringen)-3.8.1645 Alerheim], kurbayerischer Feldmarschall b) Caspar Freiherr v. Mercy [ – 5.8.1644 bei Freiburg], kurbayerischer Generalwachtmeister.
[29] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. => Verpflegung.
[30] N Flersheim [ – 17.1.1642 bei Kempen], hessen-kasselischer Obrist.
[31] Vgl. FOERSTER, Kurfürst Ferdinand von Köln.
[32] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.
[33] ENGELBERT, Hessenkrieg I, S. 72ff.
[34] Kempen [LK Kempen-Krefeld]; HHSD III, S. 384ff.
[35] Uerdingen [Stadtkr. Krefeld]; HHSD III, S. 725.
[36] Hüls [LK Kempen-Krefeld]; HHSD III, S. 353f.
[37] Fischeln, erwähnt unter Krefeld; HHSD III, S. 430.
[38] Hückelsmay, Feld auf dem Gebiet des heutigen Forstwalds, eines Stadtteils von Krefeld.
[39] [Johann] Wilhelm [Wennemar] v. Epp[e] [ – Dezember 1643], ligistischer, hessen-kasselischer, kaiserlicher Obrist.
[40] WILMIUS, Chronicon, S. 123.
[41] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[42] Neuss; HHSD III, S. 556ff.
[43] Köln; HHSD III, S. 403ff.
[44] Bonn; HHSD III, S. 94ff.
[45] Johann Passmann [ – ] kurkölnischer Obristleutnant, Obrist.
[46] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.
[47] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[48] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[49] Emanuel Kotz [Kolz] v. Metzenhoven [Metzenhof] [31.1.1604-21.12.1665], hessen-kasselischer Obrist.
[50] ENGELBERT, Hessenkrieg I, S. 97f.
[51] Rottweil; HHSD VI, S. 676ff.
[52] HEILMANN, Kriegsgeschichte Bd. 2, S. 652.
[53] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f. Vgl. BECKER, Salem.
[54] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.
[55] Sukkurs: Hilfe, Ersatz; Beistand, Nachschub.
[56] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.
[57] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[58] Spaichingen [LK Tuttlingen]; HHSD VI, S. 748f.
[59] Wurmlingen [LK Tuttlingen].
[60] Tuttlingen [LK Tuttlingen]; HHSD VI, S. 806f.
[61] Nendingen, heute Ortsteil von Tuttlingen [LK Tuttlingen].
[62] Stetten [Bodenseekr.].
[63] Reinhold v. Rosen [Rosa, Rosau, Roß], der „Gute“, Herr v. Bollweiler u. Herrenstein [nach 1595, um 1604 Ninigall, Livland – 8./18.12.1667 Schloss Dettweiler, Kr. Zabern; Elsass], schwedisch-französischer Obrist, Generalmajor.
[64] Möhringen [Tuttlingen, LK Tuttlingen]; HHSD VI, S. 531f.
[65] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 173.
[66] Schlacht bei Tuttlingen am 24.11.1643: Die kaiserlich-kurbayerischen Truppen unter den Feldmarschällen Melchior von Hatzfeldt, Franz von Mercy und Johann von Werth besiegen die französisch-weimarische Armee unter Generalleutnant Josias von Rantzau, der in Gefangenschaft gerät. Vgl. auch die bayerische „Relation über den Überfall von Tuttlingen und die Rückeroberung von Rottweil“ bei HEILMANN, Feldzüge, S. 61-73.
[67] 25.11.
[68] Rottenmünster, Zisterzienserinnenabtei bei Rottweil.
[69] ipso die: an eben diesem Tag.
[70] Neidingen, heute Ortsteil von Beuron [LK Sigmaringen].
[71] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 181f.
[72] Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.
