Zscheplitz auf Domsen und Gruna, Wolf Georg von; Generalproviantmeister [ -Ende 1625] Wolf Georg von Zscheplitz auf Domsen[1] und Gruna[2] [ -Ende 1625] starb Ende 1625 als kursächsischer Generalproviantmeister. Damit gehörte er zu den höheren Offizieren im Generalstab.[3] Er ordnete das gesamte Proviantwesen des Heeres und war von seinem Amt her für jede Art von Bestechung zugänglich. Der Generalproviantmeister verdiente im aktiven Dienst in der kursächsischen Armee 600 fl. im Monat,[4] ohne die zahlreichen „Nebeneinkünfte“.
In der Instruktion für Zscheplitz vom 29.6.1620 heißt es: „Unser bestallter Obrister- (alias General-) Proviant-Meister […] soll das Kriegsvolk im Felde zu jeden Zeiten mit allerlei Proviant, als nemlich: Brod, Wein, Bier, Fleisch, Salz, Schmalz, Butter, Käse, Hafer und anderer Nothdurft versehen; da im Feld Mangel und Abgang erscheinen wollte, damit er denselben Abgang in Zeiten erstatten möge, und das Kriegsvolk aus Mangel der Proviant zu einigem Unwillen oder Abzug nicht verursacht, und die fruchtbarlichen Ausrichtungen oder vorhandenden Kriegshandlungen in diesem Fall nicht verhindert werden; dazu Wir ihn jederzeit mit Gelde, wo nicht von Stund an, doch auf eine gewisse Zeit, versehen wollen. Deshalben er dann, wo einiger Mangel an dem Verlag erscheinen würde, sich bei Uns oder wer die Verwaltung von Uns haben möchte, jederzeit anmelden, alle Käufe, klein und groß, 1) mit Vorbewußt schließen, die Muster und Form auch Probe in Getreid und Getränk selbst zuvor besehen, und den Unterbeamten oder Bestallten allein nicht trauen, mit Vorbewußt nach beschehenen Käufen einen Anschlag machen, wie hoch die Proviant nach Gelegenheit des Kaufes und darauf laufenden Unkosten, ohne Beschwerde des Kriegsmanns hinauszubringen sei; Und auch 2) kein Verlust auferlegt werde, sondern, wo mit Fug Etwas zu erhalten, daß es mittelmäßig beschehe, und derselbe Gewinn nicht ihm, dem Obristen Proviant-Meister oder anderen Personen, sondern Uns zu gut komme; welches auch mit der Münz, ob daran ein Gewinn im Kaufen oder Verkaufen sein möchte, also gehalten werden soll. 3) Zu Einkaufung des Proviant-Vorraths zu wohlfeilen Zeiten wollen Wir ihm Anweisung zu Baargeldern oder andere Mittel verschaffen; auf’n Fall so auf Borg oder sonsten desto theurer was angenommen werden müßte, und er jederzeit ein Solches melden würde, soll ihm kein Saumfall zugemessen, sondern er aller Beschuldigung erlassen werden.
Der Wagen und Fuhren halber, so zum Proviant-Wesen von nöthen, wollen Wir ihm jederzeit eine Anzahl von Heerfahrts- und Lohnwagen verschaffen, auch Anordnung machen, daß alle Proviant, wie kriegsgebräuchig, zoll-, mauth- und anschlagfrei sein und dem Zuführenden allerhand Gelegenheit, Vortheil und Sicherheit gemacht, und solche allenthalben befördert werden solle; nicht weniger, daß an denen Orten wo die Proviant durchzubringen die Wege, Brücken gebessert, damit man füglich fortkommen möge“.[5]
[1] Domsen: Wüstung bei Hohenmölsen [Burgenlandkreis].
[2] Gruna, bei Hohenmölsen [Burgenlandkreis].
[3] Generalstab: die Summe aller ranghohen Offiziere, die der obersten militärischen Führung zuarbeiten. Der Generalstab umfasste das Quartieramt, die Kriegskanzlei, die Generaladjutantur, das Kriegskommissariat, das Kriegszahlamt, die Generalauditoren, den Generalprofos, die Feldapotheke, das Feldpostamt und die Generalwagenmeister. 1640 sollen der General- und Hofstab Piccolominis 1.200 Personen umfasst haben; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 123.
[4] MÜLLER, Das Söldnerwesen, S. 22.
[5] MÜLLER, Das Söldnerwesen, S. 21f.