[73] Sturmlauf: heftiger, schnell vorgetragener Angriff mit dem Ziel, den [völlig unvorbereiteten] Gegner zu überraschen, seine Verteidigung zu durchbrechen. Zum Teil wurden für die Erstersteigung der Mauern oder des ersten Eindringens in die Stadt, Festung etc. Geldprämien bis zu 1000 Rt. oder Rangerhöhungen von den Offizieren ausgesetzt worden. Die Sturmkolonnen sollten Wälle oder Festungen auf Sturmleitern ersteigen, sich dort festsetzen und das Tor von innen öffnen, um den nachrückenden Soldaten den Weg frei zu machen. Teilweise wurde allerdings auch Branntwein ausgeschenkt, um die Angst zu betäuben, oder es wurden Gefangene als Schutzschilder vor der ersten Sturmreihe vorangetrieben.
[74] minieren: graben, untergraben: Anlegen von Untergrabungsgängen unter dem Mauerfuß einer belagerten Festung. Diese Minengänge zielten entweder auf den Einsturz der Mauer oder auf ein Eindringen in die Festung. Über die Unterhöhlung hinaus konnten sie mit einer Pulverladung versehen und zum Sprengen der Mauer benutzt werden. Da man die Arbeitsgeräusche bald hören konnte, wurden Gegenminen gelegt und zur Explosion gebracht. Teilweise wurden die Minen auch dem Gegner gezeigt, um ihn zum Aufgeben zu bewegen.
[75] N Kohlhaas [Kohlhase, Colhas] [ – ], französisch-weimarischer Obrist.
[76] Schömberg; HHSD VI, S. 707f.
[77] Plünderung: Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Die schwedische Garnison in Augsburg hatte die lutherischen Bürger aufgefordert, „Gott mit uns“ auf die Türen zu schreiben, um sich vor Plünderungen zu schützen; ROECK, Als wollt die Welt schier brechen, S. 248. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kan nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, daß wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, daß wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt‘ „. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die aber von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: Von Gottes gnaden (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Allerdings waren selbst schwedische Feldprediger unter den Plünderern zu finden; MITTAG, Chronik, S. 373. Der in altstädtischen Diensten stehende Magdeburger Daniel Friese und sein Sohn Friedrich über ihre vergeblichen Täuschungsmanöver; NEUBAUER, Magdeburgs Zerstörung 1631, S. 29-31: „Als nun die zwei Musketiere weg waren, nahm der Vater selig eine Axt und schlug den Ofen, Tür und Fenster selbst ein, riss auch das Stroh aus den Betten und streute es im Haus herum, warf auch die alten Inletts und Betten des Gesindes ins Haus, ebenso die Töpfe aus der Küche und ließ das Haus angelweit offen. Es sah aus, als denn die Furien hätten darin getobt, und war eine ziemliche Hilfe, so dass anfangs keiner ins Haus kam, da man allzeit annahm, das Nest wäre schon zerstört. Ferner ließ der Vater selig einen guten Schinken, Knackwürste, geräuchertes Fleisch und was wir an Essen hatten, auf einen Tisch in der Ecke des Hauses, doch so, dass man ihn zur Haustür herein nicht sehen konnte, setzen nebst ein paar Schleifkannen Bier, denn er dachte, wenn ja die Soldaten ins Haus kommen, so würden sie doch, wenn sie das Frühstück sähen, sich daran ein wenig aufhalten und wir uns besser verbergen könnten. Nichts desto weniger kamen Soldaten zu uns hinein, denn sie hatten im Vorüberlaufen die Mutter gesehen. Sie erwischten uns also alle in der Stube, fielen Vater und Mutter an und begehrten Geld“. […] Der Vater sorgte sich, „die Nachbarn möchten aus großer Angst die Soldaten zu uns herüberweisen. Denn sie schrien und tobten in dem Hause wie die bösen Geister und riefen ohne Aufhören nach Beute und Geld. Das hörten wir armen Leute in unserer Kohlenkammer und saßen still wie die Mäuse. Der Vater aber ging nach einer Weile wieder in das Haus und wollte sehen, wie es etwa bewendet wäre. Bald sahen ihn die Soldaten, schrien und liefen auf ihn zu. Die Mutter hörte das Geschrei und lief auch hervor und wir Kinder alle hinterdrein. Der Soldaten waren ungefähr sieben, alle mit brennenden Lunten, und redeten in fremder Sprache, so dass kein Mensch wusste, was sie sagten, nur dass sie stets in die Hände wiesen, wie man Geld zahlt. Da half nun kein Entschuldigen, der Vater mochte sagen, was er wollte, dass nämlich die Soldaten alles genommen hätten. Sie verstanden es nicht, sondern schossen zweimal im Hause nach ihm, Gott aber verhütete es, dass sie dem Vater Schaden taten, sondern in die Wand hinein […] Endlich redete der Vater auf lateinisch mit dem Offizier, dass ihm die Soldaten alles genommen und er also ihnen nichts geben könnte als Kleider, Leinwand, Zinn und dergleichen. Da wurden die wahnsinnigen Furien etwas beruhigt, der Offizier aber begehrte Geld, wo das wäre; dann wollte er die Soldaten alsbald wegführen“. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus nackter Existenznot verübt, da die Versorgung der Soldaten schon vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck u. Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Der Hofer Chronist Rüthner weiß zu berichten, dass Borri fünf seiner Soldaten eigenhändig erstochen habe, die beim Plündern gefasst wurden; KLUGE, Hofer Chronik, S. 192: „Den 8. juni ist Zwickau mit accord übergegangen und aufgegeben worden, jedoch in auszug der schwedischen darinnen gelegene soldaten der accord nicht allerdings gehalten und fast meistentheils spoliret worden, unangesehen der kayßerliche general Borey 5 seiner eigenen leute über den raub erstochen“.
[78] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie.
[79] Bresche, brescia, bresica: durch Geschützfeuer erreichte Sturmlücke in der Stadtmauer. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]
[80] Schanzkörbe: Aus Weidengeflecht hergestellte hohe Körbe, die mit Erde gefüllt vor Geschützstellungen und Schanzen zur Deckung der Soldaten gegen feindliches Feuer aufgestellt wurden. Die Herstellung dieser Körbe, zwangsweise wurden auch Bürger und Bauern herangezogen, leitete ebenso wie den Schanzenbau der sogenannte Schanzmeister.
[81] Falkonett: leichtes Feldgeschütz, das von einem Pferd gezogen werden konnte. Das Falkonett verschoss 3-pfündige Eisengeschosse bei einem Kaliber von 7, 2 cm. Es wurde bevorzugt gegen lebende Ziele eingesetzt.
[82] Pasquill: anonyme Schmähschrift.
[83] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.
[84] Tuttlingen; HHSD VI, S. 806f.
[85] Karl IV. Herzog v. Lothringen [5.4.1604 Nancy-18.9.1675 Allenbach (bei Birkenfeld)]. Vgl. BABEL, Zwischen Habsburg und Bourbon.
[86] Sigmaringen; HHSD VI, S. 738ff.
[87] Vgl. LAHRKAMP, Jan v. Werth.
[88] Möhringen [Tuttlingen, LK Tuttlingen]; HHSD VI, S. 531f.
[89] Johann Graf v. Sporck [Sporgk, Spurgk, Spork, Sperckh] [um 1601 Westerloh – 6.8.1679 Heřmanměstetz], kurbayerischer Feldmarschallleutnant.
[90] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[91] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153. Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.
[92] Sold: Um 1630 erhielt (theoretisch] ein kaiserlicher Obrist monatl. 500 fl., Hauptmann 160 fl., Leutnant 60 fl:; Fähnrich 50 fl., Feldwebel 21 fl., Korporal 12 fl., Gefreiter 7 fl. 30 Kr., Fußknecht 6 fl. 40 Kr. Eine Kuh kostete ca. 10 fl., 1 einfaches Pferd 30 fl. Der Monatssold der einzelnen Chargen in einer schwedischen Kompanie zu Fuß betrug 1639 für einen Hauptmann 150 fl., Leutnant 35 fl., Feldscher 16 fl., gemeiner Soldat 6 fl.; in einer Kompanie Kürassiere für einen Rittmeister 150 fl., Leutnant 60 fl., Kornett 50 fl., gemeinen Reiter 15 fl.; bei der Artillerie für einen Obristen 800 fl., Oberhauptmann 200 fl., Adjutanten 100 fl., Quartiermeister 60 fl., Feldschergesellen 25 fl., Kommissbäcker 12 fl., gemeinen Kroaten 9 fl., Artilleristen 7 fl. SCHMIDT, Herzogtum Sachsen – Weimar, S. 54f. „Eine Beschwerde über seine Notlage war für den Soldaten gefährlich, wie das Beispiel von neun Soldaten der Schweinitzschen Kompanie zeigt, die am 30. April 1645 zum Tode verurteilt wurden (einer von ihnen wurde tatsächlich in Freiberg gehenkt), weil ‚sie sich ihrer hinderstelligen wöchentlichen Lehnungen halber beklaget’“. GENTSCH, Dreißigjähriger Krieg, S. 209. 1624 hatte man den Offizieren der nach den Kämpfen gegen Bethlen Gábor abgedankten Regimenter während der Verhandlungen in Freistadt vorgehalten, kein Kriegsherr habe je alle Außenstände beglichen, ein Nachlass sei doch üblich; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2345, fol. 69f. (Abschrift): »Fürhalt« an die Offiziere der Liga-Regimenter u. Freikompanien, Freistadt, 1624 V 15. Die sogenannten „freien u. einschichtigen“ Kompanien (1619-1648) schlugen immerhin mit 5.042.840 fl. 58 kr. in der Hauptkriegskostenrechnung zu Buch; GOETZ, Kriegskosten, S. 123; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 282. Der Historiograph Wassenberg schildert ausführlich die Meuterei der Besatzung von Breisach im März 1644 wegen ihres seit acht Monaten ausstehenden Soldes; WASSENBERG, Florus, S. 563ff.: „Nahe bey außgang aber gegenwärtigen Monats hat sich in der Vestung Brisach ein gefährlicher Aufstand angesponnen / in dem alle Frantzösische Compp mit doppeltem Fewer sich auf den Platz gestellet / vnnd eine Ordnung geschlossen / daß man ihnen so leichtlich nicht zukommen können; aber keinen Officirer / als allein die Corporalen bey sich gelitten / auch als die Teutschen auf die Abendwacht ziehen wollen / haben sich die Frantzosen betrohlich gegen sie vernehmen lassen / woferrn nur ein einiger sich vnterstehen würde auß dem hauffen zu gehen / sie denselben auf der ställe niederschiessen wollen; daher sie alle / vnnd einer wie der ander / stehen bleiben müssen.
Nach dem derhalben die Frantzösische Kriegesbeampten gesehen / daß ihre Völcker schwürig; haben sie mit vngestümmen Worten gefraget / warumb sie nit auff die Wacht ziehen wolten / damit von Leder gezucket / vnnd einen oder vier gestochen; aber damit anders nichts auß gericht / dann daß die Mußquetierer Fewer geben / 5. Leutenante vnd Fändriche geschossen / die übrigen aber dahin gebracht / daß sie das Hasenpanihr aufwerffen müssen.
Hierauf haben sie in gegenwart Herrn General Majors von Erlach / vnnd Freyhern von Oisonville [Oysonville; BW] mit grosser vngestümm geruffen: dem König / vnnd Herrn General Majoren / wolten sie vmbs Geld dienen; welchem sie auch Lebensfrist versprochen; dem Freyherrn aber keines / sondern ihn beym Kopff genommen / mit den hahren übel gerauffet übel gerauffet / vnnd mit schändlichen Worten angegriffen / wäre auch / im fall Herr General Major nicht so hoch gebeten / wol nicht lebendig auß jhren Händen kommen / also daß er mit mercklicher gefahr seines lebens noch errettet worden. Wie sie nun der von Erlach gefragt / was dann jhr Begehren / haben sie jhren in acht Monat außständigen Sold gefordert: weßwegen er sie mit freundlichem zusprechen versichert / sie solten nur wider abziehen / er wolle verschaffen / daß sie bezahlet werden solten; Sie aber zur antwort gegeben / wann das Geld da vor jhnen augenscheinlich lege / als dann vnnd nit eher wolten sie sich zur Ruhe stellen: deßwegen man nothwendig dahin geschlossen / daß man jhnen auf nechstfolgenden Morgen (weil die Nacht albereit vorhanden) drey Monat / vnnd innerhalb vier Wochen das übrige abführen wolle. Mit welcher Erklärung Herr General Major abermals zu jhnen gangen / sie sehr freundlich besprochen / ja Kinder vnnd Brüder heissen müssen; biß er es endlich / wiewol mit gar harter mühe / dahin gebracht / daß sie endlich darein verwilleget; worauff er sie hoch gebeten / daß sie doch die Nacht über ruhig seyn / auch niemand einigen Gewalt thun / noch etwas plündern wolten: welches sie Ihm zwar versprochen; als er aber kaum in seiner Behausung gewesen / haben sie mit geschwinder Behändigkeit die Wippe / Esel / Stock vnd Galgen / sampt der Leiter abgehawen / vnnd über einen hauffen geworffen vnd verbrennet; alle Wirtshäuser geöffnet; was sie an Wein nicht gesoffen / auff die Erde lauffen lassen / viel Becker vnnd Krämer nicht verschonet / die Fleischbäncke / darinnen viel Vorrath gewesen / rein gemacht / vnd also die ganze nacht über mit plundern vnnd rauben einen solchen Gewalt verübet / daß dergleichen (wie man schreibt) in geschichten nicht zu lesen. Deß andern Tages ist Herr Erlach frühe wider zu jhnen kommen / da sie dann alle ganz toll vnd voll gewesen / daher er jhnen auch viel bessere Worte / als vorigen Tages / geben müssen: dann sie sich ohne schew verlauten lassen / woferrn jhre acht Monaten vmb zehen Vhren nicht da legen / wolten sie die ganze Statt außplündern / selbige in Brand stecken / vnd den Johan de Weerd zu ziehen / darbey sie dann weiters dem Herrn General Major vnverschämt ins Gesicht sagen dürffen / daß jetzund sie / nicht aber er / Meister seyen / haben darauff die Schlüssel begehret / vnn gesaget / daß, vngeachtet sie die Schlüssel nicht hetten / dennoch wol hinauß kommen wolten / weßwegen dann Herr General Major wiederum vnverichter sachen abweichen müssen. Als er nun den vnauffhörlichen Ernst vnnd Tollheit dieser Leute gesehen / hat er sich nebens Herrn Freyherrn de Oisonville entschlossen / fünf Monat zu bezahlen; hierauf abermaln zu jhnen getretten / vnnd sie dermassen / wie man Got im Himmel selbst anflehen möchte / gebeten / biß sie endlich diese fünff Monat angenommen / hat jhnen aber die übrigen drey Monat jnner vierzehen Tagen vnfehlbar abzutragen benebenst vollem Perdon solcher jhrer schönen thaten / versprechen müssen / oder sie wolten es noch zehen mal ärger machen. Hat sich also vor Mittag vmb halb zehen Vhr die Vnruhe widerumb gestillt / vnd ein jeder nach seinem Quartier gezogen. Die Teutschen seynd / als wie sie kommen / auff jhrem Platz stehende verblieben vnnd ruhig gewesen; ehe aber die Franzosen abgezogen / haben sie sich nicht zu Friede geben wollen / man habe jhnen dann auch fünf Monat bezahlet / da sie sich auch sonsten mit drey Monaten hetten abweisen lassen“. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595 – 1655], berichtet noch zum März 1648: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stpendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138.
[93] WASSENBERG, Florus, S. 545ff. Vgl. MARTENS, Geschichte, S. 449ff.
[94] Vgl. BABEL, Zwischen Habsburg und Bourbon.
[95] Josias v. Rantzau [Rantzow] [18.10.1609 Bothkamp – 14.9.1650 Paris], dänischer, später französischer Generalleutnant.
[96] Worms; HHSD V, S. 410ff.
[97] Tübingen [LK Tübingen]; HHSD VI, S. 801ff.
[98] Vgl. KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.
[99] Rottweil [LK Rottweil]; HHSD VI, S. 676ff.
[100] Bresche.
[101] Möhringen [Tuttlingen, LK Tuttlingen]; HHSD VI, S. 531f.
[102] Feldwebel: Unteroffiziersdienstgrad. Der Feldwebel war ein vom Obristen oder Hauptmann eingesetzter Gehilfe in der Infanterie. Er wirkte zunächst an der Einteilung und Aufstellung der Schlachtordnung des Fähnleins mit. Im 17. und 18. Jahrhundert übernahm diese Funktion der Major/Obristwachtmeister, und im Zuge dessen beschränkten sich die Aufgaben des Feldwebels auf den inneren Dienst: auf Empfang und Ausführung der Kommandos der höheren Offiziere, die Abholung und Weitergabe der Losung an die Korporale und Gefreiten, die Aufsicht über die Disziplin der Compagnie und die Erfüllung der herrschaftlichen Dienstverpflichtungen, auf das Schreib- und Rechnungswesen. Der Feldwebel wurde teilweise auch Sergeant genannt, bei Artillerie und Kavallerie hieß er Wachtmeister. Im Schultheißengericht, der genossenschaftlichen und von den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren (die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges von den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde) dienten Feldwebel als Gerichtsoffiziere. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 46ff.
[103] Sergeant: Der Sergeant war Unteroffiziersdienstgrad. Der Feldwebel war ein vom Obristen oder Hauptmann eingesetzter Gehilfe in der Infanterie. Er wirkte zunächst an der Einteilung und Aufstellung der Schlachtordnung des Fähnleins mit. Im 17. und 18. Jahrhundert übernahm diese Funktion der Major/Obristwachtmeister, und im Zuge dessen beschränkten sich die Aufgaben des Feldwebels auf den inneren Dienst: auf Empfang und Ausführung der Kommandos der höheren Offiziere, die Abholung und Weitergabe der Losung an die Korporale und Gefreiten, die Aufsicht über die Disziplin der Compagnie und die Erfüllung der herrschaftlichen Dienstverpflichtungen, auf das Schreib- und Rechnungswesen. Der Feldwebel wurde teilweise auch Sergeant genannt, bei Artillerie und Kavallerie hieß er Wachtmeister. Im Schultheißengericht, der genossenschaftlichen und von den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren (die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges von den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde) dienten Feldwebel als Gerichtsoffiziere.
[104] HOLTZ, Holtz, S. 96.
[105] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.
[106] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung.
[107] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 180.
[108] Schaffhausen [Bez. Schaffhausen, Schweiz].
[109] Vgl. HECHT, Rottweil 1529-1643, S. 157.
[110] Reichsäbtissin: Äbtissin eines reichsunmittelbaren Klosters, das keinem Landesherrn unterstand.
[111] Vgl. VOTTELER, Rottenmünster, S. 1-2.
[112] Rottenmünster, Zisterzienserinnenabtei bei Rottweil. Die Äbtissin von Rottenmünster war Landesherrin über das Kloster mit seinem ganzen Besitztum. Sie hatte dort die höchste landesherrliche Gewalt inne; sie durfte die niedere und höhere Gerichtsbarkeit in ihrem Gebiet ausüben. Außerdem hatte sie das Recht, Steuern einzuziehen und Zölle zu erheben, sowie das Recht der freien Pürsch auf ihrem Gebiet [http://www.vvph.de/Geschichte-des-Hauses.7.0.html].
[113] Thomas I. Wunn [1580 Salem-10.5.1647 Konstanz], Abt v. Salem 1615-1647. Vgl. BECKER, Salem.
[114] Stratagema: Kriegslist.
[115] Kraut u. Lot: Pulver u. Blei.
[116] bastant: einem Feind gewachsen sein, fähig, hinreichend, in der Lage.
[117] Wulf v. Schönbeck [ – ], französischer Generalmajor.
[118] Nicht identifiziert.
[119] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[120] 25.11.
[121] incommoditet: Unbequemlichkeit.
[122] 26.11.
[123] recusieren: zurückweisen, ablehnen, verweigern, sich entschuldigen.
[124] spielen [mit den Stücken]: Einsatz, Abfeuern (der Feldgeschütze) als Terminus technicus: „mit den Geschützen spielen“, um die Moral des Gegners zu schwächen.
[125] Kapuziner: Angehöriger des Ersten Ordens der Franziskaner; die Franziskaner-Oberservanten (Minoriten oder „Minderbrüder vom eremitischen Leben“) gingen barfuß in Sandalen und trugen eine braune Wollkutte mit Schulterkragen und Kapuze, daher auch „braune Kapuziner“ genannt. Dieser Bettelorden versuchte auch Askese, besonders durch Armut und apostolische Arbeit in der Seelsorge und Mission das Evangelium zu verwirklichen. Besondere Verdienste erwarben sie sich in der Pflege der Pestkranken. Diese strenge Observanz ist bei Franziskaner-Konventualen abgemildert. Diese trugen eine schwarze Kutte mit Mozetta und Kapuze und wurden daher „schwarze Kapuziner“ genannt.
[126] Clerisei: (mittellat. clericia) Kleriker, Angehörige des geistlichen Standes.
[127] Marketender: Dem Heer nachziehende Händlerin oder Händler, der oder die vom Obristen befugt war, den Soldaten Lebensmittel zu verkaufen. Dafür hatten sie ihm z. B. von jedem Eimer Wein oder Bier 2 Maß für die Küche abzugeben und zumeist 10 Prozent ihrer Einkünfte. Sie waren auch zum Kranken- und Munitionstransport verpflichtet, falls die üblichen Rüstwagen nicht ausreichten. Marketender und Marketenderinnen handelten auch mit Beutegut, wobei das Beutegut weit unter Wert angenommen wurde. Die Frauen unter ihnen waren nicht nur Händlerinnen, sondern auch Helferinnen, Partnerinnen, Krankenschwestern, häufig Prostituierte. Bei einem im April 1634 in Dinkelsbühl einquartierten Regiment fanden sich bei 950 Soldaten 11 Marketender, aber 26 Marketenderinnen; HEILMANN, Kriegsgeschichte S. 465 Anm. Obwohl bekannt war, dass kein Heer ohne Marketender existieren konnte, standen diese – wie die übrigen Trosser – in schlechtem Ansehen: Sie traten als Geldverleiher auf, und so mancher Söldner war bei ihnen verschuldet. Sie standen zudem in dem Ruf, für die materielle Not vieler Söldner verantwortlich zu sein, indem sie bei Nahrungsmittelknappheit und Ausbleiben der Soldzahlungen das Heer verließen und ihre Fahne in den Wind besserer Märkte hängten. Gewalttätige Übergriffe auf die Marketender durch Bauern, Bürger und eigene Soldaten waren vielfach die Folge, zumal diese z. T. zum 15fachen Preis Waren an die Bürger verkauften, die von diesen auf den Druck einquartierter Soldaten hin erstanden werden mussten (BRAUN, Markredwitz, S. 45). Vgl. KLUGE, Hofer Chronik, S. 163: „Das rauben und plündern war um diese zeit [April 1640] sehr arg, wie dann die kayßerlichen ihre eigenen marquetener, so zu Culmbach wein und vieh erhandelt und erkauft, ganz ausgeplündert, auch zugleich ein 800 thaler darzu an geld abgenommen“. Häufig wurden sie als Spione verdächtigt. Auch Juden wurden als Marketender geduldet; LOTZE, Geschichte, S. 80f. Die Aussicht auf großen Gewinn ließ Zivilisten oder Amtsträger (vgl. PFEILSTICKER, Tagebuch) häufig für einige Zeit zu Marketendern werden. REDLICH, Marketender; Continuatio Der Siegreichen Victorien, S. 4f.
[128] GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiel Bd. 3, S. 100ff.
[129] Paderborn; HHSD III, S. 601ff.
[130] Höxter; HHSD III, S. 346ff.
[131] Kassel; HHSD IV, S. 252ff.
[132] Brigade: Anfangs bestand die schwedische Brigade aus 4 Schwadronen (Squadrons) oder Halbregimentern, also 2016 Mann und 256 Offizieren, ab 1631 nur noch aus 3 Schwadronen Fußvolk zu je 504 Mann und 64 Offizieren. Die insgesamt 1512 Mann waren in 648 Pikeniere und 864 Musketiere eingeteilt, die in Rotten zu je 6 Mann aufgestellt waren.
[133] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81.
[134] Bresche, brescia, bresica: durch Geschützfeuer erreichte Sturmlücke in der Stadtmauer. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]
[135] WASSENBERG, Florus, S. 661.
[136] Georg Ritter v. u. zu Seibelsdorf [Seibelsdorff, Sibelsdorff, Siebelstorff, Sybelstorff]; Obristleutnant [ – ].
[137] Höxter [LK Höxter]; HHSD III, S. 346ff.
[138] Robert Douglas [Duclas, der Lebhafte; Duglaß, Duclas] of Whittinghame, Freiherr [1651], Graf [1654]; Generalleutnant [17.3.1611 Standingstone/Schottland – 28.5.1662[138] Stockholm].
[139] Brakel [LK Höxter]; HHSD III, S. 112f.
[140] [Bad] Lippspringe [LK Paderborn]; HHSD III, S. 44f.
[141] Dringenberg; HHSD III, S. 174.
[142] Hameln; HHSD II, S. 192ff.
[143] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[144] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).
[145] Muskete: Die 1, 5 – 2 mm dicken Brustharnische der Pikeniere boten keinen ausreichenden Schutz gegen Musketenkugeln, die mit 300 m/sec noch auf 40 Meter den Harnisch und seinen Träger durchschlugen und ihm meist tödliche Verletzungen zufügten. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79, 156. Bei einer Schussentfernung von 100 m wird der Brustpanzer noch durchschlagen, in der Regel blieb aber die Kugel im Körper zurück und fügt dem Getroffenen schwere Verletzungen zu. Bei einer Entfernung von 200 m wird der Panzer zwar nicht mehr durchschlagen, der Getroffene erleidet aber schwere Prellungen. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79f. Vgl. auch EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[146] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255).
[147] Feuerkugel: Geschoss mit Spreng-, Brand- und Leuchtwirkung, das von Mörsern im Steilfeuer über die Stadtmauer geschossen werden konnte.
[148] Carl Gustav Wrangel, Graf zu Salmis u. Sölvesberg [13.12. 1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Feldmarschall.
[149] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 78ff.
[150] Karl Freiherr Rabenhaupt v. Sucha [6.1.1602 – 12.8.1675], hessen-kasselischer Generalmajor.
[151] Jemgum [Kr. Leer]; HHSD II, S. 260.
[152] ADB Bd. 27, S. 86.
[153] Generalmajor: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.
[154] Wevelinghoven [LK Grevenbroich]: HHSD III, S. 779.